Der Studiengang startet immer im Sommersemester. Die offizielle Anmelde- und Bewerbungsfrist für den Studiengang endet am 15. Januar 2026. Anhand der Anmeldungen zu diesem Stichtag wird geprüft, ob genügend Interessierte für den Start des Studiengangs vorliegen. Ist dies der Fall, bleibt das Anmeldeverfahren für weitere Interessent*innen bis zur Durchführung der ersten Veranstaltungen im März 2026 geöffnet.
Das Bewerbungsverfahren beginnt mit Ihrer Anmeldung. Diese umfasst das Ausfüllen des Anmeldebogens, der alle Bestandteile des Vertrags mit der Hochschule Düsseldorf (HSD) enthält, sowie die Einreichung der Bewerbungsunterlagen. Mit der Anmeldung haben Sie somit alle Formalitäten abgeschlossen und gleichzeitig den Studienvertrag mit der HSD unterzeichnet.
Im nächsten Schritt prüft die Zulassungskommission Ihre Unterlagen. Sind diese vollständig und erfüllen Sie die Zulassungsvoraussetzungen, erhalten Sie eine Mitteilung, dass Ihnen ein Studienplatz – vorbehaltlich des Erreichens der Mindestteilnehmendenzahl – bereits sicher ist. Die Studienplätze werden dabei in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben. Für das Zustandekommen des Studienvertrags ist jedoch das Erreichen der Mindestteilnehmendenzahl erforderlich. Bis Ende Januar können wir Ihnen dazu eine Rückmeldung geben und den von Ihnen mit der Anmeldung bereits unterzeichneten Vertrag annehmen.
Sollte die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht werden, bemühen wir uns umgehend, einen neuen Starttermin zu planen und eine aktualisierte Terminliste zu veröffentlichen. So haben Sie die Möglichkeit, zu entscheiden, ob der Studiengang unter diesen Umständen weiterhin für Sie infrage kommt.
Für den weiterbildenden Master werden Studiengebühren erhoben. Sie betragen für den viersemestrigen Studiengang monatlich 590 Euro. Bei einer Studiendauer von regulär 24 Monaten beträgt Ihre Studiengebühr also insgesamt 14.160 Euro.
Im Unterschied zu anderen Studiengängen wird dieses weiterbildende Studienangebot ausschließlich über Teilnahmebeiträge finanziert. Die Durchführung ist daher nur bei einer ausreichenden Anzahl an Anmeldungen und Ihrer verbindlichen Finanzierungszusage durch die Anmeldung möglich. Bitte prüfen Sie vor der Unterzeichnung des Anmeldeformulars sorgfältig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Anlage 1, insbesondere Punkt 6. Beachten Sie, dass eine Kündigung aus „wichtigem Grund“ gemäß den gesetzlichen Vorgaben nur bei objektiv schwerwiegenden Gründen möglich ist. Sollten im Verlauf des Studiengangs dennoch unvorhersehbare Zahlungsschwierigkeiten auftreten, suchen wir gerne zusammen mit Ihnen nach einer gemeinsamen Lösung.
Es gibt eine Broschüre, die umfassende Informationen zu Fördermöglichkeiten für die Teilnahme an weiterbildenden Hochschulveranstaltungen bietet. Sie wurde im Dezember 2024 aktualisiert und ist auf den Seiten des DGWF verfügbar.
Jetzt direkt anmelden
Sie können sich mit unserem Anmeldebogen bei und für einen Studienbeginn im März 2026 bewerben. Die Anmeldung muss folgende zusätzliche Unterlagen enthalten:
- Zeugnis eines Bachelor- oder eines äquivalenten Hochschulabschluss der Sozialen Arbeit oder der (Sozial-)Pädagogik im Umfang von mindestens 180 Creditpoints
- Nachweis über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Umfang von mindestens 50 % eines Vollzeitäquivalents, wobei die Tätigkeit in der (Sozial-)Pädagogik oder Sozialen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien im Bereich des SGB VIII sowie der Klinischen Sozialarbeit liegen muss.
- Ein Nachweis über einen während des gesamten Studiums laufenden Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber aus den genannten Praxisfeldern muss erbracht werden; bei befristeten Verträgen ist nach Ablauf ein neuer Nachweis erforderlich. Für eine freiberufliche Tätigkeit sind entsprechende Nachweise vorzulegen.