Bitte beachten Sie, dass (Master-)Studiengänge einem stetigen Weiterentwicklungsprozess unterliegen. Zur Verbesserung der Studierbarkeit und der Studienqualität kann es deshalb zu Änderungen bei den Zugangsvoraussetzungen kommen. Wir sind bemüht alle Informationen auf den Info-Seiten der Homepage aktuell zu halten. Wir bitten Sie, vor allem bei langfristiger Studienplanung, sich über die jeweils gültigen Voraussetzungen zu informieren. Diese sind immer in der aktuellen Prüfungsordnung § 4 einzusehen.
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
Studienabschluss
Zugangsvoraussetzung ist ein erfolgreicher Bachelor-Abschluss oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss in einem Studiengang der Sozialen Arbeit (z. B. Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Soziale Arbeit) oder (Kindheits-)Pädagogik bzw. Erziehungswissenschaft oder eines natur-, bildungs- oder gesellschaftswissenschaftlichen Studiengangs in einem anderen Bereich (z. B. Soziologie, Psychologie, Politikwissenschaft oder Sozialwissenschaften), der mit
210 CP und einer Gesamtnote von 2,5 oder besser abgeschlossen wurde.
Studienbewerber*innen, die sich mit einer vorläufigen Durchschnittsnote bewerben, müssen mind. 180 von 210 CP bzw. 150 von 180 CP zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen können.
Bei einem vergleichbaren Studiengang mit nur
180 CP kann die Zulassung unter einer Auflage erfolgen; in diesem Fall müssen bis zur Anmeldung der Master-Thesis
30 CP nachgeholt werden. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten, die je nach Voraussetzungen variieren, aber in jedem Fall zeitlich nach Abschluss des qualifizierenden Bachelorstudiengangs liegen müssen:
- 640 Praxisstunden mit unabhängiger Begleitung und Praktikumsbericht zu leisten, und zwar zeitlich nach dem Bachelor- oder einem vergleichbaren qualifizierenden Abschluss
oder
- Studienleistungen im Umfang von 30 CP nach dem Bachelorabschluss zu leisten
oder
- 30 CP mit einem
Mix aus Praxisstunden und Studienleistungen nachzuholen. Diese Variante ist im Einzelfall mit den Koordinator*innen des Studiengangs abzusprechen.
Die Nachholung von 30 CP entspricht dem Arbeitsaufwand
eines vollen Semesters, d.h. das Studium wird sich voraussichtlich um ein Semester verlängern.
Einschlägige Prüfungsleistungen (s. auch FAQ)
Folgende Prüfungsleistungen sind bei der Bewerbung nachzuweisen und können nicht nachgeholt werden:
1. Erfolgreich absolvierte Prüfungsleistungen im Umfang von insgesamt 15 ETCS-Punkten und jeweils einer Mindestnote von 2,5 aus einem der im Folgenden genannten Module:
-
Schwerpunkt Beratung
-
Schwerpunkt Entwicklungsförderung
-
Schwerpunkt Gesundheit
der Bachelorstudiengänge Sozialarbeit/Sozialpädagogik bzw. Pädagogik der Kindheit und Familienbildung sind nachzuweisen. Vergleichbare Prüfungsleistungen anderer Hochschulen können anerkannt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Zulassungskommission im Bewerbungsverfahren. Eine individuelle Vorabprüfung ist leider nicht möglich!
2. Erfolgreich absolvierte Studienleistungen im Umfang von 5 CP in Methoden der empirischen Sozialforschung.
Sprachnachweis Deutsch
Internationale Studieninteressierte müssen deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachweisen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Praxis
Zur Aufnahme des Studiums ist eine einschlägige Praxiserfahrung im Umfang von 640 Arbeitsstunden erforderlich, die entweder im Rahmen des Bachelorstudiums (Pflichtpraktika) oder nach Abschluss des Bachelorstudiums absolviert wurde (s. Prüfungsordnung § 4). Die formalen Kriterien entsprechen denen des Anerkennungssemesters, wie es in den Bachelorstudiengängen der HS Düsseldorf (Sozialarbeit/Sozialpädagogik und Pädagogik der Kindheit und Familienbildung) absolviert wird. Die Praxiserfahrung muss über Belege (z. B. Arbeitszeugnisse, Tätigkeitsbescheinigung) nachgewiesen werden.
Der Nachweis muss eine Tätigkeitsbeschreibung, den zeitlichen Umfang der Tätigkeit beinhalten und offiziell vom Träger/von der Institution ausgestellt sein (erkennbare und nachvollziehbare Firmierung [offizielles Briefpapier], Stempel, Unterschrift).
Die Einschlägigkeit der Praxistätigkeit im Kontext von Beratung wird anhand der Tätigkeitsbeschreibung der Bescheinigung geprüft.
Es ist nicht zwingend Voraussetzung, dass die Bewerber*innen selbst Beratungen durchgeführt haben. Als einschlägig gelten auch Tätigkeiten, bei denen an Beratungen hospitiert wurde oder die im Rahmen von beratenden Kontexten stattfinden (z. B. Teilnahme und/oder Mitwirkung an Hilfeplangesprächen/-verfahren, u.w.).
Prüfungsordnung
Alle Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften finden Sie hier. Bitte beachten Sie, sofern verzeichnet, auch die die Prüfungsordnungen ergänzenden Änderungssatzungen.
BEWERBUNG
Wichtige Informationen
Der Masterstudiengang Soziale Arbeit und Pädagogik mit Schwerpunkt Psychosoziale Beratung ist zulassungsbeschränkt.
Der Studienbeginn ist ausschließlich zum Wintersemester möglich.
Eine Bewerbung ist immer nur für das folgende Semester und nicht für einen späteren Zeitpunkt möglich.
Sie können sich mit einer vorläufigen Abschlussnote bewerben. Allgemeine Hinweise zum Bewerbungsablauf, aktuelle Fristen für die Bewerbung und Einschreibung sowie Informationen zur Bewerbung mit vorläufiger Note finden Sie auf dieser Seite: www.hs-duesseldorf.de/bewerbungsablauf. Beachten Sie bitte die Zugangsvoraussetzungen zum Studiengang (s. o.).
Die Bewerbung für einen Studienplatz erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus.
Wenn Sie zu einer der folgenden Bewerber*innengruppen gehören oder sich für eines der folgenden Themen interessieren, informieren Sie sich bitte über die jeweiligen Besonderheiten bei der Bewerbung:
- Internationale Bewerber*innen
- Bewerber*innen für Zweitstudium
- Studiengang- oder Studienortswechsel
- Zweithörer*innen
- Bevorzugte Zulassung, Härtefälle, Spitzensportler
- Gasthörer*innen
Bitte beachten Sie auch die FAQs zur Studienbewerbung zu den Themen wie bspw. Studienbewerbung/Registrierung oder Studienstart.
Vergabe der Studienplätze
Studienplätze werden nach Note des Bachelorabschlusses vergeben, mit dem man sich für diesen Studiengang bewirbt. Es werden keine weiteren Kriterien, auch keine Wartesemester, berücksichtigt.
Die Auswahlgrenzen (NC-Werte) der letzten Semester finden Sie hier:hs-duesseldorf.de/nc_ws. Nutzen Sie die Tabelle bitte nur als Orientierungshilfe für den aktuellen NC, da die NC-Werte für das jeweils folgende Semester nicht vorhergesagt werden können, sondern sich erst aus der Konkurrenz der Bewerber*innen um die zulassungsbeschränkten Studienplätze ergeben.