Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

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Anwesenheitspflicht

Eine Teilnahmepflicht als Voraussetzung für Prüfungsleistungen ist nach § 12 der Rahmenprüfungsordnung ausgeschlossen. Ausnahmen sind Exkursionen, Sprachkurse, Praktikum, praktische Übungen oder vergleichbare Veranstaltungen, sofern diese im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis (KomVor) mit Anwesenheitspflicht vermerkt sind. Diese Ausnahmen können nur geltend gemacht werden, wenn die konkreten Lernziele der Lehrveranstaltung aufgrund der Lehr- und Lernformen nur mit der Teilnahme der Studierenden erreichbar sind. Ab dem Sommersemester 2021 müssen solche Ausnahmen entweder in den studiengangspezifischen Prüfungsordnungen für die einzelnen Studiengänge festgelegt oder vom Fachbereichsrat beschlossen worden sein.

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