Wird im Falle einer Gruppenarbeit die Bearbeitungszeit eines der Studierenden aufgrund von Krankheit oder eines Nachteilsausgleiches verlängert, so gilt das nicht für den oder die anderen Studierende*n. Die Teile des oder der anderen Studierende*n müssen trotzdem zum regulären Termin abgegeben werden. Eine Ausnahme gilt nur für Inhalte, die aufgrund einer inhaltlichen Abhängigkeit zu einem noch nicht vorliegenden Teils des oder der Studierende*n, deren Bearbeitungszeit verlängert wurde, nicht fertiggestellt werden können. Dies ist ggf. in einem eigenen Verlängerungsantrag des oder der anderen Studierende*n gegenüber dem Prüfungsausschuss zu begründen. Dieser ist beim
Studienbüro - Bereich Prüfungsangelegenheiten - Frau Chaatouf-Karrouch oder Frau Bathies - einzureichen.