Überblick
Mit der Überarbeitung des Familiengerichtsgesetzes (FamFG) im Jahr 2016 wurde in § 163 Abs. 1 festgelegt, dass Sachverständige mit einer sozialpädagogischen oder pädagogischen Berufsqualifikation Gutachten erstellen dürfen, sofern sie ausreichend diagnostische und analytische Fähigkeiten besitzen. Diese Kompetenzen müssen durch eine anerkannte Zusatzqualifikation belegt werden. 2019 haben die Justizministerinnen und -minister die Hochschulen aufgefordert, sich stärker in der Weiterbildung von Sachverständigen zu engagieren, um die Qualität gerichtlicher Expertisen zu verbessern und den Fachkräftemangel anzugehen. Schnelle und fachkundige familiengerichtliche Begutachtungen sind für das Wohl von Kindern und Familien essenziell. Mangelhafte Gutachten und lange Wartezeiten von bis zu einem Jahr können die Rechte und das Wohl der Kinder beeinträchtigen. Die HSD nimmt gesellschaftliche Entwicklungen ernst und unterstützt die Weiterbildung von Fachkräften.
Der Masterstudiengang „Begutachtung im Familienrecht“ an der HSD ist deutschlandweit einzigartig und bietet Studierenden die Möglichkeit, eine spezielle Zusatzqualifikation auf Hochschulniveau zu erlangen. Er richtet sich an Fachkräfte aus den Bereichen Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik, Sozialpädagogik und Pädagogik. Nach Abschluss stehen sie fachlich auf einer Stufe mit anderen in § 163 Abs. 1 FamFG genannten Berufsgruppen aus Psychologie, Medizin und Psychotherapie.
Im Masterstudiengang erwerben die Studierenden praktische und interdisziplinäre Kompetenzen, um als Expert*innen in familiengerichtlichen Verfahren wissenschaftlich fundiert und ethisch verantwortlich zu agieren. Sie nutzen ihr Wissen und ihre Fähigkeiten, um zum Wohl der Kinder und aller Beteiligten beizutragen und den Richtern entscheidungsrelevante Informationen zur Verfügung zu stellen.
Der Studiengang umfassen eine interdisziplinäre Ausbildung, die aktuelle Rechtsprechung, Menschen- und Kinderrechte sowie Qualitätsstandards für familienrechtliche Gutachten berücksichtigt. Damit garantiert der Studiengang eine hohe fachliche Qualifikation für die Erstellung sozialpädagogischer und pädagogischer Gutachten in der Praxis.
Zielsetzung des Studiengangs
Sie werden durch diesen Studiengang in die Lage versetzt, gerichtliche Begutachtungsaufträge sowohl fachlich fundiert als auch diagnostisch versiert durchzuführen. Zusätzlich, wenn es vom Gericht gefordert wird, sollen Sie darauf hinarbeiten, ein Einvernehmen zu erzielen, wie es § 163, Absatz 2 vorsieht. Darüber hinaus ist es ein wesentliches Ziel, dass Sie in der Lage sind, die erarbeiteten Ergebnisse vor Gericht nicht nur kompetent darzustellen, sondern auch überzeugend zu vertreten.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie in der Lage sind, sich eigenständig den neuesten fachlichen Wissensstand anzueignen und ihn gezielt in ihrer Gutachtertätigkeit einzusetzen. Dies betrifft sowohl die Kerndisziplinen Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaften, Rechtswissenschaften und Psychologie als auch diagnostische Methoden und effektive Kommunikationsstrategien mit dem Gericht.
Die erworbenen Fähigkeiten können Sie auch in ihren ausgeübten Berufen anwenden. Berufs-ethische Richtlinien, festgelegt durch den Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH), bilden den Rahmen für Ihre fachpraktische Tätigkeit. Diese ethischen Grundsätze sind integraler Bestandteil des Studiengangs und werden auf Masterniveau vermittelt. Der Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf betont einen menschenrechtsbasierten Ansatz in Sozialpädagogik und Sozialer Arbeit. Dieser Ansatz erweitert das soziale Handeln um eine gesellschaftliche Dimension, wodurch das gesellschaftliche Engagement gefördert werden soll.
Alle Module des Masterstudiengangs zielen darauf ab, nicht nur fachliche und methodische, sondern auch soziale und reflexive Kompetenzen zu fördern, die zu Ihrer persönlichen Entwicklung beitragen. Angesichts der weitreichenden Konsequenzen, die ein Gutachten für die betroffenen Kinder und ihre Familien haben kann, sind Ihre sozialen und personalen Kompetenzen sowie Ihre professionelle und persönliche Haltung als Gutachter*in von herausragender Bedeutung.
Lernziele
In diesem Studiengang werden Sie befähigt,
- gerichtliche Begutachtungsaufträge fachlich fundiert und diagnostisch versiert durchzuführen,
- falls vom Gericht gefordert, gemäß § 163, Abs. 2 auf Einvernehmen hinzuwirken,
- die erarbeiteten Ergebnisse kompetent und überzeugend vor Gericht darzustellen und zu vertreten,
- sich eigenständig den neuesten fachlichen Wissensstand anzueignen und ihn gezielt in der Gutachtertätigkeit einzusetzen,
- berufsethische Richtlinien im Rahmen der fachpraktischen Tätigkeit beachten und um-setzen,
- einen menschenrechtsbasierten Ansatz in Sozialpädagogik und Sozialer Arbeit verfolgen, der eine kind- und familienbezogene Perspektive um die gesellschaftliche Dimension sozialen Handelns ergänzt und somit zu gesellschaftlichem Engagement anregt,
- eine professionelle und persönliche Haltung als Gutachter*innen entwickeln.
Studienabschluss und Zugang zum Berufsfeld
Dieses Angebot schließt mit einem Master of Arts (M.A.) im Umfang von 90 Credit-Points (CP) ab.
Der weiterbildende Masterstudiengang vermittelt umfassende diagnostische und analytische Kompetenzen, die den Anforderungen des § 163, Abs. 1 FamFG für eine anerkannte Zusatzqualifikation entsprechen. Diese Qualifikation befähigt Personen mit sozialpädagogischer oder anderer pädagogischer Vorbildung zur Tätigkeit als Sachverständige. Die Familiengerichte wählen die Sachverständigen in einer Einzelprüfung aus, bei der die spezifische Sachkunde mit Blick auf die jeweilige gerichtliche Fragestellung festgestellt wird.
Studiengebühren
Für den weiterbildenden Master werden Studiengebühren erhoben. Sie betragen für den viersemestrigen Studiengang monatlich 590 Euro. Bei einer Studiendauer von regulär 24 Monaten beträgt Ihre Studiengebühr also insgesamt 14.160 Euro.