Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

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Bachelorarbeiten  & Masterarbeiten

Siehe > Fristen​

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Besonderheiten bei der Verlängerung der Bearbeitungszeit für Gruppenarbeiten

Wird im Falle einer Gruppenarbeit die Bearbeitungszeit eines der Studierenden aufgrund von Krankheit oder eines Nachteilsausgleiches verlängert, so gilt das nicht für den oder die anderen Studierende*n. Die Teile des oder der anderen Studierende*n müssen trotzdem zum regulären Termin abgegeben werden. Eine Ausnahme gilt nur für Inhalte, die aufgrund einer inhaltlichen Abhängigkeit zu einem noch nicht vorliegenden Teils des oder der Studierende*n, deren Bearbeitungszeit verlängert wurde, nicht fertiggestellt werden können. Dies ist ggf. in einem eigenen Verlängerungsantrag des oder der anderen Studierende*n gegenüber dem Prüfungsausschuss zu begründen. Dieser ist beim Studienbüro - Bereich Prüfungsangelegenheiten - Frau Chaatouf-Karrouch oder Frau Bathies - einzureichen.

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Nachteilsausgleich
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