Voraussetzungen
Die Voraussetzung sind von fachlicher Seite dieselben wie bei einem Praktikum in Deutschland. Zusätzlich kann die Praxisstelle eigene Anforderungen stellen, in der Regel muss man Englisch beherrschen und/oder Kenntnisse der Landessprache mitbringen.
Folgende Fragen sollte man sich durch die Praxisstelle beantworten lassen:
- Was sind die konkreten Aufgaben?
- Wer ist Anleiter*in? Welche Qualifikation hat der/die Anleiter*in? (Welches Studium? Welcher Abschluss? An welcher Hochschule?)
- Wie viele Praktikanten aus dem Bereich Sozialarbeit/ Sozialpädagogik hat die Praxisstelle bereits betreut?
Während des Auslandspraktikums kann kein Begleitseminar besucht werden. Daher müssen Studierende im Auslandspraktikum eine*n hauptamtlich Lehrende*n zur Fernbetreuung finden.
Zum Ende des Praktikums ist ein Praxisbericht an diese Lehrperson abzugeben, dies entspricht üblicherweise der Prüfungsleistung.
Kann die Lernzielvereinbarung nicht mit der Anleitung in der Praxisstelle ausgefüllt werden, sollte dies ebenfalls zusammen mit der betreuenden Lehrperson geschehen.
Download Unterlagen
Soziale Arbeit/ Sozialpädagogik:
Vorlagen Details Bescheinigung AM
Angaben zur Praxisstelle/Details
Vertrag folgt in Kürze (auf Englisch)
2019 Lernzielvereinbarung AM englisch
Pädagogik der Kindheit und Familienbildung:
2019 PKF Angaben zur Praxisstelle