Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

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Erstes Mal

Wenn die Täuschung durch ein Plagiat vorgenommen wird, erfolgt für Studierende ab den Prüfungsordnungen 2011 eine Eintragung in die Prüfungsakte. Sie bekommen einen Bescheid vom Prüfungsausschuss mit einer schriftlichen Verwarnung und der Androhung des Verlustes des Prüfungsanspruchs im Wiederholungsfall. Sie können verlangen, dass diese Entscheidung durch den Prüfungsausschuss überprüft wird. Einen entsprechenden Antrag können Sie an den Prüfungsausschuss stellen. Sie können ihn mit Begründung beim Studienbüro - Bereich Prüfungsangelegenheiten - Frau Karrouch oder Frau Bathies - einreichen.​

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Wiederholungsfall

Bei dem Nachweis eines weiteren Plagiats erfolgt ein Ausschluss von weiteren Prüfungsleistungen. Das Studium kann im gewählten Studiengang an der Hochschule Düsseldorf und in identischen Studiengängen anderer Hochschulen nicht mehr abgeschlossen werden. Sie können verlangen, dass diese Entscheidung durch den Prüfungsausschuss überprüft wird. Einen entsprechenden Antrag können Sie an den Prüfungsausschuss stellen. Sie können ihn mit Begründung beim Studienbüro - Bereich Prüfungsangelegenheiten - Frau Chaatouf-Karrouch oder Frau Bathies -​ einreichen.​

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