Corona-Infos Stand 12.1.2021
Praktikum in Coronazeiten
Hier finden Sie Anworten auf (fast) alle Fragen zum Praktikum in Coronazeiten. Bitte lesen Sie sich die Infos in Ruhe durch und melden Sie sich gerne, wenn Sie noch weitere Fragen haben.
Alles Gute wünscht Ihnen das Team vom Praxisreferat
Quarantäne/Schließung der Praxisstelle
Sollte Ihre Praxisstelle schließen oder sollten Sie sich in Quarantäne begeben müssen, folgen Sie bitte den Vorgaben der Praxisstelle. Fehlzeiten aufgrund von Quarantäne oder der Schließung der Praxisstelle müssen nachgeholt werden, da die Absolvierung der vorgegebenen Praktikumsstunden eine Voraussetzung für die Verleihung der staatlichen Anerkennung ist. Für den Fall, dass Studierende den Praktikumszeitraum aufgrund der Coronapandemie nicht einhalten können, entscheiden die Gremien des Fachbereiches über Flexibilisierungsmöglichkeiten.
Hygienebestimmungen und Gesundheitsschutz
Informieren Sie sich über die Hygienebestimmungen der Praxisstelle. Bleiben Sie zu Hause, wenn der Verdacht besteht, dass Sie im Kontakt mit infizierten Personen waren oder wenn Sie selbst Symptome zeigen. Stimmen Sie in diesem Fall Ihr weiteres Vorgehen telefonisch oder per Mail mit der Praxisanleitung ab. Sprechen Sie Ihre Praxisanleitung an, wenn Sie Sorge haben, sich während Ihrer Tätigkeit im Praktikum zu infizieren. Sollten Sie Sorge um Ihre Gesundheit haben, können Sie sich auch an das Praxisreferat wenden. Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen können sich auch an die Arbeitsstelle barrierefreies Studium wenden.
Freie Praktikumsstellen
Da die Suche nach Praktikumsstellen in Corona-Zeiten schwieriger als üblich ist, hat das Praxisreferat Träger der Sozialen Arbeit angeschrieben und sie gebeten, freie Praktikumsstellen zu melden. Die freien Praktikumsstellen können dann über eine Moodleplattform von Studierenden eingesehen werden. Studierende, die den Zugangsschlüssel zur Plattform erhalten möchten, können sich an per Mail an praxisreferat-info.soz-kult@hs-duesseldorf.de wenden. Bitte nutzen Sie zusätzlich zu diesem Portal auch die Praxisstellendatenbank
Praktikumszeiträume SoSe 2021
Modul E 1.1 PKF 26.7.21 - 31.8.21 Praxismodul 29.3.21 - 31.8.21 Anerkennungsmodul 1.3. 21 - 31.8.21 (ein Semester) oder 1.3.21 - 28.2.21 (zwei Semester)
Praktikumsverträge
Können zur Zeit nur per Scan an das Praxisreferat geschickt werden.
Die Praktikumsverträge für den Studiengang Sozialarbeit/Sozialpädagogik finden Sie hier: SA/SP
Die Praktikumsverträge für den Studiengang PKF finden Sie hier: Formulare PKF
Bitte senden Sie den Vertrag als lesbare pdf Datei in einem einzigen Dokument an praxisreferat.soz-kult@hs-duesseldorf.de (wenn Sie Studierende der Sozialen Arbeit sind) oder praxisreferat.pkf@hs-duesseldorf.de (wenn sie PKF-Studierende sind). Sie helfen uns sehr, wenn Sie die Datei wie folgt benennen: Nachname_Vorname_Stundenzahl des Praktikums. Sollten Sie uns gleichzeitig eine Praktikumsbescheinigung aus einem vorangegegangenen Praktikum senden wollen, senden Sie die Dokumente bitte in zwei einzelnen Emails. Das erleichtert eine zeitnahe Bearbeitung. Sie erhalten eine Bestätigung per Email, wenn der Praktikumsvertrag eingegangen und genehmigt ist.
Praktikumsbescheinigungen
Praktikumsbescheinigung Praxismodul Praktikumsbescheinigungen für das Praxismodul können als Scan an das Praxisreferat gemailt werden. Sie helfen uns sehr, wenn Sie die eingescannte Bescheinigung wie folgt benennen: Nachname_Vorname_224_Semester des Praxismoduls, z.B. SoSe2020
Praktikumsbescheinigung E 1.1. Bildung in der Kindheit (PKF) Praktikumsbescheinigungen für das Praktikum E 1.1. /Bildung in der Kindheit reichen Sie bitte digital zusammen mit dem Praktikumsbericht bei der*/dem* Dozent*in des Seminares Bildung in der Kindheit ein. Sie helfen uns sehr, wenn Sie die eingescannte Bescheinigung wie folgt benennen: Nachname_Vorname_120_Semester des Seminars E 1.1., z.B.SoSe2020
Praktikumsbescheinigung Anerkennungsmodul Praktikumsbescheinigungen für das Anerkennungsmodul können als Scan an das Praxisreferat gemailt werden.Sie helfen uns sehr, wenn Sie die eingescannten Bescheinigungen wie folgt benennen: Nachname_Vorname_640_Semester in dem das Praxisbegleitseminar belegt wurde, z.B. SoSe2020
Sonderregelungen für Praktika im WiSe 2020/2021
Praxismodul Sozialarbeit/Sozialpädagogik
Studierende, die sich im Wintersemester 2020/2021 zur Prüfung im Praxismodul angemeldet haben, können den Praktikumszeitraum bis zum Ende des Sommersemesters, also bis zum 31. August 2021 verlängern (befristete Ausnahme von § 3 Abs. 1 S. 1 Praxisordnung). Dies soll auch für bereits vom Praxisreferat genehmigte Praktikumsverträge gelten. In diesem Fall soll der Praktikumszeitraum von Studierenden in Abstimmung mit der Praxisstelle selbständig bzw. ohne weitere Rücksprache mit dem Praxisreferat verlängert werden dürfen. Praktikumsverträge, die noch vom Praxisreferat genehmigt werden müssen, sollen maximal auf einen Zeitraum bis zum 31. August 2021 ausgestellt werden dürfen. Hierbei ist zu beachten, dass eine neue Praktikumsstelle stets vom Praxisreferat genehmigt werden muss.
Praktikum im Modul E 1.1. PKF
Studierende, die sich im WiSe 2020/2021 im Modul E 1.1. zur Prüfung angemeldet haben, können das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem WiSe 2020/2021 und dem SoSe 2021 sowie in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem SoSe 2021 und dem WiSe 2021/2022 absolvieren. Außerdem soll für diese Studierenden die Möglichkeit, das Praktikum durch Auflösung des Blocks in Einzeltage in derselben Einrichtung zu absolvieren, bestehen. Bei einer Auflösung des Blocks in Einzeltage dürfen die Tage auch in der Vorlesungszeit absolviert werden (befristete Ausnahmen von § 3 Abs. 1 S. 2 Praxisordnung).
Anerkennungsmodul Sozialarbeit/Sozialpädagogik und PKF
Studierende, die sich im WiSe 2020/2021 zur Prüfung im Anerkennungsmodul angemeldet haben gilt, dass sie das Praktikum bis zum 31.8.2021 verlängern können (befristete Ausnahme von § 3 Abs. 1 S. 3 Praxisordnung). Dies soll auch für bereits vom Praxisreferat genehmigten Praktikumsverträge gelten. In diesem Fall soll der Praktikumszeitraum von Studierenden in Abstimmung mit der Praxisstelle selbständig bzw. ohne weitere Rücksprache mit dem Praxisreferat verlängert werden dürfen. Praktikumsverträge, die noch vom Praxisreferat genehmigt werden müssen, sollen maximal auf einen Zeitraum bis zum 31.8.2021 ausgestellt werden dürfen. Hierbei ist zu beachten, dass eine neue Praktikumsstelle stets vom Praxisreferat genehmigt werden muss.
Abweichend von § 3 Abs. 3 der Praxisordnung soll das Praxisbegleitseminar auch in dem Semester belegt werden dürfen, in dem weniger als die Hälfte der Praxisstunden abgeleistet werden.
Flexibilisierung der Thesisanmeldung
Studierende im Anerkennungsmodul, die ihr Praktikum über ein Semester hinaus verlängern, sollen unmittelbar nach Abschluss des Praktikums mit der Thesis starten dürfen (flexibler Zeitraum zur Thesis-Anmeldung). In besonderen Härtefällen sollen Studierende auf Antrag auch vor Abschluss des Praktikums die Zulassung zur Bachelor-Thesis erhalten.
Praktika über drei Semester
Der Prüfungsausschuss hat beschlossen, dass er im Einzelfall [Anmerkung: auf Antrag von Studierenden] prüft, ob der erweiterte Praktikumszeitraum bei allen Praktika im Rahmen des Studiums aufgrund des Vorliegens von wichtigen Gründen von zwei Semestern auf drei Semester verlängert werden kann.[Beschluss des Prüfungsausschusses vom 18.12.2020]
Sonderregelungen für Praktika im SoSe 2020
Für das SoSe 2020 gelten bezüglich der Praktika in den Studiengängen Sozialarbeit/Sozialpädagogik sowie Pädagogik der Kindheit und Familienbildung folgende Sonderregelungen:
Praxismodul Sozialarbeit/Sozialpädagogik Der Prüfungsausschuss hat entschieden, dass Studierende, die im Sommersemester 2020 das Praxismodul belegt haben, den Praktikumszeitraum bis zum Ende des Wintersemesters 20/21, also bis zum 28. Februar 2021 verlängern können (befristete Ausnahme von § 3 Abs. 1 S. 1 der Praxisordnung). Dies gilt auch für alle bereits vom Praxisreferat genehmigten Praktikumsverträge. In diesen Fällen darf der Praktikumszeitraum von Studierenden (in Abstimmung mit der Praxisstelle) selbständig bzw. ohne weitere Rücksprache mit dem Praxisreferat verlängert werden. Praktikumsverträge, die noch vom Praxisreferat genehmigt werden müssen, dürfen ganz oder teilweise unter Berücksichtigung des Verlängerungsdatums ausgestellt werden. Hierbei ist zu beachten, dass eine neue Praktikumsstelle stets vom Praxisreferat genehmigt werden muss.
Praktikum im Modul E 1.1 PKF Die Praxisordnung sieht in § 3,1 vor, dass das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit am Ende des jeweiligen Semesters nach Abschluss der jweweiligen Begleitveranstaltung durchzuführen und bis zum Ende des jeweiligen Semesters zu absolvieren ist. Abweichend von dieser Regelung kann das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem WiSe 2020/2021 und dem SoSe 2021 oder durch Auflösung des Blocks in Einzeltage in derselben Einrichtung absolviert werden.
Anerkennungsmodul Sozialarbeit/Sozialpädaogik und PKF Für Studierende im Anerkennungsmodul gilt, dass sie das Praktikum abweichend von § 3 Abs. 1 und 3 Abs. 3 Praxisordnung über zwei Semester, d.h. bis zum 28.2.2021 absolvieren und das Praxisbegleitseminar auch in dem Semester belegen können, in dem sie weniger als die Hälfte der Praxisstunden ableisten.Studierende im Anerkennungsmodul, die ihr Praktikum über ein Semester hinaus verlängern, dürfen unmittelbar nach Abschluss des Praktikums mit der Thesis starten (flexibler Zeitraum zur Thesis-Anmeldung). In besonderen Härtefällen erhalten Studierende auf Antrag auch vor Abschluss des Praktikums die Zulassung zur Bachelor-Thesis.
Anerkennung von Sozialem Engagement als Praktikumszeit Die Corona Epidemie verschärft soziale Ungleichheiten. Viele Nutzer*innen der Sozialen Arbeit sind besonders betroffen. Der Fachbereich ermutigt Studierende, sich in dieser Situation sozial zu engagieren. Es besteht die Möglichkeit, soziales Engagement bei einem Träger oder in Eigeninitiative unter Wahrung professioneller Standards, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes als Praktikum anerkennen zu lassen. Die Tätigkeit muss vor Beginn vom Praxisreferat als anerkennungsfähig bestätigt werden. Ein Praxisbegleitseminar muss belegt werden. Interessierte Personen wenden sich bitte an Beate Vinke, beate.vinke@hs-duesseldorf.de
Schließung der Praxisstelle Sollte die Praxisstelle während des Praktikums schließen, lassen Sie sich von der Praxisstelle formlos den Zeitpunkt der Schließung und die bisher von Ihnen absolvierten Praktikumsstunden bescheinigen.Das Praktikum gilt als unterbrochen und nicht als beendet, d.h. Sie können es wenn möglich nach der Schließung fortsetzen.