Zulassungsverfahren
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
Zugangsvoraussetzung für den MA Empowerment Studies ist ein Bachelorabschluss (oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss) in einem gesellschaftswissenschaftlichen Studiengang (insbesondere Soziale Arbeit, Sozialwissenschaften, Soziologie, Politikwissenschaft, Pädagogik), der mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5 abgeschlossen wurde. Hier nicht genannte Studiengänge werden im Hinblick auf ihre inhaltliche Einschlägigkeit individuell geprüft.
Der Abschluss muss grundsätzlich 210 ECTS umfassen. Studieninteressierte mit einem Bachelorabschluss mit 180 ECTS können sich aber dennoch bewerben. Im Falle einer Zulassung können sie mit der Auflage zugelassen werden, 30 ECTS nachzuholen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung oder des Studienbeginns müssen jedoch noch keine Leistungen zur Erfüllung dieser Auflage vorgewiesen werden!
Studierende, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, können sich mit einer vorläufigen Durchschnittsnote aus den bislang vorliegenden Prüfungsergebnissen bewerben; diese muss ebenfalls mindestens 2,5 betragen. Die Zulassung erfolgt dann unter der Auflage, dass der Nachweis des Studienabschlusses fristgerecht nachgereicht wird; andernfalls erlischt die Einschreibung.
AUSWAHLVERFAHREN
Soweit es mehr Bewerbungen von Studieninteressierten gibt, welche die Zugangsvoraussetzung erfüllen, als Studienplätze zur Verfügung stehen, findet ein Auswahlverfahren statt. Es dient dazu, aus den Bewerber*innen, die den MA Empowerment Studies grundsätzlich studieren könnten, diejenigen auszuwählen, die aufgrund ihrer Motivation, Vorkenntnisse und Erfahrungen besonders gut für dieses Studium geeignet sind. Die Bewerbungen werden dazu von einer Kommission, bestehend aus drei bis fünf Vertreter*innen aus Studiengangsleitung/-koordination und hauptamtlich Lehrenden des Masterstudiengangs, bewertet. Diese Bewertung (49%) bildet gemeinsam mit der Abschlussnote des Erststudiums (51%) die sogenannte Verfahrensnote, nach der die Rangliste zur Zulassung erstellt wird.
BEWERBUNGSUNTERLAGEN
Was wird nun genau bewertet? Im Bewerbungsportal ist neben den formalen Angaben ein für den MA Empowerment Studies spezifisches Formular auszufüllen. Darin werden Bewerber*innen gebeten, Angaben zu ihrer Motivation, zu studienrelevanten Vorerfahrungen aus dem bisherigen Studium sowie aus praktischen Tätigkeiten zu nennen und deren Zusammenhang mit Inhalten und Zielen des MA Empowerment Studies zu erläutern.
Die Fragen richten sich absichtlich auf verschiedene Erfahrungsbereiche, weil der Studiengang den unterschiedlichen Hintergründen der Bewerber*innen Rechnung tragen möchte. Es geht nicht darum, eine möglichst lange Liste an Vorerfahrungen aufzuzählen und zwingend alle Formularfelder komplett oder gar „richtig“ auszufüllen. Es geht vielmehr auch darum, die individuellen Ressourcen, daraufhin zu reflektieren, inwiefern sie Voraussetzungen für den Masterstudiengang sein können, und die bisherigen Studieninhalte und Interessen an den Themen des Studiengangs zu belegen. Zudem ist hier auch der Ort, an dem deutlich gemacht werden kann, welche eigenen Erfahrungen zu einem vertieften Interesse an politischem Empowerment beitrugen oder sich auch im vorhergehenden Studium als hinderlich erwiesen.
Motivation - soll zeigen, dass die Bewerber*innen sich mit den Inhalten und Zielen des MA Empowerment Studies auseinandergesetzt haben und das Interesse an dem Studienfach reflektieren
Fachwissenschaftliche Vorkenntnisse – sind bspw. das Thema der Abschlussarbeit, einschlägige Themen von Studien- und Prüfungsleistungen in Seminaren, Wahl von Studienschwerpunkten. Einschlägig können z.B. Arbeiten sein, die sich mit Theorien oder Ansätzen des politischen Empowerments, mit menschenrechtlichen Themen, der Analyse sozialpolitischer Prozesse, Praxen der Geschlechtergerechtigkeit, antirassistischer Arbeit und anderen Fragen vor dem Hintergrund des kollektiven Empowerment-Gedankens o.ä. beschäftigt haben.
Einschlägige praktische Vorkenntnisse – dazu können berufliche Erfahrungen, (Pflicht-)Praktika oder freiwilliges Engagement (z. B. in Einrichtungen, Organisationen, Vereinen, Projekten, die sich erkennbar mit Empowerment-Fragen, sozialpolitischen, feministischen, antirassistischen oder menschenrechtlichen Ansätzen befassen) oder gesellschaftspolitisches Engagement (z. B. in Fachschaften, Hochschulpolitik, Gewerkschaften, NGOs, politischen Parteien o. ä.) zählen. Im Einzelnen hängt die Bewertung der Einschlägigkeit nicht nur von der Einrichtung, sondern insbesondere von den konkreten Tätigkeiten/Aufgaben ab, die von den Bewerber*innen ausgeübt wurden. Tätigkeiten, die keinen Bezug zu Themen politischen Empowerments haben, werden bei der Bewertung im Auswahlverfahren nicht oder nur zum Teil als einschlägig i.S.d. MA Empowerment Studies bewertet.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie über weitere Erfahrungen verfügen, die zum Teil Bezüge zum MA Empowerment Studies haben, legen Sie dies sowie den jeweiligen zeitlichen Umfang bitte im Bewerbungsformular dar. Sollten Hinderungsgründe vorliegen, weswegen Sie nur in geringem Maße über Vorerfahrungen verfügen können, begründen Sie dies bitte gegebenenfalls.
Die angeführten praktischen Erfahrungen sollen über entsprechende Belege (Zeugnisse, Bestätigungen o.ä.) nachgewiesen werden, die an entsprechender Stelle im Online-Portal hochzuladen sind. Die Nachweise über praktische Erfahrungen sollten eine kurze Beschreibung des Tätigkeitsfeldes und den zeitlichen Umfang der Tätigkeit beinhalten und durch eine*n Anleiter*in unterzeichnet sein. Anderweitiges Engagement muss plausibel dargelegt werden.
Die Angaben für das Auswahlverfahren werden mittels eines Formulars abgefragt, das im Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus bereitgestellt wird. Bitte denken Sie daran, im Formular für das Auswahlverfahren keine unvollständigen Angaben zu machen (wie z.B. den zeitlichen Umfang der Praxiserfahrungen wegzulassen) und es zusammen mit den weiteren notwendigen Unterlagen und ggf. Nachweisen im Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus hochzuladen.
Tipp: Falls Ihr Dokument zu groß werden sollte und Sie Schwierigkeiten bekommen, es hochzuladen, sollten Sie das PDF vor dem Upload einmal komprimieren (eine Onlinesuche kann Ihnen zeigen, wie).
FORMALES
Die Bewerbung erfolgt über das Online-Portal der Hochschule Düsseldorf. Eine Übersicht über den Bewerbungsablauf im Allgemeinen an der HSD finden Sie unter hs-duesseldorf.de/bewerbungsablauf.
Bewerber*innen, die einen ausländischen Studienabschluss erworben haben, bewerben sich über uni-assist. Nähere Informationen dazu und allgemeine Informationen über Zulassungsvoraussetzungen für internationale Studienbewerber*innen finden Sie auf der Website des International Office.
Die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Empowerment Studies (MaPO ES) trifft die für den Zugang zum Studium und dessen Durchführung notwendigen rechtlichen Regelungen.
Bitte beachten Sie auch die FAQs für Studieninteressierte zu den Themen wie bspw. Studien-bewerbung/Registrierung oder Studienstart.
Sprachanforderungen
Studienvoraussetzung für die Aufnahme des Master-Studiengangs ist ein Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Die Art des Nachweises und das Verfahren regelt die Einschreibungsordnung. (Nähere Infos zum Deutschnachweis). Deutsch ist in der überwiegenden Zahl der Lehrveranstaltungen die Unterrichtssprache.
Es gibt für den MA Empowerment Studies keine weiteren verpflichtenden Sprachanforderungen. Gute Englischkenntnisse werden für das Studium vorausgesetzt. Einzelne Seminare und Seminarinhalte, vor allem im Schwerpunktbereich, können in englischer Sprache gehalten werden.
Das für den MA Empowerment Studies spezifische Bewerbungsformular darf auch auf Englisch ausgefüllt werden. (Beachten Sie jedoch bitte, dass für das Studium Deutschkenntnisse unabdingbar sind, s.o.)
Bewerben mit Master-Abschluss
Wenn Sie bereits einen Master Studiengang abgeschlossen haben, dann gilt der MA Empowerment Studies als Zweitstudium. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.