Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

​Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang

"Pädagogik der Kindheit und Familienbildung"


Ausgefertigt auf Grundlage des Beschlusses des Fachbereichsrats vom 15.7.2015.
Geändert durch Beschluss des Fachbereichsrates vom 6.7.2016  und vom 9.11.2016
sowie aufgrund der Änderungssatzungen zur Prüfungsordnung vom 28.11.2016 und vom 14.03.2024.


Inhalt 

Begriffsklärung

1. Studieneingangsphase

Modul ME Mentoring

Modul PP Propädeutik / Projekt

1.1       Eingangsmodule im Studienbereich  E1 Professionelle Identität

Modul E1.1 Orte für Kinder, Konzepte pädagogischen Handelns und Bildung in der Kindheit

Modul E 1.2 Kommunikation mit Kindern und Selbstreflexion

1.2       Eingangsmodule im Studienbereich  E2 Menschliche Entwicklung im sozialen Umfeld

Modul E 2.1 Einführung in Theorie und Geschichte der Erziehungswissenschaft

Modul E 2.2 Förderung von Entwicklung und Gesundheit von Kindern

Modul E 2.3 Grundlagen der Zusammenarbeit mit Eltern und Grundlagen der Familienbildung

1.3       Eingangsmodule im Studienbereich  E3 Gesellschaftliche Strukturen und Entwicklungen

Modul E 3.1 Kind und Familie im Sozialraum

Modul E 3.2 Soziale und politische Rahmungen von Kindheit und Familie

1.4       Eingangsmodul im Studienbereich  E4 Rechtliche, Sozialpolitische,  institutionelle und  sozialwirtschaftliche Bedingungen

Modul E 4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen

1.5       Eingangsmodule im Studienbereich  E5 Bildungsbereiche in Kultur, Ästhetik, Medien und anderen Bereichen

Modul E 5.1 Grundlagen ästhetischer Bildung

Modul E 5.2 Literatur

Modul E 5.3 Grundlagen ausgewählter Bildungsbereiche


 

2. Studienaufbauphase

2.1       Hauptmodule im Studienbereich  H1 Professionelle Identität

Modul H 1.1 Forschungsmethoden und Forschungspraxis

Modul H 1.2 Theorien und Modelle der Kommunikation und Beratung

2.2       Hauptmodule im Studienbereich  H2 Menschliche Entwicklung im sozialen Umfeld

Modul H 2.1. Theorien und Methoden der Erwachsenen- und Familienbildung

Modul H2.2 Einführung in die Diagnostik und Förderung

2.3       Hauptmodule im Studienbereich  H3 Gesellschaftliche Strukturen und Entwicklungen

Modul H 3.1. Diversität von Kindheit und Familie - Einführung

Modul H 3.2. Diversität von Kindheit und Familie - exemplarische Vertiefung

2.4       Hauptmodul im Studienbereich  H4 Rechtliche, sozialpolitische,  institutionelle und  sozialwirtschaftliche Bedingungen

Modul H 4.1 Management und Evaluieren als Leitungsaufgabe

2.5       Hauptmodule im Studienbereich  H5 Bildungsbereiche in Kultur, Ästhetik, Medien

Modul H 5.1 Musik (inklusive Tanz)

Modul H 5.2 Bewegung (inklusive Tanz)

2.6       Schwerpunkte

Modul SP1 Schwerpunkt Bildung und Erziehung im internationalen und interkulturellen Kontext

Modul SP 2 Schwerpunkt Beratung

Modul SP 3 Schwerpunkt Bewegungs- und Erlebnispädagogik

Modul SP 4 Schwerpunkt Bildung und Soziale Arbeit

Modul SP 5 Schwerpunkt Digitale Medien, Massenmedien und computervermittelte Kommunikation

Modul SP 6 Schwerpunkt Exklusion-Inklusion-Diversity

Modul SP 7 Schwerpunkt Gesundheit

Modul SP 8 Schwerpunkt Kulturarbeit/Kulturpädagogik

Modul SP 9 Schwerpunkt Menschenrechte

Modul SP 10 Schwerpunkt Entwicklungsförderung

Modul SP 11 Variabler Schwerpunkt


3. Studienabschlussphase

Modul PR Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung

Modul WA Wahlmodul

Modul THB Bachelor-Thesis-Begleitmodul

Modul TH Bachelor-Thesis

Modul TK Kolloquium

 

Begriffsklärung

Lehrgebiete im Sinne dieser Prüfungsordnung sind: Behindertenpädagogik, Didaktik sowie Methoden der Kindheitspädagogik und der Erwachsenenbildung, Didaktik sowie Methoden der Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaften, Politikwissenschaft, Psychologie, Rechtswissenschaften, Sozialmedizin, Sozialphilosophie, Soziologie, Verwaltung und Organisationswissenschaft sowie Kultur, Ästhetik, Medien mit den Teil-Lehrgebieten Bewegung, Bildende Kunst, Literatur und Ästhetische Praxis, Musik, Neue Medien, Performative Künste, Video. Zusätzlich sind weitere Bildungsbereiche wie Mathematisch-naturwissenschaftliches Denken und Sprache Teil-Lehrgebiete.

1. Studieneinga​​ngsphase

 

Modul ME Mentoring

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: keine

Prüfungsformen: Besondere Prüfungsformen (§ 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Eine Veranstaltung: Mentoring

2 SWS

24 h

28 h

ME.1

2 CP

Summe

 

24 h

28 h

 

 

 

2 SWS

 

52 h

 

2 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Gruppenpädagogische Methoden, aktivierende Methoden wie handlungsorientiertes Lernen, Rollenspiele, Präsentationen, Beratungsmethoden, Einzel- und Kleingruppenarbeit, Diskussionen, Reflexions- und Kommunikationsübungen

Gruppengröße:
35 – verbindlich

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:

Die Studierenden

  • sind vertraut mit Studienaufbau und Prüfungsbedingungen,
  • kennen die verschiedenen Formen des Erbringens von Prüfungsleistungen und deren Anforderungen,
  • sind in der Lage, sich einen Stundenplan zu erstellen und ihr Studium auch im Hinblick auf ein eventuelles Auslandssemester oder -praktikum oder andere Flexibilisierungsnotwendigkeiten zu planen,
  • verfügen über Kenntnisse zu unterschiedlichen Lernbedürfnissen, -zugängen und -methoden,
  • kennen spezielle Angebote und Institutionen der Fachhochschule zur Beratung / Unterstützung in unterschiedlichen Lebenslagen und Problemstellungen.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • verfügen über Fähigkeiten zur eigenständigen Informationsrecherche, -beurteilung und -verarbeitung,
  • sind in der Lage, Medien zielgerichtet auszuwählen und kompetent einzusetzen,
  • können Arbeits- und Sachstrukturen erkennen und selbst schaffen,
  • können aus einem Repertoire an für den Hochschulkontext geeigneten Lernmethoden und –techniken situationsangemessen die für sie passenden auswählen,
  • verfügen über Strategien zur Problemlösung, Überwindung von Lernhemmnissen und zur Stressbewältigung,
  • sind in der Lage, Lern- und Arbeitsprozesse eigenverantwortlich zu planen und verfügen über Strategien zum Zeitmanagement und zur (Selbst-) Organisation,
  • entwickeln Fähigkeiten zu interdisziplinärem Denken.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • verfügen über Fähigkeiten zur gemeinschaftlichen und arbeitsteiligen Erarbeitung von Lösungen, zur verantwortlichen Übernahme von Funktionen und zum Einbringen eigener Ideen in Lerngruppen (Teamfähigkeit),
  • sind in der Lage, Unterstützung anzubieten, einzufordern und anzunehmen,
  • sind in der Lage, angemessen und lösungsorientiert zu kritisieren bzw. auf Kritik zu reagieren und erlangen Entscheidungs- und Konfliktfähigkeit,
  • verfügen über Kommunikationsfähigkeiten und gestalten verschiedene Kommunikations- und Interaktionssituationen im Rahmen des Studiums aktiv und bewusst.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • erkennen und reflektieren eigene Stärken, Entwicklungsbedarfe und Fortschritte im Studium,
  • sind in der Lage zu angemessener Selbstkritik sowie zum konstruktiven Umgang mit Misserfolgserlebnissen,
  • können sich eigenständig Lernziele setzen, Verantwortung für den eigenen Lern- und Studienprozess übernehmen und entwickeln eine angemessene Selbstwirksamkeitsüberzeugung,
  • reflektieren ihre persönliche Lernbiographie und Lernmotivation,
  • setzen sich mit ihrem bildungsbiographischen Hintergrund, dem eigenen Zugang zum Studium und der Studienaufnahme als neuem Lebensabschnitt auseinander.

     

Inhalte:
Alle Frage- und Problemstellungen der Studierenden zu Studienablauf und -aufbau, Prüfungsbedingungen sowie zu allgemeinen Themen des Studiums und der persönlichen, sozialen und ökonomischen Situation der Studierenden; Wissen zu Lern- und Arbeitsmethoden im Rahmen des Studiums

Häufigkeit des Angebots:
Jedes Semester

Sonstige Informationen:
Dieses Modul sichert nicht nur eine kontinuierliche Beratung und Unterstützung der Studierenden während der Studieneingangsphase zur Vermeidung von Studienabbrüchen, sondern es ist vor allem von zentraler Relevanz zur Förderung der Methoden-, Sozial- und Subjektkompetenzen der Studierenden. Deshalb werden vor allem diese Kompetenzen in den geforderten Prüfungsleistungen evaluiert.

Modulbeauftragte: Prof. Dr. Elke Kruse (Erziehungswissenschaft)

 


 

Modul PP Propädeutik / Projekt

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: keine

Prüfungsformen: Besondere Prüfungsformen (§ 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Eine Veranstaltung zur Einführung in die Methoden und Techniken wissenschaftliches Arbeitens, Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung, Konzeptarbeit sowie Moderations- und Präsentationstechniken im Studium über 2 Semester mit 2 Prüfungen

4 SWS

48 h

56 h

PP.1

4 CP

4 SWS

48 h

108 h

PP.2

6 CP

Summe

 

96 h

164 h

 

 

 

8 SWS

 

260 h

 

10 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Vorträge, Seminareinheiten mit Diskussion, Kleingruppenarbeit, Rollenspiele, Forschungs- und Schreibwerkstätten, kleine Forschungsvorhaben der empirischen Sozialforschung, Feldstudien

Gruppengröße:
35 – verbindlich

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:

Die Studierenden

  • sind in der Lage zu eigenständiger wissenschaftlicher Recherche von fachlicher Literatur und Datenbeständen,
  • verfügen über Kenntnisse zur Konzeptentwicklung sowie zur Moderation und Präsentation,
  • verfügen über grundlegende Kenntnisse und kritische Reflexionsfähigkeit zur Kulturgebundenheit und Universalität menschlichen Verhaltens,
  • kennen den Aufbau der im Studium benötigten Textarten (insbesondere Protokoll, Referat, Thesenpapier, Exzerpt, Hausarbeit) und können diese unter Berücksichtigung der Kriterien und Standards wissenschaftlichen Arbeitens selbstständig verfassen,
  • kennen zentrale Begriffe, wissenschaftstheoretische Hintergründe sowie forschungsmethodische und -ethische Standards der empirischen Sozialforschung,
  • verfügen über grundlegende Kenntnisse zu Zielen, Erhebungs- und Auswertungsmethoden qualitativer und quantitativer empirischer Sozialforschung,
  • erhalten einen Einblick in die Besonderheiten und Herausforderungen der empirischen Forschung mit Kindern als Forschungssubjekten,
  • erwerben Fähigkeiten zur Beteiligung an Theoriediskursen im berufspraktischen und wissenschaftlichen Kontext und werden zu einer Reflexion des Theorie-Praxis-Zusammenhangs angeregt.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • wenden auf der Basis des erworbenen Wissens grundlegende Techniken und Methoden wissenschaftlichen Arbeitens und der empirischen Sozialforschung / Praxisforschung sicher und zielgerichtet an,
  • können wissenschaftliche Texte, Datenbestände sowie empirische Forschungsergebnisse verstehen, interpretieren, kriteriengeleitet beurteilen und unter eigenen Fragestellungen bearbeiten,
  • können Vorträge vorbereiten, strukturieren und präsentieren,
  • erwerben Sicherheit in Auswahl, Einsatz und Nutzung geeigneter (technischer) Medien insbesondere im Hinblick auf ihren Einsatz im Rahmen von Selbststudium, Vortragsgestaltung und empirischer Forschung,
  • verfügen über Fähigkeiten, sich neuen und vertrauten Situationen mit forschendem Blick zuzuwenden,
  • können in der Praxis Forschungsfragestellungen identifizieren und diese im Hinblick auf eine wissenschaftliche Analyse systematisch präzisieren und operationalisieren,
  • können grundlegende Methoden empirischer Sozialforschung hinsichtlich ihres Einsatzes in der Praxisforschung angemessen einschätzen, technisch umsetzen, das gewonnene Material aufbereiten und im Hinblick auf seine mögliche Relevanz für anknüpfende pädagogische Handlungsstrategien interpretieren,
  • sind in der Lage, Forschungsdesigns, -prozesse und -ergebnisse auf der Basis methodischer und ethischer Kriterien kritisch zu hinterfragen und zu beurteilen sowie theoretisch einzuordnen.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • verfügen über Fähigkeiten zur Kooperation mit Studierenden und Vertretern der beruflichen Praxis,
  • können Diskussionen angemessen und lösungsorientiert moderieren,
  • sind in der Lage zu Aktion und Kommunikation im wissenschaftlichen Feld,
  • sind in der Lage zu einer respektvollen, (differenz-)sensiblen und aktivierenden Datensammlung bei Menschen,
  • übernehmen Verantwortung für die angemessene und respektvolle Gestaltung der Interaktionen im Rahmen des Forschungsprozesses,
  • können ihre Arbeitsergebnisse in unterschiedlichen Kontexten (hochschulisch, in Institutionen der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung, gegenüber Kindern und Familien) angemessen präsentieren und vermitteln.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • verfügen über Fähigkeiten zu Planung, Organisation und Selbstmanagement,
  • setzen sich mit ihrer beruflichen Rolle, insbesondere als (forschende) Beobachter und angehende Wissenschaftler / Wissenschaftlerinnen und der damit einhergehenden Verantwortung auseinander,
  • reflektieren die Subjektivität und Kulturgebundenheit der eigenen Perspektiven, Orientierungen und Wahrnehmungen und verfügen über Fähigkeiten zur Perspektivübernahme,
  • verstehen empirische Forschung als ein Instrument zur kritischen Reflexion der (eigenen) pädagogischen Praxis und als Element der Professionalisierung.

     

Inhalte:
Grundlegende Fragen der Wissenschaftstheorie und des Verhältnisses von Theorie und Praxis; zentrale Kompetenzen und Ansätze wissenschaftlichen Denkens und Arbeitens; Techniken und Methoden wissenschaftlichen Arbeitens (insbesondere Recherchetechniken, Analyse und Verfassen wissenschaftlicher Texte, Präsentation von Wissen und Erkenntnissen); Methoden der Konzeptentwicklung, Moderations- und Präsentationstechniken in Studium und Praxis der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung; Wissenschaftstheoretische Hintergründe, Ziele, Ansätze, Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung; rechtliche Rahmung, ethische und methodische Standards von Datenerhebung und -auswertung; Reflexion eigener Beobachtungserfahrungen; theoretische Auseinandersetzung mit Konzepten der Wahrnehmung und des Verstehens

Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester

Sonstige Informationen:
Im 1. Teil sollen die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens und Denkens gelegt werden. Diese sollen im 2.Teil zur Bearbeitung konkreter Forschungs- oder Entwicklungsaufgaben eingesetzt werden, damit die Studierenden in ihren wissenschaftlichen Handlungskompetenzen gefördert werden können. Deshalb wird im 2. Teil das handlungsorientierte Lernen in besonderem Maße gestärkt, was sich auch in dem erhöhten Arbeitsaufwand des Selbststudiums ausdrückt.

Modulbeauftragte: Prof. Dr. Elke Kruse (Erziehungswissenschaft)

 


 

1.1 Eingangsmodule im Studienbereich
E1 Professionelle Identität

Modul E1.1 Orte für Kinder, Konzepte pädagogischen Handelns und Bildung in der Kindheit

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: keine

Prüfungsformen: Klausurarbeiten und besondere
Prüfungsformen (§§ 20 und 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Eine Veranstaltung: Orte für Kinder und Konzepte pädagogischen Handelns
(Testat E1.1.1 gem. § 17 Abs. 4 der Rahmenprüfungsordnung)

2 SWS

24 h

54 h, davon mind. 20 h Hospitationen in mind. 3 versch. Einrichtungstypen

-

3 CP

Eine Veranstaltung: Bildung in der Kindheit

4 SWS

48 h

160 h, davon 120 h Praktikum

E1.1.2

8 CP

Summe

 

72 h

214 h

 

 

 

6 SWS

 

286 h

 

11 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Vorlesungseinheiten, Textanalyse, Kleingruppenarbeit im Seminarrahmen, Beobachtungsübungen (Beobachtungspraktikum), Hospitationen / Praxisbesuche, Referate und Präsentationen, Projektarbeit, Reflexions- und Kommunikationsübungen.

Seminaristisch begleitete pädagogisch-praktische Arbeit in Institutionen der Bildung, Erziehung und Betreuung bis zum Ende des Grundschulalters und in Einrichtungen der Familienbildung (Vollzeitpraktikum).

Gruppengröße:
35 – Richtgröße

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:

Die Studierenden

  • können Kindheit und Familie als Begriffe und Ordnungsprinzipien sozial, biographisch und institutionell zuordnen und kennen Orte formaler, informeller und nonformaler Bildung im Sinne von Basiskenntnissen für sozial-räumliche Erkundungen zu Konstruktionen von jüngster, früher und mittlerer Kindheit sowie für sozial-politischer und ordnungspolitische Strukturierungen der Kindheit,
  • können institutionelle Handlungskonzepte auf pädagogische Theorien und entwicklungspsychologische Kenntnisse über Kinder bis zum Ende des Grundschulalters und ihren Familien beziehen,
  • verfügen über Kenntnisse internationaler pädagogischer Konzepte,
  • können erziehungswissenschaftliche Kenntnisse in den sozialpolitischen Kontext nationaler, bundesländerspezifischer und internationaler Bildungsprogramme vergleichend einordnen,
  • kennen Grundlagen von Bildungsprozessen in der Kindheit sowie Grundlagen des Planens, Gestaltens und Förderns von Bildungsprozessen,
  • verfügen über Kenntnisse zur Beobachtung und Analyse von Rahmenbedingungen professionellen Handelns in pädagogischen Institutionen für Kinder als formale Bildungsangebote wie auch an Orten / zu Zeiten informeller und nonformaler Bildung,
  • kennen Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren für die Entwicklung einzelner Kinder und für Kindergruppen und unterscheiden dabei Beobachtungs- und Dokumentationsmethoden als Form pädagogischer Handlungsunterstützung von bereichsspezifischer individualisierter Beobachtung und von diagnostischen Beobachtungs- und Dokumentationsformen,
  • ordnen die Bedeutung des Kinderspiels als anthropologische Voraussetzung für kindliche Bildungsprozesse den fachdidaktischen Grundlagen zu,
  • verfügen über Kenntnisse der Umsetzung pädagogischer Handlungskonzepte in Institutionen der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung und zur Erschließung von Orten und Konzepten für nonformale und informelle Bildung als individuell-eigenständige Aneignungskonzepte.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • können verschiedene Ansätze professionellen methodischen Handelns in der Pädagogik der Kindheit und Familienpädagogik analysieren und vergleichen,
  • verstehen und konzipieren kommunikative Kontexte der pädagogischen Ansätze einschl. pper-Interaktionen und bereiten ihr erlangtes Wissen interaktiv mit elektronischen Medien auf,
  • sind in der Lage, Rahmenbedingungen professionellen Handelns zu beobachten und zu analysieren und soziale Räume zu erkunden,
  • verfügen über Fertigkeiten in Bezug auf differenzierte Beobachtung, Verschriftlichung und Reflexion kindlicher Bildungsprozesse,
  • sind in der Lage, didaktische Planungen für ihr eigenes professionelles Handelns vorzunehmen, diese umzusetzen, auszuwerten und zu reflektieren,
  • wenden begründet Ansätze professioneller Bildungsarbeit in der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung an und setzen arbeitsfeldspezifische didaktisch-methodische Modelle bezogen auf Individuen, Gruppen und institutionelle Settings, Methoden kollegialer Beratung sowie der Teamarbeit ein,
  • kennen Methoden der Spielförderung mit dem einzelnen Kind, Klein- und Kindergruppen sowie deren Einsatz in Institutionen der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung,
  • entwickeln die Fähigkeit zur kritischen Analyse sowie die Anwendung aktueller Verfahren der Beobachtung und Dokumentation in pädagogischen Institutionen für Kinder bis zum Ende des Grundschulalters,
  • sind in der Lage, Bildungsprozesse bei Kindern situationsbezogen zu beobachten, zu analysieren, zu dokumentieren und zu evaluieren,
  • planen spielpädagogische Angebote und Impulse, führen sie durch und reflektieren sie,
  • erlangen die Fähigkeit zur Beobachtung und Analyse kindlicher Bildungsprozesse, Fähigkeit zur Generierung handlungsrelevanter Schlüsse für ein entsprechend abgestimmtes pädagogisches Handeln.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • erkennen die Bedeutung des kommunikativen Aushandelns pädagogischer Intentionen,
  • können kindliche Bildungsprozesse identifizieren und fachsprachlich beschreiben,
  • verstehen Bildung in der Kindheit als ko-konstruktiven Interaktionsprozess,
  • verfügen über grundlegende Fertigkeiten zum reflexiven Beziehungsaufbau mit Kindern zur Gestaltung von Spiel- und Bildungskontexten,
  • gestalten professionelle Beziehungen zu Kindern und Erwachsenen aktiv und bewusst,
  • sind konflikt- und kritikfähig und kommunizieren im Team wie auch in der Beratung angemessen,
  • verfügen über die Fähigkeit zur Reflexion eigener und fremder Beobachtungen im fachlichen Austausch mit anderen Fachkräften.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • erlangen Fähigkeiten zur Selbst- und Fremdwahrnehmung und ein professionelles Selbstverständnis und berufliche Handlungsfähigkeit - dazu gehören (Selbst-) Reflexions- und Stressbewältigungsfähigkeit sowie Selbstwirksamkeitsüberzeugung,
  • bewältigen Rollen- und Funktionskonflikte, erkennen eigene Kommunikationsformen in der Interaktion mit Kindern und verfügen über Kommunikationsalternativen,
  • erkennen Ursprünge eigener Einstellungs- und Verhaltensmuster und deren Auswirkungen auf die (zukünftige) Arbeit.

     

Inhalte:

Einführung in die Konstruktion von Kindheit als Lebensphase und Familie als Setting von Bildung. Einführung in pädagogische Handlungskonzepte und ihre praktische Umsetzung in Institutionen der Pädagogik der Kindheit und Familienarbeit. Grundlagen der Planung, Durchführung und Evaluation lebenslanger formaler, informeller und nonformaler Bildungs- und Lernprozesse. Grundlagen der Analyse, Begründung und Bewertung von institutionenbezogenen Bildungsplänen und –programmen,  deren Umsetzung sowie Grundlagen der Förderung und Unterstützung von individuellen und kollektiven Bildungs- und Aneignungsprozessen, freies und angeleitetes Spiel zur Förderung kognitiver, emotionaler und sozialer Kompetenzen, Grundlagen einer Didaktik und Methodik der Arbeit mit Kindern in Institutionen der Erziehung, Bildung und Betreuung bis zum Ende des Grundschulalters und anverwandten Institutionen. Einführung in die generationalen Ordnungen der Kindheit und deren Umsetzung in pädagogischen Settings.

Im Rahmen der Veranstaltung Orte für Kinder und Konzepte pädagogischen Handelns (Testat1.1.1) absolvieren die Studierenden mindestens drei Hospitationen in verschiedenen Einrichtungstypen für Kinder bis zum Schuleintritt sowie bis zum Alter von 14 Jahren. Die Hospitationen umfassen mindestens 20 Stunden und werden im Rahmen der Lehrveranstaltung vorbereitet.

Im Rahmen der Veranstaltung Bildung in der Kindheit (Prüfung E1.1.2) absolvieren die Studierenden ein 120-stündiges Praktikum in einer Kindertageseinrichtung. Die Gestaltung des Praktikums (u. a. Fragestellungen, zu erfüllende Aufgaben, dazu notwendige Methoden, zeitlicher Verlauf) werden im Rahmen der Lehrveranstaltung intensiv vorbereitet. In diesem Praktikum stellen die Studierenden in einem umfassenden Sinne den Zusammenhang zwischen den Studieninhalten und der Praxis her: Die Studierenden setzen sich analytisch und reflexiv mit dem Verhältnis zwischen pädagogischer Theorie und Praxis, zwischen didaktischen und methodischen Verfahren und ihrer Praxisanwendung sowie zwischen dem eigenen (professionellen) Selbstbild und den konkreten berufspraktischen Erfahrungen auseinander.

Häufigkeit des Angebots:
E1.1.1 jedes zweite Semester, E1.1.2 jedes zweite Semester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte: Prof. Dr. Irene Dittrich (Erziehungswissenschaft)

 


Modul E 1.2 Kommunikation mit Kindern und Selbstreflexion

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: keine

Prüfungsformen: Besondere Prüfungsformen (§ 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Eine Veranstaltung: Selbstreflexion
(Testat E1.2.1 gem. § 17 Abs. 4 der Rahmenprüfungsordnung)

2 SWS

24 h

28 h

-

2 CP

Eine Veranstaltung: Kommunikation mit Kindern

2 SWS

24 h

28 h

E1.2.2

2 CP

Summe

 

  48h

56 h

 

 

 

4 SWS

 

104 h

 

4 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Vorlesungseinheiten, Textanalyse, Kleingruppenarbeit im Seminarrahmen, Referate und Präsentationen, Projektarbeit, Reflexions- und Kommunikationsübungen, kreative Methoden (mit Malen, Musik, Phantasiereisen, biographischem Schreiben, Aufstellungsübungen etc.).

Gruppengröße:
Selbstreflexion: 25 – verbindlich, Kommunikation mit Kindern: 35 - Richtgröße

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:

Die Studierenden

  • kennen die Bedeutung der eigenen Persönlichkeit als bedeutsames Handwerkszeug für die Bildungs- und Erziehungsarbeit und stellen Zusammenhänge zwischen Kenntnissen biographischen Werdens und Gewordenseins wie Einstellungen, Erfahrungen, Normen und Werte und pädagogischen Handlungsweisen her,
  • kennen Konzepte der Wahrnehmung und des Verstehens als Basis zur Reflexion des eigenen professionellen Handelns,
  • können entwicklungspsychologische Kenntnisse z. B. zu Bindung, Beziehung und Sprachentwicklung im Hinblick auf deren Bedeutung für die Kommunikation mit Kindern einordnen,
  • verfügen über Kenntnisse zu institutionellen Erziehungsstrukturen und Bildungsarrangements als moderierenden Faktoren der Kommunikation mit Kindern,
  • kennen Methoden der Kommunikation mit Kindern,
  • verfügen über Kenntnisse zur Bedeutung und Entwicklung der Peer-Interaktion und kennen Strategien, die Peer-Interaktion zu unterstützen.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • verstehen und konzipieren kommunikative Kontexte der pädagogischen Ansätze und bereiten ihr erlangtes Wissen interaktiv mit elektronischen Medien auf,
  • entwickeln ihre Fähigkeiten, komplexe Sachverhalte speziell für Kinder in einer verständlichen und das Interesse anregenden Sprache zu vermitteln,
  • sind in der Lage, Kinder durch Informationsvermittlung neugierig zu machen und anzuregen, selbst aktiv zu werden,
  • sind in der Lage, sich selbst, ihre Einstellungen und ihr Verhalten vor dem Hintergrund ihrer eigenen Biographie, ihres „Gewordenseins“ zu verstehen und sich eigener Erfahrungen, Normen und Werte bewusst zu werden und zu sein,
  • nehmen in der Kommunikation mit Kindern deren Einzigartigkeit wahr, spiegeln Lebendiges im Augenblick, gehen in den Dialog mit ihrem inneren Kind, erkennen im pädagogischen Alltag die geeigneten Situationen für Impulse an das einzelne Kind und an Kindergruppen,
  • verfügen über ein breites Repertoire an Kommunikationsmitteln zur Unterstützung kindlicher Aneignungsprozesse,
  • sind in der Lage, Kommunikationsprozesse mit Kindern auf der Basis des erworbenen Wissens zu analysieren, zu reflektieren sowie aktiv und bewusst zu steuern.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • erkennen die Bedeutung des kommunikativen Aushandelns pädagogischer Intentionen,
  • verstehen Bildung in der Kindheit als ko-konstruktiven Interaktionsprozess,
  • verfügen über grundlegende Fertigkeiten zum reflexiven Beziehungsaufbau mit Kindern zur Gestaltung von Spiel- und Bildungskontexten,
  • sind zu empathischer und entwicklungsangemessener Kommunikation mit Kindern von der Geburt bis zum Ende des Grundschulalters in der Lage,
  • können eigene persönliche Stärken, Kompetenzen und Entwicklungsbedarfe thematisieren und durchdenken,
  • sind in der Lage, ihre eigenen identitätsprägenden Erfahrungen in deren Reichweite für ihr pädagogisches Handeln zu durchdringen,
  • erwerben Fähigkeiten zu empathischem und kognitivem Fremdverstehen sowie zur positiven Fremdwahrnehmung.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • reflektieren eigene Lernprozesse im Rahmen ihrer beruflichen / pädagogischen Rolle,
  • erlangen Fähigkeiten zur Selbst- und Fremdwahrnehmung, ein professionelles Selbstverständnis und berufliche Handlungsfähigkeit,
  • erkennen eigene Kommunikationsformen in der Interaktion mit Kindern und verfügen über Kommunikationsalternativen,
  • erkennen Ursprünge eigener Einstellungs- und Verhaltensmuster und deren Auswirkungen auf die (zukünftige) Arbeit,
  • verfügen über eine reflexive Haltung hinsichtlich der eigenen Rolle im Lernprozess jedes Kindes und einer dialogischen Haltung im spielpädagogischen Handeln mit Kindern und in der Kommunikation mit ihren Familien,
  • sind sich ihrer eigenen Kommunikation mit Kindern bewusst und in der Lage, diese im Team reflexiv weiter zu entwickeln.

     

Inhalte:
Veranstaltung: Selbstreflexion (Testat E1.2.1): Reflexion des eigenen „Gewordenseins“ und Beschäftigung mit der persönlichen Bildungs- und Erziehungsgeschichte in ihren Auswirkungen auf die (zukünftige) Arbeit sowie die Reflexion von Beobachtungserfahrungen in Praxisfeldern der Kindheit und Familienbildung in Verknüpfung von Reflexionen und Analyse kindlicher Bildungsprozesse; theoretische Auseinandersetzung mit Konzepten der Wahrnehmung und des Verstehens, um das eigene Handeln als Erwachsene/r zu erkennen und das professionelle Handeln transparent zu machen.

Veranstaltung: Kommunikation mit Kindern (Testat E1.2.2): Grundlagen der Kommunikation mit Kindern vor dem Hintergrund entwicklungspsychologischer Kenntnisse insbesondere zu Bindung, Beziehung und Sprachentwicklung und unter Einbeziehung der Kenntnisse zu Erziehungsstrukturen und Bildungsarrangements in Institutionen, den Kenntnissen zu Peer-Interaktionen und dem Bildungsauftrag zur Unterstützung eigenaktiver Aneignungsprozesse.

Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte: Prof. Dr. Irene Dittrich (Erziehungswissenschaft) und Prof. Dr. Elke Kruse (Erziehungswissenschaft)

 


 

1.2         Eingangsmodule im Studienbereich
E2 Menschliche Entwicklung im sozialen Umfeld

Modul E 2.1 Einführung in Theorie und Geschichte der Erziehungswissenschaft

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: keine

Prüfungsformen: Klausurarbeiten und besondere
Prüfungsformen (§§ 20 und 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Eine Veranstaltung: Grundlagen der Erziehungswissenschaft (Testat E2.1.1 gem. § 17 Abs. 4 der Rahmenprüfungsordnung)

2 SWS

24 h

54 h

-

3 CP

Eine Veranstaltung: Kind und
Kindererziehung in historisch-systematischer Perspektive

4 SWS

48 h

108 h

E2.1.2

6 CP

Summe

 

72 h

162 h

 

 

 

6 SWS

 

234 h

 

9 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Vorträge, Einzel- und Kleingruppenarbeit, Präsentationen, Lektüre ausgewählter Texte, Textanalysen, Gruppen- und Plenumsdiskussionen, Reflexionsübungen, kreative Methoden, Stationenarbeiten, Simulationen

Gruppengröße:
35 – Richtgröße

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:

Die Studierenden

  • kennen die Grundbegriffe der Erziehungswissenschaft und können diese beschreiben und anwenden,
  • verfügen über grundlegende Kenntnisse zu klassischen und aktuellen Entwicklungs- und Sozialisationstheorien und können auf dieser Basis die Gestaltung pädagogischer Settings einschätzen,
  • sind in der Lage, Entwicklungslinien von Erziehungs- und Bildungstheorien und pädagogischen Leitgedanken sowie von Familienleitbildern nachzuvollziehen, Kontinuitäten und Diskontinuitäten zu erkennen und aktuelle pädagogische Tendenzen und Herausforderungen für die Erziehung sowie elterliches Verhalten vor dem historischen und gesellschaftlichen Hintergrund zu analysieren und zu interpretieren,
  • können ausgewählte pädagogische Theorien und Konzepte in ihren jeweiligen historisch-gesellschaftlichen Kontext einordnen und in ihren Grundannahmen und ihren zentralen Ideen und Inhalten darstellen,
  • verfügen über ein klares, begründetes und reflektiertes Verständnis von Kindern und Kindheit sowie von Entwicklungs-, Erziehungs- und Bildungsprozessen, auf dessen Basis sie Erziehungsprozesse analysieren und Notwendigkeit, Möglichkeit und Grenzen von Erziehung erkennen können.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • verfügen über die Fähigkeit zur Analyse, zur Einschätzung und zum Vergleich verschiedener Ansätze professionellen methodischen Handelns in der Pädagogik der Kindheit,
  • sind in der Lage, Zusammenhänge zwischen eigenem und beobachtetem pädagogischen Handeln und erlangten Kenntnissen über Bilder vom Kind herzustellen und daraus Handlungsalternativen abzuleiten,
  • können ihre Schlussfolgerungen in begründetes professionelles Handeln und pädagogische Handlungskonzepte in Institutionen der Pädagogik der Kindheit und der Familienbildung umsetzen.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden verfügen über die Fähigkeit zur Analyse, Einschätzung und zum Vergleich verschiedener Ansätze und üben grundlegende Fertigkeiten zum reflexiven Beziehungsaufbau mit Kindern, Eltern und pädagogischen Fachkräften, zur Teamfähigkeit und zum Agieren in gesellschaftlichen und institutionellen Strukturen ein.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • setzen sich mit eigenen Einstellungen zu Erziehung und Bildung von Kindern und mit eigenen Bildern von Kindheit und Familie auseinander,
  • reflektieren Handeln in pädagogischen Situationen vor dem Hintergrund der Theorie,
  • entwickeln erste Bausteine für eine professionelle Haltung und ihre professionelle Identität als Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge.

     

Inhalte:
Veranstaltung: Grundlagen der Erziehungswissenschaft (Testat E2.1.1): Einführung in disziplin- und professionsbezogene erziehungswissenschaftliche Fragestellungen; Grundbegriffe, Orte und Bedingungen pädagogischen Handelns; anthropologische Voraussetzungen für Erziehung und Bildung; Erziehungsstilforschung; Ziele, Möglichkeiten und Grenzen von Erziehung und Bildung

Veranstaltung: Kind und Kindererziehung in historisch-systematischer Perspektive (Prüfung E2.1.2): Pädagogische Ansätze und Konzepte pädagogischen Handelns in Familie und Institutionen in historisch-systematischer Perspektive; historische Wurzeln aktueller pädagogischer Leitbilder; „Klassiker/innen“ der Pädagogik; Wandel von Familie, Kindheit und Erziehung; aktuelle pädagogische Fragestellungen und Herausforderungen der Kindheitspädagogik

Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte: Prof. Dr. Elke Kruse (Erziehungswissenschaft)

 


 

Modul E 2.2 Förderung von Entwicklung und Gesundheit von Kindern

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: keine

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen (§§ 19, 20 und 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Eine Veranstaltung: Förderung von
Entwicklung und Gesundheit von Kindern

4 SWS

48 h

108 h

E2.2.1

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

6 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Wechsel von darbietenden und aktivierenden Lehr-Lern-Methoden; Vortrag; Demonstrationen anhand von Videoaufzeichnungen und Rollenspielen; interaktive Übungen; Diskussion

Gruppengröße:
35 – Richtgröße

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:

Die Studierenden

  • kennen die Grundbegriffe der Psychologie und Gesundheit, sie können diese beschreiben und anwenden,
  • verfügen über grundlegende Kenntnisse zu klassischen und aktuellen Entwicklungstheorien und können auf dieser Basis die Gestaltung pädagogischer Settings einschätzen,
  • können Entwicklungsprinzipien und Entwicklungsaufgaben des Kindesalters sowie Meilensteine der sozialen, moralischen, emotionalen, kognitiven, körperlichen und sprachlichen Entwicklung einschl. ihrer neurobiologischen Grundlagen systematisch beschreiben,
  • kennen multifaktorielle Erklärungsmodelle menschlicher, insbesondere kindlicher Entwicklung im biographischen und sozialen Kontext sowie Einflussfaktoren auf die bio-psycho-soziale Gesundheit von Menschen,
  • wenden grundlegende Fachbegriffe angemessen und in der Unterscheidung zum Alltagsverständnis fachlich korrekt an,
  • wählen fachbezogene Inhalte unter Aspekten der Relevanz für Studium und berufliche Praxis der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung aus.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • können systematisch und eigenständig spezifische, arbeitsfeldbezogene und fachübergreifende Inhalte erarbeiten,
  • verfügen über basale Fertigkeiten wissenschaftlichen Arbeitens,
  • sind in der Lage, Zusammenhänge zwischen beobachteter kindlicher Entwicklung und den Kenntnissen über Meilensteine kindlicher Entwicklung herzustellen,
  • transferieren relevantes psychologisches Fachwissen und Wissen über einen ressourcenorientierten Gesundheitsbegriff in die Familien- und Elternbildung sowie in die Förderung kindlicher Lernprozesse und können ihre Schlussfolgerungen aus Beobachtungen kindlicher Entwicklung in begründetes professionelles Handeln übertragen.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • verfügen über die Fähigkeit zur Analyse, Einschätzung und zum Vergleich kindlicher Entwicklung,
  • üben grundlegende Fertigkeiten zum reflexiven Beziehungsaufbau mit Kindern, Eltern und pädagogischen Fachkräften,
  • kommunizieren mit allen Beteiligten an Bildung, Erziehung und Betreuung über den Entwicklungsstand der Kinder und erörtern mit ihnen Möglichkeiten der Entwicklungsunterstützung und –förderung.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • entwickeln die Fähigkeit zur Erfassung von Komplexität und zum adäquaten Umgang mit komplexen Problemstellungen,
  • erlangen selbstreflexive Fähigkeiten und setzen sich mit eigenen Einstellungen zu Normalität und Abweichung von Entwicklung sowie mit eigenen Bildern von Entwicklung und deren angemessener Förderung auseinander,
  • reflektieren ihr eigenes gesundheitsbewusstes Verhalten,
  • reflektieren Handeln in pädagogischen Situationen vor dem Hintergrund der Theorie,
  • beziehen ihr erworbenes Wissen auf situationsspezifische Kontexte der Praxis,
  • entwickeln erste Bausteine für Entwicklungsunterstützung und -förderung sowie für Prävention.

     

Inhalte:
Einführung in psychologische Grundlagen kognitiver, emotionaler und sozialer Entwicklung, Familienpsychologie, Förderung von Lernprozessen bei Kindern und Erwachsenen; Grundlagen zu Störungen der Entwicklung und Entwicklungspsychopathologie, Beratungs- und Therapieansätze; Sozialpsychologische Grundlagen der Interaktion und Kommunikation, Interaktion in Gruppen, Intergruppenbeziehungen, sozialer Netzwerke und sozialer Unterstützung; verschiedene theoretische Zugänge zu menschlicher Entwicklung und deren Bedeutung für den Blick auf die Kinder.

Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte: Prof. Dr. Irene Dittrich (Erziehungswissenschaften), Prof. Dr. Esther Schäfermeier (Psychologie, insbesondere Klinische Kinder- und Jugendpsychologie)

 


 

Modul E 2.3 Grundlagen der Zusammenarbeit mit Eltern und Grundlagen der Familienbildung

 

Regelungen der Prüfungsordnung:


 

Voraussetzungen: keine

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen und besondere
Prüfungsformen (§§ 19 und 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Eine Veranstaltung: Grundlagen der Zusammenarbeit mit Eltern und Grundlagen der Familienbildung

4 SWS

48 h

108 h

E2.3.1

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

6 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Vorträge, Einzel- und Kleingruppenarbeit, Präsentationen, Lektüre ausgewählter Texte, Textanalysen, Gruppen- und Plenumsdiskussionen, Stationenarbeit, Reflexionsübungen, kreative Methoden, Praxisbesuche

Gruppengröße:
35 – Richtgröße

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:

Die Studierenden

  • sind in der Lage, Entwicklungslinien von Familienleitbildern und Ansätzen der (Bildungs-)Arbeit mit Eltern/Familien nachzuvollziehen, Kontinuitäten und Diskontinuitäten zu erkennen und Herausforderungen für die Erziehung sowie elterliches Verhalten vor dem historischen und gesellschaftlichen Hintergrund zu analysieren und zu interpretieren,
  • setzen sich mit der historischen Entwicklung von Angeboten der Familienbildung und der Geschichte von Elternarbeit in Kindertagesstätten vor dem Hintergrund der Entwicklung von Bildern von Familie auseinander
  • kennen aktuelle Ansätze der Zusammenarbeit mit Eltern in Kindertagesstätten und anderen Institutionen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern sowie der Familienbildungsarbeit, deren Möglichkeiten und Grenzen und können diese kritisch unter Einbeziehung von Lebenssituationen und Formen von Familien hinterfragen,
  • können die Grundgedanken einer als Erziehungs- und Bildungspartnerschaft verstandenen Arbeit mit Eltern benennen
  • sind vertraut mit Formen von Angeboten sowie Arbeitsansätzen der Familienbildung
  • verfügen über grundlegendes Wissen zur Förderung elterlicher Erziehungskompetenzen und zur Bedeutung von Zusammenarbeit und Vernetzung von Familienbildung, Kindertagesstätten und anderen Angeboten im Stadtteil,
  • erkennen den Stellenwert einer konstruktiven Kooperation mit Eltern für die Qualität pädagogischer Arbeit und für eine erfolgreiche Bildung und Lebensbewältigung von Kindern.

 

Methodenkompetenzen:

Die Studierenden

  • verfügen über die Fähigkeit zur Analyse, zur Einschätzung und zum Vergleich verschiedener Ansätze professionellen methodischen Handelns in der Pädagogik der Kindheit und der Familienpädagogik,
  • sind in der Lage, ihr erworbenes Wissen auf situationsspezifische Kontexte der Praxis zu beziehen,
  • sind in der Lage, Konzeptionen für kleinere Bildungsangebote für Eltern und Familien zu erstellen,
  • können ihre Schlussfolgerungen in begründetes professionelles Handeln übertragen.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden verfügen über die Fähigkeit zur Analyse, Einschätzung und zum Vergleich verschiedener Ansätze und üben grundlegende Fertigkeiten zum reflexiven Beziehungsaufbau mit Kindern, Eltern und pädagogischen Fachkräften, zur Teamfähigkeit und zum Agieren in gesellschaftlichen und institutionellen Strukturen ein.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • setzen sich mit eigenen Bildern von Kindheit und Familie auseinander,
  • reflektieren Handeln in pädagogischen Situationen vor dem Hintergrund der Theorie,
  • entwickeln weitere Bausteine für eine professionelle Haltung und ihre professionelle Identität als Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge.

     

Inhalte:
Grundlagen der Zusammenarbeit mit Eltern in Kindertagesstätten und anderen Institutionen der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern sowie Grundlagen der Arbeit in Einrichtungen der Familienbildung, mit Focus auf Lebenssituationen von Familien heute, Diversität familialer Lebensformen, Bedeutung der Arbeit mit Eltern in pädagogischen Institutionen, Formen von Angeboten sowie Arbeitsansätze in der Familienbildung, historische Entwicklung von Angeboten der Familienbildung vor dem Hintergrund der Entwicklung von Bildern von Familie, Konzepte der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft, Förderung elterlicher Erziehungskompetenzen, didaktische Grundlagen für (Bildungs-) Angebote für Eltern und Familien sowie Zusammenarbeit von Familienbildung, Kindertageseinrichtungen und anderen Angeboten im Stadtteil

Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte: Prof. Dr. Elke Kruse (Erziehungswissenschaft)

 


 

1.3         Eingangsmodule im Studienbereich
E3 Gesellschaftliche Strukturen und Entwicklungen

Modul E 3.1 Kind und Familie im Sozialraum

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: keine

Prüfungsformen: Besondere Prüfungsformen (§ 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Eine Veranstaltung: Kind und Familie im Sozialraum

4 SWS

48 h

104 h

E3.1.1

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

6 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Impulsreferate der Dozentin/ des Dozenten oder externer Experten, Gruppenarbeiten zu ausgewählten Themen, Präsentation von Arbeitsergebnissen der Studierenden in Form von Referaten, Postern o.ä., Arbeiten mit biografischen und kreativen Techniken, Textarbeit, Hospitationen, Arbeit in Kleingruppen zur Erkundung in der kommunalen Praxis in Bearbeitung von Praxisaufgaben

Gruppengröße:
35 – Richtgröße

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:

Die Studierenden 

  • erwerben Kenntnisse über die Bedeutung wie auch über Formen der sozialräumlichen Vernetzung von Krippe, Kita, Grundschule und Formen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Verknüpfung mit familienbildungsorientierten Angeboten und anderen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitssystems und der Gemeinwesenarbeit,
  • erhalten einen Überblick über die plurale Trägerlandschaft und Trägerverbundsysteme, Kooperationsformen und Modellansätze,
  • kennen theoretische Konzepte der Netzwerkforschung, u. a. Ziele, Aufbau und Reichweite von Netzwerken und unterschiedliche Netzwerkstrukturen,
  • kennen Instrumente der Netzwerkbildung und Projektentwicklung (Bedarfsfeststellung, Ressourcenplanung und Wirksamkeitsanalysen) sowie aktuelle Vernetzungs- und Kooperationsformen im Kita- und Schulbereich sowie der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Familienbildung, Formen der interinstitutionellen Vernetzung sowie Vernetzungsmodelle im internationalen Vergleich,
  • kennen spezielle Aspekte der Profilbildung von Kitas im Sozialraum sowie die Zusammenhänge von sozialer Verflechtung, gesellschaftlicher Teilhabe und Bildungschancen.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • sind in der Lage, Instrumente und Methoden von Vernetzungs- und Kooperationsstrategien in verschiedenen Arbeitsfeldern zur Kooperation und Vernetzung anzuwenden,
  • können Projekte entwickeln (u.a. Bedarfsfeststellung, Ressourcenplanung, Finanzierung, Evaluation und Wirksamkeitsanalysen), wenden Methoden der Markt-und Wettbewerbsanalyse (Marktrecherchen und Standortgutachten) an,
  • nehmen begriffliche Abgrenzung und Bedeutung von Vernetzung und Kooperation im Sozialraum vor,
  • sind in der Lage, die Besonderheiten des sozialräumlichen Umfelds und der milieuspezifischen Anforderungen zu analysieren, sozialräumliche Tendenzen zu erkennen und Schlussfolgerungen für das berufliche Handlungsfeld zu ziehen,
  • wenden methodische Grundlagen der quantitativen und qualitativen Netzwerkforschung einschließlich der Datenaufbereitung erprobend an, die sie in die Lage versetzen, sozialräumliche Strukturen und Netzwerke zu analysieren, zu dokumentieren und die Ergebnisse zu präsentieren (Anwendung digitaler Ressourcen wie virtuelle Stadtpläne und Stadtportale, auch Befragungs-Chatrooms),
  • können Netzwerke in ihrem beruflichen Handlungsfeld hinsichtlich ihrer Struktur und Qualität beurteilen, sind in der Lage, ihr erworbenes Wissen auf situationsspezifische Kontexte der Praxis zu beziehen und ihre Schlussfolgerungen in begründetes professionelles Handeln zu übertragen.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • können den beteiligten Akteuren die Bedeutung von Krippe, Kita, Schulen, Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit und Einrichtungen der Familienbildung für den Sozialraum deutlich machen,
  • nehmen in Netzwerken eine professionelle, zukunftsweisende und offene Haltung ein,
  • sind in der Lage, für Kooperationen zu werben und Kooperationsstrukturen mit für ihren Bereich relevanten Institutionen zu initiieren und zu verstetigen,
  • kommunizieren mit (potentiellen) Partnern der Institutionen (Kita, Grundschule, offene Kinder- und Jugendarbeit, Familienbildung, Kindertagespflege sowie weiteren Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe und des Gesundheitssystems) und sind in der Lage zur Zusammenarbeit im interdisziplinären Kontext,
  • verfügen über interdisziplinäre Zugangskompetenzen zu unterschiedlichen Institutionen und Stadtteilvertretungen sowie Stadtplanung und Wirtschaft,
  • wenden Grundlagen einer professionellen Öffentlichkeitsarbeit, Marketing, Sponsoring und Fundraising an.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • hinterfragen eigene Einstellungen zu den gedanklichen Grenzen institutioneller Zusammenarbeit und ihrer individuellen Bereitschaft, diese Grenzen zu erweitern,
  • reflektieren auf der Grundlage eines erworbenen sozialräumlichen Blicks Chancen und Problemlagen kommunaler Planungen in Verknüpfung mit bereits bestehenden Strukturen eines Stadtteils,
  • sind in der Lage, individuelle Vorstellungen über Kooperationsformen von den sozialräumlich relevanten und geeigneten Kommunikationen zu unterscheiden.

     

Inhalte:

  • Vernetzung und Kooperation im Kita- und Schulbereich sowie der Familienbildung, u. a. Trägerlandschaft und Trägerverbundsysteme, Kooperationsformen und Modellansätze im nationalen und internationalen Kontext,
  • Begriffliche Abgrenzung und Bedeutung von Vernetzung und Kooperation im Sozialraum,
  • Theoretische Konzepte der Netzwerkforschung (Ziele, Aufbau und Reichweite von Netzwerken),
  • Methodische Ansätze (Methoden zur Sozialraumanalyse, qualitative und quantitative Netzwerkanalyse, Formen der Datengewinnung und Datenaufbereitung),
  • Netzwerkbildung und Projektentwicklung, u. a. Bedarfsfeststellung, Ressourcenplanung, Finanzierung, Evaluation und Wirksamkeitsanalysen sowie Markt- und Wettbewerbsanalyse,
  • Professionelle Öffentlichkeitsarbeit, Marketing, Sponsoring und Fundraising

    Die Methodenkompetenzen im Rahmen der Veranstaltung „Kind und Familie im Sozialraum“ (Prüfung E3.1.1) erlangen Studierende im Rahmen von angeleiteten praktischen Übungen in der kooperierenden Begleitung von Lehrenden in Theorie und am Praxisort im Umfang von 12 Kontaktstunden.

Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte: Prof. Dr. Irene Dittrich (Erziehungswissenschaft)


 

Modul E 3.2 Soziale und politische Rahmungen von Kindheit und Familie

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: keine

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen (§§ 19, 20 und 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Eine Veranstaltung: Soziale und politische Rahmungen von Kindheit und Familie

4 SWS

48 h

108 h

E3.2.1

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

6 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Impulsreferate der Dozentin/ des Dozenten, Textarbeit, Gruppen- und Plenumsdiskussionen, projektorientiertes Arbeiten, Gruppenarbeiten zu ausgewählten Themen; Präsentation von Arbeitsergebnissen der Studierenden in Form von Referaten, Postern o. ä.

Gruppengröße:
35 – Richtgröße

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:

Die Studierenden 

  • haben theoretisches und empirisches Wissen über soziale und politische Rahmungen von Kindheit und Familie und können die Relevanz und Auswirkungen gesellschaftlicher Wandlungsprozesse auf die sozialen Bedingungen von Kindheit erkennen und beschreiben,
  • kennen gruppenbezogene Aspekte (etwa Geschlecht, sozio-kulturelle Herkunft) des Aufwachsens und können die soziale Situation von Kindern vor dem Hintergrund der Sozialgeschichte und der gesellschaftlichen Entwicklung bzw. dem Wandel von Kindheit nachvollziehen,
  • haben einen systematischen Zugang zur Frage des Zusammenhangs zwischen Kindheit und gesellschaftlicher Entwicklung, kennen die Lebenslagen von Kindern aus nationaler oder international vergleichender Perspektive und können Gestaltungsstrategien theoretisch und empirisch fundiert ableiten,
  • können Verbindungen zwischen der Mikro-, Meso- und Makroebene sozialwissenschaftlicher Beschreibung herstellen und mit der Komplexität individueller, institutioneller und gesamtgesellschaftlicher Kindheitsentwicklung theoretisch fundiert umgehen.

 

Methodenkompetenzen:

Die Studierenden

  • verfügen über die Fähigkeit zur Analyse und zum Vergleich verschiedener theoretischer Ansätze der sozialen/politischen Rahmung von Kindheit und Familie und können diese auf Handlungskontexte von Kindern und ihren Familien beziehen,
  • sind in der Lage, Einflüsse sozial- und bildungspolitischer Ansätze auf Kindheit und Familie zu analysieren,
  • können die soziale Position von Kindern mit ihren verschiedenen Facetten im Kontext des gesamten Lebenslaufs, des Generationenverhältnisses und des gesellschaftlichen Wandels theoriefundiert analysieren und darstellen,
  • verfügen über Kompetenzen, empirische Forschungsergebnisse zur Lebensphase Kindheit zu analysieren sowie Methoden der empirischen Sozialforschung mit Kindern und ihren Familien anzuwenden,
  • erwerben Kompetenzen zur Recherche sozialwissenschaftlicher Literatur sowie zur Recherche und zur Analyse statistischer Daten im Hinblick auf Kindheit und Familie,
  • sind in der Lage, ihr erworbenes theoretisches und empirisches Wissen auf situationsspezifische Kontexte in der Praxis zu beziehen,
  • erkennen die gesellschaftliche Bedeutung ihrer eigenen Profession und können die damit verbundenen Aufgaben im beruflichen Alltag umsetzen, 
  • sind in der Lage, Zusammenhänge zielgruppenadäquat zu vermitteln.

    .

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • verfügen über die Kompetenz zum theoriegeleiteten Diskurs über Kindheit und Familie aus sozialwissenschaftlicher Sicht,
  • können soziale/politische Zusammenhänge im Hinblick auf die Einbettung von Kindheit in die Gesellschaft transparent und theoriegeleitet gegenüber Dritten präsentieren, 
  • verfügen über Argumentationskompetenzen, Kindheit in soziologischen/politischen Zusammenhängen angemessen darstellen zu können, 
  • verfügen über die Kompetenz zur reflexiven Kommunikation, d.h. soziale Bedingungen (von Subjekt und Umwelt) reflexiv in Kommunikationszusammenhänge einbringen zu können.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • verfügen über Fähigkeiten, die eigene Biographie kritisch zu analysieren und Zusammenhänge zwischen individuellen Werten und Normen auf der Basis der eigenen Sozialisation herzustellen und sie in ihrer potenziellen Wirksamkeit in pädagogischen Kontexten zu erkennen und zu beeinflussen,
  • erwerben Selbstwirksamkeitsüberzeugung, verfügen über die Fähigkeit, in Teams zu arbeiten,
  • verfügen über die Fähigkeit zur Selbstorganisation,
  • sind in der Lage, Rollen-, Macht- und Funktionskonflikte wahrzunehmen, ihre Ursachen und Auswirkungen zu erkennen und mit ihnen im professionellen Kontext konstruktiv umzugehen,
  • verfügen über die Fähigkeit zur kritischen und an ethischen Prinzipien ausgerichteten Reflexion der Handlungskontexte von Sozialpädagogik und können die Auswirkungen sozialpädagogischen Handelns auf Kinder und ihre Familien ableiten und begründen,
  • verfügen über die Fähigkeit des soziologischen Selbst- und Fremdverstehens.

     

Inhalte:

  • Gesellschaftstheoretische, sozialphilosophische und politikwissenschaftliche Grundbegriffe zur Analyse gesellschaftlicher Strukturen und Entwicklungen, insbesondere auf dem Gebiet institutioneller und privater Erziehung von Kindern,
  • Ausgewählte Grundlagen der Kindheits-, Bildungs- und Familiensoziologie, der Sozialisation von Kindern sowie der Entwicklung sozialwissenschaftlicher Kindheitsforschung,
  • Kindheit im menschlichen Lebenslauf sowie Kindheit als Lebensphase (auch Übergänge zwischen Kindheit und Jugend) unter Berücksichtigung von Ansätzen der Institutionalisierung des Lebenslaufs sowie der Betrachtung des Lebensalters als soziales Phänomen,
  • Soziale/politische Rahmenbedingungen des Aufwachsens, ausgewählte Aspekte der Lebenswelten von Kindern, der geschlechtsspezifischen Sozialisation sowie der Auswirkungen der Individualisierung auf Kindheit,
  • Kindheit im Kontext der Generationen auch unter Betrachtung ausgewählter Aspekte des demografischen Wandels, 
  • Sozialgeschichte der Kindheit, Wandel der Kindheitsideale, gesamtgesellschaftliche Relevanz und historische Einbettung frühkindlicher Erziehung und Bildung, sozial- und bildungspolitische Bedingtheit von Kindheit, gesamtgesellschaftlicher Ertrag frühkindlicher Bildung und Erziehung, 
  • Gesellschaftlicher bzw. sozialer Stellenwert von Kindheit in verschiedenen Kulturen, kulturspezifische Aspekte des Wandels von familialen Bindungen und familialer Fürsorge,
  • Entwicklung der Kindheit in der Arbeitsgesellschaft, aktuelle international vergleichende Betrachtung der Kindheit unter den Aspekten der gesellschaftlichen und ökonomischen „Nützlichkeit“ (z.B. Kinderarbeit), Wert von Kindern im Generationenkontext (etwa im Kontext von Generationensolidarität), Einfluss der Arbeitswelt auf die Zeitökonomie von Kindern und ihren Familien, 
  • Ausgewählte aktuelle Trends, u.a. aus der Bildungssoziologie, der Mediensoziologie und der Familiensoziologie

Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte: Prof. Dr. Manuela Weidekamp-Maicher (Soziologie, insbesondere Soziologie der Lebensalter)

 


 

1.4        Eingangsmodul im Studienbereich
E4 Rechtliche, sozialpolitische, institutionelle und sozialwirtschaftliche Bedingungen

Modul E 4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: keine

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen (§§ 19, 20 und 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Eine Veranstaltung: Rechtliche Rahmenbedingungen

4 SWS

48 h

108 h

E4.1.1

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

6 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Vorträge, Einzel- und Kleingruppenarbeit, Präsentationen, Lektüre ausgewählter Texte, Gruppen- und Plenumsdiskussionen, Übungen anhand von Fallbeispielen, Vorlesungseinheiten

Gruppengröße:
35 – Richtgröße

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:

Die Studierenden kennen die rechtswissenschaftlichen Grundlagen institutioneller und privater Erziehung aus den Rechtsbereichen mit Bezug zu den Gegenständen des Studiengangs, insbesondere aus UN-KRK und GG, BGB (hier insbesondere allgemeiner Teil, Recht der unerlaubten Handlungen, Familienrecht), StGB, SGB II und XII (hier insbesondere Leistungen zur Bildung und Teilhabe), SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen in Verknüpfung zu SGB XII, hier insbesondere Aspekte für den integrativen/heilpädagogischen/Frühförder- Bereich), SGB X (Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz) und allgemeines Verwaltungsrecht, namentlich Aufbau und Handeln von Behörden; weiterhin die Gesetze zum Kinderschutz auf Bundes- und Landesebene, insbesondere Schul- und Kindertagesbetreuungsgesetze.

 

Methodenkompetenzen:

Die Studierenden

  • verfügen über Rechtserfassungs- und Rechtsanwendungskompetenz,
  • entwickeln ihre Fähigkeit zu rechtlichem Handeln in Kooperation mit Familien und in Institutionen der Kindheit von Aufklärung, Beratung, Controlling bis Organisation.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • verfügen über Diskussions-, Präsentations-, Argumentations-, Entscheidungs- und Mediationskompetenz,
  • erlangen Fähigkeiten zur Wahrnehmung und Vertretung von Interessen.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • reflektieren den Umgang mit Rollen- und Funktionskonflikten,
  • agieren fallbezogen im Rahmen individueller und familienbezogener Entwicklungsunterstützung,
  • vertreten die Interessen Einzelner im Rahmen von konfliktbehaftetem Geschehen in Institutionen und Familien,
  • erlangen Teamfähigkeit und
  • verfügen über Selbstwirksamkeitsüberzeugung und sind in der Lage zu Selbstorganisation.

     

Inhalte:
Grundlagen von Menschen- und Grundrechten, Kindschafts-, Familien- und Jugendhilferecht, Sozialrecht, Strafrecht, Schulrecht, allgemeines Verwaltungsrecht.; Leistungsbeziehungen zwischen staatlichen, freigemeinnützigen und privaten Trägern sowie die Rolle der Adressatinnen und Adressaten sozialer Dienstleistungen.

Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte: Prof. Dr. Elina Krause (Rechtswissenschaften, insb. Kinderrechte, Jugend- und Familienrecht)

 


 

1.5         Eingangsmodule im Studienbereich
E5 Bildungsbereiche in Kultur, Ästhetik, Medien und anderen Bereichen

Modul E 5.1 Grundlagen ästhetischer Bildung

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: keine

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen (§§ 19, 20 und 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Eine Veranstaltung: Ästhetische Bildung (Einführung und Grundlagen aus der Sicht der bildenden Kunst)

4 SWS

48 h

108 h

E5.1.1

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

6 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Vorlesungseinheiten, Seminare mit Referaten und Praxiseinheiten, Übungseinheiten, Exkursionen, Textanalyse, Kleingruppenarbeit im Seminarrahmen, Beobachtungsübungen, Projektarbeit, künstlerische Methoden

Gruppengröße:
35 – Richtgröße

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen:

Die Studierenden

  • kennen Grundbegriffe der Ästhetischen Bildung und können diese beschreiben und verwenden,
  • verstehen die Förderung der Ästhetischen Bildung als Möglichkeit, gesellschaftliche Teilhabe / Partizipation  zu erhöhen,
  • kennen Theorien/Studien der Ästhetischen Bildung zur Unterstützung von Identitäts- und Selbstbildungsprozessen durch produktive und rezeptive Beschäftigung mit den Künsten,
  • kennen und verstehen Prozesse künstlerischen Handelns aus intensiver, sich wiederholender Eigenaktivität,
  • haben handelnd nachvollzogen und verstehen, dass Ästhetische Bildung sich mit Prozessen und Resultaten von reflexiven und performativen Praxen beschäftigt, die sich auf Kunstwerke oder ästhetisch betrachtete, alltägliche Gegenstände und Formen beziehen,
  • sind in der Lage, Strukturen in der Lebenswelt von Kindern und Familien zu identifizieren, die künstlerischen und ästhetischen Praxen entgegenarbeiten (Analyse der Ästhetischen Umwelt),
  • kennen kunstpädagogische Methoden und Konzepte zur Arbeit mit Kindern und Familien,
  • kennen Übungen zur Förderung der künstlerisch-kreativen Entwicklung,
  • kennen künstlerische Angebote für Kinder (und Familien) und können diese initiieren, moderieren bzw. anleiten.

     

Methodenkompetenzen:

Die Studierenden

  • können Fachliteratur recherchieren und deren Inhalte zu Referaten, Präsentationen und der Entwicklung didaktisch-methodischer Konzepte nutzen,
  • verfügen über selbst entwickelte künstlerische Handlungsformen und können diese für die Entwicklung von Konzepten pädagogischer Bildungssituationen nutzen,
  • verfügen über ein differenziertes Verständnis (künstlerische Methoden, Medien, Materialien) zu einem exemplarisch untersuchten künstlerischen Ausdrucksfeld,
  • können bei sich selbst und in pädagogischen Situationen ästhetisches Wahrnehmen und Handeln fördern und dieses Wissen in Handlungsfeldern voraussetzungsorientiert und differenziert einsetzen,
  • sind in der Lage, ästhetische Bildungsangebote für und mit Kindern und Familien praktisch anzuleiten und auszuwerten,
  • sind in der Lage, fantasievolle Spielanregungen in ästhetischen Prozessen zu kreieren und zu gestalten,
  • können sicherheitsrelevante Dimensionen von ästhetischen Prozessen vor dem Hintergrund der jeweiligen Bewältigungskompetenzen der Kinder einschätzen und die Situationsmerkmale entsprechend gestalten.

     

Sozialkompetenzen:

Die Studierenden

  • können künstlerisches und ästhetisches Handeln als lustvolle Aktivität erleben und auf dieser Grundlage Ideen für pädagogische Situationen konzipieren,
  • können dem kindlichen und erwachsenen Ausdrucksbedürfnis achtungsvoll begegnen,
  • akzeptieren Grenzen und Interessen der Kinder und Familien bei der Umsetzung von ästhetischen Prozessen,
  • können eigene persönliche Stärken, Kompetenzen und Entwicklungsbedarfe im ästhetischen Bereich thematisieren und durchdenken,
  • können kinder- und jugendgemäße Ausdrucksweisen zuordnen (Kinderzeichnung),
  • erkennen lebensweltbezogene Besonderheiten der mediengeprägten Umwelt als besondere Herausforderung für die Konzipierung von Projekten der Ästhetischen Bildung,
  • können die Bedeutung von Ästhetischer Bildung im Kontext der kindlichen Entwicklung, und insbesondere auch im Rahmen von Institutionen der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung, begründen und in den fachlichen Diskurs mit einbringen,
  • haben die Fähigkeit, Kinder auf Herausforderungen durch künstlerische Prozesse neugierig zu machen und deren Vertrauen in eigene Fähigkeiten zur stärken,
  • haben die Fähigkeit, künstlerische Vorhaben und ästhetische Prozesse für pädagogische Situationen an psychische und physische Bewältigungskompetenzen der Beteiligten anzupassen (z.B. Frustrationstoleranz).

     

Subjektkompetenzen: 

Die Studierenden

  • reflektieren das eigene Kommunikationsverhalten in ästhetischen Medien und setzen sich (selbst-) kritisch damit auseinander,
  • können durch die Reflexion ihrer eigenen ästhetischen Biografie und Kultur beschreiben und begründen,  welche Bedeutung ästhetische Bildung für die Entwicklung der Persönlichkeit haben kann.

     

Inhalte:
Interdisziplinäre Theorien von Kultur, Ästhetik, Medien; Theorien der Ästhetischen Bildung und der kulturellen Partizipation; historische und theoretische Grundlagen von Ästhetischer Bildung und künstlerischer Arbeit anhand exemplarisch ausgewählter Themen (z. B. Rezeption von Kunstwerken oder alltäglicher Kulturgüter und kultureller Prozesse); ästhetische Praxis, kunstpädagogische Methodik

Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte Prof. Maria Schleiner (Kultur, Ästhetik, Medien, insbes. Bildende Kunst)

 


 

Modul E 5.2 Literatur

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: keine

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen (§§ 19, 20 und 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Eine Veranstaltung: Literatur

4 SWS

48 h

108 h

E5.2.1

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

6 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Vorlesung, Textarbeit, Kleingruppenarbeit, Praxisbesuche / Exkursionen, Referate, Präsentationen, Lehr-Lern-Gespräche, Projektarbeit

Gruppengröße:
35 – Richtgröße

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:

Die Studierenden

  • kennen die Grundbegriffe der Literaturtheorie und -pädagogik und können diese beschreiben, analysieren und anwenden,
  • sind in der Lage, sich im literarischen Feld in ästhetisch-praktischen Handlungsfeldern einzuüben und Vermittlungsansätze für den Einsatz im Bereich der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung zu entwickeln,
  • schließen literarisch-ästhetische Modelle an übergeordnete Konzepte der Bildung und Kultur und deren Förderung im Kinder- und Jugendalter an,
  • entwickeln eigenständig Übungen und Ideen für Schreib- und Sprachspiele im Hinblick auf die allgemeine ästhetische Erziehung,
  • verstehen und kommunizieren literarisch-ästhetische Inhalte und Formen und sind in der Lage mediale und kulturelle Anschlüsse zu erkennen.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • kennen ästhetische und literarische Theoriekontexte und sind in der Lage, diese medial und kommunikativ umzusetzen,
  • sind in der Lage, Sprache, Ästhetik und Literatur für die Vermittlung zu analysieren und kreative Möglichkeiten für deren pädagogische Umsetzung zu finden,
  • sind in der Lage, einen methodischen Transfer von Theorie und Praxis im Bereich der literarisch-ästhetischen Bildung herzustellen,
  • können sprachliche Prozesse erkennen, fördern und ästhetisch anregend gestalten,
  • können allgemeine Konzepte der Literatur und ästhetischen Praxis im Hinblick auf übergeordnete Modelle der Kultur- und Transkultur nachvollziehen und anwenden.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • erkennen literarisch-ästhetische Arbeit vor dem Hintergrund der Entwicklung sprachlicher Prozesse in ihrer spezifischen Anwendung für Kommunikationsprozesse,
  • entwickeln Zugänge zur Möglichkeit, eigene sprachliche Prozesse im Rahmen von Kommunikation und ästhetischer Gestaltung einzusetzen,
  • sind in der Lage, Sprache und Textarbeit produktionsorientiert und für die eigene persönliche Weiterentwicklung zu verwenden und pädagogisch weiter zu bearbeiten.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • reflektieren den Umgang mit ihrer eigenen Wahrnehmung und Sprache vor dem Hintergrund der literarisch-ästhetischen Praxis,
  • erkennen sprachliche Muster und Prozesse und Möglichkeiten der Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit.

     

Inhalte:
Grundlagen literarisch-ästhetischer Arbeit mit Kindern und Familien vor dem Hintergrund der Vermittlung von sprachspielerischen und -pädagogischen Ansätzen; ästhetische Gestaltungsprozesse im Hinblick auf Sprache und kommunikative Prozesse, bei denen der ästhetisch-praktische Aspekt von Literatur, Text und Sprache im Vordergrund steht

Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte: Prof. Dr. Swantje Lichtenstein (Kultur, Ästhetik, Medien, insbes. Literatur und Ästhetische Praxis)

 


Modul E 5.3 Grundlagen ausgewählter Bildungsbereiche

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: keine

Prüfungsformen: Besondere Prüfungsformen (§ 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Zwei Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich aus den Teil-Lehrgebieten Neue Medien, Mathematisch-naturwissen­schaftliches Denken, Sprache oder einem weiteren Bildungsbereich. Dabei müssen zwei verschiedene Teil-Lehrgebiete gewählt werden.
(Testat E5.3.1 gem. § 17 Abs. 4 der Rah-menprüfungsordnung in der Veranstaltung ohne Prüfung)

2 SWS

24 h

54 h

-

3 CP

2 SWS

24 h

54 h

E5.3.2

3 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

6 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Vorlesungseinheiten, Seminare mit Referaten und Praxiseinheiten, Übungseinheiten, Exkursionen

Gruppengröße:
35 – Richtgröße

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:

Die Studierenden 

  • kennen interdisziplinäre Dimensionen/Theorien des jeweiligen Bildungsbereichs (z. B. im Bereich neue Medien: Konzepte der ästhetischen Bildung, Modelle der Kreativitätsförderung) und sind in der Lage, bildungsbereichsübergreifende Verknüpfungen herzustellen z.B. zwischen Sprache und kognitiver Entwicklung, Spiel, sozial-emotionaler Entwicklung und dem Umgang mit Virtualität,
  • kennen relevante theoretische Grundbegriffe (z.B. im Bereich somatischer und mathematisch-naturwissenschaftlicher Bildung, Kommunikation und Sprache: und prä-verbale Kommunikation, Sprache, Schriftsprache) sowie non-verbale (körperlich-performative) Ausdrucksweisen,
  • kennen Ergebnisse der Forschung in Bezug auf den Bildungsbereich (z.B. im Bereich Kommunikation und Sprache: ungestörte und gestörte Sprachentwicklung, Schriftspracherwerb, Sprachförderung und Literacy-Erziehung; die Nutzung des Internets, World Wide Webs, sozialer Netzwerke, Chats, virtueller Welten, Computerspiele, mobiler Kommunikation etc. von Kindern und Familien),
  • kennen medienpädagogische Methoden und Konzepte zur Arbeit mit neuen Medien mit Kindern und Familien (bei der Wahl einer Veranstaltung im Teil-Lehrgebiet neue Medien),
  • kennen mögliche Risiken der Entwicklung (z.B. in der Nutzung der Interaktionsmöglichkeiten des Internets (insbesondere für Kinder), Sprachentwicklungsstörungen  und Sprachverzögerungen (bei Wahl einer Veranstaltung im Teil-Lehrgebiet Sprache),
  • kennen grundlegende Theorien und Begriffe somatischer Bildung, insbesondere der Salutogenese (bei Wahl einer Veranstaltung im Teil-Lehrgebiet Somatische Bildung),
  • kennen Verfahren zur Diagnostik und verfügen über sichere Kenntnisse zu möglichen schützenden /entwicklungsunterstützenden Maßnahmen und Förderung, auch für Deutsch als Zweitsprache im Kontext einer multiethnischen Gesellschaft (bei der Wahl einer Veranstaltung im Teil-Lehrgebiet Sprache),
  • kennen entwicklungs- und kognitionspsychologische Konzepte und Voraussetzungen zum Lernen bestimmter Inhalte und Kompetenzen, z. B. im Bereich Sprache und Mathematik (bei Wahl einer Veranstaltung im Teil-Lehrgebiet Sprache oder Mathematik),
  • wissen um die heterogenen Lernvoraussetzungen der Kinder, z. B. im sprachlichen oder mathematischen Bereich und kennen Möglichkeiten der Differenzierung, Individualisierung und Förderung (bei Wahl einer Veranstaltung im Teil-Lehrgebiet Sprache oder Mathematik).

 

Methodenkompetenzen:

Die Studierenden

  • können zwischen unterschiedlichen pädagogischen Handlungsformen (z.B. Vermitteln / Lehren, Beraten, Leiten, Fördern, Organisieren, Animieren) unterscheiden und diese bei der Gestaltung von (z.B. medienpädagogischen / sprachfördernden / naturwissenschaftlichen) Aktionen anwenden,
  • verfügen über ein differenziertes Methodenrepertoire (z.B. übertragbares kontextuales "Lernen lernen", Improvisieren, flexibles Gestalten, kritisches Reflektieren) und können dieses in jeweiligen (z.B. medienbezogenen / sprachfördernden / mathematischen u.a.) Handlungsfeldern orientiert an der Adressatengruppe und den individuell heterogenen Voraussetzungen einsetzen,
  • kennen unterschiedliche, auf die Herausforderungen kindlicher Lebenswelten und (ggf. auch mobiler) Kommunikationsprozesse fokussierte, didaktisch-methodische Konzepte zur Gestaltung von Lehr-Lern-Prozessen im Alltag und können diese fachlich fundiert in praktisches Handeln umsetzen,
  • sind – abhängig von der Wahl des Teil-Lehrgebiets – in der Lage, Angebote z. B. zur somatischen Bildung, medien-, sprach- oder weitere pädagogische Angebote für und mit Kindern und Familien praktisch anzuleiten und auszuwerten,
  • können bildungsbereichsspezifische Projekte und Maßnahmen, z.B. im Bereich körperlichen Wohlbefindens mit den Aspekten Ernährung / Bewegung / Entspannung (ggf. auch mit neuen Medien) planen, durchführen und auswerten,
  • können Kindern und Familien Chancen und Risiken der Kommunikation, Interaktion und Gestaltung mit neuen Medien vermitteln (bei Wahl einer Veranstaltung im entsprechenden Teil-Lehrgebiet).

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • können kinder- und jugendgemäße Ausdrucksweisen (z.B. in neuen Medien / Literatur / Kunst / Körperlichkeit) interpretieren,
  • können in, mit und über die Inhalte des Bildungsbereichs (z.B. neue Medien / Naturwissenschaften / Mathematik) mit Kindern, Jugendlichen und Familien kommunizieren,
  • akzeptieren Grenzen der Kommunikation zwischen Kindern / Jugendlichen und Erwachsenen (z.B. über Inhalte und Formen im Umgang mit neuen Medien, über Konzepte theoretischer Weltzugänge),
  • erkennen lebensweltbezogene Besonderheiten (der auch online realisierten) "peer-group-Kommunikation" von Kindern,
  • begreifen Kinder in Kommunikationsprozessen (auch in denen der Sprachförderung) als Ko-Konstrukteure und respektieren diese Prozesse als peer-group-Konstrukte, gestalten ihre Gesprächsführung alters- und situationsgerecht,
  • können- je nach Wahl des Teil-Lehrgebietes - Eltern z. B. die Bedeutung von neuen Medien / sprachlicher Bildung / Literacy-Erfahrung / somatischer Bildung / mathematisch-naturwissenschaftlichem / sozialem Lernen kommunikativ vermitteln und sie in die pädagogische Arbeit einbeziehen,
  • bringen Konzepte und Methoden des jeweiligen Bildungsbereichs in den Gesamtkontext einer Organisation ein und sind in der Lage, (z.B. sprachliche, naturwissenschaftliche, somatische, mediale) Bildung nicht nur in ihrer eigenen Arbeit, sondern auch im Kontext einer Organisation durch kontinuierliche Dokumentation und Evaluation abzusichern und zu verbessern.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • reflektieren das eigene (z. B. Kommunikations-, Sprach-, Experimentier-, Ernährungs-) Verhalten (z.B. in neuen Medien, nonverbaler und verbaler Kommunikation, Ernährung, Naturwissenschaften) und setzen sich (selbst-) kritisch damit auseinander,
  • können ihre eigene (z.B. Medien- Literacy-, Ernährungs-) Biografie und ihre Erfahrungen beim Erlernen bestimmter Inhalte (z. B. Mathematik, Sprache, somatischer Bildung) beschreiben und sowohl ihre Bedeutung für die Entwicklung der Persönlichkeit benennen als auch deren Reichweite für ihr pädagogisches Handeln durchdringen.

     

Inhalte:

  • Die Studierenden beschäftigen sich in den Lehrveranstaltungen dieses Moduls wissenschaftlich-theoretisch und methodisch-praktisch mit dem jeweiligen Themenfeld: Grundlagen der (z. B. Medien-, Sprach-, naturwissenschaftlichen) Theorie, Interdisziplinäre Dimensionen / Theorien von Kultur, Ästhetik, Medien im Bereich der neuen Medien (z. B. Konzepte der ästhetischen Bildung, Modelle der Kreativitätsförderung, der Förderung von Sprache / körperlicher Entwicklung / somatischer Bildung / Theorien von Welt),
  • Erfassung der individuellen und peer-group-bezogenen Entwicklung im jeweiligen Bereich; insbesondere die Verknüpfung institutionell unterschiedlicher Zugangsweisen in Kindertageseinrichtungen, Schulen, offener Kinder- und Jugendarbeit und den entwicklungsbedingten Interessen und Bedürfnissen der Kinder (individuell wie auch altersspezifisch),
  • Historische und theoretische Grundlagen von Medienpädagogik und Medienkompetenz, z. B. in den neuen Medien (bei Wahl des entsprechenden Teil-Lehrgebietes) anhand beispielhafter Themen (z. B. Kenntnis, Gestaltung, Reflexion, Handeln und Bewerten von und mit neuen Medien). Als "neue Medien" werden in diesem Modul Computeranwendungen zur Kommunikation und Gestaltung, insbesondere im Internet (World Wide Web, in sozialen Netzwerken, Chats, virtuellen Welten, Computerspielen, etc.) verstanden,
  • Didaktische Modelle sowie Methodenrepertoire für Entwicklungsfeststellung und Förderung im jeweiligen Bereich, Möglichkeiten zu deren Erprobung.

    Die Methodenkompetenzen im Rahmen der Veranstaltung, in der die Prüfung E5.3.2 abgelegt wird, erlangen Studierende im Rahmen von angeleiteten praktischen Übungen in der kooperierenden Begleitung von Lehrenden in Theorie und am Praxisort im Umfang von mind. 8 Kontaktstunden.

Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte: Prof. Dr. Irene Dittrich (Erziehungswissenschaft)

 


 

 

2. Studienaufbauphase

 

2.1         Hauptmodule im Studienbereich
H1 Professionelle Identität

 

Modul H 1.1 Forschungsmethoden und Forschungspraxis

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls PP
Prüfungsformen: Besondere Prüfungsformen (§ 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Eine Veranstaltung: Forschungsmethoden und Forschungspraxis

4 SWS

48 h

108 h

H1.1.1

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

6 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Note des gesamten Moduls mit 6,66 % in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Methodologische und methodische Einführungen in Form von Vorlesungen oder Referaten der/des Dozentin/en, Arbeit in Projektgruppen der Studierenden, Referate zu vorliegenden empirischen Arbeiten mit qualitativen und quantitativen Forschungsmethoden, Textarbeit, Gruppen- und Plenumsdiskussionen, projektorientiertes Arbeiten, kontinuierliche Dokumentation des Forschungsprozesses in Form von Forschungsportfolios; Methodenreflexion im Plenum, Präsentation von Arbeitsergebnissen der Studierenden in Form von Referaten und Postern

Gruppengröße:
35 – Richtgröße

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:

Die Studierenden 

  • kennen methodische Herangehensweisen im Rahmen erziehungswissenschaftlicher Forschung und deren jeweilige Erhebungs-, Aufbereitungs- und Auswertungsverfahren,
  • verstehen ausgewählte klassische und aktuelle empirische Studien im Bereich der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung sowie der Sozialisations- und Kindheitsforschung. Sie können deren Qualität einschätzen, die Ergebnisse zur pädagogischen Praxis in Beziehung setzen und auf dieser Grundlage eigene (Forschungs-) Fragestellungen entwickeln,
  • kennen Bedeutung, Besonderheiten und Erkenntnispotentiale qualitativer und quantitativer Forschung, deren jeweilige Möglichkeiten und Grenzen sowie Gütekriterien qualitativer und quantitativer Forschung.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • können (fremde und eigene) Forschungsdesigns und -ergebnisse kritisch einschätzen und Schlussfolgerungen daraus begründen,
  • setzen grundlegende und exemplarisch vertiefte methodologische und methodische Kenntnisse über Erhebungs- und Auswertungsmethoden der quantitativen und der qualitativen empirischen Sozialforschung in eigener Forschungspraxis adäquat ein und kombinieren diese sinnvoll,
  • können in Bezug auf die zentralen Forschungsverfahren Gemeinsamkeiten und Unterschiede benennen  sowie je nach eigenem Forschungsgegenstand und -frage eine begründete Methodenauswahl treffen,
  • sind in der Lage, Fragestellungen und Forschungsprojekte aus dem Bereich der Erziehung und Bildung im Kindesalter zu entwickeln, in Erhebung und Auswertung – auch mit Kindern - empirisch zu bearbeiten und zu methodisch abgesicherten Erkenntnissen zu gelangen und diese für verschiedene Zielgruppen, auch gegenüber Kindern, in angemessener Weise mündlich und schriftlich zu präsentieren,

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • können sich einen Feldzugang erarbeiten und sichern, der auf der Kooperation mit den Forschungssubjekten beruht und alle zentralen Akteure angemessen mit einbezieht,
  • übernehmen Verantwortung für die Gestaltung des Forschungsprozesses als sozialer Interaktion,
  • kooperieren bei der Planung, Durchführung und Auswertung von Projekten,
  • sind im Rahmen des methodisch kontrollierten Fremdverstehens in der Lage, die Relevanzsysteme der Erforschten, ihre (z.B. milieu-, geschlechts-, altersspezifischen) Erfahrungsgrundlagen, ihre Perspektiven, Orientierungen und Werthaltungen zu erfassen.

     

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • denken kritisch reflektierend und vergleichend über pädagogische Settings und Situationen nach,
  • reflektieren im Sinne eines methodisch kontrollierten Fremdverstehens die eigene Bildungsbiografie,
  • erkennen die Standortverbundenheit der eigenen Perspektiven und Orientierungen,
  • versetzen sich in die Positionen, Rollen und Orientierungen von verschiedenen sozialen Akteuren,
  • sind in der Lage, ihre Rolle als Forscher/innen bzw. forschende Praktiker/innen zu reflektieren und grundlegende forschungsethische Prämissen zu vertreten,
  • entwickeln einen forschenden Habitus: Sie verfügen über ein Methodenrepertoire, das sie in die Lage versetzt, sich systematisch mit forschendem, entdeckendem Blick sowohl neuen als auch vertrauten Situationen zuzuwenden, diese in ihrer Komplexität und Perspektivität zu erfassen, zu beschreiben, zu interpretieren und zu reflektieren.

     

Inhalte:

  • Kenntnisse klassischer und aktueller empirischer Studien der Sozial- und Kindheitsforschung, Einschätzung der Qualität von empirischen Studien, Aneignung grundlegender theoretisch-methodologischer und praktisch-methodischer Kenntnisse der empirischen Datenerhebung und verschiedener Auswertungs- und Interpretationsverfahren, dazu gehören standardisierte Verfahren mit ihren Bestandteilen der Datenerhebung (wissenschaftliche Fragestellung und die daraus abgeleiteten methodischen Umsetzungsformen, Fragebogenkonstruktion, Antwort-Skalierungen sowie uni- und bivariate Datenaufbereitung und -analyse sowie Kenntnisse über multivariate Verfahren und deren unterschiedliche Bedeutung für die Interpretation der Ergebnisse), weiterhin Kenntnisse qualitativer Verfahren der empirischen Sozial- und Kindheitsforschung wie Beobachtung, Videografie, Interviewverfahren, Gruppendiskussionen und bildanalytische Verfahren,
  • fundierte Methodenreflexion, Entwicklung eigener Forschungsfragen bzw. methodischer Vorgehensweisen,
  • Anwendung von mindestens einer Forschungsmethode in der pädagogischen Praxis im Kontext von Kindheit und Familie sowie im Kontext von Seminargruppen,
  • Dokumentation von Forschungserfahrungen und Präsentation von Forschungsergebnissen jeweils in der Form, die der Forschungsmethode angepasst ist, Reflexion des Forschungsverlaufs

Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte: Prof. Dr. Elke Kruse (Erziehungswissenschaft) und Prof. Dr. Irene Dittrich (Erziehungswissenschaft)

 


 

Modul H 1.2 Theorien und Modelle der Kommunikation und Beratung

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss der
Module PP, E 1.1, E 1.2

Prüfungsformen: Klausurarbeiten und besondere
Prüfungsformen (§§ 19, 20 und 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Eine Veranstaltung: Theorien und Modelle der Kommunikation und Beratung

4 SWS

48 h

108 h

H1.2.1

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

6 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Note des gesamten Moduls mit 6,66 % in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Vorträge, Präsentationen, Einzel- und Kleingruppenarbeit, Lektüre ausgewählter Texte, Diskussionen, interaktive Übungen, Simulationen, Rollenspiele, Demonstrationen anhand von Filmsequenzen und Videoaufzeichnungen, methodengestützte Reflexionen

Gruppengröße:
35 – Richtgröße

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:

Die Studierenden

  • sind mit den zentralen Begrifflichkeiten von Kommunikation und Interaktion sowie mit Regeln, Mustern, Merkmalen und Störungen in der zwischenmenschlichen Kommunikation vertraut,
  • verfügen über einen Überblick über verschiedene Theorien und Modelle der Kommunikation und Beratung sowie über vertiefte Kenntnisse zu ausgewählten Modellen,
  • ordnen ausgewählte Theorien und Modelle im Hinblick auf das ihnen zugrunde liegende Menschenbild ein und stellen sie in ihren Grundannahmen sowie ihren zentralen Aspekten dar,
  • verfügen über die Fähigkeit zur Analyse, Einschätzung und zum Vergleich verschiedener Theorien und Modelle der Kommunikation,
  • verfügen über grundlegendes Wissen zu gruppendynamischen Prozessen und sind in der Lage, ihr Wissen auf bereits erlebte, aktuelle und zukünftige Gruppenprozesse zu beziehen,
  • kennen zentrale Aspekte der Moderation und Begleitung von Gruppen und erkennen die Bedeutung von Kommunikation für die Leitung von Gruppen und Teams.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • können angemessen, situationsadäquat und flexibel in typischen beruflichen Situationen mit Eltern, Familien, Fachkräften und Vertreterinnen/Vertretern von Institutionen kommunizieren,
  • sind in der Lage, über mündliche und schriftliche Interaktion professionellen Kontakt aufzubauen,
  • erwerben kommunikative und exemplarisch vertieft beratungsmethodische Fertigkeiten für Einzelgespräche und Einzelberatungen mit Eltern,
  • unterscheiden Alltags- von professioneller Kommunikation,
  • verfügen über Fähigkeiten, Gruppengespräche im Team und mit Eltern unter Berücksichtigung ihrer Kenntnisse zu leiten und zu moderieren und bei Schwierigkeiten angemessen auf die Gruppe und auf Einzelne einzugehen.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • üben erweiterte Fertigkeiten zum reflexiven Beziehungsaufbau über Kommunikation mit Eltern, pädagogischen Fachkräften, Teams und zum Agieren in gesellschaftlichen und institutionellen Strukturen ein,
  • sind in der Lage, schwierige Kommunikationsstrukturen kritisch zu hinterfragen, kriteriengeleitet zu beurteilen und sich für Veränderungen einzusetzen,
  • können ihr erworbenes Wissen auf typische Interaktions- und Beratungssituationen im Feld der Pädagogik der Kindheit und der Familienbildung anwenden und Kommunikationsprozesse entsprechend analysieren, steuern und reflektieren.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • erkennen und analysieren Kommunikations- und Interaktionsprozesse mit Einzelnen und Gruppen in Institutionen,
  • verstehen eigenes und das Verhalten anderer auch vor dem Hintergrund von Rollen und Strukturen in Gruppen sowie Phasen von Gruppenprozessen,
  • reflektieren eigene Einstellungen und Haltungen zur professionellen Interaktion mit Eltern und Familien sowie mit eigenen Erfahrungen in Gruppensituationen,
  • reflektieren theoriegeleitet Kommunikation und Interaktion in pädagogischen Situationen mit Erwachsenen.

     

Inhalte:
Zentrale Begrifflichkeiten rund um Kommunikation und Interaktion; Regeln, Muster, Merkmale und Störungen in der Kommunikation zwischen Personen, v.a. im Kontext pädagogischer Arbeit mit Eltern und Familien, Lernenden und Lehrenden sowie in Teams; Modelle der Kommunikation und Beratung und ihre jeweiligen theoretischen Hintergründe mit exemplarischer Vertiefung (z.B. Watzlawick, Schulz von Thun, Cohn, Rogers, Gordon, Berne, Mead); Grundzüge der Gruppendynamik (insbes. Rollen in Gruppen, Phasen von Gruppenprozessen, Macht und Autorität in Gruppen); Leitung, Moderation und Begleitung von Gruppenprozessen; Kommunikation in typischen kindheits- und familienpädagogischen Settings (Einzelberatung von Eltern, Begleitung und Beratung von Elterngruppen, Bildungsveranstaltungen für Eltern und Familien, Leitung von Teams, Kommunikation mit Professionellen aus anderen Institutionen, mit anderen beruflichen Rollen etc.)

Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte: Prof Dr. Elke Kruse (Erziehungswissenschaft)

 


 

2.2         Hauptmodule im Studienbereich
H2 Menschliche Entwicklung im sozialen Umfeld

 

Modul H 2.1. Theorien und Methoden der Erwachsenen- und Familienbildung

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss der
Module PP, E 2.1 und E 2.3

Prüfungsformen: Besondere Prüfungsformen (§ 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Eine Veranstaltung: Theorien und Methoden der Erwachsenen- und Familienbildung

4 SWS

48 h

108 h

H2.1.1

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

6 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Note des gesamten Moduls mit 6,66 % in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Vorträge, Einzel- und Kleingruppenarbeit, Präsentationen, Lektüre ausgewählter Texte, Textanalysen, Gruppen- und Plenumsdiskussionen, Reflexionsübungen, kreative Methoden, Praxisbesuche

Gruppengröße:
35 – Richtgröße

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:

Die Studierenden

  • sind in der Lage, Entwicklungslinien in der Geschichte der Erwachsenen- und Familienbildung nachzuvollziehen und auf dieser Basis aktuelle Entwicklungen einzuschätzen,
  • können theoretische Ansätze der Erwachsenenbildung benennen, unterscheiden und kritisch hinterfragen,
  • sind vertraut mit den institutionellen, finanziellen, rechtlichen und personellen Grundlagen der Erwachsenenbildung und vertieft in Bezug auf die entsprechenden Grundlagen der Familienbildung,
  • kennen methodische Ansätze, Anbieter und Adressat/innen institutioneller Eltern- und Familienbildung,
  • kennen verschiedene Modelle zum Begriff der elterlichen Erziehungsfähigkeit sowie spezielle Angebote zur Förderung elterlicher Erziehungskompetenzen (z.B. Elternkurse) und können diese in ihren Grundannahmen, zentralen Leitideen und Inhalten vergleichend analysieren,
  • verfügen über ein klares Bild der Strukturen elternbildender Einrichtungen und deren Kooperationspartner und erkennen den Stellenwert einer konstruktiven Zusammenarbeit und Vernetzung elternunterstützender Institutionen untereinander sowie mit Kitas, Schulen und Kinderfreizeiteinrichtungen,
  • setzen sich als Basis für ihre eigene Arbeit mit Effekten von Eltern- und Familienbildung auseinander,
  • kennen die besonderen Lernvoraussetzungen und –möglichkeiten von Erwachsenen,
  • verfügen über erweitertes Wissen zur Planung, Durchführung und Auswertung von Erwachsenenbildungsveranstaltungen,
  • kennen verschiedene Forschungsansätze und –methoden im Kontext von Erwachsenen- und Familienbildung und haben diese exemplarisch nachvollzogen oder erprobt,
  • können Bildungsarbeit mit Eltern und Familien in international vergleichender Perspektive betrachten und Entwicklungen und Strukturen in Deutschland vor diesem Hintergrund bewerten.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • verfügen über die Fähigkeit zur Analyse, zur Einschätzung und zum Vergleich verschiedener Ansätze professionellen methodischen Handelns in der Erwachsenen- und Familienbildung,
  • können im Rahmen der Familien- und Elternbildung adäquate Angebote zielgruppenorientiert eigenständig konzeptionell planen, durchführen und auswerten,
  • bewegen sich sicher im Hinblick auf die verschiedenen Elemente didaktischen Handeln in der Erwachsenen- und Familienbildung und können diese in ihren Handlungen berücksichtigen,
  • sind in der Lage, kleinere Forschungsprojekte im Kontext von Erwachsenen- und Familienbildung durchzuführen.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • reflektieren aktuelle Herausforderungen für Eltern und Familien als Basis für die Konzeption von Angeboten,
  • können Lernprozesse in Erwachsenengruppen gestalten,
  • können Kooperationen zwischen Einrichtungen anregen und die Zusammenarbeit aktiv mitgestalten.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • setzen sich mit dem Lernen und der Bildung Erwachsener auseinander,
  • reflektieren eigene Bildungserfahrungen als Erwachsene und erkennen lernförderliche Strukturen,
  • erkennen die Möglichkeiten und Grenzen erwachsenenpädagogischer Arbeit mit Eltern und Familien.

     

Inhalte:
Geschichte der Erwachsenen- und der Familienbildung; Theoretische Ansätze der Erwachsenenbildung / Weiterbildung; Institutionelle, finanzielle, rechtliche und personelle Grundlagen der Erwachsenenbildung unter besonderer Berücksichtigung der Familienbildung; Methodische Ansätze, Anbieter und Adressat/innen institutioneller Eltern- und Familienbildung; Zusammenarbeit verschiedener Institutionen im Rahmen der Elternbildung (z.B. Familienbildungsstätten, Familienzentren, Schulen); Effekte von Eltern- und Familienbildung; Lehren und Lernen in der Erwachsenenbildung: Didaktik, Programmplanung und -organisation, Angebotsplanung, -gestaltung und Evaluation unter Berücksichtigung erwachsenengerechten Lernens; verschiedene Modelle zum Begriff der elterlichen Erziehungsfähigkeit; spezielle Angebote zur Förderung elterlicher Erziehungskompetenzen (z.B. Elternkurse / -trainings); Bildungsarbeit mit Eltern und Familien im internationalen Vergleich; Forschungsansätze und -methoden im Kontext von Erwachsenen- und Familienbildung.
Die Methodenkompetenzen im Rahmen der Veranstaltung „Theorien und Methoden der Erwachsenen- und Familienbildung“ (Prüfung H2.1.1) erlangen Studierende im Rahmen von angeleiteten praktischen Übungen in der kooperierenden Begleitung von Lehrenden in Theorie und am Praxisort im Umfang von mind. 8 Kontaktstunden.

Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte: Prof Dr. Elke Kruse (Erziehungswissenschaft)

 


 

Modul H2.2 Einführung in die Diagnostik und Förderung

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss der
Module PP und E 2.2

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen (§§ 19, 20 und 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Eine Veranstaltung: Einführung in die Diagnostik und Förderung

4 SWS

48 h

108 h

H2.2.1

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

6 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Note des gesamten Moduls mit 6,66 % in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Seminareinheiten, aktivierende Lehr-Lern-Methoden, Vortrag, Diskussion, Übungseinheiten, Fallarbeit in Kleingruppen

Gruppengröße:
Ca. 40

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen:

Die Studierenden

· verfügen über Grundlagenwissen zu multifaktoriellen Bedingungsmodellen kindlicher Entwicklung

· kennen Kriterien für die Einschätzung von kindlichem Denken, Fühlen und Verhalten 

· kennen die Grundprinzipien diagnostischen Vorgehens und können die Qualität diagnostischer Instrumente bewerten (Gütekriterien, Fragestellung-/ Hypothesen- bzw. Theoriegeleitetes Vorgehen)

· verfügen über Grundlagenkenntnisse zu evidenzbasierten kind- und familienzentrierten Unterstützungsstrategien für zentrale Kompetenzbereiche (Sozial- emotionale Kompetenzen, Selbst- und Aufmerksamkeitssteuerung, Kommunikation und Sprache)

 

Methodenkompetenzen:

Die Studierenden

· sind in die Lage, ihr Wissen zu multifaktoriellen Bedingungsmodellen kindlicher Entwicklung auf den Einzelfall anzuwenden und daraus eine individuelles Bedingungsanalyse abzuleiten

· können individuelle Entwicklungsverläufe einschätzen

· können eine Fragestellung für eine diagnostische Abklärung formulieren

· können Förderstrategien für den Einzelfall formulieren

 

Sozialkompetenzen:

Die Studierenden

· sind in der Lage, Wertschätzung und Empathie gegenüber Kindern und Eltern auszudrücken

· verfügen über für diagnostische Prozesse relevante, grundlegende Kommunikationskompetenzen (z.B. aktives Zuhören, Exploration)

 

Subjektkompetenzen:

Die Studierenden

· sind sich der durch die eigene Person verursachten Fehlerquellen im diagnostischen Prozess bewusst

· reflektieren eigene, subjektive Theorien und Hypothesen zu individuellen Entwicklungsverläufen

· verfügen über eine wertschätzende, akzeptierende, nicht-wertende Haltung den Kindern und Familien gegenüber und richten ihr Handeln hieran aus

· sind in der Lage, mit Widersprüchen und Uneindeutigkeit umzugehen (Ambiguitätstolerenz) 



Inhalte:

Theoretische und empirische Befunde zu Diagnostik und Förderung von Lernprozessen

Grundlagenwissen zu multifaktoriellen Bedingungsmodellen kindlicher Entwicklung; Kriterien für die Einschätzung von Verhalten; Grundprinzipien diagnostischen Vorgehens; Grundkenntnisse der Interpretation diagnostischer Ergebnisse; Grundlagenkenntnisse zu kind- und familienzentrierten Unterstützungsstrategien für zentrale Kompetenzbereiche; Basisstrategien der Gesprächsführung mit Eltern und Kindern.

Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte: Prof. Dr. Denis Köhler (Psychologie)

 


 

2.3         Hauptmodule im Studienbereich
H3 Gesellschaftliche Strukturen und Entwicklungen

 

Modul H 3.1. Diversität von Kindheit und Familie - Einführung

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss der
Module PP, E 2.1 und E 2.3

Prüfungsformen: Besondere Prüfungsformen (§ 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Eine Veranstaltung: Diversität von Kindheit und Familie - Einführung

4 SWS

48 h

108 h

H3.1.1

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

6 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Note des gesamten Moduls mit 6,66 % in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Vorträge, Einzel- und Kleingruppenarbeit (incl. aktivierender Gruppenarbeitsformen wie Gruppenpuzzle, Café International etc.), Präsentationen, Lektüre ausgewählter Texte, Textanalysen, Gruppen- und Plenumsdiskussionen, (Selbst-)Reflexionsübungen, kreative Methoden (u.a. Aufstellungsübungen, Arbeit mit Fotos und Bildern), kollegiale Beratung, projektorientiertes Arbeiten mit kreativer Gestaltung

Gruppengröße:
35 – Richtgröße

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:

Die Studierenden

  • kennen die Grundbegriffe einer Pädagogik der Vielfalt sowie von Konzepten der interkulturellen, der Gender- und der Inklusionspädagogik und einer vorurteilsbewussten Erziehung,
  • verfügen über grundlegende Kenntnisse über die verschiedenen Dimensionen von Heterogenität im Kontext von Kindheit und Familie (v.a. Geschlecht / Gender, Behinderung (Ability), Kultur / Ethnizität, Migrationsgeschichte, sozialer Status),
  • setzen sich mit Konstruktionen von Normalität und Abweichung auseinander,
  • verfügen über überblicksartiges Wissen zu Ursachen, Formen und Folgen von Armut, Migration, Behinderung und Geschlechtersozialisation,
  • können Inklusions- und Exklusionsprozesse im Erziehungs- und Bildungssystem benennen und kritisch hinterfragen,
  • wissen, dass es zentrale Abkommen zu Menschen-, Kinder- und Behindertenrechten gibt und kennen exemplarisch die Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention,
  • verfügen über grundlegendes Wissen zum Intersektionalitätsansatz,
  • verfügen über grundlegendes Wissen über Konzepte der inter- und transkulturellen, der geschlechtergerechten und der Inklusionspädagogik sowie einer vorurteilsbewussten Erziehung und können diese in ihren Grundannahmen darstellen,
  • entwickeln ein Bewusstsein für eine Unterscheidung von Anerkennung und Missachtung in pädagogischen Handlungsmustern, alltäglichen Kommunikationssituationen, räumlichen und zeitlichen Strukturen und in der pädagogischen Umgebung,
  • sind in der Lage, unterschiedliche familiale Lebensweisen vor dem Hintergrund kultureller/ ethnischer Differenz zu betrachten.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • sind in der Lage, Verschiedenheit als zentralen Faktor bei der Planung, Durchführung und Auswertung von Angeboten für Kinder und Eltern zu berücksichtigen,
  • sind in der Lage, Zugangsbarrieren zu Einrichtungen zu identifizieren und Strategien zu deren Überwindung zu entwickeln,
  • können Kindern in pädagogischen Institutionen unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen kognitiven, motorischen, sprachlichen etc. Voraussetzungen und Fähigkeiten, ihres Geschlechts, ihrer Lebensumstände und ethnischen, kulturellen und religiösen Hintergründe differenzierte (Lern-)Angebote machen,
  • sind in der Lage, ihr erworbenes Wissen auf situationsspezifische Kontexte der Praxis zu beziehen und ihre Schlussfolgerungen in begründetes professionelles Handeln zu übertragen.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • entwickeln ein Bewusstsein für Verschiedenheit und für Inklusions- und Exklusionsprozesse im Erziehungs- und Bildungssystem,
  • erkennen einseitige Ausdrucksformen und Dominanz,
  • entwickeln Empathie, Respekt gegenüber Andersheit, Offenheit und die Fähigkeit zum interkulturellen Dialog,
  • erlangen Handlungs- und Reflexionsfähigkeit im Hinblick auf einen professionellen Umgang mit Verschiedenheit in Institutionen für Kinder und Familien.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • hinterfragen eigene Einstellungen zu den verschiedenen Dimensionen von Heterogenität,
  • reflektieren ihren professionellen und persönlichen Umgang mit Verschiedenheit, die Problematik verfestigter Identifikationen und etikettierender Zuschreibungen und ihre eigene multiple Gruppenzugehörigkeit,
  • setzen sich mit eigenen Stereotypen und Vorurteilen über Unterschiede zwischen Menschen (zwischen Geschlechtern, Angehörigen verschiedener Kulturen, Menschen mit und ohne Behinderung etc.) auseinander,
  • entwickeln auf der Basis ihres Wissens Ansätze einer reflexiven Haltung im Hinblick auf eigene Einstellungen und Bilder zu bzw. von Bildung, Lernen und Inklusion in diversitätsspezifischer Perspektive.

Inhalte:

  • Begriffsklärungen zu Diversität , Heterogenität(-sdimensionen), Intersektionalität,
  • Stereotype und Vorurteile über Unterschiede zwischen Menschen (zwischen Geschlechtern, Angehörigen verschiedener Kulturen, Menschen mit und ohne Behinderung etc.),
  • Dimensionen von Heterogenität im Kontext von Kindheit und Familie (v.a. Geschlecht / Gender, Behinderung (Ability), Kultur / Ethnizität, sozialer Status),
  • Konstruktionen von Normalität und Abweichung,
  • Zentrale Abkommen zu Menschen-, Kinder- und Behindertenrechten,
  • Inklusions- und Exklusionsprozesse im Erziehungs- und Bildungssystem,
  • Grundlagen einer Pädagogik der Vielfalt (Dimensionen: Migration, Geschlecht, Behinderung)

Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester

Sonstige Informationen:
Es wird empfohlen, zunächst das Modul H 3.1 zu studieren und nach dessen erfolgreichem Abschluss eine exemplarische Vertiefung in H 3.2 zu wählen.

Modulbeauftragte: Prof. Dr. Elke Kruse (Erziehungswissenschaft)

 


 

Modul H 3.2. Diversität von Kindheit und Familie - exemplarische Vertiefung

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss der
Module PP, E 2.1 und E 2.3

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen (§§ 19, 20 und 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Eine Veranstaltung: Diversität von Kindheit und Familie - exemplarische Vertiefung

4 SWS

48 h

108 h

H3.2.1

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

6 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Note des gesamten Moduls mit 6,66 % in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Vorträge, Einzel- und Kleingruppenarbeit, Präsentationen, Lektüre ausgewählter Texte, Gruppen- und Plenumsdiskussionen, Reflexionsübungen, kreative Methoden, projektorientiertes Arbeiten

Gruppengröße:
35 – Richtgröße

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:

Die Studierenden

  • verfügen über vertiefte Kenntnisse in einem ausgewählten Bereich im Kontext von Kindheit und Familie in Diversität (Beispiele siehe Inhalte),
  • kennen Konzepte aus diesem Bereich und können diese erläutern, einordnen und kritisch hinterfragen,
  • verfügen über vertieftes Wissen zu Ursachen, Formen und Folgen von spezifischen Ausgangslagen,
  • können Problematiken und Benachteiligungen aufzeigen, die entstehen bzw. die Kinder und Familien aufgrund ihrer spezifischen Ausgangslage erfahren,
  • erkennen relevante gesellschaftliche und politische Einflussfaktoren,
  • kennen Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen und Konzepte einer chancengerechten Pädagogik,
  • können einzelne Heterogenitätsdimensionen in Zusammenhang zu anderen stellen und gegenseitige Beeinflussungen analysieren,
  • kennen didaktische Ansätze für das Arbeiten in heterogenen Lerngruppen
  • können die zentralen Merkmale einer Pädagogik der Vielfalt erläutern und Möglichkeiten und Grenzen entsprechenden pädagogischen Handelns im gesellschaftlichen Kontext erkennen und kritisch betrachten.

 

Methodenkompetenzen:

Die Studierenden

  • können differenzierte Angebote für Kinder und Familien unter Berücksichtigung verschiedener Ausgangslagen und heterogener Lerngruppen planen, durchführen und auswerten,
  • können konzeptionell an der Überwindung von Zugangsbarrieren zu Einrichtungen arbeiten (exemplarisch je nach Wahl der Lehrveranstaltung),
  • erkennen die Bedeutung von Heterogenität und heterogener Lebenslagen für den Alltag in Krippen, Kitas, Schulen, Einrichtungen der offenen Kinder und Jugendarbeit und der Familienbildung,
  • erkennen die Interdependenz der jeweiligen Heterogenitätsdimensionen (je nach Wahl der Lehrveranstaltung) zu weiteren Dimensionen,
  • sind in der Lage, auf der Basis ihres Wissens spezifische Konzepte im Kontext einer Pädagogik der Vielfalt umzusetzen,
  • können didaktische Variablen kritisch im Hinblick auf spezielle Zielgruppen analysieren und implizite Benachteiligungen bei der Gestaltung ihrer Arbeit vermeiden,
  • sind in der Lage, in heterogen zusammengesetzten Teams zu arbeiten.

 

Sozialkompetenzen:

Die Studierenden

  • erlangen Kooperationsfähigkeit in der themenorientierten kollegialen Zusammenarbeit und der Teamarbeit im Kontext von Heterogenität
  • erlangen erweiterte Handlungs- und Reflexionsfähigkeit im Hinblick auf einen professionellen Umgang mit Verschiedenheit in Institutionen für Kinder und Familien
  • werden in der Arbeit mit Kindern und Eltern unterschiedlichster Ausgangslage/Hintergründe sicherer
  • können in der pädagogischen Arbeit exkludierende Handlungsstrategien und Kommunikationsmuster aufzeigen und Handlungsalternativen erarbeiten
  • können sich in ihrem Bereich für chancengerechte Strukturen und gegen Benachteiligungen einsetzen.

     

Subjektkompetenzen:

Die Studierenden

  • hinterfragen vertieft eigene Einstellungen zu ausgewählten Bereichen von Verschiedenheit,
  • reflektieren erweitert ihren professionellen und persönlichen Umgang mit Verschiedenheit, die Problematik verfestigter Identifikationen und etikettierender Zuschreibungen und ihre eigene multiple Gruppenzugehörigkeit,
  • setzen sich exemplarisch vertieft mit Stereotypen und Vorurteilen über Unterschiede zwischen Menschen und deren Folgen auseinander,
  • sind in der Lage, mit Kindern, Eltern und Kolleg/innen unterschiedlichster Ausgangslage/Hintergründe zu kooperieren,

können Gender-, kulturelle, Ability- und andere Aspekte in ihrer Interdependenz mit anderen Heterogenitätsdimensionen wahrnehmen und Heterogenität als Grundlage didaktischer Planung im Sinne einer inklusiven Didaktik wertschätzen

Inhalte:

  • Exemplarische Vertiefung des Themas Kindheit und Familie in Diversität z.B. mit Focus auf:
  • Geschlecht und Gender - Gendergerechte Pädagogik,
  • Behinderung – Inklusive Pädagogik im Kontext von Behinderung,
  • Kultur/Ethnizität – Interkulturelle Pädagogik,
  • Sozialen Status – Armut, Lebenslagen, Chancengerechtigkeit im Bildungssystem,
  • andere Heterogenitätsdimensionen oder andere Aspekte im Kontext von Verschiedenheit mit Bezug zu pädagogischer Arbeit,
  • Ursachen, Formen und Folgen von Armut, Migration, Behinderung und Geschlechtersozialisation (exemplarisch je nach Wahl der Lehrveranstaltung)
  • Konzepte der inter- und transkulturellen, der geschlechtergerechten und der Inklusionspädagogik sowie einer vorurteilsbewussten Erziehung (exemplarisch je nach Wahl der Lehrveranstaltung)
  • Bedeutung von Heterogenität für den Alltag in Krippen, Kitas, Schulen und Einrichtungen der Familienbildung und professioneller Umgang mit Verschiedenheit in Institutionen für Kinder und Familien
  • Interdependenz von Heterogenitätsdimensionen,
  • Familienzentren als institutionelle Antwort auf Intersektionalität,
  • didaktische Ansätze in heterogenen Lerngruppen,
  • Heterogenität als zentraler Faktor für didaktische Planungen von differenzierten Lernangeboten mit dem Ziel einer inklusiven Didaktik.

Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester

Sonstige Informationen:
Es wird empfohlen, zunächst das Modul H 3.1 zu studieren und nach dessen erfolgreichem Abschluss eine exemplarische Vertiefung in H 3.2 zu wählen.

Modulbeauftragte: Prof. Dr. Elke Kruse (Erziehungswissenschaft)




 

2.4        Hauptmodul im Studienbereich
H4 Rechtliche, sozialpolitische, institutionelle und sozialwirtschaftliche Bedingungen

 

Modul H 4.1 Management und Evaluieren als Leitungsaufgabe

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls PP

Prüfungsformen: Besondere Prüfungsformen (§ 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Eine Veranstaltung: Management und Evaluieren als Leitungsaufgabe

4 SWS

48 h

108 h

H4.1.1

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

6 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Note des gesamten Moduls mit 6,66 % in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Vorträge, Gruppenarbeiten zu ausgewählten Themen, Präsentation von Arbeitsergebnissen der Studierenden in Form von Referaten, Postern o.ä., Textarbeit, Arbeit in Kleingruppen zur Erarbeitung und Erprobung verschiedener Methoden der Personal- und Teamentwicklung, projektartige Bearbeitung von praktischen Konzeptions- und Evaluationsaufgaben

Gruppengröße:
35 – Richtgröße

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:

Die Studierenden

  • kennen die Leitungs- und Managementaufgaben und -funktionen in Familienzentren, Kindertageseinrichtungen, Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit, in Ganztagsschulen sowie in Familienbildungseinrichtungen,
  • kennen Funktionen, Inhalte, Anforderungen und Ausgestaltungsmöglichkeiten einer Einrichtungskonzeption,
  • kennen grundlegende Ziele, Begrifflichkeiten und Verfahren des Qualitätsmanagements in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
  • sind mit Entwicklungsphasen in einem Team vertraut und können die Rollen und Funktionen der einzelnen Teammitglieder benennen,
  • verfügen über grundlegende Kenntnisse im Konfliktmanagement und kennen Schritte der Konfliktlösung,
  • kennen Instrumente des Personalmanagements und Modelle für die Planung und Gestaltung von Arbeitszeit und Personaleinsatz,
  • verfügen über einen Überblick über einschlägige Ansätze des Qualitätsmanagements und der Qualitätsentwicklung (z.B. über die Nationale Qualitätsinitiative und deren Ziele, Inhalte und Ergebnisse),
  • kennen Grundsätze der Zielfindung und Zielformulierung,
  • kennen die Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens,
  • kennen unterschiedliche nationale (und internationale) Finanzierungsmodelle von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie die besondere Struktur und die praktische Abwicklung der Finanzierung,
  • kennen die Grundlagen des pädagogischen und betriebswirtschaftlichen Controllings.

     


    Methodenkompetenzen


    Die Studierenden
  • leiten die Aufgaben für die Leitung einer Einrichtung aus den gesetzlichen Grundlagen für die Kinder- und Jugendhilfe, die Schule und die Familienbildung ab,
  • sind in der Lage, eine Gruppe von Pädagoginnen und Pädagogen fachlich anzuleiten, die Arbeitsprozesse zu begleiten und ergebnisorientiert Aufgaben umzusetzen,
  • sind in der Lage, ausgewählte Methoden der Teamentwicklung anzuwenden,
  • können eine Konzeption entwickeln,
  • sind in der Lage, Qualitätskriterien pädagogischer Prozesse mit den Instrumenten interner und externer Evaluation so zu verknüpfen, dass sie in eine positive Entwicklung der pädagogischen Prozesse in der Einrichtung münden,
  • können die einzelnen Komponenten des Rechnungswesens in und für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen einordnen, anwenden und verstehen Grundlagen des Rechnungswesens sowohl in der Doppik als auch in der Kameralistik,
  • können einrichtungsbezogen wie auch auf der Ebene einer größeren Trägerorganisation ein systematisches und angemessenes Rechnungswesen mitgestalten,
  • können Controllingssysteme und -instrumente einordnen und deren Bedeutung für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen bewerten,
  • sind in der Lage, entsprechende Berichte zu verfassen.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • kooperieren im Rahmen der Leitungsaufgaben und -rolle mit Kolleginnen und Kollegen innerhalb des Teams und mit Kooperationspartnern außerhalb ihrer Einrichtung,
  • sind in der Lage, sich in den Leitungsebenen / Hierarchien ihres Arbeitsplatzes so zu bewegen, dass sie die Interessen ihrer Einrichtung positiv vertreten,
  • können fachliche Diskurse über verschiedene Qualitätsmanagement- und Qualitätsentwicklungs-Systeme / Controllingsysteme in die jeweilige Fachdiskussion einordnen.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • erproben exemplarisch Methoden der Konzeptions- oder Teamentwicklung oder der Evaluation in der pädagogischen Praxis,
  • setzen sich mit Leitungsrollen und Führungsstilen auseinander, reflektieren die Rolle der Teammitglieder im Rahmen von Teambildungs- und Teamentwicklungsprozessen,
  • reflektieren ihr persönliches Leitungsverständnis und ihre biographischen Führungserfahrungen,
  • reflektieren ihr eigenes Rollenhandeln im Team und sind in der Lage, einem Team Gestaltungsspielräume zu eröffnen,
  • reflektieren und evaluieren ihr eigenes Handeln in pädagogischen Kontexten auf der Grundlage fachlicher Qualitätskriterien.

     

Inhalte:

  • Rechtssicherheit in sämtlichen Rechtsbereichen mit Bezug zu den Gegenständen des Studiengangs aus dem Bundesrecht sowie den einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen als Grundlage für Leitungshandeln,
  • Methodische Grundlagen zur Bewältigung der Aufgaben und Anforderungen auf der Leitungsebene in pädagogischen Institutionen, im Einzelnen
  • Führungsstile und ihre Auswirkungen auf Mitarbeiter/innen bzw. Teams, Personalmanagement (Personalauswahl, -führung, -entwicklung, -beurteilung und -planung),
  • Instrumente der flexiblen Arbeitszeitgestaltung mit ihren Wirkungen auf die Arbeit in pädagogischen Institutionen,
  • Teambildungs- und Teamentwicklungsprozesse (Analyse der Rollen und Funktionen in einem Team, Erprobung und Reflexion verschiedener Methoden der Teamentwicklung, Zusammenwirken von Leitung und Team),
  • Funktionen, Inhalte und Qualitätskriterien einer Konzeption sowie Methoden der Konzeptionsentwicklung,
  • Grundlagen des Qualitätsmanagements und der Qualitätsentwicklung, Zielfindung und Zielformulierung, Ziele, Inhalte und Ergebnisse der nationalen Qualitätsinitiative,
  • Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens, der Investition und Finanzierung,
  • Grundlagen des Controlling, Controlling-Systeme und -instrumente, Kennzahlensysteme in sozialen Unternehmen, Controlling-Berichte.

    Die Methodenkompetenzen im Rahmen der Veranstaltung „Management und Evaluieren als Leitungsaufgabe“ (Prüfung H4.1.1) erlangen Studierende im Rahmen von angeleiteten praktischen Übungen in der kooperierenden Begleitung von Lehrenden in Theorie und am Praxisort im Umfang von mind. 8 Kontaktstunden.

Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte: Prof. Dr. Irene Dittrich (Erziehungswissenschaft)



2.5         Hauptmodule im Studienbereich
H5 Bildungsbereiche in Kultur, Ästhetik, Medien​

Modul H 5.1 Musik (inklusive Tanz)

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: keine

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen (§§ 19, 20 und 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Eine Veranstaltung: Musik (inklusive Tanz)

4 SWS

48 h

108 h

H5.1.1

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

6 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Note des gesamten Moduls mit 6,66 % in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Vorlesung, Seminare mit Referaten und Praxiseinheiten, Übungseinheiten, Textarbeit, Kleingruppenarbeit, Praxisbesuche/Exkursionen, Referate, Präsentationen, Lehr-Lern-Gespräche, Projektarbeit

Gruppengröße:
30 – verbindlich

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen

Die Studierenden

  • kennen die Grundbegriffe der Musikpädagogik im Kindesalter und können diese beschreiben und verwenden,
  • kennen und verstehen die Verbindung von Entwicklung des Musikerlebens im Zusammenhang mit Entwicklung sozialer, emotionaler und kognitiver Kompetenzen,
  • kennen verschiedene Theorien und empirische Untersuchungen, die die Bedeutung der musikalischen Entwicklung als Bestandteil der persönlichen und sozialen Entwicklung von Kindern (Entwicklungsaufgaben) aufzeigen,
  • sind in der Lage, musikferne Strukturen in der Lebenswelt von Kindern und Familien zu identifizieren (Analyse der akustischen Umgebung),
  • verfügen über Kenntnisse verschiedener pädagogischer Konzepte der musikalischen Förderung im Kindesalter und können diese auf verschiedene Handlungsfelder der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung bezogen anwenden,
  • können unterschiedliche Kompetenzebenen (z.B. soziale, emotionale, motorische und kognitive Fähigkeiten) differenzieren, die durch musikalische Förderung verbessert werden können,
  • ordnen musikalische Früherziehung in allgemeine Konzepte der Bildung und der Gesundheitsförderung im Kindesalter ein und können entsprechende konzeptionelle Arbeiten in den Institutionen der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung erarbeiten,
  • kennen ein breites Repertoire von Musik- und Tanzspielen, Übungen zur Förderung der musikalischen Entwicklung sowie musikalischer Angebote für Kinder und Familien und können diese initiieren, moderieren bzw. anleiten.

     

    Methodenkompetenzen

    Die Studierenden
  • können zwischen unterschiedlichen pädagogischen Handlungsformen (z.B. Unterrichten, Beraten, Arrangieren, Animieren) unterscheiden und diese bei der Gestaltung von musikpädagogischen Situationen anwenden,
  • verfügen über ein differenziertes Methodenrepertoire (z.B. von der Improvisation zu Lernen am Modell) und können dieses im Handlungsfeld voraussetzungsorientiert und differenziert einsetzen,
  • kennen unterschiedliche didaktisch-methodische Konzepte zur Gestaltung von musikalisch-rhythmischen Situationen und können diese fachlich fundiert in praktisches Handeln umsetzen,
  • sind in der Lage, musikalische Angebote für und mit Kindern (ggf. mit ihren Eltern) in Institutionen der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung praktisch anzuleiten und auszuwerten,
  • können musikpädagogische Projekte und Maßnahmen in Institutionen der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung planen, durchführen und auswerten,
  • sind in der Lage, fantasievolle Spielanregungen in Musik, Bewegung und Tanz zu kreieren und zu gestalten.

     

    Sozialkompetenzen

    Die Studierenden
  • können die Bedeutung von Musik und Tanz im Kontext der kindlichen Entwicklung, insbesondere auch im Rahmen von Institutionen der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung, begründen und in den fachlichen Diskurs mit einbringen,
  • haben die Fähigkeit, sich in die musikalischen Welten und Bewegungsfantasien von Kindern empathisch einzufühlen,
  • können mit Kindern gemeinsam Spielen, Musik und Tanz als lustvolle Aktivität erleben und dem kindlichen Musizieren achtungsvoll begegnen,
  • akzeptieren Grenzen und Interessen der Kinder und Erwachsenen bei der Umsetzung von musikalischen Aufgaben,
  • können musikalische und körperbezogene Entwicklungsbedarfe der Kinder thematisieren und in die Kommunikation mit Kindern und deren Eltern verantwortungsvoll einbringen,
  • haben die Fähigkeit, Kinder auf Herausforderungen durch Musik und Bewegung neugierig zu machen und deren Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten zu stärken.

     

    Subjektkompetenzen

    Die Studierenden
  • können eigene persönliche Stärken, Kompetenzen und Entwicklungsbedarfe im Musikbereich thematisieren und durchdenken,
  • reflektieren das eigene musikalische Verhalten, die eigenen musikalischen Präferenzen und setzen sich (selbst-) kritisch damit auseinander,
  • können ihre eigene musikalische Biografie beschreiben und die Bedeutung von Musik, körperlicher Aktivität und Tanz für die eigene Entwicklung benennen.

     

Inhalte:
Grundlagen der Musikpädagogik, deren Grundbegriffe und verschiedene pädagogische Konzepte; Grundlagen der Tanzpädagogik; psycho-motorische Entwicklung im Kontext kindlicher Entwicklungsaufgaben; Dimensionen des Lernens und der Bildung durch Bewegungsförderung; Musik-, Tanz- und Darstellungsspiele und ihre Anwendungsmöglichkeiten in der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung; Zusammenhang zwischen Musik und Kreativität; Praktische Modelle der musikalischen Förderung in verschiedenen Lebensaltern von Kindern (z. B. JeKi, Felix) und in verschiedenen Institutionen der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung (Musikschule, Bambini, musikalische Frühförderung in Kitas, Felix, musikalische Angebote in Institutionen der Familienbildung); didaktisch-methodische Konzepte der musikalischen Förderung von Kindern; Planungs-, Durchführungs- und Auswertungsprinzipien musikalischer Angebote für Kinder und Familien

Häufigkeit des Angebots:
Jedes Sommersemester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte/r: Prof. Dr. Alicia de Bánffy-Hall (Kultur, Ästhetik, Medien, insbesondere Musik)

 


 

Modul H 5.2 Bewegung (inklusive Tanz)

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: keine

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen (§§ 19, 20 und 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Eine Veranstaltung: Bewegung (inklusive Tanz)

4 SWS

48 h

108 h

H5.2.1

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

6 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Note des gesamten Moduls mit 6,66 % in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Vorlesung, Seminare mit Referaten und Praxiseinheiten, Übungseinheiten, Textarbeit, Kleingruppenarbeit, Praxisbesuche/Exkursionen, Referate, Präsentationen, Lehr-Lern-Gespräche, Projektarbeit

Gruppengröße:
30 – verbindlich

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen.

Die Studierenden

  • kennen die Grundbegriffe der Bewegungs- und Tanzpädagogik im Kindesalter und können diese beschreiben und verwenden,
  • kennen und verstehen die Verbindung von Bewegungsentwicklung im Zusammenhang mit Entwicklung sozialer, emotionaler und kognitiver Kompetenzen,
  • kennen verschiedene Theorien und empirische Untersuchungen, die die Bedeutung der sensomotorischen Entwicklung als Bestandteil der persönlichen und sozialen Entwicklung von Kindern (Entwicklungsaufgaben) aufzeigen,
  • sind in der Lage, bewegungsfördernde und bewegungshemmende Strukturen in der Lebenswelt von Kindern und Familien zu identifizieren (Analyse der Bewegungsumwelt),
  • verfügen über Kenntnisse verschiedener pädagogischer Konzepte der Bewegungsförderung im Kindesalter und können diese auf verschiedene Handlungsfelder der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung bezogen anwenden,
  • können unterschiedliche Kompetenzebenen (z.B. soziale, emotionale, motorische und kognitive Fähigkeiten) differenzieren, die durch psycho-motorische Förderung verbessert werden können,
  • ordnen Bewegungsförderung in allgemeine Konzepte der Bildung und der Gesundheitsförderung im Kindesalter ein und können entsprechende konzeptionelle Arbeiten in den Institutionen der Kindheitspädagogik und Familienbildung erarbeiten,
  • kennen ein breites Repertoire von Bewegungs- und Tanzspielen, Übungen zur Förderung der psychomotorischen Entwicklung, sportlicher Bewegungsangebote für Kinder und Familien und können diese initiieren, moderieren bzw. anleiten.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • können zwischen unterschiedlichen pädagogischen Handlungsformen (z.B. Unterrichten, Beraten, Arrangieren, Animieren) unterscheiden und diese bei der Gestaltung von pädagogischen Bewegungssituationen anwenden,
  • verfügen über ein differenziertes Methodenrepertoire (z.B. von geschlossenen bis zu offenen Bewegungsaufgaben, von der Improvisation zu Lernen am Modell) und können diese im Handlungsfeld voraussetzungsorientiert und differenziert einsetzen,
  • kennen unterschiedliche didaktisch-methodische Konzepte zur Gestaltung von Bewegungsanlässen / Bewegungsaufgaben und können diese fachlich fundiert in praktisches Handeln umsetzen,
  • sind in der Lage, Bewegungssituationen und Bewegungsangebote für und mit Kindern (ggf. mit ihren Eltern) in Institutionen der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung praktisch anzuleiten und auszuwerten,
  • können bewegungspädagogische Projekte und Maßnahmen in Institutionen der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung planen, durchführen und auswerten,
  • sind in der Lage, fantasievolle Spielanregungen in Bewegung und Tanz zu kreieren und zu gestalten,
  • können sicherheitsrelevante Dimensionen von Bewegungsherausforderungen vor dem Hintergrund der jeweiligen Bewältigungskompetenzen der Kinder einschätzen und die Situationsmerkmale entsprechend gestalten.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • können die Bedeutung von Bewegung und Tanz im Kontext der kindlichen Entwicklung und insbesondere auch im Rahmen von Institutionen der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung begründen und im fachlichen Diskurs mit einbringen,
  • haben die Fähigkeit, sich in die Bewegungswelten und Bewegungsfantasien von Kindern empathisch einzufühlen,
  • können mit Kindern gemeinsam Spielen, Bewegung und Tanz als lustvolle Aktivität erleben und dem kindlichen Bewegungsspiel achtungsvoll begegnen,
  • akzeptieren Grenzen und Interessen der Kinder und Erwachsenen bei der Umsetzung von Bewegungsaufgaben und Bewegungsspielen,
  • können bewegungs- und körperbezogene Entwicklungsbedarfe der Kinder thematisieren und in die Kommunikation mit Kindern und deren Eltern verantwortungsvoll einbringen,
  • haben die Fähigkeit, Kinder auf Herausforderungen durch Bewegung neugierig zu machen und deren Vertrauen in eigene Fähigkeiten zu stärken.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • können eigene persönliche Stärken, Kompetenzen und Entwicklungsbedarfe im Bewegungs- und Sportbereich thematisieren und durchdenken,
  • reflektieren das eigene Bewegungsverhalten, die eigenen Bewegungspräferenzen und ihr Sportengagement und setzen sich (selbst-) kritisch damit auseinander,

    können ihre eigene Bewegungsbiografie beschreiben und die Bedeutung von Bewegung, körperlicher Aktivität und Sport für die eigene Entwicklung benennen.

     

Inhalte:
Grundlagen der Bewegungspädagogik, deren Grundbegriffe und verschiedene pädagogische Konzepte; Grundlagen der Tanzpädagogik; psycho-motorische Entwicklung im Kontext kindlicher Entwicklungsaufgaben; Dimensionen des Lernens und der Bildung durch Bewegungsförderung; Bewegungs-, Tanz- und Darstellungsspiele und ihre Anwendungsmöglichkeiten in der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung; Zusammenhang zwischen Körpererfahrung, Übergangsraum (nach Winnicott) und Kreativität; praktische Modelle der Bewegungsförderung in verschiedenen Lebensaltern von Kindern (Säuglingsschwimmen, PEKIP, Eltern-Kind-Turnen, Tanz etc.) und in verschiedenen Institutionen der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung (Bewegungskindergärten, Kindersportschulen, Waldkindergärten, Ganztagsschulen, Familienbildungsstätten etc.); Familie und Bewegungsförderung für Kinder; Analyse von kindbezogenen Bewegungswelten; didaktisch-methodische Konzepte der Bewegungsförderung von Kindern; Planungs-, Durchführungs- und Auswertungsprinzipien von Bewegungsangeboten für Kinder und Familien.

Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragter: Prof. Dr. Christian Peters (Kultur, Ästhetik, Medien, insbesondere Bewegung und Sport)

 


 

2.6        Schwerpunkte

Modul SP1 Schwerpunkt Bildung und Erziehung im internationalen und interkulturellen Kontext

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss von allen Modulen der Eingangsphase

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen (§§ 19, 20 und 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Drei Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich.

4 SWS

48 h

108 h

SP1.1

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP1.2

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP1.3

6 CP

Summe

 

144 h

324 h

 

 

 

12 SWS

 

468 h

 

18 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Vorträge (auch von Gastdozent/innen aus dem Ausland), Präsentationen, Lektüre ausgewählter Texte (auch englisch- und in Einzelfällen anderssprachiger), kreative Textarbeit zu zentraler Literatur, aktivierende und kreative Methoden, Einzel- und Kleingruppenarbeit, Diskussionen, interaktive Übungen, Simulationen, Rollenspiele, reflexive methodengestützte Sequenzen, Projektarbeit, nach Möglichkeit mehrtägige Studienreise ins Ausland

Gruppengröße:
35 – Richtgröße

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:

Die Studierenden

  • kennen Erziehungs- und Bildungskonzepte in unterschiedlichen geographischen Räumen und können diese beschreiben,
  • können nationalstaatliche Erziehungs- und Bildungssysteme hinsichtlich Struktur und innerer Prozesse analysieren,
  • sind in der Lage, diachrone und synchrone Vergleiche durchzuführen und kennen die verschiedenen Modalitäten des Vergleichs,
  • entwickeln Ansätze einer reflexiven Haltung im Hinblick auf Einstellungen und Bilder zu bzw. von Erziehung und Bildung im internationalen und interkulturellen Kontext,
  • kennen Besonderheiten und Herausforderungen von Interaktionsprozessen im internationalen und interkulturellen Kontext,
  • setzen sich grundlegend und exemplarisch vertieft mit den Bedingungen des Aufwachsens in Einwanderungsgesellschaften auseinander,
  • verfügen über grundlegendes Wissen zu historischen und aktuellen Prozessen der Migration im Kontext ihrer politischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen,
  • kennen Grundbegriffe, Theorien, Ansätze, Methoden und empirische Befunde im Kontext interkultureller Pädagogik bzw. einer Pädagogik der Vielfalt und verfügen über Fähigkeiten, diese zu analysieren und zu vergleichen,
  • verfügen über Informationen und Anregungen zur eigenständigen weiteren Arbeit am Thema.

     

 

Methodenkompetenzen:

Die Studierenden

  • können komparatistische und kooperative Methoden im Hinblick auf wissenschaftliche Fragestellungen anwenden,
  • verfügen über die Fähigkeit zur Analyse, Einschätzung und zum Vergleich verschiedener Bildungssysteme und Erziehungskonzepte,
  • können Kultur und Ethnizität in ihrer Interdependenz mit anderen Heterogenitätsdimensionen wahrnehmen und als Grundlage didaktischer Planung im Sinne einer inklusiven Didaktik berücksichtigen,
  • reflektieren theoriegeleitet Kommunikation und Interaktion in interkulturellen Settings und können auf der Basis erworbener Kenntnisse Veränderungsvorschläge zur Förderung von Ressourcen und zum Abbau von Diskriminierung entwickeln,
  • können ihre pädagogische Tätigkeit in Institutionen der Bildung und Erziehung an Maßstäben einer kultursensiblen, an Potentialen orientierten Praxis ausrichten,
  • können Konzepte und Strategien auf institutioneller Ebene auf der Basis von Ansätzen interkultureller Pädagogik analysieren, reflektieren und Gestaltungsvorschläge für pädagogische Situationen entwickeln.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • sind in der Lage, unterschiedliche familiale Lebensweisen vor dem Hintergrund kultureller/ ethnischer Differenz wertzuschätzen,
  • verfügen über erweiterte Fähigkeiten zum reflexiven Beziehungsaufbau und zur Kommunikation im interkulturellen und internationalen Kontext, über Ambiguitätstoleranz und Fähigkeiten zur Konfliktvermittlung,
  • können mit Kindern, Eltern, Kolleg/innen und Kooperationspartnern anderer Institutionen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen zusammenarbeiten,
  • sind in der Lage, Kooperationen und Vernetzung auf institutioneller Ebene zu initiieren und zu fördern, um im Hinblick auf interkulturelle pädagogische Arbeit Synergieeffekte zu erzielen.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • reflektieren eigene Einstellungen, Werten, Normen und Bilder zu Kindheit, Familie, Bildung und Erziehung,
  • setzen sich mit ihrer eigenen kulturellen Identität und ihrer Haltung gegenüber dem  „Fremden“ auseinander,
  • entwickeln auf der Basis des erworbenen Wissens zu Ursachen und Wirkungen sozialer Benachteiligung und Ausschließung ein Gerechtigkeitsempfinden im Kontext ihres professionellen Auftrages,
  • sind fähig zur Reflexion und Einordnung des eigenen Professionsverständnisses sowie der Subjektivität der eigenen Wahrnehmung und Interpretation,
  • entwickeln eine ressourcenorientierte, differenz- und diversitätssensible professionelle Haltung.

     

Inhalte:

Die in diesem Schwerpunkt angebotenen Lehrveranstaltungen setzen sich mit internationalen Aspekten von Bildung und Erziehung auseinander sowie mit Bildung und Erziehung in interkultureller Perspektive. Die angebotenen Seminarinhalte in diesem Schwerpunkt können sich insbesondere auf folgende Inhaltsbereiche beziehen:

  • Grundlagen der Vergleichenden Erziehungswissenschaft (insbes. Begriff, Ziele, Methoden, Modalitäten, Perspektiven),
  • Analyse und Vergleich von Erziehungs- und Bildungssystemen unter Berücksichtigung der verschiedenen Ausgangspunkte des Vergleichs (international, intranational, interregional, interkulturell) und der Besonderheiten und Paradigmen vergleichender Untersuchungen (tertium comparationis, Perspektiven der Forschung, Ebenen und Aspekte des Vergleichs),
  • Vergleich der Bildungssysteme vor dem Hintergrund ihres jeweiligen Kontexts, d.h. im Zusammenspiel mit anderen Systemen (Gesellschaft, Politik, Wirtschaft) und Einflüssen (u. a. Kultur, Religion) und ihrer historischen Entwicklung anhand gemeinsam zu erarbeitender bzw. zu reflektierender Kriterien,
  • Erfassung von typischen Formen, Akteur/innen, Ausprägungen, Werten und Entwicklungen im Feld der Erziehung und Bildung (exemplarische Vertiefung), insbesondere der Frage der Gestaltung des Elementar- und Primarbereichs im Bildungssystem ausgewählter Länder in Europa und weltweit (incl. Organisationsformen, Curricula, Übergang in die Grundschule etc.), Stellenwert vorschulischer Erziehung und Bildung in verschiedenen Ländern und aktuelle (hochschulische) Ausbildung für den Elementar- und Primarbereich in Europa, Professionsprofile,
  • Internationale kindheitspädagogische Forschung; Diskurse der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung im internationalen Vergleich (z. B. Inklusion, Bilder von Kindheit und Familie, Rechte von Kindern im internationalen Kontext); internationale Fachzeitschriften,
  • Verschiedene Kulturdimensionen; kulturelle Heterogenität,
  • Interkulturelle Kompetenz, Aufgaben interkultureller Bildung vor dem Hintergrund unterschiedlicher Staatsangehörigkeiten, unterschiedlichem Aufenthaltsstatus, in Bezug auf ethnische, kulturelle und religiöse Heterogenität und im Hinblick auf Mehrsprachigkeit; theoretische Hintergründe und Handlungsansätze von interkultureller Pädagogik, Pädagogik der Vielfalt und vorurteilsbewusster Pädagogik; didaktische Modelle interkultureller Bildung und Erziehung in Institutionen für Kinder und Familien; Modelle der Sprachförderung bei Mehrsprachigkeit; Interkulturelle Öffnungsprozesse und –strategien in verschiedenen Institutionen und Arbeitsfeldern,
  • Politische, gesellschaftliche, rechtliche Rahmenbedingungen von Migration; historischer Kontext und aktuelle Herausforderungen in der Einwanderungsgesellschaft

     

    Den Studierenden mit der Schwerpunktwahl Bildung und Erziehung im internationalen und interkulturellen Kontext wird empfohlen, einen Praxisanteil im Umfang des Moduls PR 1 in einer pädagogischen Institution für Kinder und/oder Familien außerhalb Deutschlands zu absolvieren oder in einer pädagogischen Institution innerhalb Deutschlands, in der mindestens 50% Kinder/Familien mit Migrationshintergrund begleitet werden oder die regelmäßige Arbeit in einem sozialpädagogischen Projekt mit entsprechender fachlicher Ausrichtung.

Häufigkeit des Angebots:
Jedes Semester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte: Prof. Dr. Elke Kruse (Erziehungswissenschaft) und Prof. Dr. Irene Dittrich (Erziehungswissenschaft)

 


 

Modul SP 2 Schwerpunkt Beratung

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss von allen Modulen der Eingangsphase

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen (§§ 19, 20 und 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Drei Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich aus mindestens zwei verschiedenen Lehrgebieten oder Teil-Lehrgebieten

4 SWS

48 h

108 h

SP2.1

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP2.2

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP2.3

6 CP

Summe

 

144 h

324 h

 

 

 

12 SWS

 

468 h

 

18 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Impulsreferate, Lehr-Lern-Gespräche, Übungen/Training, Rollenspiele, Gruppenarbeiten

Gruppengröße:
35 – Richtgröße

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen: Kenntnisse über Beratungskontexte, -grundlagen und -methoden aus der Perspektive mindestens zweier Wissenschaftsdisziplinen (u.a. Rechtswissenschaften, Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Soziale Arbeit), um Beratungsprozesse zu planen, durchzuführen und zu evaluieren

Methodenkompetenzen: Grundlegende Fertigkeiten in Gesprächsführung und Gestaltung der Beratungsbeziehung, Fähigkeit zur differenziellen, flexiblen und kultursensiblen Nutzung von Beratungsstrategien für verschiedene Anlässe und Settings, Moderations- und Präsentationskompetenz, Fertigkeiten zur Anleitung von Verhaltenstrainings sowie zur Gruppenarbeit und Netzwerkarbeit

Sozialkompetenzen: Kommunikative Kompetenzen, Fähigkeiten zur Beziehungsgestaltung im Beratungsprozess, Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit, Fähigkeiten zur Konfliktvermittlung und Konfliktlösung, Leitungskompetenz

Subjektkompetenzen: Selbstreflexive Fähigkeiten, Empathie, Perspektivübernahme, Umgang mit Komplexität, Ambiguitätstoleranz

Inhalte:
Beratung als kommunikativer Prozess verfolgt das Ziel, personale und soziale Ressourcen zu fördern, wie z. B. Wissen, Einsichten und Einstellungen, Verhaltenskompetenzen sowie Fähigkeiten zur Nutzung sozialer Unterstützungssysteme. Damit sollen die zu Beratenden im Sinne des Empowerment befähigt werden, interne und externe Anforderungen zu bewältigen, die ihre alltäglichen Bewältigungsroutinen überschreiten. Beratung leistet somit einen Beitrag zur Aktivierung personaler, sozialer und situativer Schutzfaktoren und zur Bewältigung psychosozialer Belastungen.

Als Querschnittsaufgabe sozialpädagogischen Handelns erfolgt Beratung in einem breiten Spektrum von Beratungsanlässen (Problemlagen, Entscheidungssituationen...), Zielgruppen und Settings. Sie erfordert ein vielfältiges, flexibel einzusetzendes Repertoire an Methoden, wie z. B. Gespräche mit den zu Beratenden, Verhaltenstrainings, Eltern- und Angehörigenarbeit, Netzwerkarbeit, Bildungsangebote, interkulturelle Gruppenarbeit und migrationsspezifische Beratung, Streetwork, Förderung zivilgesellschaftlicher Kompetenzen, Peer Counseling, Veränderung von alltagsrelevanten Rahmenbedingungen.

Die angebotenen Seminarinhalte zum Schwerpunkt Beratung können sich auf folgende Inhaltsbereiche beziehen:

  • Anlässe von Beratungsbedürftigkeit (belastende Lebensumstände, kritische Lebensereignisse, Krisen, psychische Störungen, Behinderungen, berufliche Anforderungen und Konflikte u.a.)
  • Spezifische Zielgruppen von Beratung
  • Beratungsmethodische Ansätze (personenzentrierte Beratung, kognitiv verhaltensorientierte Ansätze, lösungsorientierte Beratung, systemische Beratung, Mediation u.a.)
  • Supervision, Coaching und Beratung in professionellen Kontexten (Institutionsberatung, Vernetzung von Hilfsangeboten, Projektmanagement u.a.)
  • Rechtliche Aspekte und strukturelle Rahmenbedingungen von Beratung

Häufigkeit des Angebots:
Jedes Semester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte: Prof. Dr. Antje Hunger (Psychologie) und Prof. Dr. Joachim Kosfelder (Psychologie)

 


 

Modul SP 3 Schwerpunkt Bewegungs- und Erlebnispädagogik

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss von allen Modulen der Eingangsphase
In Veranstaltungen der Lehrgebiete Bewegungspädagogik / Erlebnispädagogik können bestimmte Veranstaltungen zur Voraussetzung gemacht werden, wenn dies sicherheitstechnische Belange erfordern.

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen (§§ 19, 20 und 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Eine Lehrveranstaltung im Wahlpflichtbereich aus den Lehrgebieten
Erziehungswissenschaften, Didaktik-Methodik, Psychologie oder Soziologie

4 SWS

48 h

108 h

SP3.1

6 CP

Zwei Veranstaltungen aus den Lehrgebieten Bewegungspädagogik / Erlebnispädagogik

4 SWS

48 h

108 h

SP3.2

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP3.3

6 CP

Summe

 

144 h

324 h

 

 

 

12 SWS

 

468 h

 

18 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Vorträge, Seminareinheiten mit Diskussion, Kleingruppenarbeiten, Projektarbeiten, bewegungspraktische Übungen

Gruppengröße:
35 – Richtgröße

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen: Analysekompetenz individueller und gesellschaftlicher Dimensionen der Bewegung als anthropologisches Lebensprinzip und des Sports als kulturelle Manifestation. Kenntnisse handlungsorientierter Lernmodelle, didaktischer Konzeptarbeit, sozialpsychologischer Dimensionen des Verhaltens und des Erlebens, gesundheitspsychologischer Modelle; Sportdidaktisches und trainingswissenschaftliches Grundlagenwissen, Kenntnis mehrperspektivischer Sinnkonstruktionen individueller Bewegungsgestaltung, Grundlagen spiel- und erlebnispädagogischer Bewegungsangebote, Kenntnisse im Umgang mit Sportgeräten und Praxismaterialien incl. Sicherheitskunde

Methodenkompetenzen: Kompetenz zur pädagogisch fundierten Entwicklung didaktisch-methodischer Konzepte (von Bewegungsangeboten) in der Sozialen Arbeit, Fähigkeit zur zielgruppenorientierten Entwicklung und Umsetzung von erlebnis- und spielorientierten Bewegungsangeboten in der Sozialen Arbeit, Kompetenz zur Gestaltung und Anleitung von transferbezogenen Reflexionsprozessen in Bezug auf erlebte Bewegungspraxis

Sozialkompetenzen: Fähigkeiten zur sozialen Interaktion unter Einbeziehung des Körpers und der Bewegung, Interaktionskompetenz in pädagogisch inszenierten Bewegungssituationen

Subjektkompetenzen: Fähigkeiten zur Selbstreflexion in Bezug auf das eigene (Bewegungs-) Handeln. Herausbildung eines positiven Selbst- und Körperkonzeptes. Herausbildung eines positiven Selbst- und Körperkonzeptes. Verbesserung eigener motorischer Fähig- und Fertigkeiten. Reflexion des eigenen gesundheitsrelevanten Verhaltens.

Inhalte:
Informelles Lernen (und Sport); Didaktische Konzeptentwicklung (und Sport); Entwicklung im Lebensverlauf (und Sport); Interkulturelles Lernen (und Sport); Bewegungspädagogik in der Schulsozialarbeit; Aneignung von
(Sozial-) Raum (durch Bewegung); Gesundheitsbildung im Sport; Sozialpsychologische Modelle zur Förderung der bio-psycho-sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen; Sozialpsychologische und entwicklungspsychologische Grundlagen zur Analyse und Anleitung von Gruppenprozessen, zur Förderung sozialer Kompetenzen, zur Prävention insbes. sozialunsicheren und aggressiven Problemverhaltens; Erlebnisorientierte Handlungsdispositionen und erfahrungsorientiertes Lernen; Individualisierung, Ästhetisierung und Erlebnisorientierung im Alltag; Globalisierter Sport und lokale Bewegungswelten (u.a.)

Anthropologische und pädagogische Dimensionen des Sports; Konzepte mehrperspektivischer Sportmodelle; Elemente einer Freizeitsport-Didaktik; Dimensionen und Themen des Sports in der Sozialen Arbeit; Grundlagen und Elemente der Erlebnispädagogik; Zielgruppen und Trainingsmethoden des Freizeitsports; Gesundheitsorientierte Bewegungsangebote; Pädagogische Wirkungsmodelle und Transfer; Konstruktionen in der Bewegungs- und Erlebnispädagogik (u.a.); Material- und Aufbaukunde für Gerätelandschaften und Seilkonstruktionen

Häufigkeit des Angebots:
Jedes Semester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte: Prof. Dr. Christian Peters (Kultur, Ästhetik, Medien, insbes. Bewegung und Sport) und Dipl.-Soz.Päd. Volker Schulz (Medienpädagogik, insbes. Video / Film)

 


 

Modul SP 4 Schwerpunkt Bildung und Soziale Arbeit

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss von allen Modulen der Eingangsphase

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen (§§ 19, 20 und 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Drei Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich aus mindestens zwei verschiedenen Lehrgebieten oder Teil-Lehrgebieten.

4 SWS

48 h

108 h

SP4.1

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP4.2

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP4.3

6 CP

Summe

 

144 h

324 h

 

 

 

12 SWS

 

468 h

 

18 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Vorträge, Seminare, Übungen, Projektarbeiten, Hospitationen, Exkursionen

Gruppengröße:
35 – Richtgröße

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen: Vertiefte Kenntnisse aus zwei Wissenschaftsdisziplinen zu Arbeits- bzw. Tätigkeitsfeldern der Sozialarbeit/Sozialpädagogik, die sich vor allem auf formale und non-formale Bildungsprozesse über alle Lebensphasen hinweg beziehen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf Kenntnissen der gesellschaftlichen Funktionen und Entwicklungsdynamiken der beteiligten Bereiche - z. B. Schule und Jugendhilfe oder Jugendberufshilfe und Arbeitsmarkt - sowie auf den sich verändernden Rahmenbedingungen und ihren Auswirkungen auf die Institutionen sowie die handelnden Akteure und ihre Rollen

Methodenkompetenzen: Fähigkeit zu interdisziplinären Analysen, Reflexionen und Gestaltungsvorschlägen zu Arbeits- oder Tätigkeitsfeldern der Sozialarbeit/Sozialpädagogik wie Struktur- und Organisationsanalysen in Hinblick auf die unterschiedlichen Institutionen in den Bereichen Soziale Arbeit, frühkindliche Bildung, Schule, Berufsausbildung und Erwachsenenbildung; Methoden der Struktur- und Projektentwicklung sowie Methoden der Sozialraumanalyse zur Einbeziehung der unterschiedlichen Erbringungszusammenhänge 

Sozialkompetenzen: Mitteilungs-, Ausdrucks- und Verstehenskompetenzen, Fähigkeiten zur interkulturellen Verständigung und zur Förderung von Verteilungsgerechtigkeit und Menschenrechten im Rahmen Sozialer Arbeit sowie Fähigkeiten zur Vermittlung zwischen den unterschiedlichen Funktionen und Mandaten der beteiligten Institutionen und Systeme. Argumentationskompetenz, die sich nicht nur auf die Paradigmen der Sozialen Arbeit beschränkt, sondern auch auf die Denkfiguren der anderen beteiligten Bereiche

Subjektkompetenzen: Fähigkeiten zur Reflexion der Subjektivität und Disziplingebundenheit der eigenen Wahrnehmungen und Interpretationen, Toleranz und Gerechtigkeit als Basistugenden einer multikulturellen Welt, professionelles Selbstverständnis im Spannungsfeld der unterschiedlichen Systeme und Systemzusammenhänge von Kindertagesstätten, Schule, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und Sozialer Arbeit; Profilierung der eigenen Rolle im interdisziplinären Zusammenhang der unterschiedlichen Professionen in den Bereichen; konstruktiver Umgang mit Rollenkonflikten

Inhalte:
Im Zuge der für das deutsche Bildungssystem kritisch stimmenden Untersuchungsergebnisse der großen Schulstudien PISA, IGLU und TIMMS hat der Bildungsgedanke über alle Lebensphasen hinweg in der Sozialarbeit/Sozialpädagogik einen größeren Stellenwert erhalten. Zudem wird auch in der europäischen Bildungspolitik betont, dass es nicht nur um formale Bildung in Kindertagesstätten, Schulen, Weiterbildungen oder sonstigen Bildungsangeboten geht, sondern dass auch die informelle Bildung in der Familie und im Freundeskreis sowie die non-formale Bildung in institutionellen Kontexten wie Sportvereinen, Musik- und Kunstschulen oder im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit stärker berücksichtigt werden müsse. Bereits 2002 hat deshalb das Bundesjugendkuratorium dafür plädiert, den Bildungsbegriff sozialpädagogisch zu erweitern und unter Bildung Lebensführungskompetenzen zu verstehen. Vor diesem Hintergrund wurde auch die Ganztagsschule in Deutschland deutlich ausgebaut, was sich erheblich auf die Kooperation von Jugendhilfe und Schule auswirkt. Diese Entwicklungen finden sich auch in der kommunalen Bildungspolitik wieder, wo aktuell immer zahlreicher „lokale Bildungslandschaften“ etabliert werden. Dabei stellen sich den beteiligten Institutionen z. B. Fragen der Vernetzung von Jugendhilfe und Schule im Spannungsfeld von staatlicher Schulaufsicht und kommunaler Schulträgerschaft. Schulsozialarbeit befindet sich an der Schnittstelle zwischen den beiden Systemen Jugendhilfe und Schule. Ebenso sind SozialpädagogInnen und SozialarbeiterInnen als CasemanagerInnen innerhalb der beruflichen Bildung von benachteiligten Jugendlichen gefordert, die verschiedenen Institutionen und Rechtskreise der Sozialgesetzbücher II, III und VIII sowie der Schulgesetze der Länder und des Berufsbildungsgesetzes so miteinander abzustimmen und in „lokalen Bildungslandschaften“ über alle Lebensphasen hinweg zu koordinieren, dass im lokalen bzw. regionalen Kontext institutionelle Fördernetzwerke entstehen.

Insgesamt bezieht sich das Lehrangebot auf kultur-, sozial-, human- und/oder rechtswissenschaftliche Theorien, Ansätze, Methoden und empirische Befunde zu einem exemplarischen Arbeits- oder Tätigkeitsfeld der Sozialarbeit/Sozialpädagogik.

Häufigkeit des Angebots:
Jedes Semester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte: Prof. Dr. Ruth Enggruber (Erziehungswissenschaft)

 


 

Modul SP 5 Schwerpunkt Digitale Medien, Massenmedien und computervermittelte Kommunikation

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss von allen Modulen der Eingangsphase

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen (§§ 19, 20 und 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Drei Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich.

4 SWS

48 h

108 h

SP5.1

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP5.2

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP5.3

6 CP

Summe

 

144 h

324 h

 

 

 

12 SWS

 

468 h

 

18 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

 

Lehrformen:
Vorträge, Seminareinheiten mit Diskussion, Kleingruppenarbeit, Projektarbeit

 

Gruppengröße:
35 – Richtgröße

 

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen: Technologische, historische, gesellschaftliche/politische, soziale und rechtliche Einordnung digitaler Medien, Massenmedien und computervermittelter Kommunikation

Methodenkompetenzen: Fähigkeit zu interdisziplinärer Analyse von digitalen Medien, Massenmedien und computervermittelter Kommunikation, Fähigkeit zur Gestaltung digitaler Medien zur Initiierung gestalterischer Auseinandersetzung mit digitalen Medien in der Sozialen Arbeit

Sozialkompetenzen: Mitteilungs-, Ausdrucks- und Verstehenskompetenzen in der Kommunikation mit computervermittelten Medien

Subjektkompetenzen: Fähigkeiten zur Reflexion der eigenen Wahrnehmung und des eigenen Ausdrucks  in computervermittelter Kommunikation

 

Inhalte:
- Gestaltung digitaler Medien (Webseiten, Video- und Audioclips, Grafik und Animation, virtuelle Welten, etc.)

- Auseinandersetzung mit elektronischen Massenmedien (Radio, Fernsehen, Film, Musik, Spiele, etc.), Diskussion über Leitmedien und Genderkonstruktion und -reproduktion in der Massenkommunikation

- Geschichte, Analyse und Anwendung computervermittelter Kommunikation im Internet (World-Wide-Web, Internetforen, Social Web, Mobile Communication, Virtuelle Welten, etc.)

- Politische und rechtliche Rahmenbedingungen von digitalen Medien, Massenmedien und computervermittelter Kommunikation (Medienpolitik, Datenschutz, Urheberrecht, etc.)

- Pädagogische Anwendungsgebiete von digitalen Medien, computervermittelter Kommunikation (E-Learning, E-Teaching, etc.) und der Auseinandersetzung mit Massenmedien auch im Kontext von Gender Mainstreaming

 

Häufigkeit des Angebots:
Jedes Semester

 

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte: Dipl.-Soz.Päd.Thomas Molck (Kultur, Ästhetik, Medien, insbes. Neue Medien) und Prof. Dr. Fernand Hörner (Medienwissenschaften)

 

Modul SP 6 Schwerpunkt Exklusion-Inklusion-Diversity

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss von allen Modulen der Eingangsphase

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen (§§ 19, 20 und 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Drei Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich aus mindestens zwei verschiedenen Lehrgebieten oder Teil-Lehrgebieten.

4 SWS

48 h

108 h

SP6.1

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP6.2

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP6.3

6 CP

Summe

 

144 h

324 h

 

 

 

12 SWS

 

468 h

 

18 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Vorträge, Seminareinheiten mit Diskussion, Kleingruppenarbeiten, Projektarbeiten

Gruppengröße:
35 – Richtgröße

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen: Kenntnisse über Ursache und Wirkung sozialer Ausschließung, Kenntnis der Querverbindungen zwischen unterschiedlichen Dimensionen der Exklusion (Armut, Gender, Behinderung/chronische Erkrankung, sozialer Status, Straffälligkeit und/oder psychische Krankheit, ethnisch-kulturelle Herkunft etc.), Wissen über verschiedene Strategien der Inklusion und deren Grenzen

Methodenkompetenzen: Fähigkeit zu interdisziplinären Analysen, zur Anwendung von quantitativen und qualitativen Methoden empirischer Sozialforschung, zu kritischer Textarbeit, zum Transfer erworbenen Wissens auf unvertraute Situationen, zur Förderung ressourcenorientierter pädagogischer Praxis

Sozialkompetenzen: Mitteilungs-, Ausdrucks- und Verstehenskompetenzen, Fähigkeiten zur interkulturellen Verständigung und zur Förderung von Verteilungsgerechtigkeit und Menschenrechten im Rahmen Sozialer Arbeit, Ambiguitätstoleranz, Fähigkeit zur Konfliktvermittlung und Konfliktlösung, Fähigkeit zum Perspektivwechsel

Subjektkompetenzen: Fähigkeiten zur Reflexion der Subjektivität und Disziplingebundenheit der eigenen Wahrnehmungen und Interpretationen, Entwicklung eines Gerechtigkeitsempfindens im Kontext Sozialer Arbeit als Menschenrechtsprofession

Inhalte:
Die angebotenen Inhalte setzen sich mit Ursache und Wirkung sozialer Ausschließung (Exklusion) auseinander und mit der Frage, wie gesellschaftliche Zugehörigkeit und Teilhabe (Inklusion) (wieder)hergestellt werden können. Exklusion geht auf unterschiedliche Ursachen zurück. Sie kann aufgrund von Arbeitslosigkeit, Armut, strafbarem Verhalten und Mangel an Bildung eintreten. Sie kann aber auch Ergebnis von Diskriminierung sein, die darauf abzielt, Menschen z. B. wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnisch-kulturellen Gruppe, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihres rechtlichen Status (Ausländer/Ausländerin), einer Behinderung/chronischen Erkrankung, ihres Alters, einer Weltanschauung oder Religion zu benachteiligen oder herabzuwürdigen. Benachteiligungen können in allen gesellschaftlichen Bereichen stattfinden, sie betreffen insbesondere Einschränkungen bei der Teilnahme am öffentlichen Leben, in der Freizügigkeit, Bildung/Ausbildung oder bei Erwerbsarbeit sowie erschwerte Zugangsmöglichkeiten wegen einer Behinderung/chronischen Erkrankung.

Thematisiert werden verschiedene Formen der Diskriminierung:

  • Individuelle Diskriminierung, beruhend auf Vorurteilen und Stereotypen Einzelner
  • Institutionelle Diskriminierung, bedingt durch Strukturen und Praktiken in Organisationen
  • Strukturelle Diskriminierung, die gesamtgesellschaftlich angelegt ist und durch das ökonomische, politische, rechtliche, soziale und kulturelle System der Gesellschaft verursacht wird.

    Antidiskriminierungsstrategien, Antirassismus-Arbeit, Abolitionismus, Diversity-Konzepte, Ansätze des Empowerment oder Stärkung von Selbsthilfegruppen und -organisationen stellen vielfältige Versuche dar, gegen Benachteiligungen vorzugehen und sind Gegenstand der Seminare dieses Moduls.

    Kultur-, sozial-, human-, erziehungs- und/oder rechtswissenschaftliche und kriminologische Theorien, Ansätze, Methoden und empirische Befunde zu einem exemplarischen Arbeits- oder Tätigkeitsfeld der Sozialarbeit/Sozialpädagogik werden behandelt

Häufigkeit des Angebots:
Jedes Semester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte: Prof. Dr. Janieta Bartz (Behindertenpädagogik)

 


 

Modul SP 7 Schwerpunkt Gesundheit

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss von allen Modulen der Eingangsphase

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen (§§ 19, 20 und 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Drei Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich.

4 SWS

48 h

108 h

SP7.1

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP7.2

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP7.3

6 CP

Summe

 

144 h

324 h

 

 

 

12 SWS

 

468 h

 

18 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Vorträge, Seminareinheiten mit Diskussionen, Kleingruppenarbeiten, Projektarbeiten

Gruppengröße:
35 – Richtgröße

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen: Wissenschaftlich begründete Modelle, Forschungsergebnisse und praktische Maßnahmen zu Gesundheit, Gesundheitsförderung und -versorgung und Gesundheitssystemen aus verschiedenen Disziplinen kennenlernen und reflektieren und auf exemplarische Arbeits- oder Tätigkeitsfelder der Sozialarbeit/Sozialpädagogik anwenden

Methodenkompetenzen: Fähigkeit zu interdisziplinären Analysen, Reflexionen und Gestaltungsvorschlägen zu Gesundheit und Gesundheitsförderung in der Sozialarbeit/Sozialpädagogik; Menschen in sozialen und sozialpädagogischen Arbeitsfeldern zu einer gesunden Lebensweise anzuleiten und zur Entwicklung und Erhaltung von gesundheitsförderlichen Lebens-, Arbeits- und Umweltbedingungen beizutragen

Sozialkompetenzen: Mitteilungs-, Ausdrucks- und Verstehenskompetenzen, Fähigkeiten zum Aufbau und Umsetzen einer gesundheitsförderlichen Lebensweise im Rahmen Sozialer Arbeit; Kompetenzen für die individuelle und strukturelle Gesundheitsförderung erwerben

Subjektkompetenzen: Fähigkeiten zur Reflexion der eigenen Vorstellung von Gesundheit und der Umsetzung von Gesundheit bzw. Gesundheitsförderung

Inhalte:
- Gesundheitsbezogene Aufklärung und Wissensvermittlung (etwa über schädigendes und förderliches Verhalten, Risiko- und Schutzfaktoren)

- Aufbau und Veränderung von gesundheitsförderlichen Einstellungen, was die Vermittlung von Beratungs- und Trainingskompetenzen einschließt.

- Vermittlung von Handlungskompetenzen, mit denen Gesundheit erhalten und wiederhergestellt werden kann,

- Einbettung von Maßnahmen in den Lebenszusammenhang der Zielgruppen sowie Vernetzung mit anderen Angeboten und Anbietern

- Aktuelle Themen aus der Forschung und Praxis von Gesundheit, Gesundheitsförderung und Gesundheitssystemforschung

Häufigkeit des Angebots:
Jedes Semester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte: Prof. Dr. Susanne Hagen (Sozialmedizin, insbes. Sozialpsychiatrie) und Prof. Dr. Susanne Wolf (Sozialmedizin, insbesondere Gesundheitsförderung)

 


 

Modul SP 8 Schwerpunkt Kulturarbeit/Kulturpädagogik

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss von allen Modulen der Eingangsphase

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen (§§ 19, 20 und 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Drei Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich.

4 SWS

48 h

108 h

SP8.1

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP8.2

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP8.3

6 CP

Summe

 

144 h

324 h

 

 

 

12 SWS

 

468 h

 

18 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Vorträge, Seminareinheiten mit Diskussionen, Kleingruppenarbeiten, Projektarbeiten

Gruppengröße:
35 – Richtgröße

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen: Vertiefte Kenntnisse kunst- und kulturtheoretischer Konzepte unterschiedlicher Wissenschaftsdisziplinen der Kunst- und Kulturarbeit/Kulturpädagogik z. B. Cultural Studies, Angewandte Kulturwissenschaften, Kulturpolitik, Kulturpädagogik, Kulturphilosophie, etc. ggf. gestützt durch Kenntnisse aus der angewandten Kulturpraxis und künstlerischen Arbeit

Methodenkompetenzen: Fähigkeit zur Beobachtung, Analyse sowie Bewertung der Vergegenständlichung (Objekte, Tätigkeiten, Performances, etc.) von Kunst bzw. Kultur und der unterschiedlichen Formen der Teilhabe an Kultur von Individuen und Gesellschaft. Fähigkeit Ausdrucks- und Gestaltungsideen in künstlerisch-gestalterischen Konzepten umzusetzen

Sozialkompetenzen: Mitteilungs-, Ausdrucks-, Gestaltungs- und Verstehenskompetenzen, Fähigkeiten zur Verständigung über Kulturgrenzen hinweg und zur Förderung der kulturellen Teilhabe

Subjektkompetenzen: Fähigkeiten zur Reflexion der Subjektivität und Disziplingebundenheit der eigenen Wahrnehmungen und des eigenen Ausdrucks

Inhalte:
Im Schwerpunktmodul „Kulturarbeit/Kulturpädagogik“ steht die Idee der Förderung von „kultureller Partizipation“ (KulturKontaktAustria) des/der Einzelnen und von Bevölkerungsgruppen im Vordergrund.

 „Kulturarbeit/Kulturpädagogik“ versucht die Studierenden zu befähigen, die „Repräsentationen des ‚Eigenen‘ bzw. ‚Fremden‘ “(Ackermann, 2004) sowohl in alltäglichen Formen der Verständigung als auch in künstlerischen Arbeiten und anderen Kulturgütern wahrzunehmen, zu analysieren, in historische Bezüge zu setzen, zu verstehen und auch bei sich selbst zu entdecken und zu erkennen.

Der Begriff der Kultur wird in diesem Modul sehr weit gefasst einerseits „als  Bedeutungssystem“ (Williams, 1981) und andererseits eher anthropologisch „als Gesamtheit der Lebensweise“ (Williams, 1976). Hierbei lassen sich kultur-, sozial-, human- und/oder rechtswissenschaftliche und kulturphilosophische Ansätze, Theorien und Methoden integrieren und fundieren ein wichtiges Tätigkeitsfeld der Sozialarbeit/Sozialpädagogik.

Menschen verständigen sich mit Hilfe von alltäglichen und symbolisch gestalteten Objekten und Tätigkeiten. Da ihr jeweiliges Handeln und Deuten verschiedenen kulturellen Regeln unterliegt, wird Kultur auch als ein „konfliktäres Feld“ (Hall, 1992) untersucht. Die „Kulturarbeit/Kulturpädagogik“ versucht entsprechend Wissen und Erfahrung - bezogen auf  Ausdrucksformen der Kultur bzw. auf die eigene ästhetische Praxis - zu vermitteln und die Förderung der Verständigung durch Erkennen und Anerkennung des ‚Fremden‘ in den Vordergrund zu stellen. Die kulturelle Teilhabe wird in ihrer Abhängigkeit von gesellschaftspolitischen, sozialen und ökonomischen, historischen und medienwissenschaftlichen Aspekten betrachtet.

Häufigkeit des Angebots:
Jedes Semester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte: Prof. Maria Schleiner (Kultur, Ästhetik, Medien, insb. Bildende Kunst) und Prof. Dr. Swantje Lichtenstein (Kultur-Ästhetik-Medien: Literatur und ästhetische Praxis)

 


 

Modul SP 9 Schwerpunkt Menschenrechte

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss von allen Modulen der Eingangsphase

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen (§§ 19, 20 und 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Eine Veranstaltung aus dem Lehrgebiet Rechtswissenschaften

4 SWS

48 h

108 h

SP9.1

6 CP

Eine Veranstaltung im Wahlpflichtbereich, die nicht dem Lehrgebiet Rechtswissenschaften zugeordnet ist

4 SWS

48 h

108 h

SP9.2

6 CP

Eine weitere Veranstaltungen in einem Wahlpflichtbereich aus dem gesamten Modulangebot.

4 SWS

48 h

108 h

SP9.3

6 CP

Summe

 

144 h

324 h

 

 

 

12 SWS

 

468 h

 

18 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Vorlesungseinheiten, Seminareinheiten mit Referaten und Diskussionen, Übungseinheiten mit Gruppenarbeiten, Lehrforschungsprojekte

Gruppengröße:
35 – Richtgröße

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen: Vertiefte Kenntnisse der Menschenrechte, ihrer ethischen Grundlagen, ihrer juristischen und politischen Dimensionen sowie ihrer nationalen und internationalen Schutzsysteme

Methodenkompetenzen: Fähigkeit zu interdisziplinären Analysen und Reflexionen sowie zur Anwendung menschenrechtsorientierter Handlungsansätze in Tätigkeitsfeldern der Sozialarbeit/Sozialpädagogik

Sozialkompetenzen: Mitteilungs-, Ausdrucks- und Verstehenskompetenzen, Fähigkeiten zur interkulturellen Verständigung und zur Förderung von Verteilungsgerechtigkeit und Menschenrechten im Rahmen Sozialer Arbeit

Subjektkompetenzen: Fähigkeiten zur Reflexion der Subjektivität und Disziplingebundenheit der eigenen Wahrnehmungen und Interpretationen, Empathie, Toleranz und Gerechtigkeit als Basistugenden einer multikulturellen Welt

Inhalte:
Soziale Arbeit versteht sich als Menschenrechtsprofession. Die grundlegenden Menschenrechte spiegeln sich auf nationaler Ebene in den ersten Abschnitten des Grundgesetzes. Darüber hinaus hat die Bundesrepublik Deutschland (so wie die meisten anderen Staaten der Welt) zahlreiche internationale Menschenrechtsverträge und -konventionen ratifiziert, darunter den Zivilpakt, den Sozialpakt, die Konventionen über Frauenrechte sowie Kinderrechte und nicht zuletzt die europäische Menschenrechtskonvention. Menschenrechte - auch in ihrer philosophischen Grundlegung und politischen Dimension - sind damit unveräußerlicher Rahmen und Maßstab für gesellschaftliche und politische Prozesse auf nationaler wie internationaler Ebene.

Soziale Arbeit orientiert sich an diesem normativen Rahmen und der ihm innewohnenden Dynamik. Dies bedeutet zunächst eine Abkehr vom Almosen-, Fürsorge- und Hilfedenken. Menschen sind als Rechtsträger und staatliche Institutionen dazu verpflichtet, diese Rechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten (Pflichtentrias). Soziale Arbeit im 21. Jahrhundert ist nicht nur diesem Denken, sondern auch dem damit verbundenen gesellschaftlichen Auftrag verpflichtet.

Studierende können sich in diesem Wahlmodul grundlegende Kenntnisse der Menschenrechte erarbeiten und ihre Bedeutung und Umsetzung auf nationaler wie internationaler Ebene kritisch reflektieren. Juristische, philosophische und politische Dimensionen der Menschenrechtsarbeit werden präsentiert und diskutiert. Konkrete Handlungsperspektiven - insbesondere auch im Rahmen der Sozialen Arbeit - sollen von den Studierenden erschlossen und die dafür notwendigen methodischen Kompetenzen erworben werden.

Häufigkeit des Angebots:
Jedes Semester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte: Prof. Dr. Daniela Haarhuis (Menschenrechte und Verfassungsrecht) und Prof. Dr. Walter Eberlei (Sozialwissenschaften, insbes. internationale Entwicklungen)

 


 

Modul SP 10 Schwerpunkt Entwicklungsförderung

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss von allen Modulen der Eingangsphase

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen (§§ 19, 20 und 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Eine Veranstaltung aus dem Bereich

Diagnostik

4 SWS

48 h

108 h

SP10.1

6 CP

Eine Veranstaltung aus dem Bereich

Interventionsplanung und Förderung

4 SWS

48 h

108 h

SP10.2

6 CP

Eine weitere Veranstaltung in einem Wahlpflichtbereich aus den Bereichen Beratung und Psychologie.

4 SWS

48 h

108 h

SP10.3

6 CP

Summe

 

144 h

324 h

 

 

 

12 SWS

 

468 h

 

18 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
entsprechend der gewählten Schwerpunktveranstaltungen (s.u.)

Gruppengröße:
35 – Richtgröße

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:

Die Studierenden

  • kennen exemplarisch diagnostische Instrumente zur Erfassung zentraler Kompetenzbereiche (z.B. standardisierte Interviews und Explorationsschemata, Screeningverfahren, Entwicklungstests),
  • können Ergebnisse aus diagnostischen Untersuchungen bewerten und Schlussfolgerungen hieraus für weitere Förderung sowohl im eigenen Arbeitskontext als auch in anderen psychologisch-pädagogischen Bereichen ableiten,
  • verfügen über Wissen zu Wirkfaktoren und Moderatoren wirksamer Interventionen und können diese zur Anpassung von Interventionsstrategien an unterschiedliche Lebensphasen und Kontexte von Kindern und Familien nutzen,
  • kennen Basisstrategien der Gesprächsführung mit Kindern und Eltern (Empathie, Kongruenz, Echtheit).

     

    Methodenkompetenzen:

Die Studierenden

  • sind in der Lage, einige diagnostische Instrumente (z.B. Screeningverfahren) anzuwenden, auszuwerten und die Ergebnisse zu interpretieren,
  • sind in der Lage, eine erste diagnostische Einschätzung abzugeben und weiterführende Diagnostik einzuleiten bzw. je nach Arbeitskontext selbst zu planen,
  • können Einschätzungen zu Entwicklungsstand und Fördermöglichkeiten angemessen an Kinder und Eltern vermitteln,
  • verfügen über grundlegende Fertigkeiten in Gesprächsführung und Gestaltung der Beratungsbeziehung
  • können Beratungsstrategien zur differenziellen, flexiblen und kultursensiblen Beratung für verschiedene Anlässe und Settings nutzen,
  • wenden ihr Wissen zur Interventionsplanung im Rahmen einer individuellen Bedingungsanalyse auf den Einzelfall an und können daraus eine theoriegeleitete, individuelle Förderplanung für ihren Arbeitskontext ableiten und weitere Förderempfehlungen in anderen Kontexten aussprechen,
  • sind in der Lage, evidenzbasierte Interventionsstrategien im eigenen Arbeitskontext anzuwenden (z.B. soziale Kompetenztrainings, Elterntrainings zur Steigerung elterlicher Erziehungskompetenz),
  • können Förderstrategien und Interventionsmethoden auf unterschiedliche Arbeitskontexte übertragen bzw. entsprechende Anpassungen vornehmen.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • können Ergebnisse der diagnostischen Einschätzung und Förderempfehlungen an Eltern und Kinder vermitteln,
  • verfügen über kommunikative Kompetenzen und die Fähigkeiten zur Beziehungsgestaltung im Beratungsprozess,
  • können mit Vorbehalten und Widerständen auf Seiten der Kinder oder Familien umgehen und verfügen über Strategien, Änderungsmotivation einzuschätzen und ggf. aufbauen,
  • können soziale Lernsituationen zielgerichtet gestalten und steuern.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • können durch die eigene Person verursachte Fehlerquellen im diagnostischen Prozess erkennen und vermeiden,
  • verfügen über Beratungs- und Kommunikationsstrategien, die eine wertschätzende, akzeptierende, nicht-wertende Haltung Kindern und Familien gegenüber widerspiegeln,
  • sind in der Lage, mit Komplexität, Widersprüchen, Uneindeutigkeit und Widerständen umzugehen,
  • reflektieren ihr Handeln,
  • verfügen über die Fähigkeit zu Empathie und Perspektivübernahme.

     

Inhalte:

Vertiefung theoretischer und empirischer Befunde zu Diagnostik und Förderung von Lernprozessen; Anwendung

des Wissens zu multifaktoriellen Bedingungsmodellen kindlicher Entwicklung auf den Einzelfall; Anwendung und Interpretation diagnostischen Vorgehens; Planung, Anpassung und Anwendung kind- und familienzentrierter Interventionsstrategien für zentrale Kompetenzbereiche; Gruppentrainings für Kinder; Einüben und Vertiefen der Basisstrategien der Gesprächsführung mit Eltern und Kindern.

Häufigkeit des Angebots:
Jedes Semester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte: Prof. Dr. Esther Schäfermeier (Psychologie, insbesondere Klinische Kinder- und Jugendpsychologie) und Prof. Dr. Irene Dittrich (Erziehungswissenschaft)

 


 

Modul SP 11 Variabler Schwerpunkt

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss von allen Modulen der Eingangsphase

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen (§§ 19, 20 und 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Drei Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich eines im Rahmen der Ziele und Inhalte des Studiengangs einschlägigen individuellen Schwerpunktes, der von den Studierenden selbst zusammengestellt wird. Der Schwerpunkt muss vor der Belegung der Lehrveranstaltungen bei der Studiengangsleitung beantragt werden.

4 SWS

48 h

108 h

SP11.1

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP11.2

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP11.3

6 CP

Summe

 

144 h

324 h

 

 

 

12 SWS

 

468 h

 

18 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
entsprechend der gewählten Schwerpunktveranstaltungen (s.u.)

Gruppengröße:
35 – Richtgröße

Lernergebnisse:
Die Lernergebnisse dieses variablen, vom Studierenden individuell zusammengestellten Schwerpunktes werden von den Studierenden in Abstimmung mit der Studiengangsleitung gemäß der Profilbildungsidee analog zu den angebotenen Schwerpunkten formuliert.

Inhalte:
Als Schwerpunkt kann neben den zuvor beschriebenen Schwerpunkten auch ein im Rahmen der Ziele und Inhalte des Studiengangs einschlägiger individueller Schwerpunkt von den Studierenden selbst zusammengestellt werden. Hierzu werden von den Studierenden drei inhaltlich aufeinander bezogene Veranstaltungen im Umfang von je 4 SWS ausgewählt - insbesondere auch aus Studienangeboten von Hochschulen im Ausland oder unter Einbeziehung dieser. In jedem Fall muss dieser „Variable Schwerpunkt“ VOR DER BELEGUNG von Lehrveranstaltungen mit dem entsprechenden Formular des Studiengangs beantragt werden. Angegeben werden müssen vor allem die Lehrveranstaltungen, die belegt werden sollen (Titel, Inhalte, Niveau, Umfang, Creditpoints) und die hiermit angestrebten Learning Outcomes, die zusammen zu einem klar zu benennenden Profil führen sollen. Über die Anerkennung entscheidet die Studiengangsleitung.

Häufigkeit des Angebots:
Jedes Semester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte: Prof. Dr. Irene Dittrich (Erziehungswissenschaft) und Prof. Dr. Elke Kruse (Erziehungswissenschaft)

 


 

3. Studienabschlussphase

 

Modul PR Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss von Studien- und Prüfungsleistungen mit insgesamt 90 Creditpoints, worin die Module PP, E 1.1, E 1.2, E 4.1 enthalten sein müssen.

Prüfungsformen: Besondere Prüfungsformen (§ 21 RahmenPO), Teil der Prüfung ist die Prüfung einer Lernzielvereinbarung des oder der Studierenden mit der Praxisstelle

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Eine Veranstaltung zur Begleitung des Praktikums einschließlich dem

Praktikum von 20 Wochen à 4 Tage
(Die Praxistätigkeit kann im Verlauf von zwei aufeinanderfolgenden Semestern erbracht werden, Näheres und Ausnahmen regelt die Praxisordnung.)

4 SWS

48 h

56 h

 

PR.1

26 CP

 

640 h

36 h

4 CP

Summe

 

688 h

92 h

 

 

 

4 SWS

 

780 h

 

30 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Situations- und fallbezogene Wissensvermittlung, Gruppenarbeiten, Einzelfallbesprechungen, Darstellung von Praxiserfahrungen mit verschiedenen Präsentationstechniken (z.B. Video-Präsentation, Poster-Präsentation), Rollenspiele, Arbeiten mit biografischen und kreativen Techniken, kollegiale Beratung, ggf. Supervision

Gruppengröße:
25 – verbindlich

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:

Die Studierenden

  • können sich die strukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen eines Arbeitsfeldes erschließen und in ihrer Bedeutung für das pädagogische Handeln reflektieren, können zwischen Richtlinien, Programmen und Konzepten einerseits und der Realität pädagogischen Handelns andererseits systematisch unterscheiden,
  • können die im Arbeitsfeld vorgefundenen Erziehungs- und Bildungskontexte in ihrer Komplexität und unter Berücksichtigung der verschiedenen beteiligten Akteursgruppen, des sozialen Umfeldes sowie der organisatorischen Rahmenbedingungen analysieren, verstehen und erklären und sich in ihrem Handeln als Praktikant/in darauf einstellen,
  • können die Praxisstelle, ihre Erfahrungen sowie ihren eigenen Professionalisierungsprozess systematisch mit der Situation im ersten Praktikum vergleichen, Unterschiede und Gemeinsamkeiten beschreiben, erklären und bewerten,
  • sind in der Lage, Kompetenzen, Bildungsimpulse und Bedürfnisse von Kindern mit unterschiedlichem (alters-, geschlechts-, migrations-, milieubezogenen etc.) Erfahrungshintergrund differenziert und systematisch zu beobachten, zu dokumentieren und im Sinne von Entwicklungsförderung angemessen aufzugreifen,
  • erwerben exemplarisch vertieftes Wissen und systematische Handlungskompetenzen in Projekten mit spezifischem Schwerpunkt.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • können Rahmenbedingungen, Konzepte und Planungen analysieren und das daran gebundene pädagogische Handeln mit den Planungen systematisch und kriteriengeleitet vergleichen und die Ergebnisse des Vergleichs reflektieren,
  • können ihr eigenes pädagogisches Handeln über einen längeren Zeitraum hinweg zielgerichtet und systematisch planen, umsetzen und dessen Wirkungen reflektieren, sie kooperieren dabei eng mit ihrer/ihrem Praxismentor/in (einschließlich Tages-, Raum- und Materialgestaltung),
  • festigen auf der Erfahrungsgrundlage des eigenen wie auch des beobachteten pädagogischen Handelns des Praxismentors bzw. der Praxismentorin ihr routiniertes und zugleich situativ-spontanes professionelles Handeln (Sicherung des ‚praktisch-pädagogischen Habitus‘),
  • wenden arbeitsfeldspezifische Methoden bezogen auf Individuen, Gruppen und Sozialräume an,
  • denken und arbeiten interdisziplinär,
  • organisieren (auch sich selbst) und sind in der Lage, selbstständig sowohl mit Gruppen als auch mit einzelnen Kindern zu arbeiten und dabei die räumlichen und zeitlichen Rahmenbedingungen angemessen zu gestalten,
  • sind in der praktisch-pädagogischen Arbeit generell in der Lage, ganzheitliche und ressourcenorientierte Bildungsprozesse zu gestalten,
  • praktizieren einen differenzierten Einsatz von Sprache sowie von anderen Kommunikationsmöglichkeiten,
  • können sich zu theoretischen Wissensbeständen sowie auch zu ihren praktischen Handlungserfahrungen in ein kritisch-reflexives Verhältnis setzen (Sicherung des ‚wissenschaftlich-reflexiven Habitus‘),
  • sind im Sinne eines forschenden Habitus in der Lage, pädagogische Situationen und sich selbst zu beobachten (Prinzip des sich systematisch ‚Fremdmachens’), diese Beobachtungen an theoretische Einsichten zurück zu binden und zugleich als Teil ihrer eigenen (berufs-) biografischen Entwicklung zu verarbeiten,
  • wenden sich mit entdeckendem Blick sowohl neuen als auch vertrauten Situationen zu, erfassen, beschreiben, interpretieren und reflektieren diese in ihrer Komplexität und Perspektivität (Festigung des ‚forschenden Habitus’) und sind in der Lage, sich der Praxis mit einem forschenden (offenen, entdeckenden, fragenden) Blick zu nähern,
  • können sich zu sich selbst und der Praxis in  ein kritisch-reflexives Verhältnis setzen und dabei in Ansätzen auch schon ihre (forschungs-) methodischen Kompetenzen einsetzen; können bei der Bearbeitung von Fragestellungen, die sich im Verlauf des Praktikums ergeben, wissenschaftlich-theoretische Erkenntnisse mit den Praxiserfahrungen in Beziehung setzen; entwickeln aus den praktischen Erfahrungen heraus Forschungsfragen.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • gründen ihre pädagogische Arbeit auf  Beziehungen zu den Kindern, die von Respekt, Empathie und Verlässlichkeit geprägt sind, sind unter unterschiedlichsten Bedingungen dazu in der  Lage, sich in die Erfahrungen und Perspektiven von anderen hineinzuversetzen und auf dieser Grundlage Kontakt aufzunehmen, Kommunikationssituationen zu gestalten, die von Offenheit und Akzeptanz geprägt sind, und können die Teamarbeit und die Zusammenarbeit mit Eltern in der Praxisstelle aufgabenorientiert und produktiv mitgestalten bzw. eigenständig Aufgaben übernehmen,
  • sind in der Lage mit der/dem Praxismentor/in einen gemeinsamen Lehr-Lern-Kontext zu gestalten,
  • können sich fachlich mitteilen, nehmen Kontakt zu Kindern und Familien wie auch Kolleginnen und Kollegen auf, können ihre fachlichen Vorstellungen als konzeptionsintegrierend darstellen, können Konflikte benennen, diskutieren, aushalten und lösen; nehmen Kritik an und gehen angemessen damit um; arbeiten aktiv im Team.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • können die Rolle und den Einfluss der eigenen Person in Interaktionsprozessen mit Kindern und Erwachsenen wahrnehmen und systematisch reflektieren,
  • haben systematisches Wissen, um in verschiedenen Situationen die eigenen Erziehungs- und Bildungserfahrungen zu reflektieren, die Standortverbundenheit  der eigenen Perspektiven und Orientierungen zu erkennen und dies zu den Erfahrungen und Perspektiven anderer sozialer Akteure in Beziehung zu setzen,
  • schärfen ihr persönliches Kompetenzprofil und festigen ihr professionelles Selbstverständnis,
  • nehmen eine angemessen kritische Position zu ihrem eigenen Handeln ein,
  • verfügen über Stressbewältigungsstrategien,
  • haben realistische Selbstwirksamkeitsüberzeugungen und verstehen das Praktikum als Teil der Herausbildung einer beruflichen Identität.

     

Inhalte:

  • In der Studienaufbauphase absolvieren die Studierenden ein 20-wöchiges forschungsorientiertes Praktikum in einer Kindertageseinrichtung, einer Grundschule, einer Familienbildungseinrichtung oder einer anderen Institution, in der Aufgaben im Rahmen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern bis zum Alter von 14 Jahren oder Aufgaben der Familienbildung erfüllt werden. Das Praktikum kann dann in einer anderen Institution als einer Kindertageseinrichtung absolviert werden, wenn die/der Studierende zusätzlich zu den verpflichtenden Praxistagen dieses Studiengangs, d. h. insbesondere den in das Modul E1.1 integrierten Praxisphasen, mindestens weitere 200 h Praxis in einer öffentlichen Kindertageseinrichtung (auch unbegleitet) nachweist, die nach dem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss absolviert wurden. Das Praktikum im Umfang von 640 Stunden kann einmal mittig auf zwei verschiedene Träger verteilt  werden.
  • Erarbeitung eines arbeitsfeld- und institutionenbezogenen Ausbildungsplanes, Reflexion und kollegiale Beratung zu praxisbezogenen Problemstellungen, Evaluation und Auswertung der Praxiserfahrungen,
  • Herstellung eines Zusammenhangs zwischen den Studieninhalten, der pädagogischen Praxis und eigenen Forschungserfahrungen bzw. -ergebnissen in einem systematischen und vertieften Sinne,
  • Reflexion der Aneignung von routiniertem wie auch situativ-spontanem professionellem Handeln auf der  Erfahrungsgrundlage des eigenen wie auch des beobachteten pädagogischen Handelns der Praxisanleitung, um einen praktischen pädagogischen wie auch einen forschenden Habitus zu entwickeln,
  • Aneignung von Möglichkeiten, sich zu theoretischen Wissensbeständen sowie auch zu praktischen Handlungserfahrungen in ein kritisch-reflexives Verhältnis zu setzen und damit den ‚wissenschaftlich-reflexiven Habitus‘ zu festigen,
  • Übungen, in pädagogischen Situationen sich selbst zu beobachten (Prinzip des „Sich systematisch Fremdmachens“), diese Beobachtungen an theoretische Einsichten rückzubinden und zugleich als Teil ihrer eigenen (berufs-) biografischen Entwicklung zu verarbeiten,
  • Aufarbeitung eigener Erziehungs- und Bildungserfahrungen im Zusammenhang mit Beobachtungen in der Praxis und Übungen, damit reflektiert umzugehen,
  • Entwicklung einer realistischen Berufsperspektive auf der Grundlage eines erfahrungsgesättigten und kritisch-reflexiv durchgearbeiteten professionellen Selbstverständnisses.

Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte: Prof. Dr. Irene Dittrich (Erziehungswissenschaft), Dipl.-Sozialarbeiterin Beate Vinke

 


 

Modul WA Wahlmodul

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: keine

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen (§§ 19, 20 und 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Ein bis zwei frei wählbare Veranstaltun-gen aus allen Lehrangeboten in den 7 Fachbereichen der Hochschule Düs-seldorf, wobei Lehrangebote in Masterstudiengängen nur gewählt werden können, wenn die Teilnahme von Studierenden aus Bachelorstudiengängen nicht durch den oder die Lehrende ausgeschlossen wurde, weil sonst eine ordnungsgemäße Ausbildung der für den Master-Studiengang eingeschriebenen Studierenden nicht gewährleistet werden kann.

In Veranstaltungen mit 4 SWS und 6 CP findet immer eine Prüfung statt. Werden alternativ zwei Veranstaltungen mit je 2 SWS und 3 CP gewählt, so findet in einer der beiden Veranstaltungen eine Prüfung statt.

4 SWS

48 h

108 h

WA.1

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

6 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Vorträge, Vorlesungseinheiten, Seminareinheiten mit Diskussionen, Kleingruppenarbeiten, Einzel- und Gruppenübungen, Exkursionen

Gruppengröße:
35 – Richtgröße

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:

Die Studierenden

  • verfügen über vertiefte oder erweiterte Kenntnisse aus frei wählbaren Wissenschaftsdisziplinen – auch im Sinne eines „Studium generale“. Diese können zum einen im fachlichen Angebot der Hochschule Düsseldorf gelehrt werden. Darüber hinaus kann es sich auch um ein Modul aus einem frei wählbaren Studiengang aus dem fachlichen Angebot einer anderen Hochschule im In- und Ausland handeln,
  • verfügen über erweiterte oder vertiefte Kenntnis fachwissenschaftlicher Zugänge, empirischer Forschungsansätze und -methoden,
  • kennen die zentralen Begrifflichkeiten sowie ausgewählte Theorien und Modelle im gewählten Bereich,
  • sind in der Lage, professionelle Standards und berufsethische Prinzipien der „Pädagogik der Kindheit und Familienbildung“ in ein wissenschaftlich sinnvolles Verhältnis zu anderen Wissenschaftsdisziplinen und Berufsrollen zu setzen.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • sind in der Lage, sich ein frei gewähltes fachspezifisches, fachübergreifendes oder fachfremdes Thema selbst und/oder gemeinsam und arbeitsteilig im Team zu erschließen,
  • verfügen über Fähigkeiten zum Vergleich verschiedener theoretischer Ansätze,
  • verfügen über Fähigkeiten zu interdisziplinären Analysen, Reflexionen und Gestaltungsvorschlägen, die auch über Arbeitsfelder der „Pädagogik der Kindheit und Familienbildung“ hinausgehen und andere Wissenschaftsdisziplinen betreffen können,
  • können ihr erworbenes Wissen des Wahlmoduls in fachliche Diskurse der Kindheitspädagogik und Familienbildung einbringen,
  • sind in der Lage, dieses Wissen in Handlungsfeldern und Institutionen der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung differenziert einzusetzen.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • verfügen über Fähigkeiten zur Analyse von Argumentations- und  Handlungsmustern vor dem Hintergrund unterschiedlicher wissenschaftlicher Diskurse sowie verschiedener beruflicher Rollen und disziplinärer Prägung,
  • verfügen über kommunikative Kompetenzen auch in interdisziplinären Diskursen.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • reflektieren die Disziplingebundenheit der eigenen fachlichen Wahrnehmungen, Interpretationen und Wertehaltungen,
  • setzen sich mit eigenen Erfahrungen und Haltungen in der Interaktion mit Vertretern anderer Disziplinen und Berufe auseinander,
  • setzen sich mit ihrer eigenen professionellen Identität und Haltung – auch in Abgrenzung zu anderen Berufsrollen – auseinander.

     

Inhalte:
Frei wählbare kultur-, sozial-, human- und/oder rechtswissenschaftliche Theorien, Ansätze, Methoden und empirische Befunde zu einem exemplarischen Arbeitsfeld oder wissenschaftlichen Themenbereich der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung und/oder Theorien, Methoden und empirische Befunde aus anderen Studiengängen der HSD bzw. Studiengängen anderer Hochschulen im In- und Ausland

Häufigkeit des Angebots:
Jedes Semester

Sonstige Informationen

Insbesondere bezogen auf das Profilelement der Interdisziplinarität des Fachbereichs werden mit diesem Wahlmodul den Studierenden grundlegend drei Studienoptionen eröffnet:

Sie können

  • sich aus allen in der Hochschule Düsseldorf vertretenen Wissenschaftsdisziplinen oder den Wissenschaftsdisziplinen anderer in- oder ausländischer Hochschulen Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 4 SWS zusammenstellen, um sich im Sinne eines „Studium generale“ breite Schlüsselkompetenzen anzueignen,
  • sich über ihren gewählten Studienschwerpunkt hinaus gezielt einen weiteren thematischen Schwerpunkt setzen oder sich für ein weiteres Tätigkeitsfeld im Bereich der  „Pädagogik der Kindheit und Familienbildung“ spezialisieren und/oder
  • ihre Spezialisierung im gewählten Studienschwerpunkt weiter vertiefen und ausbauen.

    Modulbeauftragte: Prof. Dr. Irene Dittrich (Erziehungswissenschaft)

 


 

Modul THB Bachelor-Thesis-Begleitmodul

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: Anmeldung zur Bachelor-Thesis

Prüfungsformen: Besondere Prüfungsformen (§ 21 RahmenPO)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

Eine Veranstaltung als Begleitseminar zur Bachelor-Thesis

2 SWS

24 h

80 h

THB.1

4 CP

Summe

 

24 h

80 h

 

 

 

2 SWS

 

104 h

 

4 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Referate und Präsentationen, Gruppen- und Plenumsdiskussionen, Beratungsmethoden

Gruppengröße:
Entsprechend der Anzahl der betreuten Thesen

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:

Die Studierenden

  • kennen die Kriterien und Standards wissenschaftlicher Praxis im Rahmen einer Bachelor-Thesis,
  • kennen die Prüfungsbedingungen, insbesondere hinsichtlich der Erstellung der Thesis und zur Vorbereitung des Kolloquiums,
  • verfügen über Kenntnisse zur Konzeption des Kolloquiums.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • sind auf der Grundlage professionsrelevanten Wissens in der Lage, die Fragestellung ihrer Arbeit zu präzisieren, ihr systematisch nachzugehen und ihr Vorgehen prozessbegleitend zu reflektieren,
  • können Fragestellungen aus dem Bereich der „Pädagogik der Kindheit und Familienbildung“ interdisziplinär reflektieren,
  • verfügen über Fähigkeiten, zur Erstellung ihrer Thesis und zur Vorbereitung des Kolloquiums geeignete Medien gezielt auszuwählen und kompetent zu nutzen,
  • können ihre Forschungsfrage, den theoretischen Rahmen sowie den Ablauf ihrer eigenen theoretischen bzw. empirischen Analysen in einer Präsentation so darstellen, dass sie nachvollziehbar und dadurch der Kritik und Diskussion zugänglich sind,
  • sind in der Lage, die Forschungsvorhaben anderer Studierender selbständig und gemeinsam mit anderen zu analysieren, kriteriengeleitet zu beurteilen und zu deren Weiterentwicklung beizutragen,
  • verfügen über Fähigkeiten zur konstruktiven Bearbeitung von Problemen und zum Umgang mit Hindernissen im Forschungsprozess bzw. bei der Erstellung der Bachelor-Thesis,
  • verfügen über Fähigkeiten zur Organisation und Selbstorganisation.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • können Argumentationen und Fragestellungen anderer Studierender nachvollziehen, konstruktiv-kritisch analysieren und im Plenum diskutieren,
  • sind konflikt- und kritikfähig und kommunizieren auch in kontroversen Diskussionen angemessen,
  • sind in der Lage zur Moderation von Plenumsdiskussionen,
  • wenden Fähigkeiten der kollegialen Beratung und zur Erarbeitung von Lösungen im Team an.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • können ihren eigenen Arbeitsprozess und eigene Arbeitsergebnisse angemessen reflektieren und Konsequenzen hinsichtlich der weiteren Gestaltung des Arbeitsprozesses ableiten,
  • sind in der Lage, persönliche Stärken und Entwicklungsbedarfe zu identifizieren und verfügen über Fähigkeiten zur angemessenen Selbstkritik,
  • verfügen über eine angemessene Selbstwirksamkeitsüberzeugung und Fähigkeiten zur Bewältigung von Stress.

     

Inhalte:
Alle Frage- und Problemstellungen der Studierenden zum Ablauf der letzten Studiensemester sowie den Prüfungsbedingungen von Bachelor-Thesis und Kolloquium; insbesondere Fragen zu Gliederung, Aufbau und Erstellung der Thesis und zur Vorbereitung des Kolloquiums; Kriterien und Standards wissenschaftlicher Praxis im Rahmen der Bachelor-Thesis; inhaltliche Begleitung der Thesis

Häufigkeit des Angebots:
Jedes Semester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte: Prof. Dr. Irene Dittrich (Erziehungswissenschaft)

 


Modul TH Bachelor-Thesis

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: mindestens 168 Creditpoints

Prüfungsformen: Schriftliche Prüfung in Form einer Hausarbeit

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

-

-

11 bis 14 Wochen

TH.1

12 CP

Summe

 

 

 

 

12 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Note des gesamten Moduls mit 20 % in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
-

Gruppengröße:
-

Lernergebnisse:
Die Bachelor-Thesis soll zeigen, dass der oder die zu Prüfende befähigt ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Themenstellung aus dem Bereich der „Pädagogik der Kindheit und Familienbildung“ sowohl in ihren modulbezogenen Einzelheiten als auch in den kompetenzübergreifenden Zusammenhängen mit wissenschaftlichen und fachpraktischen Methoden selbstständig zu bearbeiten.

Inhalte:
Aufgabenstellung der Bachelor-Thesis

Häufigkeit des Angebots:
Jedes Semester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte: Prof. Dr. Irene Dittrich (Erziehungswissenschaft)

 


 

Modul TK Kolloquium

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

Modul TK Kolloquium

Voraussetzungen: 208 Creditpoints

Prüfungsformen: mündliche Prüfung

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Credit-points

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TK.1

2 CP

Summe

 

 

 

 

2 CP

Gem. § 10 BaPO Kind fließt die Note des gesamten Moduls mit 5 % in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Lehrformen:
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Gruppengröße:
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Lernergebnisse:
Das Kolloquium dient der Feststellung, ob der oder die zu Prüfende befähigt ist, die Ergebnisse der Bachelor-Thesis, ihre fachlichen Grundlagen, ihre fachübergreifenden Zusammenhänge und ihre außerfachlichen Bezüge darzustellen, zu begründen und ihre Bedeutung für die Praxis einzuschätzen.

Inhalte:
Ergänzung der Bachelor-Thesis

Häufigkeit des Angebots:
Jedes Semester

Sonstige Informationen:
Modulbeauftragte: Prof. Dr. Irene Dittrich (Erziehungswissenschaft)


​​Hier finden Sie das Modulhandbuch
(für Studierenden die vom WS 2015/16 bis zum WS 2020/21 ihr Studium aufgenommen haben)

An anderer Stelle finden Sie:


Version für Studierende die ab dem WS 2021/22 ihr Studium aufgenommen haben: Modulhandbuc​h 2021​