Die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Empowerment Studies“ und „Empowerment Studies (Teilzeit)“ vom 10.05.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf Nr. 452) wird zum Ende des Sommersemesters 2022 außer Kraft treten. Dieser Zeitpunkt gilt auch für Wiederholungsprüfungen. Nur in besonderen Ausnahmefällen können Studierende länger in der alten PO bleiben (zum Beispiel, wenn sie nach alter PO eine Thesis-Zulassung haben und sich die Bearbeitungszeit aufgrund besonderer Umstände verlängert). Hierzu ist ein Antrag an den Prüfungsausschuss notwendig.
Das bedeutet also, dass Sie, wenn Sie innerhalb der PO 2016 Ihr Studium abschließen wollen, Ihre Thesis spätestens zum Termin im SoSe 22 anmelden müssen (bzw. ggf. andere ausstehende Leistungen in dem Semester abschließen).
Bis die PO 2016 ausgelaufen ist, bieten wir im regulären jährlichen Turnus Lehrveranstaltungen dafür an. In den vergangenen Semestern gab es in den Modulen MES 2 und MES 6.2 getrennte Angebote für die alte und die neue PO. Da inzwischen der Bedarf an speziellen Seminaren für die alte PO gering ist, wird es im kommenden WiSe gemeinsame Veranstaltungen geben. Für MES 2 bedeutet dies: Studierende der PO 2016, die 4 SWS belegen müssen, um das Modul abzuschließen, belegen den 2 SWS-Kurs und legen darüber hinaus Zusatzleistungen im Umfang von weiteren 2 SWS ab. Die Details werden mit dem Lehrenden besprochen. Für MES 6.2 bedeutet es: Studierende der PO 2016, die bereits ein 2 SWS-Seminar absolviert haben, belegen ganz normal als zweites 2 SWS-Seminar das im WiSe angebotene Seminar. Studierende, die noch 4 SWS absolvieren müssen, belegen das Seminar und legen darüber hinaus Zusatzleistungen im Umfang von weiteren 2 SWS ab. Die Details werden auch hier mit den Lehrenden besprochen.
Schließen Sie Ihr Studium nicht Ende des SoSe 22 ab, wechseln Sie automatisch in die neue Prüfungsordnung. Sie müssen dafür nichts tun, sondern werden von Amts wegen umgeschrieben in die PO 2020.
Auf Antrag an den Prüfungsausschuss können Sie bereits vor dem Auslaufen Ihrer Prüfungsordnung in die neue Prüfungsordnung wechseln. Dieser Antrag kann jederzeit über das Studienbüro gestellt werden. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie bereits wissen, dass Sie Ihr Studium später als im SoSe 2022 abschließen werden. Denn erst nach erfolgreich vollzogenem PO-Wechsel können Sie Veranstaltungen für die neue PO belegen und die ECTS verbuchen lassen (bspw. ein zweites Seminar in MES 1.1).
Die Übertragung der bisher abgelegten und im OSSC gespeicherten Leistungen erfolgt bei einem Wechsel der PO automatisch (von Amts wegen), ohne dass Studierende einen Antrag dafür stellen müssen. Die Anerkennung der Leistungen der einzelnen Module wird folgendermaßen geregelt: