06.02.2026 - Auf die Plätze, fertig, los: Kinderschutz ist ein Kinderrecht
Kinderrechte sind geltendes Recht in Deutschland – und sie verpflichten uns, genau hinzusehen, Haltung zu zeigen und professionell zu handeln. Mit diesem Anspruch bauen wir aktuell den Forschungs- und Transferschwerpunkt Kinderschutz & Kinderrechte „K² NRW“ auf. Gemeinsam haben wir heute Meilensteine entwickelt, die Forschung, Praxis und Transfer konsequent verbinden sollen – mit einem klaren Ziel: Wirksamkeit statt Symbolik.
Für uns bedeutet das: interdisziplinär und ganzheitlich denken, strukturell verankern und Kinder und Jugendliche als Rechtssubjekte in den Mittelpunkt stellen.
Kinderrechte leben. Verantwortung teilen.