Aufgaben und Inhalte
Aufgabe dieses Gremiums ist nach § 28 Abs. 8 HG, den Fachbereichsrat (FBR) und das Dekanat „in Angelegenheiten der Lehre und des Studiums, insbesondere in Angelegenheiten der Studienreform, der Evaluation von Studium und Lehre, sowie hinsichtlich des Erlasses oder der Änderung von Prüfungsordnungen“ zu beraten.
Am Fachbereich SK nehmen diese Beratungsfunktion auch andere Kommissionen und Ausschüsse (v.a. Lehre und Studium, Evaluation und Prüfungsausschuss) wahr, in denen es auch eine breitere Beteiligung aller Interessierter, die vom FBR in diese Gremien gewählt werden können, möglich ist.
Rechtlich verpflichtend ist aber, dass der Studienbeirat sich mit allen Vorschlägen zu Änderungen der Prüfungsordnungen sowie mit Anträgen der Lehrenden zur Festlegung von Lehrveranstaltungen mit verpflichtender Teilnahme befasst. In diesen Fällen entscheidet letztlich der FBR, ohne einen vorhergehende Beschluss des Studienbeirates braucht es aber im FBR in der Regel eine Zwei-Drittel-Mehrheit.