"Artikel 3: Wohl des Kindes (1) Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist." (UNICEF Deutschland, 2022, S.10)
UNICEF Deutschland (2022). Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Vereinte Nationen.
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