Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

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Prüfungsordnungs-Version

Wenn Sie nicht in der aktuellsten Prüfungsordnung in Ihrem Studiengang studieren, können sei auf Antrag in die aktuelle Prüfungsordnung wechseln. Also z.B. wenn Sie Ihr Studium im Bachelotstudiengang Sozialarbeit/Sozialpädagogik Vollzeit 2017 begonnen haben und demnach für sie die Prüfungsordnung 2015 gilt, können sie in die aktuelle Prüfungsordnung 2021 wechseln. In diesem Fall werden alle Studien- und Prüfungsleistungen, die sich in beiden Prüfungsordnungen nicht wesentlich unterscheiden, übertragen (Info zu den Anerkennungen in diesem Fall - Wechsel im BA Soz von der PO 2015 in die PO 2021). Noch offene Studien- und Prüfungsleistungen und solche, für die es in der ältern Prüfungsordnung keine Entsprechung gibt, legen Sie dann nach den Bestimmungen der neuen Prüfungsordnung ab.

Wenn sie in die aktuelle Prüfungsordnung ihres Studiengangs wechseln möchten, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro - Bereich Prüfungsangelegenheiten - Frau Chaatouf-Karrouch, Frau Bathies oder FrauTwistel -. Der Antrag kann dort formlos eingereicht werden und geht dann zur Prüfung, Genehmigung und Anerkennung an den Prüfungsausschuss.

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Schwerpunkt

Der Wechsel des Schwerpunktes nach einer abgelegten Prüfungsleistung ist nicht mehr möglich. Sofern nach der Prüfungsanmeldung im OSSC ein Wechsel des Schwerpunktes erfolgen soll, ist dies nur möglich, wenn noch keine andere Prüfungsleistung in dem Schwerpunkt erbracht wurde und eine Abmeldung von der Prüfungsleistung eine Woche vor der Prüfungsleistung erfolgt.

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Veranstaltungen

Ein Veranstaltungswechsel ist nach dem Ablegen der Prüfungsleistung nicht mehr möglich. Sofern ein gültiger Wechsel erfolgen soll, muss der/die Studierende sich spätestens eine Woche vor der Prüfungsleistung abmelden​.

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