FAQ Praxismodul PO 2015 und PO 2021 sowie Praxisordnung 2022
Informationen des Praxisreferates zu häufig gestellten Fragen
1. Was ist das Praxismodul (kleines Praktikum)?
Das Praxismodul soll einen ersten intensiven Einblick in die berufliche Praxis der Sozialarbeit/
Sozialpädagogik vermitteln. Es besteht aus:
- Teilzeitpraktikum von 224 Stunden, z. B. 28 Tage à 8 Stunden
- Veranstaltung zur Begleitung des Praktikums (2 SWS)
2. Praktikumsbeginn?
Das Praktikum muss zwischen dem Beginn der Vorlesungszeit und dem Ende des Semesters (28.2. oder 31.8.) absolivert werden.
Konkrete Daten werden jeweils mit dem offiziellen Seminar- und Prüfungsterminplan des Fachbereichs unter
https://soz-kult.hs-duesseldorf.de/aktuelles/termine/ bekannt gegeben.
Im oben genannten Zeitrahmen kann das Praktikum kann als Block- oder als Teilzeitpraktikum gestaltet werden.
3. Voraussetzungen?
Voraussetzung ist für PO 2015 und PO 2021 das 3. Fachsemester.
4. Anerkennung von Praxiszeiten außerhalb der Hochschule?
Auf Antrag kann die Hochschule sonstige Kenntnisse und Qualifikationen auf der Grundlage vorgelegter Unterlagen anerkennen, wenn diese Kenntnisse und Qualifikationen den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind (§ 63a VII HG NRW). Voraussetzung siehe: https://soz-kult.hs-duesseldorf.de/studium/pruefung/faq-pruefungen/anerkennungen
5. Muss das Praktikum angemeldet werden?Vor Antritt des Praktikums muss die Praxisstelle vom Praxisreferat genehmigt sein. Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich:
Um fehlende Angaben oder Fehler im Praktikumsvertrag vor Praktikumsbeginn noch korrigieren zu können, reichen Sie die Unterlagen bitte spätestens zwei Wochen vor Beginn des Praktikums online ein. Bitte mailen Sie die Unterlagen in einer einzelnen PDF-Datei an folgende E-Mail Adresse: praxisreferat.soz-kult@hs-duesseldorf.de. Sie helfen dem Praxisreferat, wenn Sie die Datei wie folgt benennen: Nachname_Vorname_224_Semester des Praxismoduls. Falls sich die Erstellung des Praktikumsvertrags in der Praktikumsstelle verzögert, informieren Sie bitte das Praxisreferat.
6. Welche Kriterien gelten für die Anerkennung als Praxisstelle?
Qualitätskriterien:
- Die Praxisstelle nimmt in Anlehnung an das Berufsbild des DBSH vorrangig berufstypische Aufgaben in einem Handlungsfeld Sozialer Arbeit wahr
- Die Praxisanleitung wird in der Regel von staatlich anerkannten Sozialarbeiter*innen/Sozialpädagog*innen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in einem Tätigkeitsfeld der Sozialen Arbeit wahrgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können vergleichbar qualifizierte Fachkräfte mit akademischem Abschluss und mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung in Tätigkeitsfeldern Sozialer Arbeit die Praxisanleitung übernehmen. Die Praxisanleitung muss mit mindestens 50% eines Vollzeit-Äquivalenz beschäftigt sein
- Besonderheiten bitte mit dem Praxisreferat abklären
- Gegen die Entscheidung des Praxisreferates können Studierende beim Prüfungsausschuss Widerspruch einlegen.
Bitte beachten Sie, dass das Praktikum im Praxismodul und das Praktikum im Anerkennungsmodul seit dem 1.9.2023 in zwei verschiedenen Praxisstellen absolviert
werden müssen. Beide Praktika dürfen beim gleichen Träger und im gleichen Handlungsfeld absolviert werden.
Beispiel:
Praxisstelle: Die Praxisstelle ist die Organisationseinheit, in der Sie das Praktikum absolvieren, z.B. das Kinderspielhaus der Stadt Düsseldorf. Sie dürfen das Praktikum im Anerkennungsmodul nicht im Kinderspielhaus absolvieren, wenn Sie dort schon das Praktikum im Praxismodul absolviert haben.
Träger: Der Träger der Einrichtung stellt die Personal- und die Sachmittel für die Praxisstelle zur Verfügung, z.B. die Stadt Düsseldorf (öffentlicher Träger) oder die AWO Düsseldorf (freier Träger). Sie können beide Praktika beim gleichen Träger absolvieren und können zum Beispiel ein Praktikum im Kinderspielhaus der Stadt Düsseldorf und ein Praktikum im Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Düsseldorf absolvieren.
Handlungsfeld: Die Handlungsfelder der Sozialen Arbeit unterscheiden sich durch verschiedene rechtliche Aufträge, Ziele, Aufgabenstellungen, Arbeitsprinzipien und Adressierungen. Beispiele für Handlungsfelder sind die offene Kinder- und Jugendarbeit oder die Drogenhilfe. Sie können zum Beispiel beide Praktika in der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder in der Drogenhilfe absolvieren.
Gleicher Träger und gleiches Handlungsfeld: Es ist auch möglich, beide Praktika beim gleichen Träger im gleichen Handlungsfeld zu absolvieren. Sie können zum Beispiel beide Praktika in der Schulsozialarbeit in Trägerschaft der AWO Düsseldorf absolvieren. Lediglich der Einsatzort, d.h. die Praxisstelle darf im Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung nicht identisch mit der Praxisstelle im Praxismodul sein.
7. Wie kommen Studierende an Praxisstellen?- Durch Eigeninitiative
- Praxisstellendatenbank
- Moodleplattform für “Aushänge” freier Praxisstellen und Studierendenjobs. Den Einschreibeschlüssel können Sie per Email anfordern über: Praxisreferat-Info.soz-kult@hs-duesseldorf.de.
8. Auslandspraktikum?Für ein Praktikum im Ausland gelten in der Regel dieselben Bestimmungen wie für ein Praktikum im Inland. Bitte sprechen Sie alle weiteren Fragen zum Praktikum im Ausland mit dem
Büro für Internationales ab: Tel.: +49 211 4351 3343, E-Mail: international.soz-kult@hs-duesseldorf.de
Planen Sie bitte circa ein Jahr Vorbereitungszeit ein.
Die Praktikumsbegleitung erfolgt in der Regel durch ein Onlineseminar und in Ausnahmefällen durch eine individuelle Fernbetreuung. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Büro für Internationales.
9. Ist eine ausführliche schriftliche Beurteilung oder eine Bewertung durch die Praxisstellenerforderlich?
Nein, aber ein Zeugnis/Praktikumsbeurteilung über die Praxiszeit kann sich aber bei späteren
Bewerbungen günstig erweisen.
10. Praktikant*innenentgelt?
Das wird von den Trägern unterschiedlich gehandhabt. Es gibt Stellen mit und ohne
Aufwandsentschädigung. Wenden Sie sich bei Fragen zur Finanzierung des Praktikums bitte an das Praxisreferat. Das Praxisreferat berät auch zu der Frage, ob das Praktikum im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit absolviert werden kann.
11. Pflichtpraktikum/Mindestlohn?Es handelt sich um ein in der Prüfungsordnung vorgeschriebenes und damit verpflichtendes
Praktikum, welches integraler Bestandteil des Studiums ist. Verpflichtende Praktika sind nach
§ 22 Abs. 1 Nr. 1 MiLoG vom Mindestlohn ausgenommen.
12. Kann das Praxismodul auch nach dem 3. Semester absolviert werden?Ja.
14. Fehlzeiten? Fehlzeiten z.B. durch Krankheit müssen innerhalb der Semestergrenzen ausgeglichen werden.
15. Probleme, Konflikte, Diskriminierung…
Wenn Sie ein ungutes Gefühl bei der Praxisstellensuche oder im Praktikum haben, falls Sie sich überfordert fühlen, Konflikte oder Diskriminierung erleben, wenden Sie sich bitte an das Praxisreferat. Das Praxisreferat berät vertraulich. Manchmal hilft es, einfach nur zu reden. Die Mitarbeiterinnen im Praxisreferat hören zu und versuchen, bei Bedarf gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen zu finden.
16. Erfolgreicher oder nicht erfolgreicher Abschluss des Praktikums
Sollte sich andeuten, dass der erfolgreiche Abschluss Praktikums gefährdet ist, sind die Praxisstellen und die Studierenden verpflichtet, sich unverzüglich mit dem Praxisreferat in Verbindung zu setzen (§ 6, 4 Praxisordnung). In diesem Fall hört das Praxisreferat die*den Studierende*n und die Praxisanleitung an. Mit Zustimmung der*des Studierende*n kann auch die*der Lehrende aus dem Praxisbegleitseminar angehört werden. Wird keine Einigung erzielt und das Praktikumsverhältnis aufgelöst, so entscheidet das Praxisreferat darüber, ob der bereits absolvierte Teil des Praktikums als „erfolgreich“ anerkannt wird. Gegen die Entscheidung des Praxisreferates können Studierende beim Prüfungsausschuss Widerspruch einlegen.
17. Wie wird das Praktikum bescheinigt?
Auf dem Formular „
Abschlussbescheinigung PM Praxismodul (224 Std.)" bescheinigt die Praxisstelle die erfolgreiche Ableistung der 224 Stunden. Sie senden die Bescheinigung als PDF Datei an praxisreferat.soz-kult@hs-duesseldorf.de. Sie helfen dem Praxisreferat, wenn Sie die Datei wie folgt benennen: Nachname_Vorname_224. Nach der Überprüfung der Abschlussbescheinigung und der Seminarliste durch das Praxisreferat werden die gesamten Leistungspunkte (10 LP) im OSSC eingetragen. Bitte beachten Sie, dass die Eintragung der Punkt aus organisatorischen Gründen eine Weile dauern kann. Sollten Sie eine zeitnahe Eintragung der Punkte benötigen (z.B. wegen BAföG Bezuges) wenden Sie sich bitte an das Praxisreferat.
18. Begleitseminar?Wählen Sie das Praxisbegleitseminar während der ersten Seminaranmeldephase im OSSC, auch wenn Sie noch keine Praktikumsstelle gefunden haben und/oder wenn der Praktikumsvertrag noch nicht vom Praxisreferat genehmigt ist. Die Veranstaltungen finden wöchentlich oder zweiwöchentlich in der Langzeitseminarphase statt. Die Praxisstellen sind verpflichtet, Studierende für das Praxisbegleitseminar freizustellen. Ansprechpartnerin für alle Fragen zum Begleitseminar ist das Praxisreferat. Nach der Seminarplatzvergabe über das OSSC werden Seminarplätze ausschließlich durch das Praxisreferat vergeben. Sie können sich in allen Fragen zum Praxisbegleitseminar wenden an:
Praxisbegleitseminare.soz-kult@hs-duesseldorf.de
19. Muss das ganze PM Praxismodul wiederholt werden, wenn ein Teil (Praxisbegleitseminar oder Praktikum) nicht bestanden wurde?
Wenn das Praxisbegleitseminar nicht bestanden wurde und das Praktikum erfoglreich absolviert wurde, muss nur das Praxisbegleitseminar, nicht aber das Praktikum wiederholt werden.
Wurde das Praktikum nicht erfolgreich absolviert und das Praxisbegleitseminar bestanden, müssen das Praktikum und das Praxisbegleitseminar wiederholt werden.
20. Wo gibt es Beratung?Im Praxisreferat während der Beratungszeiten (telefonisch und in Präsenz) oder per Email. Die Vereinbarung von individuellen Terminen ist möglich.
21. Fragen und Sonderfälle?
Besprechen Sie Fragen und Sonderfälle bitte frühzeitig mit dem Praxisreferat. Wir beraten Sie gerne!
22. Private Haftplichtversicherung Den Studierenden wird eine eigene Haftpflichtversicherung empfohlen, es sei denn, das Haftpflichtrisiko ist durch eine von der Praxisstelle abgeschlossene Versicherung abgedeckt.
23. Hinweise
Informieren Sie sich auf unserer Website. Sie finden hier Antworten auf (fast) alle Fragen Scheuen Sie sich nicht, Kontakt zum Praxisreferat aufzunehmen. Wir helfen Ihnen gerne! Planen Sie eventuelle Rücksprachen ein.
Meine Frage ist nicht dabei!
Kein Problem! Wenden Sie sich an das Praxisreferat: praxisreferat.soz-kult@hs-duesseldorf.de