Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

​Berücksichtigung von Betreuungsaufgaben

 
Bei Studierenden mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen sind unter bestimmten Voraussetzungen diese Betreuungsaufgaben auch bei den Prüfungsleistungen angemessen zu berücksichtigen. Dazu müssen die folgenden Voraussetzungen gegenüber dem Fachbereich nachgewiesen werden:

  • Zu betreuende, bis 14 Jahre alte Kinder (bzw. bis zu 18 Jahre alte Kinder mit Behinderung) oder
  • die nicht erwerbsmäßige Pflege oder Betreuung von Angehörigen, deren Pflegebedürftigkeit durch die Einstufung in einen Pflegegrad der Pflegeversicherung anerkannt ist, nachgewiesen oder auf andere Art und Weise gegenüber dem Prüfungsausschuss glaubhaft gemacht wurde.

Der Nachweis gegenüber dem Fachbereich erfolgt über den Antrag auf angemessene Berücksichtigung bei der Seminarplatzvergabe. Die nach Prüfung des Antrags ausgestellte Bescheinigung können Sie den Prüfer*innen vorlegen. Auf diesen Antrag haben die Prüfer*innen Prüfungsformen zu ermöglichen, die diese Bedingungen angemessen berücksichtigen.