Studienvoraussetzungen
Laut § 4 der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang „Begutachtung im Familienrecht“ sind von den Bewerber*innen folgende Studienvoraussetzungen zu erfüllen:
1. Akademische Qualifikation
- Erforderlich ist ein Bachelorabschluss oder ein äquivalenter Hochschulabschluss.
- Das Studienfach muss in der Sozialen Arbeit oder der (Sozial-)Pädagogik liegen.
- Der Abschluss muss mindestens 210 Creditpoints umfassen.
2. Berufserfahrung
- Nach dem Studienabschluss sind mindestens zwei Jahre relevante Berufserfahrung erforderlich.
- Die Berufserfahrung muss zu mindestens 50 % eines Vollzeitäquivalents entsprechen.
- Die Tätigkeit muss in der (Sozial-)Pädagogik oder Sozialen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien liegen.
- Die Arbeitsfelder müssen den Bereich des SGB VIII sowie der Klinischen Sozialarbeit abdecken.
3. Arbeitsvertrag
- Ein über die Dauer des Studiums laufender Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber aus den oben genannten Praxisfeldern muss vorgelegt werden.
- Bei einem befristeten Arbeitsvertrag muss nach dessen Ablauf ein neuer Nachweis erbracht werden.
Bewerbungsverfahren
Die offizielle Anmelde- und Bewerbungsfrist für den Studiengang endet am 15. Januar 2025. Anhand der Anmeldungen zu diesem Stichtag wird geprüft, ob genügend Interessierte für den Start des Studiengangs vorliegen. Ist dies der Fall, bleibt das Anmeldeverfahren für weitere Interessent*innen bis zur Durchführung der ersten Veranstaltungen geöffnet.
Das Bewerbungsverfahren beginnt mit Ihrer Anmeldung. Diese umfasst das Ausfüllen des Anmeldebogens, der alle Bestandteile des Vertrags mit der Hochschule Düsseldorf (HSD) enthält, sowie die Einreichung der Bewerbungsunterlagen. Mit der Anmeldung haben Sie somit alle Formalitäten abgeschlossen und gleichzeitig den Studienvertrag mit der HSD unterzeichnet.
Im nächsten Schritt prüft die Zulassungskommission Ihre Unterlagen. Sind diese vollständig und erfüllen Sie die Zulassungsvoraussetzungen, erhalten Sie eine Mitteilung, dass Ihnen ein Studienplatz – vorbehaltlich des Erreichens der Mindestteilnehmendenzahl – bereits sicher ist. Die Studienplätze werden dabei in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben. Für das Zustandekommen des Studienvertrags ist jedoch das Erreichen der Mindestteilnehmendenzahl erforderlich. Bis Ende Januar können wir Ihnen dazu eine Rückmeldung geben und den von Ihnen mit der Anmeldung bereits unterzeichneten Vertrag annehmen.
Sollte die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht werden, bemühen wir uns umgehend, einen neuen Starttermin zu planen und eine aktualisierte Terminliste zu veröffentlichen. So haben Sie die Möglichkeit, zu entscheiden, ob der Studiengang unter diesen Umständen weiterhin für Sie infrage kommt.
Im Unterschied zu anderen Studiengängen wird dieses weiterbildende Studienangebot ausschließlich über Teilnahmebeiträge finanziert. Die Durchführung ist daher nur bei einer ausreichenden Anzahl an Anmeldungen und Ihrer verbindlichen Finanzierungszusage durch die Anmeldung möglich. Bitte prüfen Sie vor der Unterzeichnung des Anmeldeformulars sorgfältig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Anlage 1, insbesondere Punkt 6. Beachten Sie, dass eine Kündigung aus „wichtigem Grund“ gemäß den gesetzlichen Vorgaben nur bei objektiv schwerwiegenden Gründen möglich ist. Sollten im Verlauf des Studiengangs dennoch unvorhersehbare Zahlungsschwierigkeiten auftreten, suchen wir gerne zusammen mit Ihnen nach einer gemeinsamen Lösung.
Es gibt eine Broschüre, die umfassende Informationen zu
Fördermöglichkeiten für die Teilnahme an weiterbildenden Hochschulveranstaltungen bietet. Sie wurde im Dezember 2024 aktualisiert und ist auf den
Seiten des DGWF verfügbar.