Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

​​Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang

"Kindheitspädagogi​k und Familienbildung"

​ Ausgefertigt auf Grundlage des Beschlusses des Fachbereichsrats vom 29.01.2020.​ 

Geändert aufgrund der Änderungssatzungen zur Prüfungsordnung vom 14.03.2024.

(Gültig für Studierende die ab dem WS 2021/22 ihr Studium aufgenomm​​en haben)


Inhalt

Begriffsklärung

Studieneingangsphase

Eingangsmodule im Studienbereich  Wissenschaftliches Arbeiten und Praxis

Modul ME Mentoring

Modul PP Propädeutik

E1       Eingangsmodule im Studienbereich  Professionelle Identität

Modul E 1.1 Orte für Kinder und Konzepte pädagogischen Handelns

Modul E 1.2 Kommunikation mit Kindern, Didaktik und Selbstreflexion

Modul E 1.3 Bildung in der Kindheit (inkl. Praxis)

Modul E 1.4 Professionelles Handeln in der Zusammenarbeit mit Eltern und der Familienbildung

E2       Eingangsmodule im Studienbereich  Menschliche Entwicklung im sozialen Umfeld

Modul E 2.1 Einführung in Theorie und Geschichte der Erziehungswissenschaft

Modul E 2.2 Einführung in entwicklungspsychologische Grundlagen

E3       Eingangsmodule im Studienbereich  Gesellschaftliche Strukturen und Entwicklungen

Modul E 3.1 Kind und Familie im Sozialraum

Modul E 3.2 Soziale und politische Rahmungen von Kindheit und Familie

E4       Eingangsmodul im Studienbereich  Rechtliche, institutionelle und sozialwirtschaftliche Bedingungen

Modul E 4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen

E5       Eingangsmodule im Studienbereich  Bildungsbereiche in Kultur, Ästhetik, Medien und anderen ...........Bereichen

Modul E 5.1 Grundlagen ästhetischer Bildung

Modul E 5.2 Bewegung


Studienaufbauphase

Hauptmodule im Studienbereich Wissenschaftliches Arbeiten und Praxis

Modul FM Forschungsmethoden und Forschungspraxis

H1       Hauptmodule im Studienbereich  Professionelle Identität

Modul H 1.1 Theorien und Modelle der Kommunikation und Beratung

H2       Hauptmodule im Studienbereich  Menschliche Entwicklung im sozialen Umfeld

Modul H 2.1 Einführung in die Diagnostik

Modul H 2.2 Theorien und Methoden der Erwachsenen- und Familienbildung

H3       Hauptmodule im Studienbereich  Gesellschaftliche Strukturen und Entwicklungen

Modul H 3.1 Einführung in die Diversität von Kindheit und Familie

Modul H 3.2 Inklusionsorientierte und partizipative Grundlagen kindheitspädagogischen Handelns

H4       Hauptmodul im Studienbereich  Rechtliche, institutionelle und sozialwirtschaftliche ...........Bedingungen

Modul H 4.1 Management und Qualitätsentwicklung als Leitungsaufgabe

H5       Hauptmodule im Studienbereich  Bildungsbereiche in Kultur, Ästhetik, Medien

Modul H 5.1 Sprache und Literacy (inkl. Literatur)

Modul H 5.2 Vertiefung ausgewählter Bildungsbereiche (inkl. Literatur)

Modul H 5.3 Musik


Schwerpunkte

Modul SP1 Variabler Schwerpunkt

Modul SP 2 Schwerpunkt Beratung

Modul SP 3 Schwerpunkt Bewegungs- und Erlebnispädagogik

Modul SP 4 Schwerpunkt Bildung und Soziale Arbeit

Modul SP 5 Schwerpunkt Digitale Medien, Massenmedien und computervermittelte Kommunikation

Modul SP 6 Schwerpunkt Exklusion-Inklusion-Diversity

Modul SP 7 Schwerpunkt Gesundheit

Modul SP 8 Schwerpunkt Kulturarbeit/Kulturpädagogik

Modul SP 9 Schwerpunkt Menschenrechte

Modul SP 10 Schwerpunkt Entwicklungsförderung


Studienabschlussphase

Modul PR Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung

Modul WA Wahlmodul

Modul THB Bachelor-Thesis-Begleitmodul

Modul TH Bachelor-Thesis

Modul TK Kolloquium


Anhang

Anhang: Lernpfade

 

Begriffsklärung

Lehrgebiete im Sinne dieser Prüfungsordnung sind: Behindertenpädagogik, Didaktik sowie Methoden der Kindheitspädagogik und der Erwachsenenbildung, Didaktik sowie Methoden der Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaften, Politikwissenschaft, Psychologie, Rechtswissenschaften, Sozialmedizin, Sozialphilosophie, Soziologie, Verwaltung und Organisationswissenschaft sowie Kultur, Ästhetik, Medien mit den Teil-Lehrgebieten Bewegung, Bildende Kunst, Literatur und Ästhetische Praxis, Musik, Neue Medien, Performative Künste, Video. Zusätzlich sind weitere Bildungsbereiche wie Mathematisch-naturwissenschaftliches Denken und Sprache Teil-Lehrgebiete.

 

Studieneingangsphase

Eingangsmodule im Studienbereich
Wissenschaftliches Arbeiten und Praxis

 

Modul ME Mentoring

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: keine

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Besondere Prüfungsformen
(§ 21 RahmenPO SK)

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Eine Veranstaltung:
Mentoring

2 SWS

24 h

28 h

ME.1

-

2 CP

Summe

 

24 h

28 h

 

 

 

 

2 SWS

 

52 h

 

 

2 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Gruppenpädagogische Methoden, aktivierende Methoden wie handlungsorientiertes Lernen, Rollenspiele, Präsentationen, Beratungsmethoden, Einzel- und Kleingruppenarbeit, Diskussionen, Reflexions- und Kommunikationsübungen

 

Gruppengröße:

35 – verbindlich

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen:
Die Studierenden
  • sind vertraut mit Studienaufbau und Prüfungsbedingungen,
  • kennen die verschiedenen Formen des Erbringens von Prüfungsleistungen und deren Anforderungen,
  • sind in der Lage, sich einen Stundenplan zu erstellen und ihr Studium auch im Hinblick auf ein eventuelles Auslandssemester oder -praktikum oder andere Flexibilisierungsnotwendigkeiten zu planen,
  • verfügen über Kenntnisse zu unterschiedlichen Lernbedürfnissen, -zugängen und -methoden,
  • kennen spezielle Angebote und Institutionen der Fachhochschule zur Beratung/Unterstützung in unterschiedlichen Lebenslagen und Problemstellungen.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • verfügen über Fähigkeiten zur eigenständigen Informationsrecherche, -beurteilung und -verarbeitung,
  • sind in der Lage, Medien zielgerichtet auszuwählen und kompetent einzusetzen,
  • können Arbeits- und Sachstrukturen erkennen und selbst schaffen,
  • können aus einem Repertoire an für den Hochschulkontext geeigneten Lernmethoden und -techniken situationsangemessen die für sie passenden auswählen,
  • verfügen über Strategien zur Problemlösung, Überwindung von Lernhemmnissen und zur Stressbewältigung,
  • sind in der Lage, Lern- und Arbeitsprozesse eigenverantwortlich zu planen und verfügen über Strategien zum Zeitmanagement und zur (Selbst-) Organisation,
  • entwickeln Fähigkeiten zu interdisziplinärem Denken.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • verfügen über Fähigkeiten zur gemeinschaftlichen und arbeitsteiligen Erarbeitung von Lösungen, zur verantwortlichen Übernahme von Funktionen und zum Einbringen eigener Ideen in Lerngruppen (Teamfähigkeit),
  • sind in der Lage, Unterstützung anzubieten, einzufordern und anzunehmen,
  • sind in der Lage, angemessen und lösungsorientiert zu kritisieren bzw. auf Kritik zu reagieren und erlangen Entscheidungsfähigkeit,
  • verfügen über Kommunikationsfähigkeiten und gestalten verschiedene Kommunikations- und Interaktionssituationen im Rahmen des Studiums aktiv und bewusst.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • erkennen und reflektieren eigene Stärken, Entwicklungsbedarfe und Fortschritte im Studium,
  • sind in der Lage zu angemessener Selbstkritik sowie zum konstruktiven Umgang mit Misserfolgserlebnissen,
  • können sich eigenständig Lernziele setzen, Verantwortung für den eigenen Lern- und Studienprozess übernehmen und entwickeln eine angemessene Selbstwirksamkeitsüberzeugung,
  • reflektieren ihre persönliche Lernbiographie und Lernmotivation,
  • setzen sich mit ihrem bildungsbiographischen Hintergrund, dem eigenen Zugang zum Studium und der Studienaufnahme als neuem Lebensabschnitt auseinander.

     

Inhalte:

Alle Frage- und Problemstellungen der Studierenden zu Studienablauf und -aufbau, Prüfungsbedingungen sowie zu allgemeinen Themen des Studiums und der persönlichen, sozialen und ökonomischen Situation der Studierenden; Wissen zu Lern- und Arbeitsmethoden im Rahmen des Studiums.
Dieses Modul sichert einerseits eine kontinuierliche Beratung und Unterstützung der Studierenden während der Studieneingangsphase zur Vermeidung von Studienabbrüchen. Andererseits ist es vor allem von zentraler Relevanz zur Förderung der Methoden-, Sozial- und Subjektkompetenzen der Studierenden. Deshalb werden vor allem diese Kompetenzen in den geforderten Prüfungsleistungen evaluiert.

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes zweite Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:
Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Katja Gramelt (Erziehungswissenschaft)


 

 

Modul PP Propädeutik

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: keine

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Hausarbeit und Präsentation in Gruppen
(§ 21 RahmenPO SK)

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Eine Veranstaltung:
Einführung in die Methoden und Techniken wissenschaftlichen Arbeitens, Konzeptarbeit sowie Moderations- und Präsentationstechniken im Studium

4 SWS

48 h

56 h

PP.1

-

4 CP

Summe

 

48 h

56 h

 

 

 

 

4 SWS

 

104 h

 

 

4 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Vorträge, Seminareinheiten mit Diskussion, Kleingruppenarbeit, Rollenspiele, Forschungs- und Schreibwerkstätten

 

Gruppengröße:

25 – verbindlich

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen:
Die Studierenden
  • sind in der Lage zu eigenständiger wissenschaftlicher Recherche von fachlicher Literatur und Datenbeständen,
  • können fachlich und wissenschaftlich einschlägige Literatur und Datenbestände im Hinblick auf ihre wissenschaftliche Qualität und Aussagekraft bewerten,
  • kennen den Aufbau der im Studium benötigten Textarten (insbesondere Protokoll, Thesenpapier, Exzerpt, Exposé, Hausarbeit) und können diese unter Berücksichtigung der Kriterien und Standards wissenschaftlichen Arbeitens selbstständig verfassen,
  • können die zentralen Begriffe, wissenschaftstheoretischen Hintergründe sowie forschungsmethodische und -ethische Standards der empirischen Sozialforschung benennen,
  • können Erhebungs- und Auswertungsmethoden qualitativer und quantitativer empirischer Sozialforschung unterscheiden,
  • erwerben grundlegende Fähigkeiten zur Beteiligung an Theoriediskursen im berufspraktischen und wissenschaftlichen Kontext und werden zu einer Reflexion des Theorie-Praxis-Zusammenhangs angeregt.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • wenden auf der Basis des erworbenen Wissens grundlegende Techniken und Methoden wissenschaftlichen Arbeiten sicher und zielgerichtet an,
  • können wissenschaftliche Texte, Datenbestände sowie empirische Forschungsergebnisse verstehen, interpretieren und unter eigenen Fragestellungen bearbeiten,
  • können wissenschaftliche Vorträge vorbereiten, strukturieren und präsentieren,
  • erwerben Sicherheit in Auswahl, Einsatz und Nutzung geeigneter (technischer) Medien insbesondere im Hinblick auf ihren Einsatz im Rahmen von Selbststudium und Vortragsgestaltung,
  • verfügen über Fähigkeiten, sich neuen und vertrauten Situationen mit forschendem Blick zuzuwenden,
  • können in der Praxis Forschungsfragestellungen identifizieren,
  • sind in der Lage, Forschungsergebnisse auf der Basis methodischer und ethischer Kriterien kritisch zu hinterfragen sowie theoretisch einzuordnen.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • verfügen über Fähigkeiten zur Kooperation mit Studierenden,
  • können Diskussionen angemessen und lösungsorientiert moderieren,
  • können ihre Arbeitsergebnisse in unterschiedlichen Kontexten (hochschulisch, in Institutionen der Kindheitspädagogik und Familienbildung, gegenüber Kindern und Familien) angemessen präsentieren und vermitteln.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • verfügen über Fähigkeiten zu Planung, Organisation und Selbstmanagement,
  • setzen sich mit ihrer beruflichen Rolle, insbesondere als (forschende) Beobachter und angehende Wissenschaftler*innen und der damit einhergehenden Verantwortung auseinander,
  • reflektieren die Subjektivität und Kulturgebundenheit der eigenen Perspektiven, Orientierungen und Wahrnehmungen und verfügen über Fähigkeiten zur Perspektivübernahme,
  • verstehen Wissenschaft und Forschung als ein Instrument zur kritischen Reflexion der (eigenen) pädagogischen Praxis und als Element der Professionalisierung.

 

Inhalte:

Grundlegende Fragen der Wissenschaftstheorie und des Verhältnisses von Theorie und Praxis; zentrale Kompetenzen und Ansätze wissenschaftlichen Denkens und Arbeitens; Techniken und Methoden wissenschaftlichen Arbeitens (insbesondere Recherchetechniken, Analyse und Verfassen wissenschaftlicher Texte, Präsentation von Wissen und Erkenntnissen); Methoden der Konzeptentwicklung, Moderations- und Präsentationstechniken in Studium und Praxis der Kindheitspädagogik  und Familienbildung; Reflexion eigener Beobachtungserfahrungen; theoretische Auseinandersetzung mit Konzepten der Wahrnehmung und des Verstehens.

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes zweite Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Michaela Hopf (Erziehungswissenschaft)


 

E1  Eingangsmodule im Studienbereich
Professionelle Identität

 

Modul E 1.1 Orte für Kinder und Konzepte pädagogischen Handelns

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: keine

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Klausurarbeiten und besondere
Prüfungsformen (§§ 20 und 21 RahmenPO SK)

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Eine Veranstaltung:
Orte für Kinder und Konzepte pädagogischen Handelns

4 SWS

48 h

108 h,
davon mind.
20 h Hospitationen in mind. 3 versch. Einrichtungstypen

E 1.1.1

-

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

 

6 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Vorträge, Textanalysen, Kleingruppenarbeit im Seminarrahmen, Beobachtungsübungen, Hospitationen / Praxisbesuche, Referate und Präsentationen.

 

Gruppengröße:

35 – Richtgröße

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen:
Die Studierenden
  • sind mit dem Berufsprofil Kindheitspädagogik vertraut und kennen entsprechende Tätigkeitsfelder und Aufgabengebiete in formaler, informeller und nonformaler Bildung für Kinder bis 14 Jahren sowie der Familienbildung,
  • kennen die Einrichtungen der institutionellen Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder bis zum Ende des Grundschulalters und sind mit ihren strukturellen Grundlagen und Besonderheiten vertraut,
  • können institutionelle Handlungskonzepte auf pädagogische Theorien und entwicklungspsychologische Kenntnisse über Kinder bis zum Ende des Grundschulalters und ihren Familien beziehen,
  • kennen erziehungswissenschaftlichen Begriffe und Theorien und können diese Kenntnisse für eine kriteriengeleitete Erfassung, Beschreibung, Analyse und Bewertung von pädagogischen Konzeptionen, qualifizierter pädagogischer Praxis sowie pädagogischer Qualität anwenden,
  • sind mit den verschiedenen Aspekten des institutionellen Kinderschutzes vertraut, wissen um die Bestandteile und die Bedeutung von Schutzkonzepten in Einrichtungen und kennen die Grundlagen der Analyse von Gefährdungen in pädagogischen Einrichtungen,
  • verfügen über Kenntnisse zur Beobachtung und Analyse von Rahmenbedingungen professionellen Handelns in pädagogischen Institutionen für Kinder als formale Bildungsangebote wie auch an Orten / zu Zeiten informeller und nonformaler Bildung,
  • kennen nationale und bundeslandspezifische Bildungspläne/-programme und können diese vor dem Hintergrund erziehungswissenschaftlicher und entwicklungspsychologischer Kenntnisse vergleichend analysieren und einordnen.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • können verschiedene Ansätze professionellen methodischen Handelns in der Kindheitspädagogik und Familienpädagogik analysieren und vergleichen,
  • kennen Ansätze, um pädagogische Qualität zu erfassen und weiterzuentwickeln,
  • sind in der Lage, Rahmenbedingungen professionellen Handelns zu beobachten und zu analysieren und soziale Räume des Aufwachsens sowie der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern zu erkunden,
  • können eine Gefährdungsanalyse für pädagogische Einrichtungen vornehmen und Aspekte von Schutzkonzepten einfordern und weiterentwickeln,
  • sind in der Lage, didaktische Planungen für ihr eigenes professionelles Handelns vorzunehmen, diese umzusetzen, auszuwerten und zu reflektieren,
  • können begründet Ansätze professioneller Bildungsarbeit in der Kindheitspädagogik und Familienbildung anwenden,
  • können kindliche Bildungsprozesse beobachten und analysieren und im Hinblick auf die Passung pädagogischer Räume und Konzepte bewerten sowie ein entsprechend abgestimmtes pädagogisches Handeln daraus abzuleiten.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • sind konflikt- und kritikfähig und kommunizieren im Team wie auch in der Beratung angemessen,
  • verfügen über die Fähigkeit zur Reflexion eigener und fremder Beobachtungen im fachlichen Austausch mit anderen Fachkräften,
  • sind in der Lage mit Machtstrukturen in der Arbeit mit Kindern zu reflektieren und mit Widerständen in Kinderschutzfragen umzugehen,
  • erkennen entwicklungs- und bildungsförderliche Arrangements und können Veränderungs- und Verbesserungsmöglichkeiten benennen und konstruktiv formulieren.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • erlangen Fähigkeiten zur Selbst- und Fremdwahrnehmung und ein professionelles Selbstverständnis und berufliche Handlungsfähigkeit - dazu gehören (Selbst-) Reflexions- und Stressbewältigungsfähigkeit sowie Selbstwirksamkeitsüberzeugung,
  • bewältigen Rollen- und Funktionskonflikte, erkennen eigene Kommunikationsformen in der Interaktion mit Kindern, Eltern und Teamkolleg*innen und verfügen über Kommunikationsalternativen,
  • erkennen Ursprünge eigener Einstellungs- und Verhaltensmuster und deren Auswirkungen auf die (zukünftige) Arbeit.

 

Inhalte:

Einführung in pädagogische Handlungskonzepte und ihre praktische Umsetzung in Institutionen der Kindheitspädagogik und Familienarbeit, Grundlagen der Erfassung, Analyse und Weiterentwicklung pädagogischer Qualität, Einführung in Bildungspläne und -programme für Einrichtungen der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern, Auseinandersetzung mit dem Berufsprofil Kindheitspädagogik, Einführung in den institutionellen Kinderschutz, Schutzkonzepte und Gefährdungsanalysen in pädagogischen Einrichtungen.
Im Rahmen der Veranstaltung absolvieren die Studierenden ergänzend mindestens drei Hospitationen in verschiedenen Einrichtungstypen für Kinder bis zum Schuleintritt sowie bis zum Alter von 14 Jahren. Die Hospitationen umfassen mindestens 20 Stunden und werden im Rahmen der Lehrveranstaltung vorbereitet.

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Irene Dittrich (Erziehungswissenschaft)


 

 

Modul E 1.2 Kommunikation mit Kindern, Didaktik und Selbstreflexion

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: keine

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Besondere Prüfungsformen
(§ 21 RahmenPO SK)

Testat: Testat (§ 17 Abs. 4 der RahmenPO SK)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

E 1.2.1
Eine Veranstaltung:
Kommunikation mit Kindern
und Didaktik

2 SWS

24 h

54 h

E 1.2.1

-

3 CP

E 1.2.2
Eine Veranstaltung:
Selbstreflexion

2 SWS

24 h

28 h

-

E 1.2.2

2 CP

Summe

 

48 h

82 h

 

 

 

 

4 SWS

 

130 h

 

 

5 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:
Vorträge, Textanalysen, Kleingruppenarbeit im Seminarrahmen, Beobachtungsübungen, Referate und Präsentationen, Praxisprojekte, Reflexions- und Kommunikationsübungen, Rollenspiele, kreative Methoden (mit Visualisierungen, Malen, Aufstellungsübungen, Phantasiereisen, biografischem Schreiben etc.)

 

Gruppengröße:

Kommunikation mit Kindern und Didaktik: 35 – Richtgröße

Selbstreflexion: 25 – verbindlich

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen:
Die Studierenden
  • können entwicklungspsychologische Kenntnisse z. B. zu Bindung, Beziehung und Sprachentwicklung im Hinblick auf deren Bedeutung für die Kommunikation mit Kindern einordnen,
  • verfügen über Kenntnisse zu institutionellen Erziehungsstrukturen und Bildungsarrangements als moderierenden Faktoren der Kommunikation mit Kindern,
  • sind mit verschiedenen Theorien und Modellen einer kindheitspädagogischen Didaktik vertraut und nutzen diese inhalts- und situationsangemessen für die Analyse, Planung und Umsetzung von Bildungsgelegenheiten,
  • kennen Strategien und Methoden für die Kommunikation mit Kindern,
  • verfügen über Kenntnisse der Bedeutung und Entwicklung der Peer-Interaktion und kennen Strategien, die Peer- Interaktion zu unterstützen,
  • kennen die Bedeutung von Interaktion für die Gestaltung von Bildungsgelegenheiten,
  • wissen um die Bedeutung der eigenen Persönlichkeit als wichtiges Handwerkszeug für die Bildungs- und Erziehungsarbeit und stellen Zusammenhänge zwischen Kenntnissen biographischen Werdens und Gewordenseins wie Einstellungen, Erfahrungen, Normen und Werte und pädagogischen Handlungsweisen her.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • entwickeln ihre Fähigkeiten, komplexe Sachverhalte speziell für Kinder in einer verständlichen und das Interesse anregenden Sprache zu vermitteln,
  • verfügen über ein breites Repertoire an Kommunikationsstrategien zur Unterstützung kindlicher Aneignungsprozesse,
  • können Kommunikationsprozesse mit Kindern auf der Basis des erworbenen Wissens analysieren, reflektieren sowie bewusst und aktiv gestalten,
  • sind in der Lage, didaktische Planungen für ihr eigenes professionelles Handelns vorzunehmen, diese umzusetzen, auszuwerten und zu reflektieren,
  • sind grundsätzlich in der Lage, ihr eigenes professionelles Handeln im Hinblick auf eigene biographische und persönliche Aspekte hin in Handlungssituationen zu reflektieren und adäquate Konsequenzen zu ziehen.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • erkennen die Bedeutung des kommunikativen Aushandelns pädagogischer Intentionen,
  • verstehen Bildung in der Kindheit als ko-konstruktiven Interaktionsprozess,
  • verfügen über grundlegende Fertigkeiten zum reflexiven Beziehungsaufbau mit Kindern,
  • gestalten professionelle Beziehungen zu Kindern und Erwachsenen aktiv und bewusst und sind zu empathischer und entwicklungsangemessener Kommunikation mit Kindern ab der Geburt in der Lage,
  • sind konflikt- und kritikfähig und kommunizieren im Team wie auch in der Beratung angemessen,
  • verfügen über die Fähigkeit zur Reflexion eigener und fremder Beobachtungen im fachlichen Austausch mit anderen Fachkräften,
  • erkennen entwicklungs- und bildungsförderliche Arrangements und können Veränderungs- und Verbesserungsmöglichkeiten benennen und konstruktiv formulieren,
  • sind in der Lage, ihre eigenen identitätsprägenden Erfahrungen in deren Reichweite für ihr pädagogisches Handeln zu durchdringen und in Interaktionssituationen zu berücksichtigen.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • erlangen Fähigkeiten zur Selbst- und Fremdwahrnehmung und ein professionelles Selbstverständnis und berufliche Handlungsfähigkeit - dazu gehören (Selbst-) Reflexions- und Stressbewältigungsfähigkeit sowie Selbstwirksamkeitsüberzeugung,
  • bewältigen Rollen- und Funktionskonflikte, erkennen eigene Kommunikationsformen in der Interaktion mit Kindern, Eltern und Teamkolleg*innen und verfügen über Kommunikationsalternativen,
  • sind sensibel für Machtmissbrauch, verbale Gewalt und Verletzungen von Kinderrechten, die sich als verbale Gewalt gegen Kinder äußern,
  • verfügen über eine reflexive Haltung hinsichtlich der eigenen Rolle im Lernprozess jedes Kindes und einer dialogischen Haltung im Handeln mit Kindern und in der Kommunikation mit ihren Familien,
  • sind sich ihrer eigenen Kommunikation mit Kindern bewusst und in der Lage, diese im Team reflexiv weiter zu entwickeln.
  • erkennen Ursprünge eigener Einstellungs- und Verhaltensmuster, werden sich bewusst über eigene Erfahrungen, Normen, Werte und Ressourcen vor dem Hintergrund der eigenen Biographie, des „Gewordenseins“ und verstehen deren Auswirkungen auf die (zukünftige) Arbeit,
  • können eigene persönliche Stärken, Kompetenzen und Entwicklungsbedarfe thematisieren und durchdenken.

 

Inhalte:

Veranstaltung: Kommunikation mit Kindern und Didaktik (Prüfung E 1.2.1): Einführung in pädagogischen Grundlagen der Kommunikation mit Kindern vor dem Hintergrund entwicklungspsychologischer Kenntnisse insbesondere zu Bindungs- und Beziehungsgestaltung sowie zur Sprachentwicklung, Einführung in die Theorien Konzepte kindheitspädagogischer Didaktik, Grundlagen von Peer-Interaktionen und ihre Bedeutung für kindliche Bildungsprozesse sowie pädagogische Unterstützung eigenaktiver Aneignungsprozesse von Kindern.

Veranstaltung: Selbstreflexion (Testat E1.2.2): Grundlegende Reflexion des eigenen „Gewordenseins“ und Beschäftigung mit der persönlichen Bildungs- und Erziehungsgeschichte in ihren Auswirkungen auf die (zukünftige) Arbeit, schwerpunktmäßig biographische Selbstreflexion im Hinblick auf die eigene Erziehung, die Herkunftsfamilie, eigene Schul- und sonstige Bildungserfahrungen, eigene Normen und Werte, familiären und kulturelle Prägungen, Ressourcen und Vorstellungen der eigenen beruflichen Rolle als Kindheitspädagog*in.

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Irene Dittrich (Erziehungswissenschaften), Prof. Dr. Elke Kruse (Erziehungswissenschaften)

 

Modul E 1.3 Bildung in der Kindheit (inkl. Praxis)

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: keine

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Klausurarbeiten und besondere
Prüfungsformen (§§ 20 und 21 RahmenPO SK)

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Eine Veranstaltung:
Bildung in der Kindheit

4 SWS

48 h

160 h,
davon 120 h Praktikum

E 1.3.1

-

8 CP

Summe

 

48 h

160 h

 

 

 

 

4 SWS

 

208 h

 

 

8 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Vorlesungseinheiten, Textanalyse, Kleingruppenarbeit im Seminarrahmen, Beobachtungsübungen (Beobachtungspraktikum), Hospitationen/Praxisbesuche, Referate und Präsentationen, Projektarbeit, Reflexions- und Kommunikationsübungen.

Seminaristisch begleitete pädagogisch-praktische Arbeit in Institutionen der Bildung, Erziehung und Betreuung bis zum Ende des Grundschulalters und in Einrichtungen der Familienbildung (Vollzeitpraktikum).

 

Gruppengröße:

35 – Richtgröße

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen:
Die Studierenden
  • können Kindheit und Familie als Begriffe und Ordnungsprinzipien sozial, biographisch und institutionell zuordnen,
  • erlangen Einblicke in internationale pädagogischer Konzepte,
  • können erziehungswissenschaftliche Kenntnisse in den sozialpolitischen Kontext nationaler, bundesländerspezifischer und internationaler Bildungsprogramme vergleichend einordnen,
  • kennen Grundlagen von Bildungsprozessen in der Kindheit sowie Grundlagen des Planens, Gestaltens und Förderns von Bildungsprozessen,
  • kennen Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren für die Entwicklung einzelner Kinder und für Kindergruppen und unterscheiden dabei Beobachtungs- und Dokumentationsmethoden als Form pädagogischer Handlungsunterstützung von bereichsspezifischer individualisierter Beobachtung und von diagnostischen Beobachtungs- und Dokumentationsformen,
  • ordnen die Bedeutung des Kinderspiels als anthropologische Voraussetzung für kindliche Bildungsprozesse den fachdidaktischen Grundlagen zu und haben spieldidaktische Kenntnisse, die ihnen das Planen und Gestalten von Spiel in formellen und informellen Settings ermöglichen,
  • verfügen über Kenntnisse der Umsetzung pädagogischer Handlungskonzepte in Institutionen der Kindheitspädagogik und Familienbildung.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • sind in der Lage, Rahmenbedingungen professionellen Handelns zu beobachten und zu analysieren und Bildungsangebote darauf abzustimmen,
  • verfügen über Fertigkeiten in Bezug auf differenzierte Beobachtung, Verschriftlichung und Reflexion kindlicher Bildungsprozesse,
  • sind in der Lage, didaktische Planungen für ihr eigenes professionelles Handelns vorzunehmen, diese umzusetzen, auszuwerten und zu reflektieren,
  • wenden begründet Ansätze professioneller Bildungsarbeit in der Kindheitspädagogik und Familienbildung an und setzen arbeitsfeldspezifische didaktisch-methodische Modelle ein,
  • kennen Methoden der Spielförderung mit dem einzelnen Kind, Klein- und Kindergruppen sowie deren Einsatz in Institutionen der Kindheitspädagogik und Familienbildung,
  • entwickeln die Fähigkeit zur kritischen Analyse sowie die Anwendung aktueller Verfahren der Beobachtung und Dokumentation in pädagogischen Institutionen für Kinder bis zum Ende des Grundschulalters,
  • sind in der Lage, Bildungsprozesse bei Kindern situationsbezogen zu beobachten, zu analysieren, zu dokumentieren und zu evaluieren,
  • planen spielpädagogische Angebote und Impulse, führen sie durch und reflektieren sie,
  • erlangen die Fähigkeit zur Beobachtung und Analyse kindlicher Bildungsprozesse, Fähigkeit zur Generierung handlungsrelevanter Schlüsse für ein entsprechend abgestimmtes pädagogisches Handeln.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • können kindliche Bildungsprozesse identifizieren und fachsprachlich beschreiben,
  • verstehen Bildung in der Kindheit als ko-konstruktiven Interaktionsprozess,
  • verfügen über grundlegende Fertigkeiten zum reflexiven Beziehungsaufbau mit Kindern zur Gestaltung von Spiel- und Bildungskontexten,
  • gestalten professionelle Beziehungen zu Kindern und Erwachsenen aktiv und bewusst,
  • verfügen über die Fähigkeit zur Reflexion eigener und fremder Beobachtungen im fachlichen Austausch mit anderen Fachkräften.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • erlangen Fähigkeiten zur Selbst- und Fremdwahrnehmung und ein professionelles Selbstverständnis und berufliche Handlungsfähigkeit - dazu gehören (Selbst-) Reflexions- und Stressbewältigungsfähigkeit sowie Selbstwirksamkeitsüberzeugung,
  • bewältigen Rollen- und Funktionskonflikte, erkennen eigene Kommunikationsformen in der Interaktion mit Kindern und verfügen über Kommunikationsalternativen,
  • erkennen Ursprünge eigener Einstellungs- und Verhaltensmuster und deren Auswirkungen auf die (zukünftige) Arbeit.

 

Inhalte:

Einführung in die Konstruktion von Kindheit als Lebensphase und Familie als Setting von Bildung. Einführung in pädagogische Handlungskonzepte und ihre praktische Umsetzung in Institutionen der Kindheitspädagogik und Familienarbeit. Grundlagen der Planung, Durchführung und Evaluation lebenslanger formaler, informeller und nonformaler Bildungs- und Lernprozesse. Grundlagen der Analyse, Begründung und Bewertung von institutionenbezogenen Bildungsplänen und -programmen, deren Umsetzung sowie Grundlagen der Förderung und Unterstützung von individuellen und kollektiven Bildungs- und Aneignungsprozessen. Grundlagen einer Didaktik und Methodik der Arbeit mit Kindern in Institutionen der Erziehung, Bildung und Betreuung bis zum Ende des Grundschulalters und anverwandten Institutionen. Einführung in die generationalen Ordnungen der Kindheit und deren Umsetzung in pädagogischen Settings.

Einführung in die Bedeutung des Spiels im Kontext von und im Abgleich mit Bildung in der Kindheit. Hierzu gehören vor allem die Definition sowie Grundfunktion von Spiel, die didaktische Planung von Spiel sowie weitere spielpädagogische Einblicke.

Im Rahmen der Veranstaltung absolvieren die Studierenden ein 120-stündiges Praktikum in einer Kindertageseinrichtung. Die Gestaltung des Praktikums (u. a. Fragestellungen, zu erfüllende Aufgaben, dazu notwendige Methoden, zeitlicher Verlauf) werden im Rahmen der Lehrveranstaltung intensiv vorbereitet. In diesem Praktikum stellen die Studierenden in einem umfassenden Sinne den Zusammenhang zwischen den Studieninhalten und der Praxis her: Die Studierenden setzen sich analytisch und reflexiv mit dem Verhältnis zwischen pädagogischer Theorie und Praxis, zwischen didaktischen und methodischen Verfahren und ihrer Praxisanwendung sowie zwischen dem eigenen (professionellen) Selbstbild und den konkreten berufspraktischen Erfahrungen auseinander.

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes zweite Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Katja Gramelt (Erziehungswissenschaft)

 

Modul E 1.4 Professionelles Handeln in der Zusammenarbeit mit Eltern und
der Familienbildung

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: keine

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Besondere Prüfungsformen
(§ 21 RahmenPO SK)

Testat: Testat (§ 17 Abs. 4 der RahmenPO SK)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

E 1.4.1
Eine Veranstaltung:
Pädagogische Professionalität in der Zusammenarbeit mit Eltern

2 SWS

24 h

52 h

-

E 1.4.1

3 CP

E 1.4.2
Eine Veranstaltung:
Grundlagen professionellen Handelns in der Familienbildung

4 SWS

48 h

108 h,
davon mind. 8 h Hospitationen in versch. Einrich-tungstypen

E 1.4.2

-

6 CP

Summe

 

72 h

162 h

 

 

 

 

6 SWS

 

234 h

 

 

9 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Vorträge, Einzel- und Kleingruppenarbeit, Präsentationen, Lektüre ausgewählter Texte, Textanalysen, Gruppen- und Plenumsdiskussionen, Stationenarbeit, Reflexionsübungen, kreative Methoden, Praxisbesuche

 

Gruppengröße:

35 – Richtgröße

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen:
Die Studierenden
  • sind in der Lage, Entwicklungslinien von Familienleitbildern und Ansätzen der (Bildungs-)Arbeit mit Eltern/Familien nachzuvollziehen, Kontinuitäten und Diskontinuitäten zu erkennen und Herausforderungen für die Erziehung sowie elterliches Verhalten vor dem historischen und gesellschaftlichen Hintergrund zu analysieren und zu interpretieren,
  • setzen sich mit der historischen Entwicklung von Angeboten der Familienbildung und der Geschichte von Elternarbeit in Kindertagesstätten vor dem Hintergrund der Entwicklung von Bildern von Familie auseinander,
  • kennen aktuelle Ansätze der Zusammenarbeit mit Eltern in Kindertagesstätten und anderen Institutionen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern sowie der Familienbildungsarbeit, deren Möglichkeiten und Grenzen und können diese kritisch unter Einbeziehung von Lebenssituationen und Formen von Familien hinterfragen,
  • können die Grundgedanken einer als Erziehungs- und Bildungspartnerschaft verstandenen Arbeit mit Eltern benennen,
  • sind vertraut mit Formen von Angeboten sowie Arbeitsansätzen der Familienbildung,
  • verfügen über grundlegendes Wissen zur Förderung elterlicher Erziehungskompetenzen und zur Bedeutung von Zusammenarbeit und Vernetzung von Familienbildung, Kindertagesstätten und anderen Angeboten im Stadtteil,
  • erkennen den Stellenwert einer konstruktiven Kooperation mit Eltern für die Qualität pädagogischer Arbeit und für eine erfolgreiche Bildung und Lebensbewältigung von Kindern.

 

Methodenkompetenzen:

Die Studierenden

  • verfügen über die Fähigkeit zur Analyse, zur Einschätzung und zum Vergleich verschiedener Ansätze professionellen methodischen Handelns in der Kindheitspädagogik und der Familienpädagogik,
  • sind in der Lage, ihr erworbenes Wissen auf situationsspezifische Kontexte der Praxis zu beziehen,
  • sind in der Lage, konzeptionelle Überlegungen für kleinere (Bildungs-)Angebote für Eltern und Familien zu erstellen,
  • können ihre Schlussfolgerungen in begründetes professionelles Handeln übertragen.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • üben grundlegende Fertigkeiten zum reflexiven Beziehungsaufbau mit Eltern, Familien und pädagogischen Fachkräften ein,
  • sind in der Lage, im Team, gegenüber Eltern und im Rahmen institutioneller Strukturen ihr erlangtes Wissen angemessen zu kommunizieren und entsprechend zu handeln.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • setzen sich mit eigenen Bildern von Kindheit und Familie auseinander,
  • reflektieren Handeln mit Erwachsenen und Kindern in pädagogischen Situationen vor dem Hintergrund der Theorie,
  • entwickeln weitere Bausteine für eine professionelle Haltung und ihre professionelle Identität als Kindheitspädagog*in.

     

Inhalte:

Veranstaltung: Pädagogische Professionalität in der Zusammenarbeit mit Eltern (Testat E 1.4.1):

Grundlagen der Zusammenarbeit mit Eltern in Kindertagesstätten, Schulen und anderen Institutionen der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen und des Wandels von Familie; Bedeutung, Chancen, Herausforderungen und Grenzen der Zusammenarbeit mit Eltern in pädagogischen Institutionen; Pädagogische Haltung im Hinblick auf eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft; Zugänge zu Familien und Grundlagen der Gesprächsführung mit Eltern; Leitgesichtspunkte zur Zusammenarbeit mit Eltern aus dem Nationalen Kriterienkatalog; Formate, Funktionen, Rahmenbedingungen und Wirkfaktoren für die Zusammenarbeit mit Eltern

 

Veranstaltung: Grundlagen professionellen Handelns in der Familienbildung (Prüfung E 1.4.2):

Grundlagen der Arbeit in Einrichtungen der Familienbildung mit Fokus auf Lebenssituationen von Familien heute, Formen von Angeboten sowie Arbeitsansätze in der Familienbildung; historische Entwicklung von Zielen, Strukturen und Angeboten der Familienbildung vor dem Hintergrund der Entwicklung von Bildern von Familie; Förderung elterlicher Erziehungskompetenzen durch Angebote der Familienbildung;  Elternkurse/.-trainings; Zusammenarbeit von Familienbildung, Kindertageseinrichtungen und anderen Angeboten im Stadtteil; didaktische Grundlagen für (Bildungs-) Angebote für Eltern und Familien. Im Rahmen der Veranstaltung Grundlagen professionellen Handelns in der Familienbildung absolvieren die Studierenden Hospitationen in verschiedenen Einrichtungstypen für Kinder bis zum Schuleintritt sowie bis zum Alter von 14 Jahren. Die Hospitationen umfassen mindestens 8 Stunden und werden im Rahmen der Lehrveranstaltung vorbereitet.

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes zweite Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Elke Kruse (Erziehungswissenschaft)


 

E2  Eingangsmodule im Studienbereich
Menschliche Entwicklung im sozialen
Umfeld

 

Modul E 2.1 Einführung in Theorie und Geschichte der Erziehungswissenschaft

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: keine

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Klausurarbeit und besondere Prüfungsformen (§§ 20 und 21 RahmenPO SK)

Testat: Testat (§ 17 Abs. 4 der RahmenPO SK)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

E 2.1.1
Eine Veranstaltung:
Grundlagen der Erziehungswissenschaft

2 SWS

24 h

54 h

 

E 2.1.1

3 CP

E 2.1.2
Eine Veranstaltung:
Kind, Kindererziehung und Familie in historisch-systematischer Perspektive

4 SWS

48 h

108 h

E 2.1.2
besondere Prüfungsform und Klausur (in Bezug auf die Inhalte beider Lehrveranstaltungen des Moduls)

-

6 CP

Summe

 

72 h

162 h

 

 

 

 

6 SWS

 

234 h

 

 

9 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Vorträge, Einzel- und Kleingruppenarbeit, Präsentationen, Lektüre ausgewählter Texte, Textanalysen, Gruppen- und Plenumsdiskussionen, Reflexionsübungen, kreative Methoden, Stationenarbeiten, Simulationen

 

Gruppengröße:

35 – Richtgröße

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen:
Die Studierenden
  • kennen die Grundbegriffe der Erziehungswissenschaft und können diese beschreiben und anwenden,
  • verfügen über grundlegende Kenntnisse zu klassischen und aktuellen Entwicklungs- und Sozialisationstheorien und können auf dieser Basis die Gestaltung pädagogischer Settings einschätzen,
  • sind in der Lage, Entwicklungslinien von Erziehungs- und Bildungstheorien und pädagogischen Leitgedanken sowie von Familienleitbildern nachzuvollziehen, Kontinuitäten und Diskontinuitäten zu erkennen und aktuelle pädagogische Tendenzen und Herausforderungen für die Erziehung sowie elterliches Verhalten vor dem historischen und gesellschaftlichen Hintergrund zu analysieren und zu interpretieren,
  • können ausgewählte pädagogische Theorien und Konzepte in ihren jeweiligen historisch-gesellschaftlichen Kontext einordnen, in ihren Grundannahmen und ihren zentralen Ideen und Inhalten darstellen und diese kritisch reflektieren,
  • verfügen über ein klares, begründetes und reflektiertes Verständnis von Kindern und Kindheit sowie von Entwicklungs-, Erziehungs- und Bildungsprozessen und können auf dieser Basis Erziehungsprozesse analysieren und Notwendigkeit, Möglichkeit und Grenzen von Erziehung und Bildung erkennen.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • verfügen über die Fähigkeit zur Analyse, zur Einschätzung und zum Vergleich verschiedener Ansätze professionellen methodischen Handelns in der Kindheitspädagogik,
  • sind in der Lage, Zusammenhänge zwischen eigenem und beobachtetem pädagogischen Handeln und erlangten Kenntnissen über Bilder vom Kind herzustellen und daraus Handlungsalternativen abzuleiten,
  • können ihre Schlussfolgerungen in begründetes professionelles Handeln und pädagogische Handlungskonzepte in Institutionen der Kindheitspädagogik und der Familienbildung umsetzen.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden verfügen über die Fähigkeit zur Analyse, Einschätzung und zum Vergleich verschiedener Ansätze und üben grundlegende Fertigkeiten zum reflexiven Beziehungsaufbau mit Kindern, Eltern und pädagogischen Fachkräften, zur Teamfähigkeit und zum Agieren in gesellschaftlichen und institutionellen Strukturen ein.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • setzen sich mit eigenen Einstellungen zu Erziehung und Bildung von Kindern und mit eigenen Bildern von Kindheit und Familie auseinander,
  • reflektieren Handeln in pädagogischen Situationen vor dem Hintergrund der Theorie,
  • entwickeln erste Bausteine für eine professionelle Haltung und ihre professionelle Identität als Kindheitspädagog*innen.

     

Inhalte:

Veranstaltung: Grundlagen der Erziehungswissenschaft (Prüfung E 2.1.1): Einführung in die Geschichte der Erziehungswissenschaft mit Blick auf disziplin- und professionsbezogene erziehungswissenschaftliche Fragestellungen zum Wandel der Lebensphase Kindheit und damit einhergehend dem Bild vom Kind sowie dem Wandel des Bildungsverständnisses. Kennenlernen von erziehungswissenschaftlichen Grundbegriffen und Zielen, Möglichkeiten und Grenzen von Erziehung und Bildung.

Veranstaltung: Kind, Kindererziehung und Familie in historisch-systematischer Perspektive (Prüfung E 2.1.2): Pädagogische Ansätze und Konzepte pädagogischen Handelns in Familie und Institutionen in historisch-systematischer Perspektive; historische Wurzeln aktueller pädagogischer Leitbilder; „Klassiker*innen“ der Pädagogik; Wandel von Familie, Kindheit und Erziehung und Bildung; aktuelle pädagogische Fragestellungen und Herausforderungen der Kindheitspädagogik.

Darüber hinaus geht es in diesem Modul (in beiden Veranstaltungen) um eine erste systematische Beschäftigung mit den Kinderrechten, die sowohl aus historischer als auch aus aktueller (bildungs-)politischer Perspektive behandelt werden.

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes zweite Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Katja Gramelt (Erziehungswissenschaft), Prof. Dr. Elke Kruse (Erziehungswissenschaft)


 

 

Modul E 2.2 Einführung in entwicklungspsychologische Grundlagen

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: keine

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Eine Veranstaltung:
Entwicklungspsychologische Grundlagen

4 SWS

48 h

108 h

E 2.2.1

-

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

 

6 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Wechsel von darbietenden und aktivierenden Lehr-Lern-Methoden; Vortrag; Demonstrationen anhand von Videoaufzeichnungen und Rollenspielen; interaktive Übungen; Diskussion

 

Gruppengröße:

35 – Richtgröße

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen:
Die Studierenden
  • kennen die Grundbegriffe der Entwicklungspsychologie, sie können diese beschreiben und anwenden,
  • verfügen über grundlegende Kenntnisse zu klassischen und aktuellen Entwicklungstheorien und können auf dieser Basis die Gestaltung pädagogischer Settings einschätzen,
  • können Entwicklungsprinzipien und Entwicklungsaufgaben des Kindesalters sowie Meilensteine der sozialen, moralischen, emotionalen, kognitiven, körperlichen und sprachlichen Entwicklung sowie die Entwicklung der kindlichen Sexualität einschl. ihrer neurobiologischen Grundlagen systematisch beschreiben,
  • kennen multifaktorielle Erklärungsmodelle menschlicher, insbesondere kindlicher Entwicklung im biographischen und sozialen Kontext sowie Einflussfaktoren auf die bio-psycho-soziale Gesundheit von Menschen,
  • wenden grundlegende Fachbegriffe angemessen und in der Unterscheidung zum Alltagsverständnis fachlich korrekt an.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • können systematisch und eigenständig spezifische, arbeitsfeldbezogene und fachübergreifende Inhalte erarbeiten,
  • sind in der Lage, Zusammenhänge zwischen beobachteter kindlicher Entwicklung und den Kenntnissen über Meilensteine kindlicher Entwicklung herzustellen,
  • verfügen über basale Fertigkeiten wissenschaftlichen Arbeitens,
  • transferieren relevantes psychologisches Fachwissen in die Familien- und Elternbildung sowie in die Förderung kindlicher Lernprozesse und können ihre Schlussfolgerungen aus Beobachtungen kindlicher Entwicklung in begründetes professionelles Handeln übertragen.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • verfügen über die Fähigkeit zur Analyse, Einschätzung und zum Vergleich kindlicher Entwicklung,
  • kommunizieren mit allen Beteiligten an Bildung, Erziehung und Betreuung über den Entwicklungsstand der Kinder und erörtern mit ihnen Möglichkeiten der Entwicklungsunterstützung und –förderung,
  • üben grundlegende Fertigkeiten zum reflexiven Beziehungsaufbau mit Kindern, Eltern und pädagogischen Fachkräften.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • entwickeln die Fähigkeit zur Erfassung von Komplexität und zum adäquaten Umgang mit komplexen Problemstellungen,
  • erlangen selbstreflexive Fähigkeiten und setzen sich mit eigenen Einstellungen zu Normalität und Abweichung von Entwicklung sowie mit eigenen Bildern von Entwicklung und deren angemessener Förderung auseinander,
  • reflektieren Handeln in pädagogischen Situationen vor dem Hintergrund der Theorie,
  • beziehen ihr erworbenes Wissen auf situationsspezifische Kontexte der Praxis,
  • entwickeln erste Bausteine für Entwicklungsunterstützung und -förderung sowie für Prävention.

     

Inhalte:

Einführung in psychologische Grundlagen kognitiver, emotionaler, motivationaler, sozialer, sprachlicher, körperlicher und psychosexueller Entwicklung; methodologische Grundlagen der Entwicklungspsychologie; verschiedene theoretische Zugänge zu menschlicher Entwicklung und deren Bedeutung für den Blick auf Entwicklung von Kindern; Grundlagen zu Störungen der Entwicklung und Entwicklungspsychopathologie; Grundlagen der Familienpsychologie; Förderung von Lernprozessen bei Kindern.

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes zweite Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Irene Dittrich (Erziehungswissenschaften), Prof. Dr. Esther Schäfermeier (Psychologie, insbesondere Klinische Kinder- und Jugendpsychologie)


 

E3  Eingangsmodule im Studienbereich
Gesellschaftliche Strukturen und Entwicklungen

 

Modul E 3.1 Kind und Familie im Sozialraum

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: keine

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Besondere Prüfungsformen
(§ 21 RahmenPO SK)

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Eine Veranstaltung:
Kind und Familie im Sozialraum

4 SWS

48 h

82 h,
davon mind. 12 h
Hospitation

E 3.1.1

-

5 CP

Summe

 

48 h

82 h

 

 

 

 

4 SWS

 

130 h

 

 

5 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Impulsreferate der Dozentin/ des Dozenten oder externer Experten, Gruppenarbeiten zu ausgewählten Themen, Präsentation von Arbeitsergebnissen der Studierenden in Form von Referaten, Postern o.ä., Arbeiten mit biografischen und kreativen Techniken, Textarbeit, Hospitationen, Arbeit in Kleingruppen zur Erkundung in der kommunalen Praxis in Bearbeitung von Praxisaufgaben

 

Gruppengröße:

35 – Richtgröße

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen:
Die Studierenden
  • erwerben Kenntnisse über die Bedeutung und Formen der sozialräumlichen Vernetzung von Krippe, Kita, Grundschule und der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Verknüpfung mit familienbildungsorientierten Angeboten und anderen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitssystems und der Gemeinwesenarbeit,
  • erhalten einen Überblick über die plurale Trägerlandschaft und Trägerverbundsysteme, Kooperationsformen und Modellansätze,
  • kennen theoretische Konzepte der Sozialraum- und Netzwerkforschung, u. a. Bedingungen des Aufwachsens in unterschiedlichen sozialräumlichen Bedingungen sowie Ziele, Aufbau und Reichweite von Netzwerken und unterschiedliche Netzwerkstrukturen,
  • kennen Instrumente der Netzwerkbildung und Projektentwicklung (Bedarfsfeststellung, Ressourcenplanung und Wirksamkeitsanalysen) sowie aktuelle Vernetzungs- und Kooperationsformen im Kita- und Schulbereich sowie der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Familienbildung, Formen der interinstitutionellen Vernetzung sowie Vernetzungsmodelle im internationalen Vergleich,
  • kennen spezielle Aspekte der Profilbildung von Kitas im Sozialraum sowie die Zusammenhänge von sozialer Verflechtung, gesellschaftlicher Teilhabe und Bildungschancen.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • sind in der Lage, Instrumente und Methoden einer Sozialraumanalyse sowie Vernetzungs- und Kooperationsstrategien in verschiedenen Arbeitsfeldern anzuwenden,
  • können Projekte entwickeln (u.a. Bedarfsfeststellung, Ressourcenplanung, Finanzierung, Evaluation und Wirksamkeitsanalysen), wenden Methoden der Markt-und Wettbewerbsanalyse (Marktrecherchen und Standortgutachten) an,
  • nehmen begriffliche Abgrenzung und Bedeutung von Vernetzung und Kooperation im Sozialraum vor,
  • sind in der Lage, die Besonderheiten des sozialräumlichen Umfelds und der milieuspezifischen Anforderungen zu analysieren, sozialräumliche Tendenzen zu erkennen und Schlussfolgerungen für das berufliche Handlungsfeld zu ziehen,
  • wenden methodische Grundlagen der quantitativen und qualitativen Sozialraumanalyse sowie der Netzwerkforschung einschließlich der Datenaufbereitung erprobend an, die sie in die Lage versetzen, sozialräumliche Strukturen und Netzwerke zu analysieren, zu dokumentieren und die Ergebnisse zu präsentieren (Anwendung digitaler Ressourcen wie virtuelle Stadtpläne und Stadtportale, auch Befragungs-Chatrooms),
  • können Sozialräume und Netzwerke in ihrem beruflichen Handlungsfeld hinsichtlich ihrer Struktur und Qualität beurteilen, sind in der Lage, ihr erworbenes Wissen auf situationsspezifische Kontexte der Praxis zu beziehen und ihre Schlussfolgerungen in begründetes professionelles Handeln zu übertragen.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • können den beteiligten Akteuren die Bedeutung von Krippe, Kita, Schulen, Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit und Einrichtungen der Familienbildung für den Sozialraum deutlich machen,
  • nehmen in Netzwerken eine professionelle, zukunftsweisende und offene Haltung ein,
  • sind offen für die Wahrnehmung und Erschließung sehr unterschiedlicher Sozialräume und Lebenswelten von Familien und Kindern,
  • können für Kooperationen werben und Kooperationsstrukturen mit für ihren Bereich relevanten Institutionen initiieren und verstetigen unter Anwendung professioneller Öffentlichkeitsarbeit, Marketing, Sponsoring,
  • kommunizieren mit (potentiellen) Partner*innen der Institutionen (Kita, Grundschule, offene Kinder- und Jugendarbeit, Familienbildung, Kindertagespflege sowie weiteren Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe und des Gesundheitssystems) und sind in der Lage zur Zusammenarbeit im interdisziplinären Kontext, unter anderen mit unterschiedlichen Institutionen und Stadtteilvertretungen sowie Stadtplanung und Wirtschaft.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • hinterfragen eigene Einstellungen zu den gedanklichen Grenzen institutioneller Zusammenarbeit und ihrer individuellen Bereitschaft, diese Grenzen zu erweitern,
  • reflektieren auf der Grundlage eines erworbenen sozialräumlichen Blicks Chancen und Problemlagen kommunaler Planungen in Verknüpfung mit bereits bestehenden Strukturen eines Stadtteils,
  • sind in der Lage, individuelle Vorstellungen über Kooperationsformen von den sozialräumlich relevanten und geeigneten Kommunikationen zu unterscheiden.

     

Inhalte:

  • Vernetzung und Kooperation im Kita- und Schulbereich sowie der Familienbildung, u. a. Trägerlandschaft und Trägerverbundsysteme, Kooperationsformen und Modellansätze im nationalen und internationalen Kontext,
  • Begriffliche Abgrenzung und Bedeutung von Vernetzung und Kooperation im Sozialraum,
  • Theoretische Konzepte der Netzwerkforschung (Ziele, Aufbau und Reichweite von Netzwerken),
  • Methodische Ansätze (Methoden zur Sozialraumanalyse, qualitative und quantitative Netzwerkanalyse, Formen der Datengewinnung und Datenaufbereitung),
  • Netzwerkbildung und Projektentwicklung, u. a. Bedarfsfeststellung, Ressourcenplanung, Finanzierung, Evaluation und Wirksamkeitsanalysen sowie Markt- und Wettbewerbsanalyse,
  • Professionelle Öffentlichkeitsarbeit, Marketing, Sponsoring und Fundraising.

    Die Methodenkompetenzen im Rahmen der Veranstaltung „Kind und Familie im Sozialraum“ (Prüfung E 3.1.1) erlangen Studierende im Rahmen von angeleiteten praktischen Übungen in der kooperierenden Begleitung von Lehrenden in Theorie und am Praxisort im Umfang von 12 Kontaktstunden.

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes zweite Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Katharina Gosse (Didaktik/Methodik)

 

Modul E 3.2 Soziale und politische Rahmungen von Kindheit und Familie

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: keine

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Eine Veranstaltung:
Soziale und politische Rahmungen von Kindheit und Familie

4 SWS

48 h

108 h

E 3.2.1

-

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

 

6 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Impulsreferate der Dozentin/ des Dozenten, Textarbeit, Gruppen- und Plenumsdiskussionen, projektorientiertes Arbeiten, Gruppenarbeiten zu ausgewählten Themen; Präsentation von Arbeitsergebnissen der Studierenden in Form von Referaten, Postern o. ä.

 

Gruppengröße:

35 – Richtgröße

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen:
Die Studierenden
  • haben theoretisches und empirisches Wissen über soziale und politische Rahmungen von Kindheit und Familie und können die Relevanz und Auswirkungen gesellschaftlicher Wandlungsprozesse auf die sozialen Bedingungen von Kindheit erkennen und beschreiben,
  • kennen gruppenbezogene Aspekte (etwa Geschlecht, sozio-kulturelle Herkunft) des Aufwachsens und können die soziale Situation von Kindern vor dem Hintergrund der Sozialgeschichte und der gesellschaftlichen Entwicklung bzw. dem Wandel von Kindheit nachvollziehen,
  • kennen altersspezifische/ altersbezogene Diskriminierungsformen (Adultismus) und können kind- und jugendbezogene Stereotypisierungen (unter einer intersektionalen Perspektive) in gesellschaftlichen, medialen und politischen Diskursen erkennen und analysieren,
  • haben einen systematischen Zugang zur Frage des Zusammenhangs zwischen Kindheit und gesellschaftlicher Entwicklung, kennen die Lebenslagen von Kindern aus nationaler oder international vergleichender Perspektive und können Gestaltungsstrategien theoretisch und empirisch fundiert ableiten,
  • können Verbindungen zwischen der Mikro-, Meso- und Makroebene sozialwissenschaftlicher Beschreibung herstellen und mit der Komplexität individueller, institutioneller und gesamtgesellschaftlicher Kindheitsentwicklung theoretisch fundiert umgehen,
  • sind mit den wesentlichen, in der VN-Kinderrechtskonvention verankerten Kinderrechten vertraut.

 

Methodenkompetenzen:

Die Studierenden

  • sind befähigt, die Lebenslagen von Kindern aus kinderrechtlicher Perspektive zu analysieren und zu bewerten sowie daraus entwickelte Handlungsansätze zu erarbeiten,
  • verfügen über die Fähigkeit zur Analyse und zum Vergleich verschiedener theoretischer Ansätze der sozialen/politischen Rahmung von Kindheit und Familie und können diese auf Handlungskontexte von Kindern und ihren Familien beziehen,
  • sind in der Lage, Einflüsse sozial- und bildungspolitischer Ansätze auf Kindheit und Familie zu analysieren,
  • können die soziale Position von Kindern mit ihren verschiedenen Facetten im Kontext des gesamten Lebenslaufs, des Generationenverhältnisses und des gesellschaftlichen Wandels theoriefundiert analysieren und darstellen,
  • verfügen über Kompetenzen, empirische Forschungsergebnisse zur Lebensphase Kindheit zu analysieren sowie Methoden der empirischen Sozialforschung mit Kindern und ihren Familien anzuwenden,
  • erwerben Kompetenzen zur Recherche sozialwissenschaftlicher Literatur sowie zur Recherche und zur Analyse statistischer Daten im Hinblick auf Kindheit und Familie,
  • sind in der Lage, ihr erworbenes theoretisches und empirisches Wissen auf situationsspezifische Kontexte in der Praxis zu beziehen,
  • erkennen die gesellschaftliche Bedeutung ihrer eigenen Profession und können die damit verbundenen Aufgaben im beruflichen Alltag umsetzen,
  • sind in der Lage, Zusammenhänge zielgruppenadäquat zu vermitteln.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • verfügen über die Kompetenz zum theoriegeleiteten Diskurs über Kindheit und Familie aus sozialwissenschaftlicher Sicht,
  • können soziale/politische Zusammenhänge im Hinblick auf die Einbettung von Kindheit in die Gesellschaft transparent und theoriegeleitet gegenüber Dritten präsentieren,
  • verfügen über Argumentationskompetenzen, Kindheit in soziologischen/politischen Zusammenhängen angemessen darstellen zu können und Handlungsansätze aus kinderrechtlicher Perspektive zu begründen, 
  • verfügen über die Kompetenz zur reflexiven Kommunikation, d.h. soziale Bedingungen (von Subjekt und Umwelt) reflexiv in Kommunikationszusammenhänge einbringen zu können.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • haben eine kinderrechtlich verwurzelte Haltung zur Arbeit mit Kindern entwickelt,
  • verfügen über Fähigkeiten, die eigene Biographie kritisch zu analysieren und Zusammenhänge zwischen individuellen Werten und Normen auf der Basis der eigenen Sozialisation herzustellen und sie in ihrer potenziellen Wirksamkeit in pädagogischen Kontexten zu erkennen und zu beeinflussen,
  • erwerben Selbstwirksamkeitsüberzeugung, verfügen über die Fähigkeit, in Teams zu arbeiten,
  • verfügen über die Fähigkeit zur Selbstorganisation,
  • sind in der Lage, Rollen-, Macht- und Funktionskonflikte wahrzunehmen, ihre Ursachen und Auswirkungen zu erkennen und mit ihnen im professionellen Kontext konstruktiv umzugehen,
  • verfügen über die Fähigkeit zur kritischen und an ethischen Prinzipien ausgerichteten Reflexion der Handlungskontexte von Sozialpädagogik und können die Auswirkungen sozialpädagogischen Handelns auf Kinder und ihre Familien ableiten und begründen,
  • verfügen über die Fähigkeit des soziologischen Selbst- und Fremdverstehens.

     

Inhalte:

  • Gesellschaftstheoretische, sozialphilosophische und politikwissenschaftliche Grundbegriffe zur Analyse gesellschaftlicher Strukturen und Entwicklungen, insbesondere auf dem Gebiet institutioneller und privater Erziehung von Kindern,
  • Ausgewählte Grundlagen der Kindheits-, Bildungs- und Familiensoziologie, der Sozialisation von Kindern sowie der Entwicklung sozialwissenschaftlicher Kindheitsforschung,
  • Kindheit im menschlichen Lebenslauf sowie Kindheit als Lebensphase (auch Übergänge zwischen Kindheit und Jugend) unter Berücksichtigung von Ansätzen der Institutionalisierung des Lebenslaufs sowie der Betrachtung des Lebensalters als soziales Phänomen,
  • Soziale/politische Rahmenbedingungen des Aufwachsens, ausgewählte Aspekte der Lebenswelten von Kindern, der geschlechtsspezifischen Sozialisation sowie der Auswirkungen der Individualisierung auf Kindheit,
  • Kindheit im Kontext der Generationen auch unter Betrachtung ausgewählter Aspekte des demografischen Wandels, 
  • Sozialgeschichte der Kindheit, Wandel der Kindheitsideale, gesamtgesellschaftliche Relevanz und historische Einbettung frühkindlicher Erziehung und Bildung, sozial- und bildungspolitische Bedingtheit von Kindheit, gesamtgesellschaftlicher Ertrag frühkindlicher Bildung und Erziehung, 
  • Gesellschaftlicher bzw. sozialer Stellenwert von Kindheit in verschiedenen Kulturen, kulturspezifische Aspekte des Wandels von familialen Bindungen und familialer Fürsorge,
  • Entwicklung der Kindheit in der Arbeitsgesellschaft, aktuelle international vergleichende Betrachtung der Kindheit unter den Aspekten der gesellschaftlichen und ökonomischen „Nützlichkeit“ (z.B. Kinderarbeit), Wert von Kindern im Generationenkontext (etwa im Kontext von Generationensolidarität), Einfluss der Arbeitswelt auf die Zeitökonomie von Kindern und ihren Familien, 
  • Kinderrechte, Kinderrechtsschutz und kinderrechtliche Lobbyarbeit,
  • Ausgewählte aktuelle Trends, u.a. aus der Bildungssoziologie, der Mediensoziologie und der Familiensoziologie.

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes zweite Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Es besteht ein gemeinsames Angebot, das von Studierenden des Studienganges Kindheitspädagogik und Familienbildung und den Studierenden des fachbereichsinternen Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik besucht werden kann.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Katja Neuhoff (Sozialphilosophie und Sozialethik)


 

E4  Eingangsmodul im Studienbereich
Rechtliche, institutionelle und
sozialwirtschaftliche Bedingungen

 

Modul E 4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: keine

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Eine Veranstaltung:
Rechtliche Rahmenbedingungen

4 SWS

48 h

108 h

E 4.1.1

-

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

 

6 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Vorträge, Einzel- und Kleingruppenarbeit, Präsentationen, Lektüre ausgewählter Texte, Gruppen- und Plenumsdiskussionen, Übungen anhand von Fallbeispielen, Vorlesungseinheiten

 

Gruppengröße:

35 – Richtgröße

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen:
Die Studierenden kennen die rechtswissenschaftlichen Grundlagen institutioneller und privater Erziehung sowie die höchstrichterliche Rechtsprechung aus den Rechtsbereichen mit Bezug zu den Gegenständen des Studiengangs, insbesondere aus UN-Kinderrechtskonvention und dem Grundgesetz, dem Bürgerlichen Gesetzbuch (hier insbesondere das Familienrecht sowie in Grundzügen den Allgemeinen Teil und das Recht der unerlaubten Handlungen), das Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) sowie das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz.

Methodenkompetenzen:
  • verfügen über Rechtserfassungs- und Rechtsanwendungskompetenz,
  • erfassen Sachverhalte und bearbeiten diese eigenständig,
  • entwickeln ihre Fähigkeit zu rechtlichem Handeln, Aufklärung und Beratung in Kooperation mit Familien und Behörden sowie in Institutionen der Kindheit.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • verfügen über Diskussions-, Argumentations-, Entscheidungs- und Überzeugungskompetenz,
  • erlangen die Befähigung zur Wahrnehmung und Vertretung von Interessen,
  • können sich sach- und fachbezogen mit Vertretern unterschiedlicher Handlungsfelder (z. B. Wissenschaft, Wirtschaft/Praxis) und mit Vertretern einer breiteren Öffentlichkeit über aktuelle Problemstellungen und Problemlösungen austauschen.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • reflektieren den Umgang mit Rollen- und Funktionskonflikten,
  • nehmen eine ethisch reflektierte Grundhaltung zu ihrer Rolle ein, entwickeln sie weiter und handeln in ihrem Tätigkeitsfeld gesellschaftlich verantwortungsvoll,
  • agieren fallbezogen im Rahmen individueller und familienbezogener Entwicklungsunterstützung,
  • vertreten die Interessen Einzelner im Rahmen von konfliktbehaftetem Geschehen in Institutionen und Familien,
  • verfügen über Selbstwirksamkeitsüberzeugung und die Fähigkeit zu Selbstorganisation,
  • können rationale und ethisch begründete Entscheidungen in einem komplexen Umfeld mit teilweise neuen und/oder unbekannten Einflussgrößen treffen und kritisch denken, um innovative und effektive Lösungen für fachübergreifende Probleme zu entwickeln.

     

Inhalte:

  • Funktion und Einteilung der Rechtsordnung, Rechtssystem, Rechtsquellen,
  • Bedeutung des Grundgesetzes und der UN-Kinderrechtskonvention sowie des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz für das Familienrecht,
  • Überblick über die Inhalte des Bürgerlichen Gesetzbuchs, insbesondere das Familienrecht und Deliktsrecht, im Einzelnen:
    • Abstammungsrecht
    • rechtliche und biologische Vaterschaft
    • Formen und Inhalte der elterlichen Sorge
    • Ausgestaltung der elterlichen Sorge nach Trennung und Scheidung der Eltern
    • Unterstützung und finanzielle Leistungen für getrennt oder alleinerziehende Eltern z.B. nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, durch Elterngeld, Bildungs- und Teilhabeleistungen, Mutter/Vater-Kind-Kuren
    • Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern
    • Eingriff der staatlichen Wächter in die elterliche Sorge bei Kindeswohlgefährdung
    • Trias der Kindeswohlgefährdung
    • Kinderschutz in Betreuungseinrichtungen
    • Umgangsrecht
      • Personenkreis der Umgangsberechtigten
      • Begrenzung des Umgangsrechts
      • Durchsetzbarkeit des Umgangsrechts
    • Aufsichtspflicht, Übertragung und Haftung
    • Abgrenzung: Aufsichtspflicht vs. Verkehrssicherungspflicht
  • Überblick über die Träger und die Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe nach Maßgabe des SGB VIII, insbesondere Hilfen zur Erziehung

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes zweite Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Elina Krause (Rechtswissenschaften, insb. Kinderrechte, Jugend- und Familienrecht)


 

E5  Eingangsmodule im Studienbereich
Bildungsbereiche in Kultur, Ästhetik, Medien und anderen Bereichen

 

Modul E 5.1 Grundlagen ästhetischer Bildung

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: keine

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Eine Veranstaltung:
Ästhetische Bildung (Einführung und Grundlagen aus der Sicht der bildenden Kunst)

4 SWS

48 h

108 h

E 5.1.1

-

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

 

6 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Vorlesungseinheiten, Seminare mit Referaten und Praxiseinheiten, Übungseinheiten, Exkursionen, Textanalyse, Kleingruppenarbeit im Seminarrahmen, Beobachtungsübungen, Projektarbeit, künstlerische Methoden

 

Gruppengröße:

35 – Richtgröße

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen:

Die Studierenden

  • verstehen die ästhetische Bildung als Möglichkeit gesellschaftliche Teilhabe von Kinder und Familien zu erhö­hen,
  • kennen und verstehen Prozesse künstlerischen Handelns durch eigene ästhetische Praxis,
  • können Situationen wahrnehmen und schaffen, die experimentelles ästhetisches Handeln der Kinder (und Familien) fördern,
  • wissen, dass ästhetische Bildung zur Unterstützung von Identitätsentwicklung und Selbstbildung insbesondere von Kindern beiträgt,
  • verstehen die Notwendigkeit über ästhetisches Handeln (non)verbal zu kommunizieren,
  • wissen, dass ergebnisoffenes Arbeiten ein Ausdruck eines neugierigen und spielerisch-entdeckenden Verhaltens von Kindern ist, das zu fördern ein erklärtes kunstpädagogisches Ziel ist,
  • können die Bedeutung von ästhetischer Bildung in den fachlichen Diskurs einbringen.

     

Methodenkompetenzen:

Die Studierenden

  • können Fachliteratur recherchieren und deren Inhalte zu Präsentationen und der Entwicklung didaktisch­ methodischer Konzepte nutzen,
  • können reflektierte ästhetische Erfahrungen für die Entwicklung von Konzepten ästhetischer Bildung nutzen,
  • können ästhetische Verfahren nutzen für die Entwicklung ästhetischer Bildungsangebote für Kinder (und Familien), die ergebnisoffenes ästhetisches Handeln ermöglichen,
  • können sicherheitsrelevante Dimensionen von ästhetischen Prozessen vor dem Hintergrund der jeweiligen Bewältigungskompetenzen der Kinder einschätzen und die Situationsmerkmale entsprechend gestalten.

     

Sozialkompetenzen:

Die Studierenden

  • können ästhetisches Handeln als lustvolle Aktivität erleben und auf dieser Grundlage Ideen für pädagogische Situationen konzipieren,
  • können dem kindlichen und erwachsenen Ausdrucksbedürfnis achtungsvoll begegnen,
  • akzeptieren Grenzen und Interessen der Kinder und Familien bei der Umsetzung von ästhetischen Prozessen,
  • haben die Fähigkeit, Kinder auf künstlerische Prozesse neugierig zu machen und deren Ver­trauen in eigene Fähigkeiten zur stärken,
  • kennen die Notwendigkeit, ästhetische Prozesse an psychische und physische Bewältigungskompetenzen der Beteiligten anzupassen.

     

Subjektkompetenzen:

Die Studierenden

  • reflektieren das eigene ästhetische Verhalten und setzen sich (selbst-)kritisch damit auseinander,
  • können durch die Reflexion ihrer eigenen ästhetischen Biografie und Kultur beschreiben und begründen, welche Be­deutung ästhetische Bildung für die Entwicklung der Persönlichkeit haben kann.

     

Inhalte:

Theorien der Ästhetischen Bildung, Einführung in den Diskurs Bildende Kunst und Bild-, Kunstwissenschaft anhand exemplarisch ausge­wählter Themen; ästhetische Praxis, kunstpädagogische Methodik

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes zweite Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Maria Schleiner (Kultur, Ästhetik, Medien, insb. Bildende Kunst)


 

 

Modul E 5.2 Bewegung

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: keine

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Eine Veranstaltung:
Bewegung

4 SWS

48 h

108 h

E 5.2.1

-

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

 

6 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Vorlesung, Seminare mit Referaten und Praxiseinheiten, Übungseinheiten, Textarbeit, Kleingruppenarbeit, Praxisbesuche/Exkursionen, Referate, Präsentationen, Lehr-Lern-Gespräche, Projektarbeit

 

Gruppengröße:

30 – verbindlich

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen.

Die Studierenden

  • kennen die Grundbegriffe der Bewegungspädagogik im Kindesalter und können diese beschreiben und verwenden,
  • kennen und verstehen die Verbindung von Bewegungsentwicklung im Zusammenhang mit Entwicklung sozialer, emotionaler und kognitiver Kompetenzen,
  • kennen verschiedene Theorien, die die Bedeutung der sensomotorischen Entwicklung als Bestandteil der persönlichen und sozialen Entwicklung von Kindern (Entwicklungsaufgaben) aufzeigen,
  • sind in der Lage, bewegungsfördernde und bewegungshemmende Strukturen in der Lebenswelt von Kindern und Familien zu identifizieren (Analyse der Bewegungsumwelt),
  • verfügen über Kenntnisse verschiedener pädagogischer Konzepte der Bewegungsförderung im Kindesalter und können diese auf verschiedene Handlungsfelder der Kindheitspädagogik und Familienbildung bezogen anwenden,
  • können unterschiedliche Kompetenzebenen (z.B. soziale, emotionale, motorische und kognitive Fähigkeiten) differenzieren, die durch psycho-motorische Förderung verbessert werden können,
  • ordnen Bewegungsförderung in allgemeine Konzepte der Bildung und der Gesundheitsförderung im Kindesalter ein und können entsprechende Konzepte in den Institutionen der Kindheitspädagogik und Familienbildung erarbeiten,
  • kennen ein breites Repertoire von Bewegungs- und Tanzspielen, Übungen zur Förderung der psychomotorischen Entwicklung, sportlicher Bewegungsangebote für Kinder und Familien und können diese initiieren, moderieren bzw. anleiten.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • verfügen über ein differenziertes Methodenrepertoire (z.B. von geschlossenen bis zu offenen Bewegungsaufgaben, von der Improvisation zu Lernen am Modell) und können diese im Handlungsfeld voraussetzungsorientiert und differenziert einsetzen,
  • sind in der Lage, Bewegungssituationen und Bewegungsangebote für und mit Kindern (ggf. mit ihren Eltern) in Institutionen der Kindheitspädagogik und Familienbildung praktisch anzuleiten und auszuwerten,
  • können bewegungspädagogische Projekte und Maßnahmen in Institutionen der Kindheitspädagogik und Familienbildung planen, durchführen und auswerten,
  • können sicherheitsrelevante Dimensionen von Bewegungsherausforderungen vor dem Hintergrund der jeweiligen Bewältigungskompetenzen der Kinder einschätzen und die Situationsmerkmale entsprechend gestalten.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • haben die Fähigkeit, sich in die Bewegungswelten und Bewegungsfantasien von Kindern empathisch einzufühlen,
  • können mit Kindern gemeinsam Spielen, Bewegung und Tanz als lustvolle Aktivität erleben und dem kindlichen Bewegungsspiel achtungsvoll begegnen,
  • akzeptieren Grenzen und Interessen der Kinder und Erwachsenen bei der Umsetzung von Bewegungsaufgaben und Bewegungsspielen,
  • können bewegungs- und körperbezogene Entwicklungsbedarfe der Kinder thematisieren und in die Kommunikation mit Kindern und deren Eltern verantwortungsvoll einbringen,
  • haben die Fähigkeit, Kinder auf Herausforderungen durch Bewegung neugierig zu machen und deren Vertrauen in eigene Fähigkeiten zu stärken.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • können eigene persönliche Stärken, Kompetenzen und Entwicklungsbedarfe im Bewegungs- und Sportbereich thematisieren und durchdenken,
  • reflektieren das eigene Bewegungsverhalten, die eigenen Bewegungspräferenzen und ihr Sportengagement und setzen sich (selbst-) kritisch damit auseinander,
  • können ihre eigene Bewegungsbiografie beschreiben und die Bedeutung von Bewegung, körperlicher Aktivität und Sport für die eigene Entwicklung benennen.

     

Inhalte:

Grundlagen der Bewegungspädagogik, deren Grundbegriffe und verschiedene pädagogische Konzepte; psycho-motorische Entwicklung im Kontext kindlicher Entwicklungsaufgaben; Dimensionen des Lernens und der Bildung durch Bewegungsförderung; Bewegungs-, Tanz- und Darstellungsspiele und ihre Anwendungsmöglichkeiten in der Kindheitspädagogik und Familienbildung; Zusammenhang zwischen Körpererfahrung, Übergangsraum (nach Winnicott) und Kreativität; praktische Modelle der Bewegungsförderung in verschiedenen Lebensaltern von Kindern (Säuglingsschwimmen, PEKIP, Eltern-Kind-Turnen, Tanz etc.) und in verschiedenen Institutionen der Kindheitspädagogik und Familienbildung (Bewegungskindergärten, Kindersportschulen, Waldkindergärten, Ganztagsschulen, Familienbildungsstätten etc.); Familie und Bewegungsförderung für Kinder; Analyse von kindbezogenen Bewegungswelten; didaktisch-methodische Konzepte der Bewegungsförderung von Kindern; Planungs-, Durchführungs- und Auswertungsprinzipien von Bewegungsangeboten für Kinder und Familien.

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes zweite Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Christian Peters (Kultur, Ästhetik, Medien)


 

 

Studienaufbauphase

 

Hauptmodule im Studienbereich
Wissenschaftliches Arbeiten und Praxis

 

Modul FM Forschungsmethoden und Forschungspraxis

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls PP

Empfehlung: Erfolgreicher Abschluss aller E-Module aus dem Studienbereich professionelle Identität

Prüfungsformen: Besondere Prüfungsformen
(§ 21 RahmenPO SK)

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Eine Veranstaltung:
Forschungsmethoden und Forschungspraxis

4 SWS

48 h

108 h

FM.1

-

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

 

6 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 6 % in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Methodologische und methodische Einführungen in Form von Vorlesungen oder Referaten der/des Dozentin/en, Arbeit in Projektgruppen der Studierenden, Referate zu vorliegenden empirischen Arbeiten mit qualitativen und quantitativen Forschungsmethoden, Textarbeit, Gruppen- und Plenumsdiskussionen, projektorientiertes Arbeiten, kontinuierliche Dokumentation des Forschungsprozesses in Form von Forschungsportfolios; Methodenreflexion im Plenum, Präsentation von Arbeitsergebnissen der Studierenden in Form von Referaten und Postern

 

Gruppengröße:

35 – Richtgröße

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen:
Die Studierenden
  • kennen methodische Herangehensweisen im Rahmen erziehungswissenschaftlicher Forschung und deren jeweilige Erhebungs-, Aufbereitungs- und Auswertungsverfahren,
  • verstehen ausgewählte klassische und aktuelle empirische Studien im Bereich der Kindheitspädagogik und Familienbildung sowie der Sozialisations- und Kindheitsforschung. Sie können deren Qualität einschätzen, die Ergebnisse zur pädagogischen Praxis in Beziehung setzen und auf dieser Grundlage eigene (Forschungs-) Fragestellungen entwickeln,
  • kennen Bedeutung, Besonderheiten und Erkenntnispotentiale qualitativer und quantitativer Forschung, deren jeweilige Möglichkeiten und Grenzen sowie Gütekriterien qualitativer und quantitativer Forschung.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • können (fremde und eigene) Forschungsdesigns und -ergebnisse kritisch einschätzen und Schlussfolgerungen daraus begründen,
  • setzen grundlegende und exemplarisch vertiefte methodologische und methodische Kenntnisse über Erhebungs- und Auswertungsmethoden der quantitativen und der qualitativen empirischen Sozialforschung in der selbstständigen Erarbeitung von Forschungsvorhaben adäquat ein und kombinieren diese sinnvoll,
  • können in Bezug auf die zentralen Forschungsverfahren Gemeinsamkeiten und Unterschiede benennen sowie je nach eigenem Forschungsgegenstand und -frage eine begründete Methodenauswahl treffen,
  • sind in der Lage, Fragestellungen und Forschungsprojekte aus dem Bereich der Kindheitspädagogik zu entwickeln, in Erhebung und Auswertung – auch mit Kindern - empirisch zu bearbeiten und zu methodisch abgesicherten Erkenntnissen zu gelangen und diese für verschiedene Zielgruppen, auch gegenüber Kindern, in angemessener Weise mündlich und schriftlich zu präsentieren.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • können sich einen Feldzugang erarbeiten und sichern, der auf der Kooperation mit den Forschungssubjekten beruht und alle zentralen Akteure angemessen mit einbezieht,
  • übernehmen Verantwortung für die Gestaltung des Forschungsprozesses als sozialer Interaktion,
  • kooperieren bei der Planung, Durchführung und Auswertung von Projekten,
  • sind im Rahmen des methodisch kontrollierten Fremdverstehens in der Lage, die Relevanzsysteme der Erforschten, ihre (z.B. milieu-, geschlechts-, altersspezifischen) Erfahrungsgrundlagen, ihre Perspektiven, Orientierungen und Werthaltungen zu erfassen.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • denken kritisch reflektierend und vergleichend über pädagogische Settings und Situationen nach,
  • erkennen die Standortverbundenheit der eigenen Perspektiven und Orientierungen,
  • versetzen sich in die Positionen, Rollen und Orientierungen von verschiedenen sozialen Akteuren,
  • sind in der Lage, ihre Rolle als Forscher*innen bzw. forschende Praktiker*innen zu reflektieren und grundlegende forschungsethische Prämissen zu vertreten,
  • entwickeln einen forschenden Habitus: Sie verfügen über ein Methodenrepertoire, das sie in die Lage versetzt, sich systematisch mit forschendem, entdeckendem Blick sowohl neuen als auch vertrauten Situationen zuzuwenden, diese in ihrer Komplexität und Perspektivität zu erfassen, zu beschreiben, zu interpretieren und zu reflektieren.

     

Inhalte:

  • Kenntnisse klassischer und aktueller empirischer Studien der Sozial- und Kindheitsforschung, Einschätzung der Qualität von empirischen Studien, Aneignung grundlegender theoretisch-methodologischer und praktisch-methodischer Kenntnisse der empirischen Datenerhebung und verschiedener Auswertungs- und Interpretationsverfahren, dazu gehören standardisierte Verfahren mit ihren Bestandteilen der Datenerhebung (wissenschaftliche Fragestellung und die daraus abgeleiteten methodischen Umsetzungsformen, Fragebogenkonstruktion, Antwort-Skalierungen sowie uni- und bivariate Datenaufbereitung und -analyse sowie Kenntnisse über multivariate Verfahren und deren unterschiedliche Bedeutung für die Interpretation der Ergebnisse), weiterhin Kenntnisse qualitativer Verfahren der empirischen Sozial- und Kindheitsforschung wie Beobachtung, Videografie, Interviewverfahren, Gruppendiskussionen und bildanalytische Verfahren,
  • fundierte Methodenreflexion, Entwicklung eigener Forschungsfragen bzw. methodischer Vorgehensweisen,
  • Dokumentation von Forschungserfahrungen und Präsentation von Forschungsergebnissen jeweils in der Form, die der Forschungsmethode angepasst ist.

     

Häufigkeit des Angebots:

Jedes zweite Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Michaela Hopf (Erziehungswissenschaft), Prof. Dr. Irene Dittrich (Erziehungswissenschaft)


 

H1  Hauptmodule im Studienbereich
Professionelle Identität

 

Modul H 1.1 Theorien und Modelle der Kommunikation und Beratung

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss der
Module PP, E 1.2, E 1.4

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Klausurarbeiten und besondere
Prüfungsformen (§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Eine Veranstaltung:
Theorien und Modelle der Kommunikation und Beratung

4 SWS

48 h

108 h

H 1.1.1

-

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

 

6 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 6 % in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Vorträge, Präsentationen, Einzel- und Kleingruppenarbeit, Lektüre ausgewählter Texte, Diskussionen, interaktive Übungen, Simulationen, Rollenspiele, Gesprächsanalysen, Demonstrationen anhand von Filmsequenzen und ggf. Videoaufzeichnungen, methodengestützte Reflexionen

 

Gruppengröße:

35 – Richtgröße

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen:
Die Studierenden
  • sind mit den zentralen Begrifflichkeiten von Kommunikation und Interaktion sowie mit Regeln, Mustern, Merkmalen und Störungen in der zwischenmenschlichen Kommunikation vertraut,
  • verfügen über einen Überblick über verschiedene Theorien und Modelle der Kommunikation und Beratung sowie über vertiefte Kenntnisse zu ausgewählten Modellen,
  • ordnen ausgewählte Theorien und Modelle im Hinblick auf das ihnen zugrundeliegende Menschenbild ein und verfügen über die Fähigkeit zur Analyse, Einschätzung und zum Vergleich verschiedener Theorien und Modelle der Kommunikation,
  • verfügen über grundlegendes Wissen zu gruppendynamischen Einflüssen auf den Kommunikationsprozess und sind in der Lage, ihr Wissen auf bereits erlebte, aktuelle und zukünftige Kommunikation in Gruppen zu beziehen,
  • kennen zentrale Aspekte der Moderation und erkennen die Bedeutung von Kommunikation für die Leitung von Gruppen und Teams.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • können angemessen, situationsadäquat und flexibel in typischen beruflichen Situationen mit Eltern, Familien, Fachkräften und Vertreter*innen von Institutionen kommunizieren,
  • sind in der Lage, über mündliche und schriftliche Interaktion professionellen Kontakt aufzubauen,
  • erwerben kommunikative und exemplarisch vertieft beratungsmethodische Fertigkeiten für Einzelgespräche und Einzelberatungen mit Eltern,
  • unterscheiden Alltags- von professioneller Kommunikation,
  • verfügen über Fähigkeiten, Gruppengespräche im Team und mit Eltern unter Berücksichtigung ihrer Kenntnisse zu leiten und zu moderieren und bei Schwierigkeiten angemessen auf die Gruppe und auf Einzelne einzugehen.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • üben erweiterte Fertigkeiten zum reflexiven Beziehungsaufbau über Kommunikation mit Eltern, pädagogischen Fachkräften, Teams und zum Agieren in gesellschaftlichen und institutionellen Strukturen ein,
  • sind in der Lage, schwierige Kommunikationsstrukturen kritisch zu hinterfragen, kriteriengeleitet zu beurteilen und sich für Veränderungen einzusetzen,
  • können ihr erworbenes Wissen auf typische Interaktions- und Beratungssituationen im Feld der Kindheitspädagogik und der Familienbildung anwenden und Kommunikationsprozesse entsprechend analysieren, steuern und reflektieren.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • erkennen und analysieren Kommunikations- und Interaktionsprozesse mit Einzelnen und Gruppen in Institutionen,
  • verstehen eigenes und das Verhalten anderer auch vor dem Hintergrund von Rollen und Strukturen in Gruppen und Institutionen,
  • reflektieren eigene Einstellungen und Haltungen zur professionellen Interaktion mit Eltern und Familien,
  • reflektieren theoriegeleitet Kommunikation und Interaktion in pädagogischen Situationen mit Erwachsenen.

     

Inhalte:

Zentrale Begrifflichkeiten rund um Kommunikation und Interaktion; Regeln, Muster, Merkmale und Störungen in der Kommunikation zwischen Personen, v.a. im Kontext pädagogischer Arbeit mit Eltern und Familien sowie in Teams; Modelle der Kommunikation und Beratung und ihre jeweiligen theoretischen Hintergründe mit exemplarischer Vertiefung (z.B. Watzlawick, Schulz von Thun, Cohn, Rogers, Gordon, Rosenberg, Berne, Satir, systemische und lösungsorientierte Beratung); Bedeutung und zentrale Aspekte nonverbaler Kommunikation; Gruppendynamische Einflüsse auf die Kommunikation; Moderation von Gruppenprozessen; Grundlagen der Gesprächsführung bei Konflikten; Kommunikation in typischen kindheits- und familienpädagogischen Settings

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes zweite Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Elke Kruse (Erziehungswissenschaft)


 

H2  Hauptmodule im Studienbereich
Menschliche Entwicklung im sozialen Umfeld

 

Modul H 2.1 Einführung in die Diagnostik

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss der
Module PP und E 2.2

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Eine Veranstaltung:
Einführung in die Diagnostik und Förderung

4 SWS

48 h

108 h

H 2.1.1

-

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

 

6 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 6 % in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Seminareinheiten, aktivierende Lehr-Lern-Methoden, Vortrag, Diskussion, Übungseinheiten, Fallarbeit in Kleingruppen

 

Gruppengröße:

35 – Richtgröße

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen:
Die Studierenden
  • verfügen über Grundlagenwissen zu multifaktoriellen Bedingungsmodellen kindlicher Entwicklung,
  • kennen Kriterien für die Einschätzung von kindlichem Denken, Fühlen und Verhalten,
  •  kennen die Grundprinzipien diagnostischen Vorgehens und können die Qualität diagnostischer Instrumente bewerten (Gütekriterien, Fragestellung-/ Hypothesen- bzw. Theoriegeleitetes Vorgehen),
  • verfügen über Grundlagenkenntnisse zu evidenzbasierten kind- und familienzentrierten Unterstützungsstrategien für zentrale Kompetenzbereiche (Sozial- emotionale Kompetenzen, Selbst- und Aufmerksamkeitssteuerung, Kommunikation und Sprache).

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • sind in die Lage, ihr Wissen zu multifaktoriellen Bedingungsmodellen kindlicher Entwicklung auf den Einzelfall anzuwenden und daraus eine individuelle Bedingungsanalyse abzuleiten,
  • können individuelle Entwicklungsverläufe einschätzen,
  • können eine Fragestellung für eine diagnostische Abklärung formulieren,
  • können Förderstrategien für den Einzelfall formulieren.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • sind in der Lage, Wertschätzung und Empathie gegenüber Kindern und Eltern auszudrücken,
  • verfügen über für diagnostische Prozesse relevante, grundlegende Kommunikationskompetenzen (z.B. aktives Zuhören, Exploration).

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • sind sich der durch die eigene Person verursachten Fehlerquellen im diagnostischen Prozess bewusst,
  • reflektieren eigene, subjektive Theorien und Hypothesen zu individuellen Entwicklungsverläufen,
  • verfügen über eine wertschätzende, akzeptierende, nicht-wertende Haltung den Kindern und Familien gegenüber und richten ihr Handeln hieran aus,
  • sind in der Lage, mit Widersprüchen und Uneindeutigkeit umzugehen (Ambiguitätstolerenz).

     

Inhalte:

Theoretische und empirische Befunde zu Diagnostik und Förderung von Lernprozessen

Grundlagenwissen zu multifaktoriellen Bedingungsmodellen kindlicher Entwicklung; Kriterien für die Einschätzung von Verhalten; Grundprinzipien diagnostischen Vorgehens; Grundkenntnisse der Interpretation diagnostischer Ergebnisse; Grundlagenkenntnisse zu kind- und familienzentrierten Unterstützungsstrategien für zentrale Kompetenzbereiche; Basisstrategien der Gesprächsführung mit Eltern und Kindern.

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes zweite Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Denis Köhler (Psychologie)


 

 

Modul H 2.2 Theorien und Methoden der Erwachsenen- und Familienbildung

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss der
Module PP, E 2.1 , E 1.4

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Besondere Prüfungsformen
(§ 21 RahmenPO SK)

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Eine Veranstaltung:
Theorien und Methoden der Erwachsenen- und Familienbildung

4 SWS

48 h

108 h

H 2.2.1

-

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

 

6 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 6 % in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Projektorientiertes Arbeiten, Einzel- und Kleingruppenarbeit, Kurzvorträge, Präsentationen, Lektüre ausgewählter Texte, Gruppen- und Plenumsdiskussionen, Reflexionsübungen, kreative Methoden

 

Gruppengröße:

35 – Richtgröße

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen:
Die Studierenden
  • können theoretische Ansätze der Erwachsenenbildung benennen, unterscheiden und kritisch hinterfragen,
  • sind vertraut mit den institutionellen, finanziellen, rechtlichen und personellen Grundlagen der Erwachsenenbildung und vertieft in Bezug auf die entsprechenden Grundlagen der Familienbildung,
  • kennen spezielle Angebote zur Förderung elterlicher Erziehungskompetenzen (z.B. Elternkurse) und können diese in ihren Grundannahmen, zentralen Leitideen und Inhalten vergleichend analysieren,
  • verfügen über ein klares Bild der Strukturen elternbildender Einrichtungen und deren Kooperationspartner und erkennen den Stellenwert einer konstruktiven Zusammenarbeit und Vernetzung elternunterstützender Institutionen untereinander sowie mit Kitas, Schulen und Kinderfreizeiteinrichtungen,
  • setzen sich als Basis für ihre eigene Arbeit mit Effekten von Eltern- und Familienbildung auseinander,
  • kennen die besonderen Lernvoraussetzungen und -möglichkeiten von Erwachsenen,
  • verfügen über erweitertes Wissen zur Planung, Durchführung und Auswertung von Erwachsenenbildungsveranstaltungen.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • verfügen über die Fähigkeit zur Analyse, zur Einschätzung und zum Vergleich verschiedener Ansätze professionellen methodischen Handelns in der Erwachsenen- und Familienbildung,
  • können im Rahmen der Familien- und Elternbildung adäquate Angebote zielgruppenorientiert eigenständig konzeptionell planen, durchführen und auswerten,
  • bewegen sich sicher im Hinblick auf die verschiedenen Elemente didaktischen Handeln in der Erwachsenen- und Familienbildung und können diese in ihren Handlungen berücksichtigen.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • reflektieren aktuelle Herausforderungen für Eltern und Familien als Basis für die Konzeption von Angeboten,
  • können Lernprozesse in Erwachsenengruppen gestalten,
  • können Kooperationen zwischen Einrichtungen anregen und die Zusammenarbeit aktiv mitgestalten.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • setzen sich mit dem Lernen und der Bildung Erwachsener auseinander,
  • reflektieren eigene Bildungserfahrungen als Erwachsene und erkennen lernförderliche Strukturen,
  • erkennen die Möglichkeiten und Grenzen erwachsenenpädagogischer Arbeit mit Eltern und Familien.

     

Inhalte:

Theoretische Ansätze der Erwachsenenbildung/Weiterbildung; Institutionelle, finanzielle, rechtliche und personelle Grundlagen der Erwachsenenbildung unter besonderer Berücksichtigung der Familienbildung; Zusammenarbeit verschiedener Institutionen im Rahmen der Elternbildung (z.B. Familienbildungsstätten, Familienzentren, Schulen); Effekte von Eltern- und Familienbildung; Lehren und Lernen in der Erwachsenenbildung: Didaktik, Programmplanung und -organisation, Angebotsplanung, -gestaltung und Evaluation unter Berücksichtigung erwachsenengerechten Lernens; Konzipierung bedarfsgerechter (Familien-)Bildungsangebote inkl. konkreter Schritte zur Umsetzung.
Die Methodenkompetenzen im Rahmen der Veranstaltung „Theorien und Methoden der Erwachsenen- und Familienbildung“ (Prüfung H 2.2) erlangen die Studierende im Rahmen von angeleiteten praktischen Übungen oder Simulationen mit Feedback.

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes zweite Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Elke Kruse (Erziehungswissenschaft)


 

H3  Hauptmodule im Studienbereich
Gesellschaftliche Strukturen und Entwicklungen

 

Modul H 3.1 Einführung in die Diversität von Kindheit und Familie

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss der
Module PP, E. 1.2

Empfehlung: Erfolgreicher Abschluss des Moduls E 2.1

Prüfungsformen: Besondere Prüfungsformen
(§ 21 RahmenPO SK)

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Eine Veranstaltung:
Einführung in die Diversität von Kindheit und Familie

4 SWS

48 h

108 h

H 3.1.1

-

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

 

6 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 6 % in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Vorträge, Einzel- und Gruppenarbeit, Präsentationen, Lektüre ausgewählter Texte, Textanalysen, Gruppen- und Plenumsdiskussionen, (Selbst-)Reflexionsübungen, kreative Methoden, kollegiale Beratung, projektorientiertes Arbeiten mit kreativer Gestaltung

 

Gruppengröße:

35 – Richtgröße

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen:
Die Studierenden
  • haben Kenntnisse über die Grundbegriffe einer Pädagogik der Vielfalt sowie von Konzepten der interkulturellen, der Gender- und der Inklusionspädagogik und einer vorurteilsbewussten Erziehung,
  • verfügen über grundlegendes Wissen über Konzepte der inter- und transkulturellen, der geschlechtergerechten und der Inklusionspädagogik sowie einer vorurteilsbewussten Erziehung und können diese in ihren Grundannahmen darstellen,
  • verfügen über grundlegende Kenntnisse über die verschiedenen Dimensionen von Heterogenität insbesondere von Kultur, Geschlecht, Behinderung und sozialer Ungleichheit im Kontext von Kindheit und Familie,
  • sind in der Lage, unterschiedliche familiale Lebensweisen vor dem Hintergrund von Differenz zu betrachten,
  • erlernen überblickartiges Wissen zu Ursachen, Formen und Folgen von sozialer Ungleichheit, Kultur, Behinderung und Geschlechtersozialisation,
  • setzen sich mit Konstruktionen von Normalität und Abweichung auseinander,
  • wissen, dass es zentrale Abkommen zu Menschen-, Kinder- und Behindertenrechten gibt,
  • können Inklusions- und Exklusionsprozesse im Erziehungs- und Bildungssystem benennen und kritisch hinterfragen,
  • verfügen über grundlegendes Wissen zum Intersektionalitätsansatz,
  • entwickeln ein Bewusstsein für eine Unterscheidung von Anerkennung und Missachtung in pädagogischen Handlungsmustern, alltäglichen Kommunikationssituationen, räumlichen und zeitlichen Strukturen und in der pädagogischen Umgebung.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • sind in der Lage, Verschiedenheit als zentralen Faktor bei der Planung, Durchführung und Auswertung von Angeboten für Kinder und Familien zu berücksichtigen,
  • sind in der Lage, Zugangsbarrieren zu Einrichtungen zu identifizieren und Strategien zu deren Überwindung zu entwickeln,
  • können Kindern in pädagogischen Institutionen unter Berücksichtigung ihrer verschiedenen kognitiven, motorischen, sprachlichen etc. Voraussetzungen und Fähigkeiten, ihres Geschlechts, ihrer Lebensumstände und ethnischen, kulturellen und religiösen Hintergründe differenzierte (Lern-)Angebote machen,
  • sind in der Lage, ihr erworbenes Wissen auf situationsspezifische Kontexte der Praxis zu beziehen und ihre Schlussfolgerungen in begründetes professionelles Handeln zu übertragen.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • entwickeln ein Bewusstsein für Verschiedenheit und für Inklusions- und Exklusionsprozesse im Erziehungs- und Bildungssystem,
  • erkennen einseitige Ausdrucksformen, Dominanz und Diskriminierung,
  • entwickeln Empathie, Respekt gegenüber Andersheit, Offenheit und die Fähigkeit zum interkulturellen Dialog,
  • erlangen Handlungs- und Reflexionsfähigkeit im Hinblick auf einen professionellen Umgang mit Verschiedenheit in Institutionen für Kinder und Familien.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • hinterfragen eigene Einstellungen zu den verschiedenen Dimensionen von Heterogenität,
  • reflektieren ihren professionellen und persönlichen Umgang mit Verschiedenheit, die Problematik verfestigter Identifikationen und etikettierender Zuschreibungen und ihre eigene multiple Gruppenzugehörigkeit,
  • setzen sich mit eigenen Stereotypen und Vorurteilen über Unterschiede von Menschen hinsichtlich Geschlecht, kultureller Vielfalt, Behinderung, sozialer Angehörigkeit etc. auseinander,
  • entwickeln auf der Basis ihres Wissens Ansätze einer reflexiven Haltung im Hinblick auf eigene Einstellungen und Bilder zu bzw. von Bildung, Lernen und Inklusion in diversitätsspezifischer Perspektive.

 

Inhalte:

Begriffsklärungen zu Diversität, Heterogenität(-sdimensionen), Intersektionalität; Grundlagen einer Pädagogik der Vielfalt; exemplarische Auseinandersetzung mit den Dimensionen Kultur, Geschlecht, Behinderung, soziale Ungleichheit; Stereotype und Vorurteile über Unterschiede zwischen Menschen; Dimensionen von Heterogenität im Kontext von Kindheit und Familie; Konstruktionen von Normalität und Abweichung; zentrale Abkommen zu Menschen-, Kinder- und Behindertenrechten; Inklusions- und Exklusionsprozesse im Erziehungs- und Bildungssystem.

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes zweite Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Katja Gramelt (Erziehungswissenschaft)


 

 

Modul H 3.2 Inklusionsorientierte und partizipative Grundlagen kindheitspädagogischen Handelns

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss der
Module PP, E 2.1 , E 1.2

Empfehlung: Erfolgreicher Abschluss des Moduls H 3.1

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat:

Credit-points

Eine Veranstaltung:
Inklusionsorientierte und partizipative Grundlagen kindheitspädagogischen Handelns

4 SWS

48 h

108 h

H 3.2.1

-

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

 

6 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 6 % in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Vorträge, Einzel- und Kleingruppenarbeit, Präsentationen, Literaturarbeit, Gruppen- und Plenumsdiskussionen, Reflexionsübungen, kreative Methoden, projektorientiertes Arbeiten

 

Gruppengröße:

35 – Richtgröße

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen:
Die Studierenden
  • können Partizipation und Inklusion im Kontext der Kinderrechte als handlungsleitende Schlüsselkonzepte in kindheitspädagogischen Settings einordnen,
  • verfügen über vertiefte Kenntnisse in einem ausgewählten Bereich im Kontext von Kindheit und Familie in Diversität,
  • kennen Konzepte aus diesem Bereich und können diese erläutern, einordnen und kritisch hinterfragen,
  • verfügen über vertieftes Wissen zu Ursachen, Formen und Folgen von spezifischen Ausgangslagen,
  • können Benachteiligungen aufzeigen, die entstehen bzw. die Kinder und Familien aufgrund ihrer spezifischen Ausgangslage erfahren und diese kritisch einordnen,
  • erkennen relevante gesellschaftliche und politische Einflussfaktoren,
  • kennen Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen und Konzepte einer chancengerechten Pädagogik,
  • kennen didaktische Ansätze für ein vorurteilsbewusstes Arbeiten in diversitätsorientierten Lerngruppen sowie zentrale Aspekte eines kindheitspädagogischen Handelns in Bezug zu Inklusion und Partizipation erläutern,
  • können pädagogische Praxen mit einer Perspektive der Kinderrechte analysieren, bewerten und kinderrechtsbasierte Handlungsalternativen entwickeln.

 

Methodenkompetenzen:

Die Studierenden

  • können differenzierte Angebote für Kinder und Familien unter Berücksichtigung verschiedener Ausgangslagen und vielfältiger Lerngruppen planen, durchführen und auswerten,
  • können konzeptionelle und gesellschaftliche Zugangsbarrieren kritisch einordnen und an der Überwindung arbeiten,
  • können didaktische Variablen kritisch im Hinblick auf spezielle Zielgruppen analysieren und implizite Benachteiligungen bei der Gestaltung ihrer Arbeit vermeiden,
  • erkennen auf Grundlage einer diversitätsbewussten Haltung die Bedeutung von Lebenslagen für den Alltag in Krippen, Kitas, Schulen, Einrichtungen der offenen Kinder und Jugendarbeit und der Familienbildung,
  • sind in der Lage, auf der Basis ihres Wissens spezifische Konzepte der Partizipation und Inklusion anzuwenden und in pädagogischen Handlungsplanungen zu berücksichtigen,
  • sind in der Lage, in heterogen zusammengesetzten Teams zu arbeiten.

     

Sozialkompetenzen:

Die Studierenden

  • erlangen Kooperationsfähigkeit in der themenorientierten kollegialen Zusammenarbeit und der Teamarbeit im Kontext von Heterogenität,
  • erlangen erweiterte Handlungs- und Reflexionsfähigkeit im Hinblick auf einen professionellen Umgang mit Verschiedenheit in Institutionen für Kinder und Familien,
  • können in der pädagogischen Arbeit exkludierende Handlungsstrategien und Kommunikationsmuster aufzeigen und Handlungsalternativen erarbeiten,
  • können sich in ihrem Bereich für chancengerechte Strukturen und gegen Benachteiligungen einsetzen.

     

Subjektkompetenzen:

Die Studierenden

  • hinterfragen vertieft eigene Einstellungen zu ausgewählten Bereichen von partizipativen, kindbezogenen sowie inklusionsorientierten Aspekten,
  • setzen sich exemplarisch vertieft mit Stereotypen und Vorurteilen über Unterschiede zwischen Menschen und deren Folgen auseinander,
  • reflektieren eigene adultistische, ableistische, klassistische, rassistische Stereotypen in ihren intersektionalen Verschränkungen hinsichtlich ihrer Wirklungen auf das professionelle Handeln,
  • reflektieren erweitert ihren professionellen und persönlichen Umgang mit Vielfältigkeit, die Problematik verfestigter Identifikationen und etikettierender Zuschreibungen und ihre eigene multiple Gruppenzugehörigkeit,
  • entwickeln eine professionelle Haltung und kindheitspädagogische Kompetenzen weiter,
  • sind in der Lage, mit Kindern, Eltern und Kolleg*innen partnerschaftlich Entwicklungsprozesse zu gestalten, können partizipative und inklusionsorientierte sowie kindbezogene Bedürfnisse und Rechte wahrnehmen und diese als Grundlage didaktischer Planung wertschätzen und anwenden.

     

Inhalte:

Vertiefte Auseinandersetzung mit Partizipation und Inklusion als Schlüsselkonzepte der Kindheitspädagogik sowie deren Implikationen für pädagogisches Handeln. Deutungsrahmen sind die VN-Kinderrechte. Vor diesem Hintergrund geht es um die Bedeutung von Vielfalt und Interdependenz von Heterogenitätsdimensionen für den Alltag in Krippen, Kitas, Schulen und Einrichtungen der Familienbildung sowie anderen pädagogischen Einrichtungen; den professionellen Umgang mit Verschiedenheit in Institutionen für Kinder und Familien; Wissen und exemplarische Vertiefung von Konzepten der inter- und transkulturellen, der geschlechtergerechten und der Inklusionspädagogik sowie einer vorurteilsbewussten Erziehung und Bildung; kindheitspädagogische Handlungs-orientierungen und Vertiefungen eines diversitätsbewussten Handelns im Kontext von Kindheit und Familie mit besonderem Fokus auf Inklusion und Partizipation; Verdeutlichung der Perspektive von Kindern; Ermöglichen von Teilhabe, Teilgabe und Teilsein aller Kinder und Familien unter Berücksichtigung von Mechanismen der Exklusion und des Ausschlusses; Diversität und Inklusion als zentrale Faktoren für didaktische Planungen von differenzierten Lern- und Bildungsangeboten mit dem Ziel der Ermöglichung von Erfahrungsräumen sowie Nutzung von persönlichen Ressourcenpools im Sinne einer inklusiven Didaktik; Begleitung von Kindern im Rahmen eines autonomen und demokratischen Miteinander mit einem Schwerpunkt auf den Lebensraum Kita; Anwendung von Partizipation als Handlungsprinzip von kindlichen Bildungsprozessen für ein Recht auf Mit- und Selbstbestimmung; Inhalte und Konsequenzen der VN-Kinderrechtskonvention sowie altersgerechte Vermittlung, Umsetzung und Heranführung; Wahrnehmung und Wahrung von Kinderrechten im pädagogischen Alltag.

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes zweite Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Es besteht ein gemeinsames Angebot, das von Studierenden des Studienganges Kindheitspädagogik und Familienbildung und den Studierenden des fachbereichsinternen Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik besucht werden kann.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Katja Gramelt (Erziehungswissenschaft)

 

 

H4  Hauptmodul im Studienbereich
Rechtliche, institutionelle und
sozialwirtschaftliche Bedingungen

 

Modul H 4.1 Management und Qualitätsentwicklung als Leitungsaufgabe

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss der Module PP, E 4.1, E 1.1

Empfehlung: Erfolgreicher Abschluss des Moduls PR

Prüfungsformen: Besondere Prüfungsformen
(§ 21 RahmenPO SK)

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Eine Veranstaltung:
Management und Qualitätsentwicklung als Leitungsaufgabe

4 SWS

48 h

108 h,
davon mind. 8 h
Hospitation

H 4.1.1

-

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

 

6 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 6 % in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Vorträge, Gruppenarbeiten zu ausgewählten Themen, Präsentation von Arbeitsergebnissen der Studierenden, Textarbeit, Arbeit in Kleingruppen, Erprobung verschiedener Methoden der Personal- und Teamentwicklung, projektartige Bearbeitung von praktischen Konzeptions- und Evaluationsaufgaben

 

Gruppengröße:

35 – Richtgröße

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen:
Die Studierenden
  • können die Aufgabengenbereiche von Leitungen in Einrichtungen der Kindheitspädagogik unterscheiden,
  • können die Grundlagen des systemischen Sozial- und Personalmanagements beschreiben,
  • können die Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens, Finanzierungsmodelle sowie die besondere Struktur und die praktische Abwicklung der Finanzierung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen umreißen,
  • können die Grundlagen des pädagogischen und betriebswirtschaftlichen Controllings differenzieren, Controllingssysteme und -instrumente einordnen und deren Bedeutung für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen erkennen,
  • können die Instrumente des Personalmanagements sowie Modelle für die Planung und Gestaltung von Arbeitszeit und Personaleinsatz wiedergeben,
  • können grundlegende Ziele, Begrifflichkeiten und Verfahren des Qualitätsmanagements in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe definieren,
  • können fachliche Diskurse über verschiedene Qualitätsmanagement- und Qualitätsentwicklungs-Systeme in die jeweilige Fachdiskussion einordnen,
  • können einen Überblick über einschlägige Ansätze des Qualitätsmanagements und der Qualitätsentwicklung (z.B. über die Nationale Qualitätsinitiative und deren Ziele, Inhalte und Ergebnisse) geben,
  • können die Funktionen, Inhalte, Anforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten einer Einrichtungskonzeption benennen,
  • können die Grundsätze der Zielfindung und Zielformulierung anwenden,
  • können die Entwicklungsphasen eines Teams sowie die Rollen und Funktionen der einzelnen Teammitglieder erklären,
  • können die Grundlagen des Konfliktmanagements und die Schritte der Konfliktlösung benennen.


Methodenkompetenzen

Die Studierenden

  • sind in der Lage, Aufgaben für die Leitung einer Einrichtung aus den gesetzlichen Grundlagen für die Kinder- und Jugendhilfe, die Schule und die Familienbildung abzuleiten,
  • sind in der Lage, Entwicklungsprozesse in Einrichtungen der Kindheitspädagogik zu begleiten,
  • sind in der Lage, Qualitätskriterien pädagogischer Prozesse mit den Instrumenten interner und externer Evaluation so zu verknüpfen, dass eine positive Entwicklung der pädagogischen Prozesse in der Einrichtung ermöglicht wird,
  • können eine Konzeption entwickeln,
  • sind in der Lage, Berichte zu verfassen.

 

Sozialkompetenzen:

Die Studierenden

  • können Gruppenprozesse moderieren,
  • können exemplarische Methoden der Konzeptions- oder Teamentwicklung oder der Evaluation im Team anwenden.

 

Subjektkompetenzen:

Die Studierenden

  • reflektieren ihr eigenes Rollenhandeln im Team und sind in der Lage, einem Team Gestaltungsspielräume zu eröffnen,
  • reflektieren und evaluieren ihr eigenes Handeln in pädagogischen Kontexten auf der Grundlage fachlicher Qualitätskriterien.

 

Inhalte:

  • Management von Einrichtungen der Kindheitspädagogik:
  • Systemisches Sozial- und Personalmanagement,
  • Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens und Finanzierung,
  • Grundlagen des Controllings (Systeme, Instrumente, Kennzahlen, Berichte),
  • Grundlagen des Personalmanagements und der Personalplanung,
  • Rechtliche Grundlagen des Leitungshandelns.
  • Qualität in Einrichtungen der Kindheitspädagogik partizipativ entwickeln:
  • Funktionen, Inhalte und Qualitätskriterien einer Konzeption sowie Methoden der Konzeptionsentwicklung,
  • Grundlagen des Qualitätsmanagements und der Qualitätsentwicklung, Zielfindung und Zielformulierung, Ziele, Inhalte und Ergebnisse der nationalen Qualitätsinitiative,
  • Einsatz und Umfang der externen und internen Evaluation im Rahmen von Qualitätsentwicklungsprozessen,
  • Partizipative Entwicklungsprozesse gestalten und begleiten.

Die Methodenkompetenzen dieser Veranstaltung (Prüfung H4) erlangen Studierende im Rahmen von angeleiteten praktischen Übungen in der Lehrveranstaltung sowie im Rahmen der Durchführung von Aufgaben an einem Praxisort im Umfang von mind. 8 Kontaktstunden und deren Dokumentation.

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes zweite Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Irene Dittrich (Erziehungswissenschaft)

 


 

H5  Hauptmodule im Studienbereich
Bildungsbereiche in Kultur, Ästhetik, Medien

 

Modul H 5.1 Sprache und Literacy (inkl. Literatur)

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss der Module PP, E 1.2

Empfehlung: Erfolgreicher Abschluss der Module H 2.1, E 2.2

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Eine Veranstaltung:
Sprache und Literacy (inkl. Literatur)

4 SWS

48 h

108 h

H 5.1.1

-

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

 

6 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls mit 6 % in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Vorträge, Textanalysen, Kleingruppenarbeit im Seminarrahmen, Beobachtungsübungen, Hospitationen/Praxisbesuche, Referate und Präsentationen, Praxisprojekte, Reflexions- und Kommunikationsübungen, Rollenspiele

 

Gruppengröße:

35 – Richtgröße

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen:
Die Studierenden
  • sind mit den Grundstrukturen der deutschen Sprache vertraut und können die verschiedenen Sprachebenen Prosodie und Phonetik, Semantik und Lexik, Morphologie und Syntax sowie Pragmatik unterscheiden, die im Spracherwerb bedeutsam sind,
  • kennen Theorien des Spracherwerbs, verstehen den Spracherwerb als komplexe Entwicklungsaufgabe im Kindesalter und sind mit seinen Verläufen und individuellen Unterschieden vertraut,
  • verfügen über Kenntnisse zum Erwerb nicht nur einer Sprache, sondern sind mit den verschiedenen Möglichkeiten des Zweit- und Mehrspracherwerbs vertraut und können Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Erwerbsverläufen benennen und vergleichen,
  • kennen Störungen der Sprache und des Sprechens im frühen Kindesalter,
  • sind mit den theoretischen Aspekten des frühkindlichen Literacy-Erwerbs vertraut und wissen um Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten in der pädagogischen Praxis,
  • verfügen über Kenntnisse zu verschiedenen Instrumenten der pädagogischen Diagnostik des kindlichen Sprachstands und können diese Instrumente vergleichen, einschätzen und ihre Nutzung für verschiedene Kontexte bewerten,
  • kennen verschiedene Konzepte der pädagogischen Sprachförderung, sind mit den Anwendungsmöglichkeiten und –grenzen sowie deren Wirksamkeit vertraut,
  • kennen die Grundbegriffe der Literaturtheorie und -pädagogik und können diese beschreiben, analysieren und anwenden,
  • wissen um die Bedeutung von Sprachkompetenzen für die Bildungsbiographie von Kindern und sind mit den Anforderungen von nationalen Bildungs- und Erziehungsempfehlungen sowie Bildungs- und Erziehungsplänen vertraut.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • sind in der Lage verschiedene sprachförderliche Interaktionsstrategien zielführend und reflektiert einzusetzen,
  • können verschiedene Instrumente zur Erfassung des Sprachstands von ein- und mehrsprachig aufwachsenden Kindern einsetzen, auswerten, bewerten und als Grundlage für die Planung von individuellen pädagogischen Förderangeboten sowie Gesprächen mit Eltern nutzen,
  • können die ein- und mehrsprachige kindliche Sprachentwicklung in verschiedenen Situationen des pädagogischen Alltags gezielt unterstützen und fördern im Sinne alltagsintegrierter Sprachförderkonzepte,
  • sind in der Lage kompetenzorientierte Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für den frühkindlichen Literacy-Erwerb anzubieten,
  • entwickeln eigenständig Übungen und Ideen für Schreib- und Sprachspiele im Hinblick auf die allgemeine ästhetische Erziehung,
  • können Sprache, Ästhetik und Literatur für die Vermittlung analysieren und kreative Möglichkeiten für deren pädagogische Umsetzung finden.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • erkennen die Bedeutung von Interaktionssituationen zwischen pädagogischen Fachkräften und Kindern für deren Spracherwerb,
  • verfügen über grundlegende Fertigkeiten zum reflexiven Beziehungsaufbau mit Kindern zur Gestaltung sprachförderlicher Interaktions- und Bildungssituationen,
  • üben erweiterte Fähigkeiten zur Gestaltung von Gesprächs- und Beratungssituationen mit Eltern, die den Austausch über die kindliche Sprachentwicklung zur Grundlage haben,
  • sind zu empathischer und entwicklungsfördernder Kommunikation mit Kindern ab der Geburt in der Lage,
  • erkennen literarisch-ästhetische Arbeit vor dem Hintergrund der Entwicklung sprachlicher Prozesse in ihrer spezifischen Anwendung für Kommunikationsprozesse.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • sind sich ihrer eigene Sprachpersönlichkeit bewusst und reflektieren diese für ihre pädagogische Rolle,
  • nutzen Kommunikations- und Interaktionsstrukturen in der pädagogischen Praxis als sprachförderliche Gelegenheiten,
  • sind sich der Vorbildfunktion des eigenen Sprachverhaltens bewusst und sind in der Lage, diese im Team reflexiv weiterzuentwickeln,
  • reflektieren den Umgang mit ihrer eigenen Wahrnehmung und Sprache vor dem Hintergrund der literarisch-ästhetischen Praxis.

     

Inhalte:

Theorien der Sprachentwicklung, Grundlagen des Spracherwerbs (Meilensteine, Mechanismen und Einflussvariablen), Begriffe und Konzepte der Mehrsprachigkeit, Zweitspracherwerb, Grundlagen von Spracherwerbsstörungen und Sprachentwicklungsverzögerungen, Grundlagen des Schriftspracherwerbs und der Literacy, Grundlagen der Sprachdiagnostik, zentrale diagnostische Verfahren zur Erfassung des kindlichen Sprachstands, Konzepte der Sprachförderung, Sprachfördermethoden und -strategien, Sprachförderkompetenz, Grundlagen literarisch-ästhetischer Arbeit mit Kindern und Familien vor dem Hintergrund der Vermittlung von sprachspielerischen und -pädagogischen Ansätzen.

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes zweite Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Michaela Hopf (Erziehungswissenschaft)


 

 

Modul H 5.2 Vertiefung ausgewählter Bildungsbereiche (inkl. Literatur)

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss der Module PP, E 1.3, E 1.2

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Besondere Prüfungsformen
(§ 21 RahmenPO SK)

Testat: Testat (§ 17 Abs. 4 der RahmenPO SK)

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Eine Veranstaltung im Wahlpflichtbereich aus den Teil-Lehrgebieten (Neue) Medien, Mathematische Bildung, naturwissenschaftlich-technische Bildung, Gesundheit und Ernährung oder einem weiteren Bildungsbereich.
Insgesamt müssen in diesem Modul zwei verschiedene Teil-Lehrgebiete gewählt werden.

2 SWS

24 h

54 h

-

H 5.2.1

3 CP

Eine Veranstaltung im Wahlpflichtbereich aus den Teil-Lehrgebieten (Neue) Medien, Mathematische Bildung, naturwissenschaftlich-technische Bildung, Gesundheit und Ernährung oder einem weiteren Bildungsbereich
Insgesamt müssen in diesem Modul zwei verschiedene Teil-Lehrgebiete gewählt werden.

2 SWS

24 h

54 h,
davon mind. 8 h
Hospitation

H 5.2.2

-

3 CP

Summe

 

52 h

108 h

 

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

 

6 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls mit 6 % in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Vorträge, Präsentationen und Referate, Übungseinheiten, Projekte, kreative Methoden (mit Experimentieren, Erproben von Materialien, Bewegungsübungen, etc.), Exkursionen, Rollenspiele

 

Gruppengröße:

35 – Richtgröße

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen:
Die Studierenden
  • kennen interdisziplinäre Dimensionen/Theorien des jeweiligen Bildungsbereichs (z. B. im Bereich neue Medien: Konzepte der ästhetischen Bildung, Modelle der Kreativitätsförderung) und sind in der Lage, bildungsbereichsübergreifende Verknüpfungen herzustellen, z.B. zwischen Sprache und kognitiver Entwicklung, Spiel, sozial-emotionaler Entwicklung und dem Umgang mit Virtualität,
  • kennen Ergebnisse der Forschung in Bezug auf den Bildungsbereich (z.B. im Bereich naturwissenschaftlich-technischer Bildung zu geeigneten didaktischen Lehr-Lern-Settings, kognitiven Entwicklungstheorien, Gestaltung kognitiv aktivierender Interaktionen),
  • kennen medienpädagogische Methoden und Konzepte zur Arbeit mit neuen Medien mit Kindern und Familien (bei der Wahl einer Veranstaltung im Teil-Lehrgebiet neue Medien),
  • kennen mögliche Risiken der Entwicklung (z.B. in der Nutzung der Interaktionsmöglichkeiten des Internets (insbesondere für Kinder), Gesundheitseinschränkungen durch unangemessene Ernährungsweisen,
  • kennen grundlegende Theorien und Begriffe somatischer Bildung, insbesondere der Salutogenese (bei Wahl einer Veranstaltung im Teil-Lehrgebiet Gesundheit und Ernährung),
  • kennen Verfahren zur Diagnostik und verfügen über sichere Kenntnisse zu möglichen schützenden/entwicklungsunterstützenden Maßnahmen und Förderung,
  • kennen entwicklungs- und kognitionspsychologische Konzepte und Voraussetzungen zum Lernen bestimmter Inhalte und Kompetenzen, z. B. im Bereich Naturwissenschaft und Technik sowie Mathematik (bei Wahl einer Veranstaltung im Teil-Lehrgebiet Naturwissenschaft-Technik oder Mathematik),
  • kennen ernährungsphysiologische Konzepte für Einrichtungen für Kinder von null bis 14 Jahren, wissen um die Bedeutung einer gesunden Ernährung und kennen Methoden zur Förderung eines gesunden, ausgewogenen Ernährungsverhaltens (bei Wahl einer Veranstaltung im Teil-Lehrgebiet Gesundheit und Ernährung),
  • wissen um die heterogenen Lernvoraussetzungen der Kinder in allen Bildungsbereichen und kennen Möglichkeiten der Differenzierung, Individualisierung und Förderung.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • können zwischen unterschiedlichen pädagogischen Handlungsformen (z.B. Vermitteln/Lehren, Beraten, Leiten, Fördern, Organisieren, Aktivieren) unterscheiden und diese bei der Gestaltung von (z.B. medienpädagogischen/gesundheitsfördernden/naturwissenschaftlichen) Aktionen anwenden,
  • verfügen über ein differenziertes Methodenrepertoire (z.B. übertragbares kontextuales "Lernen lernen", alltagsintegriertes Aufgreifen von Themen und Fragestellungen, flexibles Gestalten, kritisches Reflektieren) und können dieses in jeweiligen (z.B. medienbezogenen/naturwissenschaftlichen/ mathematischen u.a.) Handlungsfeldern orientiert an der Adressatengruppe und den individuell heterogenen Voraussetzungen einsetzen,
  • kennen unterschiedliche, auf die Herausforderungen kindlicher Lebenswelten und (ggf. auch mobiler) Kommunikationsprozesse fokussierte, didaktisch-methodische Konzepte zur Gestaltung von Lehr-Lern-Prozessen im Alltag und können diese fachlich fundiert in praktisches Handeln umsetzen,
  • sind -abhängig von der Wahl des Teil-Lehrgebiets- in der Lage, Angebote z. B. zur Gesundheitsförderung, Medienpädagogik oder mathematischen Bildung für und mit Kindern und Familien praktisch anzuleiten und auszuwerten,
  • können bildungsbereichsspezifische Projekte und Maßnahmen, z.B. im Bereich körperlichen Wohlbefindens mit den Aspekten Ernährung/Bewegung/Entspannung (je nach Wahl auch mit neuen Medien, naturwissenschaftlich-technischem oder anderem Kontext) planen, durchführen und auswerten,
  • können Kindern und Familien Chancen und Risiken der Kommunikation, Interaktion und Gestaltung mit neuen Medien vermitteln (bei Wahl einer Veranstaltung im entsprechenden Teil-Lehrgebiet).

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • können kinder- und jugendgemäße Ausdrucksweisen (z.B. in neuen Medien/Literatur/Kunst/Körperlichkeit) interpretieren,
  • können in, mit und über die Inhalte des Bildungsbereichs (z.B. neue Medien/Naturwissenschaften/Mathematik) mit Kindern, Jugendlichen und Familien kommunizieren,
  • akzeptieren Grenzen der Kommunikation zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen (z.B. über Inhalte und Formen im Umgang mit neuen Medien, über Konzepte theoretischer Weltzugänge),
  • erkennen lebensweltbezogene Besonderheiten (der auch online realisierten) "peer-group-Kommunikation" von Kindern,
  • begreifen Kinder in Kommunikationsprozessen als Ko-Konstrukteure von Bildung, gestalten ihre Gesprächsführung alters- und situationsgerecht und setzen interaktionsfördernde Kommunikationsstrategien ein,
  • können -je nach Wahl des Teil-Lehrgebietes- Eltern z. B. die Bedeutung von neuen Medien/Gesundheitsförderung/mathematischem/naturwissenschaftlich-technischem/sozialem Lernen kommunikativ vermitteln und sie in die pädagogische Arbeit einbeziehen,
  • bringen Konzepte und Methoden des jeweiligen Bildungsbereichs in den Gesamtkontext einer Organisation ein und sind in der Lage, (z.B. mathematische, naturwissenschaftlich-technische, gesundheitsbezogene, mediale o.a.) Bildung nicht nur in ihrer eigenen Arbeit, sondern auch im Kontext einer Organisation durch kontinuierliche Dokumentation und Evaluation abzusichern und zu verbessern.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • reflektieren das eigene (z. B. Kommunikations-, Sprach-, Experimentier-, Ernährungs-) Verhalten (z.B. in neuen Medien, nonverbaler und verbaler Kommunikation, Ernährung, Naturwissenschaften) und setzen sich (selbst-) kritisch damit auseinander,
  • können ihre eigene (z.B. Medien-, Ernährungs-) Biografie und ihre Erfahrungen beim Erlernen bestimmter Inhalte (z. B. Mathematik, Naturwissenschaft) beschreiben und sowohl ihre Bedeutung für die Entwicklung der Persönlichkeit benennen als auch deren Reichweite für ihr pädagogisches Handeln durchdringen.

     

Inhalte:

  • Die Studierenden beschäftigen sich in den Lehrveranstaltungen dieses Moduls wissenschaftlich-theoretisch und methodisch-praktisch mit dem jeweiligen Themenfeld: hierzu zählen z.B.
    • theoretische Grundlagen der jeweiligen Fachdisziplin (z. B. Medien, Gesundheit und Ernährung, Naturwissenschaft), Interdisziplinäre Dimensionen/Theorien von Kultur, Ästhetik, Medien im Bereich der neuen Medien (z. B. Konzepte der ästhetischen Bildung, Modelle der Kreativitätsförderung), der kognitiven Aktivierung über Interaktionsstrategien/körperlicher Entwicklung/Ernährungs- und Gesundheitsbildung/Theorien von Welt,
    • fachdidaktische Grundlagen der jeweiligen Fachdisziplin für die Altersgruppen der null bis 14-Jährigen,
    • allgemeine didaktische Grundlagen der Kindheitspädagogik (z.B. alltagsintegrierte vs. additive Ansätze der Bildung),
    • Erfassung der individuellen und peer-group-bezogenen Entwicklung im jeweiligen Bereich; insbesondere die Verknüpfung institutionell unterschiedlicher Zugangsweisen in Kindertageseinrichtungen, Schulen, offener Kinder- und Jugendarbeit und den entwicklungsbedingten Interessen und Bedürfnissen der Kinder (individuell wie auch altersspezifisch),
    • historische und theoretische Grundlagen von Medienpädagogik und Medienkompetenz, z. B. in den neuen Medien (bei Wahl des entsprechenden Teil-Lehrgebietes) anhand beispielhafter Themen (z. B. Kenntnis, Gestaltung, Reflexion, Handeln und Bewerten von und mit neuen Medien). Als "neue Medien" werden in diesem Modul Computeranwendungen zur Kommunikation und Gestaltung, insbesondere im Internet (World Wide Web, in sozialen Netzwerken, Chats, virtuellen Welten, Computerspielen, etc.) verstanden.

      Die Methodenkompetenzen im Rahmen der Veranstaltung, in der die Prüfung E 5.2.2 abgelegt wird, erlangen Studierende im Rahmen von angeleiteten praktischen Übungen in der kooperierenden Begleitung von Lehrenden in Theorie und am Praxisort im Umfang von mind. 8 Kontaktstunden.

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes zweite Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Michaela Hopf (Erziehungswissenschaft)


 

 

Modul H 5.3 Musik

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls PP

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Eine Veranstaltung:
Musik

4 SWS

48 h

108 h

H 5.3.1

-

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

 

6 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 6 % in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Vorlesung, Seminare mit Referaten und Praxiseinheiten, Übungseinheiten, Textarbeit, Kleingruppenarbeit, Praxisbesuche/Exkursionen, Referate, Präsentationen, Lehr-Lern-Gespräche, Projektarbeit

 

Gruppengröße:

30 – verbindlich

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen

Die Studierenden

  • kennen die Grundbegriffe der Musikpädagogik im Kindesalter und können diese beschreiben und verwenden,
  • kennen und verstehen die Verbindung von Entwicklung des Musikerlebens im Zusammenhang mit Entwicklung sozialer, emotionaler und kognitiver Kompetenzen,
  • kennen verschiedene Theorien und empirische Untersuchungen, die die Bedeutung der musikalischen Entwicklung als Bestandteil der persönlichen und sozialen Entwicklung von Kindern (Entwicklungsaufgaben) aufzeigen,
  • verfügen über Kenntnisse verschiedener pädagogischer Konzepte der musikalischen Förderung im Kindesalter und können diese auf verschiedene Handlungsfelder der Kindheitspädagogik und Familienbildung bezogen anwenden,
  • können unterschiedliche Kompetenzebenen (z.B. soziale, emotionale, motorische und kognitive Fähigkeiten) differenzieren, die durch musikalische Förderung verbessert werden können,
  • ordnen musikalische Früherziehung in allgemeine Konzepte der Bildung und der Gesundheitsförderung im Kindesalter ein und können entsprechende konzeptionelle Arbeiten in den Institutionen der Kindheitspädagogik und Familienbildung erarbeiten,
  • kennen ein breites Repertoire von Rhythmus- und Tanzspielen, Übungen zur Förderung der musikalischen Entwicklung sowie musikalischer Angebote für Kinder und Familien und können diese initiieren, moderieren bzw. anleiten.

     

    Methodenkompetenzen

    Die Studierenden
  • können zwischen unterschiedlichen pädagogischen Handlungsformen (z.B. Unterrichten, Beraten, Arrangieren, Animieren) unterscheiden und diese bei der Gestaltung von musikpädagogischen Situationen anwenden,
  • verfügen über ein differenziertes Methodenrepertoire (z.B. von der Improvisation zu Lernen am Modell) und können dieses im Handlungsfeld voraussetzungsorientiert und differenziert einsetzen,
  • kennen unterschiedliche didaktisch-methodische Konzepte zur Gestaltung von musikalisch-rhythmischen Situationen und können diese fachlich fundiert in praktisches Handeln umsetzen,
  • sind in der Lage, musikalische Angebote für und mit Kindern (ggf. mit ihren Eltern) in Institutionen der Kindheitspädagogik und Familienbildung praktisch anzuleiten und auszuwerten,
  • können musikpädagogische Projekte und Maßnahmen in Institutionen der Kindheitspädagogik und Familienbildung planen, durchführen und auswerten,
  • sind in der Lage, fantasievolle Spielanregungen in Musik, Bewegung und Tanz zu kreieren und zu gestalten.

     

    Sozialkompetenzen

    Die Studierenden
  • können die Bedeutung von Musik und Tanz im Kontext der kindlichen Entwicklung, insbesondere auch im Rahmen von Institutionen der Kindheitspädagogik und Familienbildung, begründen und in den fachlichen Diskurs mit einbringen,
  • haben die Fähigkeit, sich in die musikalischen Welten und Bewegungsfantasien von Kindern empathisch einzufühlen,
  • akzeptieren Grenzen und Interessen der Kinder und Erwachsenen bei der Umsetzung von musikalischen Aufgaben,
  • können musikalische und körperbezogene Entwicklungsbedarfe der Kinder thematisieren und in die Kommunikation mit Kindern und deren Eltern verantwortungsvoll einbringen,
  • haben die Fähigkeit, Kinder auf Herausforderungen und Möglichkeiten (Chancen) durch Musik und Bewegung neugierig zu machen und deren Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten zu stärken.

     

    Subjektkompetenzen

    Die Studierenden
  • können eigene persönliche Stärken, Kompetenzen und Entwicklungsbedarfe im Musikbereich thematisieren und durchdenken,
  • reflektieren das eigene musikalische Verhalten, die eigenen musikalischen Präferenzen und setzen sich (selbst-) kritisch damit auseinander,
  • können ihre eigene musikalische Biografie beschreiben und die Bedeutung von Musik, körperlicher Aktivität und Tanz für die eigene Entwicklung benennen.

     

Inhalte:

Grundlagen der Musikpädagogik, deren Grundbegriffe und verschiedene pädagogische Konzepte; Dimensionen des Lernens und der Bildung durch Bewegungsförderung; Musik-, Tanz- und Darstellungsspiele und ihre Anwendungsmöglichkeiten in der Kindheitspädagogik und Familienbildung; Zusammenhang zwischen Musik und Kreativität; Praktische Modelle der musikalischen Förderung in verschiedenen Lebensaltern von Kindern (z. B. JeKi, Felix) und in verschiedenen Institutionen der Kindheitspädagogik und Familienbildung (Musikschule, Bambini, musikalische Frühförderung in Kitas, Felix, musikalische Angebote in Institutionen der Familienbildung); didaktisch-methodische Konzepte der musikalischen Förderung von Kindern; Planungs-, Durchführungs- und Auswertungsprinzipien musikalischer Angebote für Kinder und Familien

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes zweite Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Alicia de Bánffy-Hall (Kultur, Ästhetik, Medien, Musik)


 

Schwerpunkte

 

Modul SP 1 Variabler Schwerpunkt

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss aller Module der Eingangsphase

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Drei Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich eines im Rahmen der Ziele und Inhalte des Studiengangs einschlägigen individuellen Schwerpunktes, der von den Studierenden selbst zusammengestellt wird. Der Schwerpunkt muss vor der Belegung der Lehrveranstaltungen bei der Studiengangsleitung beantragt werden.

4 SWS

48 h

108 h

SP 1.1

-

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP 1.2

-

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP 1.3

-

6 CP

Summe

 

144 h

324 h

 

 

 

 

12 SWS

 

468 h

 

 

18 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

entsprechend der gewählten Schwerpunktveranstaltungen (s.u.)

 

Gruppengröße:

35 – Richtgröße

 

Lernergebnisse:

Die Lernergebnisse dieses variablen, vom Studierenden individuell zusammengestellten Schwerpunktes werden von den Studierenden in Abstimmung mit der Studiengangsleitung gemäß der Profilbildungsidee analog zu den angebotenen Schwerpunkten formuliert.

 

Inhalte:

Als Schwerpunkt kann neben den zuvor beschriebenen Schwerpunkten auch ein im Rahmen der Ziele und Inhalte des Studiengangs einschlägiger individueller Schwerpunkt von den Studierenden selbst zusammengestellt werden. Hierzu werden von den Studierenden drei inhaltlich aufeinander bezogene oder zu beziehende Lehrveranstaltungen im Umfang von je 4 SWS ausgewählt - insbesondere auch aus Studienangeboten von Hochschulen im Ausland oder unter Einbeziehung dieser. In jedem Fall muss dieser „Variable Schwerpunkt“ VOR DER BELEGUNG von Lehrveranstaltungen mit dem entsprechenden Formular des Studiengangs beantragt werden. Angegeben werden müssen vor allem die Lehrveranstaltungen, die belegt werden sollen (Titel, Inhalte, Niveau, Umfang, Creditpoints) und die hiermit angestrebten Learning Outcomes, die zusammen zu einem klar zu benennenden Profil führen sollen. Über die Anerkennung entscheidet die Studiengangsleitung.

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Irene Dittrich (Erziehungswissenschaft)


 

 

Modul SP 2 Schwerpunkt Beratung

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss aller Module der Eingangsphase

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Drei Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich aus mindestens zwei verschiedenen Lehrgebieten oder Teil-Lehrgebieten

4 SWS

48 h

108 h

SP 2.1

-

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP 2.2

-

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP 2.3

-

6 CP

Summe

 

144 h

324 h

 

 

 

 

12 SWS

 

468 h

 

 

18 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Impulsreferate, Lehr-Lern-Gespräche, Übungen/Training, Rollenspiele, Gruppenarbeiten

 

Gruppengröße:

35 – Richtgröße

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen: Kenntnisse über Beratungskontexte, -grundlagen und -methoden aus der Perspektive mindestens zweier Wissenschaftsdisziplinen (u.a. Rechtswissenschaften, Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Soziale Arbeit), um Beratungsprozesse zu planen, durchzuführen und zu evaluieren

Methodenkompetenzen: Grundlegende Fertigkeiten in Gesprächsführung und Gestaltung der Beratungsbeziehung, Fähigkeit zur differenziellen, flexiblen und kultursensiblen Nutzung von Beratungsstrategien für verschiedene Anlässe und Settings, Moderations- und Präsentationskompetenz, Fertigkeiten zur Anleitung von Verhaltenstrainings sowie zur Gruppenarbeit und Netzwerkarbeit

Sozialkompetenzen: Kommunikative Kompetenzen, Fähigkeiten zur Beziehungsgestaltung im Beratungsprozess, Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit, Fähigkeiten zur Konfliktvermittlung und Konfliktlösung, Leitungskompetenz

Subjektkompetenzen: Selbstreflexive Fähigkeiten, Empathie, Perspektivübernahme, Umgang mit Komplexität, Ambiguitätstoleranz

 

Inhalte:

Beratung als kommunikativer Prozess verfolgt das Ziel, personale und soziale Ressourcen zu fördern, wie z. B. Wissen, Einsichten und Einstellungen, Verhaltenskompetenzen sowie Fähigkeiten zur Nutzung sozialer Unterstützungssysteme. Damit sollen die zu Beratenden im Sinne des Empowerment befähigt werden, interne und externe Anforderungen zu bewältigen, die ihre alltäglichen Bewältigungsroutinen überschreiten. Beratung leistet somit einen Beitrag zur Aktivierung personaler, sozialer und situativer Schutzfaktoren und zur Bewältigung psychosozialer Belastungen.

Als Querschnittsaufgabe sozialpädagogischen Handelns erfolgt Beratung in einem breiten Spektrum von Beratungsanlässen (Problemlagen, Entscheidungssituationen...), Zielgruppen und Settings. Sie erfordert ein vielfältiges, flexibel einzusetzendes Repertoire an Methoden, wie z. B. Gespräche mit den zu Beratenden, Verhaltenstrainings, Eltern- und Angehörigenarbeit, Netzwerkarbeit, Bildungsangebote, interkulturelle Gruppenarbeit und migrationsspezifische Beratung, Streetwork, Förderung zivilgesellschaftlicher Kompetenzen, Peer Counseling, Veränderung von alltagsrelevanten Rahmenbedingungen.

Die angebotenen Seminarinhalte zum Schwerpunkt Beratung können sich auf folgende Inhaltsbereiche beziehen:

  • Anlässe von Beratungsbedürftigkeit (belastende Lebensumstände, kritische Lebensereignisse, Krisen, psychische Störungen, Behinderungen, berufliche Anforderungen und Konflikte u.a.)
  • Spezifische Zielgruppen von Beratung
  • Beratungsmethodische Ansätze (personenzentrierte Beratung, kognitiv verhaltensorientierte Ansätze, lösungsorientierte Beratung, systemische Beratung, Mediation u.a.)
  • Supervision, Coaching und Beratung in professionellen Kontexten (Institutionsberatung, Vernetzung von Hilfsangeboten, Projektmanagement u.a.)
  • Rechtliche Aspekte und strukturelle Rahmenbedingungen von Beratung

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Es besteht ein gemeinsames Angebot, das von Studierenden des Studienganges Kindheitspädagogik und Familienbildung und den Studierenden des fachbereichsinternen Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik besucht werden kann.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Antje Hunger (Psychologie), Prof. Dr. Joachim Kosfelder (Psychologie)


 

 

Modul SP 3 Schwerpunkt Bewegungs- und Erlebnispädagogik

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss aller Module der Eingangsphase

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Eine Lehrveranstaltung im Wahlpflichtbereich aus den Lehrgebieten
Erziehungswissenschaften, Rechtswissenschaften, Didaktik-Methodik, Psychologie oder Soziologie

4 SWS

48 h

108 h

SP 3.1

-

6 CP

Zwei Veranstaltungen aus den Lehrgebieten
Bewegungspädagogik / Erlebnispädagogik

4 SWS

48 h

108 h

SP 3.2

-

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP 3.3

-

6 CP

Summe

 

144 h

324 h

 

 

 

 

12 SWS

 

468 h

 

 

18 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Vorträge, Seminareinheiten mit Diskussion, Kleingruppenarbeiten, Projektarbeiten, bewegungspraktische Übungen

 

Gruppengröße:

35 – Richtgröße

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen: Analysekompetenz individueller und gesellschaftlicher Dimensionen der Bewegung als anthropologisches Lebensprinzip und des Sports als kulturelle Manifestation. Kenntnisse handlungsorientierter Lernmodelle, didaktischer Konzeptarbeit, sozialpsychologischer Dimensionen des Verhaltens und des Erlebens, gesundheitspsychologischer Modelle; Sportdidaktisches und trainingswissenschaftliches Grundlagenwissen, Kenntnis mehrperspektivischer Sinnkonstruktionen individueller Bewegungsgestaltung, Grundlagen spiel- und erlebnispädagogischer Bewegungsangebote, Kenntnisse im Umgang mit Sportgeräten und Praxismaterialien incl. Sicherheitskunde

Methodenkompetenzen: Kompetenz zur pädagogisch fundierten Entwicklung didaktisch-methodischer Konzepte (von Bewegungsangeboten) in der Sozialen Arbeit, Fähigkeit zur zielgruppenorientierten Entwicklung und Umsetzung von erlebnis- und spielorientierten Bewegungsangeboten in der Sozialen Arbeit, Kompetenz zur Gestaltung und Anleitung von transferbezogenen Reflexionsprozessen in Bezug auf erlebte Bewegungspraxis

Sozialkompetenzen: Fähigkeiten zur sozialen Interaktion unter Einbeziehung des Körpers und der Bewegung, Interaktionskompetenz in pädagogisch inszenierten Bewegungssituationen

Subjektkompetenzen: Fähigkeiten zur Selbstreflexion in Bezug auf das eigene (Bewegungs-) Handeln. Herausbildung eines positiven Selbst- und Körperkonzeptes. Herausbildung eines positiven Selbst- und Körperkonzeptes. Verbesserung eigener motorischer Fähig- und Fertigkeiten. Reflexion des eigenen gesundheitsrelevanten Verhaltens.

 

Inhalte:

Informelles Lernen (und Sport); Didaktische Konzeptentwicklung (und Sport); Entwicklung im Lebensverlauf (und Sport); Interkulturelles Lernen (und Sport); Bewegungspädagogik in der Schulsozialarbeit; Aneignung von
(Sozial-) Raum (durch Bewegung); Gesundheitsbildung im Sport; Sozialpsychologische Modelle zur Förderung der bio-psycho-sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen; Sozialpsychologische und entwicklungspsychologische Grundlagen zur Analyse und Anleitung von Gruppenprozessen, zur Förderung sozialer Kompetenzen, zur Prävention insbes. sozialunsicheren und aggressiven Problemverhaltens; Erlebnisorientierte Handlungsdispositionen und erfahrungsorientiertes Lernen; Individualisierung, Ästhetisierung und Erlebnisorientierung im Alltag; Globalisierter Sport und lokale Bewegungswelten (u.a.)

Anthropologische und pädagogische Dimensionen des Sports; Konzepte mehrperspektivischer Sportmodelle; Elemente einer Freizeitsport-Didaktik; Dimensionen und Themen des Sports in der Sozialen Arbeit; Grundlagen und Elemente der Erlebnispädagogik; Zielgruppen und Trainingsmethoden des Freizeitsports; Gesundheitsorientierte Bewegungsangebote; Pädagogische Wirkungsmodelle und Transfer; Konstruktionen in der Bewegungs- und Erlebnispädagogik (u.a.); Material- und Aufbaukunde für Gerätelandschaften und Seilkonstruktionen

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Es besteht ein gemeinsames Angebot, das von Studierenden des Studienganges Kindheitspädagogik und Familienbildung und den Studierenden des fachbereichsinternen Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik besucht werden kann.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Christian Peters (Kultur, Ästhetik, Medien, insbes. Sport- und Erlebnispädagogik) und Dipl.-Soz.Päd. Volker Schulz (Medienpädagogik, insbes. Video/Film)


 

 

Modul SP 4 Schwerpunkt Bildung und Soziale Arbeit

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss aller Module der Eingangsphase

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Drei Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich aus mindestens zwei verschiedenen Lehrgebieten oder Teil-Lehrgebieten.

4 SWS

48 h

108 h

SP 4.1

-

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP 4.2

-

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP 4.3

-

6 CP

Summe

 

144 h

324 h

 

 

 

 

12 SWS

 

468 h

 

 

18 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Vorträge, Seminare, Übungen, Projektarbeiten, Hospitationen, Exkursionen

 

Gruppengröße:

35 – Richtgröße

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen: Vertiefte Kenntnisse aus zwei Wissenschaftsdisziplinen zu Arbeits- bzw. Tätigkeitsfeldern der Sozialarbeit/Sozialpädagogik, die sich vor allem auf formale und non-formale Bildungsprozesse über alle Lebensphasen hinweg beziehen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf Kenntnissen der gesellschaftlichen Funktionen und Entwicklungsdynamiken der beteiligten Bereiche - z. B. Schule und Jugendhilfe oder Jugendberufshilfe und Arbeitsmarkt - sowie auf den sich verändernden Rahmenbedingungen und ihren Auswirkungen auf die Institutionen sowie die handelnden Akteure und ihre Rollen

Methodenkompetenzen: Fähigkeit zu interdisziplinären Analysen, Reflexionen und Gestaltungsvorschlägen zu Arbeits- oder Tätigkeitsfeldern der Sozialarbeit/Sozialpädagogik wie Struktur- und Organisationsanalysen in Hinblick auf die unterschiedlichen Institutionen in den Bereichen Soziale Arbeit, frühkindliche Bildung, Schule, Berufsausbildung und Erwachsenenbildung; Methoden der Struktur- und Projektentwicklung sowie Methoden der Sozialraumanalyse zur Einbeziehung der unterschiedlichen Erbringungszusammenhänge 

Sozialkompetenzen: Mitteilungs-, Ausdrucks- und Verstehenskompetenzen, Fähigkeiten zur interkulturellen Verständigung und zur Förderung von Verteilungsgerechtigkeit und Menschenrechten im Rahmen Sozialer Arbeit sowie Fähigkeiten zur Vermittlung zwischen den unterschiedlichen Funktionen und Mandaten der beteiligten Institutionen und Systeme. Argumentationskompetenz, die sich nicht nur auf die Paradigmen der Sozialen Arbeit beschränkt, sondern auch auf die Denkfiguren der anderen beteiligten Bereiche

Subjektkompetenzen: Fähigkeiten zur Reflexion der Subjektivität und Disziplingebundenheit der eigenen Wahrnehmungen und Interpretationen, Toleranz und Gerechtigkeit als Basistugenden einer multikulturellen Welt, professionelles Selbstverständnis im Spannungsfeld der unterschiedlichen Systeme und Systemzusammenhänge von Kindertagesstätten, Schule, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und Sozialer Arbeit; Profilierung der eigenen Rolle im interdisziplinären Zusammenhang der unterschiedlichen Professionen in den Bereichen; konstruktiver Umgang mit Rollenkonflikten

 

Inhalte:

Im Zuge der für das deutsche Bildungssystem kritisch stimmenden Untersuchungsergebnisse der großen Schulstudien PISA, IGLU und TIMMS hat der Bildungsgedanke über alle Lebensphasen hinweg in der Sozialarbeit/Sozialpädagogik einen größeren Stellenwert erhalten. Zudem wird auch in der europäischen Bildungspolitik betont, dass es nicht nur um formale Bildung in Kindertagesstätten, Schulen, Weiterbildungen oder sonstigen Bildungsangeboten geht, sondern dass auch die informelle Bildung in der Familie und im Freundeskreis sowie die non-formale Bildung in institutionellen Kontexten wie Sportvereinen, Musik- und Kunstschulen oder im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit stärker berücksichtigt werden müsse. Bereits 2002 hat deshalb das Bundesjugendkuratorium dafür plädiert, den Bildungsbegriff sozialpädagogisch zu erweitern und unter Bildung Lebensführungskompetenzen zu verstehen. Vor diesem Hintergrund wurde auch die Ganztagsschule in Deutschland deutlich ausgebaut, was sich erheblich auf die Kooperation von Jugendhilfe und Schule auswirkt. Diese Entwicklungen finden sich auch in der kommunalen Bildungspolitik wieder, wo aktuell immer zahlreicher „lokale Bildungslandschaften“ etabliert werden. Dabei stellen sich den beteiligten Institutionen z. B. Fragen der Vernetzung von Jugendhilfe und Schule im Spannungsfeld von staatlicher Schulaufsicht und kommunaler Schulträgerschaft. Schulsozialarbeit befindet sich an der Schnittstelle zwischen den beiden Systemen Jugendhilfe und Schule. Ebenso sind Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen als Casemanager*innen innerhalb der beruflichen Bildung von benachteiligten Jugendlichen gefordert, die verschiedenen Institutionen und Rechtskreise der Sozialgesetzbücher II, III und VIII sowie der Schulgesetze der Länder und des Berufsbildungsgesetzes so miteinander abzustimmen und in „lokalen Bildungslandschaften“ über alle Lebensphasen hinweg zu koordinieren, dass im lokalen bzw. regionalen Kontext institutionelle Fördernetzwerke entstehen.

Insgesamt bezieht sich das Lehrangebot auf kultur-, sozial-, human- und/oder rechtswissenschaftliche Theorien, Ansätze, Methoden und empirische Befunde zu einem exemplarischen Arbeits- oder Tätigkeitsfeld der Sozialarbeit/Sozialpädagogik.

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Es besteht ein gemeinsames Angebot, das von Studierenden des Studienganges Kindheitspädagogik und Familienbildung und den Studierenden des fachbereichsinternen Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik besucht werden kann.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Ruth Enggruber (Erziehungswissenschaft)


 

 

Modul SP 5 Schwerpunkt Digitale Medien, Massenmedien und computervermittelte Kommunikation

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss aller Module der Eingangsphase

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Drei Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich.

4 SWS

48 h

108 h

SP 5.1

-

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP 5.2

-

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP 5.3

-

6 CP

Summe

 

144 h

324 h

 

 

 

 

12 SWS

 

468 h

 

 

18 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Vorträge, Seminareinheiten mit Diskussion, Kleingruppenarbeit, Projektarbeit

 

Gruppengröße:

35 – Richtgröße

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen: Technologische, historische, gesellschaftliche/politische, soziale und rechtliche Einordnung digitaler Medien, Massenmedien und computervermittelter Kommunikation

Methodenkompetenzen: Fähigkeit zu interdisziplinärer Analyse von digitalen Medien, Massenmedien und computervermittelter Kommunikation, Fähigkeit zur Gestaltung digitaler Medien zur Initiierung gestalterischer Auseinandersetzung mit digitalen Medien in der Sozialen Arbeit

Sozialkompetenzen: Mitteilungs-, Ausdrucks- und Verstehenskompetenzen in der Kommunikation mit computervermittelten Medien

Subjektkompetenzen: Fähigkeiten zur Reflexion der eigenen Wahrnehmung und des eigenen Ausdrucks in computervermittelter Kommunikation

 

Inhalte:

  • Gestaltung digitaler Medien (Webseiten, Video- und Audioclips, Grafik und Animation, virtuelle Welten, etc.)
  • Auseinandersetzung mit elektronischen Massenmedien (Radio, Fernsehen, Film, Musik, Spiele, etc.), Diskussion über Leitmedien und Genderkonstruktion und -reproduktion in der Massenkommunikation
  • Geschichte, Analyse und Anwendung computervermittelter Kommunikation im Internet (World-Wide-Web, Internetforen, Social Web, Mobile Communication, Virtuelle Welten, etc.)
  • Politische und rechtliche Rahmenbedingungen von digitalen Medien, Massenmedien und computervermittelter Kommunikation (Medienpolitik, Datenschutz, Urheberrecht, etc.)
  • Pädagogische Anwendungsgebiete von digitalen Medien, computervermittelter Kommunikation (E-Learning, E-Teaching, etc.) und der Auseinandersetzung mit Massenmedien auch im Kontext von Gender Mainstreaming

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Es besteht ein gemeinsames Angebot, das von Studierenden des Studienganges Kindheitspädagogik und Familienbildung und den Studierenden des fachbereichsinternen Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik besucht werden kann.

 

Modulbeauftragte*r: Dipl.-Soz.Päd. Thomas Molck (Kultur, Ästhetik, Medien, insbes. Neue Medien)


 

 

Modul SP 6 Schwerpunkt Exklusion-Inklusion-Diversity

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss aller Module der Eingangsphase

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Drei Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich aus mindestens zwei verschiedenen Lehrgebieten oder Teil-Lehrgebieten.

4 SWS

48 h

108 h

SP 6.1

-

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP 6.2

-

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP 6.3

-

6 CP

Summe

 

144 h

324 h

 

 

 

 

12 SWS

 

468 h

 

 

18 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Vorträge, Seminareinheiten mit Diskussion, Kleingruppenarbeiten, Projektarbeiten

 

Gruppengröße:

35 – Richtgröße

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen: Kenntnisse über Ursache und Wirkung sozialer Ausschließung, Kenntnis der Querverbindungen zwischen unterschiedlichen Dimensionen der Exklusion (Armut, Gender, Behinderung/chronische Erkrankung, sozialer Status, Straffälligkeit und/oder psychische Krankheit, ethnisch-kulturelle Herkunft etc.), Wissen über verschiedene Strategien der Inklusion und deren Grenzen

Methodenkompetenzen: Fähigkeit zu interdisziplinären Analysen, zur Anwendung von quantitativen und qualitativen Methoden empirischer Sozialforschung, zu kritischer Textarbeit, zum Transfer erworbenen Wissens auf unvertraute Situationen, zur Förderung ressourcenorientierter pädagogischer Praxis

Sozialkompetenzen: Mitteilungs-, Ausdrucks- und Verstehenskompetenzen, Fähigkeiten zur interkulturellen Verständigung und zur Förderung von Verteilungsgerechtigkeit und Menschenrechten im Rahmen Sozialer Arbeit, Ambiguitätstoleranz, Fähigkeit zur Konfliktvermittlung und Konfliktlösung, Fähigkeit zum Perspektivwechsel

Subjektkompetenzen: Fähigkeiten zur Reflexion der Subjektivität und Disziplingebundenheit der eigenen Wahrnehmungen und Interpretationen, Entwicklung eines Gerechtigkeitsempfindens im Kontext Sozialer Arbeit als Menschenrechtsprofession

 

Inhalte:

Die angebotenen Inhalte setzen sich mit Ursache und Wirkung sozialer Ausschließung (Exklusion) auseinander und mit der Frage, wie gesellschaftliche Zugehörigkeit und Teilhabe (Inklusion) (wieder)hergestellt werden können. Exklusion geht auf unterschiedliche Ursachen zurück. Sie kann aufgrund von Arbeitslosigkeit, Armut, strafbarem Verhalten und Mangel an Bildung eintreten. Sie kann aber auch Ergebnis von Diskriminierung sein, die darauf abzielt, Menschen z. B. wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnisch-kulturellen Gruppe, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihres rechtlichen Status (Ausländer*in), einer Behinderung/chronischen Erkrankung, ihres Alters, einer Weltanschauung oder Religion zu benachteiligen oder herabzuwürdigen. Benachteiligungen können in allen gesellschaftlichen Bereichen stattfinden, sie betreffen insbesondere Einschränkungen bei der Teilnahme am öffentlichen Leben, in der Freizügigkeit, Bildung/Ausbildung oder bei Erwerbsarbeit sowie erschwerte Zugangsmöglichkeiten wegen einer Behinderung/chronischen Erkrankung.

Thematisiert werden verschiedene Formen der Diskriminierung:

  • Individuelle Diskriminierung, beruhend auf Vorurteilen und Stereotypen Einzelner
  • Institutionelle Diskriminierung, bedingt durch Strukturen und Praktiken in Organisationen
  • Strukturelle Diskriminierung, die gesamtgesellschaftlich angelegt ist und durch das ökonomische, politische, rechtliche, soziale und kulturelle System der Gesellschaft verursacht wird.

    Antidiskriminierungsstrategien, Antirassismus-Arbeit, Abolitionismus, Diversity-Konzepte, Ansätze des Empowerment oder Stärkung von Selbsthilfegruppen und -organisationen stellen vielfältige Versuche dar, gegen Benachteiligungen vorzugehen und sind Gegenstand der Seminare dieses Moduls.

    Kultur-, sozial-, human-, erziehungs- und/oder rechtswissenschaftliche und kriminologische Theorien, Ansätze, Methoden und empirische Befunde zu einem exemplarischen Arbeits- oder Tätigkeitsfeld der Sozialarbeit/Sozialpädagogik werden behandelt

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Es besteht ein gemeinsames Angebot, das von Studierenden des Studienganges Kindheitspädagogik und Familienbildung und den Studierenden des fachbereichsinternen Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik besucht werden kann.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Janieta Bartz (Behindertenpädagogik)


 

 

Modul SP 7 Schwerpunkt Gesundheit

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss aller Module der Eingangsphase

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Drei Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich.

4 SWS

48 h

108 h

SP 7.1

-

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP 7.2

-

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP 7.3

-

6 CP

Summe

 

144 h

324 h

 

 

 

 

12 SWS

 

468 h

 

 

18 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Vorträge, Seminareinheiten mit Diskussionen, Kleingruppenarbeiten, Projektarbeiten

 

Gruppengröße:

35 – Richtgröße

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen: Wissenschaftlich begründete Modelle, Forschungsergebnisse und praktische Maßnahmen zu Gesundheit, Gesundheitsförderung und -versorgung und Gesundheitssystemen aus verschiedenen Disziplinen kennenlernen und reflektieren und auf exemplarische Arbeits- oder Tätigkeitsfelder der Sozialarbeit/Sozialpädagogik anwenden

Methodenkompetenzen: Fähigkeit zu interdisziplinären Analysen, Reflexionen und Gestaltungsvorschlägen zu Gesundheit und Gesundheitsförderung in der Sozialarbeit/Sozialpädagogik; Menschen in sozialen und sozialpädagogischen Arbeitsfeldern zu einer gesunden Lebensweise anzuleiten und zur Entwicklung und Erhaltung von gesundheitsförderlichen Lebens-, Arbeits- und Umweltbedingungen beizutragen

Sozialkompetenzen: Mitteilungs-, Ausdrucks- und Verstehenskompetenzen, Fähigkeiten zum Aufbau und Umsetzen einer gesundheitsförderlichen Lebensweise im Rahmen Sozialer Arbeit; Kompetenzen für die individuelle und strukturelle Gesundheitsförderung erwerben

Subjektkompetenzen: Fähigkeiten zur Reflexion der eigenen Vorstellung von Gesundheit und der Umsetzung von Gesundheit bzw. Gesundheitsförderung

 

Inhalte:

  • Gesundheitsbezogene Aufklärung und Wissensvermittlung (etwa über schädigendes und förderliches Verhalten, Risiko- und Schutzfaktoren)
  • Aufbau und Veränderung von gesundheitsförderlichen Einstellungen, was die Vermittlung von Beratungs- und Trainingskompetenzen einschließt.
  • Vermittlung von Handlungskompetenzen, mit denen Gesundheit erhalten und wiederhergestellt werden kann,
  • Einbettung von Maßnahmen in den Lebenszusammenhang der Zielgruppen sowie Vernetzung mit anderen Angeboten und Anbietern
  • Aktuelle Themen aus der Forschung und Praxis von Gesundheit, Gesundheitsförderung und Gesundheitssystemforschung

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Es besteht ein gemeinsames Angebot, das von Studierenden des Studienganges Kindheitspädagogik und Familienbildung und den Studierenden des fachbereichsinternen Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik besucht werden kann.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Susanne Hagen (Sozialmedizin, insbes. Sozialpsychiatrie) und Prof. Dr. Susanne Wolf (Sozialmedizin, insbesondere Gesundheitsförderung)


 

 

Modul SP 8 Schwerpunkt Kulturarbeit/Kulturpädagogik

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss aller Module der Eingangsphase

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Drei Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich.

4 SWS

48 h

108 h

SP 8.1

-

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP 8.2

-

6 CP

4 SWS

48 h

108 h

SP 8.3

-

6 CP

Summe

 

144 h

324 h

 

 

 

 

12 SWS

 

468 h

 

 

18 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Vorträge, Seminareinheiten mit Diskussionen, Kleingruppenarbeiten, Projektarbeiten

 

Gruppengröße:

35 – Richtgröße

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen: Vertiefte Kenntnisse kunst- und kulturtheoretischer Konzepte unterschiedlicher Wissenschaftsdisziplinen der Kunst- und Kulturarbeit/Kulturpädagogik z. B. Cultural Studies, Angewandte Kulturwissenschaften, Kulturpolitik, Kulturpädagogik, Kulturphilosophie, etc. ggf. gestützt durch Kenntnisse aus der angewandten Kulturpraxis und künstlerischen Arbeit

Methodenkompetenzen: Fähigkeit zur Beobachtung, Analyse sowie Bewertung der Vergegenständlichung (Objekte, Tätigkeiten, Performances, etc.) von Kunst bzw. Kultur und der unterschiedlichen Formen der Teilhabe an Kultur von Individuen und Gesellschaft. Fähigkeit Ausdrucks- und Gestaltungsideen in künstlerisch-gestalterischen Konzepten umzusetzen

Sozialkompetenzen: Mitteilungs-, Ausdrucks-, Gestaltungs- und Verstehenskompetenzen, Fähigkeiten zur Verständigung über Kulturgrenzen hinweg und zur Förderung der kulturellen Teilhabe

Subjektkompetenzen: Fähigkeiten zur Reflexion der Subjektivität und Disziplingebundenheit der eigenen Wahrnehmungen und des eigenen Ausdrucks

 

Inhalte:

Im Schwerpunktmodul „Kulturarbeit/Kulturpädagogik“ steht die Idee der Förderung von „kultureller Partizipation“ (KulturKontaktAustria) des/der Einzelnen und von Bevölkerungsgruppen im Vordergrund.

„Kulturarbeit/Kulturpädagogik“ versucht die Studierenden zu befähigen, die „Repräsentationen des ‚Eigenen‘ bzw. ‚Fremden‘“ (Ackermann, 2004) sowohl in alltäglichen Formen der Verständigung als auch in künstlerischen Arbeiten und anderen Kulturgütern wahrzunehmen, zu analysieren, in historische Bezüge zu setzen, zu verstehen und auch bei sich selbst zu entdecken und zu erkennen.

Der Begriff der Kultur wird in diesem Modul sehr weit gefasst einerseits „als Bedeutungssystem“ (Williams, 1981) und andererseits eher anthropologisch „als Gesamtheit der Lebensweise“ (Williams, 1976). Hierbei lassen sich kultur-, sozial-, human- und/oder rechtswissenschaftliche und kulturphilosophische Ansätze, Theorien und Methoden integrieren und fundieren ein wichtiges Tätigkeitsfeld der Sozialarbeit/Sozialpädagogik.

Menschen verständigen sich mit Hilfe von alltäglichen und symbolisch gestalteten Objekten und Tätigkeiten. Da ihr jeweiliges Handeln und Deuten verschiedenen kulturellen Regeln unterliegt, wird Kultur auch als ein „konfliktäres Feld“ (Hall, 1992) untersucht. Die „Kulturarbeit/Kulturpädagogik“ versucht entsprechend Wissen und Erfahrung - bezogen auf Ausdrucksformen der Kultur bzw. auf die eigene ästhetische Praxis - zu vermitteln und die Förderung der Verständigung durch Erkennen und Anerkennung des ‚Fremden‘ in den Vordergrund zu stellen. Die kulturelle Teilhabe wird in ihrer Abhängigkeit von gesellschaftspolitischen, sozialen und ökonomischen, historischen und medienwissenschaftlichen Aspekten betrachtet.

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Es besteht ein gemeinsames Angebot, das von Studierenden des Studienganges Kindheitspädagogik und Familienbildung und den Studierenden des fachbereichsinternen Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik besucht werden kann.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Swantje Lichtenstein (Kultur-Ästhetik-Medien: Literatur und ästhetische Praxis), Prof. Maria Schleiner (Kultur, Ästhetik, Medien, insb. Bildende Kunst)


 

 

Modul SP 9 Schwerpunkt Menschenrechte

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss aller Module der Eingangsphase

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Eine Veranstaltung aus dem Lehrgebiet Rechtswissenschaften.

4 SWS

48 h

108 h

SP 9.1

-

6 CP

Eine Veranstaltung im Wahlpflichtbereich, die nicht dem Lehrgebiet Rechtswissenschaften zugeordnet ist.

4 SWS

48 h

108 h

SP 9.2

-

6 CP

Eine weitere Veranstaltung in einem Wahlpflichtbereich aus dem gesamten Modulangebot.

4 SWS

48 h

108 h

SP 9.3

-

6 CP

Summe

 

144 h

324 h

 

 

 

 

12 SWS

 

468 h

 

 

18 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Vorlesungseinheiten, Seminareinheiten mit Referaten und Diskussionen, Übungseinheiten mit Gruppenarbeiten, Lehrforschungsprojekte

 

Gruppengröße:

35 – Richtgröße

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen: Vertiefte Kenntnisse der Menschenrechte, ihrer ethischen Grundlagen, ihrer juristischen und politischen Dimensionen sowie ihrer nationalen und internationalen Schutzsysteme

Methodenkompetenzen: Fähigkeit zu interdisziplinären Analysen und Reflexionen sowie zur Anwendung menschenrechtsorientierter Handlungsansätze in Tätigkeitsfeldern der Sozialarbeit/Sozialpädagogik

Sozialkompetenzen: Mitteilungs-, Ausdrucks- und Verstehenskompetenzen, Fähigkeiten zur interkulturellen Verständigung und zur Förderung von Verteilungsgerechtigkeit und Menschenrechten im Rahmen Sozialer Arbeit

Subjektkompetenzen: Fähigkeiten zur Reflexion der Subjektivität und Disziplingebundenheit der eigenen Wahrnehmungen und Interpretationen, Empathie, Toleranz und Gerechtigkeit als Basistugenden einer multikulturellen Welt

 

Inhalte:

Soziale Arbeit versteht sich als Menschenrechtsprofession. Die grundlegenden Menschenrechte spiegeln sich auf nationaler Ebene in den ersten Abschnitten des Grundgesetzes. Darüber hinaus hat die Bundesrepublik Deutschland (so wie die meisten anderen Staaten der Welt) zahlreiche internationale Menschenrechtsverträge und -konventionen ratifiziert, darunter den Zivilpakt, den Sozialpakt, die Konventionen über Frauenrechte sowie Kinderrechte und nicht zuletzt die europäische Menschenrechtskonvention. Menschenrechte - auch in ihrer philosophischen Grundlegung und politischen Dimension - sind damit unveräußerlicher Rahmen und Maßstab für gesellschaftliche und politische Prozesse auf nationaler wie internationaler Ebene.

Soziale Arbeit orientiert sich an diesem normativen Rahmen und der ihm innewohnenden Dynamik. Dies bedeutet zunächst eine Abkehr vom Almosen-, Fürsorge- und Hilfedenken. Menschen sind als Rechtsträger und staatliche Institutionen dazu verpflichtet, diese Rechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten (Pflichtentrias). Soziale Arbeit im 21. Jahrhundert ist nicht nur diesem Denken, sondern auch dem damit verbundenen gesellschaftlichen Auftrag verpflichtet.

Studierende können sich in diesem Wahlmodul grundlegende Kenntnisse der Menschenrechte erarbeiten und ihre Bedeutung und Umsetzung auf nationaler wie internationaler Ebene kritisch reflektieren. Juristische, philosophische und politische Dimensionen der Menschenrechtsarbeit werden präsentiert und diskutiert. Konkrete Handlungsperspektiven - insbesondere auch im Rahmen der Sozialen Arbeit - sollen von den Studierenden erschlossen und die dafür notwendigen methodischen Kompetenzen erworben werden.

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Es besteht ein gemeinsames Angebot, das von Studierenden des Studienganges Kindheitspädagogik und Familienbildung und den Studierenden des fachbereichsinternen Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik besucht werden kann.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Walter Eberlei (Sozialwissenschaften, insbes. internationale Entwicklungen), Prof. Dr. Daniela Haarhuis (Menschenrechte und Verfassungsrecht)


 

 

Modul SP 10 Schwerpunkt Entwicklungsförderung

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss aller Module der Eingangsphase

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Eine Veranstaltung aus dem Bereich
Diagnostik und Interventionsplanung

4 SWS

48 h

108 h

SP 10.1

-

6 CP

Eine Veranstaltung aus dem Bereich
Prävention und Förderung

4 SWS

48 h

108 h

SP 10.2

-

6 CP

Eine weitere Veranstaltung in einem
Wahlplichtbereich aus dem Bereich
Beratung (Psychologie/Erziehungswissenschaften)

4 SWS

48 h

108 h

SP 10.3

-

6 CP

Summe

 

144 h

324 h

 

 

 

 

12 SWS

 

468 h

 

 

18 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

entsprechend der gewählten Schwerpunktveranstaltungen (s.o.)

 

Gruppengröße:

35 – Richtgröße

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen:

Die Studierenden

  • kennen exemplarisch diagnostische Instrumente zur Erfassung zentraler Kompetenzbereiche (z.B. standardisierte Interviews und Explorationsschemata, Screeningverfahren, Entwicklungstests),
  • können Ergebnisse aus diagnostischen Untersuchungen bewerten und Schlussfolgerungen hieraus für weitere Förderung sowohl im eigenen Arbeitskontext als auch in anderen psychologisch-pädagogischen Bereichen ableiten,
  • verfügen über Wissen zu Wirkfaktoren und Moderatoren wirksamer Interventionen und können diese zur Anpassung von Interventionsstrategien an unterschiedliche Lebensphasen und Kontexte von Kindern und Familien nutzen,
  • kennen Basisstrategien der Gesprächsführung mit Kindern und Eltern.

     

    Methodenkompetenzen:

Die Studierenden

  • sind in der Lage, einige diagnostische Instrumente (z.B. Screeningverfahren) anzuwenden, auszuwerten und die Ergebnisse zu interpretieren,
  • sind in der Lage, eine erste diagnostische Einschätzung abzugeben und weiterführende Diagnostik und Förderung einzuleiten bzw. je nach Arbeitskontext selbst zu planen,
  • können Einschätzungen zu Entwicklungsstand und Fördermöglichkeiten angemessen an Kinder und Eltern vermitteln,
  • verfügen über grundlegende Fertigkeiten in Gesprächsführung und Gestaltung der Beratungsbeziehung,
  • können Beratungsstrategien zur differenziellen, flexiblen und kultursensiblen Beratung für verschiedene Anlässe und Settings nutzen,
  • wenden ihr Wissen zur Interventionsplanung im Rahmen einer individuellen Bedingungsanalyse auf den Einzelfall an und können daraus eine theoriegeleitete, individuelle Förderplanung für ihren Arbeitskontext ableiten und weitere Förderempfehlungen in anderen Kontexten aussprechen,
  • kennen evidenzbasierte Interventionsstrategien im eigenen Arbeitskontext (z.B. soziale Kompetenztrainings, Elterntrainings zur Steigerung elterlicher Erziehungskompetenz),
  • können Förderstrategien und Interventionsmethoden auf unterschiedliche Arbeitskontexte übertragen bzw. entsprechende Anpassungen vornehmen.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • können Ergebnisse der diagnostischen Einschätzung und Förderempfehlungen an Kinder und Familien vermitteln,
  • verfügen über kommunikative Kompetenzen und die Fähigkeiten zur Beziehungsgestaltung im Beratungsprozess,
  • können mit Vorbehalten und Widerständen auf Seiten der Kinder oder Familien umgehen und verfügen über Strategien, Änderungsmotivation einzuschätzen und ggf. aufbauen,
  • können soziale Lernsituationen zielgerichtet gestalten und steuern.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • können durch die eigene Person verursachte Fehlerquellen im diagnostischen Prozess erkennen und vermeiden,
  • verfügen über Beratungs- und Kommunikationsstrategien, die eine wertschätzende, akzeptierende, nicht-wertende Haltung Kindern und Familien gegenüber widerspiegeln,
  • sind in der Lage, mit Komplexität, Widersprüchen, Uneindeutigkeit und Widerständen umzugehen,
  • reflektieren ihr Handeln.

     

Inhalte:

Vertiefung theoretischer und empirischer Befunde zu Diagnostik und Förderung von Lernprozessen; Anwendung des Wissens zu multifaktoriellen Bedingungsmodellen kindlicher Entwicklung auf den Einzelfall; Anwendung und Interpretation diagnostischen Vorgehens; Planung, Anpassung und Anwendung kind- und familienzentrierter Interventionsstrategien für zentrale Kompetenzbereiche; Gruppentrainings für Kinder und Eltern; Einüben und Vertiefen der Basisstrategien der Gesprächsführung mit Kindern und Familien.

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Es besteht ein gemeinsames Angebot, das von Studierenden des Studienganges Kindheitspädagogik und Familienbildung und den Studierenden des fachbereichsinternen Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik besucht werden kann.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Esther Schäfermeier (Psychologie, insbesondere Klinische Kinder- und Jugendpsychologie) und Prof. Dr. Irene Dittrich (Erziehungswissenschaft)


 

Studienabschlussphase

 

Modul PR Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss von Studien- und Prüfungsleistungen mit insgesamt 90 Creditpoints, worin die Module PP, E 1.1, E 1.2, E 1.3, E 4.1 enthalten sein müssen.

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Besondere Prüfungsformen (§ 21 RahmenPO SK), Teil der Prüfung ist die Prüfung einer Lernzielvereinbarung des oder der Studierenden mit der Praxisstelle

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Eine Veranstaltung zur Begleitung des Praktikums einschließlich dem

Praktikum von 20 Wochen à 4 Tage
(Die Praxistätigkeit kann im Verlauf von zwei aufeinanderfolgenden Semestern erbracht werden, Näheres und Ausnahmen regelt die Praxisordnung.)

4 SWS

48 h

56 h

 

PR.1

-

4 CP

 

640 h

36 h

-

26 CP

Summe

 

688 h

92 h

 

 

 

 

4 SWS

 

780 h

 

 

30 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Einzel- und Gruppenarbeit, professionsbezogene Selbstreflexion, kollegiale Beratung, situations- und fallbezogene Wissensvermittlung, Präsentationen, aktivierende Methoden

 

Gruppengröße:

25 – verbindlich

 

Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:

Die Studierenden

  • können ihr berufliches Handeln fachlich begründen und Professionalität im Kontext von Kindheitspädagogik und Familienbildung definieren,
  • können akademisches Wissen und Praxiswissen in Bezug setzen und kritisch reflektieren,
  • können sich die sozialpolitischen, strukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen eines Arbeitsfeldes erschließen und sie in Bezug zur beruflichen Praxis setzen,
  • können die im Arbeitsfeld vorgefundenen Lebens-, Erziehungs- und Bildungskontexte in ihrer Komplexität analysieren und sich in ihrem fachlichen Handeln darauf beziehen,
  • kennen fachliche Standards zum Umgang mit Nähe und Distanz und können Fragen von Nähe und Distanz kriteriengeleitet reflektieren.

     

Methodenkompetenzen:
Die Studierenden

  • können Rahmenbedingungen, Konzepte und Planungen analysieren und mit ihrem fachlichen Handeln in Bezug setzen,
  • können ihr eigenes pädagogisches Handeln über einen längeren Zeitraum hinweg zielgerichtet und systematisch planen, umsetzen und dessen Wirkungen reflektieren,
  • wenden arbeitsfeldspezifische Methoden bezogen auf Individuen, Gruppen und Sozialräume an,
  • organisieren (auch sich selbst) und sind in der Lage, selbstständig sowohl mit Gruppen als auch mit einzelnen Kindern zu arbeiten und dabei die räumlichen und zeitlichen Rahmenbedingungen angemessen zu gestalten,
  • können eine forschende Haltung einnehmen.

     

Sozialkompetenzen:
Die Studierenden

  • gründen ihre pädagogische Arbeit auf Beziehungen zu den Kindern, die von Respekt, Empathie und Verlässlichkeit geprägt sind,
  • sind unter unterschiedlichsten Bedingungen dazu in der Lage, sich in die Erfahrungen und Perspektiven von anderen hineinzuversetzen und auf dieser Grundlage Kontakt aufzunehmen, Kommunikationssituationen zu gestalten, die von Offenheit und Akzeptanz geprägt sind,
  • können die Teamarbeit und die Zusammenarbeit mit Eltern in der Praxisstelle aufgabenorientiert und produktiv mitgestalten bzw. eigenständig Aufgaben übernehmen,
  • können Konflikte benennen, diskutieren, aushalten und lösen, nehmen Kritik an und gehen angemessen damit um, arbeiten aktiv im Team.

     

Subjektkompetenzen:
Die Studierenden

  • können die Rolle und den Einfluss der eigenen Person in Interaktionsprozessen mit Kindern und Erwachsenen wahrnehmen und systematisch reflektieren,
  • schärfen ihr persönliches Kompetenzprofil und festigen ihr professionelles Selbstverständnis,
  • können sich auf einen verbindlichen Lern- und Gruppenprozess einlassen und diesen aktiv mitgestalten,
  • können sich selbst, ihre Berufsmotivation, ihr professionelles Handeln, ihre Profession und deren Rahmenbedingungen kritisch reflektieren.

     

Inhalte:

Im Mittelpunkt des Seminares stehen Fragen des professionellen Handelns und des professionellen Selbstverständnisses die sich aus dem fortlaufenden Arbeits- und Gruppenprozess in der Seminargruppe entwickeln. Wichtige Themen in diesem Kontext sind unter anderem:

  • Professionelles Handeln und professionelles Selbstverständnis
  • Verhältnis von Theorie und Praxis
  • Professionsbezogene Selbstreflexion und kollegiale Beratung
  • Sozialpolitische, strukturelle und institutionelle Rahmenbedingungen
  • Konzept- und Projektentwicklung
  • Methodisches Handeln
  • Kommunikation und Gesprächsführung
  • Diversität, Antidiskriminierung und Kinderschutz
  • Digitalität
  • berufliche Gesundheit Selbstfürsorge
  • Qualitätssicherung
  • Berufseinstieg
  • Fach- und Professionspolitik
  • Themen, die sich aus dem Arbeitsprozess der Seminargruppe ergeben

Häufigkeit des Angebots:

Jedes zweite Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Es besteht ein gemeinsames Angebot, das von Studierenden des Studienganges Kindheitspädagogik und Familienbildung und den Studierenden des fachbereichsinternen Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik besucht werden kann.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Irene Dittrich (Erziehungswissenschaft), Dipl.-Sozialarbeiterin Beate Vinke


 

 

Modul WA Wahlmodul

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls PP

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Ein bis zwei frei wählbare Veranstaltungen aus allen Lehrangeboten der Hochschule Düsseldorf, wobei Lehrangebote in Masterstudiengängen nur gewählt werden können, wenn die Teilnahme von Studierenden aus Bachelorstudiengängen nicht durch den oder die Lehrende ausgeschlossen wurde, weil sonst eine ordnungsgemäße Ausbildung der für den Master-Studiengang eingeschriebenen Studierenden nicht gewährleistet werden kann.

In Veranstaltungen mit 4 SWS und 6 CP findet immer eine Prüfung statt. Werden alternativ zwei Veranstaltungen mit je 2 SWS und 3 CP gewählt, so findet in einer der beiden Veranstaltungen eine Prüfung statt.

4 SWS

48 h

108 h

WA.1

-

6 CP

Summe

 

48 h

108 h

 

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

 

6 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Entsprechend der gewählten Lehrveranstaltung(en) im Wahlmodul, z.B.: Vorträge, Vorlesungseinheiten, Seminareinheiten mit Diskussionen, Kleingruppenarbeiten, Einzel- und Gruppenübungen, Exkursionen

 

Gruppengröße:

35 – Richtgröße

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen:
Die Studierenden
  • verfügen über vertiefte oder erweiterte Kenntnisse aus frei wählbaren Wissenschaftsdisziplinen – auch im Sinne eines „Studium generale“. Diese können zum einen im fachlichen Angebot der Hochschule Düsseldorf gelehrt werden. Darüber hinaus kann es sich auch um ein Modul aus einem frei wählbaren Studiengang aus dem fachlichen Angebot einer anderen Hochschule im In- und Ausland handeln,
  • verfügen über erweiterte oder vertiefte Kenntnis fachwissenschaftlicher Zugänge, empirischer Forschungsansätze und -methoden,
  • kennen die zentralen Begrifflichkeiten sowie ausgewählte Theorien und Modelle im gewählten Bereich,
  • sind in der Lage, professionelle Standards und berufsethische Prinzipien der „Kindheitspädagogik und Familienbildung“ in ein wissenschaftlich sinnvolles Verhältnis zu anderen Wissenschaftsdisziplinen und Berufsrollen zu setzen.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • sind in der Lage, sich ein frei gewähltes fachspezifisches, fachübergreifendes oder fachfremdes Thema selbst und/oder gemeinsam und arbeitsteilig im Team zu erschließen,
  • verfügen über Fähigkeiten zum Vergleich verschiedener theoretischer Ansätze,
  • verfügen über Fähigkeiten zu interdisziplinären Analysen, Reflexionen und Gestaltungsvorschlägen, die auch über Arbeitsfelder der „Kindheitspädagogik und Familienbildung“ hinausgehen und andere Wissenschaftsdisziplinen betreffen können,
  • können ihr erworbenes Wissen des Wahlmoduls in fachliche Diskurse der Kindheitspädagogik und Familienbildung einbringen,
  • sind in der Lage, dieses Wissen in Handlungsfeldern und Institutionen der Kindheitspädagogik und Familienbildung differenziert einzusetzen.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • verfügen über Fähigkeiten zur Analyse von Argumentations- und Handlungsmustern vor dem Hintergrund unterschiedlicher wissenschaftlicher Diskurse sowie verschiedener beruflicher Rollen und disziplinärer Prägung,
  • verfügen über kommunikative Kompetenzen auch in interdisziplinären Diskursen.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • reflektieren die Disziplingebundenheit der eigenen fachlichen Wahrnehmungen, Interpretationen und Wertehaltungen,
  • setzen sich mit eigenen Erfahrungen und Haltungen in der Interaktion mit Vertretern anderer Disziplinen und Berufe auseinander,
  • setzen sich mit ihrer eigenen professionellen Identität und Haltung – auch in Abgrenzung zu anderen Berufsrollen – auseinander.

     

Inhalte:

Frei wählbare kultur-, sozial-, human- und/oder rechtswissenschaftliche Theorien, Ansätze, Methoden und empirische Befunde zu einem exemplarischen Arbeitsfeld oder wissenschaftlichen Themenbereich der Kindheitspädagogik und Familienbildung und/oder Theorien, Methoden und empirische Befunde aus anderen Studiengängen der HSD bzw. Studiengängen anderer Hochschulen im In- und Ausland.

Insbesondere bezogen auf das Profilelement der Interdisziplinarität des Fachbereichs werden mit diesem Wahlmodul den Studierenden grundlegend drei Studienoptionen eröffnet:

Sie können

  • sich aus allen in der Hochschule Düsseldorf vertretenen Wissenschaftsdisziplinen oder den Wissenschaftsdisziplinen anderer in- oder ausländischer Hochschulen Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 4 SWS zusammenstellen, um sich im Sinne eines „Studium generale“ breite Schlüsselkompetenzen anzueignen,
  • sich über ihren gewählten Studienschwerpunkt hinaus gezielt einen weiteren thematischen Schwerpunkt setzen oder sich für ein weiteres Tätigkeitsfeld im Bereich der „Kindheitspädagogik und Familienbildung“ spezialisieren und/oder
  • ihre Spezialisierung im gewählten Studienschwerpunkt weiter vertiefen und ausbauen.

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Es besteht ein gemeinsames Angebot, das von Studierenden des Studienganges Kindheitspädagogik und Familienbildung und den Studierenden des fachbereichsinternen Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik besucht werden kann.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Michaela Hopf (Erziehungswissenschaft)


 

 

Modul THB Bachelor-Thesis-Begleitmodul

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: Anmeldung zur Bachelor-Thesis

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Besondere Prüfungsformen
(§ 21 RahmenPO SK)

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

Eine Veranstaltung als Begleitseminar zur Bachelor-Thesis

2 SWS

24 h

80 h

THB.1

-

4 CP

Summe

 

24 h

80 h

 

 

 

 

2 SWS

 

104 h

 

 

4 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

Referate und Präsentationen, Gruppen- und Plenumsdiskussionen, Beratungsmethoden

 

Gruppengröße:

Entsprechend der Anzahl der betreuten Thesen

 

Lernergebnisse:

Fachkompetenzen:

Die Studierenden

  • kennen die Kriterien und Standards wissenschaftlicher Praxis im Rahmen einer Bachelor-Thesis,
  • kennen die Prüfungsbedingungen, insbesondere hinsichtlich der Erstellung der Thesis und zur Vorbereitung des Kolloquiums,
  • verfügen über Kenntnisse zur Konzeption des Kolloquiums.

     

    Methodenkompetenzen:

    Die Studierenden
  • sind auf der Grundlage professionsrelevanten Wissens in der Lage, die Fragestellung ihrer Arbeit zu präzisieren, ihr systematisch nachzugehen und ihr Vorgehen prozessbegleitend zu reflektieren,
  • können Fragestellungen aus dem Bereich der „Kindheitspädagogik und Familienbildung“ interdisziplinär reflektieren,
  • verfügen über Fähigkeiten, zur Erstellung ihrer Thesis und zur Vorbereitung des Kolloquiums geeignete Medien gezielt auszuwählen und kompetent zu nutzen,
  • können ihre Forschungsfrage, den theoretischen Rahmen sowie den Ablauf ihrer eigenen theoretischen bzw. empirischen Analysen in einer Präsentation so darstellen, dass sie nachvollziehbar und dadurch der Kritik und Diskussion zugänglich sind,
  • sind in der Lage, die Forschungsvorhaben anderer Studierender selbständig und gemeinsam mit anderen zu analysieren, kriteriengeleitet zu beurteilen und zu deren Weiterentwicklung beizutragen,
  • verfügen über Fähigkeiten zur konstruktiven Bearbeitung von Problemen und zum Umgang mit Hindernissen im Forschungsprozess bzw. bei der Erstellung der Bachelor-Thesis,
  • verfügen über Fähigkeiten zur Organisation und Selbstorganisation.

     

    Sozialkompetenzen:

    Die Studierenden
  • können Argumentationen und Fragestellungen anderer Studierender nachvollziehen, konstruktiv-kritisch analysieren und im Plenum diskutieren,
  • sind konflikt- und kritikfähig und kommunizieren auch in kontroversen Diskussionen angemessen,
  • sind in der Lage zur Moderation von Plenumsdiskussionen,
  • wenden Fähigkeiten der kollegialen Beratung und zur Erarbeitung von Lösungen im Team an.

     

    Subjektkompetenzen:

    Die Studierenden
  • können ihren eigenen Arbeitsprozess und eigene Arbeitsergebnisse angemessen reflektieren und Konsequenzen hinsichtlich der weiteren Gestaltung des Arbeitsprozesses ableiten,
  • sind in der Lage, persönliche Stärken und Entwicklungsbedarfe zu identifizieren und verfügen über Fähigkeiten zur angemessenen Selbstkritik,
  • verfügen über eine angemessene Selbstwirksamkeitsüberzeugung und Fähigkeiten zur Bewältigung von Stress.

     

Inhalte:

Alle Frage- und Problemstellungen der Studierenden zum Ablauf der letzten Studiensemester sowie den Prüfungsbedingungen von Bachelor-Thesis und Kolloquium; insbesondere Fragen zu Gliederung, Aufbau und Erstellung der Thesis und zur Vorbereitung des Kolloquiums; Kriterien und Standards wissenschaftlicher Praxis im Rahmen der Bachelor-Thesis; inhaltliche Begleitung der Thesis

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Es besteht ein gemeinsames Angebot, das von Studierenden des Studienganges Kindheitspädagogik und Familienbildung und den Studierenden des fachbereichsinternen Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik besucht werden kann.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Michaela Hopf


 

Modul TH Bachelor-Thesis

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss von Studien- und Prüfungsleistungen mit insgesamt mindestens 168 Creditpoints

Empfehlung: -

Prüfungsformen: Schriftliche Prüfung in Form einer Hausarbeit

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

-

-

11 bis 14 Wochen

TH.1

-

12 CP

Summe

 

 

 

 

 

12 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 20 % in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

-

 

Gruppengröße:

-

 

Lernergebnisse:

Die Bachelor-Thesis soll zeigen, dass der oder die zu Prüfende befähigt ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Themenstellung aus dem Bereich der „Kindheitspädagogik und Familienbildung“ sowohl in ihren modulbezogenen Einzelheiten als auch in den kompetenzübergreifenden Zusammenhängen mit wissenschaftlichen und fachpraktischen Methoden selbstständig zu bearbeiten.

 

Inhalte:

Aufgabenstellung der Bachelor-Thesis

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Michaela Hopf (Erziehungswissenschaft)


 

 

Modul TK Kolloquium

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss aller anderen Module

Empfehlung: -

Prüfungsformen: mündliche Prüfung

Testat: -

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-studium

Prüfung

Testat

Credit-points

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52h

TK.1

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2 CP

Summe

 

 

 

 

 

2 CP

 

Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 5 % in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen:

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Gruppengröße:

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Lernergebnisse:

Das Kolloquium dient der Feststellung, ob der oder die zu Prüfende befähigt ist, die Ergebnisse der Bachelor-Thesis, ihre fachlichen Grundlagen, ihre fachübergreifenden Zusammenhänge und ihre außerfachlichen Bezüge darzustellen, zu begründen und ihre Bedeutung für die Praxis einzuschätzen.

 

Inhalte:

Ergänzung der Bachelor-Thesis

 

Häufigkeit des Angebots:

Jedes Semester

 

Verwendbarkeit des Angebots:

Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.

 

Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Michaela Hopf (Erziehungswissenschaft)


 

Anhang

 

Anhang: Lernpfade

Lernpfade verdeutlichen die Verankerung von Lerninhalten zu jeweils einem größeren Themenbereich im Studienverlauf. Im Folgenden werden einzelne Lernpfade zu speziellen Themen definiert, um diese in ihrer Verzahnung hervorzuheben. Dabei werden die jeweiligen Inhalte in einzelnen Modulen zum Teil ausführlicher als im Modulhandbuch beschrieben, in dem dies den Rahmen der Modulbeschreibungen überstiegen hätte.

Für den Studiengang wurden für folgende Themenbereiche Lernpfade definiert:

  • Kinderrechte
  • Kinderschutz und Schutzkonzepte in kindheitspädagogischen Kontexten

     
  • Lernpfad: Kinderrechte

Die Kinderrechte werden ein immer zentraleres Thema in der Kindheitspädagogik, nicht nur in Form der Kenntnis über die VN-Kinderrechtskonvention. Vielmehr geht es verstärkt darum, dass Kindheitspädagog*innen über breite und vertiefte Kenntnisse über die Kinderrechte und das damit verbundene Erwachsenen-Kind-Verhältnis verfügen. Darüber hinaus gehört es zur Professionalität von Kindheitspädagog*innen, sich der Relevanz der Kinderrechte gerade für die Kinder bewusst zu sein, daran anknüpfend Wege zu kennen und zu gestalten, Kindern ihre Recht nahe zu bringen und sie in der Umsetzung ihrer Rechte zu unterstützen und schließlich aus gesellschaftlicher Perspektive einen Blick einzunehmen und Maßnahmen umzusetzen, die den Rechten von Kindern nicht nur Platz in der Gesellschaft verschaffen, sondern ganz aktiv die Umsetzung selbiger voran bringen.

Entsprechend sind die Kinderrechte als Querschnittsthema im Studienverlaufsplan des Studiengangs Kindheitspädagogik und Familienbildung an der HSD verankert. Wo genau es um die Rechte von Kindern geht, zeigt dieser Lernpfad.

 

E 2.1 Einführung in Theorie und Geschichte der Erziehungswissenschaft

Im Modul E 2.1 findet eine erste systematische Beschäftigung mit den Kinderrechten statt. Die Studierenden lernen die VN-Kinderrechtskonvention kennen und beleuchten diese sowohl aus historischer als auch aus aktueller (bildungs-) politischer Perspektive. Ziel ist die Erlangung von Kenntnissen über die Entstehung, Relevanz und Inhalte der Konvention.

 

E 3.2 Soziale und politische Rahmungen von Kindheit und Familie

Im Modul E 3.2 werden das Wissen und die Kompetenzen in Bezug auf die Kinderrechte im Kontext des Kinderrechtsschutzes vertieft. Ein zentrales Thema ist hier die kinderrechtliche Lobbyarbeit. Ziel ist, dass die Studierende Kenntnisse und Kompetenzen erwerben, wie sie in gesellschaftlichen Zusammenhängen die Relevanz der Kinderrechte verdeutlichen und damit auf die Akzeptanz und aktive Ausgestaltung selbiger hinwirken können.

 

H 3.2 Inklusive und partizipative Grundlagen kindheitspädagogischen Handelns

Im Modul H 3.2 sind die den Studierenden inzwischen in ihrer Bedeutung bekannten Kinderrechte der Deutungsrahmen für die Themen Inklusion und Partizipation. Im Mittelpunkt steht das Recht auf Mit- und Selbstbestimmung und wie dieses im Sinne der Kinder wirksam werden kann. Inhaltlich liegt der Fokus hier auf den Kindern und wie diese an altersgerechte Informationen über die Kinderrechte gelangen und diese dann auch aktiv für sich und andere wahrnehmen können. Ziel ist, dass Studierende Wege erarbeiten, Kindern die Wahrnehmung und Wahrung von Kinderrechten im pädagogischen Alltag zu ermöglichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Lernpfad: Kinderschutz und Schutzkonzepte in kindheitspädagogischen Kontexten

E1.1 Orte für Kinder und Konzepte pädagogischen Handelns

Kinderschutz in Institutionen der Pädagogik der Kindheit

 

Die Studierenden erhalten einen Überblick über Schutzkonzepte in Institutionen der Kindheitspädagogik und können die Gestaltungsbausteine benennen. Sie werden hierbei mit dem Lernpfad Kinderschutz im Studium vertraut gemacht. Die Studierenden erhalten Einblick in die Verankerung des Kinderschutzes in den pädagogischen Konzeptionen, insbesondere in die Entwicklung und Verankerung von Schutzkonzepten, und werden darüber und durch Beispiele aus der Praxis für das Thema sensibilisiert.

 

E4 Rechtliche Rahmenbedingungen

Kinderschutz /Schutzkonzepte in Institutionen aus rechtlicher Perspektive

 

Die Studierenden erhalten einen Überblick über gesetzlichen Grundlagen des Kinderschutzes. Hierzu gehören z.B. UN- Kinderrechtskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention sowie Kinderrechte in der deutschen Verfassung. Sie wissen um die rechtlichen Vorschriften und Verpflichtungen zum Kinderschutz. Darüber hinaus verfügen Sie über einen Überblick über die strafrechtlichen Regelungen zum Kinderschutz.

 

E1.2.2 Selbstreflexion

Personen im Abhängigkeitsverhältnis: Haltung und Umgang

 

Die Studierenden reflektieren ihr eigenes Verhalten und ihre Normvorstellungen in Bezug auf Fragen pädagogischer Nähe und Distanz und ihre eigenen Erfahrungen zu einem grenzwahrenden Umgang zwischen Fachkräften und Kindern hinsichtlich des Kinderschutzes. Sie können diese an einem Verhaltenskodex oder einer Verhaltensleitlinie einer Institution kritisch überprüfen.

 

E2.2 Entwicklungspsychologie

Misshandlung im Kindesalter

 

Die Studierenden erhalten einen Überblick über Kindesmisshandlung und ihrer Erscheinungsformen wie z.B. sexueller Missbrauch, körperliche Misshandlung, psychische Misshandlung, Vernachlässigung, Gewalt zwischen Gleichaltrigen oder Gewalt zwischen Bezugspersonen. Sie erhalten Einblick in die kurz- und langfristigen Misshandlungsfolgen sowie über Möglichkeiten von Schutz, Hilfe und Unterstützung.

 

H3.2 Inklusion und Partizipation als Grundlagen kindheitspädagogischen Handelns

Partizipationsmöglichkeiten und Beschwerdemanagement

 

Die Studierenden verfügen über einen Überblick über den Dreiklang einer Kultur der Partizipation, einer Fehler- und Beschwerdekultur sowie notwendiger Unterstützung von Kindern diese Möglichkeiten auch zu nutzen. Sie entwickeln in diesem Dreiklang Ideen für einen aktiv gelebten präventiven Kinderschutz in Einrichtungen der Pädagogik der Kindheit.

 

E5.2 Bewegung

Praktischer Kinderschutz im Alltag

 

Die Studierenden reflektieren im Rahmen der theoretischen Auseinandersetzung und praktischen Übungen das eigene Verhalten, Rolle und Grenzen körperlicher Nähe sowie den Aufbau und die Gestaltung von Bewegungseinheiten hinsichtlich eines praktischen Kinderschutzes im Alltag kindheitspädagogischer Institutionen.

 

PR Begleitseminar

Kinderschutzkonzepte in Einrichtungen

 

Die Studierenden recherchieren die Schutzkonzepte bzw. beschriebene Bausteine des Kinderschutzes Ihrer Einrichtungen und vergleichen diese im Begleitseminar. Vor dem Hintergrund der Anforderungen an Schutzkonzepte reflektieren sie deren Wirksamkeit und leiten Ideen zur Verbesserung der recherchierten Schutzkonzepte ab.

 

H 4 Management und Evaluieren als Leitungsaufgabe

Herausforderungen und Aufgaben der Leitung im Kinderschutz

 

Die Studierenden erhalten einen Überblick über die Leitungsverantwortung sowie Aufgaben im Kinderschutz und sie reflektieren die Rolle der Leitungsperson im Kinderschutzsystem. Darüber hinaus lernen sie die Möglichkeiten der Qualitätsentwicklung in Bezug auf den Kinderschutz, der Implementierung von Schutzkonzepten sowie des Umgangs mit Fehlverhalten und Verdachtsfällen kennen und entwickeln Ideen für kleine Projekte zur Förderung des Kinderschutzes in Einrichtungen der Kindheitspädagogik.




​​Hier finden Sie das Modulhandbuch

(für Studierende die ab dem WS 2020/21
ihr Studium aufgenommen haben)

An anderer Stelle finden Sie:



Ältere Version für Studierende die vom WS 2015/16 bis zum WS 2020/21 ihr Studium aufgenommen haben oder in die PO 2015 gewechselt sind:​​ ​Modulhandbuc​h 2015


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