Herzlich willkommen auf der Stuki-Webseite!
Hier finden Sie insbesondere Informationen zur Beantragung der angemessenen Berücksichtigung für die Vergabe von Seminarplätzen für Studierende mit Kind und zum Eltern-Kind-Raum.
Die Beantragung der angemessenen Berücksichtigung für die Vergabe von Seminarplätzen für das Wintersemetser 2024/25 ist abgeschlossen.
Für eine Berücksichtigung bei der Seminarplatzvergabe im Sommersemester 2025 ist die Frist für die Studierenden der 04.02.2025 um 11 Uhr.
Die Beantragung kann nur in digitaler Form per Mail und nicht per Post erfolgen.
Was wird benötigt?
1) Ausgefüllter Antrag auf Seminarplatzvergabe
(AntragSeminarplatzvergabe.pdf)
2) Scan/Foto vom Personalausweis des Elternteils bzw. Erziehungsberechtigten
3) Geburtsurkunde des Kindes
4) Meldebescheinigung des Kindes (max. 6 Monate alt)
Schwangere Studierende können den Mutterpass vorlegen und so eine angemessene Berücksichtigung zunächst für ein Semester beantragen. Antrag und Personalausweis werden auch hier benötigt. Nach der Geburt muss dann ein neuer Antrag mit Geburtsurkunde, Personalausweis und Meldebescheinigung gestellt werden.
Antrag und die oben genannten Unterlagen als Foto/Scan (gut lesbar) per Mail senden an stuki@hs-duesseldorf.de.
Eltern-Kind-Raum
Der Eltern-Kind-Raum befindet sich in Gebäude 3 auf der 2. Etage in Raum 006. Für die Neubeantragung bzw. Verlängerung der Schließberechtigung gerne per Mail an stuki@hs-duesseldorf.de wenden.
Keine Beratung Bei stuki
Für eine Beratung rund um die Themen Schwangerschaft, Geburt und Studienorganisation mit Familie kann sowohl das Familienbüro (familienbuero@hs-duesseldorf.de) als auch das AStA-Referat für Allgemeine Studien- und Prüfungsangelegenheiten (pruefungsreferat@asta-hsd.de) oder das AStA Sozial-Referat (sozialreferat@asta-hsd.de) angefragt werden.
Weitere Informationen zur Beantragung der angemessenen Berücksichtigung bei der Seminarplatzvergabe
Stuki wird weiterhin für die Beantragung der angemessenen Berücksichtigung bei der Seminarplatzvergabe für Studierende mit Kind zuständig sein. Auch hierfür bitte eine E-Mail an stuki@hs-duesseldorf.de. Stuki wird weiterhin nur für diese Berücksichtigung zuständig sein und nicht für die Berücksichtigung bei zu pflegenden Angehörigen oder bei Behinderung/chronischer Krankheit.
Die angemessene Berücksichtigung bei der Seminarplatzvergabe wirkt nur in der ersten Wahlphase und gilt, soweit es möglich ist, für sechs Erstwünsche. Besteht Bedarf für eine Berücksichtigung bei einer Prüfungsleistung muss auf die jeweiligen Prüfenden zugegangen werden, um die Umsetzung der Berücksichtigung individuell abzuklären.
Die angemessene Berücksichtigung für Studierende mit Kind wird auf Antrag für Studierende ausgestellt, die Kinder ohne Behinderung bis 14 Jahre oder Kinder mit Behinderung bis 18 Jahre bei sich zu Hause betreuen oder die sich umfassend an der Betreuung der Kinder beteiligen.
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