Kein Mindestlohn für studienintegrierte Praktika Wie
schon in vielen anderen Ländern gilt nun auch in Deutschland ein
gesetzlicher Mindestlohn. Ab dem 01.01.2015 muss ein Mindestlohn von
8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden. Auf die Einstellung von
Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, hat dies allerdings
keine Auswirkung (vgl. Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie, insb.
§22). |