Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

​​​​​​​​​​​Zulassungsverfahren 

Die Bewerbung erfolgt über das Online-Portal der Hochschule Düsseldorf. Eine Übersicht über den Bewerbungsablauf im Allgemeinen an der HSD finden Sie unter hs-duesseldorf.de/studium/studieninteressierte/bewerbungsablauf​.​​​

Bewerber*innen, die einen ausländischen Studienabschluss erworben haben, bewerben sich über uni-assist. Nähere Informationen dazu und allgemeine Informationen über Zulassungsvoraussetzungen für internationale Studienbewerber*innen finden Sie auf der Website des International Office.

​Die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Empowerment Studies (MaPO ES) trifft die für den Zugang zum Studium und dessen Durchführung notwendigen rechtlichen Regelungen. 

 

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

Zugangsvoraussetzungen regeln, welche Voraussetzungen Bewerber*innen grundsätzlich mitbringen müssen, um einen Studiengang studieren zu können.

Zugangsvoraussetzung für den MA Empowerment Studies ist ein Bachelorabschluss (oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss) in einem gesellschaftswissenschaftlichen Studiengang (insbesondere Soziale Arbeit, Sozialwissenschaften, Soziologie, Politikwissenschaft, Pädagogik), der mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5 abgeschlossen wurde und mindestens 210 ECTS umfasst. Hier nicht genannte Studiengänge werden im Hinblick auf ihre inhaltliche Einschlägigkeit individuell geprüft.
Studieninteressierte mit einem Bachelorabschluss mit 180 ECTS können unter Auflage (s.u.) zugelassen werden. Sie können sich mit einem 180 ECTS umfassenden Abschluss bewerben. Zum Zeitpunkt der Bewerbung und des Studienbeginns müssen noch keine Leistungen zur Erfüllung der Auflage vorgewiesen werden!

​Studierende, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, können sich mit einer vorläufigen Durchschnittsnote aus den bislang vorliegenden Prüfungsergebnissen bewerben; diese muss ebenfalls mind. 2,5 betragen. Die Zulassung erfolgt dann unter der Auflage, dass der Nachweis des Studienabschlusses fristgerecht nachgereicht werden muss; andernfalls erlischt die Einschreibung. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Bewerbungsablauf unter hs-duesseldorf.de/bewerbungsablauf​


Auswahlverfahren 

Soweit es mehr Bewerbungen von Studieninteressierten gibt, welche die Zugangsvoraussetzung erfüllen, als Studienplätze zur Verfügung stehen, findet ein Auswahlverfahren statt (vgl. § 4 Abs. 4 MaPO ES). Das Auswahlverfahren dient dazu, aus den Bewerber*innen, die den MA Empowerment Studies grundsätzlich studieren könnten, diejenigen auszuwählen, die aufgrund ihrer Vorkenntnisse und Erfahrungen besonders gut für den Masterstudiengang geeignet sind. Die Bewerbungen werden hierfür im Hinblick auf ihre spezielle Passung bezüglich der Ziele und Inhalte des MA Empowerment Studies bewertet. Das erfolgt auf Basis von Angaben zu Motivation und bereits vorhandenen studienrelevanten Vorkenntnissen der Bewerber*innen. 

Diese Bewertung (49%) bildet gemeinsam mit der Abschlussnote des Erststudiums 
(51%) die sogenannte Verfahrensnote, nach der die Rangliste zur Zulassung erstellt wird. 

Das Verfahren mag aufwendig erscheinen, möchte aber den unterschiedlichen Hintergründen der Bewerber*innen Rechnung tragen. Fühlen Sie sich daher bitte ermutigt, gut darzulegen, warum Sie sich hinsichtlich Ihrer Motivation und/oder Vorerfahrung besonders für den Studiengang eignen.

Die Motivation soll das Interesse an dem Studienfach reflektieren und zeigen, dass die Bewerber*innen sich mit den Inhalten und Zielen des MA Empowerment Studies auseinandergesetzt haben.

Die Bewertung der bereits vorhandenen studienrelevanten Vorkenntnisse erfolgt auf Basis von fachwissenschaftlichen Kenntnissen aus dem Erststudium sowie nachweisbaren praktischen Erfahrungen. Beispiele für studienrelevante Vorkenntnisse, die im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können:

  • einschlägige fachwissenschaftliche Kenntnisse und Leistungen aus dem bisherigen Studium, die Bezüge zu Themen politischen Empowerments aufweisen. Diese sind bspw. nachweisbar durch das Thema der Abschlussarbeit oder fachliche Schwerpunktsetzungen innerhalb des bisherigen Studiums (z. B. durch einschlägige Themen von Studien- und Prüfungsleistungen in Seminaren, Wahl von Studienschwerpunkten). Einschlägig können Arbeiten sein, die sich z. B. mit Theorien oder Ansätzen des politischen/kollektiven Empowerments, mit menschenrechtlichen Themen, der Analyse sozialpolitischer Prozesse, Praxen der Geschlechtergerechtigkeit, antirassistischer Arbeit oder entwicklungspolitischen Fragen vor dem Hintergrund des kollektiven Empowerment-Gedankens o.ä. beschäftigt haben.
  • ​einschlägige praktische Erfahrungen, die Bezüge zu politischem Empowerment aufweisen. Dazu können berufliche Erfahrungen, (Pflicht-)Praktika oder freiwilliges Engagement (z. B. in Einrichtungen, Organisationen, Vereinen, Projekten, die sich erkennbar mit Empowerment-Fragen, sozialpolitischen, feministischen, antirassistischen, entwicklungspolitischen oder menschenrechtlichen Ansätzen befassen) oder gesellschaftspolitisches Engagement (z. B. in Fachschaften, Hochschulpolitik, Gewerkschaften, NGOs, politischen Parteien o. ä.) zählen.

Wichtig! Im Einzelnen hängt die Bewertung der Einschlägigkeit nicht nur von der Einrichtung, sondern insbesondere von den konkreten Tätigkeiten/Aufgaben ab, die von den Bewerber*innen ausgeübt wurden. Tätigkeiten, die keinen Bezug zu Themen politischen Empowerments haben, werden bei der Bewertung im Auswahlverfahren nicht als einschlägig i.S.d. MA Empowerment Studies bewertet.
Beispiele für Tätigkeiten, die nicht als einschlägig gewertet werden:

  • Reine Lehrtätigkeiten (z. B. Hausaufgabenbetreuung, Sprachunterricht) und Nachhilfe
  • Reine Sorge-, pflegerische, betreuende oder erzieherische Tätigkeiten (z. B. Pflege und Betreuung von alten, kranken oder behinderten Menschen; Spielen mit und Beaufsichtigen von Kindern/ anvertrauten Personen)
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten (z. B. Speisenzubereitung, Haushaltsführung o. ä.)
  • Übersetzungstätigkeiten (z.B. in der Arbeit mit Geflüchteten)
  • Reine Büro- und Verwaltungstätigkeiten
  • Klassisch sozialarbeiterische Tätigkeiten ohne Bezüge zu politischen Dimensionen Sozialer Arbeit

Wenn Sie der Meinung sind, dass Tätigkeiten dennoch (zum Teil) Bezüge zum MA Empowerment Studies haben, legen Sie dies sowie den jeweiligen zeitlichen Umfang bitte im Bewerbungsformular dar. Sollten Hinderungsgründe vorliegen, weswegen Sie nur in geringem Maße über Vorerfahrungen verfügen können, begründen Sie dies bitte gegebenenfalls.
Die angeführten praktischen Erfahrungen müssen über entsprechende Belege (Zeugnisse, Bestätigungen o.ä.) nachgewiesen werden, die an entsprechender Stelle im Online-Portal hochzuladen sind. Die Nachweise über praktische Erfahrungen müssen eine kurze Beschreibung des Tätigkeitsfeldes und den zeitlichen Umfang der Tätigkeit beinhalten und durch eine*n Anleiter*in unterzeichnet sein. Anderweitiges Engagement muss plausibel dargelegt werden. 

Die Angaben für das Auswahlverfahren werden mittels eines Formulars abgefragt, das im Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus bereitgestellt wird. Bitte denken Sie daran, dieses unbedingt vollständig auszufüllen und zusammen mit den weiteren notwendigen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf und ggf. Nachweise) im Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus hochzuladen.

​Bitte beachten Sie auch die FAQs zur Studienbewerbung​ zu den Themen wie bspw. Studien-bewerbung/Registrierung oder Studienstart​.
 

Weitere Studienbedingungen

Besondere Bedingungen bei BA-Abschluss mit 6 Semestern (180 ETCS)

Studieninteressierte, die ein Bachelorstudium mit 180 ECTS (entspricht 6 Semestern) abgeschlossen haben, können unter Auflage (vgl. § 4 Abs. 2 MaPO ES)​ zugelassen werden.

Die Auflage gilt als erfüllt, wenn die*/der* Studienbewerber*in bis zum Antrag auf Zulassung zur Master-Thesis Nachweise über fachlich angeleitete und mit den Inhalten des Master-Studiums in Verbindung stehende Praxiserfahrungen (z. B. einschlägige Arbeitsstelle, Praktikum, ehrenamtliche Tätigkeit) im Umfang von mindestens 640 Stunden sowie einer von der oder den Praxisstellen unabhängige Begleitung oder Reflexion vorlegt. Die Praxiserfahrungen müssen nach dem Bachelorabschluss erbracht worden sein. Sie können auf mehrere Praxisstellen aufgesplittet erbracht werden. ​Praxistätigkeiten stehen mit den Inhalten des Master-Studiums in Verbindung, wenn sie sich auf das Feld der Sozialen Arbeit bzw. Tätigkeitsfelder, auf die der Master Empowerment Studies vorbereitet, beziehen. Die Praxiserfahrungen müssen über entsprechende Belege (z. B. Zeugnisse, Bestätigungsschreiben) nachgewiesen werden. Der Nachweis sollte eine kurze Stellenbeschreibung bzw. Beschreibung des Tätigkeitsfelds und den zeitlichen Umfang der Tätigkeit beinhalten und durch eine*n Anleiter*in unterzeichnet sein.

War im Bachelorstudium bereits ein Praxisanteil von mindestens 100 Tagen enthalten, so können auch Leistungen im Umfang von 30 CP in einem weiteren Studiengang – nach dem ersten Bachelorabschluss – zur Erfüllung der Auflage anerkannt werden, sofern hinsichtlich der Studien- und Prüfungsleistungen kein wesentlicher Unterschied besteht bzw. im Falle von außerhochschulischen Leistungen diese gleichwertig sind.

 

Sprachanforderungen

Fremdsprachen:

Es gibt für den MA Empowerment Studies keine verpflichtenden Sprachanforderungen. Gute Englischkenntnisse werden für das Studium vorausgesetzt. Einzelne Seminare und Seminarinhalte, vor allem im Schwerpunktbereich, können in englischer Sprache gehalten werden.

Deutschkenntnisse:

Studienvoraussetzung für die Aufnahme des Master-Studiengangs ist ein Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Die Art des Nachweises und das Verfahren regelt die Einschreibungsordnung.  (Nähere Infos zum Deutschnachweis)

 

Bewerben mit Master-Abschluss

Wenn Sie bereits einen Master Studiengang abgeschlossen haben, dann gilt der MA Empowerment Studies als Zweitstudium. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

​​​Hier finden Sie allgemeine Infos zur den Voraussetzungen und zur Bewerbung zum Master-Studiengang Empowerment Studies.

 

Die Bewerbung für den MA Empowerment Studies für das WS 2024/25 ist ab 1. Juni möglich.             

 

Online-Be​werbung

Prüfungsordnung​

 

 

​​​Termine

Das Bewerbungsverfahren findet einmal jährlich zum WS statt.

Die Bewerbung für den MA Empowerment Studies für das WS 2024/25 ist ab 1. Juni über das Online-Portal möglich.    

Alle Informationen unter: hs-duesseldorf.de/studium/studieninteressierte/bewerbungsablauf

Bis spätestens Mitte August ist das Hauptverfahren abgeschlossen und Studienbewerber*innen erhalten Rückmeldung über eine mögliche Zulassung durch die Zentrale Zulassungsstelle. Der Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften kann keine Auskünfte über eine mögliche Zulassung des Masters geben. 

Am möglichen anschließenden Nachrückverfahren nehmen Sie ggf. automatisch teil, Sie müssen sich nicht erneut bewerben.

Termine zum Studienstart finden Sie unter den Informationen für zugelassene Studienanfänger*innen​

Bitte beachten Sie auch die FAQs für Studieninteressierte​​ zu den Themen wie bspw. Studienbewerbung/Registrierung oder Studienstart​.
 


FAQ zur Bewerbung

Wann ist der nächste Bewerbungstermin?

Das Bewerbungsverfahren findet einmal jährlich zum Wintersemester (Studienbeginn Ende September) statt. Die Bewerbung ist ab ca. Mitte Mai über das Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus möglich. Bewerbungsfrist ist i.d.R. der 15. Juli. Aktuelle Informationen unter ​https://www.hs-duesseldorf.de/bewerbungsablauf​

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Welche Zugangsvoraussetzungen muss ich erfüllen?

Die Zugangsvoraussetzung für den Master Empowerment Studies ist ein Hochschulabschluss in einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach mit 210 ECTS und einer Gesamtnote von mindestens 2,5
Darüber hinaus findet ein Auswahlverfahren statt, wenn es mehr Bewerber*innen gibt, die die Zugangsvoraussetzung erfüllen, als Studienplätze zur Verfügung stehen. Die Auswahl erfolgt auf Basis von Angaben zu Motivation und bereits vorhandenen studienrelevanten Vorkenntnissen. Die Angaben für das Auswahlverfahren werden mittels eines Formulars abgefragt, das im Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus bereitgestellt wird.

​Für nähere Informationen hierzu siehe auf dieser Seite.


 
Muss ich im Formular angeben, wieviele Stunden meine Praxistätigkeiten umfassen?

Ja. Wenn Sie keine Angaben zur Gesamtstundenzahl machen, kann die Kommission Ihre Erfahrung nicht angemessen berücksichtigen.

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Kann ich mich bewerben, wenn meine Abschlussnote zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht feststeht und/oder ich meine Abschlussurkunde noch nicht erhalten habe?

Sie können sich auch ohne Abschlussnote bewerben. In diesem Fall wird eine vorläufige Durchschnittsnote aus den bislang vorliegenden Prüfungsleistungen errechnet und für die Bewerbung zugrunde gelegt (d.h. diese Durchschnittsnote muss mindestens 2,5 sein). Der Nachweis des Studienabschlusses muss jedoch i.d.R. bis maximal fünf Monate nach Ende der Bewerbungsfrist, d.h. bis zum 15. Dezember desselben Jahres, erbracht werden, ansonsten erlischt die Einschreibung. ​

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Kann ich mich auch mit dem Abschluss eines sechssemestrigen Studiengangs (180 ECTS) bewerben?

Studieninteressierte, die ein Bachelorstudium mit 180 ECTS (entspricht 6 Semestern) abgeschlossen haben, können sich bewerben und unter Auflage zugelassen werden. 

Siehe hierzu Auflage nach § 4​ PO​​.

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Was ist der Unterschied zwischen Vollzeit- und Teilzeitstudium?

Der MA Empowerment Studies ist sowohl in Vollzeit (3 Semester) als auch in Teilzeit (6 Semester) studierbar. Die beiden Studienvarianten​ unterscheiden sich also in der Dauer der Regelstudienzeit. 

Von Seiten der HSD gibt es keine Vorgabe, das Studium in der angegebenen Regelstudienzeit zu beenden, Sie können also sowohl im Teilzeit- als auch im Vollzeit-Modell jederzeit auch länger (und im Falle von Teilzeit auch kürzer) als die angegebene Regelstudienzeit studieren. Allerdings sollten Sie bei Ihrer Planung beachten, dass die Lehrveranstaltungen nur einmal im Studienjahr angeboten werden.

Gegebenenfalls kann es für Sie aus anderen Gründen​ wichtig sein, sich für die eine oder andere Variante zu entscheiden (Vorgaben von Behörden bzgl. BAföG, ALG II o.ä.). Informieren Sie sich also bei entsprechenden Stellen, welches Studienmodell zu Ihren individuellen Lebensumständen passt.

Beachten Sie auch, dass Teilzeit- und Vollzeitstudium formell getrennte Studiengänge sind. Der Wechsel von der einen in die andere Form läuft daher über eine neue Bewerbung ab. Die Chance auf einen erfolgreichen Wechsel ist dabei abhängig von den vorhandenen Studienkapazitäten​

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Welche Sprachkenntnisse brauche ich für das Studium?

Für das Studium werden Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch erwartet. Studierende müssen bei der Bewerbung jedoch keinen gesonderten Nachweis über Englischkenntnisse (TOEFL o.ä.) vorlegen. In den Schwerpunkten werden zum Teil auch englischsprachige Veranstaltungen angeboten, um diesen folgen zu können, ist es ratsam, sich auf Englisch verständigen zu können.
Studienvoraussetzung für die Aufnahme des Master-Studiengangs ist ein Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Die Art des Nachweises und das Verfahren regelt die Einschreibungsordnung.

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Wie bewerbe ich mich mit einem internationalen Studienabschluss?

Wenn Sie sich mit einem Zeugnis aus dem Ausland (auch EU-Ausland) bewerben wollen, dann läuft das Verfahren nicht über das Online-Portal der HS Düsseldorf, sondern über die sogenannte Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (uni-assist). Ausführliche Informationen bekommen Sie beim International Office​​. ​

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Wie viele Studierende werden für diesen Master angenommen?

In den vergangenen Wintersemestern wurden jeweils etwa 35 Studienanfänger*innen zum Master Empowerment Studies zugelassen.

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Beratung & Kontakt

Ansprechpartner*​innen im Fachbereich

Studiengangskoordination:
empowerment-studies@hs-duesseldorf.de


 

Zentrale Studienberatung (ZSB)

Bei Fragen rund um die Studienwahl, die Studienbewerbung, Zugangsvoraussetzungen und Fristen steht Ihnen die ZSB gerne zur Verfügung.

  
Studentische Hotline der HSD: 0211 4351-5555

 

Internationale Bewerber*innen

Informationen zum Bewerbungsverfahren und zu den Voraussetzungen für Bewerber*innen mit ausländischen Schul- bzw. Hochschulabschlüssen finden Sie hier​​.