Wie finde ich eine Praxisstelle?
- Durch Eigeninitiative
- Praxisstellendatenbank
- Moodleplattform für “Aushänge” freier Praxisstellen und Studierendenjobs ("Schwarzes Brett")
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Was muss ich bei der Praxisstellensuche beachten?
Die Praxisstelle muss den Vorgaben der Praxisordnung entsprechen (s. "welche Kriterien gelten für die Genehmigung einer Praxisstelle?").
Das Praxisreferat prüft vor Beginn des Praktikums, ob die Praxisstelle die Vorgaben erfüllt. Deshalb darf das Praktikum nicht vor der Genehmigung durch das Praxisreferat begonnen werden. Das gilt sowohl für das Praktikum im Praxismodul (PM) als auch für das Praktikum im Anerkennungsmodul (MESA).
Folgende Unterlagen sind für die Prüfung der Praxisstelle erforderlich:
Für das Praxismodul: Praktikumsvertrag zum Praxismodul (224 Std.)
Für das Anerkennungsmodul: Praktikumsvertrag zum Anerkennungsmodul (640 Std.)
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Wie und wann muss ich den Praktikumsvertrag zur Genehmigung einreichen?
Um fehlende Angaben oder Fehler im Praktikumsvertrag vor Praktikumsbeginn noch korrigieren zu können, reichen Sie die Unterlagen bitte spätestens zwei Wochen vor Beginn des Praktikums online ein.
Bitte mailen Sie die Unterlagen in einer einzelnen PDF-Datei an folgende E-Mail Adresse: praxisreferat.soz-kult@hs-duesseldorf.de
Sie helfen dem Praxisreferat, wenn Sie die Datei wie folgt benennen:
Für das Praxismodul (224 Std.): Nachname_Vorname_224
Für das Anerkennungsmodul (640 Std.): Nachname_Vorname_640
Falls sich die Erstellung des Praktikumsvertrags in der Praktikumsstelle verzögert, informieren Sie bitte das Praxisreferat frühzeitig.
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Welche Kriterien gelten für die Genehmigung einer Praxisstelle?
Die Praxisstelle nimmt in Anlehnung an das Berufsbild des DBSH vorrangig berufstypische Aufgaben in einem Handlungsfeld Sozialer Arbeit wahr.
Die Praxisstelle muss seit mindestens einem Jahr bestehen und mindestens zwei hauptamtliche Mitarbeiter*innen beschäftigen.
Die Praxisanleitung wird von staatlich anerkannten Sozialarbeiter*innen/Sozialpädagog*innen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in einem Tätigkeitsfeld der Sozialen Arbeit wahrgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können vergleichbar qualifizierte Fachkräfte mit akademischem Abschluss und mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung in Tätigkeitsfeldern Sozialer Arbeit die Praxisanleitung übernehmen.
Die Praxisanleitung muss mit mindestens 50% einer Vollzeit-Stelle beschäftigt sein. Falls die Praxisanleitung für eine längere Zeit ausfällt, stellt die Praxisstelle eine Vertretung.
Bitte klären Sie Besonderheiten Ihrer Praxisstelle frühzeitig mit dem Praxisreferat ab.
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Kann ich das Praktikum im Praxismodul (224 Std.) und das Praktikum im Anerkennungsmodul (640 Std.) in der selben Praxisstelle machen?
Das Praktikum im Praxismodul und das Praktikum im Anerkennungsmodul muss in zwei verschiedenen Praxisstellen absolviert werden.
Beide Praktika dürfen aber beim gleichen Träger und im gleichen Handlungsfeld absolviert werden.
Praxisstelle: Die Praxisstelle ist die Organisationseinheit, in der Sie das Praktikum absolvieren, z.B. das Kinderspielhaus der Stadt Düsseldorf. Sie dürfen das Praktikum im Anerkennungsmodul nicht im Kinderspielhaus absolvieren, wenn Sie dort schon das Praktikum im Praxismodul absolviert haben.
Träger: Der Träger der Einrichtung stellt die Personal- und die Sachmittel für die Praxisstelle zur Verfügung, z.B. die Stadt Düsseldorf (öffentlicher Träger) oder die AWO Düsseldorf (freier Träger). Sie können beide Praktika beim gleichen Träger absolvieren und können zum Beispiel ein Praktikum im Kinderspielhaus der Stadt Düsseldorf und ein Praktikum im Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Düsseldorf absolvieren.
Handlungsfeld: Die Handlungsfelder der Sozialen Arbeit unterscheiden sich durch verschiedene rechtliche Aufträge, Ziele, Aufgabenstellungen, Arbeitsprinzipien und Adressierungen. Beispiele für Handlungsfelder sind die offene Kinder- und Jugendarbeit oder die Drogenhilfe. Sie können zum Beispiel beide Praktika in der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder in der Drogenhilfe absolvieren.
Gleicher Träger und gleiches Handlungsfeld: Es ist auch möglich, beide Praktika beim gleichen Träger im gleichen Handlungsfeld zu absolvieren. Sie können zum Beispiel beide Praktika in der Schulsozialarbeit in Trägerschaft der AWO Düsseldorf absolvieren. Lediglich der Einsatzort, d.h. die Praxisstelle darf im Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung nicht identisch mit der Praxisstelle im Praxismodul sein.
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Kann ich mein Praktikum in einer Einrichtung machen, in der auch mein*e Verwandte*r/Elternteil/Partner*in arbeitet?
Die studienintegrierten Praktika sind auch Prüfungen. Die Praxisstelle bescheinigt Ihnen am Ende den Erfolg oder Misserfolg des Praktikums. Deshalb dürfen Sie Ihr Praktikum nicht in Praxisstellen absolvieren, in der die Mitarbeitenden aufgrund von Verwandtschaft oder engen Beziehungsverhältnissen bei der Bewertung befangen sind.
Das Praxisreferat rät zudem von Praxisstellen ab, in der es mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem Rollenkonflikt kommen kann. Das kann z.B. die Kita der eigenen Kinder sein oder eine Beratungsstelle, die Sie selbst oder enge Bezugspersonen als Ratsuchende*r konsultieren.
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Was muss ich bezüglich Pausen, Krankheits- und Fehlzeiten während des Praktikums beachten?
Nur tatsächlich geleistete Stunden im Praktikum werden angerechnet. Pausen müssen gemäß dem Arbeitszeitgesetz eingelegt werden, zählen aber nicht zu den 224 bzw. 640 Praktikumsstunden dazu.
Fehlzeiten (z.B. durch Krankheit) müssen innerhalb des Semesters ausgeglichen werden, in dem das Praktikum absolviert wird.
Sollten Sie langfristig krankgeschrieben sein oder müssen aufgrund anderer Umstände Ihr Praktikum länger unterbrechen, melden Sie sich bitte frühzeitig beim Praxisreferat.
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Wie bekomme ich einen Platz im Begleitseminar?
Wählen Sie das Praxisbegleitseminar während der ersten Seminaranmeldephase im OSSC, auch wenn Sie noch keine Praktikumsstelle gefunden haben und/oder wenn der Praktikumsvertrag noch nicht vom Praxisreferat genehmigt ist.
Die Praxisstellen sind verpflichtet, Studierende für das Praxisbegleitseminar freizustellen. Ansprechpartnerin für alle Fragen zum Begleitseminar ist das Praxisreferat. Nach der Seminarplatzvergabe über das OSSC werden Seminarplätze ausschließlich durch das Praxisreferat vergeben. Sie können sich in allen Fragen zum Praxisbegleitseminar wenden an: Praxisbegleitseminare.soz-kult@hs-duesseldorf.de
Die Veranstaltungen finden wöchentlich oder zweiwöchentlich in der Langzeitseminarphase statt.
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Ist eine ausführliche schriftliche Beurteilung oder eine Bewertung durch die Praxisstellen erforderlich?
Nein, aber ein Zeugnis/Praktikumsbeurteilung über die Praxiszeit kann sich aber bei späteren Bewerbungen günstig erweisen.
Im Anerkennungsmodul füllt Ihnen die Praxisstelle am Ende des Praktikums einen Feedbackbogen aus. Dieser ist nur für Sie selbst bestimmt.
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Benötige ich während des Praktikums eine Haftpflichtversicherung?
Den Studierenden wird eine eigene Haftpflichtversicherung empfohlen, es sei denn, das Haftpflichtrisiko ist durch eine von der Praxisstelle abgeschlossene Versicherung abgedeckt.
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Kann ich mir Praxiszeiten außerhalb der Hochschule anerkennen lassen?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich Praxiszeiten außerhalb der Hochschule anerkennen zu lassen.
Dabei kommt es allerdings nicht nur darauf an, dass Sie eine Tätigkeit im Umfang von 224 Stunden (für das Praxismodul) oder 640 Stunden (für das Anerkennungsmodul) in einem geeigneten Handlungsfeld Sozialer Arbeit nachweisen können. Wichtig ist vor allem, dass Sie nachweislich durch eine Hochschule oder in vergleichbarer Qualität begleitet wurden. Diese Begleitung muss in einem dem Begleitseminar entsprechenden zeitlichen Umfang, parallel zu den Praxiszeiten und extern stattgefunden haben. Studierende, die die studienintegrierten Praxisphasen regulär absolvieren, werden durch das Praxisbegleitseminar hochschulseitig begleitet. Für die Anerkennung von Praxiszeiten muss diese Anforderung daher ebenfalls erfüllt sein.
Weitere Informationen zu den Voraussetzung und zur Antragstellung finden Sie hier.
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Ich möchte mein Praktikum im Ausland machen.
Für ein Praktikum im Ausland gelten in der Regel dieselben Bestimmungen wie für ein Praktikum im Inland. Bitte sprechen Sie alle weiteren Fragen zum Praktikum im Ausland mit dem Büro für Internationales ab:
Tel.: +49 211 4351 3343
E-Mail: international.soz-kult@hs-duesseldorf.de
Planen Sie bitte circa ein Jahr Vorbereitungszeit ein.
Die Praktikumsbegleitung erfolgt in der Regel durch ein Online-Begleitseminar und in Ausnahmefällen durch eine individuelle Fernbetreuung. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Büro für Internationales.
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Was kann ich tun bei Problemen, Konflikten, Diskriminierung?
Wenn Sie ein ungutes Gefühl bei der Praxisstellensuche oder im Praktikum haben, falls Sie sich überfordert fühlen, Konflikte oder Diskriminierung erleben, wenden Sie sich bitte an das Praxisreferat. Das Praxisreferat berät vertraulich. Manchmal hilft es, einfach nur zu reden. Die Mitarbeiterinnen im Praxisreferat hören zu und versuchen, bei Bedarf gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen zu finden. Außerdem können Sie sich an die Lehrperson Ihres Begleitseminars wenden. Auch diese Gespräche sind vertraulich.
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Ich mache mir Sorgen, dass ich das Praktikum nicht bestehe.
Sollte sich andeuten, dass der erfolgreiche Abschluss Praktikums gefährdet ist, sind die Praxisstellen und die Studierenden verpflichtet, sich unverzüglich mit dem Praxisreferat in Verbindung zu setzen (§ 6 Abs. 4 Praxisordnung). In diesem Fall hört das Praxisreferat Sie und die Praxisanleitung an. Mit Ihrer Zustimmung kann auch die*der Lehrende aus dem Praxisbegleitseminar angehört werden. Wird keine Einigung erzielt und das Praktikumsverhältnis aufgelöst, so entscheidet das Praxisreferat darüber, ob der bereits absolvierte Teil des Praktikums als „erfolgreich“ anerkannt wird.
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Ich möchte Widerspruch gegen eine Entscheidung des Praxisreferats einlegen.
Gegen belastende Entscheidungen des Praxisreferates können Studierende beim Prüfungsausschuss Widerspruch einlegen.
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Wo gibt es Beratung?
Wir beraten Sie gerne! Melden Sie sich im Praxisreferat während der Beratungszeiten (telefonisch und in Präsenz, eine Anmeldung ist nicht nötig) und per E-Mail. Die Vereinbarung von individuellen Terminen ist ebenfalls möglich.
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Meine Frage ist nicht dabei – an wen kann ich mich wenden?
Sie können sich mit individuellen Anliegen während der Beratungszeiten (telefonisch und in Präsenz) oder per E-Mail an die Mitarbeiterinnen des Praxisreferats wenden.
Bitte besprechen Sie Sonderfälle frühzeitig mit dem Praxisreferat.
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