Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

​​Modulhandbuch fpr den Weiterbildendern Masterstudiengang ​„Begutachtung im Familienre​​cht“ (MBFR)

Ausgefertigt auf Grundlage des Beschlusses des Fachbereichsrats vom 13.07.2021. 


Inh​a​l​​​​​t​​

Modul MBFR 1 Sozialpädagogische Grundlagen der Begutachtung

Modul MBFR 2 Psychologische Grundlagen der Begutachtung

Modul MBFR 3 Recht der Begutachtung

Modul MBFR 4 supervidierte Praxis - Einführung

Modul MBFR 5 Sozialpädagogische Spezialisierung der Begutachtung

Modul MBFR 6 Psychologische Spezialisierung der Begutachtung

Modul MBFR 7 Grundlagen der Diagnostik in der Begutachtung

Modul MBFR 8 Kommunikation mit dem Gericht

Modul MBFR 9 Diagnostik in der Begutachtung

Modul MBFR 10 supervidierte Praxis - Vertiefung

Modul MBFR 11 Master-Thesis

Modul MBFR 12 Master-Kolloquium

 

Modul MBFR 1 So​​zialpädagogische Grundlagen der Begutachtung

 


Voraussetzungen:
keine

Prüfungsform: Erster Entwurf zu einem Forschungsbericht bzw. einer Hausarbeit (10-20 Seiten) zu einer wissenschaftlichen Studie „Ausgewählte Kompetenzen Sozialer Arbeit für die Begutachtung im Familienrecht“

Lehrveranstaltung:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Sozialpädagogische Grundlagen

3 SWS

36 h

94 h

MBFR1.1

5 CP

Summe

 

36 h

94 h

 

 

 

3 SWS

 

130 h

 

5 CP

 

Studiensemester, Dauer und Häufigkeit des Angebotes:

1. Semester (ein Semester, Angebot im Sommersemester)

 

Gruppengröße:

15 TN

 

Lehrformen:

Impulsvorträge der Lehrpersonen, Diskussionen im Plenum, Einzel- und Gruppenarbeiten (teilweise an Fallbeispielen aus der Praxis sowie in Rollenspielen)

 

Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten:

Bestandene Modulabschlussprüfung

 

Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen:

keine

 

Stellenwert der Note für die Endnote:

Gem. §10 MaPO MBFR fließt die Note des gesamten Moduls nicht in die Gesamtnote ein, weil dieses nur mit bestanden/nicht bestanden bewertet wird.

 

​Lernergebnisse/Kompetenzen:

Die Profession Soziale Arbeit ist durch ihre Alltagsnähe und ganzheitliche sowie subjektbezogene, verständigungsorientierte Perspektive auf Familien und Kindheit geprägt, welche für die Sachverständigentätigkeit grundlegend sind. Deshalb sollen in diesem Modul die folgenden Kompetenzen, aufbauend auf jenen aus den relevanten Bachelorstudiengängen, gefördert werden.

Fachkompetenz

Die Studierenden …

  • vertiefen ihre Kenntnisse zum vielfältigen Angebotsspektrum der Kinder- und Jugendhilfe und können dessen Bedeutung für die Begutachtung im Familienrecht vor dem Hintergrund ihrer Praxiserfahrungen reflektieren bzw. begründen,
  • reflektieren verschiedene aktuelle Professionstheorien Sozialer Arbeit, wie etwa die Lebensweltorientierung von Hans Thiersch, auf der Basis ihrer methodologischen sowie theoretischen Grundlagen kritisch und können ihre Relevanz für die Begutachtung im Familienrecht erläutern und begründen,
  • vertiefen ihr theoretisches Wissen zum Empowerment-Ansatz im Hinblick auf dessen theoretische Grundlagen sowie der dazu geführten Fachdebatte und können die Bedeutung dieses Ansatzes der Sozialen Arbeit für die Begutachtung im Familienrecht im Hinblick auf die damit verbundenen Möglichkeiten und Grenzen analysieren,
  • können ihr Wissen und Verstehen im Hinblick auf verschiedene theoretische Perspektiven des sozialpädagogischen Fallverstehens und der Diagnostik erweitern und dieses erläutern,
  • können die Sachverständigentätigkeit als sozialpädagogische Intervention präzisieren und kritisch analysieren,
  • können die Begutachtung im Familienrecht in Fachdebatten zur Sozialen Arbeit im Zwangskontext einordnen und reflektieren,
  • können die unterschiedliche rechtliche Stellung von Kindeswohl und Kindeswillen auf der Basis des professionstheoretischen Prinzips der Partizipation diskutieren und analysieren kritisch deren Relevanz bei der Erstellung von Sachverständigengutachten gem. § 163 FamFG aus sozialpädagogischer Perspektive.

     

Methodenkompetenz

Die Studierenden …

  • entwickeln untersuchungsleitende Fragen zur Erforschung von sozialpädagogischen Kompetenzen für die Sachverständigentätigkeit, die sie in ihrem Forschungsbericht dokumentieren,
  • konzipieren den forschungsmethodischen Zugang, dokumentiert in ihrem Forschungsbericht, um sozialpädagogische Kompetenzen für die Sachverständigentätigkeit erforschen zu können,
  • erstellen einen Forschungsbericht zu einer Studie „Ausgewählte Kompetenzen Sozialer Arbeit für die Begutachtung im Familienrecht“.

Sozialkompetenz

Die Studierenden …

  • diskutieren sprachlich klar und präzise kontroverse fachliche Positionen im Seminarprozess,
  • tragen aktiv dazu bei, dass sich die Studierenden auch in dem berufsbegleitenden Studiengang als Gruppe verstehen, deren Mitglieder sich füreinander verantwortlich fühlen und sich gegenseitig unterstützen,
  • erkennen Konflikte und Konfliktpotenziale im Seminarprozess und können diesen aktiv begegnen und zur Konfliktlösung beitragen. 

Subjektkompetenz

Die Studierenden …

  • reflektieren auf professionstheoretischer Basis ihre eigene (sozial)pädagogische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien und sind davon überzeugt, dass sie für ihre Begutachtungsaufgaben eine professionstheoretische Basis benötigen,
  • entwickeln ein eigenes berufliches Selbstverständnis als Sachverständige zur Begutachtung im Familienrecht,
  • reflektieren ihre Rolle in der Begutachtung im Familienrecht im Spannungsfeld zwischen Hilfe und Kontrolle bzw. dem auch für einige der Beteiligten verbundenen Zwang zur Mitwirkung,
  • sind davon überzeugt, dass sie mit ihrer spezifisch sozialpädagogischen Expertise für die Begutachtung im Familienrecht in besonderer Weise fachlich ausgewiesen sind.

Inhalte:

  • Angebotsspektrum der Kinder- und Jugendhilfe
  • ausgewählte Professionstheorien Sozialer Arbeit in ihrer Relevanz für die Begutachtung unter besonderer Berücksichtigung von Empowerment
  • Sozialpädagogisches Fallverstehen und Diagnostik
  • Soziale Arbeit im Zwangskontext
  • Unterschiede zwischen Kindeswohl und Kindeswille und deren Bedeutung bei der Erstellung von Sachverständigengutachten gem. § 163 FamFG.

Modulbeauftragte*r und Lehrende:
Prof. Dr. Ruth Enggruber (Modulverantwortliche)

Weitere Lehrende:
Prof. Dr. Katharina Gosse

Dr. Ulrike Klipsch;

Dipl.-Sozpäd. Stefanie Marcus (Gutachterin im Familienrecht);

Dipl.-Sozpäd. Judith Wagner,

M.A. Jan Josupeit





Modul MBFR 2 Psychologische Grundlagen der Begutachtung

 


Voraussetzungen:
keine

Prüfungsform: Klausur (90 min)

Lehrveranstaltung:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Psychologische Grundlagen

3,5 SWS

45 h

85 h

MBFR2.1

5 CP

Summe

 

45 h

85 h

 

 

 

3,5 SWS

 

130 h

 

5 CP

 

Studiensemester, Dauer und Häufigkeit des Angebotes:

1. Semester (ein Semester, Angebot im Sommersemester)

 

Gruppengröße:

15 TN

 

Lehrformen:

Seminaristischer Unterricht mit Vorträgen, Präsentationen, Einzel- und Kleingruppenarbeit, Fallarbeit, Lektüre ausgewählter Texte, Diskussionen, interaktive Übungen, Demonstrationen anhand von Filmsequenzen und Videoaufzeichnungen, methodengestützten Reflexionen und Übungen zum Transfer

 

Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten:

Bestandene Modulabschlussprüfung

 

Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen:

keine

 

Stellenwert der Note für die Endnote:

Gem. §10 MaPO MBFR fließt die Note des gesamten Moduls mit 8 % in die Gesamtnote ein.

 

​Lernergebnisse/Kompetenzen:

Kenntnisse von Psychologischen Befunden, Paradigmen und Theorien dienen als fachlicher und argumentativer Hintergrund im Rahmen familienrechtlicher Begutachtungen. Zu diesem Zweck sollen in diesem Modul folgende Kompetenzen gefördert werden:

Fachkompetenz

Die Studierenden …

  • verfügen über entwicklungspsychopathologische Kenntnisse inkl. klassifikatorischer und klinisch-neuropsychologischer Aspekte.
  • nutzen Kenntnisse zentraler entwicklungspsychologischer Grundlagen und Befunde (Bindungstheorie, Kritische Lebensereignisse, Entwicklung zentraler Funktionsbereiche, u.a. Entwicklung kognitiver Leistungen, soziale Entwicklung etc.) zur Anwendung sowie zur Übertragung in Praxiskontexte.
  • besitzen Wissen über familienpsychologische Ansätze und Modelle sowie von aktuellen Forschungsergebnissen (u.a. familiäre Transmission, Einflüsse von Familienkonstellation und ‑kommunikation).
  • verfügen über Wissen zu Erziehungsverhalten und -kompetenzen.
  • verfügen über Wissen zu Konzepten und Verfahren, die zur Beschreibung und Diagnostik familiärer Interaktionen dienen (z.B. Circumplex-Modell) sowie Wissen über die exemplarische Anwendung dieser Modelle auf familiäre Lebenspraxis.

Methodenkompetenz

Die Studierenden …

  • verfügen über die Fähigkeit, entwicklungspsychologisches Wissen fallorientiert selbständig anwenden, nutzen und vertiefen zu können.
  • wenden aktuelle und traditionelle lerntheoretische Grundlagen (Konditionierung und sozialkognitives Lernen) zur Deskription und funktionalen Analyse von (Interaktions-)Verhalten von Eltern und Kindern sicher an.
  • setzen Strategien der Konfliktbewältigung und Deeskalation zielgerichtet ein.

Sozialkompetenz

Die Studierenden …

  • besitzen Fertigkeiten in der Kommunikation mit Eltern und Erziehungsberechtigten, sowie mit Kindern und Jugendlichen in kritischen Familiensituationen (z.B. Loyalitätskonflikte).
  • können (soziale) Lernprozesse fachlich fundiert initiieren und verstärken.
  • können problemorientierte Sichtweisen von Beteiligten analysieren und durch Lösungs- und Ressourcenorientierte Perspektiven ergänzen.

Subjektkompetenz

Die Studierenden …

  • besitzen die Fähigkeit zum Balancieren von ressourcen- und problemorientierten Zugängen zu kindlichen und familiären Lebenswelten – vor dem Hintergrund sowohl problemorientierter (z.B. klinisch-psychologischer) als auch ressourcenorientierter und positivpsychologischer Kenntnisse.
  • haben Fähigkeiten zum Transfer konflikttheoretischer Modelle zum Verständnis von Konfliktverläufen und ‑eskalationen

Inhalte:

  • Außergerichtliche Hilfen und Interventionsformen: Beratung, Psychotherapie und Mediation
  • Eindrucksbildung (beidseitig -> Selbstreflexion): Wahrnehmungsverzerrungen, urteilsstabilisierende Kognitionen und Interaktionen im Prozess der Begutachtung
  • Entwicklungspsychologie: Bindungstheorie sowie Entwicklung zentraler Funktionsbereiche (u.a. Entwicklung kognitiver Leistungen, soziale Entwicklung)
  • Familienpsychologie
  • Gefährdung des Kindeswohls: Multifaktorielle Modelle sowie Risiko- und Schutzfaktoren
  • Grundlagen der Diagnostik von Familienbeziehung und Erziehungsverhalten sowie Erziehungsstilen
  • Lerntheorien
  • Prozesse familialer Sozialisation und Erziehung
  • Psychische Störungen und Entwicklungspsychopathologie 1: Entwicklungsabweichungen und -verzögerungen, klinische Neuropsychologie
  • Stresserleben und Coping bei kritischen Familienereignissen, wie Trennung, Scheidung oder Fremdplatzierung 

Modulbeauftragte*r und Lehrende:
Prof. Dr. Denis Köhler (Modulverantwortlicher)

Weitere Lehrende:
Prof. Dr. Joachim Kosfelder
Prof. Dr. Johanna Hartung
Dipl.-Psych. Jennifer von Buch (PP)
Dipl.-Psych. Tanja Berger-Euler (Fachpsychologin für Rechtspsychologie)
Prof. Dr. phil. Lena Posch (Fachpsychologin für Rechtspsychologie)



 

Modul MBFR 3 Recht der Begutachtung

 


Voraussetzungen:
keine

Prüfungsform: Klausur (120 Min.)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kon­takt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Rechtliche Grundlagen

3 SWS

36 h

94 h

 

5 CP

Rechtliche Spezialisierung

2 SWS

27 h

77 h

MBFR3.1

4 CP

Summe

 

63 h

171 h

 

 

 

SWS

 

234 h

 

9 CP

 

Studiensemester, Dauer und Häufigkeit des Angebotes:

1. und 2. Semester (zwei Semester, Angebot im Sommer- und Wintersemester)

 

Gruppengröße:

15 TN

 

Lehrformen:

Seminaristischer Unterricht mit Vorträgen, Präsentationen, Einzel- und Gruppenarbeit, Lektüre von Texten und Gerichtsentscheidungen, Diskussionen.

 

Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten:

Bestandene Modulabschlussprüfung

 

Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen:

keine

 

Stellenwert der Note für die Endnote:

Gem. §10 MaPO MBFR fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.

 

Lernergebnisse/Kompetenzen

Für die gutachterliche Tätigkeit in familiengerichtlichen Verfahren sind umfassende Kenntnisse der verfassungs-, familien- und verfahrensrechtliche Grundlagen notwendig. Die entsprechenden Kompetenzen werden in zwei Teilmodulen (Grundlagen und Spezialisierung/Vertiefung) vermittelt:

(1) Allgemeine juristische Grundlagen für die Sachverständigentätigkeit in familiengerichtlichen Verfahren (Grundlagen)

Fachkompetenz

Die Studierenden …

  • kennen und verstehen die Rolle und die Funktion sowie die Aufgaben der Sachverständigen in Abgrenzung zu den Verfahrensbeteiligten,
  • können das Verhältnis zwischen Gericht und Sachverständigen beschreiben und einschätzen,
  • können den Amtsermittlungsgrundsatz des Familiengerichts (§ 26 FamFG) erklären, insbesondere die, aus verfahrensrechtlicher Sicht, zu überprüfenden und zu beachtenden Punkte bei der Anordnung eines Gutachtens,
  • kennen die Kriterien bzgl. der Auswahl der Sachverständigen durch das Familiengericht § 404 ZPO,
  • können die an Gutachten gerichteten Qualitätsanforderungen beschreiben und in ihrer Arbeit berücksichtigen, verbunden mit allgemeinen Gütekriterien sowie Grundsätzen von Wissenschaftlichkeit und Überprüfbarkeit: Unterscheidung diagnostische Begutachtung nach § 163 Abs. 1 FamFG oder lösungsorientiertes Gutachten gem. § 163 Abs. 2 FamFG.
  • kennen die Relevanz der Kinderrechte in allen Verfahrensstufen und im Rahmen der Begutachtung

Methodenkompetenz

Die Studierenden …

  • können Gutachten anfertigen, die den inhaltlichen, methodischen und formellen Anforderungen entsprechen,
  • können von anderen Sachverständigen erstellte Gutachten beurteilen und qualifizierte Rückmeldung geben.

    (2) Familienrechtliches Wissen (Vertiefung/Spezialisierung)

    Fachkompetenz

    Die Studierenden …
  • verfügen über fundierte Kenntnisse des verfassungsmäßigen Elternrechts, des Persönlichkeitsrechts sowie des staatlichen Wächteramts,
  • kennen die Eingriffsschwellen in das Kindeswohl entsprechend den materiell-rechtlichen Regelungen des BGB sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
  • kennen die Grundzüge des kinder- und jugendhilferechtlichen Datenschutzes nach dem SGB VIII nebst der Verschwiegenheitsverpflichtung.

Methodenkompetenz

Die Studierenden …

  • können die jeweils unterschiedliche(n) Blickrichtung(en) der einzelnen Professionen erklären, abgrenzen und bewerten,
  • sind in der Lage, komplexe juristischen Analysen von Sachverhalten im familienrechtlichen Kontext durchzuführen,
  • sind dazu befähigt, mit Kindeswohl als unbestimmtem Rechtsbegriff und oberster Richtnorm für familiengerichtliche Entscheidungen sicher umzugehen.

Für beide Lehrveranstaltungen

Sozialkompetenz

Die Studierenden …

  • verfügen über Diskussions-, Argumentations-, Entscheidungs- und Überzeugungskompetenz,
  • können sich sach- und fachbezogen mit Vertretern unterschiedlicher Handlungsfelder (z. B. Wissenschaft, Wirtschaft/Praxis) über aktuelle Problemstellungen und Problemlösungen austauschen,
  • können Konflikte erkennen und bewerten und Lösungsprozesse entwickeln.

Subjektkompetenz

Die Studierenden …

  • reflektieren den Umgang mit Rollen- und Funktionskonflikten,
  • nehmen eine ethisch reflektierte Grundhaltung zu ihrer Rolle ein, entwickeln sie weiter und handeln in ihrem Tätigkeitsfeld gesellschaftlich verantwortungsvoll,
  • setzen die erworbenen Beurteilungs-, Entscheidungs- und Beratungsfähigkeiten selbstständig ein und entwickeln sie weiter,
  • halten sich durch selbstständiges Lernen auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Forschung

Inhalte – Rechtliche Grundlagen

  • Leitungsfunktion und Weisungsaufgaben des Gerichts gegenüber den Sachverständigen: Formulierung des Beweisbeschlusses und Bestimmung der Befundtatsachen durch das Gericht
  • Rechte und Pflichten der Sachverständigen nach den Regeln der ZPO, insbesondere:
  • eindeutige Beantwortung der gerichtlichen Beweisfrage und intersubjektive Nachvollziehbarkeit bei der Beantwortung
  • Zustimmungserfordernis der Eltern, Durchführung systematischen Aktenstudiums/-analyse, Hypothesenbildung
  • Einhaltung unabdingbarer Qualitätsstandards und wissenschaftlich fundiertes Vorgehen, wie z.B. Verwendung standardisierter Methoden,
  • Umfassende Kenntnisse von häufigen Fehlerquellen bei der Gutachtenerstellung, insbesondere Nichtbeachtung der ZPO-Regeln, Erweiterung oder Umformulierung des Beweisthemas, unzulässige Einbeziehung dritter Personen, Begutachtung trotz fehlender Zustimmung oder Vernehmung Dritter und/oder trotz fehlender Schweigepflichtentbindung, Verletzung der Prüfungsmitteilungspflicht sowie die Nichteinhaltung der Nachfragepflicht
  • Ablehnung von Sachverständigen.
  • Kinderrechte
  • Familienverfahrensrecht einschließlich des Amtsermittlungsgrundsatzes
  • Überblick über das Hilfeplanverfahren und die Einbeziehung von Sachverständigen als Beteiligte
  • Amtsvormundschaft des Jugendamts

Inhalte – Rechtliche Spezialisierung:

  • Sorge- und Umgangsrecht: Definition, Inhaberschaft, Umfang und Abgrenzung
  • Inhalt und Umfang des verfassungsmäßigen Elternrechts sowie Eingriffsvoraussetzungen in das Elternrecht aufgrund des staatlichen Wächteramts
  • Kindeswohl: Vertiefung allg. Kindeswohlkriterien und Gefährdung des Kindeswohls, akute und latente Kindeswohlgefahr, Trias der Kindeswohlgefährdung, Risikofaktoren
  • Abgrenzung Kindeswohl und Kindeswille sowie Berücksichtigung des Kindeswillens bei der Entscheidung des Gerichts
  • Eingriffsschwellen in das Kindeswohl: positives und negatives Kindeswohl in den materiell-rechtl. Regelungen des BGB, Abgrenzung „Best-Variante“ - „Genug-Variante“
  • Datenschutz und Schweigepflicht in der Kinder- und Jugendhilfe

Modulbeauftragte*r und Lehrende:
Prof. Dr. Elina Krause (Modulverantwortliche)

Weitere Lehrende:
Dr. h.c. Rüdiger Deckers (Fachanwalt für Strafrecht);
Richterin Amtsgericht Duisburg Jennifer Schiefer;
Richterin Oberlandesgericht Düsseldorf Kerstin Manderscheid


 

 

Modul MBFR 4 supervidierte Praxis - Einführung

 


Voraussetzungen:
keine

Prüfungsform: Schriftliche Fallbearbeitung in Form einer gutachterlichen Stellungnahme (20 - 30 Seiten)

Lehrveranstaltung:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Supervidierte Praxis I:
Fall- und Gutachtensupervision incl. Nachweis von 50 Stunden Berufspraxis

2 SWS

30 h

76 h

 

6 CP

 

 

50 h

Supervidierte Praxis II:
Fall- und Gutachtensupervision
incl. Nachweis von 100 Stunden Berufspraxis

2 SWS

30 h

104 h

MBFR4.1

9 CP

 

 

100 h

Summe

 

60 h

330 h

 

 

 

4 SWS

 

390 h

 

15 CP

 

Studiensemester, Dauer und Häufigkeit des Angebotes:

1. und 2. Semester (zwei Semester, Angebot im Sommer- und Wintersemester)

 

Gruppengröße:

15 TN 

 

Praxistätigkeit:
Die Praxistätigkeit im Umfang von 150h ist im Verlauf von zwei aufeinanderfolgenden Semestern zu erbringen. Weitere Bedingungen regelt §8 der PO MBFR.

Lehrformen:
Seminaristischer und fallorientierter Unterricht mit Vorträgen, Präsentationen, Einzel- und Kleingruppenarbeit, Lektüre ausgewählter Texte, Diskussionen, interaktiven Übungen, Simulationen, Rollenspielen, Demonstrationen anhand von Filmsequenzen und Videoaufzeichnungen, methodengestützten Reflexionen

Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten:

Bestandene Modulabschlussprüfung

 

Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen:

keine

 

Stellenwert der Note für die Endnote:

Gem. § 10 PO MBFR fließt die Bewertung des gesamten Moduls nicht in die Gesamtnote ein. 

Lernergebnisse und besonderes didaktisches Konzept:

Mit Hilfe einer elaborierten Praxisreflektion werden theoretisches und empirisches Wissen, methodische Kenntnisse sowie praktische und persönliche Erfahrungen bei der Lösung konkreter familienrechtlicher Aufgabenstellungen integriert, die Problemangemessenheit und die regelgerechte Durchführung (sozial-) pädagogischer Gutachtentätigkeit reflektiert und kontrolliert (Qualitätsstandards). Anhand von selbstkritischer Reflexion werden die Folgen (sozial-)pädagogischer Entscheidungen und Empfehlungen systematisch eingeübt.

Die Studierenden müssen im Rahmen des Moduls Fälle aus ihrer einschlägigen sozialpädagogischen Berufspraxis in den Seminaren vorstellen und in den Lehrveranstaltungen im Hinblick auf familienrechtliche Fragestellungen reflektieren sowie supervidieren lassen. Die Vertraulichkeit bzw. Schweigepflicht gem. § 203 StGB im Hinblick auf die in den Seminaren besprochenen Fälle ist durch eine schriftliche Schweigepflichtserklärung der Teilnehmenden und durch Anonymisierung in der Prüfungsleistung zu gewährleisten.

In der Selbstlernzeit wird die studienbegleitende und nachzuweisende Praxisstätigkeit (Siehe § 8 PO MBFR) im Umfang von 150 Stunden von den Teilnehmenden in Bezug auf familienrechtliche Fragestellung reflektiert. Ebenso werden die Inhalte aus der supervidierten Präsenz vor- und nachbereitet.

Fachkompetenz

Die Studierenden

  • können adäquate diagnostische Modelle und -strategien für konkrete familienrechtliche Fragestellungen auswählen und konkretisieren, um vor dem Hintergrund der fachlichen Standards die Untersuchung eigenverantwortlich zu planen, zu strukturieren, durchzuführen und auszuwerten.
  • können eine rechtliche Fragestellung in eine (sozial-)pädagogische Fragestellung mit entsprechenden Hypothesen umwandeln und eine gutachterliche Untersuchung planen.
  • können gutachterliches Handeln professionell einordnen und ihre Beobachtung unter Verwendung adäquater Begrifflichkeiten aus den jeweils relevanten theoretischen, fachlichen und rechtswissenschaftlichen Kontexten fachgerecht kommunizieren

Methodenkompetenz

Die Studierenden....

  • können theoriegeleitet und empirisch fundiert konkrete Empfehlungen und Einschätzungen für die Auftraggeber (Familiengericht) formulieren.
  • können Handlungsmöglichkeiten in der familienrechtlichen Begutachtung und Interventionen in zukünftigen Begutachtungen ableiten und kompetent kommunizieren
  • wenden die gelernten wissenschaftlich fundierten Methoden und Techniken zur Begutachtung selbständig unter Supervision fachgerecht und verantwortungsvoll an und passen sie ggf. an sich ergebende Erfordernisse an.

Sozialkompetenz

Die Studierenden....

  • geben kompetent, motivationsfördernd und konstruktiv fachlich fundiertes Feedback zu beobachtetem gutachterlichem Handeln und personenbezogenen Verhaltensdispositionen, sind sich dabei der Einflüsse ihrer subjektiven Wahrnehmung und Interpretation bewusst und reflektieren diese selbstkritisch

Subjektkompetenz

Die Studierenden....

  • reflektieren eigenes gutachterliches Handeln und Diagnostizieren vor dem Hintergrund der gelernten wissenschaftlichen Theorien, der aktuellen Rechtsprechung und fachlichen Standards kritisch und ziehen daraus weiterführende, wissenschaftlich fundierte Rückschlüsse für adäquate Verbesserungsmöglichkeiten in zukünftigen Begutachtungssituationen

Inhalte:

Das semesterübergreifende und praxisorientierte Modul besteht aus einer beständigen intensiven Fallarbeit unter Anleitung/Supervision der Lehrkraft sowie aus einer Diskussion und fachlichen Analyse von Sachverständigengutachten und Fällen aus der Praxis. Darüber hinaus wird die aktuelle Rechtsprechung reflektiert. Das Modul bietet die Gelegenheit zur fallspezifischen Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse auf familienrechtliche Fragestellungen. Insbesondere werden Fertigkeiten und Erfahrungen im Kontext des Denkens und Handelns aus dem interdisziplinärem Praxisfeld des Familienrechts erworben.

Modulbeauftragte*r und Lehrende:
Prof. Dr. Denis Köhler (Modulbeauftragter)
Prof. Dr. Joachim Kosfelder​



 


Modul MBFR 5 Sozialpädagogische Spezialisierung der Begutachtung

 


Voraussetzungen:
keine

Prüfungsform: Finale Fassung des Forschungsberichts bzw. der Hausarbeit (10-20 Seiten) zu einer wissenschaftlichen Studie „Ausgewählte Kompetenzen Sozialer Arbeit für die Begutachtung im Familienrecht“

Lehrveranstaltung:

SWS

Kon­takt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Sozialpädagogische Spezialisierung

2 SWS

23 h

55 h

MBFR5.1

3 CP

Summe

 

23 h

55 h

 

 

 

2 SWS

 

78 h

 

3 CP

 

Studiensemester, Dauer und Häufigkeit des Angebotes:

2. Semester (ein Semester, Angebot im Wintersemester)

 

Gruppengröße:

15 TN

 

Lehrformen:

Impulsvorträge der Lehrpersonen, Diskussionen im Plenum, Einzel- und Gruppenarbeiten (teilweise an Fallbeispielen aus der Praxis sowie in Rollenspielen)

 

Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten:

Bestandene Modulabschlussprüfung

 

Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen:

keine

 

Stellenwert der Note für die Endnote:

Gem. §10 MaPO MBFR fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.

 

​Lernergebnisse/Kompetenzen:

Die Profession Soziale Arbeit ist durch ihre Alltagsnähe und ganzheitliche sowie subjektbezogene, verständigungsorientierte Perspektive auf Familien und Kindheit geprägt, welche für die Erstellung von Sachverständigengutachten als grundlegend erachtet werden. Deshalb sollen in diesem Modul, aufbauend auf Modul 1, die folgenden Kompetenzen gefördert werden.

Fachkompetenz

Die Studierenden …

  • arbeiten auf Grundlage der spezifischen Merkmale sozialpädagogischer Diagnostik deren besondere Bedeutung für ihre zukünftige Sachverständigentätigkeit zur Begutachtung im Familienrecht heraus,
  • vertiefen relevante Theorien zur Erklärung bzw. zum Verständnis von Differenzpraktiken und deren Stigmatisierungsrisiken in der Sozialen Arbeit,
  • reflektieren die mit der sprachlichen Gestaltung von Gutachten einhergehenden Stigmatisierungsgefahren, begegnen diesen mit Ressourcenorientierung sowie eher Wahrscheinlichkeits- als deterministischen Aussagen und können diese in Gutachten reflektieren,
  • können ihre eigenen Differenzpraktiken und Normalitätsvorstellungen in deren Bedeutung für Begutachtungsprozesse im Familienrecht einordnen und kritisch reflektieren,
  • können Ansätze motivierender und lösungsorientierter Gesprächsführung in ihrer Relevanz für die zukünftige Sachverständigentätigkeit begründen,
  • reflektieren Möglichkeiten und Grenzen von Mediationskompetenzen im Begutachtungsprozess,
  • können Methoden qualitativer Sozialforschung als Methoden zur Gesprächsführung mit Eltern begründen und erläutern,
  • nutzen Ansätze Kollegialer Fallsupervision durch den Einbezug konkreter Fälle aus der Berufspraxis der Studierenden.

Methodenkompetenz

Die Studierenden …

  • beherrschen Kompetenzen motivierender und lösungsorientierter Gesprächsführung in Rollenspielen im Seminar,
  • beherrschen Mediationskompetenzen in Rollenspielen im Seminar,
  • beherrschen einen Ansatz Kollegialer Fallberatung in Rollenspielen im Seminar,
  • beherrschen Methoden qualitativer Sozialforschung.

Sozialkompetenz

Die Studierenden …

  • diskutieren sprachlich klar und präzise kontroverse fachliche Positionen im Seminarprozess,
  • tragen aktiv dazu bei, dass sich die Studierenden auch in dem berufsbegleitenden Studiengang als Gruppe verstehen, deren Mitglieder sich füreinander verantwortlich fühlen und sich gegenseitig unterstützen,
  • unterstützen ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen bei Bedarf,
  • erkennen Konflikte und Konfliktpotenziale im Seminarprozess und können diesen aktiv begegnen und zur Konfliktlösung beitragen.

Subjektkompetenz

Die Studierenden …

  • reflektieren ihre eigenen Differenzpraktiken und Normalitätsvorstellungen in deren Bedeutung für Begutachtungsprozesse im Familienrecht,
  • sind davon überzeugt, dass sie mit ihrer spezifisch sozialpädagogischen Expertise für die Begutachtung im Familienrecht in besonderer Weise fachlich ausgewiesen sind.

Inhalte:

  •  Sozialpädagogische Diagnostik
  • relevante Theorien zu Differenzpraktiken und deren Stigmatisierungsrisiken in der Sozialen Arbeit
  • Motivierende und lösungsorientierte Gesprächsführung
  • Mediationskompetenzen
  • Kollegiale Fallsupervision 

Modulbeauftragte*r und Lehrende:
Prof. Dr. Ruth Enggruber (Modulverantwortliche)

Weitere Lehrende:

Prof. Dr. Katharina Gosse

Dr. Ulrike Klipsch;

Dipl.-Sozpäd. Stefanie Marcus (Gutachterin im Familienrecht);

Dipl.-Sozpäd. Judith Wagner,

M.A. Jan Josupeit





Modul MBFR 6 Psychologische Spezialisierung der Begutachtung

 


Voraussetzungen:
keine

Prüfungsform: Referat 30 Min.

Lehrveranstaltung:

SWS

Kon­takt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Psychologische Spezialisierung

2,5 SWS

32 h

72h

MBFR6.1

4 CP

Summe

 

32 h

72 h

 

 

 

2,5 SWS

 

104 h

 

4 CP

 

Studiensemester, Dauer und Häufigkeit des Angebotes:

2. Semester (ein Semester, Angebot im Wintersemester)

 

Gruppengröße:

15 TN

 

Lehrformen:

Seminaristischer Unterricht mit Vorträgen, Präsentationen, Einzel- und Kleingruppenarbeit, Fallarbeit, Lektüre ausgewählter Texte, Diskussionen, interaktive Übungen, Demonstrationen anhand von Filmsequenzen und Videoaufzeichnungen, methodengestützten Reflexionen und Übungen zum Transfer

 

Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten:

Bestandene Modulabschlussprüfung

 

Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen:

keine

 

Stellenwert der Note für die Endnote:

Gem. §10 MaPO MBFR fließt die Note des gesamten Moduls mit 7 % in die Gesamtnote ein.

 

Lernergebnisse/Kompetenzen:

Kenntnisse von Psychologischen Befunden, Paradigmen und Theorien dienen als fachlicher und argumentativer Hintergrund im Rahmen familienrechtlicher Begutachtungen. Zu diesem Zweck sollen in diesem Modul folgende Kompetenzen gefördert werden:

 

Fachkompetenz

Die Studierenden …

  • verfügen über entwicklungspsychopathologische Kenntnisse inkl. klassifikatorischer und klinisch-neuropsychologischer Aspekte.
  • nutzen Kenntnisse zentraler entwicklungspsychologischer Grundlagen und Befunde (Bindungstheorie, Kritische Lebensereignisse, Entwicklung zentraler Funktionsbereiche, u.a. Entwicklung kognitiver Leistungen, soziale Entwicklung etc.) zur Anwendung sowie zur Übertragung in Praxiskontexte.
  • besitzen Wissen über familienpsychologische Ansätze und Modelle sowie von aktuellen Forschungsergebnissen (u.a. familiäre Transmission, Einflüsse von Familienkonstellation und ‑kommunikation).
  • verfügen über Wissen zu Erziehungsverhalten und -kompetenzen.
  • verfügen über Wissen zu Konzepten und Verfahren, die zur Beschreibung und Diagnostik familiärer Interaktionen dienen (z.B. Circumplex-Modell) sowie Wissen über die exemplarische Anwendung dieser Modelle auf familiäre Lebenspraxis.

Methodenkompetenz

Die Studierenden …

  • verfügen über die Fähigkeit, entwicklungspsychologisches Wissen fallorientiert selbständig anwenden, nutzen und vertiefen zu können.
  • wenden aktuelle und traditionelle lerntheoretische Grundlagen (Konditionierung und sozialkognitives Lernen) zur Deskription und funktionalen Analyse von (Interaktions-)Verhalten von Eltern und Kindern sicher an.
  • setzen Strategien der Konfliktbewältigung und Deeskalation zielgerichtet ein.

Sozialkompetenz

Die Studierenden …

  • besitzen Fertigkeiten in der Kommunikation mit Eltern und Erziehungsberechtigten, sowie mit Kindern und Jugendlichen in kritischen Familiensituationen (z.B. Loyalitätskonflikte).
  • können (soziale) Lernprozesse fachlich fundiert initiieren und verstärken.
  • können problemorientierte Sichtweisen von Beteiligten analysieren und durch Lösungs- und Ressourcenorientierte Perspektiven ergänzen.

Subjektkompetenz

Die Studierenden …

  • besitzen die Fähigkeit zum Balancieren von ressourcen- und problemorientierten Zugängen zu kindlichen und familiären Lebenswelten – vor dem Hintergrund sowohl problemorientierter (z.B. klinisch-psychologischer) als auch ressourcenorientierter und positivpsychologischer Kenntnisse.
  • haben Fähigkeiten zum Transfer konflikttheoretischer Modelle zum Verständnis von Konfliktverläufen und ‑eskalationen

Inhalte:

  • Kommunikation mit den Eltern: Basisstrategien sowie einvernehmensorientierte Gesprächsführung (inkl. Anregung zu Verhaltensänderungen [„Probehandeln“])
  • Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen: Gesprächsführung, Umgang mit Belastungen, Bedrohungen und Loyalitätskonflikten, „Willensklärung“ sowie Partizipation
  • Konflikttheorien und deren Modelle: Analyse von familiären Konfliktlagen, Konflikteskalation, Konfliktbewältigung, psychologische Besonderheiten bei hochstrittigen Eltern
  • Positive Psychologie und Ressourcenorientierung
  • Psychische Störungen und Entwicklungspsychopathologie 2: psychische Störungen und subklinische Vorstufen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
     

Modulbeauftragte*r und Lehrende:
Prof. Dr. Denis Köhler (Modulverantwortlicher)

Weitere Lehrende:
Prof. Dr. Joachim Kosfelder;
Prof. Dr. Johanna Hartung;
Dipl.-Psych. Jennifer von Buch (PP);
Dipl.-Psych. Tanja Berger-Euler (Fachpsychologin für Rechtspsychologie);
Prof. Dr. phil. Lena Posch (Fachpsychologin für Rechtspsychologie)




Modul MBFR 7 Grundlagen der Diagnostik in der Begutachtung

 


Voraussetzungen:
keine

Prüfungsform: Klausur (90 Min.)

Lehrveranstaltung:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Grundlagen der Diagnostik

2 SWS

27 h

77 h

MBFR7.1

 4 CP

Summe

 

27 h

77 h

 

 

 

2 SWS

 

h

 

 4 CP

 

Studiensemester, Dauer und Häufigkeit des Angebotes:

2. Semester (ein Semester, Angebot im Wintersemester)

 

Gruppengröße:

15 TN

 

Lehrformen:

Vorträge, aktivierende Lehr-Lern-Methoden, Fallarbeit und Übungseinheiten in Kleingruppen, Einzel- und Kleingruppenarbeit, Fallarbeit, Diskussionen, Simulationen, Demonstrationen anhand von Materialien, methodengestützten Reflexionen

 

Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten:

Bestandene Modulabschlussprüfung

 

Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen:

keine

 

Stellenwert der Note für die Endnote:

Gem. §10 MaPO MBFR fließt die Note des gesamten Moduls mit 7 % in die Gesamtnote ein.

Lernergebnisse/Kompetenzen:

Die gutachterliche Diagnostik basiert auf einem „multifaktoriellen Erklärungsmodell menschlichen Erlebens und Verhaltens“, das sowohl personale als auch soziale und situative Einflussfaktoren berücksichtigt, die für die Beurteilung der biografischen Entwicklung, die Erfassung des aktuellen Entwicklungsstandes und für eine Entwicklungsprognose relevant sind.

Vor diesem Hintergrund werden im Modul Diagnostik folgende Kenntnisse und Kompetenzen vermittelt:

Fachkompetenz

Die Studierenden …

  • kennen wissenschaftliche Grundlagen und Methoden der psychosozialen Diagnostik (einschl. ihrer wissenschaftlichen Modelle).
  • verfügen über das Wissen, dass Risikofaktoren in Form von „Risikoketten“ bzw. „dysfunktionalen Kreisläufen“ auftreten können.
  • besitzen vertiefte Kenntnisse über Gütekriterien der empirischen Sozialforschung sowie deren Sicherstellung.
  • besitzen vertiefte Kenntnisse in Testtheorie und Testkonstruktion.
  • verfügen über Kenntnisse bezüglich standardisierter sowie nicht-standardisierter diagnostischer Instrumente (z. B. Tests, Fragebögen, freie und systematische Verhaltensbeobachtungen, Anamnesegespräche, Interviews etc.) und deren Angemessenheit in Abhängigkeit von Fragestellung und Rahmenbedingungen.
  • nutzen umfassendes Wissen darüber, dass die situative Bedingung des „Zwangskontextes“ die Beteiligten eventuell dazu motiviert, sozial erwünschtes Verhalten zu zeigen, wodurch sie unerwartet positive Erfahrungen machen können, was eine stabile Veränderung des Problemverhaltens begünstigt.

Methodenkompetenz

Die Studierenden …

  • haben die Fähigkeit im Kontext einer Ressourcenanalyse Anregungen zur Veränderung zu geben, die für die Beteiligten potenziell zu bewältigen sind und diesbezügliche Veränderungsprozesse zu beobachten, zu dokumentieren und für eine Entwicklungsprognose zu nutzen.
  • verfügen über die diagnostischen Fähigkeiten zur Aufstellung von Hypothesen, zum Erstellen eines fundierten Untersuchungsplans, durch den die gerichtliche Fragestellung operationalisiert wird.
  • besitzen die Fähigkeit zur Auswertung von Aktenvermerken als Datenquelle (z.B. Hilfeplanung, bereits erfolgte professionelle Hilfen und der Bereitschaft zur Inanspruchnahme entsprechender Maßnahmen).
  • verfügen über die Fähigkeit, Risikofaktoren und Schutzfaktoren einschätzen zu können. Auf dieser Basis erfolgt sowohl eine Problem- als auch eine Ressourcenanalyse, die für die Statusdiagnostik und für die Diagnostik von Entwicklungspotenzialen relevant ist.
  • nutzen differenzierte Kompetenzen bei der Zusammenführung der Einzelbefunde zum abschließenden Gutachten, welche eine jeweils individuell angepasste Gewichtung und Berücksichtigung von Relationen zwischen einzelnen Befunden erfordert.

Sozialkompetenz

Die Studierenden …

  • sind in der Lage, diagnostische Prozesse durchzuführen, die Beteiligten anzuleiten und zu begleiten.
  • sind in der Lage, ihre neutrale Position im Prozess der Begutachtung zu wahren und zu vertreten.
  • können mit eingeschränkter Kooperativität, Widerstand und Reaktanz im diagnostischen Prozess konstruktiv umgehen und ggf. die Konfliktparteien zur Mitarbeit gewinnen.
  • sind in der Lage, gezielte sowie unbeabsichtigte Einflussnahme zu erkennen und ihr professionell zu begegnen, wobei sie eine neutrale Position wahren.
  • sind in der Lage, in Konfliktfällen die Bereitschaft von Familienangehörigen zu einvernehmlichen Lösungen wahrzunehmen und zu nutzen.
  • können an geeigneter Stelle in der Interaktion mit Familienmitgliedern auf Einvernehmen hinwirken

Subjektkompetenz

Die Studierenden …

  • sind in der Lage, eine neutrale Haltung einzunehmen und diese stetig zu reflektieren.
  • haben die Sensibilität dafür, dass das Verfahren der Begutachtung im „Zwangskontext“ erfolgt, weshalb insbesondere die „Antworttendenz zur Sozialen Erwünschtheit“, die Validität der Aussagen der Beteiligten potenziell beeinträchtigt.
  • verfügen über die besondere Sensitivität für das spontane Eintreten von Veränderungsprozessen im Zuge der Begutachtung sowie die zielgerichtete Nutzung zum möglichen Herstellen von Einvernehmen zwischen den Konfliktparteien.

​Inhalte:

  • Wissenschaftliche Modelle der Diagnostik
  • Wissenschaftliche Grundlagen der Diagnostik
  • Datenquellen und Datenerhebungsmethoden im Rahmen der Begutachtung
  • Einsatz und Auswertung standardisierter und nicht-standardisierter diagnostischer Instrumente (z. B. Tests, Fragebögen, freie und systematische Verhaltensbeobachtungen, Anamnesegespräche, Interviews, Aktenanalyse)
  • Methoden und Gütekriterien der empirischen Sozialforschung
  • Testtheorie und Testkonstruktion
  • multifaktorielles Erklärungsmodell menschlichen Erlebens und Verhaltens, personale, soziale und situative Risiko- und Schutzfaktoren
  • Operationalisierung der gerichtlichen Fragestellung in Form eines Untersuchungsplans
  • Problem- und Ressourcenanalyse
  • Statusdiagnostik und Diagnostik von Entwicklungspotenzialen

Modulbeauftragte:
Prof. Dr. Denis Köhler (Modulverantwortlicher)

Weitere Lehrende:
Prof. Dr. Joachim Kosfelder;
Prof. Dr. Johanna Hartung;
Dr. Dipl.-Psych. Rainer Balloff;
Dipl.-Psych. Jennifer von Buch (PP);
Dipl.-Psych. Tanja Berger-Euler (Fachpsychologin für Rechtspsychologie);
M.A. Jan Josupeit




 

Modul MBFR 8 Kommunikation mit dem Gericht

 


Voraussetzungen:
keine

Prüfungsform: Vorstellung Gutachten in Form eines Referates (i.d.R. 30 Min.)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Grundlagen der Kommunikation mit dem
Gericht

3 SWS

41 h

89 h

 

5 CP

Praxis der Kommunikation mit dem Gericht

2 SWS

27 h

77 h

MBFR8.1

4 CP

Summe

 

68 h

166 h

 

 

 

SWS

 

234 h

 

9 CP

 

Studiensemester, Dauer und Häufigkeit des Angebotes:

3. Semester (ein Semester, Angebot im Sommersemester)

 

Gruppengröße:

15 TN

 

Lehrformen:

u.a. Problem-based learning, Fallbeispiele, Gruppenarbeit, Vortrag, Diskussionen, Rollenspiele, Schriftproben, aktivierende Lehr- und Lernmethoden, Gruppendiskussionen, konstruktive Reflexions- und Feedbackübungen

 

Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten:

Bestandene Modulabschlussprüfung

 

Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen:

keine

 

Stellenwert der Note für die Endnote:

Gem. §10 MaPO MBFR fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.

 

Lernergebnisse/Kompetenzen:

Das Modul vermittelt grundlegende Kenntnisse und Kompetenzen für die Kommunikation der Sachverständigen mit dem Gericht und zu den dazu relevanten Rahmenbedingungen. Hierzu zählen insbesondere:

  • Fähigkeit zur mündlichen Gutachtenerstattung und Kenntnis der hierfür relevanten Anforderungen und Abläufe,
  • Funktion und Rolle der Sachverständigen gegenüber dem Gericht,
  • Kenntnisse der Vorgaben für die Abrechnung nach JVEG,
  • Kenntnisse für die prozessbegleitende Rücksprache mit dem Gericht, z.B. welche Fragen und Aspekte sich aus dem laufenden Verfahren ergeben können,
  • Kenntnisse hinsichtlich der Auftragsakquise, d.h. welche Möglichkeiten es für die sachverständigen Personen gibt, Aufträge von Familiengerichten zu erhalten,
  • Umfassende Kenntnisse zum Aufbau eines Gutachtens, den entsprechenden Qualitätsanforderungen und grundlegenden Kriterien wie Vollständigkeit, intersubjektive Nachvollziehbarkeit, Transparenz, Wissenschaftlichkeit, Neutralität/Unparteilichkeit (siehe auch Teilmodul 3.1).

Fachkompetenz

Die Studierenden …

  • kennen die fachlichen Anforderungen der mündlichen Gutachtenerstattung, und sie verfügen über die hierfür relevanten Ansprüche und Abläufe.
  • besitzen Informationen über die Funktion und die Rolle von Sachverständigen gegenüber dem Gericht.
  • haben Kenntnisse über die Vorgaben für die Abrechnung nach JVEG.
  • haben Einblicke in mögliche Interaktionsprozesse mit dem Gericht und den Prozessbeteiligten gewonnen.
  • haben sich hinsichtlich der Auftragsakquise informiert und sich einen Überblick über die fachliche Vernetzung verschafft.
  • besitzen umfassende Kenntnisse der Mindeststandards und der Qualitätskriterien zum Aufbau und Erstellens von Gutachten. Darüber hinaus sind sie mit den grundlegenden methodischen und diagnostischen Kriterien (u.a. Vollständigkeit, intersubjektive Nachvollziehbarkeit, Transparenz, Wissenschaftlichkeit, Neutralität/Unparteilichkeit; siehe auch Teilmodul 3.1) vertraut.

Methodenkompetenz

Die Studierenden …

  • sind kommunikativ und fachlich in der Lage, die wissenschaftlichen Erkenntnisse aus dem diagnostischen Prozess nachvollziehbar und verständlich dem Gericht sowie den Prozessbeteiligten zu vermitteln.
  • können die Sachverständigentätigkeit schriftlich nach dem JVEG liquidieren und benutzen dabei die Abrechnungsformalien nach dem JVEG.
  • können ein Sachverständigengutachten erstellen, dass den Mindeststandards entspricht. Dabei berücksichtigen sie die grundlegenden methodischen und diagnostischen Kriterien des wissenschaftlichen Arbeitens.
  • sind in der Lage aus juristischen Fragestellungen des Gerichts, fachlich bearbeitbare und untersuchbare Hypothesen ableiten zu können, um diese auf wissenschaftlicher Basis beantworten zu können.

Sozialkompetenz

Die Studierenden …

  • sind in der Lage, fachlich anspruchsvolle und differenzierte Sachverhalte, diagnostische Einordnungen sowie Handlungs- und/ oder Interventionsvorschläge Zielgruppenorientiert und verständlich zu kommunizieren.
  • können u.a. vor dem Hintergrund eines prozessualen Zwangskontextes, eines hoch-konflikthaften Systemzustandes und des interdisziplinären Rahmens einen fachlich-neutralen und konstruktiven Interaktionsprozess gestalten.
  • verfügen über die Fähigkeit, komplexe und fachlich äußerst anspruchsvolle Fragestellungen auf der Basis wissenschaftlicher Methodik schriftlich und mündlich zu kommunizieren.
  • bringen sich sprachlich klar und präzise in die Seminarprozesse und Gruppenarbeiten ein.
  • hören in Gesprächen mit Dozentinnen und Dozenten sowie und Kommilitoninnen und Kommilitonen aktiv zu. 

Subjektkompetenz

Die Studierenden …

  • können die Funktion und die Rolle von Sachverständigen gegenüber dem Gericht reflektieren und sich entsprechend sozialprofessionell verhalten.
  • sind in der Lage, ihre Rolle als aktive handelnde Personen in einem prozessualen System zu reflektieren und selbstkritisch zu analysieren.
  • haben die Fähigkeit, ihre gutachterliche Tätigkeit hinsichtlich der Qualität vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Kriterien und den Mindeststandards kritisch zu bewerten und können daraus die Güte ihrer Arbeit verbessern.    

Inhalte Grundlagen der Kommunikation mit dem Gericht:

  • Grundlagen der Kommunikation mit dem Gericht
  • Kommunikation mit dem Gericht und theoretische Kenntnisse der mündlichen Gutachtenerstattung
  • Funktion und Rolle der Sachverständigen gegenüber dem Gericht
  • Kenntnisse der Vorgaben für die Abrechnung nach JVEG.
  • Kenntnisse für die prozessbegleitende Rücksprache mit dem Gericht, z.B. welche Fragen und Aspekte sich aus dem laufenden Verfahren ergeben können.
  • Kenntnisse hinsichtlich der Auftragsakquise, d.h. welche Möglichkeiten es für die sachverständigen Personen gibt, Aufträge von Familiengerichten zu erhalten.
  • Umfassende Kenntnisse zum Aufbau eines Gutachtens, den entsprechenden Qualitätsanforderungen und grundlegenden Kriterien wie Vollständigkeit, intersubjektive Nachvollziehbarkeit, Transparenz, Wissenschaftlichkeit, Neutralität/Unparteilichkeit (siehe auch Modul 3).

Inhalte Praxis der Kommunikation mit dem Gericht::

  • Anhand von gutachterlichen Fallbeispielen werden die in Grundlagen der Kommunikation mit dem Gericht erworbenen theoretisch-fachlichen Inhalte und Kompetenzen vertieft und praxisorientiert angewendet.
  • Mit Hilfe von Rollenspielen wird die Kommunikation mit dem Gericht eingeübt. Insbesondere werden dabei die mündliche Gutachtenerstattung und die schriftliche Kommunikation mit dem Gericht praxisorientiert simuliert.

Modulbeauftragte*r und Lehrende:
Prof. Dr. Denis Köhler (Modulverantwortlicher)

Weitere Lehrende:
Richterin Amtsgericht Jennifer Schiefer;
Richter Amtsgericht Edwin Pütz Düsseldorf;
Richter Amtsgericht Gabriele Kuhn Düsseldorf;
Rechtsanwältin Heike Dahmen-Lösche (Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin)


 


Modul MBFR 9 Diagnostik in der Begutachtung

 


Voraussetzungen:
keine

Prüfungsform: Referat 30 Min.

Lehrveranstaltung:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Diagnostik im Begutachtungsprozess

3 SWS

41 h

89 h

MBFR9.1

5 CP

Summe

 

41 h

89 h

 

 

 

3 SWS

 

130 h

 

5 CP

 

Studiensemester, Dauer und Häufigkeit des Angebotes:

3. Semester (ein Semester, Angebot im Sommersemester)

 

Gruppengröße:

15 TN

 

Lehrformen:

Vorträge, aktivierende Lehr-Lern-Methoden, Fallarbeit und Übungseinheiten in Kleingruppen, Einzel- und Kleingruppenarbeit, Fallarbeit, Diskussionen, Simulationen, Demonstrationen anhand von Materialien, methodengestützten Reflexionen

 

Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten:

Bestandene Modulabschlussprüfung

 

Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen:

keine

 

Stellenwert der Note für die Endnote:

Gem. §10 MaPO MBFR fließt die Note des gesamten Moduls mit 8 % in die Gesamtnote ein.

 

Lernergebnisse/Kompetenzen:

Die gutachterliche Diagnostik basiert auf einem „multifaktoriellen Erklärungsmodell menschlichen Erlebens und Verhaltens“, das sowohl personale als auch soziale und situative Einflussfaktoren berücksichtigt, die für die Beurteilung der biografischen Entwicklung, die Erfassung des aktuellen Entwicklungsstandes und für eine Entwicklungsprognose relevant sind.

Vor diesem Hintergrund werden im Modul Diagnostik folgende Kenntnisse und Kompetenzen vermittelt:

Fachkompetenz

Die Studierenden …

  • kennen wissenschaftliche Grundlagen und Methoden der psychosozialen Diagnostik (einschl. ihrer wissenschaftlichen Modelle).
  • verfügen über das Wissen, dass Risikofaktoren in Form von „Risikoketten“ bzw. „dysfunktionalen Kreisläufen“ auftreten können.
  • besitzen vertiefte Kenntnisse über Gütekriterien der empirischen Sozialforschung sowie deren Sicherstellung.
  • besitzen vertiefte Kenntnisse in Testtheorie und Testkonstruktion.
  • verfügen über Kenntnisse bezüglich standardisierter sowie nicht-standardisierter diagnostischer Instrumente (z. B. Tests, Fragebögen, freie und systematische Verhaltensbeobachtungen, Anamnesegespräche, Interviews etc.) und deren Angemessenheit in Abhängigkeit von Fragestellung und Rahmenbedingungen.
  • nutzen umfassendes Wissen darüber, dass die situative Bedingung des „Zwangskontextes“ die Beteiligten eventuell dazu motiviert, sozial erwünschtes Verhalten zu zeigen, wodurch sie unerwartet positive Erfahrungen machen können, was eine stabile Veränderung des Problemverhaltens begünstigt.

Methodenkompetenz

Die Studierenden …

  • haben die Fähigkeit im Kontext einer Ressourcenanalyse Anregungen zur Veränderung zu geben, die für die Beteiligten potenziell zu bewältigen sind und diesbezügliche Veränderungsprozesse zu beobachten, zu dokumentieren und für eine Entwicklungsprognose zu nutzen.
  • verfügen über die diagnostischen Fähigkeiten zur Aufstellung von Hypothesen, zum Erstellen eines fundierten Untersuchungsplans, durch den die gerichtliche Fragestellung operationalisiert wird.
  • besitzen die Fähigkeit zur Auswertung von Aktenvermerken als Datenquelle (z.B. Hilfeplanung, bereits erfolgte professionelle Hilfen und der Bereitschaft zur Inanspruchnahme entsprechender Maßnahmen).
  • verfügen über die Fähigkeit, Risikofaktoren und Schutzfaktoren einschätzen zu können. Auf dieser Basis erfolgt sowohl eine Problem- als auch eine Ressourcenanalyse, die für die Statusdiagnostik und für die Diagnostik von Entwicklungspotenzialen relevant ist.
  • nutzen differenzierte Kompetenzen bei der Zusammenführung der Einzelbefunde zum abschließenden Gutachten, welche eine jeweils individuell angepasste Gewichtung und Berücksichtigung von Relationen zwischen einzelnen Befunden erfordert.

Sozialkompetenz

Die Studierenden …

  • sind in der Lage, diagnostische Prozesse durchzuführen, die Beteiligten anzuleiten und zu begleiten.
  • sind in der Lage, ihre neutrale Position im Prozess der Begutachtung zu wahren und zu vertreten.
  • können mit eingeschränkter Kooperativität, Widerstand und Reaktanz im diagnostischen Prozess konstruktiv umgehen und ggf. die Konfliktparteien zur Mitarbeit gewinnen.
  • sind in der Lage, gezielte sowie unbeabsichtigte Einflussnahme zu erkennen und ihr professionell zu begegnen, wobei sie eine neutrale Position wahren.
  • sind in der Lage, in Konfliktfällen die Bereitschaft von Familienangehörigen zu einvernehmlichen Lösungen wahrzunehmen und zu nutzen.
  • können an geeigneter Stelle in der Interaktion mit Familienmitgliedern auf Einvernehmen hinwirken

Subjektkompetenz

Die Studierenden …

  • sind in der Lage, eine neutrale Haltung einzunehmen und diese stetig zu reflektieren.
  • haben die Sensibilität dafür, dass das Verfahren der Begutachtung im „Zwangskontext“ erfolgt, weshalb insbesondere die „Antworttendenz zur Sozialen Erwünschtheit“, die Validität der Aussagen der Beteiligten potenziell beeinträchtigt.
  • verfügen über die besondere Sensitivität für das spontane Eintreten von Veränderungsprozessen im Zuge der Begutachtung sowie die zielgerichtete Nutzung zum möglichen Herstellen von Einvernehmen zwischen den Konfliktparteien.

​Inhalte:

  • Aktivierung von Ressourcen zur Anregung und Analyse von Veränderungspotenzialen
  • Berücksichtigung und Gewichtung von Relationen zwischen einzelnen Befunden bei der Zusammenführung zum abschließenden Gutachten
  • Potenzial der Diagnostik als ressourcenaktivierende Intervention
  • Potenzielle Wirkungen des „Zwangskontextes“ auf Antworttendenzen und Impulse zur Verhaltensänderung
  • Relevanz und Analyse bereits erfolgter professioneller Hilfen und der Bereitschaft zur Inanspruchnahme

 

Modulbeauftragte:
Prof. Dr. Denis Köhler (Modulbeauftragter)

Weitere Lehrende:
Prof. Dr. Joachim Kosfelder;
Prof. Dr. Johanna Hartung;
Dr. Dipl.-Psych. Rainer Balloff;
Dipl.-Psych. Jennifer von Buch (PP);
Dipl.-Psych. Tanja Berger-Euler (Fachpsychologin für Rechtspsychologie);
M.A. Jan Josupeit



 

Modul MBFR 10 supervidierte Praxis - Vertiefung

 


Voraussetzungen:
keine

Prüfungsform: Schriftliche Fallbearbeitung in Form einer gutachterlichen Stellungnahme (20 - 30 Seiten)

Lehrveranstaltung:

SWS

Kon­takt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Supervidierte Praxis III:
Fall- und Gutachtensuper­vision
incl. Nachweis von 100 Stunden Berufspraxis

2 SWS

30 h

104 h

 

9 CP

 

 

100 h

Supervidierte Praxis IV:
Fall- und Gutachten­supervision
incl. Nachweis von 50 Stunden Berufspraxis

2 SWS

30 h

76 h

MBFR10.1

6 CP

 

 

50 h

Summe

 

60 h

330 h

 

 

 

4 SWS

 

390 h

 

15 CP

 

Studiensemester, Dauer und Häufigkeit des Angebotes:

3. und 4. Semester (zwei Semester, Angebot im Sommer- und Wintersemester)​

 

Gruppengröße:

15 TN

 

Praxistätigkeit:
Die Praxistätigkeit im Umfang von 150h ist im Verlauf von zwei aufeinanderfolgenden Semestern zu erbringen. Weitere Bedingungen regelt §8 der PO MBFR.

Lehrformen:
Seminaristischer und fallorientierter Unterricht mit Vorträgen, Präsentationen, Einzel- und Kleingruppenarbeit, Lektüre ausgewählter Texte, Diskussionen, interaktiven Übungen, Simulationen, Rollenspielen, Demonstrationen anhand von Filmsequenzen und Videoaufzeichnungen, methodengestützten Reflexionen

 

Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten:

Bestandene Modulabschlussprüfung

 

Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen:

keine

 

Stellenwert der Note für die Endnote:

Gem. § 10 PO MBFR fließt die Bewertung des gesamten Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

 

Lernergebnisse und besonderes didaktisches Konzept:

Mit Hilfe einer elaborierten Praxisreflektion werden theoretisches und empirisches Wissen, methodische Kenntnisse sowie praktische und persönliche Erfahrungen bei der Lösung konkreter familienrechtlicher Aufgabenstellungen integriert, die Problemangemessenheit und die regelgerechte Durchführung (sozial-) pädagogischer Gutachtentätigkeit reflektiert und kontrolliert (Qualitätsstandards). Anhand von selbstkritischer Reflexion werden die Folgen (sozial-)pädagogischer Entscheidungen und Empfehlungen systematisch eingeübt. Die Studierenden müssen im Rahmen des Moduls Fälle aus ihrer einschlägigen sozialpädagogischen Berufspraxis in den Seminaren vorstellen und in den Lehrveranstaltungen im Hinblick auf familienrechtliche Fragestellungen reflektieren sowie supervidieren lassen. Die Vertraulichkeit bzw. Schweigepflicht gem. § 203 StGB im Hinblick auf die in den Seminaren besprochenen Fälle ist durch eine schriftliche Schweigepflichtserklärung der Teilnehmenden und durch Anonymisierung in der Prüfungsleistung zu gewährleisten.

In der Selbstlernzeit wird die studienbegleitende und nachzuweisende Praxisstätigkeit (Siehe §8 PO) im Umfang von 150 Stunden von den Teilnehmenden in Bezug auf familienrechtliche Fragestellung reflektiert. Ebenso werden die Inhalte aus der supervidierten Präsenz vor- und nachbereitet.

Fachkompetenz

Die Studierenden

  • können adäquate diagnostische Modelle und -strategien für konkrete familienrechtliche Fragestellungen auswählen und konkretisieren, um vor dem Hintergrund der fachlichen Standards die Untersuchung eigenverantwortlich zu planen, zu strukturieren, durchzuführen und auszuwerten.
  • können eine rechtliche Fragestellung in eine (sozial-)pädagogische Fragestellung mit entsprechenden Hypothesen umwandeln und eine gutachterliche Untersuchung planen.
  • können gutachterliches Handeln professionell einordnen und ihre Beobachtung unter Verwendung adäquater Begrifflichkeiten aus den jeweils relevanten theoretischen, fachlichen und rechtswissenschaftlichen Kontexten fachgerecht kommunizieren

Methodenkompetenz

Die Studierenden....

  • können theoriegeleitet und empirisch fundiert konkrete Empfehlungen und Einschätzungen für die Auftraggeber (Familiengericht) formulieren.
  • können Handlungsmöglichkeiten in der familienrechtlichen Begutachtung und Interventionen in zukünftigen Begutachtungen ableiten und kompetent kommunizieren
  • wenden die gelernten wissenschaftlich fundierten Methoden und Techniken zur Begutachtung selbständig unter Supervision fachgerecht und verantwortungsvoll an und passen sie ggf. an sich ergebende Erfordernisse an.

Sozialkompetenz

Die Studierenden....

  • geben kompetent, motivationsfördernd und konstruktiv fachlich fundiertes Feedback zu beobachtetem gutachterlichem Handeln und personenbezogenen Verhaltensdispositionen, sind sich dabei der Einflüsse ihrer subjektiven Wahrnehmung und Interpretation bewusst und reflektieren diese selbstkritisch

Subjektkompetenz

Die Studierenden....

  • reflektieren eigenes gutachterliches Handeln und Diagnostizieren vor dem Hintergrund der gelernten wissenschaftlichen Theorien, der aktuellen Rechtsprechung und fachlichen Standards kritisch und ziehen daraus weiterführende, wissenschaftlich fundierte Rückschlüsse für adäquate Verbesserungsmöglichkeiten in zukünftigen Begutachtungssituationen

​Inhalte:

Das semesterübergreifende und praxisorientierte Modul besteht aus einer beständigen intensiven Fallarbeit unter Anleitung/Supervision der Lehrkraft sowie aus einer Diskussion und fachlichen Analyse von Sachverständigengutachten und Fällen aus der Praxis. Darüber hinaus wird die aktuelle Rechtsprechung reflektiert. Das Modul bietet die Gelegenheit zur fallspezifischen Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse auf familienrechtliche Fragestellungen. Insbesondere werden Fertigkeiten und Erfahrungen im Kontext des Denkens und Handelns aus dem interdisziplinärem Praxisfeld des Familienrechts erworben.

Modulbeauftragte*r und Lehrende:

Prof. Dr. Denis Köhler (Modulbeauftragter)
Prof. Dr. Joachim Kosfelder


 

Modul MBFR 11 Master-Thesis

 


Voraussetzungen: mindestens 59 Creditpoints

Prüfungsform: Eigenständige wissenschaftliche
schriftliche Thesis
Arbeit, Richtumfang: 25-35 Seiten
(ohne Gliederung, Verzeichnisse, Anhang)

 

 

 

 

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Master-Thesis

 

 

390 h

MBFR11.1

15 CP

Summe

 

 

390 h

 

 

 

Lehrformen:

Betreute wissenschaftliche Abschlussarbeit

 

Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten:

Bestandene Modulabschlussprüfung (Thesis)

 

Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen:

keine

 

Stellenwert der Note für die Endnote:

Gem. §10 MaPO MBFR fließt die Note des gesamten Moduls mit 20 % in die Gesamtnote ein.

 

Lernergebnisse/Kompetenzen:

Die Studierenden sind in der Lage, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine den oben genannten Inhalten entsprechende Themenstellung aus dem Bereich des Master-Studiums sowohl in ihren modulbezogenen Einzelheiten als auch in den kompetenzübergreifenden Zusammenhängen mit wissenschaftlichen und/oder fachpraktischen Methoden selbstständig zu bearbeiten.

Die Studierenden sind befähigt, eine (vorgegebene) Fragestellung präzise und dem aktuellen Stand der Wissenschaft (state of the art) gemäß zu beantworten sowie entsprechend der gerichtlichen Bestellung als Sachverständige zu bearbeiten.

 

Inhalte:

Die Masterarbeit bildet den Abschluss des Studiums der Teilnehmerin/ des Teilnehmers. Sie integriert die fachlichen und überfachlichen Lernergebnisse der Module des Studiengangs. Die Masterthesis wird anwendungsorientiert (z. B. basierend auf einem vorliegenden Gutachten oder eines systematischen Reviews oder eines Interventionskonzeptes) mit disziplinübergreifender Reflexion der theoretischen Grundlagen und forschungsmethodischen Vorgehensweisen gemäß §6 Abs. 2 PO MBFR verfasst.

 

Prüfer*in/Betreuer*in:

Prof. Dr. Ruth Enggruber
Prof. Dr. Denis Köhler
Prof. Dr. Elina Krause


 

Modul MBFR 12 Master-Kolloquium

 


Voraussetzungen: 89 Creditpoints

Prüfungsform: Mündliche Prüfung (30 Min.)

 

 

 

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Master-Kolloquium

 

 

26 h

MBFR12.1

1 CP

Summe

 

 

26 h

 

 

 

Lehrformen:

Mündliche Prüfung/ offenes Prüfungsgespräch

 

Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten:

Bestandene Modulabschlussprüfung

 

Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen:

keine

 

Stellenwert der Note für die Endnote:

Gem. §10 MaPO MBFR fließt die Note des gesamten Moduls mit 5 % in die Gesamtnote ein.​

 

Lernergebnisse/Kompetenzen:

Die Studierenden sind in der Lage, zu kritischen Nachfragen in Bezug auf die von ihnen erarbeiteten Ergebnisse Stellung zu beziehen, ihre Schlussfolgerungen zu begründen und zu vertreten sowie gegenüber fachlicher Kritik zu verteidigen.

Die Studierenden sind befähigt, den Prozess und die Ergebnisse ihrer Arbeit methodenkritisch zu betrachten sowie Limitationen auszuweisen.

 

Inhalte:

Das Kolloquium dient der Feststellung, ob der oder die zu Prüfende befähigt ist, die Ergebnisse der Master-Thesis, ihre fachlichen Grundlagen, ihre fachübergreifenden Zusammenhänge und ggf. ihre außerfachlichen Bezüge darzustellen, zu begründen und kritischen Perspektiven gegenüber zu verteidigen.

 

Prüfer*innen:

Prof. Dr. Ruth Enggruber
Prof. Dr. Denis Köhler
Prof. Dr. Elina Krause