Zulassungsverfahren
Die Bewerbung erfolgt über das Online-Portal der Hochschule Düsseldorf. Eine Übersicht über den Bewerbungsablauf im Allgemeinen an der HSD finden Sie unter hs-duesseldorf.de/studium/studieninteressierte/bewerbungsablauf.
Bewerber*innen, die einen ausländischen Studienabschluss erworben haben, bewerben sich über uni-assist. Nähere Informationen dazu und allgemeine Informationen über Zulassungsvoraussetzungen für internationale Studienbewerber*innen finden Sie auf der Website des
International Office.
Die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Empowerment Studies (MaPO ES) trifft die für den Zugang zum Studium und dessen Durchführung notwendigen rechtlichen Regelungen.
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
Zugangsvoraussetzungen regeln, welche Voraussetzungen Bewerber*innen grundsätzlich mitbringen müssen, um einen Studiengang studieren zu können.
Zugangsvoraussetzung für den MA Empowerment Studies ist ein Bachelorabschluss (oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss) in einem gesellschaftswissenschaftlichen Studiengang (insbesondere Soziale Arbeit, Sozialwissenschaften, Soziologie, Politikwissenschaft, Pädagogik), der mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5 abgeschlossen wurde und mindestens 210 ECTS umfasst. Hier nicht genannte Studiengänge werden im Hinblick auf ihre inhaltliche Einschlägigkeit individuell geprüft.
Studieninteressierte mit einem Bachelorabschluss mit 180 ECTS können unter Auflage (s.u.) zugelassen werden. Sie können sich mit einem 180 ECTS umfassenden Abschluss bewerben. Zum Zeitpunkt der Bewerbung und des Studienbeginns müssen noch keine Leistungen zur Erfüllung der Auflage vorgewiesen werden!
Studierende, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, können sich mit einer vorläufigen Durchschnittsnote aus den bislang vorliegenden Prüfungsergebnissen bewerben; diese muss ebenfalls mind. 2,5 betragen. Die Zulassung erfolgt dann unter der Auflage, dass der Nachweis des Studienabschlusses fristgerecht nachgereicht werden muss; andernfalls erlischt die Einschreibung. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Bewerbungsablauf unter hs-duesseldorf.de/bewerbungsablauf.
Auswahlverfahren
Soweit es mehr Bewerbungen von Studieninteressierten gibt, welche die Zugangsvoraussetzung erfüllen, als Studienplätze zur Verfügung stehen, findet ein Auswahlverfahren statt (vgl. § 1 Abs. 4 MaPO ES). Das Auswahlverfahren dient dazu, aus den Bewerber*innen, die den MA Empowerment Studies grundsätzlich studieren könnten, diejenigen auszuwählen, die aufgrund ihrer Vorkenntnisse und Erfahrungen besonders gut für den Masterstudiengang geeignet sind. Die Bewerbungen werden hierfür im Hinblick auf ihre spezielle Passung bezüglich der Ziele und Inhalte des MA Empowerment Studies bewertet. Das erfolgt auf Basis von Angaben zu Motivation und bereits vorhandenen studienrelevanten Vorkenntnissen der Bewerber*innen.
Diese Bewertung (49%) bildet gemeinsam mit der Abschlussnote des Erststudiums
(51%) die sogenannte Verfahrensnote, nach der die Rangliste zur Zulassung erstellt wird.
Das Verfahren mag aufwendig erscheinen, möchte aber den unterschiedlichen Hintergründen der Bewerber*innen Rechnung tragen. Fühlen Sie sich daher bitte ermutigt, gut darzulegen, warum Sie sich hinsichtlich Ihrer Motivation und/oder Vorerfahrung besonders für den Studiengang eignen.
Die
Motivation soll das Interesse an dem Studienfach reflektieren und zeigen, dass die Bewerber*innen sich mit den Inhalten und Zielen des MA Empowerment Studies auseinandergesetzt haben.
Die Bewertung der bereits vorhandenen
studienrelevanten Vorkenntnisse erfolgt auf Basis von fachwissenschaftlichen Kenntnissen aus dem Erststudium sowie nachweisbaren praktischen Erfahrungen. Beispiele für studienrelevante Vorkenntnisse, die im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können:
-
einschlägige fachwissenschaftliche Kenntnisse und Leistungen aus dem bisherigen Studium, die Bezüge zu Themen politischen Empowerments aufweisen. Diese sind bspw. nachweisbar durch das Thema der Abschlussarbeit oder fachliche Schwerpunktsetzungen innerhalb des bisherigen Studiums (z. B. durch einschlägige Themen von Studien- und Prüfungsleistungen in Seminaren, Wahl von Studienschwerpunkten). Einschlägig können Arbeiten sein, die sich z. B. mit Theorien oder Ansätzen des politischen/kollektiven Empowerments, mit menschenrechtlichen Themen, der Analyse sozialpolitischer Prozesse, Praxen der Geschlechtergerechtigkeit, antirassistischer Arbeit oder entwicklungspolitischen Fragen vor dem Hintergrund des kollektiven Empowerment-Gedankens o.ä. beschäftigt haben.
-
einschlägige praktische Erfahrungen, die Bezüge zu politischem Empowerment aufweisen. Dazu können berufliche Erfahrungen, (Pflicht-)Praktika oder freiwilliges Engagement (z. B. in Einrichtungen, Organisationen, Vereinen, Projekten, die sich erkennbar mit Empowerment-Fragen, sozialpolitischen, feministischen, antirassistischen, entwicklungspolitischen oder menschenrechtlichen Ansätzen befassen) oder gesellschaftspolitisches Engagement (z. B. in Fachschaften, Hochschulpolitik, Gewerkschaften, NGOs, politischen Parteien o. ä.) zählen.
Wichtig! Im Einzelnen hängt die Bewertung der Einschlägigkeit nicht nur von der Einrichtung, sondern insbesondere von den konkreten Tätigkeiten/Aufgaben ab, die von den Bewerber*innen ausgeübt wurden. Tätigkeiten, die keinen Bezug zu Themen politischen Empowerments haben, werden bei der Bewertung im Auswahlverfahren nicht als einschlägig i.S.d. MA Empowerment Studies bewertet.
Beispiele für Tätigkeiten, die
nicht als einschlägig gewertet werden:
- Reine Lehrtätigkeiten (z. B. Hausaufgabenbetreuung, Sprachunterricht) und Nachhilfe
- Reine Sorge-, pflegerische, betreuende oder erzieherische Tätigkeiten (z. B. Pflege und Betreuung von alten, kranken oder behinderten Menschen; Spielen mit und Beaufsichtigen von Kindern/ anvertrauten Personen)
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten (z. B. Speisenzubereitung, Haushaltsführung o. ä.)
- Übersetzungstätigkeiten (z.B. in der Arbeit mit Geflüchteten)
- Reine Büro- und Verwaltungstätigkeiten
- Klassisch sozialarbeiterische Tätigkeiten ohne Bezüge zu politischen Dimensionen Sozialer Arbeit
Wenn Sie der Meinung sind, dass Tätigkeiten dennoch (zum Teil) Bezüge zum MA Empowerment Studies haben, legen Sie dies sowie den jeweiligen zeitlichen Umfang bitte im Bewerbungsformular dar. Sollten Hinderungsgründe vorliegen, weswegen Sie nur in geringem Maße über Vorerfahrungen verfügen können, begründen Sie dies bitte gegebenenfalls.
Die angeführten
praktischen Erfahrungen müssen über entsprechende Belege (Zeugnisse, Bestätigungen o.ä.)
nachgewiesen
werden, die an entsprechender Stelle im Online-Portal hochzuladen sind. Die Nachweise über praktische Erfahrungen müssen eine kurze Beschreibung des Tätigkeitsfeldes und den zeitlichen Umfang der Tätigkeit beinhalten und durch eine*n Anleiter*in unterzeichnet sein. Anderweitiges Engagement muss plausibel dargelegt werden.
Die Angaben für das Auswahlverfahren werden mittels eines Formulars abgefragt, das im Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus bereitgestellt wird. Bitte denken Sie daran, dieses unbedingt vollständig auszufüllen und zusammen mit den weiteren notwendigen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf und ggf. Nachweise) im Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus hochzuladen.
Bitte beachten Sie auch die
FAQs für Studieninteressierte zu den Themen wie bspw. Studien-bewerbung/Registrierung oder Studienstart.
Weitere Studienbedingungen
Besondere Bedingungen bei BA-Abschluss mit 6 Semestern (180 ETCS)
Studieninteressierte, die ein Bachelorstudium mit 180 ECTS (entspricht 6 Semestern) abgeschlossen haben, können unter Auflage
(vgl. § 4 Abs. 2 MaPO ES) zugelassen werden.
Die Auflage gilt als erfüllt, wenn die*/der* Studienbewerber*in bis zum Antrag auf Zulassung zur Master-Thesis Nachweise über fachlich angeleitete und mit den Inhalten des Master-Studiums in Verbindung stehende Praxiserfahrungen (z. B. einschlägige Arbeitsstelle, Praktikum, ehrenamtliche Tätigkeit) im Umfang von mindestens 640 Stunden sowie einer von der oder den Praxisstellen unabhängige Begleitung oder Reflexion vorlegt. Die Praxiserfahrungen müssen nach dem Bachelorabschluss erbracht worden sein. Sie können auf mehrere Praxisstellen aufgesplittet erbracht werden. Praxistätigkeiten stehen mit den Inhalten des Master-Studiums in Verbindung, wenn sie sich auf das Feld der Sozialen Arbeit bzw. Tätigkeitsfelder, auf die der Master Empowerment Studies vorbereitet, beziehen. Die Praxiserfahrungen müssen über entsprechende Belege (z. B. Zeugnisse, Bestätigungsschreiben) nachgewiesen werden. Der Nachweis sollte eine kurze Stellenbeschreibung bzw. Beschreibung des Tätigkeitsfelds und den zeitlichen Umfang der Tätigkeit beinhalten und durch eine*n Anleiter*in unterzeichnet sein.
War im Bachelorstudium bereits ein Praxisanteil von mindestens 100 Tagen enthalten, so können auch Leistungen im Umfang von 30 CP in einem weiteren Studiengang – nach dem ersten Bachelorabschluss – zur Erfüllung der Auflage anerkannt werden, sofern hinsichtlich der Studien- und Prüfungsleistungen kein wesentlicher Unterschied besteht bzw. im Falle von außerhochschulischen Leistungen diese gleichwertig sind.
Sprachanforderungen
Fremdsprachen:
Es gibt für den MA Empowerment Studies keine verpflichtenden Sprachanforderungen. Gute Englischkenntnisse werden für das Studium vorausgesetzt. Einzelne Seminare und Seminarinhalte, vor allem im Schwerpunktbereich, können in englischer Sprache gehalten werden.
Deutschkenntnisse:
Studienvoraussetzung für die Aufnahme des Master-Studiengangs ist ein Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Die Art des Nachweises und das Verfahren regelt die Einschreibungsordnung. (Nähere Infos zum Deutschnachweis)
Bewerben mit Master-Abschluss
Wenn Sie bereits einen Master Studiengang abgeschlossen haben, dann gilt der MA Empowerment Studies als Zweitstudium. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.