Für die Zulassung zur Bachelorarbeit müssen alle Bescheinigungen für Prüfungsleistungen, die zum Erreichen von 180 Creditpoints erforderlich sind, im Studienbüro vorliegen. Für die Anmeldung gibt es vom Prüfungsausschuss festgelegte
Termine.
Die Bearbeitungszeit beträgt 11 Wochen
Das Thema der Bachelorarbeit kann einmal innerhalb der ersten zwei Wochen nach der Zulassung ohne Grund zurückgegeben werden. Ab der dritten Woche ist nur noch ein
Rücktritt aus triftigem Grund möglich.
Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ist bis zu drei Wochen möglich. Der Antrag kann über ein Formular gestellt werden. Der Antrag ist zu begründen. Ein Verlängerungsgrund besteht nur, wenn ein Ereignis eingetreten ist, dass bei dem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit nicht einzuplanen war, z. B. Erkrankung. Fehlplanungen im Zeitmanagement oder der Organisation von Recherchen, Literaturbeschaffung oder der Planung von empirischen Erhebungen sind kein Verlängerungsgrund. Auch die Zuweisung eines nicht selbst vorgeschlagenen Themas begründet keine Verlängerung.
Der Antrag ist durch den*die Betreuer*in der Arbeit zu befürworten und zusammen mit entsprechenden Bescheinigungen (z. B. im Krankheitsfall eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung)
beim Studienbüro – Bereich Prüfungsangelegenheiten - Chahida Chaatouf-Karrouch oder Stephanie Bathies - abzugeben. Bitte beachten Sie ggf. auch die Besonderheiten bei der Verlängerung der Bearbeitungszeit für Gruppenarbeiten.
Die Entscheidung über die Verlängerung erfolgt durch den Prüfungsausschuss.
Für die Zulassung zur Bachelorarbeit müssen alle Bescheinigungen für Prüfungsleistungen, die für die Zulassung laut Prüfungsordnung erforderlich sind, im Studienbüro vorliegen. Für die Anmeldung gibt es vom Prüfungsausschuss festgelegte Termine.
Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen
Das Thema der Masterarbeit kann einmal innerhalb der ersten zwei Wochen nach der Zulassung ohne Grund zurückgegeben werden. Ab der dritten Woche ist nur noch ein
Rücktritt aus triftigem Grund möglich.
Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ist bis zu zwei Wochen möglich. Der Antrag kann über ein Formular gestellt werden. Der Antrag ist zu begründen. Ein Verlängerungsgrund besteht nur, wenn ein Ereignis eingetreten ist, dass bei dem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit nicht einzuplanen war, z. B. Erkrankung. Fehlplanungen im Zeitmanagement oder der Organisation von Recherchen, Literaturbeschaffung oder der Planung von empirischen Erhebungen sind kein Verlängerungsgrund. Auch die Zuweisung eines nicht selbst vorgeschlagenen Themas begründet keine Verlängerung.
Der Antrag ist durch den*die Betreuer*in der Arbeit zu befürworten und zusammen mit entsprechenden Bescheinigungen (z. B. im Krankheitsfall eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung)
beim Studienbüro – Bereich Prüfungsangelegenheiten - Chahida Chaatouf-Karrouch oder Stephanie Bathies - abzugeben. Bitte beachten Sie ggf. auch die Besonderheiten bei der Verlängerung der Bearbeitungszeit für Gruppenarbeiten.
Die Entscheidung über die Verlängerung erfolgt durch den Prüfungsausschuss.