Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

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​​​​​​​Vorbereitung auf die Bewerbu​ng

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Wie verläuft das Zulassungsverfahren und worauf ist zu achten?

Nach Abschluss der Bewerbungsfrist werden alle Bewerbungen aufbereitet und durch eine derzeit sieben-köpfige-Zulassungskommission geprüft. D. h.:


1.    Jede fristgerecht eingereichte Bewerbung wird von der Zulassungskommission begutachtet und auf Vollständigkeit geprüft. Dazu zählen:​

    • ​​ Abschlussnote von mind. 2,5 oder besser

    • Abschluss eines anrechnungsfähigen ersten Studienabschlusses (i. d. R. Bachelor/ Diplom)

    • Nachweis von 15 ETCS einschlägige Schwerpunktleistungen* mit jeweils einer Note von mind. 2,5 oder besser

    • Nachweis einschlägiger Praxiserfahrung* von mind. 640 Praxisstunden (studienintegrierte Praktika oder Berufstätigkeit nach dem Erststudienabschluss)

    • Nachweis über unbenotete 5 ETCS in empirischer Sozialforschung

 

2.    Bei Unklarheiten zur Anerkennungen vergleichbarer Prüfungsleistungen etc. à immer (!) ausreichend klare Begründung, warum es sich um eine vergleichbare, nicht wesentlich               verschiedene, Leistung handelt (Nachwiese einreichen, z. B. TOR, Modulhandbuch)
 
3.    Die Zulassungskommission entscheidet über die Zulassungsfähigkeit und die Nicht-Zulassungsfähigkeit der Bewerbungen
 
4.    Weiterleitung der Entscheide an die Zulassungsstelle der HSD, die letztlich die Rangfolge und Studienplatzvergabe übernimmt (NC-Verfahren).



Wichtige Hi​​nw​​eise:

  •  Alle Bewerber*innen tragen eine Bringschuld. D. h. es können ausschließlich Angaben geprüft werden, die in der Bewerbung vorliegen (Eigenangaben, Dokumente und Links). Seitens der Mitarbeitenden und der Zulassungskommission des Fachbereiches können keine eigenen Recherchen stattfinden. Die Bewerber*innen sind voll verantwortlich für die Vollständigkeit der Angaben und Nachweise ihrer jeweiligen Bewerbung. Fehlende Nachweise und Begründungen können daher zu einer Ablehnung der Bewerbung führen.

  • * die Praxisbescheinigung muss enthalten: Name des Trägers/Organisation, erkenntliche geleistete Praxiszeit und inhaltlich beschriebene Tätigkeitsdarstellung


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Wie prüfe ich selbst, ob ich die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen könnte?
Setzen Sie sich ausführlich mit den FAQs auf dieser Website auseinander. 

Außerdem können sie in den verwiesenen Modulhandbüchern nachschlagen, Bachelorleistungen vergleichen etc.

Diese sind online zu finden.

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Was zählt als „einschlägige Praxiserfahrung“ im Zulassungsverfahren?

Als einschlägige Praxiserfahrung, gelten:

  • ​ausschließlich Praxisleistungen aus Pflichtpraktika während des qualifizierenden Bachelorstudiums
  • oder praktische Tätigkeiten, die zeitlich NACH Abschluss des Bachelorstudiums geleistet wurden.


Es sind mindestens 640 Arbeitsstunden verbindlich nachzuweisen.


Rahmenbedingungen der Praxiserfahrung:

  • ​formal äquivalent zu den geforderten Leistungen im „Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung“ der Bachelorstudiengänge „Sozialarbeit/Sozialpädagogik“ (s. Modulhandbuch B.A. SP/SA) bzw. „Kindheitspädagogik und Familienbildung“ (s. Modulhandbuch B.A. PKF).

Als einschlägige Tätigkeiten zählen zum Beispiel:
  • Tätigkeiten im Rahmen von Hilfen zur Erziehung im ASD/BSD
  • Beratungsstellen
  • Teilnahme, Durchführung und Hospitation an psychosozialer Beratung
  • Teilnahme, Durchführung und Hospitation an Hilfeplanverfahren /-gesprächen
  • Krankenhaussozialarbeit
  • Sozialdienst in Psychiatrien​
  • Sozialpädagogische Familienhilfe


Die 640 Arbeitsstunden können in mehreren Praxisstellen absolviert werden, wobei eine Praxisphase mindestens 224 Stunden umfassen muss.

Es ist darüber hinaus von allen Bewerber*innen darzulegen - auch den Bachelor-Absolvent*innen der HSD - dass die Praxistätigkeit auch Beratungstätigkeiten enthalten hat.

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Können Weiterbildungen als Zulassungsvoraussetzung angerechnet werden?

Nein. Als Zulassungsvoraussetzungen (das bezieht sich auf die Schwerpunktleistungen) werden ausschließlich hochschulische Leistungen gewertet.​

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Welche Studienleistungen werden als einschlägig (Schwerpunkte und Methoden der empirischen Sozialforschung) im Zulassungsverfahren anerkannt?


Einschlägige Schwerpunktleistungen:


  • ​15 ECTS aus den BA-Schwerpunkten „Beratung“, „Gesundheit“ und / oder „Entwicklungsförderung“
  • Mindestnote von min. 2,5
  • Diese müssen bereits in der Bewerbung eindeutig nachgewiesen werden. (Unbenotete Angaben können nicht berücksichtigt werden.)
 
Beispiele:

(1)  15 ECTS können sich aus je 5 ECTS aller drei SP-Bereiche zusammensetzen

Hinweis für Absolvent*innen der HSD:


Haben Sie in Ihrem Bachelorstudiengängen nicht die geforderten Schwerpunkte Beratung, Gesundheit oder Entwicklungsförderung belegt, besteht eine weitere Möglichkeit. Prüfen sie im KomVor ob Veranstaltungen, die Sie in Ihren gewählten Schwerpunkten oder als Aufbauseminare belegt haben, auch für einen der geforderten Schwerpunkten geöffnet war. Wenn dies der Fall ist, kann das Seminar ebenfalls anerkannt werden. 

 
(2)  15 ECTS können aus nur einem SP-Bereich stammen, d. h. aus den jeweils anderen SP-Bereichen können, müssen aber keine weiteren ECTS nachgewiesen werden. 
 
(3)  10 ECTS können aus einem SP ‚Beratung‘ und 5 ECTS aus einem SP ‚Gesundheit‘ stammen. In diesem Fall müssten aus dem SP ‚Entwicklungsförderung‘ keine weiteren ECTS           nachgewiesen werden.

Für Externe:

Leistungen, die in anderen Studiengängen und/oder an anderen Hochschulen erbracht wurden, sind gem. § 63a Hochschulgesetz (HG NRW) anzuerkennen, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden sollen.

  • ​vergleichbare Prüfungsleistungen aus anderen Seminaren.
  • Prüfen sie die Übereinstimmung anhand der Modulhandbücher der Bachelorstudiengänge „Sozialarbeit/Sozialpädagogik“ (s. Modulhandbuch B.A. SP/SA) oder „Pädagogik der Kindheit und Familienbildung“ (s. Modulhandbuch B.A. PKF).
  • ​Der Schwerpunktcharakter des von Ihnen belegten einschlägigen Moduls oder Seminars muss aus den Bewerbungsunterlagen eindeutig hervorgehen.
  • Grundlagen- und Einführungsveranstaltungen aus der Studieneingangsphase erfüllen die Anforderungen in der Regel nicht.
  • Angaben in der Online-Bewerbung:
    • ​​​​Erläuterung der Seminarinhalte​
    • Nachweise im dafür vorgesehenen Uploadbereich (z. B. Kopien der Beschreibungen aus Ihrem Modulhandbuch; Kopien von Seminarbeschreibungen aus Ihrem Vorlesungsverzeichnis) 


Leistungen in Methoden der empirischen Sozialforschung:

  • mind. 5 CP in Methoden der empirischen Sozialforschung
 
Für Externe:

 
 

Wichtig: ​

im MAPB wird auf ein durch den BA erworbenes Grundwissen zu Methoden der empirischen Sozialforschung aufgebaut.
 

Diese Studienleistungen können nicht nachgeholt werden und müssen bereits aus ihrer Bewerbung eindeutig hervorgehen. Wenn diese Studienleistungen nicht erfüllt sind oder die Angaben fehlen, unvollständig oder uneindeutig sind, schließt sie das von der Zulassungsfähigkeit dieses Masterstudienganges aus.

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Was zählt als Nachweis für Schwerpunktleistungen? ​
Sofern aus dem Notenspiegel oder dem Transcript of records alle Informationen hervorgehen, weisen Sie diese damit nach.​


Benötigte Informationen sind:

  • Titel des Seminars
  • ​CP 
  • Note

Darüber hinaus müssen, für eine Inhaltliche Prüfung,​ entsprechende Angaben über den Seminarinhalt vorliegen. (siehe Abs. Bewerbung)
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Können berufliche Erfahrungen für die Zulassung zum MAPB anerkannt werden?

1.    Für den Nachweis von mindestens 15 ECTS Schwerpunktleistungen können praktische Erfahrungen (Erzieherin, (Grundschul-)Lehrerin, Sozialarbeiterin und ähnliche                       Tätigkeiten) nicht als Nachweis anerkannt werden.

 
2.    Für den Nachweis von Praxisleistungen im Umfang von mind. 640 Stunden werden berufliche Erfahrungen dann anerkannt, wenn Sie sowohl die geleisteten Stunden als auch         eindeutig den Beratungsbezug dieser Tätigkeit nachweisen können (Aufgabenbeschreibung). Eine unabhängige Begleitung (Supervision) Ihrer Praxistätigkeit sowie einen                     schriftlichen Reflektionsbericht können Sie nach erfolgreicher Zulassung nachreichen. Dieser muss spätestens zur Anmeldung der Masterthesis vorliegen.





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Bewerbung

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Lohnt sich eine Bewerbung, wenn Informationen fehlen?

Nein, es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die alle Angaben gem. § 4 MaPo beinhalten. 

Fehlen Angaben oder Nachweise ist die Bewerbung nicht zulassungsfähig. 

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Wie bewerbe ich mich mit einem ausländischen Erststudium? 

Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss im Ausland erworben haben, müssen Sie Ihre Bewerbung über Uni-assist einreichen. 


​​Informationen über den Ablauf der Bewerbung, finden Sie auf unserer Website unter Bewerbungsverfahren 
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Was ist zu beachten, wenn ich mich mit mehr als einem vorangegangenen abgeschlossenen Studium bewerbe?

Wenn Sie zwei oder mehr Studiengänge abgeschlossen haben und sich aus beiden Studiengängen Leistungen anrechnen lassen wollen, ist es wichtig von jedem Studiengang alle Nachweise mit einzureichen. 

​Das heißt, dass Nachweise wie MHB und Bachelorzeugnisse von allen Studiengängen vorhanden sein müssen.
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Wie weise ich Zulassungsvoraussetzungen in meiner Bewerbung nach?


In der Onlinebewerbung finden sie eine vorgefertigte Maske, in der die Zulassungsvorrausetzungen abgefragt werden. Es stehen freie Textfelder, sowie Uploadfelder zur Verfügung, die von Ihnen für eigene Beschreibungen und zum Hochladen von Unterlagen als Nachweise genutzt werden können.


1.    Vergleichen Sie Ihre Module / Seminare mit den Inhalten der jeweiligen Schwerpunktmodule an der Hochschule Düsseldorf (s. Modulhandbuch B.A. PKF oder Modulhandbuch               B.A. SP/SA)​


​2.    Nutzen Sie die Freitextfelder für eigene Angaben. Geben Sie Seminartitel der von Ihnen belegten Veranstaltungen an und stellen Sie in Stichpunkten dar, welche Kompetenzen              Sie in diesen Seminaren erworben haben.


3.    Schlüsseln Sie Teilmodule (einzelne Seminare innerhalb eines Moduls) auf und geben Sie genau an, wie viele CP Sie für einschlägige Seminare innerhalb eines Moduls erworben         haben.


4.    Laden Sie die zu Ihren Angaben zugehörigen Modulhandbuchauszüge hoch.


5.    Laden Sie, falls vorhanden, eine ausführliche Leistungsübersicht hoch, aus der die belegten Seminare mit Creditpoints und Note zu erkennen sind.


6.    Geben Sie alle die Leistungen an, für die Sie den Nachweis führen wollen, dass diese äquivalent sind zu den in der Prüfungsordnung ausgewiesenen Schwerpunkten. So können         Sie trotz lediglich teilweiser Anerkennung von Modulen durch die Zulassungskommission trotzdem noch 15 CP erreichen.

Für die Zulassung zum MAPB wird nicht nach einem Motivationsschreiben verlangt!

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Wie weise ich meine einschlägige Praxiserfahrung vollständig nach? 

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen 640Stunden einschlägige Praxiserfahrung nachgewiesen werden. Dieser Nachweis muss folgendes beinhalten:


  • Formular aus welchem die Praxisstelle erkennbar wird
  • ​Tätigkeitsbeschreibung
  •  Praktikumsbescheinigung (der Praxisstelle) in der die geleistete Anzahl der Stunden benannt werden


Wichti​g:


Der Praktikumsvertrag reicht als Nachweis des geleisteten Stunden nicht aus! Es muss eine Abschlussbescheinigung oder ein Zwis​​chenzeugnis sein.

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Was sind häufige Ablehnungsgründe im Zulassungsverfahren?

1.    Bewerbung mit weniger als 150 von 180 CP bzw. 180 von 210 CP eingereicht (s. Masterprüfungsordnung § 4 Absatz 3).
 
2.    Bewerbung ohne "Formular zum Nachweis von Zulassungsvorausse​tzungen"​ eingereicht.
 
3.    Nachweis von Schwerpunktleistungen nicht ausreichend (s. Masterprüfungsordnung​ § 4 Absatz 1 Nr. 3). Das kann im Einzelnen sein:

  • ​​Angabe von Modulen / Seminaren ohne Note.
  • Angabe von Modulen / Seminaren, die keinem der drei Schwerpunkte gemäß Zulassungsvoraussetzungen zuzuordnen sind.
  • Angabe von Modulen / Seminaren, die nicht eindeutig vergleichbar mit den drei Schwerpunkten gemäß Zulassungsvoraussetzung sind
  • Angabe von Modulen mit unspezifische Bezeichnungen (z. B. "Professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit" oder "Kinder- und Jugendarbeit") ohne weitere Erläuterungen zu Inhalten und Qualifikationszielen.

4.    Nachweis von Praxisleistung nicht ausreichen

  •  Keine inhaltlich Beschreibung
  • Keine Angabe von Zeiten

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mögliche Auflagen 

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Wie erwerbe ich nachträglich 30CP im MAPB?
Wichtiger Hinweis:


Es ist möglich Bewerber*innen mit einem Abschluss von nur 180 CP unter der Auflage zuzulassen, 30 CP bis zur Anmeldung der Masterthesis nachzuholen. Ausgehend von der Regelung in § 4 Abs. 2 der Prüfungsordnung (MaPO PB) gibt es für Studierende, drei Optionen für den nachträglichen Erwerb von 30 CP.


Die Zulassung wird im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von der Zulassungskommission getroffen. Wir bitten Sie deshalb, von Anfragen für eine Vorabprüfung abzusehen.
 
1. Nachweis von 30 CP durch Praxisleistungen

  • Umfang: mindestens 640 Stunden
  • Die Praxisleitung kann nicht gleichzeitig als Voraussetzung der „einschlägigen Praxisleitung“ gelten.
  • Die Praxisleistungen müssen dem Praxismodul BA " Sozialarbeit/Sozialpädagogik" (SA/SP) oder dem Praxismodul PR "Pädagogik der Kindheit und Familienbildung" (PKF) entsprechen (26 CP).
  • ​Aufteilung der Praxisstunden: im Block in einer Einrichtung oder in max. 3 Teilen mit je mind. 224 Stunden (= 9 CP), Krankheitstage müssen nachgeholt werden.
  • Zusätzlich ist eine unabhängige Begleitung (Begleitseminar im BA-Studiengang SA/SP bzw. PKF oder Einzelbetreuung durch Mitarbeiter*in der HSD) oder Reflexion (Praxisbericht) zu leis-ten/nachzuweisen (4 CP). Beratung hierzu unbedingt bei der Beratungspraxiskoordination einholen. 

Die Praxistellen müssen den Qualitätsstandards im BA-Studiengang SA/SP und PKF für studienintegrierte Praktika in Deutschland entsprechen:
https://soz-kult.hs-duesseldorf.de/studium/praxis/ba-sasp/Documents/Qualitätsstandards%20für%20Praxisstellen%20Praxisreferat%202015.pdf 
 
2. Nachweis von 30 CP durch Studienleistungen
  • ​Studienleistungen müssen nach dem Studienabschluss mit 180 CP geleistet werden
  • Die Leistungen müssen sich von bereits absolvierten, sowie denen im MAPB noch zu erwerbenden Leistungen unterscheiden.
  • Anzuerkennende Leistungen: in einem Studiengang der Sozialen Arbeit (z. B. Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Soziale Arbeit) oder Pädagogik (inkl. Kindheitspädagogik) oder in einem vergleichbaren Studiengang (§ 4 Abs.1 Nr. 1) oder vergleichbare Studienleistungen in einem anderen Studiengang.
  • Empfohlen werden Studienleistungen aus dem Schwerpunkt „Beratung“.
  • Es wird jeweils die Anzahl CP gutgeschrieben, die das Modulhandbuch für die erfolgreich ab-solvierte Prüfung im belegten Seminar/Modul ausweist.​

3. Nachweis von 30 CP mit einer Kombination aus Praxisleistungen und Studienleistungen

  • In diesem Falle gelten die unter Punkt 1 und 2 aufgeführten inhaltlichen Voraussetzungen für Praxis- und Studienleistungen.
Über die Anerkennung der 30 CP entscheidet nach Einreichung der Leistungsbescheinigungen (Praxis- und/oder Prüfungsbescheinigungen) die Zulassungskommission des M.A. Soziale Arbeit und Pädagogik mit Schwerpunkt Psychosoziale Beratung.


 
 Wie organisiere ich die Studienleistungen außerhalb des MAPB?

  • Im neu halbjährlich erscheinenden Kommentierten Vorlesungsverz​eichnis​ (KomVor, Veröffentlichung Anfang Februar bzw. Anfang August) für das kommende Semester geeignete Lehr-veranstaltungen auswählen
  • Das Formular "Nachweis-BA-Seminar-fuer-MA-Voraussetzung" herunterladen und ausfüllen
  • Die Dozent*innen der ausgewählten Lehrveranstaltungen kontaktieren mit der Bitte teilnehmen und eine Prüfung ablegen zu dürfen
  • Die bestandene Prüfung zur jeweiligen Lehrveranstaltung auf dem Formular von den Dozent*innen bescheinigen lassen
  • Die Prüfungsbescheinigung bei der Studiengangskoordination einreichen.
 
Bei der Zulassungskommission einzureichende Unterlagen


1.    Nachweis über Praxiserfahrungen bzw. Studienleistungen im Umfang von 30 CP


2.    Ausführliche Leistungsübersicht zum BA-Zeugnis (das zur MAPB-Zulassung berechtigte) als Nachweis zur Einhaltung des prüfungsrechtlichen Grundsatzes, dass nicht                           zweimal für die gleichen Studieninhalte CP vergeben werden.


3.    Empfehlenswert: eine persönliche Stellungnahme mit inhaltlicher Begründung, inwiefern die erbrachten Leistungen die hier aufgelisteten Vorgaben der MAPO (eindeutig und                 lückenlos!) erfüllen.​

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Was lässt sich als Praxis zur Nachholung von 30CP anrechnen?

Eine praktische Tätigkeit (Praktikum oder Beruf) im pädagogischen oder sozialarbeiterischen Feld


Es sind also grundsätzlich alle Berufstätigkeiten möglich, bei denen Sie als Pädagogin oder Sozialarbeiterin angestellt werden. 


  • Es muss mit einem Arbeitszeugnis bestätigt werden. 
  • Außerdem muss ein Reflexionsgespräch und
  • ein Praxisbericht nachgewiesen werden, dies kann jedoch auch nachträglich organisiert werden.
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Wie werden Studienleistungen in CP umgerechnet?

  • ​Leistungen im Umfang von 26 h ergeben 1 CP
  • 2 SWS Module zu je 13 Semesterwochen ergeben 2 CP
  • 4 SWS Module zu je 13 Semesterwochen ergeben 4 CP
  • Das Verhältnis von Präsenzzeit zu eigenem Workload außerhalb der Kontaktzeit beträgt 1:2​
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Ist es möglich sich bereits für den MAPB zu bewerben, bevor der qualifizierende BA vollständig abgeschlossen ist?

Es ist möglich sich mit einer vorläufigen Abschlussnote aus den bisher erbrachten Leistungen für den MAPB zu bewerben.


Es dürfen höchstens 30CP (Umfang eines Studiensemesters) bei der Bewerbung fehlen. Dementsprechend dürfen sich Studierende mit einem BA mit 180CP mit mindestens 150CP bewerben und Studierende mit einen BA mit 210Cp mit mindestens 180CP.


Das Bachelorzeugnis muss bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nachgereicht (spätestens fünf Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist) werden. Weiterführende Informationen und die bestimmte Frist zum Nachreichen finden Sie unter: https://www.hs-duesseldorf.de/bewerbungsablauf ​

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Studiengang allgemein​

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Warum ist der MAPB zulassungsbeschränkt/ hat einen Numerus Clausus (NC)?

Zulassungsverfahren mit Numerus Clausus (NC) im M.A. Soziale Arbeit und Pädagogik mit Schwerpunkt Psychosoziale Beratung (MAPB)


Masterstudiengänge haben häufig nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen. So ist es auch im Masterstudiengang MAPB. Zu jedem Wintersemester werden 32 Studienplätze vergeben und in jedem Jahr gibt es weitaus mehr zulassungsfähige* Bewerberinnen und Bewerber als verfügbare Studienplätze.


! Deshalb gilt der Studiengang MAPB als zulassungsbeschränkt !

 
Was ist der Numerus Clausus?


"Numerus Clausus" ist lateinisch und bedeutet wörtlich übersetzt "begrenzte Anzahl". Der NC bezieht sich auf die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze des jeweiligen Zulassungssemesters und ist eine sogenannte Auswahlgrenze. Diese ist abhängig ist von den aktuellen Mitbewerberinnen und Mitbewerbern. Je besser die durchschnittliche Bachelor-Abschlussnote aller Bewerberinnen und Bewerber ist, desto höher liegt der NC. D. h. der NC für das jeweilige Erstsemester wird erst am Ende des Bewerberverfahrens ermittelt.


Die NC-Werte früherer Semester können hier als Orientierungshilfe dienen. Sie sind jedoch keine Garantie für zukünftige Auswahlgrenzen.


 
* Als zulassungsfähig werden alle diejenigen Bewerberinnen und Bewerber für das Auswahlverfahren berücksichtigt, die die in der Master-Prüfungsordnung​ (MAPB-PO) festgelegten Voraussetzungen erfüllen.

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Welche Studienabschlüsse werden für die Zulassung zum MAPB anerkannt?
  • Ein Bachelor-Abschluss oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss

Qualifizierende Studiengänge: Studiengänge der Sozialen Arbeit (z. B. Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik) oder andere (z. B. Erziehungswissenschaft, Soziologie, Sozialwissenschaft, Pädagogik, Psychologie), wenn sie die weiteren Bedingungen erfüllen.


Nicht qualifizierende Studiengänge: natur- oder geisteswissenschaftliche Studiengänge


Bewerberinnen und Bewerber, die zusätzlich zum Bachelorstudiengang, der zur Zulassung zum MAPB berechtigt, weitere ECTS in einem anderen Studiengang erworben haben, können sie auch diese Leistungen für die Zulassung zum MAPB angeben.

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Worauf sollte ich bei der Zeiteinteilung für den Studiengang achten?

Das Studium ist als Vollzeitstudium geplant, weshalb das Studium einen hohen Workload umfasst und ein gutes Zeitmanagement erforderlich ist. 

Gerade zu den Prüfungszeiten zum Ende eines Semesters, kann es zu einem hohen Stresserleben kommen, da alle Prüfungsleistungen bis zu einem festgelegten Termin (meist 2 Wochen nach Vorlesungsende) zu erledigen sind. Diese grundsätzlichen Vorgabe zur Studienstruktur können wir als Studiengang nicht beeinflussen.


​Die Vereinbarkeit von Studium und Beruf bedarf einer entsprechenden Planung. Es ist möglich denn Studiengang nach einem individuellen Teilzeitplan zu studieren. Beratung dazu bietet die Studiengangskoordination.

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Was muss ich für das Beratungspraxismodul beachten?

Unser Masterstudiengang enthält einen hohen Stundenanteil Beratungspraxis, welcher mit einem entsprechend hohen Zeitaufwand verbunden ist und eine gute Selbstorganisation erforderlich macht. Dabei ist folgendes zu bedenken: Mit einem Beratungskontakt sind vielfältige Aufgaben / Anforderungen verbunden, die in der persönlichen (Zeit-)Planung zu berücksichtigen sind:


  1. die Organisation des Beratungskontakts
  2. die Vorbereitung des Beratungsgesprächs
  3. die Durchführung des Beratungsgesprächs
  4. die Nachbereitung und Protokollierung des Beratungsgesprächs (Prüfungsanteil).


Die Praxistätigkeit im Rahmen des Studiums umfasst 182 Beratungsstunden und zusätzlich 164 Stunden Selbststudienzeit. Erfahrungsgemäß werden die o.g. Zeitangaben voll ausgeschöpft, um die studienintegrierte Beratungspraxis erfolgreich abzuschließen und die dafür entsprechenden Credit Points zu erwerben.

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Die Beratungspraxistätigkeit wird in der Regel nicht vergütet, was bei der persönlichen finanziellen Planung zu berücksichtigen ist. 


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Wie flexibel ist die Studiengestaltung möglich?/ Kann man den Studiengang auch in Teilzeit studieren?

Es gibt keine Wahlmöglichkeiten außerhalb der bestehenden Module, die teilweise aufeinander aufbauend konzipiert sind.

Seitens der Studierenden kann die Studienzeit individuell flexibel verlängert werden. So besteht die Möglichkeit pro Semester (unter Berücksichtigung der Seminarvorrausetzungen) eine eigene Auswahl der in diesem Semester angebotenen Seminare zu treffen.


Zu beachten ist, dass jedes Modul nur einmal jährlich angeboten wird.


Bitte wenden sie sich für Fragen der individuellen Studiengestaltung an die Studiengangskoordination!

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Wird es im MAPB auch Online- oder Hybridveranstaltungen geben?
Die Veransatltungen finden in Präsenz statt.

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Wann sind die Bewerbungsfristen für den MAPB?

Der M.A. Soziale Arbeit und Pädagogik mit dem Schwerpunkt psychosoziale Beratung wird jährlich zum Wintersemester angeboten.

Die Bewerbungsfrist: 15.05. bis 15.07 eines jeden Jahres*.

*Änderungen können möglich sein, bitte beachten Sie die genauen Fristen über das Bewerbungsportal.​

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Erwerbe ich mit dem Masterabschluss eine staatliche Anerkennung, z. B. zur/zum Sozialpädagog*in oder Kindheitspädagog*in?

Nein.​

Der Masterstudiengang ist konsekutiv und baut auf einem grundständigen Bachelorstudiengang auf. Masterstudiengänge sind darauf aufbauende fachliche Vertiefungen, die i.d.R., zur Aufnahme eines Promotionsverfahrens befähigen.


Die Staatliche Anerkennung für Sozialarbeiter*innen und Kindheitspädagog*innen  ist gesetzlich über das Sozialberufeanerkennungsgesetz NRW geregelt: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=15033&sg=0


Voruassetzung für die Verleihung der Staatlichen Anerkennung ist u.a. ein Bachelorabschluss in Sozialer Arbeit oder Kindheitspädagogigmit einem entsprechend integriertem Praktikum während des Studiums, weshalb die Staatliche Anerkennung nicht an Personen verliehen werden kann, die diesen Abschluss nicht haben. Weitere Infos dazu siehe §2 des o.g. Gesetzes.​

Bewerber*innen die keinen Bachelor in Sozialer Arbeit abgeschlossen haben, haben zwar auch die Möglichkeit diesen Masterstudiengang zu studieren. Zu beachten ist jedoch, dass diese staatliche Berufsbezeichnung nach Abschluss diese Studiums nicht vergeben wird.

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was nach dem Studienabschluss möglich ist​​

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Ist es möglich nach dem MAPB eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten zu machen?

Nach aktuellem Stand ist es möglich nach dem MAPB eine 3-jährige Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten zu machen. Nach dem neuen Psychotherapeutengesetz gibt es eine Übergangsregelung, die es zulässt, den Abschluss dieser Ausbildung noch bis 2032, im Härtefall bis 2035 zu absolvieren.


Student*innen die ihr erstes dazu qualifizierendes Bachelorstudium, nach dem 31.08.2020 begonnen haben, fallen aus der Übergangsregelung raus.


Für sie besteht ausschließlich die Möglichkeit über ein Psychotherapiestudium (bzw. einem darauf angepasstem Psychologie Studiengang) Psychotherapeut*in zu werden.

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Qualifiziert der MAPB für eine Promotion?

Ja. Der Master „Soziale Arbeit und Pädagogik mit Schwerpunkt psychosozialer Beratung“ qualifiziert nach 300CP für ein Promotionsverfahren.


Im Laufe des Studiums werden regelmäßig Infoveranstaltungen für Interessierte Angeboten, die über die Möglichkeiten einer Promotion nach Abschluss des Masters Informieren.