Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies
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Ich habe einen Studienabschluss mit 180 ECTS und wurde unter der Auflage zugelassen, Praxiserfahrungen nachzuweisen. Was ist zu beachten und wie lange habe ich für den Praxisbericht Zeit?

Bewerber*innen, die einen Abschluss mit 180 ECTS haben, werden unter einer Auflage zugelassen, die sie bis zum Zeitpunkt des Antrages auf Zulassung zur Master-Thesis erfüllen müssen. Konkret bedeutet dies die Absolvierung von mindestens 640 Stunden einschlägiger, mit den Inhalten des Masterstudiums in Verbindung stehender Praxiserfahrung (z.B. in Form eines oder mehrerer Praktika oder beruflicher Tätigkeiten) sowie deren Reflexion, welche das Verfassen eines schriftlichen Berichts beinhaltet. Insgesamt werden 30 ECTS angerechnet. Die Praxiserfahrung kann vor Beginn des Masterstudiums oder im Verlauf des Masterstudiums absolviert werden. Sie muss allerdings zeitlich nach dem Bachelorabschluss liegen, das heißt, freiwillige Praktika während des Bachelorstudiums können nicht anerkannt werden.
Bitte setz​en Sie sich rechtzeitig mit der Studiengangskoordination in Verbindung, um zu klären, ob ihre Praxisstellen anrechenbar sind. 

​Reichen Sie Ihren Praxisbericht und Bestätigungen von Arbeitgeber*innen bitte spätestens 6 Wochen vor Anmeldung der Masterarbeit bei der Koordination ein.
Ein Merkblatt zum Verfassen des Berichts finden Sie hier.​ 

Sollte in Ihrem Studienabschluss bereits ein Praxisanteil von mindestens 10​0 Tagen enthalten sein, können auch Leistungen im Umfang von 30 ECTS aus einem anderen gesellschaftswissenschaftlichen Studium zur Erfüllung der Auflage anerkannt werden. Auch hierbei gilt, dass diese nach dem ersten Studienabschluss erbracht worden sein müssen. Wenn Sie dies in Erwägung ziehen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Koordinatorinnen, um zu klären, ob eine Anerkennung in Ihrem Fall möglich ist.
Diese Informationen beziehen sich auf die Prüfungsordnung (PO) vom 05.08.2020 inkl. Änderungssatzungen. Wenn Sie nach einer anderen PO studieren, lesen Sie bitte die für Sie geltenden Regelungen dort nach (siehe > Prüfungsordnung​) und wenden sich bei Rückfragen an die Koordinatorin. ​​

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Ich habe einen Studienabschluss mit 210 ECTS und soll trotzdem eine Auflage erfüllen - woran kann das liegen?

Wenn Ihr Studienabschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, wird als Auflage vermerkt, dass Sie ihn nachreichen müssen - und zwar bis zum 15. Dezember an das Studienbüro des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften.
Auch in dem Fall, dass Ihren Bewerbungsunterlagen nicht entnommen werden kann, wie viele ECTS der erste Abschluss umfasst, wird eine Auflage vermerkt. Es ist dann Ihrerseits ein geeigneter Nachweis über die 210 ECTS (z.B. Transcript of Records, Zeugnis) im Studienbüro vorzulegen.​​

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