Ausgefertigt auf Grundlage des Beschlusses des Fachbereichsrats vom 29.01.2020.
Geändert aufgrund der Änderungssatzungen zur Prüfungsordnung vom 14.03.2024.
Lehrgebiete im Sinne dieser Prüfungsordnung sind: Behindertenpädagogik, Didaktik sowie Methoden der Kindheitspädagogik und der Erwachsenenbildung, Didaktik sowie Methoden der Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaften, Politikwissenschaft, Psychologie, Rechtswissenschaften, Sozialmedizin, Sozialphilosophie, Soziologie, Verwaltung und Organisationswissenschaft sowie Kultur, Ästhetik, Medien mit den Teil-Lehrgebieten Bewegung, Bildende Kunst, Literatur und Ästhetische Praxis, Musik, Neue Medien, Performative Künste, Video. Zusätzlich sind weitere Bildungsbereiche wie Mathematisch-naturwissenschaftliches Denken und Sprache Teil-Lehrgebiete.
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.
Gruppenpädagogische Methoden, aktivierende Methoden wie handlungsorientiertes Lernen, Rollenspiele, Präsentationen, Beratungsmethoden, Einzel- und Kleingruppenarbeit, Diskussionen, Reflexions- und Kommunikationsübungen
Alle Frage- und Problemstellungen der Studierenden zu Studienablauf und -aufbau, Prüfungsbedingungen sowie zu allgemeinen Themen des Studiums und der persönlichen, sozialen und ökonomischen Situation der Studierenden; Wissen zu Lern- und Arbeitsmethoden im Rahmen des Studiums.
Dieses Modul sichert einerseits eine kontinuierliche Beratung und Unterstützung der Studierenden während der Studieneingangsphase zur Vermeidung von Studienabbrüchen. Andererseits ist es vor allem von zentraler Relevanz zur Förderung der Methoden-, Sozial- und Subjektkompetenzen der Studierenden. Deshalb werden vor allem diese Kompetenzen in den geforderten Prüfungsleistungen evaluiert.
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.
Vorträge, Seminareinheiten mit Diskussion, Kleingruppenarbeit, Rollenspiele, Forschungs- und Schreibwerkstätten
Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.
Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Michaela Hopf (Erziehungswissenschaft)
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.
Einführung in pädagogische Handlungskonzepte und ihre praktische Umsetzung in Institutionen der Kindheitspädagogik und Familienarbeit, Grundlagen der Erfassung, Analyse und Weiterentwicklung pädagogischer Qualität, Einführung in Bildungspläne und -programme für Einrichtungen der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern, Auseinandersetzung mit dem Berufsprofil Kindheitspädagogik, Einführung in den institutionellen Kinderschutz, Schutzkonzepte und Gefährdungsanalysen in pädagogischen Einrichtungen.
Im Rahmen der Veranstaltung absolvieren die Studierenden ergänzend mindestens drei Hospitationen in verschiedenen Einrichtungstypen für Kinder bis zum Schuleintritt sowie bis zum Alter von 14 Jahren. Die Hospitationen umfassen mindestens 20 Stunden und werden im Rahmen der Lehrveranstaltung vorbereitet.
Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.
Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Irene Dittrich (Erziehungswissenschaft)
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.
Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.
Vorlesungseinheiten, Textanalyse, Kleingruppenarbeit im Seminarrahmen, Beobachtungsübungen (Beobachtungspraktikum), Hospitationen/Praxisbesuche, Referate und Präsentationen, Projektarbeit, Reflexions- und Kommunikationsübungen.
Seminaristisch begleitete pädagogisch-praktische Arbeit in Institutionen der Bildung, Erziehung und Betreuung bis zum Ende des Grundschulalters und in Einrichtungen der Familienbildung (Vollzeitpraktikum).
Einführung in die Konstruktion von Kindheit als Lebensphase und Familie als Setting von Bildung. Einführung in pädagogische Handlungskonzepte und ihre praktische Umsetzung in Institutionen der Kindheitspädagogik und Familienarbeit. Grundlagen der Planung, Durchführung und Evaluation lebenslanger formaler, informeller und nonformaler Bildungs- und Lernprozesse. Grundlagen der Analyse, Begründung und Bewertung von institutionenbezogenen Bildungsplänen und -programmen, deren Umsetzung sowie Grundlagen der Förderung und Unterstützung von individuellen und kollektiven Bildungs- und Aneignungsprozessen. Grundlagen einer Didaktik und Methodik der Arbeit mit Kindern in Institutionen der Erziehung, Bildung und Betreuung bis zum Ende des Grundschulalters und anverwandten Institutionen. Einführung in die generationalen Ordnungen der Kindheit und deren Umsetzung in pädagogischen Settings.
Einführung in die Bedeutung des Spiels im Kontext von und im Abgleich mit Bildung in der Kindheit. Hierzu gehören vor allem die Definition sowie Grundfunktion von Spiel, die didaktische Planung von Spiel sowie weitere spielpädagogische Einblicke.
Im Rahmen der Veranstaltung absolvieren die Studierenden ein 120-stündiges Praktikum in einer Kindertageseinrichtung. Die Gestaltung des Praktikums (u. a. Fragestellungen, zu erfüllende Aufgaben, dazu notwendige Methoden, zeitlicher Verlauf) werden im Rahmen der Lehrveranstaltung intensiv vorbereitet. In diesem Praktikum stellen die Studierenden in einem umfassenden Sinne den Zusammenhang zwischen den Studieninhalten und der Praxis her: Die Studierenden setzen sich analytisch und reflexiv mit dem Verhältnis zwischen pädagogischer Theorie und Praxis, zwischen didaktischen und methodischen Verfahren und ihrer Praxisanwendung sowie zwischen dem eigenen (professionellen) Selbstbild und den konkreten berufspraktischen Erfahrungen auseinander.
Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.
Vorträge, Einzel- und Kleingruppenarbeit, Präsentationen, Lektüre ausgewählter Texte, Textanalysen, Gruppen- und Plenumsdiskussionen, Stationenarbeit, Reflexionsübungen, kreative Methoden, Praxisbesuche
Veranstaltung: Pädagogische Professionalität in der Zusammenarbeit mit Eltern (Testat E 1.4.1):
Grundlagen der Zusammenarbeit mit Eltern in Kindertagesstätten, Schulen und anderen Institutionen der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen und des Wandels von Familie; Bedeutung, Chancen, Herausforderungen und Grenzen der Zusammenarbeit mit Eltern in pädagogischen Institutionen; Pädagogische Haltung im Hinblick auf eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft; Zugänge zu Familien und Grundlagen der Gesprächsführung mit Eltern; Leitgesichtspunkte zur Zusammenarbeit mit Eltern aus dem Nationalen Kriterienkatalog; Formate, Funktionen, Rahmenbedingungen und Wirkfaktoren für die Zusammenarbeit mit Eltern
Veranstaltung: Grundlagen professionellen Handelns in der Familienbildung (Prüfung E 1.4.2):
Grundlagen der Arbeit in Einrichtungen der Familienbildung mit Fokus auf Lebenssituationen von Familien heute, Formen von Angeboten sowie Arbeitsansätze in der Familienbildung; historische Entwicklung von Zielen, Strukturen und Angeboten der Familienbildung vor dem Hintergrund der Entwicklung von Bildern von Familie; Förderung elterlicher Erziehungskompetenzen durch Angebote der Familienbildung; Elternkurse/.-trainings; Zusammenarbeit von Familienbildung, Kindertageseinrichtungen und anderen Angeboten im Stadtteil; didaktische Grundlagen für (Bildungs-) Angebote für Eltern und Familien. Im Rahmen der Veranstaltung
Grundlagen professionellen Handelns in der Familienbildung absolvieren die Studierenden Hospitationen in verschiedenen Einrichtungstypen für Kinder bis zum Schuleintritt sowie bis zum Alter von 14 Jahren. Die Hospitationen umfassen mindestens 8 Stunden und werden im Rahmen der Lehrveranstaltung vorbereitet.
Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.
Vorträge, Einzel- und Kleingruppenarbeit, Präsentationen, Lektüre ausgewählter Texte, Textanalysen, Gruppen- und Plenumsdiskussionen, Reflexionsübungen, kreative Methoden, Stationenarbeiten, Simulationen
Darüber hinaus geht es in diesem Modul (in beiden Veranstaltungen) um eine erste systematische Beschäftigung mit den Kinderrechten, die sowohl aus historischer als auch aus aktueller (bildungs-)politischer Perspektive behandelt werden.
Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.
Wechsel von darbietenden und aktivierenden Lehr-Lern-Methoden; Vortrag; Demonstrationen anhand von Videoaufzeichnungen und Rollenspielen; interaktive Übungen; Diskussion
Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.
Impulsreferate der Dozentin/ des Dozenten oder externer Experten, Gruppenarbeiten zu ausgewählten Themen, Präsentation von Arbeitsergebnissen der Studierenden in Form von Referaten, Postern o.ä., Arbeiten mit biografischen und kreativen Techniken, Textarbeit, Hospitationen, Arbeit in Kleingruppen zur Erkundung in der kommunalen Praxis in Bearbeitung von Praxisaufgaben
Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.
Impulsreferate der Dozentin/ des Dozenten, Textarbeit, Gruppen- und Plenumsdiskussionen, projektorientiertes Arbeiten, Gruppenarbeiten zu ausgewählten Themen; Präsentation von Arbeitsergebnissen der Studierenden in Form von Referaten, Postern o. ä.
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.
Vorträge, Einzel- und Kleingruppenarbeit, Präsentationen, Lektüre ausgewählter Texte, Gruppen- und Plenumsdiskussionen, Übungen anhand von Fallbeispielen, Vorlesungseinheiten
Fachkompetenzen:
Die Studierenden kennen die rechtswissenschaftlichen Grundlagen institutioneller und privater Erziehung sowie die höchstrichterliche Rechtsprechung aus den Rechtsbereichen mit Bezug zu den Gegenständen des Studiengangs, insbesondere aus UN-Kinderrechtskonvention und dem Grundgesetz, dem Bürgerlichen Gesetzbuch (hier insbesondere das Familienrecht sowie in Grundzügen den Allgemeinen Teil und das Recht der unerlaubten Handlungen), das Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) sowie das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz.
Methodenkompetenzen:
- verfügen über Rechtserfassungs- und Rechtsanwendungskompetenz,
- erfassen Sachverhalte und bearbeiten diese eigenständig,
- entwickeln ihre Fähigkeit zu rechtlichem Handeln, Aufklärung und Beratung in Kooperation mit Familien und Behörden sowie in Institutionen der Kindheit.
Sozialkompetenzen:
Die Studierenden - verfügen über Diskussions-, Argumentations-, Entscheidungs- und Überzeugungskompetenz,
- erlangen die Befähigung zur Wahrnehmung und Vertretung von Interessen,
- können sich sach- und fachbezogen mit Vertretern unterschiedlicher Handlungsfelder (z. B. Wissenschaft, Wirtschaft/Praxis) und mit Vertretern einer breiteren Öffentlichkeit über aktuelle Problemstellungen und Problemlösungen austauschen.
Subjektkompetenzen:
Die Studierenden - reflektieren den Umgang mit Rollen- und Funktionskonflikten,
- nehmen eine ethisch reflektierte Grundhaltung zu ihrer Rolle ein, entwickeln sie weiter und handeln in ihrem Tätigkeitsfeld gesellschaftlich verantwortungsvoll,
- agieren fallbezogen im Rahmen individueller und familienbezogener Entwicklungsunterstützung,
- vertreten die Interessen Einzelner im Rahmen von konfliktbehaftetem Geschehen in Institutionen und Familien,
- verfügen über Selbstwirksamkeitsüberzeugung und die Fähigkeit zu Selbstorganisation,
- können rationale und ethisch begründete Entscheidungen in einem komplexen Umfeld mit teilweise neuen und/oder unbekannten Einflussgrößen treffen und kritisch denken, um innovative und effektive Lösungen für fachübergreifende Probleme zu entwickeln.
Inhalte:
- Funktion und Einteilung der Rechtsordnung, Rechtssystem, Rechtsquellen,
- Bedeutung des Grundgesetzes und der UN-Kinderrechtskonvention sowie des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz für das Familienrecht,
- Überblick über die Inhalte des Bürgerlichen Gesetzbuchs, insbesondere das Familienrecht und Deliktsrecht, im Einzelnen:
- Abstammungsrecht
- rechtliche und biologische Vaterschaft
- Formen und Inhalte der elterlichen Sorge
- Ausgestaltung der elterlichen Sorge nach Trennung und Scheidung der Eltern
- Unterstützung und finanzielle Leistungen für getrennt oder alleinerziehende Eltern z.B. nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, durch Elterngeld, Bildungs- und Teilhabeleistungen, Mutter/Vater-Kind-Kuren
- Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern
- Eingriff der staatlichen Wächter in die elterliche Sorge bei Kindeswohlgefährdung
- Trias der Kindeswohlgefährdung
- Kinderschutz in Betreuungseinrichtungen
- Umgangsrecht
- Personenkreis der Umgangsberechtigten
- Begrenzung des Umgangsrechts
- Durchsetzbarkeit des Umgangsrechts
- Aufsichtspflicht, Übertragung und Haftung
- Abgrenzung: Aufsichtspflicht vs. Verkehrssicherungspflicht
- Überblick über die Träger und die Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe nach Maßgabe des SGB VIII, insbesondere Hilfen zur Erziehung
Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester
Verwendbarkeit des Angebots:
Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.
Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Elina Krause (Rechtswissenschaften, insb. Kinderrechte, Jugend- und Familienrecht)
E5 Eingangsmodule im Studienbereich
Bildungsbereiche in Kultur, Ästhetik, Medien und anderen Bereichen
Modul E 5.1 Grundlagen ästhetischer Bildung
Regelungen der Prüfungsordnung:
|
|
Voraussetzungen: keine
Empfehlung: -
Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)
Testat: - |
Lehrveranstaltungen: |
SWS |
Kontakt- zeit |
Selbst-studium |
Prüfung |
Testat |
Credit-points |
Eine Veranstaltung: Ästhetische Bildung (Einführung und Grundlagen aus der Sicht der bildenden Kunst) |
4 SWS | 48 h
|
108 h |
E 5.1.1 |
- |
6 CP |
Summe |
| 48 h |
108 h |
|
|
|
|
4 SWS |
|
156 h |
|
|
6 CP |
| | | | | | | |
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.
Weitere Informationen:
Lehrformen:
Vorlesungseinheiten, Seminare mit Referaten und Praxiseinheiten, Übungseinheiten, Exkursionen, Textanalyse, Kleingruppenarbeit im Seminarrahmen, Beobachtungsübungen, Projektarbeit, künstlerische Methoden
Gruppengröße:
35 – Richtgröße
Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:
Die Studierenden
- verstehen die ästhetische Bildung als Möglichkeit gesellschaftliche Teilhabe von Kinder und Familien zu erhöhen,
- kennen und verstehen Prozesse künstlerischen Handelns durch eigene ästhetische Praxis,
- können Situationen wahrnehmen und schaffen, die experimentelles ästhetisches Handeln der Kinder (und Familien) fördern,
- wissen, dass ästhetische Bildung zur Unterstützung von Identitätsentwicklung und Selbstbildung insbesondere von Kindern beiträgt,
- verstehen die Notwendigkeit über ästhetisches Handeln (non)verbal zu kommunizieren,
- wissen, dass ergebnisoffenes Arbeiten ein Ausdruck eines neugierigen und spielerisch-entdeckenden Verhaltens von Kindern ist, das zu fördern ein erklärtes kunstpädagogisches Ziel ist,
- können die Bedeutung von ästhetischer Bildung in den fachlichen Diskurs einbringen.
Methodenkompetenzen:
Die Studierenden
- können Fachliteratur recherchieren und deren Inhalte zu Präsentationen und der Entwicklung didaktisch methodischer Konzepte nutzen,
- können reflektierte ästhetische Erfahrungen für die Entwicklung von Konzepten ästhetischer Bildung nutzen,
- können ästhetische Verfahren nutzen für die Entwicklung ästhetischer Bildungsangebote für Kinder (und Familien), die ergebnisoffenes ästhetisches Handeln ermöglichen,
- können sicherheitsrelevante Dimensionen von ästhetischen Prozessen vor dem Hintergrund der jeweiligen Bewältigungskompetenzen der Kinder einschätzen und die Situationsmerkmale entsprechend gestalten.
Sozialkompetenzen:
Die Studierenden
- können ästhetisches Handeln als lustvolle Aktivität erleben und auf dieser Grundlage Ideen für pädagogische Situationen konzipieren,
- können dem kindlichen und erwachsenen Ausdrucksbedürfnis achtungsvoll begegnen,
- akzeptieren Grenzen und Interessen der Kinder und Familien bei der Umsetzung von ästhetischen Prozessen,
- haben die Fähigkeit, Kinder auf künstlerische Prozesse neugierig zu machen und deren Vertrauen in eigene Fähigkeiten zur stärken,
- kennen die Notwendigkeit, ästhetische Prozesse an psychische und physische Bewältigungskompetenzen der Beteiligten anzupassen.
Subjektkompetenzen:
Die Studierenden
- reflektieren das eigene ästhetische Verhalten und setzen sich (selbst-)kritisch damit auseinander,
- können durch die Reflexion ihrer eigenen ästhetischen Biografie und Kultur beschreiben und begründen, welche Bedeutung ästhetische Bildung für die Entwicklung der Persönlichkeit haben kann.
Inhalte:
Theorien der Ästhetischen Bildung, Einführung in den Diskurs Bildende Kunst und Bild-, Kunstwissenschaft anhand exemplarisch ausgewählter Themen; ästhetische Praxis, kunstpädagogische Methodik
Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester
Verwendbarkeit des Angebots:
Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.
Modulbeauftragte*r: Prof. Maria Schleiner (Kultur, Ästhetik, Medien, insb. Bildende Kunst)
Modul E 5.2 Bewegung
Regelungen der Prüfungsordnung:
|
|
Voraussetzungen: keine
Empfehlung: -
Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)
Testat: - |
Lehrveranstaltungen: |
SWS |
Kontakt- zeit |
Selbst-studium |
Prüfung |
Testat |
Credit-points |
Eine Veranstaltung: Bewegung |
4 SWS | 48 h
|
108 h |
E 5.2.1 |
- |
6 CP |
Summe |
| 48 h |
108 h |
|
|
|
|
4 SWS |
|
156 h |
|
|
6 CP |
| | | | | | | |
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls nicht in die Gesamtnote ein.
Weitere Informationen:
Lehrformen:
Vorlesung, Seminare mit Referaten und Praxiseinheiten, Übungseinheiten, Textarbeit, Kleingruppenarbeit, Praxisbesuche/Exkursionen, Referate, Präsentationen, Lehr-Lern-Gespräche, Projektarbeit
Gruppengröße:
30 – verbindlich
Lernergebnisse:
Fachkompetenzen.
Die Studierenden
-
kennen die Grundbegriffe
der Bewegungspädagogik im Kindesalter und können diese beschreiben und verwenden,
-
kennen und verstehen die Verbindung von Bewegungsentwicklung im Zusammenhang mit Entwicklung sozialer,
emotionaler und kognitiver Kompetenzen,
-
kennen verschiedene Theorien, die die Bedeutung
der sensomotorischen Entwicklung als Bestandteil
der persönlichen
und sozialen Entwicklung von Kindern (Entwicklungsaufgaben) aufzeigen,
- sind in
der Lage, bewegungsfördernde und
bewegungshemmende Strukturen in
der Lebenswelt von Kindern und
Familien
zu identifizieren (Analyse
der Bewegungsumwelt),
- verfügen über Kenntnisse verschiedener pädagogischer Konzepte
der Bewegungsförderung im Kindesalter und können diese auf verschiedene Handlungsfelder
der Kindheitspädagogik und Familienbildung
bezogen anwenden,
- können unterschiedliche
Kompetenzebenen (z.B. soziale,
emotionale, motorische und kognitive Fähigkeiten)
differenzieren, die durch psycho-motorische Förderung verbessert
werden können,
- ordnen Bewegungsförderung in allgemeine Konzepte
der Bildung und
der Gesundheitsförderung im Kindesalter ein und können entsprechende Konzepte in
den Institutionen
der Kindheitspädagogik und Familienbildung
erarbeiten,
-
kennen ein breites Repertoire von
Bewegungs- und Tanzspielen,
Übungen zur Förderung
der psychomotorischen
Entwicklung, sportlicher Bewegungsangebote für
Kinder und Familien und können diese initiieren, moderieren
bzw. anleiten.
Methodenkompetenzen:
Die Studierenden - verfügen über ein differenziertes Methodenrepertoire (z.B. von geschlossenen bis
zu offenen Bewegungsaufgaben,
von der Improvisation
zu Lernen am Modell) und
können diese im Handlungsfeld voraussetzungsorientiert und differenziert einsetzen,
- sind in
der Lage, Bewegungssituationen und Bewegungsangebote für und mit Kindern (ggf. mit ihren Eltern) in Institutionen
der Kindheitspädagogik und Familienbildung praktisch anzuleiten und auszuwerten,
- können bewegungspädagogische Projekte und Maßnahmen in Institutionen
der Kindheitspädagogik und Familienbildung planen, durchführen und auswerten,
- können sicherheitsrelevante
Dimensionen von Bewegungsherausforderungen vor
dem Hintergrund
der jeweiligen
Bewältigungskompetenzen
der Kinder einschätzen und die Situationsmerkmale entsprechend gestalten.
Sozialkompetenzen:
Die Studierenden - haben die Fähigkeit, sich in die
Bewegungswelten und Bewegungsfantasien von Kindern empathisch einzufühlen,
- können mit Kindern gemeinsam
Spielen, Bewegung und
Tanz als lustvolle Aktivität
erleben und
dem kindlichen
Bewegungsspiel achtungsvoll begegnen,
- akzeptieren
Grenzen und Interessen
der Kinder und
Erwachsenen bei der Umsetzung von
Bewegungsaufgaben und Bewegungsspielen,
- können
bewegungs- und körperbezogene Entwicklungsbedarfe
der Kinder thematisieren und in die Kommunikation mit Kindern
und deren Eltern verantwortungsvoll einbringen,
- haben die Fähigkeit,
Kinder auf Herausforderungen durch
Bewegung neugierig
zu machen und
deren Vertrauen in eigene Fähigkeiten
zu stärken.
Subjektkompetenzen:
Die Studierenden - können
eigene persönliche Stärken,
Kompetenzen und Entwicklungsbedarfe im
Bewegungs- und Sportbereich thematisieren und durchdenken,
- reflektieren das
eigene Bewegungsverhalten, die
eigenen Bewegungspräferenzen und ihr Sportengagement und
setzen sich (selbst-) kritisch damit auseinander,
- können ihre eigene Bewegungsbiografie beschreiben und die Bedeutung von Bewegung, körperlicher Aktivität und Sport für die eigene Entwicklung benennen.
Inhalte:
Grundlagen
der Bewegungspädagogik,
deren Grundbegriffe und verschiedene pädagogische
Konzepte; psycho-motorische Entwicklung im
Kontext kindlicher Entwicklungsaufgaben; Dimensionen
des Lernens
und der Bildung durch Bewegungsförderung;
Bewegungs-, Tanz- und Darstellungsspiele und ihre Anwendungsmöglichkeiten in
der Kindheitspädagogik und Familienbildung; Zusammenhang
zwischen Körpererfahrung, Übergangsraum (nach Winnicott) und Kreativität; praktische Modelle
der Bewegungsförderung in
verschiedenen Lebensaltern von Kindern (Säuglingsschwimmen, PEKIP, Eltern-Kind-Turnen, Tanz etc.)
und in
verschiedenen Institutionen
der Kindheitspädagogik und
Familienbildung (Bewegungskindergärten, Kindersportschulen, Waldkindergärten, Ganztagsschulen, Familienbildungsstätten etc.); Familie und Bewegungsförderung für Kinder; Analyse von
kindbezogenen Bewegungswelten; didaktisch-methodische
Konzepte
der Bewegungsförderung von Kindern; Planungs-, Durchführungs-
und Auswertungsprinzipien von
Bewegungsangeboten für
Kinder und Familien.
Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester
Verwendbarkeit des Angebots:
Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.
Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Christian Peters (Kultur, Ästhetik, Medien)
Studienaufbauphase
Hauptmodule im Studienbereich
Wissenschaftliches Arbeiten und Praxis
Modul FM Forschungsmethoden und Forschungspraxis
Regelungen der Prüfungsordnung:
|
|
Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls PP
Empfehlung: Erfolgreicher Abschluss aller E-Module aus dem Studienbereich professionelle Identität
Prüfungsformen: Besondere Prüfungsformen
(§ 21 RahmenPO SK)
Testat: - |
Lehrveranstaltungen: |
SWS |
Kontakt- zeit |
Selbst-studium |
Prüfung |
Testat |
Credit-points |
Eine Veranstaltung: Forschungsmethoden und Forschungspraxis |
4 SWS | 48 h
|
108 h |
FM.1 |
- |
6 CP |
Summe |
| 48 h |
108 h |
|
|
|
|
4 SWS |
|
156 h |
|
|
6 CP |
| | | | | | | |
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 6 % in die Gesamtnote ein.
Weitere Informationen:
Lehrformen:
Methodologische und methodische Einführungen in Form von Vorlesungen oder Referaten der/des Dozentin/en, Arbeit in Projektgruppen der Studierenden, Referate zu vorliegenden empirischen Arbeiten mit qualitativen und quantitativen Forschungsmethoden, Textarbeit, Gruppen- und Plenumsdiskussionen, projektorientiertes Arbeiten, kontinuierliche Dokumentation des Forschungsprozesses in Form von Forschungsportfolios; Methodenreflexion im Plenum, Präsentation von Arbeitsergebnissen der Studierenden in Form von Referaten und Postern
Gruppengröße:
35 – Richtgröße
Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:
Die Studierenden
-
kennen methodische
Herangehensweisen im
Rahmen erziehungswissenschaftlicher Forschung und
deren jeweilige Erhebungs-, Aufbereitungs- und Auswertungsverfahren,
- verstehen ausgewählte klassische und aktuelle empirische Studien im Bereich
der Kindheitspädagogik und Familienbildung sowie
der Sozialisations- und Kindheitsforschung. Sie können
deren Qualität einschätzen, die Ergebnisse
zur pädagogischen Praxis in
Beziehung setzen und auf
dieser Grundlage
eigene (Forschungs-) Fragestellungen entwickeln,
-
kennen Bedeutung, Besonderheiten
und Erkenntnispotentiale qualitativer und quantitativer
Forschung, deren jeweilige Möglichkeiten
und Grenzen sowie Gütekriterien qualitativer
und quantitativer Forschung.
Methodenkompetenzen:
Die Studierenden - können (fremde und
eigene) Forschungsdesigns und -ergebnisse kritisch einschätzen und Schlussfolgerungen daraus begründen,
- setzen grundlegende und exemplarisch vertiefte methodologische und methodische Kenntnisse über Erhebungs- und Auswertungsmethoden
der quantitativen und
der qualitativen empirischen Sozialforschung in
der selbstständigen Erarbeitung von Forschungsvorhaben adäquat ein und kombinieren diese sinnvoll,
- können in
Bezug auf die zentralen Forschungsverfahren Gemeinsamkeiten und Unterschiede
benennen sowie je nach eigenem Forschungsgegenstand und -frage eine begründete Methodenauswahl treffen,
- sind in
der Lage, Fragestellungen und Forschungsprojekte
aus dem Bereich
der Kindheitspädagogik
zu entwickeln, in Erhebung und Auswertung – auch mit Kindern - empirisch
zu bearbeiten und
zu methodisch
abgesicherten Erkenntnissen
zu gelangen und diese für verschiedene Zielgruppen, auch
gegenüber Kindern, in
angemessener Weise mündlich
und schriftlich
zu präsentieren.
Sozialkompetenzen:
Die Studierenden - können sich einen Feldzugang erarbeiten und sichern, der auf der Kooperation mit den Forschungssubjekten beruht und alle zentralen Akteure angemessen mit einbezieht,
- übernehmen Verantwortung für die Gestaltung des Forschungsprozesses als sozialer Interaktion,
- kooperieren bei der Planung, Durchführung und Auswertung von Projekten,
- sind im Rahmen des methodisch kontrollierten Fremdverstehens in der Lage, die Relevanzsysteme der Erforschten, ihre (z.B. milieu-, geschlechts-, altersspezifischen) Erfahrungsgrundlagen, ihre Perspektiven, Orientierungen und Werthaltungen zu erfassen.
Subjektkompetenzen:
Die Studierenden -
denken kritisch reflektierend und vergleichend über pädagogische Settings und Situationen nach,
-
erkennen die Standortverbundenheit
der eigenen Perspektiven und Orientierungen,
- versetzen sich in die Positionen, Rollen
und Orientierungen von
verschiedenen sozialen Akteuren,
- sind in
der Lage, ihre Rolle als Forscher*innen
bzw. forschende Praktiker*innen
zu reflektieren und grundlegende forschungsethische Prämissen
zu vertreten,
- entwickeln
einen forschenden Habitus: Sie verfügen über ein Methodenrepertoire, das sie in die Lage versetzt, sich
systematisch mit forschendem,
entdeckendem Blick sowohl
neuen als auch vertrauten Situationen
zuzuwenden, diese in ihrer Komplexität
und Perspektivität
zu erfassen,
zu beschreiben,
zu interpretieren und
zu reflektieren.
Inhalte:
- Kenntnisse klassischer
und aktueller empirischer Studien
der Sozial- und Kindheitsforschung, Einschätzung
der Qualität von
empirischen Studien, Aneignung
grundlegender theoretisch-methodologischer
und praktisch-methodischer Kenntnisse
der empirischen Datenerhebung und
verschiedener Auswertungs- und Interpretationsverfahren, dazu gehören standardisierte Verfahren mit ihren Bestandteilen
der Datenerhebung (wissenschaftliche Fragestellung
und die daraus abgeleiteten methodischen Umsetzungsformen, Fragebogenkonstruktion,
Antwort-Skalierungen sowie uni- und bivariate Datenaufbereitung und -analyse sowie Kenntnisse
über multivariate Verfahren
und deren unterschiedliche
Bedeutung für die Interpretation
der Ergebnisse), weiterhin Kenntnisse qualitativer Verfahren
der empirischen Sozial- und Kindheitsforschung wie Beobachtung, Videografie, Interviewverfahren, Gruppendiskussionen und bildanalytische Verfahren,
- fundierte Methodenreflexion, Entwicklung
eigener Forschungsfragen
bzw. methodischer Vorgehensweisen,
- Dokumentation von Forschungserfahrungen und Präsentation von Forschungsergebnissen jeweils in
der Form, die
der Forschungsmethode angepasst ist.
Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester
Verwendbarkeit des Angebots:
Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.
Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Michaela Hopf (Erziehungswissenschaft), Prof. Dr. Irene Dittrich (Erziehungswissenschaft)
H1 Hauptmodule im Studienbereich
Professionelle Identität
Modul H 1.1 Theorien und Modelle der Kommunikation und Beratung
Regelungen der Prüfungsordnung:
|
|
Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss der
Module PP, E 1.2, E 1.4
Empfehlung: -
Prüfungsformen: Klausurarbeiten und besondere
Prüfungsformen (§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)
Testat: - |
Lehrveranstaltungen: |
SWS |
Kontakt- zeit |
Selbst-studium |
Prüfung |
Testat |
Credit-points |
Eine Veranstaltung: Theorien und Modelle der Kommunikation und Beratung |
4 SWS | 48 h
|
108 h |
H 1.1.1 |
- |
6 CP |
Summe |
| 48 h |
108 h |
|
|
|
|
4 SWS |
|
156 h |
|
|
6 CP |
| | | | | | | |
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 6 % in die Gesamtnote ein.
Weitere Informationen:
Lehrformen:
Vorträge, Präsentationen, Einzel- und Kleingruppenarbeit, Lektüre ausgewählter Texte, Diskussionen, interaktive Übungen, Simulationen, Rollenspiele, Gesprächsanalysen, Demonstrationen anhand von Filmsequenzen und ggf. Videoaufzeichnungen, methodengestützte Reflexionen
Gruppengröße:
35 – Richtgröße
Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:
Die Studierenden
- sind mit den zentralen Begrifflichkeiten von Kommunikation und Interaktion sowie mit Regeln, Mustern, Merkmalen und Störungen in der zwischenmenschlichen Kommunikation vertraut,
- verfügen über einen Überblick über verschiedene Theorien und Modelle der Kommunikation und Beratung sowie über vertiefte Kenntnisse zu ausgewählten Modellen,
- ordnen ausgewählte Theorien und Modelle im Hinblick auf das ihnen zugrundeliegende Menschenbild ein und verfügen über die Fähigkeit zur Analyse, Einschätzung und zum Vergleich verschiedener Theorien und Modelle der Kommunikation,
- verfügen über grundlegendes Wissen zu gruppendynamischen Einflüssen auf den Kommunikationsprozess und sind in der Lage, ihr Wissen auf bereits erlebte, aktuelle und zukünftige Kommunikation in Gruppen zu beziehen,
- kennen zentrale Aspekte der Moderation und erkennen die Bedeutung von Kommunikation für die Leitung von Gruppen und Teams.
Methodenkompetenzen:
Die Studierenden - können angemessen, situationsadäquat und flexibel in typischen beruflichen Situationen mit Eltern, Familien, Fachkräften und Vertreter*innen von Institutionen kommunizieren,
- sind in der Lage, über mündliche und schriftliche Interaktion professionellen Kontakt aufzubauen,
- erwerben kommunikative und exemplarisch vertieft beratungsmethodische Fertigkeiten für Einzelgespräche und Einzelberatungen mit Eltern,
- unterscheiden Alltags- von professioneller Kommunikation,
- verfügen über Fähigkeiten, Gruppengespräche im Team und mit Eltern unter Berücksichtigung ihrer Kenntnisse zu leiten und zu moderieren und bei Schwierigkeiten angemessen auf die Gruppe und auf Einzelne einzugehen.
Sozialkompetenzen:
Die Studierenden - üben erweiterte Fertigkeiten zum reflexiven Beziehungsaufbau über Kommunikation mit Eltern, pädagogischen Fachkräften, Teams und zum Agieren in gesellschaftlichen und institutionellen Strukturen ein,
- sind in der Lage, schwierige Kommunikationsstrukturen kritisch zu hinterfragen, kriteriengeleitet zu beurteilen und sich für Veränderungen einzusetzen,
- können ihr erworbenes Wissen auf typische Interaktions- und Beratungssituationen im Feld der Kindheitspädagogik und der Familienbildung anwenden und Kommunikationsprozesse entsprechend analysieren, steuern und reflektieren.
Subjektkompetenzen:
Die Studierenden - erkennen und analysieren Kommunikations- und Interaktionsprozesse mit Einzelnen und Gruppen in Institutionen,
- verstehen eigenes und das Verhalten anderer auch vor dem Hintergrund von Rollen und Strukturen in Gruppen und Institutionen,
- reflektieren eigene Einstellungen und Haltungen zur professionellen Interaktion mit Eltern und Familien,
- reflektieren theoriegeleitet Kommunikation und Interaktion in pädagogischen Situationen mit Erwachsenen.
Inhalte:
Zentrale Begrifflichkeiten rund um Kommunikation und Interaktion; Regeln, Muster, Merkmale und Störungen in der Kommunikation zwischen Personen, v.a. im Kontext pädagogischer Arbeit mit Eltern und Familien sowie in Teams; Modelle der Kommunikation und Beratung und ihre jeweiligen theoretischen Hintergründe mit exemplarischer Vertiefung (z.B. Watzlawick, Schulz von Thun, Cohn, Rogers, Gordon, Rosenberg, Berne, Satir, systemische und lösungsorientierte Beratung); Bedeutung und zentrale Aspekte nonverbaler Kommunikation; Gruppendynamische Einflüsse auf die Kommunikation; Moderation von Gruppenprozessen; Grundlagen der Gesprächsführung bei Konflikten; Kommunikation in typischen kindheits- und familienpädagogischen Settings
Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester
Verwendbarkeit des Angebots:
Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.
Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Elke Kruse (Erziehungswissenschaft)
H2 Hauptmodule im Studienbereich
Menschliche Entwicklung im sozialen Umfeld
Modul H 2.1 Einführung in die Diagnostik
Regelungen der Prüfungsordnung:
|
|
Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss der
Module PP und E 2.2
Empfehlung: -
Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)
Testat: - |
Lehrveranstaltungen: |
SWS |
Kontakt- zeit |
Selbst-studium |
Prüfung |
Testat |
Credit-points |
Eine Veranstaltung: Einführung in die Diagnostik und Förderung |
4 SWS | 48 h
|
108 h |
H 2.1.1 |
- |
6 CP |
Summe |
| 48 h |
108 h |
|
|
|
|
4 SWS |
|
156 h |
|
|
6 CP |
| | | | | | | |
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 6 % in die Gesamtnote ein.
Weitere Informationen:
Lehrformen:
Seminareinheiten, aktivierende Lehr-Lern-Methoden, Vortrag, Diskussion, Übungseinheiten, Fallarbeit in Kleingruppen
Gruppengröße:
35 – Richtgröße
Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:
Die Studierenden
- verfügen über Grundlagenwissen zu multifaktoriellen Bedingungsmodellen kindlicher Entwicklung,
- kennen Kriterien für die Einschätzung von kindlichem Denken, Fühlen und Verhalten,
-
kennen die Grundprinzipien diagnostischen Vorgehens und können die Qualität diagnostischer Instrumente bewerten (Gütekriterien, Fragestellung-/ Hypothesen- bzw. Theoriegeleitetes Vorgehen),
- verfügen über Grundlagenkenntnisse zu evidenzbasierten kind- und familienzentrierten Unterstützungsstrategien für zentrale Kompetenzbereiche (Sozial- emotionale Kompetenzen, Selbst- und Aufmerksamkeitssteuerung, Kommunikation und Sprache).
Methodenkompetenzen:
Die Studierenden - sind in die Lage, ihr Wissen zu multifaktoriellen Bedingungsmodellen kindlicher Entwicklung auf den Einzelfall anzuwenden und daraus eine individuelle Bedingungsanalyse abzuleiten,
- können individuelle Entwicklungsverläufe einschätzen,
- können eine Fragestellung für eine diagnostische Abklärung formulieren,
- können Förderstrategien für den Einzelfall formulieren.
Sozialkompetenzen:
Die Studierenden - sind in der Lage, Wertschätzung und Empathie gegenüber Kindern und Eltern auszudrücken,
- verfügen über für diagnostische Prozesse relevante, grundlegende Kommunikationskompetenzen (z.B. aktives Zuhören, Exploration).
Subjektkompetenzen:
Die Studierenden - sind sich der durch die eigene Person verursachten Fehlerquellen im diagnostischen Prozess bewusst,
- reflektieren eigene, subjektive Theorien und Hypothesen zu individuellen Entwicklungsverläufen,
- verfügen über eine wertschätzende, akzeptierende, nicht-wertende Haltung den Kindern und Familien gegenüber und richten ihr Handeln hieran aus,
- sind in der Lage, mit Widersprüchen und Uneindeutigkeit umzugehen (Ambiguitätstolerenz).
Inhalte:
Theoretische und empirische Befunde zu Diagnostik und Förderung von Lernprozessen
Grundlagenwissen zu multifaktoriellen Bedingungsmodellen kindlicher Entwicklung; Kriterien für die Einschätzung von Verhalten; Grundprinzipien diagnostischen Vorgehens; Grundkenntnisse der Interpretation diagnostischer Ergebnisse; Grundlagenkenntnisse zu kind- und familienzentrierten Unterstützungsstrategien für zentrale Kompetenzbereiche; Basisstrategien der Gesprächsführung mit Eltern und Kindern.
Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester
Verwendbarkeit des Angebots:
Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.
Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Denis Köhler (Psychologie)
Modul H 2.2 Theorien und Methoden der Erwachsenen- und Familienbildung
Regelungen der Prüfungsordnung:
|
|
Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss der
Module PP, E 2.1 , E 1.4
Empfehlung: -
Prüfungsformen: Besondere Prüfungsformen
(§ 21 RahmenPO SK)
Testat: - |
Lehrveranstaltungen: |
SWS |
Kontakt- zeit |
Selbst-studium |
Prüfung |
Testat |
Credit-points |
Eine Veranstaltung: Theorien und Methoden der Erwachsenen- und Familienbildung |
4 SWS | 48 h
|
108 h |
H 2.2.1 |
- |
6 CP |
Summe |
| 48 h |
108 h |
|
|
|
|
4 SWS |
|
156 h |
|
|
6 CP |
| | | | | | | |
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 6 % in die Gesamtnote ein.
Weitere Informationen:
Lehrformen:
Projektorientiertes Arbeiten, Einzel- und Kleingruppenarbeit, Kurzvorträge, Präsentationen, Lektüre ausgewählter Texte, Gruppen- und Plenumsdiskussionen, Reflexionsübungen, kreative Methoden
Gruppengröße:
35 – Richtgröße
Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:
Die Studierenden
- können theoretische Ansätze der Erwachsenenbildung benennen, unterscheiden und kritisch hinterfragen,
- sind vertraut mit den institutionellen, finanziellen, rechtlichen und personellen Grundlagen der Erwachsenenbildung und vertieft in Bezug auf die entsprechenden Grundlagen der Familienbildung,
- kennen spezielle Angebote zur Förderung elterlicher Erziehungskompetenzen (z.B. Elternkurse) und können diese in ihren Grundannahmen, zentralen Leitideen und Inhalten vergleichend analysieren,
- verfügen über ein klares Bild der Strukturen elternbildender Einrichtungen und deren Kooperationspartner und erkennen den Stellenwert einer konstruktiven Zusammenarbeit und Vernetzung elternunterstützender Institutionen untereinander sowie mit Kitas, Schulen und Kinderfreizeiteinrichtungen,
- setzen sich als Basis für ihre eigene Arbeit mit Effekten von Eltern- und Familienbildung auseinander,
- kennen die besonderen Lernvoraussetzungen und -möglichkeiten von Erwachsenen,
- verfügen über erweitertes Wissen zur Planung, Durchführung und Auswertung von Erwachsenenbildungsveranstaltungen.
Methodenkompetenzen:
Die Studierenden - verfügen über die Fähigkeit zur Analyse, zur Einschätzung und zum Vergleich verschiedener Ansätze professionellen methodischen Handelns in der Erwachsenen- und Familienbildung,
- können im Rahmen der Familien- und Elternbildung adäquate Angebote zielgruppenorientiert eigenständig konzeptionell planen, durchführen und auswerten,
- bewegen sich sicher im Hinblick auf die verschiedenen Elemente didaktischen Handeln in der Erwachsenen- und Familienbildung und können diese in ihren Handlungen berücksichtigen.
Sozialkompetenzen:
Die Studierenden - reflektieren aktuelle Herausforderungen für Eltern und Familien als Basis für die Konzeption von Angeboten,
- können Lernprozesse in Erwachsenengruppen gestalten,
- können Kooperationen zwischen Einrichtungen anregen und die Zusammenarbeit aktiv mitgestalten.
Subjektkompetenzen:
Die Studierenden - setzen sich mit dem Lernen und der Bildung Erwachsener auseinander,
- reflektieren eigene Bildungserfahrungen als Erwachsene und erkennen lernförderliche Strukturen,
- erkennen die Möglichkeiten und Grenzen erwachsenenpädagogischer Arbeit mit Eltern und Familien.
Inhalte:
Theoretische Ansätze der Erwachsenenbildung/Weiterbildung; Institutionelle, finanzielle, rechtliche und personelle Grundlagen der Erwachsenenbildung unter besonderer Berücksichtigung der Familienbildung; Zusammenarbeit verschiedener Institutionen im Rahmen der Elternbildung (z.B. Familienbildungsstätten, Familienzentren, Schulen); Effekte von Eltern- und Familienbildung; Lehren und Lernen in der Erwachsenenbildung: Didaktik, Programmplanung und -organisation, Angebotsplanung, -gestaltung und Evaluation unter Berücksichtigung erwachsenengerechten Lernens; Konzipierung bedarfsgerechter (Familien-)Bildungsangebote inkl. konkreter Schritte zur Umsetzung.
Die Methodenkompetenzen im Rahmen der Veranstaltung „Theorien und Methoden der Erwachsenen- und Familienbildung“ (Prüfung H 2.2) erlangen die Studierende im Rahmen von angeleiteten praktischen Übungen oder Simulationen mit Feedback.
Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester
Verwendbarkeit des Angebots:
Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.
Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Elke Kruse (Erziehungswissenschaft)
H3 Hauptmodule im Studienbereich
Gesellschaftliche Strukturen und Entwicklungen
Modul H 3.1 Einführung in die Diversität von Kindheit und Familie
Regelungen der Prüfungsordnung:
|
|
Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss der
Module PP, E. 1.2
Empfehlung: Erfolgreicher Abschluss des Moduls E 2.1
Prüfungsformen: Besondere Prüfungsformen
(§ 21 RahmenPO SK)
Testat: - |
Lehrveranstaltungen: |
SWS |
Kontakt- zeit |
Selbst-studium |
Prüfung |
Testat |
Credit-points |
Eine Veranstaltung: Einführung in die Diversität von Kindheit und Familie |
4 SWS | 48 h
|
108 h |
H 3.1.1 |
- |
6 CP |
Summe |
| 48 h |
108 h |
|
|
|
|
4 SWS |
|
156 h |
|
|
6 CP |
| | | | | | | |
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 6 % in die Gesamtnote ein.
Weitere Informationen:
Lehrformen:
Vorträge, Einzel- und Gruppenarbeit, Präsentationen, Lektüre ausgewählter Texte, Textanalysen, Gruppen- und Plenumsdiskussionen, (Selbst-)Reflexionsübungen, kreative Methoden, kollegiale Beratung, projektorientiertes Arbeiten mit kreativer Gestaltung
Gruppengröße:
35 – Richtgröße
Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:
Die Studierenden
- haben Kenntnisse über die Grundbegriffe einer Pädagogik der Vielfalt sowie von Konzepten der interkulturellen, der Gender- und der Inklusionspädagogik und einer vorurteilsbewussten Erziehung,
- verfügen über grundlegendes Wissen über Konzepte der inter- und transkulturellen, der geschlechtergerechten und der Inklusionspädagogik sowie einer vorurteilsbewussten Erziehung und können diese in ihren Grundannahmen darstellen,
- verfügen über grundlegende Kenntnisse über die verschiedenen Dimensionen von Heterogenität insbesondere von Kultur, Geschlecht, Behinderung und sozialer Ungleichheit im Kontext von Kindheit und Familie,
- sind in der Lage, unterschiedliche familiale Lebensweisen vor dem Hintergrund von Differenz zu betrachten,
- erlernen überblickartiges Wissen zu Ursachen, Formen und Folgen von sozialer Ungleichheit, Kultur, Behinderung und Geschlechtersozialisation,
- setzen sich mit Konstruktionen von Normalität und Abweichung auseinander,
- wissen, dass es zentrale Abkommen zu Menschen-, Kinder- und Behindertenrechten gibt,
- können Inklusions- und Exklusionsprozesse im Erziehungs- und Bildungssystem benennen und kritisch hinterfragen,
- verfügen über grundlegendes Wissen zum Intersektionalitätsansatz,
- entwickeln ein Bewusstsein für eine Unterscheidung von Anerkennung und Missachtung in pädagogischen Handlungsmustern, alltäglichen Kommunikationssituationen, räumlichen und zeitlichen Strukturen und in der pädagogischen Umgebung.
Methodenkompetenzen:
Die Studierenden - sind in der Lage, Verschiedenheit als zentralen Faktor bei der Planung, Durchführung und Auswertung von Angeboten für Kinder und Familien zu berücksichtigen,
- sind in der Lage, Zugangsbarrieren zu Einrichtungen zu identifizieren und Strategien zu deren Überwindung zu entwickeln,
- können Kindern in pädagogischen Institutionen unter Berücksichtigung ihrer verschiedenen kognitiven, motorischen, sprachlichen etc. Voraussetzungen und Fähigkeiten, ihres Geschlechts, ihrer Lebensumstände und ethnischen, kulturellen und religiösen Hintergründe differenzierte (Lern-)Angebote machen,
- sind in der Lage, ihr erworbenes Wissen auf situationsspezifische Kontexte der Praxis zu beziehen und ihre Schlussfolgerungen in begründetes professionelles Handeln zu übertragen.
Sozialkompetenzen:
Die Studierenden
- entwickeln ein Bewusstsein für Verschiedenheit und für Inklusions- und Exklusionsprozesse im Erziehungs- und Bildungssystem,
- erkennen einseitige Ausdrucksformen, Dominanz und Diskriminierung,
- entwickeln Empathie, Respekt gegenüber Andersheit, Offenheit und die Fähigkeit zum interkulturellen Dialog,
- erlangen Handlungs- und Reflexionsfähigkeit im Hinblick auf einen professionellen Umgang mit Verschiedenheit in Institutionen für Kinder und Familien.
Subjektkompetenzen:
Die Studierenden
- hinterfragen eigene Einstellungen zu den verschiedenen Dimensionen von Heterogenität,
- reflektieren ihren professionellen und persönlichen Umgang mit Verschiedenheit, die Problematik verfestigter Identifikationen und etikettierender Zuschreibungen und ihre eigene multiple Gruppenzugehörigkeit,
-
setzen sich mit eigenen Stereotypen und Vorurteilen über Unterschiede von Menschen hinsichtlich Geschlecht, kultureller Vielfalt, Behinderung, sozialer Angehörigkeit etc. auseinander,
-
entwickeln auf der Basis ihres Wissens Ansätze einer reflexiven Haltung im Hinblick auf eigene Einstellungen und Bilder zu bzw. von Bildung, Lernen und Inklusion in diversitätsspezifischer Perspektive.
Inhalte:
Begriffsklärungen zu Diversität, Heterogenität(-sdimensionen), Intersektionalität; Grundlagen einer Pädagogik der Vielfalt; exemplarische Auseinandersetzung mit den Dimensionen Kultur, Geschlecht, Behinderung, soziale Ungleichheit; Stereotype und Vorurteile über Unterschiede zwischen Menschen; Dimensionen von Heterogenität im Kontext von Kindheit und Familie; Konstruktionen von Normalität und Abweichung; zentrale Abkommen zu Menschen-, Kinder- und Behindertenrechten; Inklusions- und Exklusionsprozesse im Erziehungs- und Bildungssystem.
Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester
Verwendbarkeit des Angebots:
Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.
Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Katja Gramelt (Erziehungswissenschaft)
Modul H 3.2 Inklusionsorientierte und partizipative Grundlagen kindheitspädagogischen Handelns
Regelungen der Prüfungsordnung:
|
|
Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss der
Module PP, E 2.1 , E 1.2
Empfehlung: Erfolgreicher Abschluss des Moduls H 3.1
Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)
Testat: - |
Lehrveranstaltungen: |
SWS |
Kontakt- zeit |
Selbst-studium |
Prüfung |
Testat: |
Credit-points |
Eine Veranstaltung: Inklusionsorientierte und partizipative Grundlagen kindheitspädagogischen Handelns |
4 SWS | 48 h
|
108 h |
H 3.2.1 |
- |
6 CP |
Summe |
| 48 h |
108 h |
|
|
|
|
4 SWS |
|
156 h |
|
|
6 CP |
| | | | | | | |
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 6 % in die Gesamtnote ein.
Weitere Informationen:
Lehrformen:
Vorträge, Einzel- und Kleingruppenarbeit, Präsentationen, Literaturarbeit, Gruppen- und Plenumsdiskussionen, Reflexionsübungen, kreative Methoden, projektorientiertes Arbeiten
Gruppengröße:
35 – Richtgröße
Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:
Die Studierenden
-
können Partizipation und Inklusion im Kontext der Kinderrechte als handlungsleitende Schlüsselkonzepte in kindheitspädagogischen Settings einordnen,
-
verfügen über vertiefte Kenntnisse in einem ausgewählten Bereich im Kontext von Kindheit und Familie in Diversität,
-
kennen Konzepte aus diesem Bereich und können diese erläutern, einordnen und kritisch hinterfragen,
-
verfügen über vertieftes Wissen zu Ursachen, Formen und Folgen von spezifischen Ausgangslagen,
-
können Benachteiligungen aufzeigen, die entstehen bzw. die Kinder und Familien aufgrund ihrer spezifischen Ausgangslage erfahren und diese kritisch einordnen,
-
erkennen relevante gesellschaftliche und politische Einflussfaktoren,
-
kennen Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen und Konzepte einer chancengerechten Pädagogik,
-
kennen didaktische Ansätze für ein vorurteilsbewusstes Arbeiten in diversitätsorientierten Lerngruppen sowie zentrale Aspekte eines kindheitspädagogischen Handelns in Bezug zu Inklusion und Partizipation erläutern,
-
können pädagogische Praxen mit einer Perspektive der Kinderrechte analysieren, bewerten und kinderrechtsbasierte Handlungsalternativen entwickeln.
Methodenkompetenzen:
Die Studierenden
-
können differenzierte Angebote für Kinder und Familien unter Berücksichtigung verschiedener Ausgangslagen und vielfältiger Lerngruppen planen, durchführen und auswerten,
-
können konzeptionelle und gesellschaftliche Zugangsbarrieren kritisch einordnen und an der Überwindung arbeiten,
-
können didaktische Variablen kritisch im Hinblick auf spezielle Zielgruppen analysieren und implizite Benachteiligungen bei der Gestaltung ihrer Arbeit vermeiden,
-
erkennen auf Grundlage einer diversitätsbewussten Haltung die Bedeutung von Lebenslagen für den Alltag in Krippen, Kitas, Schulen, Einrichtungen der offenen Kinder und Jugendarbeit und der Familienbildung,
-
sind in der Lage, auf der Basis ihres Wissens spezifische Konzepte der Partizipation und Inklusion anzuwenden und in pädagogischen Handlungsplanungen zu berücksichtigen,
-
sind in der Lage, in heterogen zusammengesetzten Teams zu arbeiten.
Sozialkompetenzen:
Die Studierenden
-
erlangen Kooperationsfähigkeit in der themenorientierten kollegialen Zusammenarbeit und der Teamarbeit im Kontext von Heterogenität,
-
erlangen erweiterte Handlungs- und Reflexionsfähigkeit im Hinblick auf einen professionellen Umgang mit Verschiedenheit in Institutionen für Kinder und Familien,
-
können in der pädagogischen Arbeit exkludierende Handlungsstrategien und Kommunikationsmuster aufzeigen und Handlungsalternativen erarbeiten,
-
können sich in ihrem Bereich für chancengerechte Strukturen und gegen Benachteiligungen einsetzen.
Subjektkompetenzen:
Die Studierenden
-
hinterfragen vertieft eigene Einstellungen zu ausgewählten Bereichen von partizipativen, kindbezogenen sowie inklusionsorientierten Aspekten,
-
setzen sich exemplarisch vertieft mit Stereotypen und Vorurteilen über Unterschiede zwischen Menschen und deren Folgen auseinander,
-
reflektieren eigene adultistische, ableistische, klassistische, rassistische Stereotypen in ihren intersektionalen Verschränkungen hinsichtlich ihrer Wirklungen auf das professionelle Handeln,
-
reflektieren erweitert ihren professionellen und persönlichen Umgang mit Vielfältigkeit, die Problematik verfestigter Identifikationen und etikettierender Zuschreibungen und ihre eigene multiple Gruppenzugehörigkeit,
-
entwickeln eine professionelle Haltung und kindheitspädagogische Kompetenzen weiter,
-
sind in der Lage, mit Kindern, Eltern und Kolleg*innen partnerschaftlich Entwicklungsprozesse zu gestalten, können partizipative und inklusionsorientierte sowie kindbezogene Bedürfnisse und Rechte wahrnehmen und diese als Grundlage didaktischer Planung wertschätzen und anwenden.
Inhalte:
Vertiefte Auseinandersetzung mit Partizipation und Inklusion als Schlüsselkonzepte der Kindheitspädagogik sowie deren Implikationen für pädagogisches Handeln. Deutungsrahmen sind die VN-Kinderrechte. Vor diesem Hintergrund geht es um die Bedeutung von Vielfalt und Interdependenz von Heterogenitätsdimensionen für den Alltag in Krippen, Kitas, Schulen und Einrichtungen der Familienbildung sowie anderen pädagogischen Einrichtungen; den professionellen Umgang mit Verschiedenheit in Institutionen für Kinder und Familien; Wissen und exemplarische Vertiefung von Konzepten der inter- und transkulturellen, der geschlechtergerechten und der Inklusionspädagogik sowie einer vorurteilsbewussten Erziehung und Bildung; kindheitspädagogische Handlungs-orientierungen und Vertiefungen eines diversitätsbewussten Handelns im Kontext von Kindheit und Familie mit besonderem Fokus auf Inklusion und Partizipation; Verdeutlichung der Perspektive von Kindern; Ermöglichen von Teilhabe, Teilgabe und Teilsein aller Kinder und Familien unter Berücksichtigung von Mechanismen der Exklusion und des Ausschlusses; Diversität und Inklusion als zentrale Faktoren für didaktische Planungen von differenzierten Lern- und Bildungsangeboten mit dem Ziel der Ermöglichung von Erfahrungsräumen sowie Nutzung von persönlichen Ressourcenpools im Sinne einer inklusiven Didaktik; Begleitung von Kindern im Rahmen eines autonomen und demokratischen Miteinander mit einem Schwerpunkt auf den Lebensraum Kita; Anwendung von Partizipation als Handlungsprinzip von kindlichen Bildungsprozessen für ein Recht auf Mit- und Selbstbestimmung; Inhalte und Konsequenzen der VN-Kinderrechtskonvention sowie altersgerechte Vermittlung, Umsetzung und Heranführung; Wahrnehmung und Wahrung von Kinderrechten im pädagogischen Alltag.
Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester
Verwendbarkeit des Angebots:
Es besteht ein gemeinsames Angebot, das von Studierenden des Studienganges Kindheitspädagogik und Familienbildung und den Studierenden des fachbereichsinternen Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik besucht werden kann.
Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Katja Gramelt (Erziehungswissenschaft)
H4 Hauptmodul im Studienbereich
Rechtliche, institutionelle und
sozialwirtschaftliche Bedingungen
Modul H 4.1 Management und Qualitätsentwicklung als Leitungsaufgabe
Regelungen der Prüfungsordnung:
|
|
Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss der Module PP, E 4.1, E 1.1
Empfehlung: Erfolgreicher Abschluss des Moduls PR
Prüfungsformen: Besondere Prüfungsformen
(§ 21 RahmenPO SK)
Testat: - |
Lehrveranstaltungen: |
SWS |
Kontakt- zeit |
Selbst-studium |
Prüfung |
Testat |
Credit-points |
Eine Veranstaltung: Management und Qualitätsentwicklung als Leitungsaufgabe |
4 SWS | 48 h
|
108 h, davon mind. 8 h Hospitation |
H 4.1.1 |
- |
6 CP |
Summe |
| 48 h |
108 h |
|
|
|
|
4 SWS |
|
156 h |
|
|
6 CP |
| | | | | | | |
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 6 % in die Gesamtnote ein.
Weitere Informationen:
Lehrformen:
Vorträge, Gruppenarbeiten zu ausgewählten Themen, Präsentation von Arbeitsergebnissen der Studierenden, Textarbeit, Arbeit in Kleingruppen, Erprobung verschiedener Methoden der Personal- und Teamentwicklung, projektartige Bearbeitung von praktischen Konzeptions- und Evaluationsaufgaben
Gruppengröße:
35 – Richtgröße
Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:
Die Studierenden
-
können die Aufgabengenbereiche von Leitungen in Einrichtungen der Kindheitspädagogik unterscheiden,
-
können die Grundlagen des systemischen Sozial- und Personalmanagements beschreiben,
-
können die Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens, Finanzierungsmodelle sowie die besondere Struktur und die praktische Abwicklung der Finanzierung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen umreißen,
-
können die Grundlagen des pädagogischen und betriebswirtschaftlichen Controllings differenzieren, Controllingssysteme und -instrumente einordnen und deren Bedeutung für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen erkennen,
-
können die Instrumente des Personalmanagements sowie Modelle für die Planung und Gestaltung von Arbeitszeit und Personaleinsatz wiedergeben,
-
können grundlegende Ziele, Begrifflichkeiten und Verfahren des Qualitätsmanagements in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe definieren,
-
können fachliche Diskurse über verschiedene Qualitätsmanagement- und Qualitätsentwicklungs-Systeme in die jeweilige Fachdiskussion einordnen,
-
können einen Überblick über einschlägige Ansätze des Qualitätsmanagements und der Qualitätsentwicklung (z.B. über die Nationale Qualitätsinitiative und deren Ziele, Inhalte und Ergebnisse) geben,
-
können die Funktionen, Inhalte, Anforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten einer Einrichtungskonzeption benennen,
-
können die Grundsätze der Zielfindung und Zielformulierung anwenden,
-
können die Entwicklungsphasen eines Teams sowie die Rollen und Funktionen der einzelnen Teammitglieder erklären,
-
können die Grundlagen des Konfliktmanagements und die Schritte der Konfliktlösung benennen.
Methodenkompetenzen
Die Studierenden
-
sind in der Lage, Aufgaben für die Leitung einer Einrichtung aus den gesetzlichen Grundlagen für die Kinder- und Jugendhilfe, die Schule und die Familienbildung abzuleiten,
-
sind in der Lage, Entwicklungsprozesse in Einrichtungen der Kindheitspädagogik zu begleiten,
-
sind in der Lage, Qualitätskriterien pädagogischer Prozesse mit den Instrumenten interner und externer Evaluation so zu verknüpfen, dass eine positive Entwicklung der pädagogischen Prozesse in der Einrichtung ermöglicht wird,
-
können eine Konzeption entwickeln,
-
sind in der Lage, Berichte zu verfassen.
Sozialkompetenzen:
Die Studierenden
-
können Gruppenprozesse moderieren,
-
können exemplarische Methoden der Konzeptions- oder Teamentwicklung oder der Evaluation im Team anwenden.
Subjektkompetenzen:
Die Studierenden
-
reflektieren ihr eigenes Rollenhandeln im Team und sind in der Lage, einem Team Gestaltungsspielräume zu eröffnen,
-
reflektieren und evaluieren ihr eigenes Handeln in pädagogischen Kontexten auf der Grundlage fachlicher Qualitätskriterien.
Inhalte:
-
Management von Einrichtungen der Kindheitspädagogik:
-
Systemisches Sozial- und Personalmanagement,
-
Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens und Finanzierung,
-
Grundlagen des Controllings (Systeme, Instrumente, Kennzahlen, Berichte),
-
Grundlagen des Personalmanagements und der Personalplanung,
-
Rechtliche Grundlagen des Leitungshandelns.
-
Qualität in Einrichtungen der Kindheitspädagogik partizipativ entwickeln:
-
Funktionen, Inhalte und Qualitätskriterien einer Konzeption sowie Methoden der Konzeptionsentwicklung,
-
Grundlagen des Qualitätsmanagements und der Qualitätsentwicklung, Zielfindung und Zielformulierung, Ziele, Inhalte und Ergebnisse der nationalen Qualitätsinitiative,
-
Einsatz und Umfang der externen und internen Evaluation im Rahmen von Qualitätsentwicklungsprozessen,
-
Partizipative Entwicklungsprozesse gestalten und begleiten.
Die Methodenkompetenzen dieser Veranstaltung (Prüfung H4) erlangen Studierende im Rahmen von angeleiteten praktischen Übungen in der Lehrveranstaltung sowie im Rahmen der Durchführung von Aufgaben an einem Praxisort im Umfang von mind. 8 Kontaktstunden und deren Dokumentation.
Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester
Verwendbarkeit des Angebots:
Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.
Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Irene Dittrich (Erziehungswissenschaft)
H5 Hauptmodule im Studienbereich
Bildungsbereiche in Kultur, Ästhetik, Medien
Modul H 5.1 Sprache und Literacy (inkl. Literatur)
Regelungen der Prüfungsordnung:
|
|
Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss der Module PP, E 1.2
Empfehlung: Erfolgreicher Abschluss der Module H 2.1, E 2.2
Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)
Testat: - |
Lehrveranstaltungen: |
SWS |
Kontakt- zeit |
Selbst-studium |
Prüfung |
Testat |
Credit-points |
Eine Veranstaltung: Sprache und Literacy (inkl. Literatur) |
4 SWS | 48 h
|
108 h |
H 5.1.1 |
- |
6 CP |
Summe |
| 48 h |
108 h |
|
|
|
|
4 SWS |
|
156 h |
|
|
6 CP |
| | | | | | | |
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls mit 6 % in die Gesamtnote ein.
Weitere Informationen:
Lehrformen:
Vorträge, Textanalysen, Kleingruppenarbeit im Seminarrahmen, Beobachtungsübungen, Hospitationen/Praxisbesuche, Referate und Präsentationen, Praxisprojekte, Reflexions- und Kommunikationsübungen, Rollenspiele
Gruppengröße:
35 – Richtgröße
Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:
Die Studierenden
- sind mit den Grundstrukturen der deutschen Sprache vertraut und können die verschiedenen Sprachebenen Prosodie und Phonetik, Semantik und Lexik, Morphologie und Syntax sowie Pragmatik unterscheiden, die im Spracherwerb bedeutsam sind,
- kennen Theorien des Spracherwerbs, verstehen den Spracherwerb als komplexe Entwicklungsaufgabe im Kindesalter und sind mit seinen Verläufen und individuellen Unterschieden vertraut,
- verfügen über Kenntnisse zum Erwerb nicht nur einer Sprache, sondern sind mit den verschiedenen Möglichkeiten des Zweit- und Mehrspracherwerbs vertraut und können Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Erwerbsverläufen benennen und vergleichen,
- kennen Störungen der Sprache und des Sprechens im frühen Kindesalter,
- sind mit den theoretischen Aspekten des frühkindlichen Literacy-Erwerbs vertraut und wissen um Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten in der pädagogischen Praxis,
- verfügen über Kenntnisse zu verschiedenen Instrumenten der pädagogischen Diagnostik des kindlichen Sprachstands und können diese Instrumente vergleichen, einschätzen und ihre Nutzung für verschiedene Kontexte bewerten,
- kennen verschiedene Konzepte der pädagogischen Sprachförderung, sind mit den Anwendungsmöglichkeiten und –grenzen sowie deren Wirksamkeit vertraut,
-
kennen die Grundbegriffe der Literaturtheorie und -pädagogik und können diese beschreiben, analysieren und anwenden,
- wissen um die Bedeutung von Sprachkompetenzen für die Bildungsbiographie von Kindern und sind mit den Anforderungen von nationalen Bildungs- und Erziehungsempfehlungen sowie Bildungs- und Erziehungsplänen vertraut.
Methodenkompetenzen:
Die Studierenden - sind in der Lage verschiedene sprachförderliche Interaktionsstrategien zielführend und reflektiert einzusetzen,
- können verschiedene Instrumente zur Erfassung des Sprachstands von ein- und mehrsprachig aufwachsenden Kindern einsetzen, auswerten, bewerten und als Grundlage für die Planung von individuellen pädagogischen Förderangeboten sowie Gesprächen mit Eltern nutzen,
- können die ein- und mehrsprachige kindliche Sprachentwicklung in verschiedenen Situationen des pädagogischen Alltags gezielt unterstützen und fördern im Sinne alltagsintegrierter Sprachförderkonzepte,
- sind in der Lage kompetenzorientierte Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für den frühkindlichen Literacy-Erwerb anzubieten,
-
entwickeln eigenständig Übungen und Ideen für Schreib- und Sprachspiele im Hinblick auf die allgemeine ästhetische Erziehung,
- können Sprache, Ästhetik und Literatur für die Vermittlung analysieren und kreative Möglichkeiten für deren pädagogische Umsetzung finden.
Sozialkompetenzen:
Die Studierenden - erkennen die Bedeutung von Interaktionssituationen zwischen pädagogischen Fachkräften und Kindern für deren Spracherwerb,
- verfügen über grundlegende Fertigkeiten zum reflexiven Beziehungsaufbau mit Kindern zur Gestaltung sprachförderlicher Interaktions- und Bildungssituationen,
- üben erweiterte Fähigkeiten zur Gestaltung von Gesprächs- und Beratungssituationen mit Eltern, die den Austausch über die kindliche Sprachentwicklung zur Grundlage haben,
- sind zu empathischer und entwicklungsfördernder Kommunikation mit Kindern ab der Geburt in der Lage,
- erkennen literarisch-ästhetische Arbeit vor dem Hintergrund der Entwicklung sprachlicher Prozesse in ihrer spezifischen Anwendung für Kommunikationsprozesse.
Subjektkompetenzen:
Die Studierenden -
sind sich ihrer eigene Sprachpersönlichkeit bewusst und reflektieren diese für ihre pädagogische Rolle,
-
nutzen Kommunikations- und Interaktionsstrukturen in der pädagogischen Praxis als sprachförderliche Gelegenheiten,
-
sind sich der Vorbildfunktion des eigenen Sprachverhaltens bewusst und sind in der Lage, diese im Team reflexiv weiterzuentwickeln,
-
reflektieren den Umgang mit ihrer eigenen Wahrnehmung und Sprache vor dem Hintergrund der literarisch-ästhetischen Praxis.
Inhalte:
Theorien der Sprachentwicklung, Grundlagen des Spracherwerbs (Meilensteine, Mechanismen und Einflussvariablen), Begriffe und Konzepte der Mehrsprachigkeit, Zweitspracherwerb, Grundlagen von Spracherwerbsstörungen und Sprachentwicklungsverzögerungen, Grundlagen des Schriftspracherwerbs und der Literacy, Grundlagen der Sprachdiagnostik, zentrale diagnostische Verfahren zur Erfassung des kindlichen Sprachstands, Konzepte der Sprachförderung, Sprachfördermethoden und -strategien, Sprachförderkompetenz, Grundlagen literarisch-ästhetischer Arbeit mit Kindern und Familien vor dem Hintergrund der Vermittlung von sprachspielerischen und -pädagogischen Ansätzen.
Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester
Verwendbarkeit des Angebots:
Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.
Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Michaela Hopf (Erziehungswissenschaft)
Modul H 5.2 Vertiefung ausgewählter Bildungsbereiche (inkl. Literatur)
Regelungen der Prüfungsordnung:
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|
Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss der Module PP, E 1.3, E 1.2
Empfehlung: -
Prüfungsformen: Besondere Prüfungsformen
(§ 21 RahmenPO SK)
Testat: Testat (§ 17 Abs. 4 der RahmenPO SK) |
Lehrveranstaltungen: |
SWS |
Kontakt- zeit |
Selbst-studium |
Prüfung |
Testat |
Credit-points |
Eine Veranstaltung im Wahlpflichtbereich aus den Teil-Lehrgebieten (Neue) Medien, Mathematische Bildung, naturwissenschaftlich-technische Bildung, Gesundheit und Ernährung oder einem weiteren Bildungsbereich. Insgesamt müssen in diesem Modul zwei verschiedene Teil-Lehrgebiete gewählt werden. |
2 SWS | 24 h
|
54 h |
- |
H 5.2.1 |
3 CP |
Eine Veranstaltung im Wahlpflichtbereich aus den Teil-Lehrgebieten (Neue) Medien, Mathematische Bildung, naturwissenschaftlich-technische Bildung, Gesundheit und Ernährung oder einem weiteren Bildungsbereich Insgesamt müssen in diesem Modul zwei verschiedene Teil-Lehrgebiete gewählt werden. |
2 SWS |
24 h |
54 h, davon mind. 8 h Hospitation |
H 5.2.2 |
- |
3 CP |
Summe |
|
52 h |
108 h |
|
|
|
|
4 SWS |
|
156 h |
|
|
6 CP |
| | | | | | | |
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls mit 6 % in die Gesamtnote ein.
Weitere Informationen:
Lehrformen:
Vorträge, Präsentationen und Referate, Übungseinheiten, Projekte, kreative Methoden (mit Experimentieren, Erproben von Materialien, Bewegungsübungen, etc.), Exkursionen, Rollenspiele
Gruppengröße:
35 – Richtgröße
Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:
Die Studierenden
-
kennen interdisziplinäre Dimensionen/Theorien
des jeweiligen Bildungsbereichs (z. B. im Bereich neue
Medien: Konzepte
der ästhetischen
Bildung, Modelle
der Kreativitätsförderung) und sind in
der Lage, bildungsbereichsübergreifende Verknüpfungen herzustellen, z.B. zwischen Sprache und kognitiver Entwicklung, Spiel, sozial-emotionaler Entwicklung und
dem Umgang mit Virtualität,
-
kennen Ergebnisse
der Forschung in
Bezug auf
den Bildungsbereich (z.B. im Bereich naturwissenschaftlich-technischer Bildung zu geeigneten didaktischen Lehr-Lern-Settings, kognitiven Entwicklungstheorien, Gestaltung kognitiv aktivierender Interaktionen),
-
kennen medienpädagogische
Methoden und Konzepte zur Arbeit mit
neuen Medien mit Kindern und
Familien (bei
der Wahl
einer Veranstaltung im Teil-Lehrgebiet neue Medien),
-
kennen mögliche Risiken
der Entwicklung (z.B. in
der Nutzung
der Interaktionsmöglichkeiten
des Internets
(insbesondere für Kinder), Gesundheitseinschränkungen durch unangemessene Ernährungsweisen,
-
kennen grundlegende Theorien und Begriffe somatischer
Bildung, insbesondere
der Salutogenese (bei Wahl
einer Veranstaltung im Teil-Lehrgebiet Gesundheit und Ernährung),
-
kennen Verfahren zur Diagnostik und verfügen
über sichere Kenntnisse
zu möglichen schützenden/entwicklungsunterstützenden Maßnahmen und Förderung,
-
kennen entwicklungs- und kognitionspsychologische Konzepte und Voraussetzungen
zum Lernen bestimmter Inhalte und
Kompetenzen, z. B. im Bereich Naturwissenschaft und Technik sowie Mathematik (bei Wahl
einer Veranstaltung im Teil-Lehrgebiet Naturwissenschaft-Technik oder Mathematik),
- kennen ernährungsphysiologische Konzepte für Einrichtungen für Kinder von null bis 14 Jahren, wissen um die Bedeutung einer gesunden Ernährung und kennen Methoden zur Förderung eines gesunden, ausgewogenen Ernährungsverhaltens (bei Wahl einer Veranstaltung im Teil-Lehrgebiet Gesundheit und Ernährung),
- wissen
um die
heterogenen Lernvoraussetzungen
der Kinder in allen Bildungsbereichen und
kennen Möglichkeiten
der Differenzierung, Individualisierung und Förderung.
Methodenkompetenzen:
Die Studierenden - können zwischen unterschiedlichen pädagogischen Handlungsformen (z.B. Vermitteln/Lehren,
Beraten, Leiten, Fördern, Organisieren, Aktivieren) unterscheiden und diese
bei der Gestaltung von (z.B. medienpädagogischen/gesundheitsfördernden/naturwissenschaftlichen) Aktionen anwenden,
- verfügen über ein differenziertes Methodenrepertoire (z.B. übertragbares kontextuales "Lernen lernen", alltagsintegriertes Aufgreifen von Themen und Fragestellungen, flexibles Gestalten, kritisches Reflektieren)
und können dieses in jeweiligen (z.B. medienbezogenen/naturwissenschaftlichen/ mathematischen u.a.) Handlungsfeldern orientiert an der Adressatengruppe und den individuell heterogenen Voraussetzungen einsetzen,
-
kennen unterschiedliche,
auf die Herausforderungen kindlicher Lebenswelten und (ggf. auch mobiler)
Kommunikationsprozesse fokussierte, didaktisch-methodische Konzepte zur Gestaltung von Lehr-Lern-Prozessen im Alltag und können diese fachlich fundiert in praktisches
Handeln umsetzen,
- sind -abhängig von
der Wahl
des Teil-Lehrgebiets- in
der Lage, Angebote
z. B. zur Gesundheitsförderung, Medienpädagogik oder mathematischen Bildung für und mit
Kindern und
Familien praktisch anzuleiten und auszuwerten,
- können bildungsbereichsspezifische Projekte und
Maßnahmen, z.B. im Bereich körperlichen Wohlbefindens mit
den Aspekten Ernährung/Bewegung/Entspannung (je nach Wahl auch mit
neuen Medien, naturwissenschaftlich-technischem oder anderem Kontext) planen, durchführen
und auswerten,
- können Kindern und
Familien Chancen
und Risiken
der Kommunikation, Interaktion und Gestaltung mit
neuen Medien vermitteln (bei Wahl
einer Veranstaltung im
entsprechenden Teil-Lehrgebiet).
Sozialkompetenzen:
Die Studierenden - können kinder- und jugendgemäße Ausdrucksweisen (z.B. in
neuen Medien/Literatur/Kunst/Körperlichkeit) interpretieren,
- können in, mit
und über die Inhalte
des Bildungsbereichs (z.B. neue
Medien/Naturwissenschaften/Mathematik) mit Kindern, Jugendlichen und
Familien kommunizieren,
- akzeptieren
Grenzen der Kommunikation
zwischen Kindern/Jugendlichen und
Erwachsenen (z.B. über Inhalte
und Formen im
Umgang mit
neuen Medien, über Konzepte theoretischer Weltzugänge),
-
erkennen lebensweltbezogene Besonderheiten (der auch
online realisierten) "peer-group-Kommunikation" von Kindern,
- begreifen Kinder in Kommunikationsprozessen als Ko-Konstrukteure von Bildung, gestalten ihre Gesprächsführung alters- und situationsgerecht und setzen interaktionsfördernde Kommunikationsstrategien ein,
- können -je nach Wahl
des Teil-Lehrgebietes- Eltern
z. B. die Bedeutung von
neuen Medien/Gesundheitsförderung/mathematischem/naturwissenschaftlich-technischem/sozialem Lernen kommunikativ vermitteln
und sie in die pädagogische Arbeit einbeziehen,
- bringen Konzepte und
Methoden des jeweiligen Bildungsbereichs in
den Gesamtkontext
einer Organisation ein und sind in
der Lage, (z.B. mathematische, naturwissenschaftlich-technische, gesundheitsbezogene, mediale o.a.) Bildung nicht
nur in ihrer
eigenen Arbeit, sondern auch im
Kontext einer Organisation durch kontinuierliche Dokumentation und Evaluation abzusichern und
zu verbessern.
Subjektkompetenzen:
Die Studierenden - reflektieren das
eigene (z.
B. Kommunikations-, Sprach-, Experimentier-, Ernährungs-) Verhalten (z.B. in
neuen Medien, nonverbaler und verbaler Kommunikation, Ernährung, Naturwissenschaften) und
setzen sich (selbst-) kritisch
damit auseinander,
- können ihre
eigene (z.B.
Medien-, Ernährungs-) Biografie und ihre Erfahrungen
beim Erlernen bestimmter
Inhalte (z.
B. Mathematik, Naturwissenschaft)
beschreiben und sowohl ihre Bedeutung für die Entwicklung
der Persönlichkeit
benennen als auch
deren Reichweite für ihr pädagogisches Handeln durchdringen.
Inhalte:
- Die Studierenden beschäftigen sich in
den Lehrveranstaltungen dieses Moduls wissenschaftlich-theoretisch und methodisch-praktisch mit
dem jeweiligen Themenfeld: hierzu zählen z.B.
- theoretische
Grundlagen der jeweiligen Fachdisziplin (z.
B. Medien, Gesundheit und Ernährung, Naturwissenschaft), Interdisziplinäre Dimensionen/Theorien von Kultur, Ästhetik,
Medien im Bereich
der neuen Medien (z.
B. Konzepte der ästhetischen Bildung, Modelle
der Kreativitätsförderung),
der kognitiven Aktivierung über Interaktionsstrategien/körperlicher Entwicklung/Ernährungs- und Gesundheitsbildung/Theorien von Welt,
- fachdidaktische Grundlagen der jeweiligen Fachdisziplin für die Altersgruppen der null bis 14-Jährigen,
- allgemeine didaktische Grundlagen der Kindheitspädagogik (z.B. alltagsintegrierte vs. additive Ansätze der Bildung),
- Erfassung
der individuellen und
peer-group-bezogenen Entwicklung im jeweiligen
Bereich; insbesondere die
Verknüpfung institutionell unterschiedlicher Zugangsweisen in Kindertageseinrichtungen, Schulen,
offener Kinder- und
Jugendarbeit und
den entwicklungsbedingten Interessen und Bedürfnissen
der Kinder (individuell wie auch altersspezifisch),
- historische
und theoretische Grundlagen von Medienpädagogik und
Medienkompetenz, z. B. in
den neuen Medien (bei Wahl
des entsprechenden Teil-Lehrgebietes) anhand beispielhafter
Themen (z. B. Kenntnis, Gestaltung, Reflexion, Handeln und Bewerten von und mit neuen Medien). Als "neue Medien" werden in diesem Modul Computeranwendungen zur Kommunikation und Gestaltung, insbesondere im Internet (World Wide Web, in sozialen Netzwerken, Chats, virtuellen Welten, Computerspielen, etc.) verstanden.
Die Methodenkompetenzen im Rahmen der Veranstaltung, in der die Prüfung E 5.2.2 abgelegt wird, erlangen Studierende im Rahmen von angeleiteten praktischen Übungen in der kooperierenden Begleitung von Lehrenden in Theorie und am Praxisort im Umfang von mind. 8 Kontaktstunden.
Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester
Verwendbarkeit des Angebots:
Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.
Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Michaela Hopf (Erziehungswissenschaft)
Modul H 5.3 Musik
Regelungen der Prüfungsordnung:
|
|
Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls PP
Empfehlung: -
Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)
Testat: - |
Lehrveranstaltungen: |
SWS |
Kontakt- zeit |
Selbst-studium |
Prüfung |
Testat |
Credit-points |
Eine Veranstaltung: Musik |
4 SWS | 48 h
|
108 h |
H 5.3.1 |
- |
6 CP |
Summe |
| 48 h |
108 h |
|
|
|
|
4 SWS |
|
156 h |
|
|
6 CP |
| | | | | | | |
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 6 % in die Gesamtnote ein.
Weitere Informationen:
Lehrformen:
Vorlesung, Seminare mit Referaten und Praxiseinheiten, Übungseinheiten, Textarbeit, Kleingruppenarbeit, Praxisbesuche/Exkursionen, Referate, Präsentationen, Lehr-Lern-Gespräche, Projektarbeit
Gruppengröße:
30 – verbindlich
Lernergebnisse:
Fachkompetenzen
Die Studierenden
- kennen die Grundbegriffe der Musikpädagogik im Kindesalter und können diese beschreiben und verwenden,
- kennen und verstehen die Verbindung von Entwicklung des Musikerlebens im Zusammenhang mit Entwicklung sozialer, emotionaler und kognitiver Kompetenzen,
- kennen verschiedene Theorien und empirische Untersuchungen, die die Bedeutung der musikalischen Entwicklung als Bestandteil der persönlichen und sozialen Entwicklung von Kindern (Entwicklungsaufgaben) aufzeigen,
- verfügen über Kenntnisse verschiedener pädagogischer Konzepte der musikalischen Förderung im Kindesalter und können diese auf verschiedene Handlungsfelder der Kindheitspädagogik und Familienbildung bezogen anwenden,
- können unterschiedliche Kompetenzebenen (z.B. soziale, emotionale, motorische und kognitive Fähigkeiten) differenzieren, die durch musikalische Förderung verbessert werden können,
- ordnen musikalische Früherziehung in allgemeine Konzepte der Bildung und der Gesundheitsförderung im Kindesalter ein und können entsprechende konzeptionelle Arbeiten in den Institutionen der Kindheitspädagogik und Familienbildung erarbeiten,
- kennen ein breites Repertoire von Rhythmus- und Tanzspielen, Übungen zur Förderung der musikalischen Entwicklung sowie musikalischer Angebote für Kinder und Familien und können diese initiieren, moderieren bzw. anleiten.
Methodenkompetenzen
Die Studierenden - können zwischen unterschiedlichen pädagogischen Handlungsformen (z.B. Unterrichten, Beraten, Arrangieren, Animieren) unterscheiden und diese bei der Gestaltung von musikpädagogischen Situationen anwenden,
- verfügen über ein differenziertes Methodenrepertoire (z.B. von der Improvisation zu Lernen am Modell) und können dieses im Handlungsfeld voraussetzungsorientiert und differenziert einsetzen,
- kennen unterschiedliche didaktisch-methodische Konzepte zur Gestaltung von musikalisch-rhythmischen Situationen und können diese fachlich fundiert in praktisches Handeln umsetzen,
- sind in der Lage, musikalische Angebote für und mit Kindern (ggf. mit ihren Eltern) in Institutionen der Kindheitspädagogik und Familienbildung praktisch anzuleiten und auszuwerten,
- können musikpädagogische Projekte und Maßnahmen in Institutionen der Kindheitspädagogik und Familienbildung planen, durchführen und auswerten,
- sind in der Lage, fantasievolle Spielanregungen in Musik, Bewegung und Tanz zu kreieren und zu gestalten.
Sozialkompetenzen
Die Studierenden - können die Bedeutung von Musik und Tanz im Kontext der kindlichen Entwicklung, insbesondere auch im Rahmen von Institutionen der Kindheitspädagogik und Familienbildung, begründen und in den fachlichen Diskurs mit einbringen,
- haben die Fähigkeit, sich in die musikalischen Welten und Bewegungsfantasien von Kindern empathisch einzufühlen,
- akzeptieren Grenzen und Interessen der Kinder und Erwachsenen bei der Umsetzung von musikalischen Aufgaben,
- können musikalische und körperbezogene Entwicklungsbedarfe der Kinder thematisieren und in die Kommunikation mit Kindern und deren Eltern verantwortungsvoll einbringen,
- haben die Fähigkeit, Kinder auf Herausforderungen und Möglichkeiten (Chancen) durch Musik und Bewegung neugierig zu machen und deren Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten zu stärken.
Subjektkompetenzen
Die Studierenden - können eigene persönliche Stärken, Kompetenzen und Entwicklungsbedarfe im Musikbereich thematisieren und durchdenken,
- reflektieren das eigene musikalische Verhalten, die eigenen musikalischen Präferenzen und setzen sich (selbst-) kritisch damit auseinander,
- können ihre eigene musikalische Biografie beschreiben und die Bedeutung von Musik, körperlicher Aktivität und Tanz für die eigene Entwicklung benennen.
Inhalte:
Grundlagen der Musikpädagogik, deren Grundbegriffe und verschiedene pädagogische Konzepte; Dimensionen des Lernens und der Bildung durch Bewegungsförderung; Musik-, Tanz- und Darstellungsspiele und ihre Anwendungsmöglichkeiten in der Kindheitspädagogik und Familienbildung; Zusammenhang zwischen Musik und Kreativität; Praktische Modelle der musikalischen Förderung in verschiedenen Lebensaltern von Kindern (z. B. JeKi, Felix) und in verschiedenen Institutionen der Kindheitspädagogik und Familienbildung (Musikschule, Bambini, musikalische Frühförderung in Kitas, Felix, musikalische Angebote in Institutionen der Familienbildung); didaktisch-methodische Konzepte der musikalischen Förderung von Kindern; Planungs-, Durchführungs- und Auswertungsprinzipien musikalischer Angebote für Kinder und Familien
Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester
Verwendbarkeit des Angebots:
Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.
Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Alicia de Bánffy-Hall (Kultur, Ästhetik, Medien, Musik)
Schwerpunkte
Modul SP 1 Variabler Schwerpunkt
Regelungen der Prüfungsordnung:
|
|
Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss aller Module der Eingangsphase
Empfehlung: -
Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)
Testat: - |
Lehrveranstaltungen: |
SWS |
Kontakt- zeit |
Selbst-studium |
Prüfung |
Testat |
Credit-points |
Drei Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich eines im Rahmen der Ziele und Inhalte des Studiengangs einschlägigen individuellen Schwerpunktes, der von den Studierenden selbst zusammengestellt wird. Der Schwerpunkt muss vor der Belegung der Lehrveranstaltungen bei der Studiengangsleitung beantragt werden. |
4 SWS | 48 h |
108 h |
SP 1.1 |
- |
6 CP |
4 SWS | 48 h |
108 h |
SP 1.2 |
- |
6 CP |
4 SWS | 48 h |
108 h |
SP 1.3 |
- |
6 CP |
Summe |
|
144 h |
324 h |
|
|
|
|
12 SWS |
|
468 h |
|
|
18 CP |
| | | | | | | |
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.
Weitere Informationen:
Lehrformen:
entsprechend der gewählten Schwerpunktveranstaltungen (s.u.)
Gruppengröße:
35 – Richtgröße
Lernergebnisse:
Die Lernergebnisse dieses variablen, vom Studierenden individuell zusammengestellten Schwerpunktes werden von den Studierenden in Abstimmung mit der Studiengangsleitung gemäß der Profilbildungsidee analog zu den angebotenen Schwerpunkten formuliert.
Inhalte:
Als Schwerpunkt kann neben den zuvor beschriebenen Schwerpunkten auch ein im Rahmen der Ziele und Inhalte des Studiengangs einschlägiger individueller Schwerpunkt von den Studierenden selbst zusammengestellt werden. Hierzu werden von den Studierenden drei inhaltlich aufeinander bezogene oder zu beziehende Lehrveranstaltungen im Umfang von je 4 SWS ausgewählt - insbesondere auch aus Studienangeboten von Hochschulen im Ausland oder unter Einbeziehung dieser. In jedem Fall muss dieser „Variable Schwerpunkt“ VOR DER BELEGUNG von Lehrveranstaltungen mit dem entsprechenden Formular des Studiengangs beantragt werden. Angegeben werden müssen vor allem die Lehrveranstaltungen, die belegt werden sollen (Titel, Inhalte, Niveau, Umfang, Creditpoints) und die hiermit angestrebten Learning Outcomes, die zusammen zu einem klar zu benennenden Profil führen sollen. Über die Anerkennung entscheidet die Studiengangsleitung.
Häufigkeit des Angebots:
Jedes Semester
Verwendbarkeit des Angebots:
Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.
Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Irene Dittrich (Erziehungswissenschaft)
Modul SP 2 Schwerpunkt Beratung
Regelungen der Prüfungsordnung:
|
|
Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss aller Module der Eingangsphase
Empfehlung: -
Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)
Testat: - |
Lehrveranstaltungen: |
SWS |
Kontakt- zeit |
Selbst-studium |
Prüfung |
Testat |
Credit-points |
Drei Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich aus mindestens zwei verschiedenen Lehrgebieten oder Teil-Lehrgebieten |
4 SWS | 48 h |
108 h |
SP 2.1 |
- |
6 CP |
4 SWS | 48 h |
108 h |
SP 2.2 |
- |
6 CP |
4 SWS | 48 h |
108 h |
SP 2.3 |
- |
6 CP |
Summe |
|
144 h |
324 h |
|
|
|
|
12 SWS |
|
468 h |
|
|
18 CP |
| | | | | | | |
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.
Weitere Informationen:
Lehrformen:
Impulsreferate, Lehr-Lern-Gespräche, Übungen/Training, Rollenspiele, Gruppenarbeiten
Gruppengröße:
35 – Richtgröße
Lernergebnisse:
Fachkompetenzen: Kenntnisse über Beratungskontexte, -grundlagen und -methoden aus der Perspektive mindestens zweier Wissenschaftsdisziplinen (u.a. Rechtswissenschaften, Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Soziale Arbeit), um Beratungsprozesse zu planen, durchzuführen und zu evaluieren
Methodenkompetenzen: Grundlegende Fertigkeiten in Gesprächsführung und Gestaltung der Beratungsbeziehung, Fähigkeit zur differenziellen, flexiblen und kultursensiblen Nutzung von Beratungsstrategien für verschiedene Anlässe und Settings, Moderations- und Präsentationskompetenz, Fertigkeiten zur Anleitung von Verhaltenstrainings sowie zur Gruppenarbeit und Netzwerkarbeit
Sozialkompetenzen: Kommunikative Kompetenzen, Fähigkeiten zur Beziehungsgestaltung im Beratungsprozess, Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit, Fähigkeiten zur Konfliktvermittlung und Konfliktlösung, Leitungskompetenz
Subjektkompetenzen: Selbstreflexive Fähigkeiten, Empathie, Perspektivübernahme, Umgang mit Komplexität, Ambiguitätstoleranz
Inhalte:
Beratung als kommunikativer Prozess verfolgt das Ziel, personale und soziale Ressourcen zu fördern, wie z. B. Wissen, Einsichten und Einstellungen, Verhaltenskompetenzen sowie Fähigkeiten zur Nutzung sozialer Unterstützungssysteme. Damit sollen die zu Beratenden im Sinne des Empowerment befähigt werden, interne und externe Anforderungen zu bewältigen, die ihre alltäglichen Bewältigungsroutinen überschreiten. Beratung leistet somit einen Beitrag zur Aktivierung personaler, sozialer und situativer Schutzfaktoren und zur Bewältigung psychosozialer Belastungen.
Als Querschnittsaufgabe sozialpädagogischen Handelns erfolgt Beratung in einem breiten Spektrum von Beratungsanlässen (Problemlagen, Entscheidungssituationen...), Zielgruppen und Settings. Sie erfordert ein vielfältiges, flexibel einzusetzendes Repertoire an Methoden, wie z. B. Gespräche mit den zu Beratenden, Verhaltenstrainings, Eltern- und Angehörigenarbeit, Netzwerkarbeit, Bildungsangebote, interkulturelle Gruppenarbeit und migrationsspezifische Beratung, Streetwork, Förderung zivilgesellschaftlicher Kompetenzen, Peer Counseling, Veränderung von alltagsrelevanten Rahmenbedingungen.
Die angebotenen Seminarinhalte zum Schwerpunkt Beratung können sich auf folgende Inhaltsbereiche beziehen:
- Anlässe von Beratungsbedürftigkeit (belastende Lebensumstände, kritische Lebensereignisse, Krisen, psychische Störungen, Behinderungen, berufliche Anforderungen und Konflikte u.a.)
- Spezifische Zielgruppen von Beratung
- Beratungsmethodische Ansätze (personenzentrierte Beratung, kognitiv verhaltensorientierte Ansätze, lösungsorientierte Beratung, systemische Beratung, Mediation u.a.)
- Supervision, Coaching und Beratung in professionellen Kontexten (Institutionsberatung, Vernetzung von Hilfsangeboten, Projektmanagement u.a.)
- Rechtliche Aspekte und strukturelle Rahmenbedingungen von Beratung
Häufigkeit des Angebots:
Jedes Semester
Verwendbarkeit des Angebots:
Es besteht ein gemeinsames Angebot, das von Studierenden des Studienganges Kindheitspädagogik und Familienbildung und den Studierenden des fachbereichsinternen Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik besucht werden kann.
Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Antje Hunger (Psychologie), Prof. Dr. Joachim Kosfelder (Psychologie)
Modul SP 3 Schwerpunkt Bewegungs- und Erlebnispädagogik
Regelungen der Prüfungsordnung:
|
|
Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss aller Module der Eingangsphase
Empfehlung: -
Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)
Testat: - |
Lehrveranstaltungen: |
SWS |
Kontakt- zeit |
Selbst-studium |
Prüfung |
Testat |
Credit-points |
Eine Lehrveranstaltung im Wahlpflichtbereich aus den Lehrgebieten
Erziehungswissenschaften, Rechtswissenschaften, Didaktik-Methodik, Psychologie oder Soziologie |
4 SWS | 48 h |
108 h |
SP 3.1 |
- |
6 CP |
Zwei Veranstaltungen aus den Lehrgebieten Bewegungspädagogik / Erlebnispädagogik |
4 SWS | 48 h |
108 h |
SP 3.2 |
- |
6 CP |
4 SWS | 48 h |
108 h |
SP 3.3 |
- |
6 CP |
Summe |
|
144 h |
324 h |
|
|
|
|
12 SWS |
|
468 h |
|
|
18 CP |
| | | | | | | |
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.
Weitere Informationen:
Lehrformen:
Vorträge, Seminareinheiten mit Diskussion, Kleingruppenarbeiten, Projektarbeiten, bewegungspraktische Übungen
Gruppengröße:
35 – Richtgröße
Lernergebnisse:
Fachkompetenzen: Analysekompetenz individueller und gesellschaftlicher Dimensionen der Bewegung als anthropologisches Lebensprinzip und des Sports als kulturelle Manifestation. Kenntnisse handlungsorientierter Lernmodelle, didaktischer Konzeptarbeit, sozialpsychologischer Dimensionen des Verhaltens und des Erlebens, gesundheitspsychologischer Modelle; Sportdidaktisches und trainingswissenschaftliches Grundlagenwissen, Kenntnis mehrperspektivischer Sinnkonstruktionen individueller Bewegungsgestaltung, Grundlagen spiel- und erlebnispädagogischer Bewegungsangebote, Kenntnisse im Umgang mit Sportgeräten und Praxismaterialien incl. Sicherheitskunde
Methodenkompetenzen: Kompetenz zur pädagogisch fundierten Entwicklung didaktisch-methodischer Konzepte (von Bewegungsangeboten) in der Sozialen Arbeit, Fähigkeit zur zielgruppenorientierten Entwicklung und Umsetzung von erlebnis- und spielorientierten Bewegungsangeboten in der Sozialen Arbeit, Kompetenz zur Gestaltung und Anleitung von transferbezogenen Reflexionsprozessen in Bezug auf erlebte Bewegungspraxis
Sozialkompetenzen: Fähigkeiten zur sozialen Interaktion unter Einbeziehung des Körpers und der Bewegung, Interaktionskompetenz in pädagogisch inszenierten Bewegungssituationen
Subjektkompetenzen: Fähigkeiten zur Selbstreflexion in Bezug auf das eigene (Bewegungs-) Handeln. Herausbildung eines positiven Selbst- und Körperkonzeptes. Herausbildung eines positiven Selbst- und Körperkonzeptes. Verbesserung eigener motorischer Fähig- und Fertigkeiten. Reflexion des eigenen gesundheitsrelevanten Verhaltens.
Inhalte:
Informelles Lernen (und Sport); Didaktische Konzeptentwicklung (und Sport); Entwicklung im Lebensverlauf (und Sport); Interkulturelles Lernen (und Sport); Bewegungspädagogik in der Schulsozialarbeit; Aneignung von
(Sozial-) Raum (durch Bewegung); Gesundheitsbildung im Sport; Sozialpsychologische Modelle zur Förderung der bio-psycho-sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen; Sozialpsychologische und entwicklungspsychologische Grundlagen zur Analyse und Anleitung von Gruppenprozessen, zur Förderung sozialer Kompetenzen, zur Prävention insbes. sozialunsicheren und aggressiven Problemverhaltens; Erlebnisorientierte Handlungsdispositionen und erfahrungsorientiertes Lernen; Individualisierung, Ästhetisierung und Erlebnisorientierung im Alltag; Globalisierter Sport und lokale Bewegungswelten (u.a.)
Anthropologische und pädagogische Dimensionen des Sports; Konzepte mehrperspektivischer Sportmodelle; Elemente einer Freizeitsport-Didaktik; Dimensionen und Themen des Sports in der Sozialen Arbeit; Grundlagen und Elemente der Erlebnispädagogik; Zielgruppen und Trainingsmethoden des Freizeitsports; Gesundheitsorientierte Bewegungsangebote; Pädagogische Wirkungsmodelle und Transfer; Konstruktionen in der Bewegungs- und Erlebnispädagogik (u.a.); Material- und Aufbaukunde für Gerätelandschaften und Seilkonstruktionen
Häufigkeit des Angebots:
Jedes Semester
Verwendbarkeit des Angebots:
Es besteht ein gemeinsames Angebot, das von Studierenden des Studienganges Kindheitspädagogik und Familienbildung und den Studierenden des fachbereichsinternen Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik besucht werden kann.
Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Christian Peters (Kultur, Ästhetik, Medien, insbes. Sport- und Erlebnispädagogik) und Dipl.-Soz.Päd. Volker Schulz (Medienpädagogik, insbes. Video/Film)
Modul SP 4 Schwerpunkt Bildung und Soziale Arbeit
Regelungen der Prüfungsordnung:
|
|
Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss aller Module der Eingangsphase
Empfehlung: -
Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)
Testat: - |
Lehrveranstaltungen: |
SWS |
Kontakt- zeit |
Selbst-studium |
Prüfung |
Testat |
Credit-points |
Drei Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich aus mindestens zwei verschiedenen Lehrgebieten oder Teil-Lehrgebieten. |
4 SWS | 48 h |
108 h |
SP 4.1 |
- |
6 CP |
4 SWS | 48 h |
108 h |
SP 4.2 |
- |
6 CP |
4 SWS | 48 h |
108 h |
SP 4.3 |
- |
6 CP |
Summe |
|
144 h |
324 h |
|
|
|
|
12 SWS |
|
468 h |
|
|
18 CP |
| | | | | | | |
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.
Weitere Informationen:
Lehrformen:
Vorträge, Seminare, Übungen, Projektarbeiten, Hospitationen, Exkursionen
Gruppengröße:
35 – Richtgröße
Lernergebnisse:
Fachkompetenzen: Vertiefte Kenntnisse aus zwei Wissenschaftsdisziplinen zu Arbeits- bzw. Tätigkeitsfeldern der Sozialarbeit/Sozialpädagogik, die sich vor allem auf formale und non-formale Bildungsprozesse über alle Lebensphasen hinweg beziehen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf Kenntnissen der gesellschaftlichen Funktionen und Entwicklungsdynamiken der beteiligten Bereiche - z. B. Schule und Jugendhilfe oder Jugendberufshilfe und Arbeitsmarkt - sowie auf den sich verändernden Rahmenbedingungen und ihren Auswirkungen auf die Institutionen sowie die handelnden Akteure und ihre Rollen
Methodenkompetenzen: Fähigkeit zu interdisziplinären Analysen, Reflexionen und Gestaltungsvorschlägen zu Arbeits- oder Tätigkeitsfeldern der Sozialarbeit/Sozialpädagogik wie Struktur- und Organisationsanalysen in Hinblick auf die unterschiedlichen Institutionen in den Bereichen Soziale Arbeit, frühkindliche Bildung, Schule, Berufsausbildung und Erwachsenenbildung; Methoden der Struktur- und Projektentwicklung sowie Methoden der Sozialraumanalyse zur Einbeziehung der unterschiedlichen Erbringungszusammenhänge
Sozialkompetenzen: Mitteilungs-, Ausdrucks- und Verstehenskompetenzen, Fähigkeiten zur interkulturellen Verständigung und zur Förderung von Verteilungsgerechtigkeit und Menschenrechten im Rahmen Sozialer Arbeit sowie Fähigkeiten zur Vermittlung zwischen den unterschiedlichen Funktionen und Mandaten der beteiligten Institutionen und Systeme. Argumentationskompetenz, die sich nicht nur auf die Paradigmen der Sozialen Arbeit beschränkt, sondern auch auf die Denkfiguren der anderen beteiligten Bereiche
Subjektkompetenzen: Fähigkeiten zur Reflexion der Subjektivität und Disziplingebundenheit der eigenen Wahrnehmungen und Interpretationen, Toleranz und Gerechtigkeit als Basistugenden einer multikulturellen Welt, professionelles Selbstverständnis im Spannungsfeld der unterschiedlichen Systeme und Systemzusammenhänge von Kindertagesstätten, Schule, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und Sozialer Arbeit; Profilierung der eigenen Rolle im interdisziplinären Zusammenhang der unterschiedlichen Professionen in den Bereichen; konstruktiver Umgang mit Rollenkonflikten
Inhalte:
Im Zuge der für das deutsche Bildungssystem kritisch stimmenden Untersuchungsergebnisse der großen Schulstudien PISA, IGLU und TIMMS hat der Bildungsgedanke über alle Lebensphasen hinweg in der Sozialarbeit/Sozialpädagogik einen größeren Stellenwert erhalten. Zudem wird auch in der europäischen Bildungspolitik betont, dass es nicht nur um formale Bildung in Kindertagesstätten, Schulen, Weiterbildungen oder sonstigen Bildungsangeboten geht, sondern dass auch die informelle Bildung in der Familie und im Freundeskreis sowie die non-formale Bildung in institutionellen Kontexten wie Sportvereinen, Musik- und Kunstschulen oder im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit stärker berücksichtigt werden müsse. Bereits 2002 hat deshalb das Bundesjugendkuratorium dafür plädiert, den Bildungsbegriff sozialpädagogisch zu erweitern und unter Bildung Lebensführungskompetenzen zu verstehen. Vor diesem Hintergrund wurde auch die Ganztagsschule in Deutschland deutlich ausgebaut, was sich erheblich auf die Kooperation von Jugendhilfe und Schule auswirkt. Diese Entwicklungen finden sich auch in der kommunalen Bildungspolitik wieder, wo aktuell immer zahlreicher „lokale Bildungslandschaften“ etabliert werden. Dabei stellen sich den beteiligten Institutionen z. B. Fragen der Vernetzung von Jugendhilfe und Schule im Spannungsfeld von staatlicher Schulaufsicht und kommunaler Schulträgerschaft. Schulsozialarbeit befindet sich an der Schnittstelle zwischen den beiden Systemen Jugendhilfe und Schule. Ebenso sind Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen als Casemanager*innen innerhalb der beruflichen Bildung von benachteiligten Jugendlichen gefordert, die verschiedenen Institutionen und Rechtskreise der Sozialgesetzbücher II, III und VIII sowie der Schulgesetze der Länder und des Berufsbildungsgesetzes so miteinander abzustimmen und in „lokalen Bildungslandschaften“ über alle Lebensphasen hinweg zu koordinieren, dass im lokalen bzw. regionalen Kontext institutionelle Fördernetzwerke entstehen.
Insgesamt bezieht sich das Lehrangebot auf kultur-, sozial-, human- und/oder rechtswissenschaftliche Theorien, Ansätze, Methoden und empirische Befunde zu einem exemplarischen Arbeits- oder Tätigkeitsfeld der Sozialarbeit/Sozialpädagogik.
Häufigkeit des Angebots:
Jedes Semester
Verwendbarkeit des Angebots:
Es besteht ein gemeinsames Angebot, das von Studierenden des Studienganges Kindheitspädagogik und Familienbildung und den Studierenden des fachbereichsinternen Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik besucht werden kann.
Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Ruth Enggruber (Erziehungswissenschaft)
Modul SP 5 Schwerpunkt Digitale Medien, Massenmedien und computervermittelte Kommunikation
Regelungen der Prüfungsordnung:
|
|
Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss aller Module der Eingangsphase
Empfehlung: -
Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)
Testat: - |
Lehrveranstaltungen: |
SWS |
Kontakt- zeit |
Selbst-studium |
Prüfung |
Testat |
Credit-points |
Drei Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich. |
4 SWS | 48 h |
108 h |
SP 5.1 |
- |
6 CP |
4 SWS | 48 h |
108 h |
SP 5.2 |
- |
6 CP |
4 SWS | 48 h |
108 h |
SP 5.3 |
- |
6 CP |
Summe |
|
144 h |
324 h |
|
|
|
|
12 SWS |
|
468 h |
|
|
18 CP |
| | | | | | | |
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.
Weitere Informationen:
Lehrformen:
Vorträge, Seminareinheiten mit Diskussion, Kleingruppenarbeit, Projektarbeit
Gruppengröße:
35 – Richtgröße
Lernergebnisse:
Fachkompetenzen: Technologische, historische, gesellschaftliche/politische, soziale und rechtliche Einordnung digitaler Medien, Massenmedien und computervermittelter Kommunikation
Methodenkompetenzen: Fähigkeit zu interdisziplinärer Analyse von digitalen Medien, Massenmedien und computervermittelter Kommunikation, Fähigkeit zur Gestaltung digitaler Medien zur Initiierung gestalterischer Auseinandersetzung mit digitalen Medien in der Sozialen Arbeit
Sozialkompetenzen: Mitteilungs-, Ausdrucks- und Verstehenskompetenzen in der Kommunikation mit computervermittelten Medien
Subjektkompetenzen: Fähigkeiten zur Reflexion der eigenen Wahrnehmung und des eigenen Ausdrucks in computervermittelter Kommunikation
Inhalte:
- Gestaltung digitaler Medien (Webseiten, Video- und Audioclips, Grafik und Animation, virtuelle Welten, etc.)
- Auseinandersetzung mit elektronischen Massenmedien (Radio, Fernsehen, Film, Musik, Spiele, etc.), Diskussion über Leitmedien und Genderkonstruktion und -reproduktion in der Massenkommunikation
- Geschichte, Analyse und Anwendung computervermittelter Kommunikation im Internet (World-Wide-Web, Internetforen, Social Web, Mobile Communication, Virtuelle Welten, etc.)
- Politische und rechtliche Rahmenbedingungen von digitalen Medien, Massenmedien und computervermittelter Kommunikation (Medienpolitik, Datenschutz, Urheberrecht, etc.)
- Pädagogische Anwendungsgebiete von digitalen Medien, computervermittelter Kommunikation (E-Learning, E-Teaching, etc.) und der Auseinandersetzung mit Massenmedien auch im Kontext von Gender Mainstreaming
Häufigkeit des Angebots:
Jedes Semester
Verwendbarkeit des Angebots:
Es besteht ein gemeinsames Angebot, das von Studierenden des Studienganges Kindheitspädagogik und Familienbildung und den Studierenden des fachbereichsinternen Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik besucht werden kann.
Modulbeauftragte*r: Dipl.-Soz.Päd. Thomas Molck (Kultur, Ästhetik, Medien, insbes. Neue Medien)
Modul SP 6 Schwerpunkt Exklusion-Inklusion-Diversity
Regelungen der Prüfungsordnung:
|
|
Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss aller Module der Eingangsphase
Empfehlung: -
Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)
Testat: - |
Lehrveranstaltungen: |
SWS |
Kontakt- zeit |
Selbst-studium |
Prüfung |
Testat |
Credit-points |
Drei Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich aus mindestens zwei verschiedenen Lehrgebieten oder Teil-Lehrgebieten. |
4 SWS | 48 h |
108 h |
SP 6.1 |
- |
6 CP |
4 SWS | 48 h |
108 h |
SP 6.2 |
- |
6 CP |
4 SWS | 48 h |
108 h |
SP 6.3 |
- |
6 CP |
Summe |
|
144 h |
324 h |
|
|
|
|
12 SWS |
|
468 h |
|
|
18 CP |
| | | | | | | |
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.
Weitere Informationen:
Lehrformen:
Vorträge, Seminareinheiten mit Diskussion, Kleingruppenarbeiten, Projektarbeiten
Gruppengröße:
35 – Richtgröße
Lernergebnisse:
Fachkompetenzen: Kenntnisse über Ursache und Wirkung sozialer Ausschließung, Kenntnis der Querverbindungen zwischen unterschiedlichen Dimensionen der Exklusion (Armut, Gender, Behinderung/chronische Erkrankung, sozialer Status, Straffälligkeit und/oder psychische Krankheit, ethnisch-kulturelle Herkunft etc.), Wissen über verschiedene Strategien der Inklusion und deren Grenzen
Methodenkompetenzen: Fähigkeit zu interdisziplinären Analysen, zur Anwendung von quantitativen und qualitativen Methoden empirischer Sozialforschung, zu kritischer Textarbeit, zum Transfer erworbenen Wissens auf unvertraute Situationen, zur Förderung ressourcenorientierter pädagogischer Praxis
Sozialkompetenzen: Mitteilungs-, Ausdrucks- und Verstehenskompetenzen, Fähigkeiten zur interkulturellen Verständigung und zur Förderung von Verteilungsgerechtigkeit und Menschenrechten im Rahmen Sozialer Arbeit, Ambiguitätstoleranz, Fähigkeit zur Konfliktvermittlung und Konfliktlösung, Fähigkeit zum Perspektivwechsel
Subjektkompetenzen: Fähigkeiten zur Reflexion der Subjektivität und Disziplingebundenheit der eigenen Wahrnehmungen und Interpretationen, Entwicklung eines Gerechtigkeitsempfindens im Kontext Sozialer Arbeit als Menschenrechtsprofession
Inhalte:
Die angebotenen Inhalte setzen sich mit Ursache und Wirkung sozialer Ausschließung (Exklusion) auseinander und mit der Frage, wie gesellschaftliche Zugehörigkeit und Teilhabe (Inklusion) (wieder)hergestellt werden können. Exklusion geht auf unterschiedliche Ursachen zurück. Sie kann aufgrund von Arbeitslosigkeit, Armut, strafbarem Verhalten und Mangel an Bildung eintreten. Sie kann aber auch Ergebnis von Diskriminierung sein, die darauf abzielt, Menschen z. B. wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnisch-kulturellen Gruppe, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihres rechtlichen Status (Ausländer*in), einer Behinderung/chronischen Erkrankung, ihres Alters, einer Weltanschauung oder Religion zu benachteiligen oder herabzuwürdigen. Benachteiligungen können in allen gesellschaftlichen Bereichen stattfinden, sie betreffen insbesondere Einschränkungen bei der Teilnahme am öffentlichen Leben, in der Freizügigkeit, Bildung/Ausbildung oder bei Erwerbsarbeit sowie erschwerte Zugangsmöglichkeiten wegen einer Behinderung/chronischen Erkrankung.
Thematisiert werden verschiedene Formen der Diskriminierung:
- Individuelle Diskriminierung, beruhend auf Vorurteilen und Stereotypen Einzelner
- Institutionelle Diskriminierung, bedingt durch Strukturen und Praktiken in Organisationen
- Strukturelle Diskriminierung, die gesamtgesellschaftlich angelegt ist und durch das ökonomische, politische, rechtliche, soziale und kulturelle System der Gesellschaft verursacht wird.
Antidiskriminierungsstrategien, Antirassismus-Arbeit, Abolitionismus, Diversity-Konzepte, Ansätze des Empowerment oder Stärkung von Selbsthilfegruppen und -organisationen stellen vielfältige Versuche dar, gegen Benachteiligungen vorzugehen und sind Gegenstand der Seminare dieses Moduls.
Kultur-, sozial-, human-, erziehungs- und/oder rechtswissenschaftliche und kriminologische Theorien, Ansätze, Methoden und empirische Befunde zu einem exemplarischen Arbeits- oder Tätigkeitsfeld der Sozialarbeit/Sozialpädagogik werden behandelt
Häufigkeit des Angebots:
Jedes Semester
Verwendbarkeit des Angebots:
Es besteht ein gemeinsames Angebot, das von Studierenden des Studienganges Kindheitspädagogik und Familienbildung und den Studierenden des fachbereichsinternen Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik besucht werden kann.
Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Janieta Bartz (Behindertenpädagogik)
Modul SP 7 Schwerpunkt Gesundheit
Regelungen der Prüfungsordnung:
|
|
Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss aller Module der Eingangsphase
Empfehlung: -
Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)
Testat: - |
Lehrveranstaltungen: |
SWS |
Kontakt- zeit |
Selbst-studium |
Prüfung |
Testat |
Credit-points |
Drei Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich. |
4 SWS | 48 h |
108 h |
SP 7.1 |
- |
6 CP |
4 SWS | 48 h |
108 h |
SP 7.2 |
- |
6 CP |
4 SWS | 48 h |
108 h |
SP 7.3 |
- |
6 CP |
Summe |
|
144 h |
324 h |
|
|
|
|
12 SWS |
|
468 h |
|
|
18 CP |
| | | | | | | |
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.
Weitere Informationen:
Lehrformen:
Vorträge, Seminareinheiten mit Diskussionen, Kleingruppenarbeiten, Projektarbeiten
Gruppengröße:
35 – Richtgröße
Lernergebnisse:
Fachkompetenzen: Wissenschaftlich begründete Modelle, Forschungsergebnisse und praktische Maßnahmen zu Gesundheit, Gesundheitsförderung und -versorgung und Gesundheitssystemen aus verschiedenen Disziplinen kennenlernen und reflektieren und auf exemplarische Arbeits- oder Tätigkeitsfelder der Sozialarbeit/Sozialpädagogik anwenden
Methodenkompetenzen: Fähigkeit zu interdisziplinären Analysen, Reflexionen und Gestaltungsvorschlägen zu Gesundheit und Gesundheitsförderung in der Sozialarbeit/Sozialpädagogik; Menschen in sozialen und sozialpädagogischen Arbeitsfeldern zu einer gesunden Lebensweise anzuleiten und zur Entwicklung und Erhaltung von gesundheitsförderlichen Lebens-, Arbeits- und Umweltbedingungen beizutragen
Sozialkompetenzen: Mitteilungs-, Ausdrucks- und Verstehenskompetenzen, Fähigkeiten zum Aufbau und Umsetzen einer gesundheitsförderlichen Lebensweise im Rahmen Sozialer Arbeit; Kompetenzen für die individuelle und strukturelle Gesundheitsförderung erwerben
Subjektkompetenzen: Fähigkeiten zur Reflexion der eigenen Vorstellung von Gesundheit und der Umsetzung von Gesundheit bzw. Gesundheitsförderung
Inhalte:
- Gesundheitsbezogene Aufklärung und Wissensvermittlung (etwa über schädigendes und förderliches Verhalten, Risiko- und Schutzfaktoren)
- Aufbau und Veränderung von gesundheitsförderlichen Einstellungen, was die Vermittlung von Beratungs- und Trainingskompetenzen einschließt.
- Vermittlung von Handlungskompetenzen, mit denen Gesundheit erhalten und wiederhergestellt werden kann,
- Einbettung von Maßnahmen in den Lebenszusammenhang der Zielgruppen sowie Vernetzung mit anderen Angeboten und Anbietern
- Aktuelle Themen aus der Forschung und Praxis von Gesundheit, Gesundheitsförderung und Gesundheitssystemforschung
Häufigkeit des Angebots:
Jedes Semester
Verwendbarkeit des Angebots:
Es besteht ein gemeinsames Angebot, das von Studierenden des Studienganges Kindheitspädagogik und Familienbildung und den Studierenden des fachbereichsinternen Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik besucht werden kann.
Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Susanne Hagen (Sozialmedizin, insbes. Sozialpsychiatrie) und Prof. Dr. Susanne Wolf (Sozialmedizin, insbesondere Gesundheitsförderung)
Modul SP 8 Schwerpunkt Kulturarbeit/Kulturpädagogik
Regelungen der Prüfungsordnung:
|
|
Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss aller Module der Eingangsphase
Empfehlung: -
Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)
Testat: - |
Lehrveranstaltungen: |
SWS |
Kontakt- zeit |
Selbst-studium |
Prüfung |
Testat |
Credit-points |
Drei Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich. |
4 SWS | 48 h |
108 h |
SP 8.1 |
- |
6 CP |
4 SWS | 48 h |
108 h |
SP 8.2 |
- |
6 CP |
4 SWS | 48 h |
108 h |
SP 8.3 |
- |
6 CP |
Summe |
|
144 h |
324 h |
|
|
|
|
12 SWS |
|
468 h |
|
|
18 CP |
| | | | | | | |
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.
Weitere Informationen:
Lehrformen:
Vorträge, Seminareinheiten mit Diskussionen, Kleingruppenarbeiten, Projektarbeiten
Gruppengröße:
35 – Richtgröße
Lernergebnisse:
Fachkompetenzen: Vertiefte Kenntnisse kunst- und kulturtheoretischer Konzepte unterschiedlicher Wissenschaftsdisziplinen der Kunst- und Kulturarbeit/Kulturpädagogik z. B. Cultural Studies, Angewandte Kulturwissenschaften, Kulturpolitik, Kulturpädagogik, Kulturphilosophie, etc. ggf. gestützt durch Kenntnisse aus der angewandten Kulturpraxis und künstlerischen Arbeit
Methodenkompetenzen: Fähigkeit zur Beobachtung, Analyse sowie Bewertung der Vergegenständlichung (Objekte, Tätigkeiten, Performances, etc.) von Kunst bzw. Kultur und der unterschiedlichen Formen der Teilhabe an Kultur von Individuen und Gesellschaft. Fähigkeit Ausdrucks- und Gestaltungsideen in künstlerisch-gestalterischen Konzepten umzusetzen
Sozialkompetenzen: Mitteilungs-, Ausdrucks-, Gestaltungs- und Verstehenskompetenzen, Fähigkeiten zur Verständigung über Kulturgrenzen hinweg und zur Förderung der kulturellen Teilhabe
Subjektkompetenzen: Fähigkeiten zur Reflexion der Subjektivität und Disziplingebundenheit der eigenen Wahrnehmungen und des eigenen Ausdrucks
Inhalte:
Im Schwerpunktmodul „Kulturarbeit/Kulturpädagogik“ steht die Idee der Förderung von „kultureller Partizipation“ (KulturKontaktAustria) des/der Einzelnen und von Bevölkerungsgruppen im Vordergrund.
„Kulturarbeit/Kulturpädagogik“ versucht die Studierenden zu befähigen, die „Repräsentationen des ‚Eigenen‘ bzw. ‚Fremden‘“ (Ackermann, 2004) sowohl in alltäglichen Formen der Verständigung als auch in künstlerischen Arbeiten und anderen Kulturgütern wahrzunehmen, zu analysieren, in historische Bezüge zu setzen, zu verstehen und auch bei sich selbst zu entdecken und zu erkennen.
Der Begriff der Kultur wird in diesem Modul sehr weit gefasst einerseits „als Bedeutungssystem“ (Williams, 1981) und andererseits eher anthropologisch „als Gesamtheit der Lebensweise“ (Williams, 1976). Hierbei lassen sich kultur-, sozial-, human- und/oder rechtswissenschaftliche und kulturphilosophische Ansätze, Theorien und Methoden integrieren und fundieren ein wichtiges Tätigkeitsfeld der Sozialarbeit/Sozialpädagogik.
Menschen verständigen sich mit Hilfe von alltäglichen und symbolisch gestalteten Objekten und Tätigkeiten. Da ihr jeweiliges Handeln und Deuten verschiedenen kulturellen Regeln unterliegt, wird Kultur auch als ein „konfliktäres Feld“ (Hall, 1992) untersucht. Die „Kulturarbeit/Kulturpädagogik“ versucht entsprechend Wissen und Erfahrung - bezogen auf Ausdrucksformen der Kultur bzw. auf die eigene ästhetische Praxis - zu vermitteln und die Förderung der Verständigung durch Erkennen und Anerkennung des ‚Fremden‘ in den Vordergrund zu stellen. Die kulturelle Teilhabe wird in ihrer Abhängigkeit von gesellschaftspolitischen, sozialen und ökonomischen, historischen und medienwissenschaftlichen Aspekten betrachtet.
Häufigkeit des Angebots:
Jedes Semester
Verwendbarkeit des Angebots:
Es besteht ein gemeinsames Angebot, das von Studierenden des Studienganges Kindheitspädagogik und Familienbildung und den Studierenden des fachbereichsinternen Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik besucht werden kann.
Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Swantje Lichtenstein (Kultur-Ästhetik-Medien: Literatur und ästhetische Praxis), Prof. Maria Schleiner (Kultur, Ästhetik, Medien, insb. Bildende Kunst)
Modul SP 9 Schwerpunkt Menschenrechte
Regelungen der Prüfungsordnung:
|
|
Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss aller Module der Eingangsphase
Empfehlung: -
Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)
Testat: - |
Lehrveranstaltungen: |
SWS |
Kontakt- zeit |
Selbst-studium |
Prüfung |
Testat |
Credit-points |
Eine Veranstaltung aus dem Lehrgebiet Rechtswissenschaften. |
4 SWS | 48 h |
108 h |
SP 9.1 |
- |
6 CP |
Eine Veranstaltung im Wahlpflichtbereich, die nicht dem Lehrgebiet Rechtswissenschaften zugeordnet ist. |
4 SWS | 48 h |
108 h |
SP 9.2 |
- |
6 CP |
Eine weitere Veranstaltung in einem Wahlpflichtbereich aus dem gesamten Modulangebot. |
4 SWS | 48 h |
108 h |
SP 9.3 |
- |
6 CP |
Summe |
|
144 h |
324 h |
|
|
|
|
12 SWS |
|
468 h |
|
|
18 CP |
| | | | | | | |
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.
Weitere Informationen:
Lehrformen:
Vorlesungseinheiten, Seminareinheiten mit Referaten und Diskussionen, Übungseinheiten mit Gruppenarbeiten, Lehrforschungsprojekte
Gruppengröße:
35 – Richtgröße
Lernergebnisse:
Fachkompetenzen: Vertiefte Kenntnisse der Menschenrechte, ihrer ethischen Grundlagen, ihrer juristischen und politischen Dimensionen sowie ihrer nationalen und internationalen Schutzsysteme
Methodenkompetenzen: Fähigkeit zu interdisziplinären Analysen und Reflexionen sowie zur Anwendung menschenrechtsorientierter Handlungsansätze in Tätigkeitsfeldern der Sozialarbeit/Sozialpädagogik
Sozialkompetenzen: Mitteilungs-, Ausdrucks- und Verstehenskompetenzen, Fähigkeiten zur interkulturellen Verständigung und zur Förderung von Verteilungsgerechtigkeit und Menschenrechten im Rahmen Sozialer Arbeit
Subjektkompetenzen: Fähigkeiten zur Reflexion der Subjektivität und Disziplingebundenheit der eigenen Wahrnehmungen und Interpretationen, Empathie, Toleranz und Gerechtigkeit als Basistugenden einer multikulturellen Welt
Inhalte:
Soziale Arbeit versteht sich als Menschenrechtsprofession. Die grundlegenden Menschenrechte spiegeln sich auf nationaler Ebene in den ersten Abschnitten des Grundgesetzes. Darüber hinaus hat die Bundesrepublik Deutschland (so wie die meisten anderen Staaten der Welt) zahlreiche internationale Menschenrechtsverträge und -konventionen ratifiziert, darunter den Zivilpakt, den Sozialpakt, die Konventionen über Frauenrechte sowie Kinderrechte und nicht zuletzt die europäische Menschenrechtskonvention. Menschenrechte - auch in ihrer philosophischen Grundlegung und politischen Dimension - sind damit unveräußerlicher Rahmen und Maßstab für gesellschaftliche und politische Prozesse auf nationaler wie internationaler Ebene.
Soziale Arbeit orientiert sich an diesem normativen Rahmen und der ihm innewohnenden Dynamik. Dies bedeutet zunächst eine Abkehr vom Almosen-, Fürsorge- und Hilfedenken. Menschen sind als Rechtsträger und staatliche Institutionen dazu verpflichtet, diese Rechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten (Pflichtentrias). Soziale Arbeit im 21. Jahrhundert ist nicht nur diesem Denken, sondern auch dem damit verbundenen gesellschaftlichen Auftrag verpflichtet.
Studierende können sich in diesem Wahlmodul grundlegende Kenntnisse der Menschenrechte erarbeiten und ihre Bedeutung und Umsetzung auf nationaler wie internationaler Ebene kritisch reflektieren. Juristische, philosophische und politische Dimensionen der Menschenrechtsarbeit werden präsentiert und diskutiert. Konkrete Handlungsperspektiven - insbesondere auch im Rahmen der Sozialen Arbeit - sollen von den Studierenden erschlossen und die dafür notwendigen methodischen Kompetenzen erworben werden.
Häufigkeit des Angebots:
Jedes Semester
Verwendbarkeit des Angebots:
Es besteht ein gemeinsames Angebot, das von Studierenden des Studienganges Kindheitspädagogik und Familienbildung und den Studierenden des fachbereichsinternen Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik besucht werden kann.
Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Walter Eberlei (Sozialwissenschaften, insbes. internationale Entwicklungen), Prof. Dr. Daniela Haarhuis (Menschenrechte und Verfassungsrecht)
Modul SP 10 Schwerpunkt Entwicklungsförderung
Regelungen der Prüfungsordnung:
|
|
Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss aller Module der Eingangsphase
Empfehlung: -
Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)
Testat: - |
Lehrveranstaltungen: |
SWS |
Kontakt- zeit |
Selbst-studium |
Prüfung |
Testat |
Credit-points |
Eine Veranstaltung aus dem Bereich Diagnostik und Interventionsplanung |
4 SWS | 48 h |
108 h |
SP 10.1 |
- |
6 CP |
Eine Veranstaltung aus dem Bereich Prävention und Förderung |
4 SWS | 48 h |
108 h |
SP 10.2 |
- |
6 CP |
Eine weitere Veranstaltung in einem Wahlplichtbereich aus dem Bereich Beratung (Psychologie/Erziehungswissenschaften) |
4 SWS | 48 h |
108 h |
SP 10.3 |
- |
6 CP |
Summe |
|
144 h |
324 h |
|
|
|
|
12 SWS |
|
468 h |
|
|
18 CP |
| | | | | | | |
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 15 % in die Gesamtnote ein.
Weitere Informationen:
Lehrformen:
entsprechend der gewählten Schwerpunktveranstaltungen (s.o.)
Gruppengröße:
35 – Richtgröße
Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:
Die Studierenden
- kennen exemplarisch diagnostische Instrumente zur Erfassung zentraler Kompetenzbereiche (z.B. standardisierte Interviews und Explorationsschemata, Screeningverfahren, Entwicklungstests),
- können Ergebnisse aus diagnostischen Untersuchungen bewerten und Schlussfolgerungen hieraus für weitere Förderung sowohl im eigenen Arbeitskontext als auch in anderen psychologisch-pädagogischen Bereichen ableiten,
- verfügen über Wissen zu Wirkfaktoren und Moderatoren wirksamer Interventionen und können diese zur Anpassung von Interventionsstrategien an unterschiedliche Lebensphasen und Kontexte von Kindern und Familien nutzen,
- kennen Basisstrategien der Gesprächsführung mit Kindern und Eltern.
Methodenkompetenzen:
Die Studierenden
- sind in der Lage, einige diagnostische Instrumente (z.B. Screeningverfahren) anzuwenden, auszuwerten und die Ergebnisse zu interpretieren,
- sind in der Lage, eine erste diagnostische Einschätzung abzugeben und weiterführende Diagnostik und Förderung einzuleiten bzw. je nach Arbeitskontext selbst zu planen,
- können Einschätzungen zu Entwicklungsstand und Fördermöglichkeiten angemessen an Kinder und Eltern vermitteln,
- verfügen über grundlegende Fertigkeiten in Gesprächsführung und Gestaltung der Beratungsbeziehung,
- können Beratungsstrategien zur differenziellen, flexiblen und kultursensiblen Beratung für verschiedene Anlässe und Settings nutzen,
- wenden ihr Wissen zur Interventionsplanung im Rahmen einer individuellen Bedingungsanalyse auf den Einzelfall an und können daraus eine theoriegeleitete, individuelle Förderplanung für ihren Arbeitskontext ableiten und weitere Förderempfehlungen in anderen Kontexten aussprechen,
- kennen evidenzbasierte Interventionsstrategien im eigenen Arbeitskontext (z.B. soziale Kompetenztrainings, Elterntrainings zur Steigerung elterlicher Erziehungskompetenz),
- können Förderstrategien und Interventionsmethoden auf unterschiedliche Arbeitskontexte übertragen bzw. entsprechende Anpassungen vornehmen.
Sozialkompetenzen:
Die Studierenden - können Ergebnisse der diagnostischen Einschätzung und Förderempfehlungen an Kinder und Familien vermitteln,
- verfügen über kommunikative Kompetenzen und die Fähigkeiten zur Beziehungsgestaltung im Beratungsprozess,
- können mit Vorbehalten und Widerständen auf Seiten der Kinder oder Familien umgehen und verfügen über Strategien, Änderungsmotivation einzuschätzen und ggf. aufbauen,
- können soziale Lernsituationen zielgerichtet gestalten und steuern.
Subjektkompetenzen:
Die Studierenden - können durch die eigene Person verursachte Fehlerquellen im diagnostischen Prozess erkennen und vermeiden,
- verfügen über Beratungs- und Kommunikationsstrategien, die eine wertschätzende, akzeptierende, nicht-wertende Haltung Kindern und Familien gegenüber widerspiegeln,
- sind in der Lage, mit Komplexität, Widersprüchen, Uneindeutigkeit und Widerständen umzugehen,
- reflektieren ihr Handeln.
Inhalte:
Vertiefung theoretischer und empirischer Befunde zu Diagnostik und Förderung von Lernprozessen; Anwendung des Wissens zu multifaktoriellen Bedingungsmodellen kindlicher Entwicklung auf den Einzelfall; Anwendung und Interpretation diagnostischen Vorgehens; Planung, Anpassung und Anwendung kind- und familienzentrierter Interventionsstrategien für zentrale Kompetenzbereiche; Gruppentrainings für Kinder und Eltern; Einüben und Vertiefen der Basisstrategien der Gesprächsführung mit Kindern und Familien.
Häufigkeit des Angebots:
Jedes Semester
Verwendbarkeit des Angebots:
Es besteht ein gemeinsames Angebot, das von Studierenden des Studienganges Kindheitspädagogik und Familienbildung und den Studierenden des fachbereichsinternen Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik besucht werden kann.
Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Esther Schäfermeier (Psychologie, insbesondere Klinische Kinder- und Jugendpsychologie) und Prof. Dr. Irene Dittrich (Erziehungswissenschaft)
Studienabschlussphase
Modul PR Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung
Regelungen der Prüfungsordnung:
|
|
Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss von Studien- und Prüfungsleistungen mit insgesamt 90 Creditpoints, worin die Module PP, E 1.1, E 1.2, E 1.3, E 4.1 enthalten sein müssen.
Empfehlung: -
Prüfungsformen: Besondere Prüfungsformen (§ 21 RahmenPO SK), Teil der Prüfung ist die Prüfung einer Lernzielvereinbarung des oder der Studierenden mit der Praxisstelle
Testat: - |
Lehrveranstaltungen: |
SWS |
Kontakt- zeit |
Selbst-studium |
Prüfung |
Testat |
Credit-points |
Eine Veranstaltung zur Begleitung des Praktikums einschließlich dem
Praktikum von 20 Wochen à 4 Tage (Die Praxistätigkeit kann im Verlauf von zwei aufeinanderfolgenden Semestern erbracht werden, Näheres und Ausnahmen regelt die Praxisordnung.) |
4 SWS | 48 h |
56 h |
PR.1 |
- |
4 CP |
|
640 h |
36 h |
- |
26 CP |
Summe |
|
688 h | 92 h |
|
|
|
|
4 SWS |
|
780 h |
|
|
30 CP |
| | | | | | | |
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.
Weitere Informationen:
Lehrformen:
Einzel- und Gruppenarbeit, professionsbezogene Selbstreflexion, kollegiale Beratung, situations- und fallbezogene Wissensvermittlung, Präsentationen, aktivierende Methoden
Gruppengröße:
25 – verbindlich
Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:
Die Studierenden
- können ihr berufliches Handeln fachlich begründen und Professionalität im Kontext von Kindheitspädagogik und Familienbildung definieren,
- können akademisches Wissen und Praxiswissen in Bezug setzen und kritisch reflektieren,
- können sich die sozialpolitischen, strukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen eines Arbeitsfeldes erschließen und sie in Bezug zur beruflichen Praxis setzen,
- können die im Arbeitsfeld vorgefundenen Lebens-, Erziehungs- und Bildungskontexte in ihrer Komplexität analysieren und sich in ihrem fachlichen Handeln darauf beziehen,
- kennen fachliche Standards zum Umgang mit Nähe und Distanz und können Fragen von Nähe und Distanz kriteriengeleitet reflektieren.
Methodenkompetenzen:
Die Studierenden
- können Rahmenbedingungen, Konzepte und Planungen analysieren und mit ihrem fachlichen Handeln in Bezug setzen,
- können ihr eigenes pädagogisches Handeln über einen längeren Zeitraum hinweg zielgerichtet und systematisch planen, umsetzen und dessen Wirkungen reflektieren,
- wenden arbeitsfeldspezifische Methoden bezogen auf Individuen, Gruppen und Sozialräume an,
- organisieren (auch sich selbst) und sind in der Lage, selbstständig sowohl mit Gruppen als auch mit einzelnen Kindern zu arbeiten und dabei die räumlichen und zeitlichen Rahmenbedingungen angemessen zu gestalten,
- können eine forschende Haltung einnehmen.
Sozialkompetenzen:
Die Studierenden
- gründen ihre pädagogische Arbeit auf Beziehungen zu den Kindern, die von Respekt, Empathie und Verlässlichkeit geprägt sind,
- sind unter unterschiedlichsten Bedingungen dazu in der Lage, sich in die Erfahrungen und Perspektiven von anderen hineinzuversetzen und auf dieser Grundlage Kontakt aufzunehmen, Kommunikationssituationen zu gestalten, die von Offenheit und Akzeptanz geprägt sind,
- können die Teamarbeit und die Zusammenarbeit mit Eltern in der Praxisstelle aufgabenorientiert und produktiv mitgestalten bzw. eigenständig Aufgaben übernehmen,
- können Konflikte benennen, diskutieren, aushalten und lösen, nehmen Kritik an und gehen angemessen damit um, arbeiten aktiv im Team.
Subjektkompetenzen:
Die Studierenden
- können die Rolle und den Einfluss der eigenen Person in Interaktionsprozessen mit Kindern und Erwachsenen wahrnehmen und systematisch reflektieren,
- schärfen ihr persönliches Kompetenzprofil und festigen ihr professionelles Selbstverständnis,
- können sich auf einen verbindlichen Lern- und Gruppenprozess einlassen und diesen aktiv mitgestalten,
- können sich selbst, ihre Berufsmotivation, ihr professionelles Handeln, ihre Profession und deren Rahmenbedingungen kritisch reflektieren.
Inhalte:
Im Mittelpunkt des Seminares stehen Fragen des professionellen Handelns und des professionellen Selbstverständnisses die sich aus dem fortlaufenden Arbeits- und Gruppenprozess in der Seminargruppe entwickeln. Wichtige Themen in diesem Kontext sind unter anderem:
-
Professionelles Handeln und professionelles Selbstverständnis
-
Verhältnis von Theorie und Praxis
-
Professionsbezogene Selbstreflexion und kollegiale Beratung
-
Sozialpolitische, strukturelle und institutionelle Rahmenbedingungen
-
Konzept- und Projektentwicklung
-
Methodisches Handeln
-
Kommunikation und Gesprächsführung
-
Diversität, Antidiskriminierung und Kinderschutz
-
Digitalität
-
berufliche Gesundheit Selbstfürsorge
-
Qualitätssicherung
-
Berufseinstieg
-
Fach- und Professionspolitik
-
Themen, die sich aus dem Arbeitsprozess der Seminargruppe ergeben
Häufigkeit des Angebots:
Jedes zweite Semester
Verwendbarkeit des Angebots:
Es besteht ein gemeinsames Angebot, das von Studierenden des Studienganges Kindheitspädagogik und Familienbildung und den Studierenden des fachbereichsinternen Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik besucht werden kann.
Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Irene Dittrich (Erziehungswissenschaft), Dipl.-Sozialarbeiterin Beate Vinke
Modul WA Wahlmodul
Regelungen der Prüfungsordnung:
|
|
Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss des Moduls PP
Empfehlung: -
Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und besondere Prüfungsformen
(§§ 19, 20 und 21 RahmenPO SK)
Testat: - |
Lehrveranstaltungen: |
SWS |
Kontakt- zeit |
Selbst-studium |
Prüfung |
Testat |
Credit-points |
Ein bis zwei frei wählbare Veranstaltungen aus allen Lehrangeboten der Hochschule Düsseldorf, wobei Lehrangebote in Masterstudiengängen nur gewählt werden können, wenn die Teilnahme von Studierenden aus Bachelorstudiengängen nicht durch den oder die Lehrende ausgeschlossen wurde, weil sonst eine ordnungsgemäße Ausbildung der für den Master-Studiengang eingeschriebenen Studierenden nicht gewährleistet werden kann.
In Veranstaltungen mit 4 SWS und 6 CP findet immer eine Prüfung statt. Werden alternativ zwei Veranstaltungen mit je 2 SWS und 3 CP gewählt, so findet in einer der beiden Veranstaltungen eine Prüfung statt. |
4 SWS | 48 h
|
108 h |
WA.1 |
- |
6 CP |
Summe |
| 48 h |
108 h |
|
|
|
|
4 SWS |
|
156 h |
|
|
6 CP |
| | | | | | | |
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.
Weitere Informationen:
Lehrformen:
Entsprechend der gewählten Lehrveranstaltung(en) im Wahlmodul, z.B.: Vorträge, Vorlesungseinheiten, Seminareinheiten mit Diskussionen, Kleingruppenarbeiten, Einzel- und Gruppenübungen, Exkursionen
Gruppengröße:
35 – Richtgröße
Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:
Die Studierenden
- verfügen über vertiefte oder erweiterte Kenntnisse
aus frei
wählbaren Wissenschaftsdisziplinen – auch im Sinne eines „Studium generale“. Diese können zum einen im fachlichen Angebot der Hochschule Düsseldorf gelehrt werden. Darüber hinaus kann es sich auch um ein Modul aus einem frei wählbaren Studiengang aus dem fachlichen Angebot einer anderen Hochschule im In- und Ausland handeln,
- verfügen über erweiterte oder vertiefte Kenntnis fachwissenschaftlicher
Zugänge, empirischer Forschungsansätze und -methoden,
-
kennen die zentralen Begrifflichkeiten sowie ausgewählte
Theorien und Modelle im gewählten Bereich,
- sind in
der Lage, professionelle Standards
und berufsethische Prinzipien
der „Kindheitspädagogik und
Familienbildung“ in ein wissenschaftlich sinnvolles Verhältnis
zu anderen Wissenschaftsdisziplinen und Berufsrollen
zu setzen.
Methodenkompetenzen:
Die Studierenden - sind in der Lage, sich ein frei gewähltes fachspezifisches, fachübergreifendes oder fachfremdes Thema selbst und/oder gemeinsam und arbeitsteilig im Team zu erschließen,
- verfügen über Fähigkeiten zum Vergleich verschiedener theoretischer Ansätze,
- verfügen über Fähigkeiten zu interdisziplinären Analysen, Reflexionen und Gestaltungsvorschlägen, die auch über Arbeitsfelder der „Kindheitspädagogik und Familienbildung“ hinausgehen und andere Wissenschaftsdisziplinen betreffen können,
- können ihr erworbenes Wissen des Wahlmoduls in fachliche Diskurse der Kindheitspädagogik und Familienbildung einbringen,
- sind in der Lage, dieses Wissen in Handlungsfeldern und Institutionen der Kindheitspädagogik und Familienbildung differenziert einzusetzen.
Sozialkompetenzen:
Die Studierenden - verfügen über Fähigkeiten zur Analyse von Argumentations- und Handlungsmustern vor dem Hintergrund unterschiedlicher wissenschaftlicher Diskurse sowie verschiedener beruflicher Rollen und disziplinärer Prägung,
- verfügen über kommunikative Kompetenzen auch in interdisziplinären Diskursen.
Subjektkompetenzen:
Die Studierenden - reflektieren die Disziplingebundenheit der eigenen fachlichen Wahrnehmungen, Interpretationen und Wertehaltungen,
- setzen sich mit eigenen Erfahrungen und Haltungen in der Interaktion mit Vertretern anderer Disziplinen und Berufe auseinander,
- setzen sich mit ihrer eigenen professionellen Identität und Haltung – auch in Abgrenzung zu anderen Berufsrollen – auseinander.
Inhalte:
Frei wählbare kultur-, sozial-, human- und/oder rechtswissenschaftliche Theorien, Ansätze, Methoden und empirische Befunde zu einem exemplarischen Arbeitsfeld oder wissenschaftlichen Themenbereich der Kindheitspädagogik und Familienbildung und/oder Theorien, Methoden und empirische Befunde aus anderen Studiengängen der HSD bzw. Studiengängen anderer Hochschulen im In- und Ausland.
Insbesondere bezogen auf das Profilelement der Interdisziplinarität des Fachbereichs werden mit diesem Wahlmodul den Studierenden grundlegend drei Studienoptionen eröffnet:
Sie können
-
sich aus
allen in
der Hochschule Düsseldorf
vertretenen Wissenschaftsdisziplinen oder
den Wissenschaftsdisziplinen anderer in-
oder ausländischer Hochschulen Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 4 SWS zusammenstellen,
um sich im Sinne
eines „Studium generale“ breite Schlüsselkompetenzen anzueignen,
-
sich über ihren gewählten Studienschwerpunkt hinaus gezielt
einen weiteren thematischen Schwerpunkt
setzen oder sich für ein
weiteres Tätigkeitsfeld im Bereich
der „Kindheitspädagogik und Familienbildung“
spezialisieren und/oder
-
ihre Spezialisierung im gewählten Studienschwerpunkt weiter vertiefen und ausbauen.
Häufigkeit des Angebots:
Jedes Semester
Verwendbarkeit des Angebots:
Es besteht ein gemeinsames Angebot, das von Studierenden des Studienganges Kindheitspädagogik und Familienbildung und den Studierenden des fachbereichsinternen Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik besucht werden kann.
Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Michaela Hopf (Erziehungswissenschaft)
Modul THB Bachelor-Thesis-Begleitmodul
Regelungen der Prüfungsordnung:
|
|
Voraussetzungen: Anmeldung zur Bachelor-Thesis
Empfehlung: -
Prüfungsformen: Besondere Prüfungsformen
(§ 21 RahmenPO SK)
Testat: - |
Lehrveranstaltungen: |
SWS |
Kontakt- zeit |
Selbst-studium |
Prüfung |
Testat |
Credit-points |
Eine Veranstaltung als Begleitseminar zur Bachelor-Thesis |
2 SWS |
24 h | 80 h |
THB.1 |
- |
4 CP |
Summe |
|
24 h | 80 h |
|
|
|
|
2 SWS |
|
104 h |
|
|
4 CP |
| | | | | | | |
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Bewertung dieses Moduls nicht in die Gesamtnote ein.
Weitere Informationen:
Lehrformen:
Referate und Präsentationen, Gruppen- und Plenumsdiskussionen, Beratungsmethoden
Gruppengröße:
Entsprechend der Anzahl der betreuten Thesen
Lernergebnisse:
Fachkompetenzen:
Die Studierenden
- kennen die Kriterien und Standards wissenschaftlicher Praxis im Rahmen einer Bachelor-Thesis,
- kennen die Prüfungsbedingungen, insbesondere hinsichtlich der Erstellung der Thesis und zur Vorbereitung des Kolloquiums,
- verfügen über Kenntnisse zur Konzeption des Kolloquiums.
Methodenkompetenzen:
Die Studierenden
- sind auf der Grundlage professionsrelevanten Wissens in der Lage, die Fragestellung ihrer Arbeit zu präzisieren, ihr systematisch nachzugehen und ihr Vorgehen prozessbegleitend zu reflektieren,
- können Fragestellungen aus dem Bereich der „Kindheitspädagogik und Familienbildung“ interdisziplinär reflektieren,
- verfügen über Fähigkeiten, zur Erstellung ihrer Thesis und zur Vorbereitung des Kolloquiums geeignete Medien gezielt auszuwählen und kompetent zu nutzen,
- können ihre Forschungsfrage, den theoretischen Rahmen sowie den Ablauf ihrer eigenen theoretischen bzw. empirischen Analysen in einer Präsentation so darstellen, dass sie nachvollziehbar und dadurch der Kritik und Diskussion zugänglich sind,
- sind in der Lage, die Forschungsvorhaben anderer Studierender selbständig und gemeinsam mit anderen zu analysieren, kriteriengeleitet zu beurteilen und zu deren Weiterentwicklung beizutragen,
- verfügen über Fähigkeiten zur konstruktiven Bearbeitung von Problemen und zum Umgang mit Hindernissen im Forschungsprozess bzw. bei der Erstellung der Bachelor-Thesis,
- verfügen über Fähigkeiten zur Organisation und Selbstorganisation.
Sozialkompetenzen:
Die Studierenden - können Argumentationen und Fragestellungen anderer Studierender nachvollziehen, konstruktiv-kritisch analysieren und im Plenum diskutieren,
- sind konflikt- und kritikfähig und kommunizieren auch in kontroversen Diskussionen angemessen,
- sind in der Lage zur Moderation von Plenumsdiskussionen,
- wenden Fähigkeiten der kollegialen Beratung und zur Erarbeitung von Lösungen im Team an.
Subjektkompetenzen:
Die Studierenden - können ihren eigenen Arbeitsprozess und eigene Arbeitsergebnisse angemessen reflektieren und Konsequenzen hinsichtlich der weiteren Gestaltung des Arbeitsprozesses ableiten,
- sind in der Lage, persönliche Stärken und Entwicklungsbedarfe zu identifizieren und verfügen über Fähigkeiten zur angemessenen Selbstkritik,
- verfügen über eine angemessene Selbstwirksamkeitsüberzeugung und Fähigkeiten zur Bewältigung von Stress.
Inhalte:
Alle Frage- und Problemstellungen der Studierenden zum Ablauf der letzten Studiensemester sowie den Prüfungsbedingungen von Bachelor-Thesis und Kolloquium; insbesondere Fragen zu Gliederung, Aufbau und Erstellung der Thesis und zur Vorbereitung des Kolloquiums; Kriterien und Standards wissenschaftlicher Praxis im Rahmen der Bachelor-Thesis; inhaltliche Begleitung der Thesis
Häufigkeit des Angebots:
Jedes Semester
Verwendbarkeit des Angebots:
Es besteht ein gemeinsames Angebot, das von Studierenden des Studienganges Kindheitspädagogik und Familienbildung und den Studierenden des fachbereichsinternen Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik besucht werden kann.
Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Michaela Hopf
Modul TH Bachelor-Thesis
Regelungen der Prüfungsordnung:
|
|
Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss von Studien- und Prüfungsleistungen mit insgesamt mindestens 168 Creditpoints
Empfehlung: -
Prüfungsformen: Schriftliche Prüfung in Form einer Hausarbeit
Testat: - |
Lehrveranstaltungen: |
SWS |
Kontakt- zeit |
Selbst-studium |
Prüfung |
Testat |
Credit-points |
- |
- |
11 bis 14 Wochen |
TH.1 |
- |
12 CP |
Summe |
|
|
|
|
|
12 CP |
| | | | | | | |
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 20 % in die Gesamtnote ein.
Weitere Informationen:
Lehrformen:
-
Gruppengröße:
-
Lernergebnisse:
Die Bachelor-Thesis soll zeigen, dass der oder die zu Prüfende befähigt ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Themenstellung aus dem Bereich der „Kindheitspädagogik und Familienbildung“ sowohl in ihren modulbezogenen Einzelheiten als auch in den kompetenzübergreifenden Zusammenhängen mit wissenschaftlichen und fachpraktischen Methoden selbstständig zu bearbeiten.
Inhalte:
Aufgabenstellung der Bachelor-Thesis
Häufigkeit des Angebots:
Jedes Semester
Verwendbarkeit des Angebots:
Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.
Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Michaela Hopf (Erziehungswissenschaft)
Modul TK Kolloquium
Regelungen der Prüfungsordnung:
|
|
Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss aller anderen Module
Empfehlung: -
Prüfungsformen: mündliche Prüfung
Testat: - |
Lehrveranstaltungen: |
SWS |
Kontakt- zeit |
Selbst-studium |
Prüfung |
Testat |
Credit-points |
- |
- |
- |
52h |
TK.1 |
- |
2 CP |
Summe |
|
|
|
|
|
2 CP |
| | | | | | | |
Gem. § 10 BaPO Kipäd fließt die Note des gesamten Moduls mit 5 % in die Gesamtnote ein.
Weitere Informationen:
Lehrformen:
-
Gruppengröße:
-
Lernergebnisse:
Das Kolloquium dient der Feststellung, ob der oder die zu Prüfende befähigt ist, die Ergebnisse der Bachelor-Thesis, ihre fachlichen Grundlagen, ihre fachübergreifenden Zusammenhänge und ihre außerfachlichen Bezüge darzustellen, zu begründen und ihre Bedeutung für die Praxis einzuschätzen.
Inhalte:
Ergänzung der Bachelor-Thesis
Häufigkeit des Angebots:
Jedes Semester
Verwendbarkeit des Angebots:
Das Modul wird ausschließlich in diesem Studiengang genutzt.
Modulbeauftragte*r: Prof. Dr. Michaela Hopf (Erziehungswissenschaft)
Anhang
Anhang: Lernpfade
Lernpfade verdeutlichen die Verankerung von Lerninhalten zu jeweils einem größeren Themenbereich im Studienverlauf. Im Folgenden werden einzelne Lernpfade zu speziellen Themen definiert, um diese in ihrer Verzahnung hervorzuheben. Dabei werden die jeweiligen Inhalte in einzelnen Modulen zum Teil ausführlicher als im Modulhandbuch beschrieben, in dem dies den Rahmen der Modulbeschreibungen überstiegen hätte.
Für den Studiengang wurden für folgende Themenbereiche Lernpfade definiert:
-
Kinderschutz und Schutzkonzepte in kindheitspädagogischen Kontexten
Die Kinderrechte werden ein immer zentraleres Thema in der Kindheitspädagogik, nicht nur in Form der Kenntnis über die VN-Kinderrechtskonvention. Vielmehr geht es verstärkt darum, dass Kindheitspädagog*innen über breite und vertiefte Kenntnisse über die Kinderrechte und das damit verbundene Erwachsenen-Kind-Verhältnis verfügen. Darüber hinaus gehört es zur Professionalität von Kindheitspädagog*innen, sich der Relevanz der Kinderrechte gerade für die Kinder bewusst zu sein, daran anknüpfend Wege zu kennen und zu gestalten, Kindern ihre Recht nahe zu bringen und sie in der Umsetzung ihrer Rechte zu unterstützen und schließlich aus gesellschaftlicher Perspektive einen Blick einzunehmen und Maßnahmen umzusetzen, die den Rechten von Kindern nicht nur Platz in der Gesellschaft verschaffen, sondern ganz aktiv die Umsetzung selbiger voran bringen.
Entsprechend sind die Kinderrechte als Querschnittsthema im Studienverlaufsplan des Studiengangs Kindheitspädagogik und Familienbildung an der HSD verankert. Wo genau es um die Rechte von Kindern geht, zeigt dieser Lernpfad.
E 2.1 Einführung in Theorie und Geschichte der Erziehungswissenschaft
Im Modul E 2.1 findet eine erste systematische Beschäftigung mit den Kinderrechten statt. Die Studierenden lernen die VN-Kinderrechtskonvention kennen und beleuchten diese sowohl aus historischer als auch aus aktueller (bildungs-) politischer Perspektive. Ziel ist die Erlangung von Kenntnissen über die Entstehung, Relevanz und Inhalte der Konvention.
E 3.2 Soziale und politische Rahmungen von Kindheit und Familie
Im Modul E 3.2 werden das Wissen und die Kompetenzen in Bezug auf die Kinderrechte im Kontext des Kinderrechtsschutzes vertieft. Ein zentrales Thema ist hier die kinderrechtliche Lobbyarbeit. Ziel ist, dass die Studierende Kenntnisse und Kompetenzen erwerben, wie sie in gesellschaftlichen Zusammenhängen die Relevanz der Kinderrechte verdeutlichen und damit auf die Akzeptanz und aktive Ausgestaltung selbiger hinwirken können.
H 3.2 Inklusive und partizipative Grundlagen kindheitspädagogischen Handelns
Im Modul H 3.2 sind die den Studierenden inzwischen in ihrer Bedeutung bekannten Kinderrechte der Deutungsrahmen für die Themen Inklusion und Partizipation. Im Mittelpunkt steht das Recht auf Mit- und Selbstbestimmung und wie dieses im Sinne der Kinder wirksam werden kann. Inhaltlich liegt der Fokus hier auf den Kindern und wie diese an altersgerechte Informationen über die Kinderrechte gelangen und diese dann auch aktiv für sich und andere wahrnehmen können. Ziel ist, dass Studierende Wege erarbeiten, Kindern die Wahrnehmung und Wahrung von Kinderrechten im pädagogischen Alltag zu ermöglichen.
-
Lernpfad: Kinderschutz und Schutzkonzepte in kindheitspädagogischen Kontexten
E1.1 Orte für Kinder und Konzepte pädagogischen Handelns
Kinderschutz in Institutionen der Pädagogik der Kindheit
Die Studierenden erhalten einen Überblick über Schutzkonzepte in Institutionen der Kindheitspädagogik und können die Gestaltungsbausteine benennen. Sie werden hierbei mit dem Lernpfad Kinderschutz im Studium vertraut gemacht. Die Studierenden erhalten Einblick in die Verankerung des Kinderschutzes in den pädagogischen Konzeptionen, insbesondere in die Entwicklung und Verankerung von Schutzkonzepten, und werden darüber und durch Beispiele aus der Praxis für das Thema sensibilisiert.
E4 Rechtliche Rahmenbedingungen
Kinderschutz /Schutzkonzepte in Institutionen aus rechtlicher Perspektive
Die Studierenden erhalten einen Überblick über gesetzlichen Grundlagen des Kinderschutzes. Hierzu gehören z.B. UN- Kinderrechtskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention sowie Kinderrechte in der deutschen Verfassung. Sie wissen um die rechtlichen Vorschriften und Verpflichtungen zum Kinderschutz. Darüber hinaus verfügen Sie über einen Überblick über die strafrechtlichen Regelungen zum Kinderschutz.
E1.2.2 Selbstreflexion
Personen im Abhängigkeitsverhältnis: Haltung und Umgang
Die Studierenden reflektieren ihr eigenes Verhalten und ihre Normvorstellungen in Bezug auf Fragen pädagogischer Nähe und Distanz und ihre eigenen Erfahrungen zu einem grenzwahrenden Umgang zwischen Fachkräften und Kindern hinsichtlich des Kinderschutzes. Sie können diese an einem Verhaltenskodex oder einer Verhaltensleitlinie einer Institution kritisch überprüfen.
E2.2 Entwicklungspsychologie
Misshandlung im Kindesalter
Die Studierenden erhalten einen Überblick über Kindesmisshandlung und ihrer Erscheinungsformen wie z.B. sexueller Missbrauch, körperliche Misshandlung, psychische Misshandlung, Vernachlässigung, Gewalt zwischen Gleichaltrigen oder Gewalt zwischen Bezugspersonen. Sie erhalten Einblick in die kurz- und langfristigen Misshandlungsfolgen sowie über Möglichkeiten von Schutz, Hilfe und Unterstützung.
H3.2 Inklusion und Partizipation als Grundlagen kindheitspädagogischen Handelns
Partizipationsmöglichkeiten und Beschwerdemanagement
Die Studierenden verfügen über einen Überblick über den Dreiklang einer Kultur der Partizipation, einer Fehler- und Beschwerdekultur sowie notwendiger Unterstützung von Kindern diese Möglichkeiten auch zu nutzen. Sie entwickeln in diesem Dreiklang Ideen für einen aktiv gelebten präventiven Kinderschutz in Einrichtungen der Pädagogik der Kindheit.
E5.2 Bewegung
Praktischer Kinderschutz im Alltag
Die Studierenden reflektieren im Rahmen der theoretischen Auseinandersetzung und praktischen Übungen das eigene Verhalten, Rolle und Grenzen körperlicher Nähe sowie den Aufbau und die Gestaltung von Bewegungseinheiten hinsichtlich eines praktischen Kinderschutzes im Alltag kindheitspädagogischer Institutionen.
PR Begleitseminar
Kinderschutzkonzepte in Einrichtungen
Die Studierenden recherchieren die Schutzkonzepte bzw. beschriebene Bausteine des Kinderschutzes Ihrer Einrichtungen und vergleichen diese im Begleitseminar. Vor dem Hintergrund der Anforderungen an Schutzkonzepte reflektieren sie deren Wirksamkeit und leiten Ideen zur Verbesserung der recherchierten Schutzkonzepte ab.
H 4 Management und Evaluieren als Leitungsaufgabe
Herausforderungen und Aufgaben der Leitung im Kinderschutz
Die Studierenden erhalten einen Überblick über die Leitungsverantwortung sowie Aufgaben im Kinderschutz und sie reflektieren die Rolle der Leitungsperson im Kinderschutzsystem. Darüber hinaus lernen sie die Möglichkeiten der Qualitätsentwicklung in Bezug auf den Kinderschutz, der Implementierung von Schutzkonzepten sowie des Umgangs mit Fehlverhalten und Verdachtsfällen kennen und entwickeln Ideen für kleine Projekte zur Förderung des Kinderschutzes in Einrichtungen der Kindheitspädagogik.