Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

Studienvoraussetzungen

Laut § 4 der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang „Begutachtung im Familienrecht“ sind von den Bewerber*innen folgende Studienvoraussetzungen zu erfüllen:

1. Akademische Qualifikation

  • Erforderlich ist ein Bachelorabschluss oder ein äquivalenter Hochschulabschluss.
  • Das Studienfach muss in der Sozialen Arbeit oder der (Sozial-)Pädagogik liegen.
  • Der Abschluss muss mindestens 210 Creditpoints umfassen.

2. Berufserfahrung

  • Nach dem Studienabschluss sind mindestens zwei Jahre relevante Berufserfahrung erforderlich.
  • Die Berufserfahrung muss zu mindestens 50 % eines Vollzeitäquivalents entsprechen.
  • Die Tätigkeit muss in der (Sozial-)Pädagogik oder Sozialen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien liegen.
  • Die Arbeitsfelder müssen den Bereich des SGB VIII sowie der Klinischen Sozialarbeit abdecken.

3. Arbeitsvertrag

  • Ein über die Dauer des Studiums laufender Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber aus den oben genannten Praxisfeldern muss vorgelegt werden.
  • Bei einem befristeten Arbeitsvertrag muss nach dessen Ablauf ein neuer Nachweis erbracht werden.


​Bewerbungsverfahren

Weitere Informationen folgen in Kürze.