Hochschule Düsseldorf

Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​FAQ ​

1. Die beiden Praxisphasen i​n der Übersicht

​    a) das Praxismodul (PM)​

Was ist das Praxismodul (kleines Praktikum)?

Das Praxismodul soll einen ersten intensiven Einblick in die berufliche Praxis der Sozialarbeit/Sozialpädagogik vermitteln. 

Es besteht aus:
- ​Praktikum von 224 Stunden
- Veranstaltung zur Begleitung des Praktikums ("Begleitseminar") (2 SWS)

Praktikum und Veranstaltung zur Begleitung des Praktikums sind eine Gesamtleistung!

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In welchem Zeitraum muss das kleine Praktikum absolviert werden?

Das Praktikum muss zwischen dem Beginn der Vorlesungszeit und dem Ende des Semesters (28.2. oder 31.8.) absolviert werden.

Konkrete Daten werden jeweils mit dem offiziellen Seminar- und Prüfungsterminplan des Fachbereichs bekannt gegeben.

Im oben genannten Zeitrahmen kann das Praktikum als Block- oder als Teilzeitpraktikum gestaltet werden.​

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Was sind die Voraussetzungen zur Belegung des Praxismoduls?

Voraussetzung ist für PO 2015, PO 2021 und PO 2024 das 3. Fachsemester.
Das Praxismodul kann auch nach dem 3. Semester absolviert werden.

Die Voraussetzungen müssen bei der der Prüfungsanmeldung im Praxismodul vorliegen.

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    b) das Anerkennungsmodul (MESA)

Was ist das Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung (großes Praktikum)?

Das Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung (MESA) dient der Entwicklung eines professionellen Selbstverständnisses und dem Erlernen professionellen und methodischen Handelns.

Das Modul besteht aus:
- ​Praktikum von 640 Stunden
- Veranstaltung zur Begleitung des Praktikums ("Begleitseminar") (4 SWS)

Praktikum und Veranstaltung zur Begleitung des Praktikums sind eine Gesamtleistung!

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Wie und wozu bekomme ich die staatliche Anerkennung?

Die Staatliche Anerkennung ist zusätzlich zum Bachelorabschluss eine Zertifizierung von Qualifikationen, die Voraussetzung für die Erfüllung von hoheitlichen Aufgaben ist. Ein Qualitätsmerkmal der staatlichen Anerkennung ist die Absolvierung von 100 Tagen hochschulbegleiteter Praxis, die im Studiengang Sozialarbeit/Sozialpädagogik durch das Praxismodul und das Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung abgedeckt werden. Die Staatliche Anerkennung wird durch das Sozialberufeanerkennungsgesetz NRW (SobAG NRW) geregelt.
 
Sie erhalten die Staatliche Anerkennung zu dem Zeitpunkt, an dem Ihnen die Bachelorurkunde verliehen wird.
 
Weitere Informationen zur Verleihung der staatlichen Anerkennung am FBSK finden Sie hier.​

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In welchem Zeitraum muss das große Praktikum absolviert werden?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, das Praktikum im Anerkennungsmodul zu absolvieren, da das große Praktikum eine Semestergrenze überschreiten darf. Sie können sich also entscheiden, ob Sie das Praktikum in einem Semester oder über zwei Semester absolvieren möchten:

640-Stunden-Praktikum in einem Semester:

  • das Praktikum wird zwischen Beginn und Ende eines Semesters absolviert (1.03 – 31.08. (SoSe) oder 1.09. – 28.02.(WiSe)). Das konkrete Start- und Enddatum kann innerhalb dieses Rahmens individuell vereinbart werden.​
  • das Begleitseminar (4 SWS) wird im selben Semester belegt
  • Sie sind typischerweise 20 Wochen à 4 Tage à 8 Stunden Praktikum (leichte Abweichungen sind möglich)
  • das Praktikum wird ununterbrochen (ohne längere Zwischenzeiten) absolviert

640-Stunden-Praktikum über zwei Semester:

  • Das Praktikum wird zwischen dem 01.03. - 28.02. des Folgejahres bzw. zwischen dem 01.09. - 31.08. des Folgejahres absolviert. Das konkrete Start- und Enddatum kann innerhalb dieses Rahmens individuell vereinbart werden.
  • Das Begleitseminar wird in dem Semester belegt, in dem der Großteil der Praktikumsstunden absolviert wird.
  • Sie sind mindestens 3 Tage pro Woche und mindestens im Umfang von 50% einer Vollzeitstelle im Praktikum 
  • das Praktikum wird ununterbrochen (ohne längere Zwischenzeiten) absolviert​

Beispiele:​

Selin möchte das Praktikum in Vollzeit absolvieren und die Bachelor-Thesis im Folge-Semester anmelden. Weil die Praxisstelle längere Schließzeiten über Weihnachten hat und Selin etwas „Puffer“ im Falle von Krankheitszeiten einplanen will, startet sie schon im August mit dem Praktikum. Selin meldet das Praktikum also über zwei Semester vom 01.08. – 28.02. an. Das Begleitseminar belegt sie im Wintersemester. Falls Selin schon im Januar die 640 Stunden erreicht hat, kann sie das Praktikum dann schon beenden.

Luca möchte das Praktikum im Wintersemester beginnen. Die Praxisstelle bietet Luca einen Praktikumsplatz ab Dezember an. Da Luca auch noch familiäre Verpflichtungen hat, absolviert Luca das Praktikum in Teilzeit. Luca meldet das Praktikum vom 01.12. – 31.08. an. Mit der Praxisstelle vereinbart Luca eine 4-Tage-Woche mit einer täglichen Arbeitszeit von 5 Stunden. Mögliche Fehlzeiten und den zweiwöchigen Urlaub im März hat Luca schon eingerechnet. Das Begleitseminar belegt Luca im Sommersemester.

Jenny möchte das Praktikum zügig in einem Semester abschließen. Sie startet das Praktikum am 15.3. und wird es spätestens am 31.8. beenden. Jenny wird dienstags – freitags 8 Stunden in der Praxisstelle arbeiten. Da sie einen Begleitseminarplatz am Montagnachmittag erhalten hat, kann sie am Montagvormittag zusätzlich Praxisstunden absolvieren.

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Was sind die Voraussetzungen zur Belegung des Anerkennungsmoduls?

PO 2015: Sie haben 135 Credit Points erreicht und das Praxismodul erfolgreich abgeschlossen

PO 2021/2024: Sie befinden sich zum Zeitpunkt des Praktikums mind. im 5. Fachsemester, haben 125 Credit Points erreicht und das Praxismodul erfolgreich abgeschlossen​

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2. Voraussetzungen und Praktikumsplatz finden ​​

Welche Kriterien gelten für die Genehmigung einer Praxisstelle?

Die Praxisstelle muss den Vorgaben der Praxisordnung entsprechen. Das Praxisreferat prüft vor Beginn des Praktikums, ob die Praxisstelle die Vorgaben erfüllt. Deshalb darf das Praktikum nicht vor der Genehmigung durch das Praxisreferat begonnen werden. Das gilt sowohl für das Praktikum im Praxismodul (PM) als auch für das Praktikum im Anerkennungsmodul (MESA).

Folgende Kriterien gelten für die Genehmigung einer Praxisstelle: 

  • ​Die Praxisstelle nimmt in Anlehnung an das Berufsbild des DBSH vorrangig berufstypische Aufgaben in einem Handlungsfeld Sozialer Arbeit wahr.

  • Die Praxisstelle muss seit mindestens einem Jahr bestehen und mindestens zwei hauptamtliche Mitarbeiter*innen beschäftigen.

  • Die Praxisstelle stellt eine qualifizierte Praxisanleitung: Der*die Praxisanleiter*in muss einen Abschluss als staatlich anerkannte*r Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in Tätigkeitsfeldern der Sozialen Arbeit seit dem Studienabschluss haben. Vergleichbare akademische Abschlüsse können in begründeten Einzelfällen anerkannt werden, wenn die Professionsbezüge in der Praxisstelle gesichert sind und die Praxisstelle über ein innovatives Alleinstellungsmerkmal verfügt. Ob ein vergleichbarer Abschluss berücksichtigt werden kann, muss individuell durch das Praxisreferat geprüft werden. In diesen Fällen sind mindestens drei Jahre Berufserfahrung seit dem akademischen Abschluss vorausgesetzt.

  • Die Praxisanleitung muss mit mindestens 50% einer Vollzeit-Stelle in der Praxisstelle beschäftigt sein. Falls die Praxisanleitung für eine längere Zeit ausfällt, stellt die Praxisstelle eine Vertretung.

  • Das Praktikum im Praxismodul und das Praktikum im Anerkennungsmodul muss in zwei verschiedenen Praxisstellen absolviert werden. (Beide Praktika dürfen aber beim gleichen Träger und im gleichen Handlungsfeld absolviert werden) 
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Praxisstelle alle Voraussetzungen erfüllt? Bitte klären Sie Besonderheiten Ihrer Praxisstelle frühzeitig mit dem Praxisreferat ab.

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Wie finde ich eine Praxisstelle?

Sie können sich eigeninitiativ nach einer geeigneten Praxisstelle umschauen, die zu Ihren Interessen und Lebensumständen passt. Achten Sie darauf, dass Ihre gewünschte Praxisstelle die Kriterien für Praxisstellen erfüllt (siehe Frage: "Welche Kriterien gelten für die Genehmigung einer Praxisstelle?​")

Unsere Praxisstellendatenbank und unser Moodlekurs "freie Praktikumsstellen"​ können Sie bei der Praxisstellensuche unterstützen. Hier finden Sie die Links und weitere Informationen zu den beiden Plattformen: Praktikumsstellen finden​

Wünschen Sie sich mehr Unterstützung beim Bewerbungsprozess? Schauen Sie auch einmal bei den Angeboten des Career Service der Hochschule Düsseldorf vorbei. 

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Wo können die studienintegrierten Praktika NICHT absolviert werden?

Die Soziale Arbeit ist vielseitig und umfasst viele unterschiedliche Handlungsfelder. Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen arbeiten häufig mit anderen Berufsgruppen des Bildungs-, Sozial- und Gesundheitswesens zusammen. Dennoch ist nicht jeder soziale Beruf auch ein Handlungsfeld der Sozialen Arbeit.

Damit Sie Fehlplanungen vermeiden können, möchten wir Sie darüber informieren, in welchen Tätigkeitsfeldern ein Praktikum bspw. nicht genehmigt werden kann:

  • Tätigkeit als Schulbegleitung/Inklusionsbegleitung
  • Tätigkeit als persönliche Assistenz/Alltagsbegleitung für Personen mit Behinderung
  • Psychotherapie
  • Sportschulen und vorrangig bewegungserzieherische Angebote
  • Unterrichten von Schulklassen und Nachhilfe
  • Medizinische und rein pflegerische Tätigkeiten (z.B. Kranken-/Altenpflege)
  • Fahrdienste
  • Tätigkeit als Dolmetscher*in
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre gewünschte Praktikumsstelle für das Praktikum geeignet ist? Melden Sie sich frühzeitig zur Beratung im Praxisreferat.

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Kann ich mein Praktikum im Ausland oder außerhalb von NRW machen?

Ja, das ist möglich. 

Für ein Praktikum im Ausland gelten in der Regel dieselben Bestimmungen wie für ein Praktikum im Inland. Für die Organisation und Genehmigung von Auslandspraktika ist das Büro für Internationales zuständig. Dort erhalten Sie auch Beratung. Auf der Website finden Sie außerdem die für Auslandspraktika benötigten Unterlagen wie z.B. die Praktikumsverträge. Planen Sie bitte circa ein Jahr Vorbereitungszeit für ein Praktikum im Ausland ein.

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Kann ich mein Praktikum in einer Einrichtung machen, in der auch mein*e Verwandte*r/Elternteil/Partner*in arbeitet?

Die studienintegrierten Praktika sind auch Prüfungen. Die Praxisstelle bescheinigt Ihnen am Ende den Erfolg oder Misserfolg des Praktikums. Deshalb dürfen Sie Ihr Praktikum nicht in Praxisstellen absolvieren, in der die Mitarbeitenden aufgrund von Verwandtschaft oder engen Beziehungsverhältnissen bei der Bewertung befangen sind.
Das Praxisreferat rät zudem von Praxisstellen ab, in der es mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem Rollenkonflikt kommen kann. Das kann z.B. die Kita der eigenen Kinder sein oder eine Beratungsstelle, die Sie selbst oder enge Bezugspersonen als Ratsuchende*r konsultieren.

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Kann ich mein Praktikum im Rahmen einer Beschäftigung/an meinem Arbeitsplatz absolvieren?

Das Praxisreferat informiert zu den Möglichkeiten, das Praktikum im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit zu absolvieren. Wenden Sie sich dazu bitte frühzeitig zur individuellen Beratung an das Praxisreferat. ​​

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Ich habe eine chronische Erkrankung/Behinderung, die sich auf mein Praktikum auswirkt. Was kann ich tun?

Sollten Sie eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung haben, die Auswirkungen auf Ihre Praktikumsplanung oder -durchführung hat, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir sprechen dann darüber, welche Barrieren sich in Ihrem Fall konkret bezüglich des Praktikums ergeben und besprechen, was in Ihrer individuellen Situation möglich sein kann. ​​

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3. Anmeldung und Genehmigung​​

Müssen die Praktika vor Beginn angemeldet werden?

Ja. Das Praxisreferat prüft anhand des Praktikumsvertrags, ob die Kriterien für Praxisstellen erfüllt sind. Jedes Praktikum muss vor Praktikumsbeginn durch das Praxisreferat genehmigt werden. 

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Wie und wann muss ich den Praktikumsvertrag zur Genehmigung einreichen?

Die Praktikumsverträge müssen vor Praktikumsbeginn durch das Praxisreferat genehmigt werden. 

Die zu verwendenden Vertragsformulare finden Sie hier:
Für das Praxismodul (224 Std.): ​Praktikumsvertrag PM (224 Std.).pdf
Für das Anerkennungsmodul (640 Std.): Praktikumsvertrag MESA (640 Std.).pdf


Um fehlende Angaben oder Fehler im Praktikumsvertrag vor Praktikumsbeginn noch korrigieren zu können, reichen Sie die Unterlagen spätestens zwei Wochen vor Beginn des Praktikums ein. 

Bitte mailen Sie die Unterlagen in einer einzelnen PDF-Datei an sozarb.praxisreferat@hs-duesseldorf.de​​


Falls sich die Erstellung des Praktikumsvertrags in der Praktikumsstelle verzögert, informieren Sie bitte das Praxisreferat frühzeitig.​​

Sie helfen dem Praxisreferat, wenn Sie die Datei wie folgt benennen:
Für das Praxismodul (224 Std.): Nachname_Vorname_224
Für das Anerkennungsmodul (640 Std.): Nachname_Vorname_640 ​

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Kann ich mir Praxiszeiten außerhalb der Hochschule anerkennen lassen?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich Praxiszeiten außerhalb der Hochschule anerkennen zu lassen.
Dabei kommt es allerdings nicht nur darauf an, dass Sie eine Tätigkeit im Umfang von 224 Stunden (für das Praxismodul) oder 640 Stunden (für das Anerkennungsmodul) in einem geeigneten Handlungsfeld Sozialer Arbeit nachweisen können. Wichtig ist vor allem, dass Sie nachweislich durch eine Hochschule oder in vergleichbarer Qualität begleitet wurden. Diese Begleitung muss in einem dem Begleitseminar entsprechenden zeitlichen Umfang, parallel zu den Praxiszeiten und extern stattgefunden haben. Studierende, die die studienintegrierten Praxisphasen regulär absolvieren, werden durch das Praxisbegleitseminar hochschulseitig begleitet. Für die Anerkennung von Praxiszeiten muss diese Anforderung daher ebenfalls erfüllt sein. 
Weitere Informationen zu den Voraussetzung und zur Antragstellung finden Sie hier.​​

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4. Praxisbegleitseminar

Was ist das Praxisbegleitseminar?

Während der Praxisphasen werden Sie durch die Hochschule im Praxisbegleitseminar begleitet. In den Praxisbegleitseminaren geht es um professionelles Handeln und die Herausbildung einer professionellen Identität als Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in. In der Gruppe werden Praxiserfahrungen mit Unterstützung der Lehrperson reflektiert und fachlich eingeordnet.

Es gibt jeweils Begleitseminare im Anerkennungsmodul und im Praxismodul. Die Begleitseminare unterscheiden sich im Umfang und Schwerpunkt. 

Praktikum und Begleitseminar sind in den Praxisphasen eine Gesamtleistung und müssen im selben Semester absolviert werden. (Zu den besonderen Regelungen bei MESA-Praktika über zwei Semester siehe „In welchem Zeitraum ist das große Praktikum zu absolvieren?“).

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Wie erhalte ich einen Platz im Begleitseminar?

In jedem Semester werden mehrere Begleitseminare angeboten. Eine Übersicht finden Sie im KomVor.

Die Anmeldung zu den Begleitseminaren ist nur während der ersten Seminaranmeldephase über den eCampus möglich. Geben Sie bei der Anmeldung möglichst mehrere Prioritäten an.
Nach der ersten Seminarplatzvergabe über den eCampus werden Seminarplätze ausschließlich durch das Praxisreferat vergeben.
 
Wichtiger Hinweis: Anders als in anderen Modulen vergeben die Lehrenden in den Begleitseminaren keine Seminarplätze selbst. Die Koordination und die Platzvergabe nach der 1. Seminaranmeldephase laufen über das Praxisreferat. 

Wenden Sie sich mit Fragen und Anliegen zur Platzvergabe an begleitseminare.praxisreferat@hs-duesseldorf.de​

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Ich habe noch keine Praktikumsstelle – kann ich mich trotzdem für das Begleitseminar anmelden?

Ja. Melden Sie sich zum Begleitseminar an, auch wenn Sie noch keine Praktikumsstelle gefunden haben und/oder wenn der Praktikumsvertrag noch nicht vom Praxisreferat genehmigt ist. Nach dem Beginn der Seminare ist ein Nachrücken nicht mehr möglich. Wenn Sie das Praktikum in einem bestimmten Semester planen, sollten Sie sich rechtzeitig einen Seminarplatz sichern.
 
Sollten Sie den Seminarplatz doch nicht mehr benötigen, melden Sie sich vor Seminarbeginn beim Praxisreferat und nach Seminarbeginn bei der Lehrperson davon wieder ab.

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Ich habe einen Begleitseminarplatz erhalten, der sich mit meinem Praktikum überschneidet – was nun?

Die Praxisstellen sind vertraglich dazu verpflichtet, den Studierenden die Teilnahme am Praxisbegleitseminar zu ermöglichen. Bitte sprechen Sie zuerst mit der Praxisstelle darüber. Ggf. müssen die Praktikumszeiten neu vereinbart werden.

Sollten wichtige Gründe bezüglich des Lernens in der Praxis gegen Ihren Seminartermin sprechen, wenden Sie sich an begleitseminare.praxisreferat@hs-duesseldorf.de​

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5. Während des Praktikums

Zählen Krankheitstage, Pausen oder die Begleitseminarsitzungen zu den Praktikumsstunden?

Sie absolvieren in den Praxisphasen 224 bzw. 640 "Netto-Praktikumsstunden", zu denen ausschließlich Stunden zählen, die Sie im Rahmen Ihrer Praktikumstätigkeit leisten. Die Praktikumsstunden müssen vollständig absolviert werden, da sie ein Kriterium zur Verleihung der staatlichen Anerkennung sind. ​​Deshalb gilt:

  • Die Teilnahme am Begleitseminar zählt nicht zu den Praktikumsstunden.

  • Pausen müssen gemäß Arbeitszeitgesetz eingelegt werden, zählen aber ebenfalls nicht zu den Praktikumsstunden.

  • Auch Fehlzeiten (z.B. durch Krankheit) müssen innerhalb des Semesters ausgeglichen werden, in dem das Praktikum absolviert wird.

Sollten Sie langfristig krankgeschrieben sein oder aufgrund anderer Umstände Ihr Praktikum länger unterbrechen müssen, melden Sie sich bitte frühzeitig beim Praxisreferat. 

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Was kann ich bei Problemen, Konflikten oder Diskriminierung tun?

Wenn Sie ein ungutes Gefühl bei der Praxisstellensuche oder im Praktikum haben, falls Sie sich überfordert fühlen, Konflikte oder Diskriminierung erleben, wenden Sie sich bitte an das Praxisreferat. Das Praxisreferat berät vertraulich. Manchmal hilft es, einfach nur zu reden. Die Mitarbeiterinnen im Praxisreferat hören zu und versuchen, bei Bedarf gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen zu finden. Außerdem können Sie sich an die Lehrperson Ihres Begleitseminars wenden. Auch diese Gespräche sind vertraulich.

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Ich mache mir Sorgen, dass ich das Praktikum nicht bestehe.

Wenn die Weiterführung des Praktikums und/oder der Erfolg des Praktikums infrage steht, ist das eine schwierige Situation für alle Beteiligten. Wenden Sie sich an das Praxisreferat, sobald sich dies abzeichnen sollte. Dieses Vorgehen ist für die weitere Klärung notwendig. Wir sprechen in diesen Fällen sowohl mit Ihnen als auch mit der Praxisstelle. Die Gesprächsinhalte werden dabei vertraulich behandelt. 

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​6. Nach dem Praktikum​

Was muss ich nach Abschluss des Praktikums erledigen?

Auf der Abschlu​ssbescheinigung bescheinigt die Praxisstelle die erfolgreiche Ableistung der 224 bzw. 640 Stunden. Senden Sie die Bescheinigung als PDF-Datei an sozarb.praxisreferat@hs-duesseldorf.de

Sie helfen dem Praxisreferat, wenn Sie die Datei nach folgendem Muster benennen: Nachname_Vorname_224 (für das Praxismodul)
Nachname_Vorname_640 (für das MESA)

Nach der Überprüfung der Abschlussbescheinigung und der Seminarliste durch das Praxisreferat werden die gesamten Credit Points im OSSC eingetragen. Bitte beachten Sie, dass die Eintragung der Punkte aus organisatorischen Gründen eine Weile dauern kann. Sollten Sie eine zeitnahe Eintragung der Punkte benötigen (z.B. wegen BAföG-Bezuges), teilen Sie uns das bitte mit.

Die Formulare für die Abschlussbescheinigungen finden Sie hier:
Abschlussbescheinigung Praxismodul​
Abschlussbescheinigung Anerkennungsmodul​

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Was passiert, wenn ich das Praktikum und/oder das Begleitseminar nicht bestanden habe?

Wenn das Praxisbegleitseminar nicht bestanden wurde und das Praktikum erfolgreich absolviert wurde, muss nur das Praxisbegleitseminar, nicht aber das Praktikum wiederholt werden.
Wurde das Praktikum nicht erfolgreich absolviert und das Praxisbegleitseminar bestanden, müssen das Praktikum und das Praxisbegleitseminar wiederholt werden.

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​7. Finanzierung

Kann ich eine Vergütung von der Praxisstelle erhalten?

Das wird von den Trägern unterschiedlich gehandhabt. Es gibt Stellen mit und ohne Aufwandsentschädigung. Das Praxisreferat begrüßt die Vergütung studienintegrierter Praktika. 

Die Praktika im Praxismodul und im Anerkennungsmodul sind in der Prüfungsordnung vorgeschriebene und damit verpflichtende Praktika, welche integrale Bestandteile des Studiums sind. Verpflichtende Praktika sind nach §22 Abs. 1 Nr. 1 MiLoG vom Mindestlohn ausgenommen.​ Es gibt also keinen Anspruch auf eine Praktikumsvergütung. 

Das Netzwerk Prekäres Praktikum des Jungen DBSH setzt sich für eine angemessene Vergütung im Praxissemester ein. Weitere Informationen, eine Praktikumskarte mit Ampelsystem bzgl. der Vergütung und Beteiligungsmöglichkeiten finden sich auf der Website des Jungen DBSH​ ​oder in diesem Video.

Sollten Sie während der Praktikumszeit eine Vergütung erhalten können, weil Sie bereits in der Praxisstelle arbeiten, nehmen Sie für die weitere Planung bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf. Das Praxisreferat informiert zu den Möglichkeiten, das Praktikum im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit zu absolvieren. 

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Habe ich Anspruch auf BAföG während des Praktikums?

Die studienintegrierten Praxisphasen sind Teil des Regelstudiums. Sie können während des Praktikums Leistungen nach dem BAföG beziehen, wenn Sie anspruchsberechtigt sind. 

Studierende, die Fragen zum BAföG oder zur Studienfinanzierung haben, können sich an das Sozial-Referat des AStA​ oder an die Abteilung Studienfinanzierung des Studierendenwerks Düsseldorf wenden.​

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Ich weiß nicht, wie ich mein Praktikum finanzieren soll. Was kann ich tun?

Melden Sie sich beim Praxisreferat, wir beraten Sie gerne zu Ihrer individuellen Situation.

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​8. Beratung und Unterstützung

Ich möchte Widerspruch gegen eine Entscheidung des Praxisreferats einlegen.

Gegen belastende Entscheidungen des Praxisreferates können Studierende beim Prüfungsausschuss Widerspruch einlegen.

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​Meine Frage ist nicht dabei – an wen kann ich mich wenden?​

Wir beraten Sie gerne! Sie können sich mit individuellen Anliegen während der Beratungszeiten ​(telefonisch und in Präsenz) oder per E-Mail an die Mitarbeiterinnen des Praxisreferats wenden. Die Vereinbarung von individuellen Terminen ist ebenfalls möglich.​


Bitte besprechen Sie Sonderfälle frühzeitig mit dem Praxisreferat. 

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​​Hier finden Sie unsere 
Kontaktmöglichkeiten und Beratungszeiten​