Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

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BAföG

​​Studierende, die BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) erhalten, müssen den „normalen Verlauf“ ihres Studiums gegenüber dem BAföG-Amt nachweisen. Im Grundsatz bedeutet ein „normaler Verlauf“ das Erreichen von 30 Leistungspunkten bzw. Creditpoints pro Semester. Allerdings wird das erste Semester nicht mitgerechnet, so dass nach Abschluss des vierten Semesters 90 Leistungspunkte bzw. Creditpoints nachzuweisen sind. Nach Abschluss des vierten Semesters ist beim BAföG-Amt eine Bescheinigung über die bis dato erreichten Leistungspunkte bzw. Creditpoints vorzulegen, die dann mindestens 90 Leistungspunkten bzw. Creditpoints betragen sollten. Für den Nachweis gibt es ein Formblatt, das im Studienbüro - Bereich Prüfungsangelegenheiten - Frau Chaatouf-Karrouch oder Frau Bathies -  zu erhalten ist. Auf dem Formblatt werden im Studienbüro die bis zu diesem Termin erreichten Leistungspunkte bzw. Creditpoints eingetragen und mit Unterschrift und Stempel bescheinigt. Es reicht also nicht, selbst eine Übersicht über erreichte Leistungspunkte auszudrucken und damit zum BAföG-Amt zu gehen.

Für Studierende, die BAföG erhalten, empfiehlt es sich, den Stand der eigenen Leistung und das Eintragen der erreichten Leistungspunkte bzw. Creditpoints durch die Dozent*innen zeitnah zu verfolgen. Insbesondere gegen Ende des vierten Semesters ist es von Bedeutung, dass alle erreichten Leistungspunkte bzw. Creditpoints eingetragen sind. Es macht deshalb Sinn, den Dozent*innen den Hinweis auf die rechtzeitige Eintragung im OSSC bzw. bei nebenamtlichen Dozent*innen dem rechtzeitigen Einreichen der Prüfungslisten im Studienbüro - Bereich Prüfungsangelegenheiten - zu geben, bzw. diese zu bitten, die Bewertung gegebenenfalls vorzuziehen und einzutragen oder dem Studienbüro - Bereich Prüfungsangelegenheiten - mitzuteilen. Sollte es hier zu Verzögerungen kommen und dadurch Probleme entstehen, kann dies im Studienbüro - Bereich Prüfungsangelegenheiten - Frau Chaatouf-Karrouch oder Frau Bathies -​ gemeldet werden und der Eintrag bzw. das Einreichen der Listen wird dann gegebenenfalls durch die  BAföG-Beauftragte für den Fachbereich/des Fachbereiches Prof. Dr. Kathrin Gräßle​ angemahnt und geklärt.

Im § 15 des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist die Förderdauer benannt. In begründeten Ausnahmefällen kann das BAföG auch über die Förderhöchstdauer hinaus gezahlt werden (§15 Abs. 3 BAföG). Dies ist z.B. der Fall, wenn es im Studienverlauf zu Unregelmäßigkeiten kommt, z.B. durch einen längeren krankheitsbedingten Ausfall aber auch die Mitwirkung „in gesetzlich vorgesehenen Gremien und satzungsmäßigen Organen der Hochschulen“ und in den „satzungsmäßigen Organen der Selbstverwaltung der Studierenden“ kann ein solcher Grund sein. Grundsätzlich  ist zunächst mit den zuständigen Sachbearbeiter*innen im BAföG-Amt zu klären, ob und welche Ausnahmeregelungen möglich sind (dies gilt auch für den Fall, dass die 90 Leistungspunkte bzw. Creditpoints nach Abschluss des vierten Semesters nicht gänzlich erreicht wurden). Hierbei macht es Sinn, entsprechende Bescheinigungen bereits mitzubringen. In solchen Fällen wird in der Regel vom BAföG-Amt eine Bescheinigung der Hochschule angefordert, aus der hervorgeht, dass das Studium nach der Verzögerung bzw. Unterbrechung nun fortgeführt und zu welchem Zeitpunkt es bei einem „normalenVerlauf“ beendet werden kann. Dazu erhält der bzw. die Studierende ein Formular im BAföG-Amt. Auch für die Bescheinigung auf diesem Formular führt der Weg zunächst ins Studienbüro - Bereich Prüfungsangelegenheiten - Frau Chaatouf-Karrouch oder Frau Bathies -. Bei Unklarheiten bzw. auch dann, wenn Studierende den Eindruck haben, dass ihre Belange nicht ausreichend Berücksichtigung durch das BAföG-Amt finden, wird die BAföG-Beauftragte Prof. Dr. Kathrin Gräßle durch das Studienbüro - Bereich Prüfungsangelegenheiten - Frau Karrouch oder Frau Bathies -​ einbezogen.

Studierende, die in Teilzeit studieren, sind nicht BAföG berechtigt. Andere Studienfinanzierungen sind möglich. Eine Beratung zum Thema „Studienfinanzierung“ gibt es an der HSD regelmäßig.

Studierende in Teilzeit und Vollzeit können sich um Stipendien bewerben.

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