Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

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Ohne Grund

Ein Rücktritt ohne triftigen Grund ist nicht möglich. In den Prüfungsordnungen von 2009 und 2011 findet sich die Möglichkeit des Rücktritts ohne Grund bis eine Woche vor der Prüfung. Hierbei handelt es sich um eine Abmeldung​. Bis zum Ende der im KomVor in der Detailansicht für jedes Seminar angegebenen Frist zur Prüfungs- bzw. Testatanmeldung können Sie sich auch selbst im OSSC wieder Abmelden. Danach melden Sie sich schriftlich bei dem/der Dozent*in ab. Dabei können Sie ein entsprechendes Formular verwenden.​

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Triftiger Grund

Ein Rücktritt von der Prüfungsleistung auch kurz vor oder während der Prüfungsleistung ist möglich, wenn Sie einen triftigen Grund geltend machen können. Ein triftiger Grund kann z.B. Krankheit (eine ärztliche Bescheinigung ist notwendig) oder besondere persönliche und plötzlich eintretende Lebenslagen sein.

Wenn es für Ihr Nichterscheinen zu einer Prüfung oder die nicht rechtzeitige  Abgabe einer Prüfungsarbeit einen triftigen Grund gibt, so ist der Antrag für einen Rücktritt von der Prüfung unverzüglich an den Prüfungsausschuss über das Studienbüro - Bereich Prüfungsangelegenheiten - Frau Chaatouf-Karrouch oder Frau Bathies - zu richten.

Als Unterlagen müssen Sie einreichen:

  • Antrag mit Angabe
    • Welche Prüfungsleistung in welcher Veranstaltung in welchem Semester bei welcher/m Dozent*in
    • Über den triftigen Grund/die triftigen Gründe (dezidierte Begründung!)
    • Darlegung, dass der triftige Grund unverzüglich nach dem Bekanntwerden dem Prüfungsangelegenheiten/Prüfungsausschuss angezeigt wurde.
  • Bescheinigungen (im Original oder beglaubigten Kopien), die den/die triftigen Gründe belegen. Bei Krankheit der zu Prüfenden ist ein ärztliches Attest vorzulegen. In dem Attest muss explizit die Prüfungsunfähigkeit bescheinigt sein. Dazu verwenden Sie bitte das Formular Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung (oder lassen Sie sich ein formloses Attest erstellen, das alle Angaben aus diesem Formular enthält).

Tipp: Sofern Sie eine Erstberatung haben möchten, ob bei Ihnen möglicherweise ein triftiger Grund vorliegen könnte, wenden Sie sich an das Studienbüro - Bereich Prüfungsangelegenheiten - Frau Chaatouf-Karrouch oder Frau Bathies - oder den  Prüfungsausschussvorsitzenden – Herrn Meißner –.

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