Voraussetzungen
Die Voraussetzung sind von fachlicher Seite dieselben wie bei einem Praktikum in Deutschland, es gilt die
Praxisordnung. Zusätzlich kann die Praxisstelle eigene Anforderungen stellen, in der Regel muss man Englisch beherrschen und/oder Kenntnisse der Landessprache mitbringen.
Folgende Fragen sollte man sich durch die Praxisstelle beantworten lassen:
- Was sind die konkreten Aufgaben?
- Wer ist Anleiter*in und Qualifikation hat die Person? (Welches Studium? Welcher Abschluss? An welcher Hochschule?)
- Wie viele Praktikanten aus dem Bereich Sozialarbeit/ Sozialpädagogik hat die Praxisstelle bereits betreut?
Während des Auslandspraktikums wird ein Online-Begleitseminar oder eine Fernbetreuung organisiert. Die Fernbetreuung übernimmt in der Regel unser Lehrbeauftragter
Jürgen Dewes.
Mit der Lehrperson ist Prüfungsleistung abzuklären, in der Regel wird bei der Fernbetreuung ein Praxisbericht verlangt.
Kann die Lernzielvereinbarung nicht mit der Anleitung in der Praxisstelle ausgefüllt werden, sollte dies ebenfalls zusammen mit der betreuenden Lehrperson geschehen.
Download Unterlagen
Soziale Arbeit/ Sozialpädagogik:
Angaben zur Praxisstelle
Vertrag englisch (Anerkennungsmodul)
Lernzielvereinbarung englisch
Vertrag englisch (Praxismodul)
Bescheinigung Anerkennungsmodul(d).pdf
Bescheinigung Anerkennungsmodul (en)
Pädagogik der Kindheit und Familienbildung bzw.
Kindheitspädagogik und Familienbildung:
Angaben zur Praxisstelle
:
BA KindPäd Vertrag englisch (PR)
BA KindPäd Vertrag deutsch (PR)
KindPäd Bescheinigung PR (d).pdf
KindPäd Bescheinigung PR (en).pdf