Prüfungsleistungen können in unterschiedlichen Formen erbracht werden. Die Prüfungsleistung für das einzelne Seminar wird zu Beginn des Semesters durch den Eintrag im kommentierten Vorlesungsverzeichnis festgelegt. Hinweise zur genaueren Ausgestaltung können in den ersten Terminen der jeweiligen Lehrveranstaltung gegeben werden.
Das Ablegen von aufeinander aufbauenden Prüfungsleistungen in einem Semester ist z.B. die Prüfung in einem Grundmodul im selben Semester wie die Prüfung in einem Aufbaumodul, das den Abschluss dieses Grundmoduls voraussetzt. Dies ist nur möglich
wenn es sich um zwei Blockseminare handelt,
wenn das Seminar mit der vorausgesetzten Prüfung (z.B. im Grundmodul) am Anfang des Semesters stattfindet und der letzte Termin vor dem ersten Termin des anderen Seminares (z.B. im Aufbaumodul) liegt und
wenn die Prüfungsleistung im Seminar mit der vorausgesetzten Prüfung (z.B. im Grundmodul) bestanden und das Ergebniss vor dem ersten Termin des anderen Seminares (z.B. im Aufbaumodul) eingetragen ist.
Um sicherzustellen, dass die Prüfungsleistung rechtzeitig eingetragen wird, stimmen Sie dies bitte mit dem Prüfer oder der Prüferin im Seminar mit der vorausgesetzten Prüfung (z.B. im Grundmodul) ab. Hauptamtlich Lehrende müssen diese Bewertung selbst online eintragen und veröffentlichen, Lehrbeauftragte müssen das Studienbüro über diese Bewertung mit dem Hinweis informieren, dass diese Prüfung eine Voraussetzung für eine andere Prüfung im selben Semester ist. Wird die Prüfungsleistung nicht rechtzeitig eingetragen, so wird eine Prüfungsanmeldung in dem anderen Seminar (z.B. im Aufbaumodul) ggf. nicht zugelassen.
Die Prüfungsleistungen geben die Dozent*innen bis zum Ende des Semesters ein (Ausnahmen: Alle Modulnoten im Master Empowerment Studies außer MES5 und die Module MB3 und MB5 im Master Soziale Arbeit und Pädagogik mit Schwerpunkt Psychosoziale Beratung können ggf. bis zu einem Monat nach dem Ende des Semesters eingetragen werden). Sollte eine Prüfungsleistung nicht eingegeben sein, wenden Sie sich an das
Studienbüro - Bereich Prüfungsangelegenheiten - Frau Chaatouf-Karrouch oder Frau Bathies -.
Mündliche Modulprüfungen und besondere Prüfungsleistungen wie Referate, Hausarbeiten, Präsentationen, etc. können von mehreren Studierenden als Gruppenprüfung bzw. Gruppenarbeit abgelegt werden. Bei einer
mündlichen Modulprüfung verlängert sich die Prüfungszeit entsprechend. Bei einer
besonderen Prüfungsleistung muss der zu bewertende Beitrag jedes einzelnen Studierenden deutlich unterscheidbar und bewertbar sei. Dazu kann z.B. angegeben werden, wer welche Abschnitte oder Seiten einer Hausarbeit geschrieben hat oder wer welchen Teil einer Präsentation erstellt hat. Bei einem Referat sollte der Vortrag entsprechen aufgeteilt werden.
Die
Bachelor-Thesis und die
Master-Thesis können auch von zwei Studierenden als Gruppenarbeit erstellt werden. Dabei muss der zu bewertende Beitrag jedes einzelnen Studierenden deutlich unterscheidbar und bewertbar sei. Dazu sollte z.B. angegeben werden, wer welche Abschnitte oder Seiten geschrieben hat. Wird die Thesis als Gruppenarbeit vorgelegt, so findet in der Regel auch das Kolloquium als Gruppenprüfung mit einer Dauer von einer Stunde statt.
Bitte Beachten sie die
Besonderheiten bei der Verlängerung der Bearbeitungszeit für Gruppenarbeiten.
Sofern Sie die Bewertungskriterien einer Note aufgrund der Rückmeldung des/r Dozent*in nicht nachvollziehen können, können Sie sich an den Prüfungsausschuss wenden. Sie müssten genauer begründen, warum die Bewertung des/r Dozent*in Ihnen gegenüber nicht transparent wurde. Die Unterlagen geben Sie bitte beim
Studienbüro - Bereich Prüfungsangelegenheiten - Frau Chaatouf-Karrouch oder Frau Bathies - ab. Der Prüfungsausschuss prüft dann, ob fachfremde Erwägungen bei der Bewertung mit einbezogen oder rechtliche Vorschriften nicht beachtet wurden. Außerdem überprüft er, ob die Bewertungskriterien für die Benotung nachvollziehbar sind. Sofern dies nicht der Fall ist, schlägt der Prüfungsausschuss das sogenannte Überdenkungsverfahren vor. D.h. der/die Dozent*in überdenkt die Bewertung bzw. verdeutlicht gegenüber dem/r der Studierenden die genauen Kriterien der Bewertung. Der/die Dozent*in kann auch eine Verbesserung der Note vornehmen, muss es aber nicht, sofern er/sie nach dem Überdenken zu dem Ergebnis kommt, dass die Bewertung korrekt war.
Sie können jede Prüfung in einem Modul (mit Ausnahme der Prüfung im Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung, der Thesis und des Kolloquiums) zweimal wiederholen. Sie haben also insgesamt drei Versuche. Eine Joker- oder Freiversuchsregelung gibt es nicht. Bei Ihrem dritten Versuch müssen zwei Prüfer*innen Ihre Leistung bewerten (Zwei-Prüfer*innen-Prinzip). Wenn Sie den dritten Versuch nicht bestehen, ist Ihr Studium für Sie in diesem Studiengang beendet. Sie können sich gegen die Bewertung an den Prüfungsausschuss wenden, der ein Überdenkungsverfahren initiieren kann. Sofern die Prüfer*innen bei Ihrer Bewertung bleiben, müssten Sie den Klageweg beschreiten.
Sofern Sie eine Prüfungsleistung ein zweites oder drittes Mal wiederholen, müssen Sie sich lediglich zu einer Lehrveranstaltung für die Prüfungsleistung anmelden, die für die Modulprüfung angeboten wird. Sie müssen nicht wieder den/die gleiche Dozent*in wählen und müssen auch nicht warten, bis wieder ein Seminar mit demselben Titel angeboten wird.
Im Praxismodul (PM), im Modul „Orte für Kinder, Konzepte pädagogischen Handelns und Bildung in der Kindheit (E1.1) und in den Modulen zur Erlangung der staatlichen Anerkennung (SA und PR) bilden das Praktikum und das Begleitseminar einen Einheit. Das heißt bei einem Nichtbestehen eines der beiden Teile müssen auch beide zusammen wiederholt werden. Hiervon abweichend können Studierende der Prüfungsordnungen vor 2015 in den Bachelorstudiengängen im Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung (SA) bzw. im Praxismodul Pädagogik der Kindheit (PR) sowohl das Praktikum als auch das Begleitseminar unabhängig voneinander wiederholen.