FAQ Praxismodul PO 2015 und PO 2021 sowie Praxisordnung 2015 und Praxisordnung 2022
Informationen des Praxisreferates zu häufig gestellten Fragen
1. Was ist ein Praxismodul (kleines Praktikum)?
Das Praxismodul soll einen ersten intensiven Einblick in die berufliche Praxis der Sozialarbeit/
Sozialpädagogik vermitteln. Es besteht aus:
- Teilzeitpraktikum von 224 Stunden, z. B. 28 Tage à 8 Stunden
- Veranstaltung zur Begleitung des Praktikums (2 SWS)Das Praxismodul soll einen ersten intensiven Einblick in die berufliche Praxis der Sozialarbeit
2. Praktikumsbeginn?
Das Praktikum muss zwischen dem Beginn der Vorlesungszeit und dem Ende des Semesters (28.2. oder 31.8.) absolivert werden.
Konkrete Daten werden jeweils mit dem offiziellen Seminar- und Prüfungsterminplan des Fachbereichs unter
https://soz-kult.hs-duesseldorf.de/aktuelles/termine/ bekannt gegeben
Im oben genannten Zeitrahmen kann das Praktikum kann als Block- oder als Teilzeitpraktikum gestaltet werden.
3. Voraussetzungen?
Voraussetzung ist für PO 2015 und PO 2021 das 3. Fachsemester.
4. Erlass des Praxismoduls? Anerkennung bisheriger Ausbildungen?
Auf Antrag kann die Hochschule sonstige Kenntnisse und Qualifikationen auf der Grundlage vorgelegter Unterlagen anerkennen, wenn diese Kenntnisse und Qualifikationen den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind (§ 63a VII HG NRW).
5. Muss das Praktikum angemeldet werden?Vor Antritt des Praktikums muss die Praxisstelle vom Praxisreferat genehmigt sein. Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich: - 1.1. Angaben zur Praxisstelle PM Praxismodul (224 Std.) - 1.2. Praktikumsvertrag zum Praxismodul (224 Std.) Um fehlende Angaben oder Fehler im Praktikumsvertrag vor Praktikumsbeginn noch korrigieren zu können, reichen Sie die Unterlagen bitte spätestens zwei Wochen vor Beginn des Praktikums online ein. Bitte mailen Sie die Unterlagen in einer einzelnen PDF-Datei an folgende E-Mail Adresse: Praxisreferat.soz-kult@hs-duesseldorf.de. Sie helfen dem Praxisreferat, wenn Sie die Datei wie folgt benennen: Nachname_Vorname_224_Semester des Praxismoduls. Falls sich die Erstellung des Praktikumsvertrags in der Praktikumsstelle verzögert, informieren Sie bitte das Praxisreferat.
6. Welche Kriterien gelten für die Anerkennung als Praxisstelle?
Die Eignung der Praxisstelle stellen die PraxisreferentInnen im Vorfeld anhand des ausgefüllten Formulars „1.1. Angaben zur Praxisstelle PM Praxismodul (224 Std.)“ fest.
Kriterien:
- sozialarbeiterisches/-pädagogisches Arbeitsfeld
- für Studierende, die vor dem WiSe 2022/2023 ihr Studium aufgenommen haben, gilt bis zum Ende des SoSe 2023 folgende Regelung: Die Anleitenden sollen über ein abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung, mindestens aber über einen Hochschulabschluss in den Bezugswissenschaften der Sozialarbeit/Sozialpädagogik verfügen und mit mindestens 50% eines Vollzeit-Äquivalents beschäftigt sein. Die Anleitung des Praktikums ist dann für Personen mit einer Qualifikation in einer der Bezugswissenschaften zu genehmigen, wenn die Person seit mindestens drei Jahren in einem Berufsfeld der Sozialarbeit/Sozialpädagogik bei dem Träger tätig ist, mit dem der Praktikumsvertrag geschlossen wird.
- Für Studierende, die ab dem WiSe 2022/2023 ihr Studium aufgenommen haben, gilt bis zum Ende des SoSe 2023 folgende Regelung: Die Praxisanleitung wird in der Regel von staatlich anerkannten Sozialarbeiter*innen/Sozialpädagog*innen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in einem Tätigkeitsfeld der Sozialen Arbeit wahrgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können vergleichbar qualifizierte Fachkräfte mit akademischem Abschluss und mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung in Tätigkeitsfeldern Sozialer Arbeit die Praxisanleitung übernehmen. Die Praxisanleitung muss mit mindestens 50% eines Vollzeit-Äquivalenz beschäftigt sein
- Besonderheiten bitte mit dem Praxisreferat abklären
- Gegen die Entscheidung des Praxisreferates können Studierende beim Prüfungsausschuss Widerspruch einlegen.
Bitte beachten Sie, dass Studierende, die ab dem WiSe 2022/2023 ihr Studium aufgenommen haben, das Praktikum im Praxismodul und das Praktikum im Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung in zwei verschiedenen Praktikumsstellen absolviert werden müssen. Für Studierende, die Ihr Studium vor dem WiSe 2022/2023 aufgenommen haben, gilt diese Regelung erst für Praktika, die ab dem WiSe 2023/2024 aufgenommen werden. Zu Fragen bezüglich der Absolvierung eines Praktikums im Rahmen einer Arbeitsstelle berät Sie das Praxisreferat.
7. Wie kommen Studierende an Praxisstellen?- Durch Eigeninitiative
- Praxisstellendatenbank
8. Auslandspraktikum?Für ein Praktikum im Ausland gelten in der Regel dieselben Bestimmungen wie für ein Praktikum im Inland. Bitte sprechen Sie alle weiteren Fragen zum Praktikum im Ausland mit dem
Büro für Internationales ab: Tel.: +49 211 4351 3343, E-Mail: international.soz-kult@hs-duesseldorf.de
Planen Sie bitte circa ein Jahr Vorbereitungszeit ein.
Die Praktikumsbegleitung erfolgt in der Regel durch ein Onlineseminar und in Ausnahmefällen durch eine individuelle Fernbetreuung. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Büro für Internationales.
9. Ist eine ausführliche schriftliche Beurteilung oder eine Bewertung durch die Praxisstellenerforderlich?
Nein, aber ein Zeugnis/ Praktikumsbeurteilung über die Praxiszeit kann sich aber bei späteren
Bewerbungen günstig erweisen.
10. Praktikant*innenentgelt?
Das wird von den Trägern unterschiedlich gehandhabt. Es gibt Stellen mit und ohne
Aufwandsentschädigung. Wenden Sie sich bei Fragen zur Finanzierung des Praktikums bitte an das Praxisreferat. Das Praxisreferat berät auch zu der Frage, ob das Praktikum im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit absolviert werden kann.
11. Pflichtpraktikum/Mindestlohn?Es handelt sich um ein in der Prüfungsordnung vorgeschriebenes und damit verpflichtendes
Praktikum, welches integraler Bestandteil des Studiums ist. Verpflichtende Praktika sind nach
§ 22 Abs. 1 Nr. 1 MiLoG vom Mindestlohn ausgenommen.
12. Ist ein Praktikumsvertrag von Seiten der Hochschule erforderlich?Ja! Siehe Formular „1.2.Praktikumsvertrag PM (224 Std.)“
13. Kann das Praxismodul auch nach dem 3. Semester absolviert werden?Ja.
14. Fehlzeiten?Am Ende des Praktikums muss das Formular „1.3. Abschlussbescheinigung PM Praxismodul (224 Std.)“
vorliegen. Fehlzeiten müssen innerhalb der Semestergrenzen ausgeglichen werden.
15. Probleme, Konflikte, Diskriminierung… Wenn Sie ein ungutes Gefühl bei der Praxisstellensuche oder im Praktikum haben, falls Sie sich überfordert fühlen, Konflikte oder Diskriminierung erleben, wenden Sie sich bitte an das Praxisreferat. Das Praxisreferat berät vertraulich. Manchmal hilft es, einfach nur zu reden. Die Mitarbeiterinnen im Praxisreferat hören zu und versuchen, bei Bedarf gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen zu finden.
16. Erfolgreicher oder nicht erfolgreicher Abschluss des PraktikumsSollte sich andeuten, dass der erfolgreiche Abschluss Praktikums gefährdet ist, sind die Praxisstellen und die Studierenden verpflichtet, sich unverzüglich mit dem Praxisreferat in Verbindung zu setzen (§ 6, 4 Praxisordnung). In diesem Fall hört das Praxisreferat die*den Studierende*n und die Praxisanleitung an. Mit Zustimmung der*des Studierende*n kann auch die*der Lehrende aus dem Praxisbegleitseminar angehört werden. Wird keine Einigung erzielt und das Praktikumsverhältnis aufgelöst, so entscheidet das Praxisreferat darüber, ob der bereits absolvierte Teil des Praktikums als „erfolgreich“ anerkannt wird. Gegen die Entscheidung des Praxisreferates können Studierende beim Prüfungsausschuss Widerspruch einlegen.
17. Wie wird das Praktikum bescheinigt?
Auf dem Formular „1.3. Abschlussbescheinigung PM Praxismodul (224 Std.)" bescheinigt die Praxisstelle die erfolgreiche Ableistung der 224 Stunden. DSie können die Bescheinigung in das Postfach des Praxisreferates werfen (machen Sie sich vorher eine Kopie!) oder Sie senden die Bescheinigung als PDF Datei an praxisreferat.soz-kult@hs-duesseldorf.de. Sie helfen dem Praxisreferat, wenn Sie die Datei wie folgt benennen: Nachname_Vorname_224_Semester. Nach der Überprüfung der Abschlussbescheinigung und der Seminarliste durch das Praxisreferat werden die gesamten Leistungspunkte (10 LP) im OSSC eingetragen. Bitte beachten Sie, dass die Eintragung der Punkt aus organisatorischen Gründen eine Weile dauern kann. Sollten Sie eine zeitnahe Eintragung der Punkte benötigen (z.B. wegen BAföG Bezuges) wenden Sie sich bitte an das Praxisreferat.
18. Wann und wie erhalten Studierende die 10 Leistungspunkte/Credits für das PM Praxismodul?Nach der erfolgreichen Absolvierung des Teilzeitpraktikums muss erst zu Beginn des Folgesemesters die
ausgefüllte „1.3. Abschlussbescheinigung PM Praxismodul (224 Std.)" im Praxisreferat vorgelegt
werden. Die Praxisreferentinnen tragen daraufhin die 10 Credits in die Prüfungsverzeichnisse der
Begleitveranstaltungen ein.
Anschließend erfolgt die Übertragung der Credits durch das Studienbüro (Prüfungsmanagement) ins
OSSC.
19. Begleitseminar?Die Anmeldung für die Veranstaltung zur Begleitung des Praktikums erfolgt im OSSC. Sie können sic über das OSSC auch schon zum Praxisbegleitseminar anmelden, wenn Sie noch keine Praktikumsstelle gefunden haben und/oder wenn der Praktikumsvertrag noch nicht vom Praxisreferat genehmigt ist.Die Veranstaltungen finden wöchentlich oder zweiwöchentlich in der Langzeitseminarphase statt. Die Praxisstellen sind verpflichtet, Studierende für das Praxisbegleitseminar freizustellen. Ansprechpartnerin für alle Fragen zum Begleitseminar ist das Praxisreferat. Nach der Seminarplatzvergabe über das OSSC werden Seminarplätze ausschließlich durch das Praxisreferat vergeben. Sie können sich in allen Fragen zum Praxisbegleitseminar wenden an:
Praxisbegleitseminare.soz-kult@hs-duesseldorf.de.
20. Muss das ganze PM Praxismodul wiederholt werden, wenn ein Teil (Begleitseminar oderPraktikum) nicht bestanden wird?JA! Teilzeitpraktikum und Veranstaltung zur Begleitung des Praktikums sind eine Gesamtleistung.
21. Wo gibt es Beratung?Im Praxisreferat während der Sprechzeiten (siehe Homepage des Praxisreferats), nach Terminvereinnbarung oder per Mail
22. Sonderfälle?Alle Sonderfälle müssen mit den Mitarbeiterinnen des Praxisreferates geklärt werden. Die
Bearbeitungszeit kann etwas länger dauern, falls der Prüfungsausschuss dafür noch einen
weiterführenden Beschluss fassen muss. Deshalb empfehlen wir eine frühzeitige Beschäftigung mit der
Thematik.
23. Hinweise:- Informieren Sie sich auf unserer Website. Sie finden hier Antworten auf (fast) alle Fragen
- Scheuen Sie sich nicht, Kontakt zum Praxisreferat aufzunehmen. Wir helfen Ihnen gerne!
- Planen Sie eventuelle Rücksprachen ein.
- Bitte geben Sie immer Ihre E-Mail-Adresse und Mobil-Nummer an.
Meine Frage ist nicht dabei!
Kein Problem! Wenden Sie sich an das Praxisreferat (
praxisreferat.soz-kult@hs-duesseldorf.de)