Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

​​​​​​​​​Allgemein



Praxismodul​

1. Checkliste PM Praxismodul (224 Std.).pdf

FAQs - PM Praxismodul

FAQ Praxismodul PO 2015 und PO 2021 sowie Praxisordnung 2015 und Praxisordnung 2022

Informationen des Praxisreferates zu häufig gestellten Fragen

1. Was ist ein Praxismodul (kleines Praktikum)?

Das Praxismodul soll einen ersten intensiven Einblick in die berufliche Praxis der Sozialarbeit/
Sozialpädagogik vermitteln. Es besteht aus:

  • ​Teilzeitpraktikum von 224 Stunden, z. B. 28 Tage à 8 Stunden
  • Veranstaltung zur Begleitung des Praktikums (2 SWS)Das Praxismodul soll einen ersten intensiven Einblick in die berufliche Praxis der Sozialarbeit
2.  Praktikumsbeginn?

Das Praktikum muss zwischen dem Beginn der Vorlesungszeit und dem Ende des Semesters (28.2. oder 31.8.) absolivert werden.

Konkrete Daten werden jeweils mit dem offiziellen Seminar- und Prüfungsterminplan des Fachbereichs unter https://soz-kult.hs-duesseldorf.de/aktuelles/termine/​ bekannt gegeben

Im oben genannten Zeitrahmen kann das Praktikum kann als Block- oder als Teilzeitpraktikum gestaltet werden.

3. Voraussetzungen?

Voraussetzung ist für PO 2015 und PO 2021 das 3. Fachsemester.

4.  Erlass des Praxismoduls? Anerkennung bisheriger Ausbildungen?

Auf Antrag kann die Hochschule sonstige Kenntnisse und Qualifikationen auf der Grundlage vorgelegter Unterlagen anerkennen, wenn diese Kenntnisse und Qualifikationen den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind (§ 63a VII HG NRW).

5. Muss das Praktikum angemeldet werden?

Vor Antritt des Praktikums muss die Praxisstelle vom Praxisreferat genehmigt sein. Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich: - 1.1. Angaben zur Praxisstelle PM Praxismodul (224 Std.) - 1.2. Praktikumsvertrag zum Praxismodul (224 Std.) Um fehlende Angaben oder Fehler im Praktikumsvertrag vor Praktikumsbeginn noch korrigieren zu können, reichen Sie die Unterlagen bitte spätestens zwei Wochen vor Beginn des Praktikums online ein. Bitte mailen Sie die Unterlagen in einer einzelnen PDF-Datei an folgende E-Mail Adresse: Praxisreferat.soz-kult@hs-duesseldorf.de. Sie helfen dem Praxisreferat, wenn Sie die Datei wie folgt benennen: Nachname_Vorname_224_Semester des Praxismoduls. Falls sich die Erstellung des Praktikumsvertrags in der Praktikumsstelle verzögert, informieren Sie bitte das Praxisreferat.

6. Welche Kriterien gelten für die Anerkennung als Praxisstelle?

Die Eignung der Praxisstelle stellen die PraxisreferentInnen im Vorfeld anhand des ausgefüllten Formulars „1.1. Angaben zur Praxisstelle PM Praxismodul (224 Std.)“ fest.
Kriterien:
  • ​sozialarbeiterisches/-pädagogisches Arbeitsfeld
  • für Studierende, die vor dem WiSe 2022/2023 ihr Studium aufgenommen haben, gilt bis zum Ende  des SoSe 2023 folgende Regelung: Die Anleitenden sollen über ein abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung, mindestens aber über einen Hochschulabschluss in den Bezugswissenschaften der Sozialarbeit/Sozialpädagogik verfügen und mit mindestens 50% eines Vollzeit-Äquivalents beschäftigt sein. Die Anleitung des Praktikums ist dann für Personen mit einer Qualifikation in einer der Bezugswissenschaften zu genehmigen, wenn die Person seit mindestens drei Jahren in einem Berufsfeld der Sozialarbeit/Sozialpädagogik bei dem Träger tätig ist, mit dem der Praktikumsvertrag geschlossen wird.
  • Für Studierende, die ab dem WiSe 2022/2023 ihr Studium aufgenommen haben, gilt bis zum Ende des SoSe 2023 folgende Regelung: Die Praxisanleitung wird in der Regel von staatlich anerkannten Sozialarbeiter*innen/Sozialpädagog*innen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in einem Tätigkeitsfeld der Sozialen Arbeit wahrgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können vergleichbar qualifizierte Fachkräfte mit akademischem Abschluss und mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung in Tätigkeitsfeldern Sozialer Arbeit die Praxisanleitung übernehmen. Die Praxisanleitung muss mit mindestens 50% eines Vollzeit-Äquivalenz beschäftigt sein
  • Besonderheiten bitte mit dem Praxisreferat abklären
  • Gegen die Entscheidung des Praxisreferates können Studierende beim Prüfungsausschuss Widerspruch einlegen.
Bitte beachten Sie, dass Studierende, die ab dem WiSe 2022/2023 ihr Studium aufgenommen  haben, das Praktikum im Praxismodul und das Praktikum im Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung in zwei verschiedenen Praktikumsstellen absolviert werden müssen.  Für Studierende, die Ihr Studium vor dem WiSe 2022/2023 aufgenommen haben, gilt diese Regelung erst für Praktika, die ab dem WiSe 2023/2024 aufgenommen werden. Zu Fragen bezüglich der Absolvierung eines Praktikums im Rahmen einer Arbeitsstelle berät Sie das Praxisreferat.

7. Wie kommen Studierende an Praxisstellen?
  • ​Durch Eigeninitiative
  • Praxisstellendatenbank
8. Auslandspraktikum?

Für ein Praktikum im Ausland gelten in der Regel dieselben Bestimmungen wie für ein Praktikum im Inland. Bitte sprechen Sie alle weiteren Fragen zum Praktikum im Ausland mit dem Büro für Internationales ab: Tel.: +49 211 4351 3343, E-Mail: international.soz-kult@hs-duesseldorf.de
Planen Sie bitte circa ein Jahr Vorbereitungszeit ein.
Die Praktikumsbegleitung erfolgt in der Regel durch ein Onlineseminar und in Ausnahmefällen durch eine individuelle Fernbetreuung. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Büro für Internationales.

9. Ist eine ausführliche schriftliche Beurteilung oder eine Bewertung durch die Praxisstellen
erforderlich?

Nein, aber ein Zeugnis/ Praktikumsbeurteilung über die Praxiszeit kann sich aber bei späteren
Bewerbungen günstig erweisen.

10. Praktikant*innenentgelt?

Das wird von den Trägern unterschiedlich gehandhabt. Es gibt Stellen mit und ohne
Aufwandsentschädigung. Wenden Sie sich bei Fragen zur Finanzierung des Praktikums bitte an das Praxisreferat. Das Praxisreferat berät auch zu der Frage, ob das Praktikum im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit absolviert werden kann.

11. Pflichtpraktikum/Mindestlohn?

Es handelt sich um ein in der Prüfungsordnung vorgeschriebenes und damit verpflichtendes
Praktikum, welches integraler Bestandteil des Studiums ist. Verpflichtende Praktika sind nach
§ 22 Abs. 1 Nr. 1 MiLoG vom Mindestlohn ausgenommen.

 12. Ist ein Praktikumsvertrag von Seiten der Hochschule erforderlich?

Ja! Siehe Formular „1.2.Praktikumsvertrag PM (224 Std.)“

13. Kann das Praxismodul auch nach dem 3. Semester absolviert werden?

Ja.

14. Fehlzeiten?

Am Ende des Praktikums muss das Formular „1.3. Abschlussbescheinigung PM Praxismodul (224 Std.)“
vorliegen. Fehlzeiten müssen innerhalb der Semestergrenzen ausgeglichen werden.                                         
15.  Probleme, Konflikte, Diskriminierung…                                                                                          Wenn Sie ein ungutes Gefühl bei der Praxisstellensuche oder im Praktikum haben, falls Sie sich überfordert fühlen, Konflikte oder Diskriminierung erleben, wenden Sie sich bitte an das Praxisreferat. Das Praxisreferat berät vertraulich. Manchmal hilft es, einfach nur zu reden. Die Mitarbeiterinnen im Praxisreferat hören zu und versuchen, bei Bedarf gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen  zu finden.                                                                                                                                                                            16.  Erfolgreicher oder nicht erfolgreicher Abschluss des Praktikums
Sollte sich andeuten, dass der erfolgreiche Abschluss Praktikums gefährdet ist, sind die Praxisstellen und die Studierenden verpflichtet, sich unverzüglich mit dem Praxisreferat in Verbindung zu setzen (§ 6, 4 Praxisordnung). In diesem Fall hört das Praxisreferat die*den Studierende*n und die Praxisanleitung an. Mit Zustimmung der*des Studierende*n kann auch die*der Lehrende aus dem Praxisbegleitseminar angehört werden. Wird keine Einigung erzielt und das Praktikumsverhältnis aufgelöst, so entscheidet das Praxisreferat darüber, ob der bereits absolvierte Teil des Praktikums als „erfolgreich“ anerkannt wird. Gegen die Entscheidung des Praxisreferates können Studierende beim Prüfungsausschuss Widerspruch einlegen.                                                                                                                                                                         17. Wie wird das Praktikum bescheinigt?

Auf dem Formular „1.3. Abschlussbescheinigung PM Praxismodul (224 Std.)" bescheinigt die Praxisstelle die erfolgreiche Ableistung der 224 Stunden. DSie können die Bescheinigung in das Postfach des Praxisreferates werfen (machen Sie sich vorher eine Kopie!) oder Sie senden die Bescheinigung als PDF Datei an praxisreferat.soz-kult@hs-duesseldorf.de. Sie helfen dem Praxisreferat, wenn Sie die Datei wie folgt benennen: Nachname_Vorname_224_Semester.  Nach der Überprüfung der Abschlussbescheinigung und der Seminarliste durch das Praxisreferat werden die gesamten Leistungspunkte (10 LP) im OSSC eingetragen. Bitte beachten Sie, dass die Eintragung der Punkt aus organisatorischen Gründen eine Weile dauern kann. Sollten Sie eine zeitnahe Eintragung der Punkte benötigen (z.B. wegen BAföG Bezuges) wenden Sie sich bitte an das Praxisreferat.

18. Wann und wie erhalten Studierende die 10 Leistungspunkte/Credits für das PM Praxismodul?

Nach der erfolgreichen Absolvierung des Teilzeitpraktikums muss erst zu Beginn des Folgesemesters die
ausgefüllte „1.3. Abschlussbescheinigung PM Praxismodul (224 Std.)" im Praxisreferat vorgelegt
werden. Die Praxisreferentinnen tragen daraufhin die 10 Credits in die Prüfungsverzeichnisse der
Begleitveranstaltungen ein.
Anschließend erfolgt die Übertragung der Credits durch das Studienbüro (Prüfungsmanagement) ins
OSSC.

19. Begleitseminar?

Die Anmeldung für die Veranstaltung zur Begleitung des Praktikums erfolgt im OSSC. Sie können sic über das OSSC auch schon zum Praxisbegleitseminar anmelden, wenn Sie noch keine Praktikumsstelle gefunden haben und/oder wenn der Praktikumsvertrag noch nicht vom Praxisreferat genehmigt ist.Die Veranstaltungen finden wöchentlich oder zweiwöchentlich in der Langzeitseminarphase statt. Die Praxisstellen sind verpflichtet, Studierende für das Praxisbegleitseminar freizustellen. Ansprechpartnerin für alle Fragen zum Begleitseminar ist das Praxisreferat. Nach der Seminarplatzvergabe über das OSSC werden Seminarplätze ausschließlich durch das Praxisreferat vergeben. Sie können sich in allen Fragen zum Praxisbegleitseminar wenden an: Praxisbegleitseminare.soz-kult@hs-duesseldorf.de​​.

20. Muss das ganze PM Praxismodul wiederholt werden, wenn ein Teil (Begleitseminar oder
Praktikum) nicht bestanden wird?

JA! Teilzeitpraktikum und Veranstaltung zur Begleitung des Praktikums sind eine Gesamtleistung.

21. Wo gibt es Beratung?

Im Praxisreferat während der Sprechzeiten (siehe Homepage des Praxisreferats), nach Terminvereinnbarung oder per Mail                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        22. Sonderfälle?

Alle Sonderfälle müssen mit den Mitarbeiterinnen des Praxisreferates geklärt werden. Die
Bearbeitungszeit kann etwas länger dauern, falls der Prüfungsausschuss dafür noch einen
weiterführenden Beschluss fassen muss. Deshalb empfehlen wir eine frühzeitige Beschäftigung mit der
Thematik.

23. Hinweise:
  • Informieren Sie sich auf unserer Website. Sie finden hier Antworten auf (fast) alle Fragen
  • Scheuen Sie sich nicht, Kontakt zum Praxisreferat aufzunehmen. Wir helfen Ihnen gerne!
  • Planen Sie eventuelle Rücksprachen ein.
  • Bitte geben Sie immer Ihre E-Mail-Adresse und Mobil-Nummer an.
Meine Frage ist nicht dabei!

Kein Problem! Wenden Sie sich an das Praxisreferat (praxisreferat.soz-kult@hs-duesseldorf.de)

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Anerkennungsmodul


FAQs - Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung

FAQ Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung PO 2015 und PO 2021 sowie Praxisordnung 2015 und Praxisordnung 2022

Informationen des Praxisreferates zu häufig gestellten Fragen
 
1.  Was ist ein Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung (großes Praktikum)?

Das Moduls zur Erlangung der staatlichen Anerkennung  dient der Entwicklung eines professionellen Selbstverständnisses und  dem Erlernen, professionellen und methodischen Handelns.
Das Modul besteht aus:

  • ​Praktikum
  • Veranstaltung zur Begleitung des Praktikums (4 SWS)

Praktikum und Veranstaltung zur Begleitung des Praktikums sind eine Gesamtleistung!!!

2.  staatliche Anerkennung

Die Staatliche Anerkennung ist zusätzlich zum Bachelorabschluss eine Zertifizierung von Qualifikationen, die Voraussetzung für die Erfüllung von hoheitlichen Aufgaben sind. Ein Qualitätsmerkmal der staatlichen Anerkennung ist die Absolvierung von 100 Tagen  hochschulbegleitete Praxis, die im Studiengang Sozialarbeit/Sozialpädagogik durch das Praxismodul und das Anerkennungsmodul abgedeckt werden. Die Staatliche Anerkennung wird durch das Sozialberufeanerkennungsgesetz NRW (SobAG NRW) geregelt.
Weitere Informationen zur Verleihung der staatlichen Anerkennung am FBSK finden sich hier: https://soz-kult.hs-duesseldorf.de/studium/pruefung/faq-pruefungen/staatliche-anerkennung
 
3.  Absolvierung des Praktikums?

Es gibt zwei Möglichkeiten, das Praktikum zu absolvieren:

  1. ​​640 Stunden Praktikum in einem Semester
    20 Wo. à 4 Tage à 8 Stunden ununterbrochen
    Begleitseminar (4 SWS)
  2. 640 Stunden Praktikum über zwei Semester
    mind. 3 Tage / Woche
    mind. 50% Vollzeitäquivalent
    mind. 50% parallel zum Begleitseminar    ununterbrochen

4.  Praktikumsbeginn?

Das Praktikum muss innerhalb der Semestergrenzen absolviert werden (1.03. – 31.08. oder 1.09. – 28.02.). Konkrete Daten werden jeweils mit dem offiziellen Seminar- und Prüfungsterminplan des Fachbereichs unter https://soz-kult.hs-duesseldorf.de/aktuelles/termine/ bekannt gegeben
 
5.  Voraussetzungen?

PO 2015: 135 Credit Points und der erfolgreiche Abschluss des Praxismoduls

PO 2021: 5. Fachsemester, 125 Credit Points und der erfolgreiche Abschluss des Praxismoduls
 
6.  Wie viele Seminare dürfen während des Moduls belegt werden?

es besteht keine Einschränkung, empfehlenswert ist aber, den Workload von 780 Stunden nicht zu unterschätzen, weshalb im Studienverlaufsplan parallel zum Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung keine weiteren Seminare vorgesehen sind

 
7.  Erlass des Anerkennungsmoduls? Anerkennung bisheriger Ausbildungen?
 
Informationen zur Anerkennung von Praxiszeiten, die außerhalb der Hochschule erbracht wurden finden Sie hier: https://soz-kult.hs-duesseldorf.de/studium/pruefung/faq-pruefungen/anerkennungen
 
8.  Muss das Praktikum angemeldet werden?

Vor Antritt des Praktikums muss die Praxisstelle vom Praxisreferat genehmigt sein. Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • ​​2.1. Angaben zur Praxisstelle SA (640 Std.)
  • 2.2. Praktikumsvertrag SA (640 Std.)


Um fehlende Angaben oder Fehler im Praktikumsvertrag vor Praktikumsbeginn noch korrigieren zu können, reichen Sie die Unterlagen bitte spätestens zwei Wochen vor Beginn des Praktikums online ein. Bitte mailen Sie die Unterlagen in einer einzelnen PDF-Datei an folgende E-Mail Adresse: Praxisreferat.soz-kult@hs-duesseldorf.de Sie helfen dem Praxisreferat, wenn Sie die Datei wie folgt benennen: Nachname_Vorname_640_Semester des Anerkennungsmoduls.
 
Bitte denken Sie daran, dass der Praktikumsvertrag von der Praxisstelle unterschrieben und gestempelt werden muss. Falls die Erstellung des Praktikumsvertrages sich in der Praxisstelle verzögert, informieren Sie bitte das Praxisreferat
 
9.  Welche Kriterien gelten für die Anerkennung als Praxisstelle?

  • ​Die Eignung der Praxisstelle stellen die Mitarbeiter*innen im Praxisreferat im Vorfeld anhand des ausgefüllten Formulars „2.1. Angaben zur Praxisstelle SA (640 Std.)“ fest.

Kriterien:

  • ​sozialarbeiterisches/-pädagogisches Arbeitsfeld
  • für Studierende, die vor dem WiSe 2022/2023 ihr Studium aufgenommen haben, gilt bis zum Ende  des SoSe 2023 folgende Regelung: Die Anleitenden sollen über ein abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung, mindestens aber über einen Hochschulabschluss in den Bezugswissenschaften der Sozialarbeit/Sozialpädagogik verfügen und mit mindestens 50% eines Vollzeit-Äquivalents beschäftigt sein. Die Anleitung des Praktikums ist dann für Personen mit einer Qualifikation in einer der Bezugswissenschaften zu genehmigen, wenn die Person seit mindestens drei Jahren in einem Berufsfeld der Sozialarbeit/Sozialpädagogik bei dem Träger tätig ist, mit dem der Praktikumsvertrag geschlossen wird.
  • Für Studierende, die ab dem WiSe 2022/2023 ihr Studium aufgenommen haben, gilt bis zum Ende des SoSe 2023 folgende Regelung: Die Praxisanleitung wird in der Regel von staatlich anerkannten Sozialarbeiter*innen/Sozialpädagog*innen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in einem Tätigkeitsfeld der Sozialen Arbeit wahrgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können vergleichbar qualifizierte Fachkräfte mit akademischem Abschluss und mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung in Tätigkeitsfeldern Sozialer Arbeit die Praxisanleitung übernehmen. Die Praxisanleitung muss mit mindestens 50% eines Vollzeit-Äquivalenz beschäftigt sein
  • Besonderheiten bitte mit dem Praxisreferat abklären
  • Gegen die Entscheidung des Praxisreferates können Studierende beim Prüfungsausschuss Widerspruch einlegen.
Bitte beachten Sie, dass Studierende, die ab dem WiSe 2022/2023 ihr Studium aufgenommen  haben, das Praktikum im Praxismodul und das Praktikum im Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung in zwei verschiedenen Praktikumsstellen absolviert werden müssen.  Für Studierende, die Ihr Studium vor dem WiSe 2022/2023 aufgenommen haben, gilt diese Regelung erst für Praktika, die ab dem WiSe 2023/2024 aufgenommen werden. Zu Fragen bezüglich der Absolvierung eines Praktikums im Rahmen einer Arbeitsstelle berät Sie das Praxisreferat.

 

10.  Wie kommen Studierende an Praxisstellen?

  • Durch Eigeninitiative
  • Praxisstellendatenbank
  • Moodleplattform für “Aushänge” freier Praxisstellen und Studierendenjobs. Den Einschreibeschlüssel können Sie per Email anfordern über: Praxisreferat-Info.soz-kult@hs-duesseldorf.de.

11. Praktikum außerhalb von NRW

Liegt eine Praktikumsstelle außerhalb von NRW, so erfolgt die Praktikumsbegleitung in der Re-gel durch ein Onlineseminar. In begründeten Ausnahmefällen kann die Begleitung auch durch eine individuelle Fernbetreuung erfolgen


12.  Auslandspraktikum?

Für ein Praktikum im Ausland gelten in der Regel dieselben Bestimmungen wie für ein Praktikum im Inland. Bitte sprechen Sie alle weiteren Fragen zum Praktikum im Ausland mit dem Büro für Internationales ab: Tel.: +49 211 4351 3343, E-Mail: international.soz-kult@hs-duesseldorf.de
Planen Sie bitte circa ein Jahr Vorbereitungszeit ein.
Die Praktikumsbegleitung erfolgt in der Regel durch ein Onlineseminar und in Ausnahmefällen durch eine individuelle Fernbetreuung. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Büro für Internationales.
 
13.  Ist eine ausführliche schriftliche Beurteilung oder eine Bewertung durch die Praxisstellen erforderlich?

Nein, aber ein Zeugnis/Praktikumsbeurteilung über die Praxiszeit kann sich aber bei späteren Bewerbungen günstig erweisen.
 
14.  Praktikant*innenentgelt?

Für viele Studierende stellt die Finanzierung des Praktikums eine große Herausforderung dar. Einige Praxisstellen bieten eine Aufwandsentschädigung an. Wenden Sie sich bei Fragen zur Finanzierung des Praktikums bitte an das Praxisreferat. Das Praxisreferat berät auch zu der Frage, ob das Praktikum im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit absolviert werden kann.
 
15.  Pflichtpraktikum/Mindestlohn?

Es handelt sich um ein in der Prüfungsordnung vorgeschriebenes und damit verpflichtendes Praktikum, welches integraler Bestandteil des Studiums ist. Verpflichtende Praktika sind nach
§ 22 Abs. 1 Nr. 1 MiLoG vom Mindestlohn ausgenommen.
 
16.  Ist ein Praktikumsvertrag von Seiten der Hochschule erforderlich?

Ja! Siehe Formular „2.2. Praktikumsvertrag SA (640 Std.)“
 
17.  Fehlzeiten?

Am Ende des Praktikums muss das Formular „2.3. Abschlussbescheinigung SA (640 Std.)“ vorliegen. Fehlzeiten zum Beispiel durch Krankheit oder aktuell durch Quarantäne müssen innerhalb der Semestergrenzen ausgeglichen werden.
 
18.  Probleme, Konflikte, Diskriminierung…

Wenn Sie ein ungutes Gefühl bei der Praxisstellensuche oder im Praktikum haben, falls Sie sich überfordert fühlen, Konflikte oder Diskriminierung erleben, wenden Sie sich bitte an das Praxisreferat. Das Praxisreferat berät vertraulich. Manchmal hilft es, einfach nur zu reden. Die Mitarbeiterinnen im Praxisreferat hören zu und versuchen, bei Bedarf gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen  zu finden.
 
19.  Wie wird das Praktikum bescheinigt?

Auf dem Formular „2.3. Abschlussbescheinigung SA (640 Std.)“  bescheinigt die Praxisstelle die erfolgreiche Ableistung der 640 Stunden. Sie können die Bescheinigung in das Postfach des Praxisreferates werfen (machen Sie sich vorher eine Kopie!) oder sie senden die Bescheinigung als PDF Datei an praxisreferat.soz-kult@hs-duesseldorf.de. Sie helfen dem Praxisreferat, wenn Sie die Datei wie folgt benennen: Nachname_Vorname_Stundenzahl_Semester.  Nach der Überprüfung der Abschlussbescheinigung und der Seminarliste durch das Praxisreferat werden die gesamten Leistungspunkte (30 LP) im OSSC eingetragen.

 
20.  Erfolgreicher oder nicht erfolgreicher Abschluss des Praktikums

Sollte sich andeuten, dass der erfolgreiche Abschluss Praktikums gefährdet ist, sind die Praxisstellen und die Studierenden verpflichtet, sich unverzüglich mit dem Praxisreferat in Verbindung zu setzen (§ 6, 4 Praxisordnung). In diesem Fall hört das Praxisreferat die*den Studierende*n und die Praxisanleitung an. Mit Zustimmung der*des Studierende*n kann auch die*der Lehrende aus dem Praxisbegleitseminar angehört werden. Wird keine Einigung erzielt und das Praktikumsverhältnis aufgelöst, so entscheidet das Praxisreferat darüber, ob der bereits absolvierte Teil des Praktikums als „erfolgreich“ anerkannt wird. Gegen die Entscheidung des Praxisreferates können Studierende beim Prüfungsausschuss Widerspruch einlegen.

21.  Wie erhalten Studierende die Leistungspunkte/Credits für das Begleitseminar?

Wenn die Prüfungsverzeichnisse der Begleitveranstaltungen von den Lehrenden im Praxisbegleitseminar im Praxisreferat eingereicht worden sind und wenn Sie die Praktikumsbescheinigung im Praxisreferat eingereicht haben, kann die Eintragung der Punkte  durch das Praxisreferat veranlasst werden. Da für einige Studierende die Zeitspanne zwischen der Beendigung des Praktikums und der Thesisanmeldung sehr kurz ist, bearbeitet das Praxisreferat die eingereichten Praktikumsbescheinigungen für Personen, die Thesis anmelden wollen zeitnah.
 
22.  Kann das Modul auch später absolviert werden?

Ja, allerdings ist das erfolgreich abgeschlossene Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung eine Voraussetzung für die Zulassung zur Thesis.
 
23.  Begleitseminar?

Die Anmeldung für die Veranstaltung zur Begleitung des Praktikums erfolgt im OSSC. Sie können das Praxisbegleitseminar auch schon wählen, wenn Sie noch keine Praktikumsstelle gefunden haben und/oder wenn der Praktikumsvertrag noch nicht vom Praxisreferat genehmigt ist.Die Veranstaltungen finden wöchentlich in der Langzeitseminarphase statt. Die Praxisstellen sind verpflichtet, Studierende für das Praxisbegleitseminar freizustellen. Ansprechpartnerin für alle Fragen zum Begleitseminar ist das Praxisreferat. Nach der Seminarplatzvergabe über das OSSC werden Seminarplätze ausschließlich durch das Praxisreferat vergeben. Sie können sich in allen Fragen zum Praxisbegleitseminar wenden an: Praxisbegleitseminare.soz-kult@hs-duesseldorf.de​.
 
24.  Muss das ganze Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung wiederholt werden, wenn ein Teil (Begleitung oder Praktikum) nicht bestanden wird?

Ja. Praktikum und Veranstaltung zur Begleitung des Praktikums sind eine Gesamtleistung.
 
25.  Wo gibt es Beratung?

Im Praxisreferat während der Beratungszeiten.
Info hier: https://soz-kult.hs-duesseldorf.de/studium/praxis/ oder auch per Mail an Praxisreferat.soz-kult@hs-duesseldorf.de
 
26.  Fragen und Sonderfälle?

Besprechen Sie bitte alle Fragen frühzeitig mit dem Praxisreferat. Wir beraten Sie gerne!
 
26.  Hinweise:

  • ​​Informieren Sie sich auf unserer Website. Sie finden hier Antworten auf (fast) alle Fragen
  • Scheuen Sie sich nicht, Kontakt zum Praxisreferat aufzunehmen. Wir helfen Ihnen gerne!
  • Planen Sie eventuelle Rücksprachen ein.
  • Bitte geben Sie immer Ihre E-Mail-Adresse und Mobil-Nummer an.

Meine Frage ist nicht dabei!
 
Kein Problem! Wenden Sie sich an das Praxisreferat: praxisreferat.soz-kult@hs-duesseldorf.de

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Telefonische Beratungszeiten:

Montag       11:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 10:30 - 12:00 Uhr

Beratung vor Ort:

Dienstag      13:30 - 15:00 Uhr

praxisreferat.soz-kult@hs-duesseldorf.de

Bei Fragen zum Begleitseminar:

praxisbegleitseminare.soz-kult@hs-duesseldorf.de​


Erreichbarkeit

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Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
Praxisreferat
Gebäude 3 Raum 03.01.17
Münsterstr.156
40476 Düsseldorf

Telefon +49 (0)211-4351-2622

praxisreferat.soz-kult@hs-duesseldorf.de​

Wenn Sie in der Prüfungsordnung 2011 studieren, melden Sie sich bitte beim Praxisreferat um Formalia zu Ihren Praktika abzusprechen.