Voraussetzungen
Die Voraussetzung sind von fachlicher Seite dieselben wie bei einem Praktikum in Deutschland, es gilt die
Praxisordnung. Zusätzlich kann die Praxisstelle eigene Anforderungen stellen, in der Regel muss man Englisch beherrschen und/oder Kenntnisse der Landessprache mitbringen.
Folgende Fragen sollte man sich durch die Praxisstelle beantworten lassen:
- Was sind die konkreten Aufgaben?
- Wer ist Anleiter*in und welche Qualifikation hat die Person? (Voraussetzungen: Studium der Sozialarbeit oder Sozialpädagogik bzw. Kindheitspädagogik. Zu erfragen: Welches Studium wurde wo (Land, Hochschule) mit welchem Abschluss erlangt?)
- Wie viele Praktikanten aus dem Bereich Sozialarbeit/ Sozialpädagogik hat die Praxisstelle bereits betreut?
Während des Auslandspraktikums wird ein Online-Begleitseminar angeboten, welches über das OSSC belegt werden kann.
Befinden Sie sich in einer Zeitzone, die die Teilnahme unmöglich macht, wird eine Fernbegleitung über eine Lehrbeauftragte angeboten.
Kann die Lernzielvereinbarung nicht vollständig mit der Anleitung in der Praxisstelle ausgefüllt werden, sollte dies zusammen mit der betreuenden Lehrperson ergänzt werden.
Download Unterlagen
Soziale Arbeit/ Sozialpädagogik:
Angaben zur Praxisstelle
Vertrag englisch Anerkennungsmodul
Lernzielvereinbarung englisch
Vertrag englisch Praxismodul
Bescheinigung Anerkennungsmodul(d).pdf
Bescheinigung Anerkennungsmodul (en)
Bescheinigung Praxismodul(en)
Pädagogik der Kindheit und Familienbildung bzw.
Kindheitspädagogik und Familienbildung:
Angaben zur Praxisstelle
:
BA KindPäd Vertrag englisch (PR)
BA KindPäd Vertrag deutsch (PR)
KindPäd Bescheinigung PR (d).pdf
KindPäd Bescheinigung PR (en).pdf