Bitte beachten Sie, dass (Master-)Studiengänge einem stetigen Weiterentwicklungsprozess unterliegen. Zur Verbesserung der Studierbarkeit und der Studienqualität kann es deshalb zu Änderungen bei den Zugangsvoraussetzungen kommen. Wir sind bemüht alle Informationen auf den Info-Seiten der Homepage aktuell zu halten. Wir bitten Sie, vor allem bei langfristiger Studienplanung, sich über die jeweils gültigen Voraussetzungen zu informieren. Diese sind immer in der aktuellen Prüfungsordnung § 4 einzusehen.
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
1. Studienabschluss
Zugangsvoraussetzung ist ein erfolgreicher Bachelor-Abschluss oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss in einem Studiengang der Sozialen Arbeit (z. B. Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Soziale Arbeit) oder (Kindheits-)Pädagogik bzw. Erziehungswissenschaft oder eines natur-, bildungs- oder gesellschaftswissenschaftlichen Studiengangs in einem anderen Bereich (z. B. Soziologie, Psychologie, Politikwissenschaft oder Sozialwissenschaften), der mit
210 CP und einer Gesamtnote von 2,5 oder besser abgeschlossen wurde.
Studienbewerber*innen, die sich mit einer vorläufigen Durchschnittsnote bewerben, müssen mind. 180 von 210 CP bzw. 150 von 180 CP zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen können.
Bei einem vergleichbaren Studiengang mit nur
180 CP kann die Zulassung unter einer Auflage erfolgen; in diesem Fall müssen bis zur Anmeldung der Master-Thesis
30 CP nachgeholt werden. Informationen zur Nachholung erhalten Sie von der Studiengangskoordination.
2. Einschlägige Praxis im Umfang von mind. 640 Stunden
Zur Aufnahme des Studiums ist eine einschlägige Praxiserfahrung im Umfang von 640 Arbeitsstunden erforderlich, die entweder im Rahmen des Bachelorstudiums als Pflichtpraktikum oder nach Abschluss des zulassungsrelevanten Bachelorstudiums absolviert wurde (s. Prüfungsordnung § 4). Die formalen Kriterien entsprechen denen des Moduls zur staatlichen Anerkennung, wie es in den Bachelorstudiengängen am Fachbereich SK der HS Düsseldorf (Sozialarbeit/Sozialpädagogik und Kindheitspädagogik und Familienbildung) absolviert wird. Die Praxiserfahrung muss mit einem ausführlichen Arbeitszeugnis/ Praktikumszeugnis nachgewiesen werden, welches nach Abschluss der Tätigkeit ausgestellt wird. Eine berufliche Tätigkeit während des Studiums wird nicht anerkannt (fehlende fachliche Anleitung oder fehlender Fachkraftstatus).
Das Arbeitszeugnis/ Praktikumszeugnis muss eine Tätigkeitsbeschreibung und den zeitlichen Umfang der Tätigkeit beinhalten sowie offiziell vom Träger / von der Institution ausgestellt sein (erkennbare und nachvollziehbare Firmierung [offizielles Briefpapier], Stempel, Unterschrift).
Die Einschlägigkeit der Praxistätigkeit im Kontext von Beratung wird anhand der Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis/ Praktikumszeugnis geprüft. Als einschlägig kann Praxis angerechnet werden, in der selbst Beratung durchgeführt wurde oder in der an Beratung teilgenommen (Hospitationen) wurde. Es ist also keine Voraussetzung, dass Bewerber*innen selbst Beratungen durchgeführt haben.
Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass innerhalb der Praxis der Kindheitspädagogik und Familienbildung oder der Sozialarbeit/-pädagogik beratendes Handeln erfahren wurde. Dafür gängige Handlungsfelder können in der expliziten Beratung (z. B. Familienberatung) liegen. Aber auch implizit findet Beratung in vielen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit und Pädagogik als Querschnittsaufgabe statt.
Hierzu können unter anderem Handlungsfelder zählen wie
- Schulsozialarbeit,
- Jugendberufshilfe und berufliche (Wieder-)Eingliederung,
- Begleitung im Ehrenamt oder in den Freiwilligendiensten,
- diverse Sozialdienste (Altenarbeit, Jugendamt, Justizsozialarbeit, Krankenhaus u. w.),
- in Hilfeplanverfahren und Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII §§ 27 ff. [ambulante und (teil-)stationäre Angebote],
- Familienzentren,
- Klinische Sozialarbeit,
- Betriebliche Sozialarbeit,
die als Praxisfelder für die Bewerbung angerechnet werden, sofern hier im wesentlichen Umfang beraterisches Handeln im Arbeitsfeld erfahren wurde.
3. Einschlägige Prüfungsleistungen inhaltlicher Schwerpunkte
Erfolgreich absolvierte Prüfungsleistungen im Umfang von insgesamt 15 ETCS-Punkten und jeweils einer Mindestnote von 2,5 aus mindestens einem der im Folgenden genannten Module:
- Schwerpunkt Beratung
- Schwerpunkt Entwicklungsförderung
- Schwerpunkt Gesundheit
der Bachelorstudiengänge Sozialarbeit/Sozialpädagogik bzw. Pädagogik der Kindheit und Familienbildung sind nachzuweisen. Vergleichbare Prüfungsleistungen anderer Hochschulen können anerkannt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Zulassungskommission im Bewerbungsverfahren.
Das Verfassen einer Abschlussarbeit mit inhaltlichen Schwerpunkten ersetzt nicht die hier aufgeführten geforderten Leistungen.
4. Einschlägige Prüfungsleistung in Methoden empirischer Sozialforschung
Erfolgreich absolvierte Studienleistungen im Umfang von 5 CP in Methoden der empirischen Sozialforschung (unbenotet). Das Verfassen einer empirischen Arbeit als Abschlussarbeit ersetzt nicht die hier aufgeführten geforderten Leistungen.
Hinweis: Sprachnachweis Deutsch
Internationale Studieninteressierte müssen deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachweisen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
BEWERBUNG
Wichtige Informationen
Der Masterstudiengang Soziale Arbeit und Pädagogik mit Schwerpunkt Psychosoziale Beratung ist zulassungsbeschränkt.
Der Studienbeginn ist ausschließlich zum Wintersemester möglich.
Eine Bewerbung ist immer nur für das folgende Semester und nicht für einen späteren Zeitpunkt möglich.
Sie können sich mit einer vorläufigen Abschlussnote bewerben. Allgemeine Hinweise zum Bewerbungsablauf, aktuelle Fristen für die Bewerbung und Einschreibung sowie Informationen zur Bewerbung mit vorläufiger Note finden Sie auf dieser Seite: www.hs-duesseldorf.de/bewerbungsablauf. Beachten Sie bitte die Zugangsvoraussetzungen zum Studiengang (s. o.).
Die Bewerbung für einen Studienplatz erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus.
Wenn Sie zu einer der folgenden Bewerber*innengruppen gehören oder sich für eines der folgenden Themen interessieren, informieren Sie sich bitte über die jeweiligen Besonderheiten bei der Bewerbung:
- Internationale Bewerber*innen
- Bewerber*innen für Zweitstudium
- Studiengang- oder Studienortswechsel
- Zweithörer*innen
- Bevorzugte Zulassung, Härtefälle, Spitzensportler
- Gasthörer*innen
Bitte beachten Sie auch die FAQs zur Studienbewerbung zu den Themen wie bspw. Studienbewerbung/Registrierung oder Studienstart.
Vergabe der Studienplätze
Studienplätze werden nach Note des Bachelorabschlusses vergeben, mit dem man sich für diesen Studiengang bewirbt. Es werden keine weiteren Kriterien, auch keine Wartesemester, berücksichtigt.
Die Auswahlgrenzen (NC-Werte) der letzten Semester finden Sie hier:hs-duesseldorf.de/nc_ws. Nutzen Sie die Tabelle bitte nur als Orientierungshilfe für den aktuellen NC, da die NC-Werte für das jeweils folgende Semester nicht vorhergesagt werden können, sondern sich erst aus der Konkurrenz der Bewerber*innen um die zulassungsbeschränkten Studienplätze ergeben.