Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

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Staatliche Anerkennung​

Ihre staatliche Anerkennung erhalten Sie erst,

  • wenn Sie alle Prüfungen erfolgreich abgeschlossen haben,
  • Ihr erweitertes Führungszeugnis vorliegt, das nicht älter als drei Monate ist und
  • keine Eintragungen vorliegen.

Sofern Eintragungen im Sinne des § 1 Abs. 5 Satz 2 Sozialberufeanerkennungesgesetzes (SobAG NRW) vorliegen, ist die Verleihung der staatlichen Anerkennung ausgeschlossen.  Sie erhalten nur Ihre Bachelorurkunde.

Wenn sich in dem erweiterten Führungszeugnis anderweitige Eintragungen befinden, prüft der Prüfungsausschuss anhand dessen Ihre persönliche Eignung im Einzelfall. Sollte der Prüfungsausschuss zu dem Ergebnis kommen, dass Sie persönlich nicht geeignet sind, erhalten Sie keine staatliche Anerkennung. Sie erhalten nur die Bachelorurkunde.

In dem Fall von anderweitigen Vorfällen, bei denen ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet worden ist, erhalten Sie die staatliche Anerkennung mit Widerrufsvorbehalt und der Auflage alle sechs Monate erneut ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Die Pflicht erlischt, wenn ein rechtskräftiges Urteil oder eine Einstellung des Ermittlungsfahrens ergangen ist und damit verbundene Eintragungen entsprechend des Bundeszentralregistergesetzes erfolgt sind und das entsprechende erweiterte Führungszeugnis oder die entsprechenden Bescheide vorgelegt werden. Der Prüfungsausschuss entscheidet dann über den Widerruf. Sofern der Prüfungsausschuss zu dem Ergebnis der Bestätigung der persönlichen Eignung kommt, wird dem/r ehemaligen Studierenden eine staatliche Anerkennung oder Widerrufsvorbehalt ausgestellt. Sofern die Feststellung der persönlichen Eignung nicht erfolgt, wird keine staatliche Anerkennung ausgesprochen. Die Urkunde mit dem Widerrufsvorbehalt wird eingezogen.​​