Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

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Krankheit

Sofern Sie eine Prüfung wegen Krankheit nicht antreten können, müssen Sie dies dem Prüfungsausschuss über das Studienbüro - Bereich Prüfungsangelegenheiten - Frau Chaatouf-Karrouch oder Frau Bathies - ​ sofort anzeigen und durch ein ärztliches Attest belegen, das Ihnen die Prüfungsunfähigkeit bescheinigt. Dazu verwenden Sie bitte das Formular Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung (oder lassen Sie sich ein formloses Attest erstellen, das alle Angaben aus diesem Formular enthält). Dies gilt auch für die krankheitsbedingte Verlängerung von Bearbeitungszeiten. Bitte Beachten Sie dabei ggf. auch die Besonderheiten bei der Verlängerung der Bearbeitungszeit für Gruppenarbeiten.

Wenn Sie an einer chronischen Erkrankung leiden, die Ihnen vom Arzt bescheinigt wird, gelten die Besonderheiten des Nachteilsausgleichs​.​

Fehlzeiten in einem Praktikum, auch bei einer Krankmeldung, zählen nicht zur Praktikumszeit. Sie müssen diese Zeiten also entsprechend nachholen.

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