ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
Hochschulzugangsberechtigung
Für ein Studium an der Fachhochschule Düsseldorf benötigen Sie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife. Die vollständige Fachhochschulreife wird in der Regel durch einen schulischen und einen praktischen Teil (in Form eines entsprechenden Praktikums oder einer Berufsausbildung) erworben.
Informationen zum Studium ohne Hochschulreife für beruflich Qualifizierte finden Sie
auf dieser Webseite.
Persönliche Voraussetzungen
Studieninteressierte sollten Interesse an am Thema Erziehung und die Fähigkeit zu abstraktem und konzeptionellem Denken, die Befähigung zur eigenständigen Arbeitsplanung, ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft sowie Selbstdisziplin und Zielorientierung mitbringen.
Sprachnachweis Deutsch
Es sind deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen. (Nähere Infos zum Deutschnachweis)
Vorpraktikum
Ein 6-wöchiges Vorpraktikum in Vollzeit im sozialpflegerischen und/oder betreuerischen Bereich stellt eine Zugangsvoraussetzung dar. Alternativ kann das Praktikum auch in Teilzeit bei einer Arbeitszeit von mindestens 50 % der regelmäßigen Vollzeit-Arbeitszeit in der Einrichtung erbracht werden, die Gesamtlaufzeit verlängert sich entsprechend. Der Nachweis muss zur Einschreibung (spätestens zum 30.09. des Jahres) vorliegen.
Ausführliche Informationen zum Vorpraktikum finden Sie hier (anklicken).
Als Praktikum werden beispielsweise Tätigkeiten in den folgenden Bereichen anerkannt: Jugendeinrichtungen, institutionalisierte Kinderbetreuung, Behindertenwerkstätten etc. Einschlägige Berufstätigkeiten oder praktische Tätigkeiten während einer schulischen Berufsausbildung können ggf. angerechnet werden.
Das Praktikum muss folgende Tätigkeiten umfassen:
- Einsicht in die Aufgabengebiete der Sozialarbeit/Sozialpädagogik; vertiefendes Kennenlernen mindestens eines Arbeitsfeldes
- Kennenlernen von Organisation und Funktion der Praktikumsstelle
- Kennenlernen von Mitteln und Methoden der Arbeit durch Übernahme kleiner Teilaufgaben aus dem jeweiligen Praxisfeld, dazu sollten auch Verwaltungsaufgaben gehören
- Teilnahme an Dienst- und Arbeitsbesprechungen der Praxisstelle
Es kann in allen Einrichtungen von Trägern der Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe, bei Einrichtungen der Kirche und bei Trägern außerschulischer Bildungsarbeit abgeleistet werden, sofern gesichert ist, dass die überwiegende Tätigkeit in der Sozialen Arbeit liegt.
Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten (auch Bundeswehr- oder Zivildienstzeiten) werden auf die Praktika angerechnet. Abgeleistete Praktika, die zur Erlangung der Fachhochschulreife notwendig waren, werden ebenfalls auf die besonderen Einschreibungsvoraussetzungen angerechnet, wenn sie in den beschriebenen Bereichen absolviert wurden. Tätigkeiten, die mit weniger als 50 % der regulären Wochenarbeitszeit absolviert wurden, können nicht anerkannt werden, unabhängig vom Tätigkeitsbereich. Dies gilt auch für den Fall, dass der Tätigkeit über einen längeren Zeitraum nachgegangen wurde.
Immer wieder sind Studieninteressierte verunsichert welche Tätigkeiten einschlägig im Sinne des Vorpraktikums sind. Um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir Ihnen hier Beispiele von Tätigkeiten nennen, die wir
nicht als Vorpraktikum anerkennen:
- Lehrtätigkeiten (z. B. Englischunterricht im Ausland) und Nachhilfe
- Pflegerische Tätigkeiten (z. B. Pflegepraktika im Krankenhaus)
- Erziehungszeiten
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten (z. B. Speisenzubereitung in stationären Einrichtungen der Altenhilfe)
- Fahrdienste (z. B. Krankentransporte)
- Übersetzungstätigkeiten (z. B. in der Flüchtlingsarbeit)
- Medizinische Versorgung (z. B. Rettungssanitäter/Unfallhilfe)
Sollten Sie im Rahmen Ihrer praktischen Tätigkeiten teilweise diese Aufgaben übernommen haben, ist dies kein Problem. Sollten Sie jedoch überwiegend oder gar ausschließlich diese Aufgaben übernommen haben, kann die praktische Tätigkeit nicht angerechnet werden!
Der Nachweis muss zur Einschreibung (spätestens zum 30.09. des Jahres) vorliegen.
Allgemein gültige Informationen zum Vorpraktikum an der HSD finden Sie unter hs-duesseldorf.de/vorpraktikum. Bei weiteren Fragen zum Vorpraktikum wenden Sie sich an den dort genannten Kontakt.
Prüfungsordnung
Alle Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften finden Sie hier. Bitte beachten Sie, sofern verzeichnet, auch die die Prüfungsordnungen ergänzenden Änderungssatzungen.
BEWERBUNG
Der Bachelorstudiengang Sozialarbeit /Sozialpädagogik ist zulassungsbeschränkt.
Der Studienbeginn ist ausschließlich zum Wintersemester möglich.
Eine Bewerbung ist immer nur für das folgende Semester und nicht für einen späteren Zeitpunkt möglich.
Allgemeine Hinweise sowie die Fristen für Bewerbung und Einschreibung finden Sie unter:
hs-duesseldorf.de/bewerbungsablauf. Beachten Sie bitte die Zugangsvoraussetzungen zum Studiengang (s.o.)
Die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen vergibt die HSD über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV). Für die Bewerbung ist die Registrierung auf dosv.hochschulstart.de erforderlich. Die eigentliche Bewerbung für einen Studienplatz erfolgt online über das Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus. In unserer Checkliste erläutern wir Schritt für Schritt, was Sie bei der Bewerbung über hochschulstart.de beachten müssen. Alle Informationen zur Bewerbung über hochschulstart.de finden Sie unter hochschulstart.de/ und hs-duesseldorf.de/dosv.
Informationen über die Auswahlkriterien an der HSD sowie die Auswahlgrenzen (NC-Werte) der letzten Semester finden Sie hier:
hs-duesseldorf.de/nc_ws. Die Auswahlgrenzen (NC-Werte) aus dem Zeitraum vor dem Sommersemester 2021 sind jedoch nur sehr eingeschränkt anwendbar, da sich die Kriterien der Studienplatzvergabe sowie deren Gewichtung seitdem wesentlich geändert haben. Die NC-Werte für das jeweils folgende Semester können nicht vorhergesagt werden, sondern ergeben sich erst aus der Konkurrenz der Bewerber*innen um die zulassungsbeschränkten Studienplätze.
Wenn Sie zu einer der folgenden Bewerber*innengruppen gehören oder sich für eines der folgenden Themen interessieren, informieren Sie sich bitte über die jeweiligen Besonderheiten bei der Bewerbung:
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Internationale Bewerber*innen
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Bewerber*innen für Zweitstudium
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Studiengang- oder Studienortswechsel
-
Zweithörer*innen
-
Gasthörer*innen
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Bevorzugte Zulassung, Minderjährigenquote, Härtefälle, Nachteilsausgleich, Spitzensportler
Bitte beachten Sie auch die
FAQs zur Studienbewerbung zu den Themen wie bspw. Studienbewerbung/Registrierung oder Studienstart.