Hintergrund
Am 8. August 2024 hat das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFGFI) eine Professur für Kinderschutz und Kinderrechte in NRW ausgeschrieben. Die Ausschreibung richtete sich explizit an staatliche und staatlich refinanzierte Hochschule für Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
Im Rahmen eines zweistufigen Interessenbekundungsverfahrens konnten Hochschulen in NRW ein Konzept für die Ausgestaltung der Professur einreichen.
Am 4. Februar 2025 teilte das MKFGFI der HSD mit, dass das Konzept des Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften für die Professur Kinderschutz und Kinderrechte in NRW ausgewählt wurde.
Seitdem befand sich der im Kontext der Professur initiierte Forschungs- und Transferschwerpunkt Kinderschutz und Kinderrechte in NRW in Gründung. Am 7. Mai 2026 erfolgte sodann die Gründung des Forschungs- und Transferschwerpunkts Kinderschutz und Kinderrechte in NRW (K² NRW) sowie die Bekanntgabe der Satzung.
Hier finden Sie eine Übersicht der Meilensteine inklusive der geplanten Abläufe für die Zukunft
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August 2024 - Start des Interessenbekundungsverfahrens Januar 2025 - Hearing im Ministerium (Verfahrensstufe 2) Februar 2025 - Zusage der Professur Kinderschutz und Kinderrechte in NRW April 2025 - Aufbau des Forschungs- und Transferschwerpunkts Mai 2025 - Verabschiedung Stellenausschreibung & Besetzung der Berufungskommission für die Professur im Fachbereichsrat Juni 2025 - Konstituierende Sitzung der Berufungskommission Juli 2025 - Veröffentlichung der Stellenausschreibung der Professur Oktober 2025 - Verabschiedung der Satzung des Forschungs- und Transferschwerpunkts Kinderschutz und Kinderrechte in NRW im Fachbereichsrat
Januar 2025 - Probelehrveranstaltungen & Fachgespräche
Mai 2026 Gründung des Forschungs- und Transferschwerpunkt Kinderschutz und Kinderrechte in NRW (K² NRW) und Bekanntgabe der Satzung
2026/2027 - Besetzung der Professur
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