Hochschule Düsseldorf

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University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

​​​​Forschungsstelle Menschenrechtspraxis

Die Forschungsstelle Menschenrechtspraxis ist eine Einrichtung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf unter Leitung von Prof. Dr. Katja Neuhoff und Prof. Dr. Walter Eberlei. Im Rahmen der Forschungsstelle wird anwendungsbezogene Forschung, Lehre und Weiterbildung in Kooperation mit nationalen und internationalen Partnern geleistet.

Die Menschenrechte sind wesentliche Grundlage des Selbstverständnisses der Sozialen Arbeit. Erklärungen der internationalen Verbände der Sozialen Arbeit wie auch des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit unterstreichen dies in zahlreichen Dokumenten. Der inzwischen etablierte Begriff von Sozialer Arbeit als Menschenrechtsprofession spiegelt dieses Selbstverständnis.

Doch dieser grundlegende Konsens genügt nicht. Er muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Soziale Arbeit muss als MenschenrechtsPRAXIS etabliert werden. Das ist viel leichter gesagt als getan. In der Praxis der Sozialen Arbeit und Kindheitspädagogik erwachsen daraus vielfälige Herausforderungen. Mit unserer anwendungsorientierten Forschung und unseren Angeboten in Lehre und Weiterbildung tragen wir dazu bei, diese Herausforderungen zu bearbeiten und zu bewältigen.


in ​​​​​​​​Memoriam Prof. Dr. Silvia Staub-bernasconi

Soziale Arbeit muss mehr sein als ein Beruf, der durch Kundenwünsche oder Arbeitsaufträge bestimmt ist. Soziale Arbeit muss zur Profession werden, verlangte Silvia Staub-Bernasconi und forderte ein »Tripel-Mandat«. Das dritte Mandat – neben den Mandaten der Adressat*innen und der Arbeitgeber*innen bzw. der Gesellschaft – müsse sich die Soziale Arbeit selbst geben: auf der Basis wissenschaftlich fundierter Handlungskompetenz, orientiert an einem klaren ethischen Kodex, der für Silvia Staub-Bernasconi nur in den Menschenrechten bestehen konnte. Sie prägte das Selbstverständnis Sozialer Arbeit als einer »Menschenrechtsprofession«. 

Damit lehnte sie sich an das internationale Verständnis von Sozialer Arbeit an. Schon seit den späten 1960er Jahren und verstärkt in den 1980er Jahren wurde auf Konferenzen und in Publikationen über das Verhältnis von Menschenrechten und Sozialer Arbeit diskutiert. Dies führte u. a. 1988 zur Gründung der Arbeitsgruppe Menschenrechte des maßgeblichen Verbandes der internationalen Sozialen Arbeit, der International Federation of SocialWorkers (IFSW), und zur Veröffentlichung eines grundlegenden Policy-Papers (IFSW 1988). Weiter schloss Silvia Staub-Bernasconi an Erklärungen der Vereinten Nationen (engl. United Nations – UN) aus den frühen 1990er Jahren an, in denen die Soziale Arbeit zu den Berufsgruppen gezählt wurde, die in besonderer Weise dazu beitragen, ein menschenwürdiges Leben für alle zu ermöglichen (vgl. IFSWu. a. 1994). 

Ein menschenrechtliches Selbstverständnis, das war auch Silvia Staub-Bernasconi bewusst, ist keineswegs konfliktfrei, sondern führt geradezu in die Konflikte hinein, indem es die zugrunde liegenden Menschenrechtsverletzungen sichtbar macht: zum einen zwischen den verschiedenen klassischen »Mandaten«, also der Adressat*innen einerseits, der Arbeitgeber*innen andererseits. Zum anderen führt es aber auch in Konflikte mit gesellschaftlichen Kräften, die wenig Interesse an Veränderungen des sozialen und politischen Status quo haben. Und schließlich und ganz wesentlich begeben sich Fachkräfte, die sich einem menschenrechtlich begründeten dritten Mandat verpflichtet sehen, in die vielfältigen realen Konfliktlagen der Menschen hinein, an deren Seite sie arbeiten. Dabei schafft das dritte Mandat eine klare Orientierung, aber gleichzeitig auch das Fundament für die Bearbeitung solcher Konfliktlagen. Menschenrechte werden zum Kompass für die Soziale Arbeit.

»Menschen- und Sozialrechte geben der Sozialen Arbeit die Möglichkeit zurück, in größter Radikalität vom Menschen, seinen Bedürfnissen und Nöten, seiner Lern-, Reflexions- und Handlungsfähigkeit und damit der Fähigkeit zur Veränderung seiner selbst wie seiner Umwelt her zu denken.« (Staub-Bernasconi 2003, 25)

Mit ihrem Plädoyer für »Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession« hat Silvia Staub-Bernasconi Mitte der 1990er Jahre eine Debatte ausgelöst, die bis heute anhält. Ihre Thesen sind vielfach diskutiert worden, in Publikationen, Tagungen und Seminaren und werden in den Fachdebatten und Aushandlungsprozessen um Menschenrechtsprofession und Menschenrechtspraxis fortwirken.​ 

(HIER​ finden Sie die Würdigung der DGSA)​


LAufende (und abgeschlossene) Projekte:




Kontakt:

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Teaserbild

Der Anfang des Artikel 1 des Grundgesetzes an der Fasade des Landgerichts in Frankfurt am Main (Foto: Dontworry, Datei: 1024px-Landgericht-frankfurt-2010-ffm-081.jpg, via Wikipedia)​