Das Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung (MESA) dient der Entwicklung eines professionellen Selbstverständnisses und dem Erlernen professionellen und methodischen Handelns.
Das Modul besteht aus:
- Praktikum von 640 Stunden
- Veranstaltung zur Begleitung des Praktikums ("Begleitseminar") (4 SWS)
Praktikum und Veranstaltung zur Begleitung des Praktikums sind eine Gesamtleistung!
Die Staatliche Anerkennung ist zusätzlich zum Bachelorabschluss eine Zertifizierung von Qualifikationen, die Voraussetzung für die Erfüllung von hoheitlichen Aufgaben ist. Ein Qualitätsmerkmal der staatlichen Anerkennung ist die Absolvierung von 100 Tagen hochschulbegleiteter Praxis, die im Studiengang Sozialarbeit/Sozialpädagogik durch das Praxismodul und das Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung abgedeckt werden. Die Staatliche Anerkennung wird durch das Sozialberufeanerkennungsgesetz NRW (SobAG NRW) geregelt.
Sie erhalten die Staatliche Anerkennung zu dem Zeitpunkt, an dem Ihnen die Bachelorurkunde verliehen wird.
Weitere Informationen zur Verleihung der staatlichen Anerkennung am FBSK finden Sie hier.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, das Praktikum im Anerkennungsmodul zu absolvieren, da das große Praktikum eine Semestergrenze überschreiten darf. Sie können sich also entscheiden, ob Sie das Praktikum in einem Semester oder über zwei Semester absolvieren möchten:
640-Stunden-Praktikum in einem Semester:
- das Praktikum wird zwischen Beginn und Ende eines Semesters absolviert (1.03 – 31.08. (SoSe) oder 1.09. – 28.02.(WiSe)). Das konkrete Start- und Enddatum kann innerhalb dieses Rahmens individuell vereinbart werden.
- das Begleitseminar (4 SWS) wird im selben Semester belegt
- Sie sind typischerweise 20 Wochen à 4 Tage à 8 Stunden Praktikum (leichte Abweichungen sind möglich)
- das Praktikum wird ununterbrochen (ohne längere Zwischenzeiten) absolviert
640-Stunden-Praktikum über zwei Semester:
- Das Praktikum wird zwischen dem 01.03. - 28.02. des Folgejahres bzw. zwischen dem 01.09. - 31.08. des Folgejahres absolviert. Das konkrete Start- und Enddatum kann innerhalb dieses Rahmens individuell vereinbart werden.
- Das Begleitseminar wird in dem Semester belegt, in dem der Großteil der Praktikumsstunden absolviert wird.
- Sie sind mindestens 3 Tage pro Woche und mindestens im Umfang von 50% einer Vollzeitstelle im Praktikum
- das Praktikum wird ununterbrochen (ohne längere Zwischenzeiten) absolviert
Beispiele:
Selin möchte das Praktikum in Vollzeit absolvieren und die Bachelor-Thesis im Folge-Semester anmelden. Weil die Praxisstelle längere Schließzeiten über Weihnachten hat und Selin etwas „Puffer“ im Falle von Krankheitszeiten einplanen will, startet sie schon im August mit dem Praktikum. Selin meldet das Praktikum also über zwei Semester vom 01.08. – 28.02. an. Das Begleitseminar belegt sie im Wintersemester. Falls Selin schon im Januar die 640 Stunden erreicht hat, kann sie das Praktikum dann schon beenden.
Luca möchte das Praktikum im Wintersemester beginnen. Die Praxisstelle bietet Luca einen Praktikumsplatz ab Dezember an. Da Luca auch noch familiäre Verpflichtungen hat, absolviert Luca das Praktikum in Teilzeit. Luca meldet das Praktikum vom 01.12. – 31.08. an. Mit der Praxisstelle vereinbart Luca eine 4-Tage-Woche mit einer täglichen Arbeitszeit von 5 Stunden. Mögliche Fehlzeiten und den zweiwöchigen Urlaub im März hat Luca schon eingerechnet. Das Begleitseminar belegt Luca im Sommersemester.
Jenny möchte das Praktikum zügig in einem Semester abschließen. Sie startet das Praktikum am 15.3. und wird es spätestens am 31.8. beenden. Jenny wird dienstags – freitags 8 Stunden in der Praxisstelle arbeiten. Da sie einen Begleitseminarplatz am Montagnachmittag erhalten hat, kann sie am Montagvormittag zusätzlich Praxisstunden absolvieren.
PO 2015: Sie haben 135 Credit Points erreicht und das Praxismodul erfolgreich abgeschlossen
PO 2021/2024: Sie befinden sich zum Zeitpunkt des Praktikums mind. im 5. Fachsemester, haben 125 Credit Points erreicht und das Praxismodul erfolgreich abgeschlossen