Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

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Allgemeines

Prüfungsleistungen können in unterschiedlichen Formen erbracht werden. Die Prüfungsleistung für das einzelne Seminar wird zu Beginn des Semesters durch den Eintrag im kommentierten Vorlesungsverzeichnis festgelegt. Hinweise zur genaueren Ausgestaltung können in den ersten Terminen der jeweiligen Lehrveranstaltung gegeben werden. 

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Aufeinander aufbauende Prüfungsleistungen in einem Semester

Das Ablegen von aufeinander aufbauenden Prüfungsleistungen in einem Semester ist z. B. die Prüfung in einem Grundmodul im selben Semester wie die Prüfung in einem Aufbaumodul, das den Abschluss dieses Grundmoduls voraussetzt. Dies ist nur möglich

  • wenn es sich um zwei Blockseminare handelt,

  • wenn das Seminar mit der vorausgesetzten Prüfung (z. B. im Grundmodul) am Anfang des Semesters stattfindet und der letzte Termin vor dem ersten Termin des anderen Seminares (z.B. im Aufbaumodul) liegt und

  • wenn die Prüfungsleistung im Seminar mit der vorausgesetzten Prüfung (z. B. im Grundmodul) bestanden und das Ergebnis vor dem ersten Termin des anderen Seminares (z. B. im Aufbaumodul) eingetragen ist.

Um sicherzustellen, dass die Prüfungsleistung rechtzeitig eingetragen wird, stimmen Sie dies bitte mit dem Prüfer oder der Prüferin im Seminar mit der vorausgesetzten Prüfung (z. B. im Grundmodul) ab. Hauptamtlich Lehrende müssen diese Bewertung selbst online eintragen und veröffentlichen, Lehrbeauftragte müssen das Studienbüro über diese Bewertung mit dem Hinweis informieren, dass diese Prüfung eine Voraussetzung für eine andere Prüfung im selben Semester ist. Wird die Prüfungsleistung nicht rechtzeitig eingetragen, so wird eine Prüfungsanmeldung in dem anderen Seminar (z. B. im Aufbaumodul) ggf. nicht zugelassen.

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Eintragung der Prüfungsleistungen

Die Prüfungsleistungen geben die Dozent*innen bis zum Ende des Semesters ein (Ausnahmen: Alle Modulnoten im Master Empowerment Studies außer MES5 und die Module MB3 und MB5 im Master Soziale Arbeit und Pädagogik mit Schwerpunkt Psychosoziale Beratung können ggf. bis zu einem Monat nach dem Ende des Semesters eingetragen werden). Sollte eine Prüfungsleistung nicht eingegeben sein, wenden Sie sich an das Studienbüro - Bereich Prüfungsangelegenheiten - Frau Chaatouf-Karrouch oder Frau Bathies -.​

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Gruppenprüfungen/Gruppenarbeiten

Mündliche Modulprüfungen und besondere Prüfungsleistungen wie Referate, Hausarbeiten, Präsentationen, etc. können von mehreren Studierenden als Gruppenprüfung bzw. Gruppenarbeit abgelegt werden. Bei einer mündlichen Modulprüfung verlängert sich die Prüfungszeit entsprechend. Bei einer besonderen Prüfungsleistung muss der zu bewertende Beitrag jedes einzelnen Studierenden deutlich unterscheidbar und bewertbar sei. Dazu kann z. B. angegeben werden, wer welche Abschnitte oder Seiten einer Hausarbeit geschrieben hat oder wer welchen Teil einer Präsentation erstellt hat. Bei einem Referat sollte der Vortrag entsprechen aufgeteilt werden.

Die Bachelor-Thesis und die Master-Thesis können auch von zwei Studierenden als Gruppenarbeit erstellt werden. Dabei muss der zu bewertende Beitrag jedes einzelnen Studierenden deutlich unterscheidbar und bewertbar sei. Dazu sollte z. B. angegeben werden, wer welche Abschnitte oder Seiten geschrieben hat. Wird die Thesis als Gruppenarbeit vorgelegt, so findet in der Regel auch das Kolloquium als Gruppenprüfung mit einer Dauer von einer Stunde statt.

Bitte Beachten sie die Besonderheiten bei der Verlängerung der Bearbeitungszeit für Gruppenarbeiten.

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Überprüfung der Note

Sofern Sie die Bewertungskriterien einer Note aufgrund der Rückmeldung des/r Dozent*in nicht nachvollziehen können, können Sie sich an den Prüfungsausschuss wenden. Sie müssten genauer begründen, warum die Bewertung des/r Dozent*in Ihnen gegenüber nicht transparent wurde. Die Unterlagen geben Sie bitte beim Studienbüro - Bereich​ ​​Prüfungsangelegenheiten - Frau Chaatouf-Karrouch oder Frau Bathies - ab. Die Einreichung ist hierbei auch per E-Mail möglich. Der Prüfungsausschuss prüft dann, ob fachfremde Erwägungen bei der Bewertung mit einbezogen oder rechtliche Vorschriften nicht beachtet wurden. Außerdem überprüft er, ob die Bewertungskriterien für die Benotung nachvollziehbar sind. Sofern dies nicht der Fall ist, schlägt der Prüfungsausschuss das sogenannte Überdenkungsverfahren vor. D.h. der/die Dozent*in überdenkt die Bewertung bzw. verdeutlicht gegenüber dem/r der Studierenden die genauen Kriterien der Bewertung. Der/die Dozent*in kann auch eine Verbesserung der Note vornehmen, muss es aber nicht, sofern er/sie nach dem Überdenken zu dem Ergebnis kommt, dass die Bewertung korrekt war.​

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Wiederholungsmöglichkeit

Sie können jede Prüfung in einem Modul in den Studiengängen des Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften zweimal wiederholen, mit Ausnahme der Prüfung im Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung, der Thesis und des Kolloquiums. Sie haben also insgesamt drei Versuche. Wenn Sie den dritten Versuch nicht bestehen, haben sie in zwei Fällen die Option eines vierten Versuchs (mit Ausnahme der Prüfungen im MA TRADY). Wenn sie in einem dieser Fälle dann den vierten Versuch oder in weiteren Fällen den dritten Versuch nicht bestehen, ist Ihr Studium für Sie in diesem Studiengang beendet. Bei Ihrem jeweils letztmöglichen Versuch für eine Prüfung müssen zwei Prüfer*innen Ihre Leistung bewerten (Zwei-Prüfer*innen-Prinzip). Sie können sich gegen die Bewertung an den Prüfungsausschuss wenden, der ein Überdenkungsverfahren initiieren kann. Sofern die Prüfer*innen bei Ihrer Bewertung bleiben, müssten Sie den Klageweg beschreiten.

Sofern Sie eine Prüfungsleistung wiederholen, müssen Sie sich lediglich zu einer Lehrveranstaltung, die ​​​für die Modulprüfung angeboten wird und zur zugehörigen Prüfung anmelden. Sie müssen nicht wieder den*die gleiche Dozent*in wählen und müssen auch nicht warten, bis wieder ein Seminar mit demselben Titel angeboten wird.

Wird das Begleitseminar im Praxismodul (PM), Orte für Kinder, Konzepte pädagogischen Handelns und Bildung in der Kindheit (E 1.1), im Modul Bildung in der Kindheit (inklusive Praxis E 1.3) und im Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung (MESA und PR) nicht bestanden und das Praktikum erfolgreich absolviert, so muss nur das Praxisbegleitseminar, nicht aber das Praktikum wiederholt werden. Wird im Praxismodul (PM) und im Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung (MESA und PR) das Praktikum nicht erfolgreich absolviert und das Praxisbegleitseminar bestanden, so müssen sowohl das Praktikum als auch das Praxisbegleitseminar erneut absolviert werden. ​Hiervon abweichend können Studierende der Prüfungsordnungen vor 2015 in den Bachelorstudiengängen im Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung (SA) bzw. im Praxismodul Pädagogik der Kindheit (PR) sowohl das Praktikum als auch das Begleitseminar unabhängig voneinander wiederholen.

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