Beurlaubung
Während der Beurlaubung sind Studierende grundsätzlich nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen. Ausgenommen hiervon sind Studierende, die aufgrund von Schwangerschaft, Kindererziehung oder Pflege und Versorgung von Angehörigen beurlaubt sind. Aber auch dann ist keine Online-Anmeldung möglich, betroffene Studierende wenden sich bitte innerhalb der jeweiligen Anmeldefrist an das Studienbüro, um sich zu Prüfungen bzw. Testaten anzumelden.