Studienvoraussetzungen
Laut § 4 der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang „Begutachtung im Familienrecht“ sind von den Bewerber*innen folgende Studienvoraussetzungen zu erfüllen:
1. Akademische Qualifikation
- Erforderlich ist ein Bachelorabschluss oder ein äquivalenter Hochschulabschluss.
- Das Studienfach muss in der Sozialen Arbeit oder der (Sozial-)Pädagogik liegen.
- Der Abschluss muss mindestens 210 Creditpoints umfassen.
2. Berufserfahrung
- Nach dem Studienabschluss sind mindestens zwei Jahre relevante Berufserfahrung erforderlich.
- Die Berufserfahrung muss zu mindestens 50 % eines Vollzeitäquivalents entsprechen.
- Die Tätigkeit muss in der (Sozial-)Pädagogik oder Sozialen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien liegen.
- Die Arbeitsfelder müssen den Bereich des SGB VIII sowie der Klinischen Sozialarbeit abdecken.
3. Arbeitsvertrag
- Ein über die Dauer des Studiums laufender Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber aus den oben genannten Praxisfeldern muss vorgelegt werden.
- Bei einem befristeten Arbeitsvertrag muss nach dessen Ablauf ein neuer Nachweis erbracht werden.
Bewerbungsverfahren
Weitere Informationen folgen in Kürze.