Sofern Sie über die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium getäuscht haben, werden Sie exmatrikuliert.
Sofern Sie bei Prüfungen täuschen oder nicht zugelassene Hilfsmittel verwenden, wird die Prüfungsleistung mit „nicht bestanden“ oder „nicht ausreichend“ bewertet. Sie können verlangen, dass diese Entscheidung durch den Prüfungsausschuss überprüft wird. Einen entsprechenden Antrag können Sie an den Prüfungsausschuss stellen. Sie können ihn mit Begründung beim
Studienbüro - Bereich Prüfungsangelegenheiten - Frau Chaatouf-Karrouch oder Frau Bathies - einreichen.