Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​FAQ ​

Allgemeines zu den Praxisphasen im Studium​

Wie finde ich eine Praxisstelle?

- Durch Eigeninitiative
- Praxisstellendatenbank 
- Moodleplattform für “Aushänge” freier Praxisstellen und Studierendenjobs ("Schwarzes Brett")​


Wünschen Sie sich mehr Unterstützung beim Bewerbungsprozess? Schauen Sie auch einmal bei den Angeboten des Career Service der Hochschule Düsseldorf vorbei ​​

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Was muss ich bei der Praxisstellensuche beachten?​

Die Praxisstelle muss den Vorgaben der Praxisordnung entsprechen (s. "welche Kriterien gelten für die Genehmigung einer Praxisstelle?").

Das Praxisreferat prüft vor Beginn des Praktikums, ob die Praxisstelle die Vorgaben erfüllt. Deshalb darf das Praktikum nicht vor der Genehmigung durch das Praxisreferat begonnen werden. Das gilt sowohl für das Praktikum im Praxismodul (PM) als auch für das Praktikum im Anerkennungsmodul (MESA).

Folgende Unterlagen sind für die Prüfung der Praxisstelle erforderlich:

Für das Praxismodul: Praktikumsvertrag zum Praxismodul (224 Std.)

Für das Anerkennungsmodul: Praktikumsvertrag zum Anerkennungsmodul (640 Std.)​

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Wie und wann muss ich den Praktikumsvertrag zur Genehmigung einreichen?​​

Um fehlende Angaben oder Fehler im Praktikumsvertrag vor Praktikumsbeginn noch korrigieren zu können, reichen Sie die Unterlagen bitte spätestens zwei Wochen vor Beginn des Praktikums online ein. 

Bitte mailen Sie die Unterlagen in einer einzelnen PDF-Datei an folgende E-Mail Adresse: praxisreferat.soz-kult@hs-duesseldorf.de 

Sie helfen dem Praxisreferat, wenn Sie die Datei wie folgt benennen:
Für das Praxismodul (224 Std.): Nachname_Vorname_224
Für das Anerkennungsmodul (640 Std.): Nachname_Vorname_640 

Falls sich die Erstellung des Praktikumsvertrags in der Praktikumsstelle verzögert, informieren Sie bitte das Praxisreferat frühzeitig.

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Welche Kriterien gelten für die Genehmigung einer Praxisstelle?​

Die Praxisstelle nimmt in Anlehnung an das Berufsbild des DBSH vorrangig berufstypische Aufgaben in einem Handlungsfeld Sozialer Arbeit wahr.

Die Praxisstelle muss seit mindestens einem Jahr bestehen und mindestens zwei hauptamtliche Mitarbeiter*innen beschäftigen.

Die Praxisanleitung wird von staatlich anerkannten Sozialarbeiter*innen/Sozialpädagog*innen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in einem Tätigkeitsfeld der Sozialen Arbeit wahrgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können vergleichbar qualifizierte Fachkräfte mit akademischem Abschluss und mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung in Tätigkeitsfeldern Sozialer Arbeit die Praxisanleitung übernehmen.

Die Praxisanleitung muss mit mindestens 50% einer Vollzeit-Stelle beschäftigt sein. Falls die Praxisanleitung für eine längere Zeit ausfällt, stellt die Praxisstelle eine Vertretung.

Bitte klären Sie Besonderheiten Ihrer Praxisstelle frühzeitig mit dem Praxisreferat ab.

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Kann ich das Praktikum im Praxismodul (224 Std.) und das Praktikum im Anerkennungsmodul (640 Std.) in der selben Praxisstelle machen?​

Das Praktikum im Praxismodul und das Praktikum im Anerkennungsmodul muss in zwei verschiedenen Praxisstellen absolviert werden.

Beide Praktika dürfen aber beim gleichen Träger und im gleichen Handlungsfeld absolviert werden.

Praxisstelle: Die Praxisstelle ist die Organisationseinheit, in der Sie das Praktikum absolvieren, z.B. das Kinderspielhaus der Stadt Düsseldorf. Sie dürfen das Praktikum im Anerkennungsmodul nicht im Kinderspielhaus absolvieren, wenn Sie dort schon das Praktikum im Praxismodul absolviert haben.

Träger: Der Träger der Einrichtung stellt die Personal- und die Sachmittel für die Praxisstelle zur Verfügung, z.B. die Stadt Düsseldorf (öffentlicher Träger) oder die AWO Düsseldorf (freier Träger). Sie können beide Praktika beim gleichen Träger absolvieren und können zum Beispiel ein Praktikum im Kinderspielhaus der Stadt Düsseldorf und ein Praktikum im Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Düsseldorf absolvieren.

Handlungsfeld: Die Handlungsfelder der Sozialen Arbeit unterscheiden sich durch verschiedene rechtliche Aufträge, Ziele, Aufgabenstellungen, Arbeitsprinzipien und Adressierungen. Beispiele für Handlungsfelder sind die offene Kinder- und Jugendarbeit oder die Drogenhilfe. Sie können zum Beispiel beide Praktika in der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder in der Drogenhilfe absolvieren.

Gleicher Träger und gleiches Handlungsfeld: Es ist auch möglich, beide Praktika beim gleichen Träger im gleichen Handlungsfeld zu absolvieren. Sie können zum Beispiel beide Praktika in der Schulsozialarbeit in Trägerschaft der AWO Düsseldorf absolvieren. Lediglich der Einsatzort, d.h. die Praxisstelle darf im Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung nicht identisch mit der Praxisstelle im Praxismodul sein.

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Kann ich mein Praktikum in einer Einrichtung machen, in der auch mein*e Verwandte*r/Elternteil/Partner*in arbeitet?​

Die studienintegrierten Praktika sind auch Prüfungen. Die Praxisstelle bescheinigt Ihnen am Ende den Erfolg oder Misserfolg des Praktikums. Deshalb dürfen Sie Ihr Praktikum nicht in Praxisstellen absolvieren, in der die Mitarbeitenden aufgrund von Verwandtschaft oder engen Beziehungsverhältnissen bei der Bewertung befangen sind.
Das Praxisreferat rät zudem von Praxisstellen ab, in der es mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem Rollenkonflikt kommen kann. Das kann z.B. die Kita der eigenen Kinder sein oder eine Beratungsstelle, die Sie selbst oder enge Bezugspersonen als Ratsuchende*r konsultieren.

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Was muss ich bezüglich Pausen, Krankheits- und Fehlzeiten während des Praktikums beachten?

Nur tatsächlich geleistete Stunden im Praktikum werden angerechnet. Pausen müssen gemäß dem Arbeitszeitgesetz eingelegt werden, zählen aber nicht zu den 224 bzw. 640 Praktikumsstunden dazu.
Fehlzeiten (z.B. durch Krankheit) müssen innerhalb des Semesters ausgeglichen werden, in dem das Praktikum absolviert wird. 

Sollten Sie langfristig krankgeschrieben sein oder müssen aufgrund anderer Umstände Ihr Praktikum länger unterbrechen, melden Sie sich bitte frühzeitig beim Praxisreferat. 

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Wie bekomme ich einen Platz im Begleitseminar?

Wählen Sie das Praxisbegleitseminar während der ersten Seminaranmeldephase im OSSC, auch wenn Sie noch keine Praktikumsstelle gefunden haben und/oder wenn der Praktikumsvertrag noch nicht vom Praxisreferat genehmigt ist.

Die Praxisstellen sind verpflichtet, Studierende für das Praxisbegleitseminar freizustellen. Ansprechpartnerin für alle Fragen zum Begleitseminar ist das Praxisreferat. Nach der Seminarplatzvergabe über das OSSC werden Seminarplätze ausschließlich durch das Praxisreferat vergeben. Sie können sich in allen Fragen zum Praxisbegleitseminar wenden an: Praxisbegleitseminare.soz-kult@hs-duesseldorf.de

Die Veranstaltungen finden wöchentlich oder zweiwöchentlich in der Langzeitseminarphase statt. ​

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Ist eine ausführliche schriftliche Beurteilung oder eine Bewertung durch die Praxisstellen erforderlich?

Nein, aber ein Zeugnis/Praktikumsbeurteilung über die Praxiszeit kann sich aber bei späteren Bewerbungen günstig erweisen.
Im Anerkennungsmodul füllt Ihnen die Praxisstelle am Ende des Praktikums einen Feedbackbogen aus. Dieser ist nur für Sie selbst bestimmt.

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Benötige ich während des Praktikums eine Haftpflichtversicherung?

Den Studierenden wird eine eigene Haftpflichtversicherung empfohlen, es sei denn, das Haftpflichtrisiko ist durch eine von der Praxisstelle abgeschlossene Versicherung abgedeckt.         

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Kann ich mir Praxiszeiten außerhalb der Hochschule anerkennen lassen?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich Praxiszeiten außerhalb der Hochschule anerkennen zu lassen.
Dabei kommt es allerdings nicht nur darauf an, dass Sie eine Tätigkeit im Umfang von 224 Stunden (für das Praxismodul) oder 640 Stunden (für das Anerkennungsmodul) in einem geeigneten Handlungsfeld Sozialer Arbeit nachweisen können. Wichtig ist vor allem, dass Sie nachweislich durch eine Hochschule oder in vergleichbarer Qualität begleitet wurden. Diese Begleitung muss in einem dem Begleitseminar entsprechenden zeitlichen Umfang, parallel zu den Praxiszeiten und extern stattgefunden haben. Studierende, die die studienintegrierten Praxisphasen regulär absolvieren, werden durch das Praxisbegleitseminar hochschulseitig begleitet. Für die Anerkennung von Praxiszeiten muss diese Anforderung daher ebenfalls erfüllt sein. 

Weitere Informationen zu den Voraussetzung und zur Antragstellung finden Sie hier.

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Ich möchte mein Praktikum im Ausland machen.

Für ein Praktikum im Ausland gelten in der Regel dieselben Bestimmungen wie für ein Praktikum im Inland. Bitte sprechen Sie alle weiteren Fragen zum Praktikum im Ausland mit dem Büro für Internationales ab:

Tel.: +49 211 4351 3343
E-Mail: international.soz-kult@hs-duesseldorf.de

Planen Sie bitte circa ein Jahr Vorbereitungszeit ein.
Die Praktikumsbegleitung erfolgt in der Regel durch ein Online-Begleitseminar und in Ausnahmefällen durch eine individuelle Fernbetreuung. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Büro für Internationales.​​

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Was kann ich tun bei Problemen, Konflikten, Diskriminierung?

Wenn Sie ein ungutes Gefühl bei der Praxisstellensuche oder im Praktikum haben, falls Sie sich überfordert fühlen, Konflikte oder Diskriminierung erleben, wenden Sie sich bitte an das Praxisreferat. Das Praxisreferat berät vertraulich. Manchmal hilft es, einfach nur zu reden. Die Mitarbeiterinnen im Praxisreferat hören zu und versuchen, bei Bedarf gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen zu finden. Außerdem können Sie sich an die Lehrperson Ihres Begleitseminars wenden. Auch diese Gespräche sind vertraulich.

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Ich mache mir Sorgen, dass ich das Praktikum nicht bestehe.

Sollte sich andeuten, dass der erfolgreiche Abschluss Praktikums gefährdet ist, sind die Praxisstellen und die Studierenden verpflichtet, sich unverzüglich mit dem Praxisreferat in Verbindung zu setzen (§ 6 Abs. 4 Praxisordnung). In diesem Fall hört das Praxisreferat Sie und die Praxisanleitung an. Mit Ihrer Zustimmung kann auch die*der Lehrende aus dem Praxisbegleitseminar angehört werden. Wird keine Einigung erzielt und das Praktikumsverhältnis aufgelöst, so entscheidet das Praxisreferat darüber, ob der bereits absolvierte Teil des Praktikums als „erfolgreich“ anerkannt wird.​

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Ich möchte Widerspruch gegen eine Entscheidung des Praxisreferats einlegen​.

Gegen belastende Entscheidungen des Praxisreferates können Studierende beim Prüfungsausschuss Widerspruch einlegen.

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Wo gibt es Beratung?

Wir beraten Sie gerne! Melden Sie sich im Praxisreferat während der Beratungszeiten (telefonisch und in Präsenz, eine Anmeldung ist nicht nötig) und per E-Mail. Die Vereinbarung von individuellen Terminen ist ebenfalls möglich.

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Meine Frage ist nicht dabei – an wen kann ich mich wenden?

Sie können sich mit individuellen Anliegen während der Beratungszeiten (telefonisch und in Präsenz) oder per E-Mail an die Mitarbeiterinnen des Praxisreferats wenden.
Bitte besprechen Sie Sonderfälle frühzeitig mit dem Praxisreferat. 

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Finanzierung 

Kann ich eine Praktikumsvergütung erhalten?

Das wird von den Trägern unterschiedlich gehandhabt. Es gibt Stellen mit und ohne Aufwandsentschädigung. 

Das Praxisreferat berüßt die Vergütung studienintegrierter Praktika. Das Netzwerk Prekäres Praktikum des Jungen DBSH setzt sich für eine angemessene Vergütung im Praxissemester ein. Weitere Informationen, eine Praktikumskarte mit Ampelsystem bzgl. der Vergütung und Beteiligungsmöglichkeiten finden sich auf der Website des Jungen DBSH​ oder in diesem Video

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Habe ich einen Anspruch auf Mindestlohn während des Praktikums?

Die Praktika im Praxismodul und im Anerkennungsmodul sind in der Prüfungsordnung vorgeschriebene und damit verpflichtende Praktika, welche integrale Bestandteile des Studiums sind. Verpflichtende Praktika sind nach §22 Abs. 1 Nr. 1 MiLoG vom Mindestlohn ausgenommen.​

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Habe ich Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG während des Praktikums?

Die studienintegrierten Praxisphasen sind Teil des Regelstudiums. Sie können während des Praktikums Leistungen nach dem BAföG beziehen, wenn Sie anspruchsberechtigt sind. 

Studierende, die Fragen zum BAföG oder zur Studienfinanzierung haben, können Sie sich an das Sozial-Referat des AStA​ oder an die Abteilung Studienfinanzierung des Studierendenwerks Düsseldorf wenden.

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Ich weiß nicht, wie ich mein Praktikum finanzieren soll. Was kann ich tun?

Melden Sie sich beim Praxisreferat, wir beraten Sie gerne zu Ihrer individuellen Situation.
Das Praxisreferat berät auch zu der Frage, ob das Praktikum im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit absolviert werden kann.

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Praxismodul (224 Std.)

Was ist das Praxismodul (kleines Praktikum)?

Das Praxismodul soll einen ersten intensiven Einblick in die berufliche Praxis der Sozialarbeit/Sozialpädagogik vermitteln. 

Es besteht aus:

- ​Praktikum von 224 Stunden
- Veranstaltung zur Begleitung des Praktikums (2 SWS)

Praktikum und Veranstaltung zur Begleitung des Praktikums sind eine Gesamtleistung!

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Muss das Praktikum vor Beginn angemeldet werden?

Ja. Vor Antritt des Praktikums muss die Praxisstelle durch das Praxisreferat genehmigt werden. Erst nach der Genehmigung durch das Praxisreferat darf das Praktikum begonnen werden.

Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich:
Praktikumsvertrag zum Praxismodul (224 Std.)

Reichen Sie den Praktikumsvertrag bitte spätestens zwei Wochen vor Beginn des Praktikums per E-Mail ein. Falls es zu Verzögerungen kommt, teilen Sie diese dem Praxisreferat frühzeitig mit.
Sie helfen dem Praxisreferat, wenn Sie die Datei wie folgt benennen:
Nachname_Vorname_224

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In welchem Zeitraum muss das Praxismodul absolviert werden?

Das Praktikum muss zwischen dem Beginn der Vorlesungszeit und dem Ende des Semesters (28.2. oder 31.8.) absolviert werden.

Konkrete Daten werden jeweils mit dem offiziellen Seminar- und Prüfungsterminplan des Fachbereichs bekannt gegeben.

Im oben genannten Zeitrahmen kann das Praktikum als Block- oder als Teilzeitpraktikum gestaltet werden.

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Was sind die Voraussetzungen zur Belegung des Praxismoduls?

Voraussetzung ist für PO 2015 und PO 2021 das 3. Fachsemester.
Das Praxismodul kann auch nach dem 3. Semester absolviert werden.

Die Voraussetzungen müssen bei der der Prüfungsanmeldung im Praxismodul vorliegen.

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Muss das ganze Praxismodul (PM) wiederholt werden, wenn ein Teil (Praxisbegleitseminar oder Praktikum) nicht bestanden wurde?

Wenn das Praxisbegleitseminar nicht bestanden wurde und das Praktikum erfolgreich absolviert wurde, muss nur das Praxisbegleitseminar, nicht aber das Praktikum wiederholt werden.
Wurde das Praktikum nicht erfolgreich absolviert und das Praxisbegleitseminar bestanden, müssen das Praktikum und das Praxisbegleitseminar wiederholt werden.

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Was muss ich nach Abschluss des Praktikums erledigen? 

Auf dem Formular „Abschlussbescheinigung PM Praxismodul (224 Std.)" bescheinigt die Praxisstelle die erfolgreiche Ableistung der 224 Stunden. Sie senden die Bescheinigung als PDF Datei an praxisreferat.soz-kult@hs-duesseldorf.de. Sie helfen dem Praxisreferat, wenn Sie die Datei wie folgt benennen: Nachname_Vorname_224. 

Nach der Überprüfung der Abschlussbescheinigung und der Seminarliste durch das Praxisreferat werden die gesamten Leistungspunkte (10 LP) im OSSC eingetragen. Bitte beachten Sie, dass die Eintragung der Punkte aus organisatorischen Gründen eine Weile dauern kann. Sollten Sie eine zeitnahe Eintragung der Punkte benötigen (z.B. wegen BAföG Bezuges) wenden Sie sich bitte an das Praxisreferat.​

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Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung (640 StD.)

Was ist das Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung (großes Praktikum)?

Das Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung (MESA) dient der Entwicklung eines professionellen Selbstverständnisses und dem Erlernen professionellen und methodischen Handelns.

Das Modul besteht aus:
- ​Praktikum von 640 Stunden
- Veranstaltung zur Begleitung des Praktikums (4 SWS)

Praktikum und Veranstaltung zur Begleitung des Praktikums sind eine Gesamtleistung!

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Wie und wozu bekomme ich die staatliche Anerkennung?

Die Staatliche Anerkennung ist zusätzlich zum Bachelorabschluss eine Zertifizierung von Qualifikationen, die Voraussetzung für die Erfüllung von hoheitlichen Aufgaben ist. Ein Qualitätsmerkmal der staatlichen Anerkennung ist die Absolvierung von 100 Tagen hochschulbegleiteter Praxis, die im Studiengang Sozialarbeit/Sozialpädagogik durch das Praxismodul und das Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung abgedeckt werden. Die Staatliche Anerkennung wird durch das Sozialberufeanerkennungsgesetz NRW (SobAG NRW) geregelt.
 
Sie erhalten die Staatliche Anerkennung zu dem Zeitpunkt, an dem Ihnen die Bachelorurkunde verliehen wird.
 
Weitere Informationen zur Verleihung der staatlichen Anerkennung am FBSK finden Sie hier.

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Muss das Praktikum vor Beginn angemeldet werden?

Ja. Vor Antritt des Praktikums muss die Praxisstelle durch das Praxisreferat genehmigt werden. Erst nach der Genehmigung durch das Praxisreferat darf das Praktikum begonnen werden.

Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich:
Praktikumsvertrag zum Anerkennungsmodul (640 Std.)

Reichen Sie den Praktikumsvertrag bitte spätestens zwei Wochen vor Beginn des Praktikums per E-Mail ein. Falls es zu Verzögerungen kommt, teilen Sie diese dem Praxisreferat frühzeitig mit. 

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Was sind die Voraussetzungen zur Belegung des Anerkennungsmoduls?

PO 2015: Sie haben 135 Credit Points und das Praxismodul erfolgreich abgeschlossen

PO 2021: Sie befinden sich zum Zeitpunkt des Praktikums mind. im 5. Fachsemester, haben 125 Credit Points und das Praxismodul erfolgreich abgeschlossen​

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Kann ich das Praktikum beginnen, wenn mir nur noch wenige Credit Points fehlen?

Die vorausgesetzten Credit Points für das Anerkennungsmodul müssen erst zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung vorliegen.
Sie können das Praktikum also bereits beginnen, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie bei der Prüfungsanmeldung alle Voraussetzungen erfüllen. 
Wenden Sie sich gerne zur Beratung an das Praxisreferat, wenn Sie sich unsicher bei der Planung sind.

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In welchem Zeitraum ist das große Praktikum zu absolvieren?

Es gibt zwei Möglichkeiten, das Praktikum zu absolvieren:


640-Stunden-Praktikum in einem Semester

  • typischerweise 20 Wochen à 4 Tage à 8 Stunden
  • ununterbrochen (ohne längere Zwischenzeiten)
  • Begleitseminar (4 SWS) 
640-Stunden-Praktikum über zwei Semester
  • mind. 3 Tage / Woche
  • Im Umfang von mind. 50% einer Vollzeitstelle
  • ununterbrochen (ohne längere Zwischenzeiten)
  • Das Begleitseminar wird in dem Semester besucht, in dem der Großteil der Praktikumsstunden absolviert wird.

Das Praktikum kann zwischen Semesterbeginn und -ende absolviert werden (1.03. – 31.08. oder 1.09. – 28.02.). Bei Absolvierung über zwei Semester: 1.03. bis 28.02. des Folgejahres bzw. 1.09. - 31.08. des Folgejahres.

Beispiele:

Selin möchte das Praktikum in Vollzeit absolvieren und die Bachelor-Thesis im Folge-Semester anmelden. Weil die Praxisstelle aber längere Schließzeiten über Weihnachten hat und Selin etwas „Puffer“ im Falle von Krankheitszeiten einplanen will, startet sie schon im August mit dem Praktikum. Selin meldet das Praktikum also über zwei Semester vom 01.08. – 28.02. an. Das Begleitseminar belegt sie im Wintersemester. Falls Selin schon im Januar die 640 Stunden erreicht hat, kann sie das Praktikum dann schon beenden.

Luca möchte sein Praktikum im Wintersemester beginnen. Seine Praxisstelle bietet ihm einen Praktikumsplatz ab Dezember an. Da Luca auch noch familiäre Verpflichtungen hat, muss er das Praktikum in Teilzeit machen. Er meldet das Praktikum vom 01.12. – 31.08. an. Mit der Praxisstelle vereinbart er eine 4-Tage-Woche mit einer täglichen Arbeitszeit von 5 Stunden. Mögliche Fehlzeiten und den zweiwöchigen Urlaub im März hat er schon eingerechnet. Das Begleitseminar belegt er im Sommersemester.

Jenny möchte das Anerkennungspraktikum zügig in einem Semester abschließen. Sie startet das Praktikum am 15.3. und wird es spätestens am 31.8. beenden, vielleicht früher. Jenny wird dienstags – freitags 8 Stunden in der Praxisstelle arbeiten. Da sie einen Begleitseminarplatz am Montagnachmittag erhalten hat, kann sie am Montagvormittag zusätzlich Praxisstunden absolvieren.

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Wie viele Seminare dürfen während des Moduls belegt werden?

Es besteht keine Einschränkung, empfehlenswert ist aber, den Workload von 780 Stunden nicht zu unterschätzen, weshalb im Studienverlaufsplan parallel zum Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung keine weiteren Seminare vorgesehen sind.

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Kann ich das große Praktikum außerhalb von NRW machen?

Ja, das ist möglich. Liegt eine Praktikumsstelle außerhalb von NRW, so erfolgt die Praktikumsbegleitung in der Regel durch ein Online-Begleitseminar.

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Was muss ich nach Abschluss des Praktikums beachten?

Auf dem Formular „Abschlussbescheinigung MESA (640 Std.)“ bescheinigt die Praxisstelle die erfolgreiche Ableistung der 640 Stunden. Sie senden die Bescheinigung als PDF Datei an praxisreferat.soz-kult@hs-duesseldorf.de. Sie helfen dem Praxisreferat, wenn Sie die Datei wie folgt benennen: Nachname_Vorname_640. 

Nach der Überprüfung der Abschlussbescheinigung und der Seminarliste durch das Praxisreferat werden die gesamten Leistungspunkte im OSSC eingetragen. 

Bitte beachten Sie, dass die Eintragung der Punkte aus organisatorischen Gründen eine Weile dauern kann. Sollten Sie eine zeitnahe Eintragung der Punkte benötigen (z.B. wegen BAföG-Bezuges oder Anmeldung der Bachelor-Thesis) wenden Sie sich bitte an das Praxisreferat.​

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Muss das ganze Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung wiederholt werden, wenn ein Teil (Begleitseminar oder Praktikum) nicht bestanden wird?

Wenn das Praxisbegleitseminar nicht bestanden wurde und das Praktikum erfolgreich absolviert wurde, muss nur das Praxisbegleitseminar, nicht aber das Praktikum wiederholt werden.

Wurde das Praktikum nicht erfolgreich absolviert und das Praxisbegleitseminar bestanden, müssen das Praktikum und das Praxisbegleitseminar wiederholt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung im Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung nur einmal wiederholt werden kann.​

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​Beratungszeiten

Montag        11:00 - 12:30 Uhr (telefonisch)
Dienstag      13:30 - 15:00 Uhr (in Raum 03.1.017)
​​​Donnerstag  10:30 - 12:00 Uhr (telefonisch)​


praxisreferat.soz-kult@hs-duesseldorf.de

Bei Fragen zum Begleitseminar:

praxisbegleitseminare.soz-kult@hs-duesseldorf.de​


Erreichbarkeit

Hochschule Düsseldorf

Fachber​eich Sozial- und Kulturwissenschaften

Praxisreferat
Gebäude 3 Raum 03.01.17
Münsterstr.156
40476 Düsseldorf

Telefon +49 (0)211-4351-2622

praxisreferat.soz-kult@hs-duesseldorf.de​

Wenn Sie in der Prüfungsordnung 2011 studieren, melden Sie sich bitte beim Praxisreferat um Formalia zu Ihren Praktika abzusprechen.