Hochschule Düsseldorf

Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

​​​​​​​​​​Leitbild und Zielsetzung

Mit der Einrichtung des Forschungs- und Transferschwerpunktes „Kinderschutz und Kinderrechte in NRW“ verfolgt die Hochschule Düsseldorf (HSD) die Zielsetzung, ein interdisziplinäres Kompetenzzentrum für Kinderschutz und Kinderrechte in NRW mit Fokus auf die Handlungsfelder der Sozialen Arbeit und Kindheitspädagogik in diesem Bereich zu schaffen. Damit soll ein Beitrag zu Kinderschutz und Kinderrechten mittels interdisziplinärer und transdisziplinärer Arbeit in Forschung, Transfer und Lehre geleistet werden.
Der Forschungs- und Transferschwerpunkt erarbeitet an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Praxis, Politik und Öffentlichkeit inter- und transdisziplinäre Lösungsansätze und akzentuiert aktuelle Themenschwerpunkte im Bereich Kinderschutz und Kinderrechte. Erkenntnisse, Konzepte, Wissensbestände und Innovationen, insbesondere die Expertise der beteiligten Hochschullehrer*innen werden in direkter Verzahnung von Forschung, Lehre und Praxis eingesetzt. Kinderrechte, Menschenrechte, Gleichberechtigung, Chancengleichheit und (Gender-)Diversität sind selbstverständlicher Bestandteil der Arbeit des Forschungs- und Transferschwerpunkts. Die Herstellung, Förderung und Etablierung von (Gender-)Diversität sowie der Abbau von Ausschluss, Grenzen und Barrieren wird als Leitbild für die alltägliche Institutsarbeit, aber vor allem als Instrument und Methode innerhalb der ganzheitlichen Projektbearbeitungen und als eine Bedingung für Qualität, Strategie und übergreifendes Ziel angesehen.​​

Hintergrund

Am 8. August 2024 hat das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFGFI) eine Professur für Kinderschutz und Kinderrechte in NRW ausgeschrieben. Die Ausschreibung richtete sich explizit an staatliche und staatlich refinanzierte Hochschule für Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
Im Rahmen eines zweistufigen Interessenbekundungsverfahrens konnten Hochschulen in NRW ein Konzept für die Ausgestaltung der Professur einreichen.
Am 4. Februar 2025 teilte das MKFGFI der HSD mit, dass das Konzept des Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften für die Professur Kinderschutz und Kinderrechte in NRW ausgewählt wurde.
Seitdem befindet sich der im Kontext der Professur initiierte Forschungs- und Transferschwerpunkt Kinderschutz und Kinderrechte in NRW in Gründung.​

Konzept

Im Kinderschutz stellt die interdisziplinäre Zusammenarbeit, verstanden als gemeinsame und übergreifende Aufgabe verschiedener Institutionen und Berufsgruppen, die Grundlage für Effektivität und Qualitätssicherung dar. Das Bundeskinderschutzgesetz, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie das Landeskinderschutzgesetz NRW (insbesondere in §§ 2, 9 – 11) betonen die Bedeutsamkeit der interdisziplinären Zusammenarbeit, Netzwerke und Kooperationen. In der Praxis zeigt sich deutlich, dass der größtmögliche Schutz von Kindern auf einer auf Kooperation beruhenden Zusammenarbeit unterschiedlicher Beteiligter basiert. Neben örtlich-regionalen Netzwerkstrukturen, über die sich Austausch, Zusammenarbeit und Qualitätssicherung und -entwicklung abbilden lassen, sind Aus-, Fort- und Weiterbildung, Öffentlichkeitsarbeit oder die Entwicklung und Begleitung von Modellprojekten interdisziplinär zu denken, um durch eine hohe Perspektivenvielfalt einen bestmöglichen Schutz von Kindern zu erreichen.
Für die Etablierung einer Professur für Kinderschutz und Kinderrechte in NRW ist eine interdisziplinäre Verankerung und Entwicklung entsprechender Kooperationen in regionalen und vor allem landesweiten Netzwerken und als Schnittstelle für bundesweite Netzwerke zentral.
In diesem Sinne wurde im Konzept die Professur in einen Forschungs- und Transferschwerpunkt für Kinderschutz und Kinderrechte in NRW eingebettet, um innerhalb der HSD und darüber hinaus Expertisen zu bündeln und in die Breite der Bevölkerung zu kommunizieren.​

Konzeptentwicklung

Das Konzept wurde von unserem interdisziplinären Team vor Ort mit Unterstützung des Fachbereichs und des Präsidiums entwickelt und vorgestellt. Das von unserem Team entwickelte Konzept zielt auf die Förderung einer interdisziplinären Ausrichtung und Kooperation mit Achtung der Betroffenenperspektive. Die Stimme von Betroffenen zu hören, zu achten und mit einzubeziehen ist ein Grundpfeiler im Kontext von Kinderschutz. In der Umsetzung von Kinderrechten sind partizipative Vorhaben, die Kinder und Jugendliche mit einbeziehen unerlässlich.​​​

Der Fachbereich

Am Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften sind die Themen Kinderschutz und Kinderrechte bereits verankert und finden mit unterschiedlicher thematischer Schwerpunktsetzung in Lehre, Forschung und Weiterbildung ihre Umsetzung.
Mit dem Forschungs- und Transferschwerpunkt für Kinderschutz und Kinderrechte in NRW und der entsprechenden Professur für Kinderschutz und Kinderrechte in NRW können bereits bestehende Strukturen aufgegriffen und Synergieeffekte genutzt werden, um das Thema vertiefter in den Studiengängen und darüber hinaus zu platzieren, sowie fehlende Perspektiven zu ergänzen.
Kinderschutz als komplexe, systemische Aufgabe erfordert aus unserer Sicht eine interdisziplinäre und transdisziplinäre, fächerübergreifende Zusammenarbeit, die verschiedene Aspekte zusammenführt und lösungsorientiert und mit Blick auf die zunehmende Digitalisierung zukunftsorientiert zusammenarbeitet.​​​


​Unsere interdisziplinäre Arbeitsgruppe zur Konzeptentwicklung (v.l.n.r.): Prof.in Dr.in Elina Krause​, Prof.in Dr.in Fatma Çelik​, Prof.*in. Dr.*in Gaby Temme​, Prof.in Dr.in Michaela Hopf​​