Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Zulassungsverfahren 

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

Zugangsvoraussetzung für den MA Empowerment Studies ist ein Bachelorabschluss (oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss) in einem gesellschaftswissenschaftlichen Studiengang (insbesondere Soziale Arbeit, Sozialwissenschaften, Soziologie, Politikwissenschaft, Pädagogik), der mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5 abgeschlossen wurde. Hier nicht genannte Studiengänge werden im Hinblick auf ihre inhaltliche Einschlägigkeit individuell geprüft.
Der Abschluss muss grundsätzlich 210 ECTS umfassen. Studieninteressierte mit einem Bachelorabschluss mit 180 ECTS können sich aber dennoch bewerben. Im Falle einer Zulassung können sie mit der Auflage​ zugelassen werden, 30 ECTS nachzuholen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung oder des Studienbeginns müssen jedoch noch keine Leistungen zur Erfüllung dieser Auflage vorgewiesen werden!


Studierende, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, können sich mit einer vorläufigen Durchschnittsnote aus den bislang vorliegenden Prüfungsergebnissen bewerben; diese muss ebenfalls mindestens 2,5 betragen. Die Zulassung erfolgt dann unter der Auflage, dass der Nachweis des Studienabschlusses fristgerecht nachgereicht wird; andernfalls erlischt die Einschreibung.


​AUSWAHLVERFAHREN

Soweit es mehr Bewerbungen von Studieninteressierten gibt, welche die Zugangsvoraussetzung erfüllen, als Studienplätze zur Verfügung stehen, findet ein Auswahlverfahren statt. Es dient dazu, aus den Bewerber*innen, die den MA Empowerment Studies grundsätzlich studieren könnten, diejenigen auszuwählen, die aufgrund ihrer Motivation, Vorkenntnisse und Erfahrungen besonders gut für dieses Studium geeignet sind. Die Bewerbungen werden dazu von einer Kommission, bestehend aus drei bis fünf Vertreter*innen aus Studiengangsleitung/-koordination und hauptamtlich Lehrenden des Masterstudiengangs, bewertet. Diese Bewertung (49%) bildet gemeinsam mit der Abschlussnote des Erststudiums (51%) die sogenannte Verfahrensnote, nach der die Rangliste zur Zulassung erstellt wird.


BEWERBUNGSUNTERLAGEN

​Was wird nun genau bewertet? Im Bewerbungsportal ist neben den formalen Angaben ein für den MA Empowerment Studies spezifisches Formular auszufüllen. Darin werden Bewerber*innen gebeten, Angaben zu ihrer Motivation, zu studienrelevanten Vorerfahrungen aus dem​ bisherigen Studium sowie aus praktischen Tätigkeiten zu nennen und deren Zusammenhang mit Inhalten und Zielen des MA Empowerment Studies zu erläutern.


Die Fragen richten sich absichtlich auf verschiedene Erfahrungsbereiche, weil der Studiengang den unterschiedlichen Hintergründen der Bewerber*innen Rechnung tragen möchte. Es geht nicht darum, eine möglichst lange Liste an Vorerfahrungen aufzuzählen und zwingend alle Formularfelder komplett oder gar „richtig“ auszufüllen. Es geht vielmehr auch darum, die individuellen Ressourcen, daraufhin zu reflektieren, inwiefern sie Voraussetzungen für den Masterstudiengang sein können, und die bisherigen Studieninhalte und Interessen an den Themen des Studiengangs zu belegen. Zudem ist hier auch der Ort, an dem deutlich gemacht werden kann, welche eigenen Erfahrungen zu einem vertieften Interesse an politischem Empowerment beitrugen oder sich auch im vorhergehenden Studium als hinderlich erwiesen.


Motivation - soll zeigen, dass die Bewerber*innen sich mit den Inhalten und Zielen des MA Empowerment Studies auseinandergesetzt haben und das Interesse an dem Studienfach reflektieren


Fachwissenschaftliche Vorkenntnisse – sind bspw. das Thema der Abschlussarbeit, einschlägige Themen von Studien- und Prüfungsleistungen in Seminaren, Wahl von Studienschwerpunkten. Einschlägig können z.B. Arbeiten sein, die sich mit Theorien oder Ansätzen des politischen Empowerments, mit menschenrechtlichen Themen, der Analyse sozialpolitischer Prozesse, Praxen der Geschlechtergerechtigkeit, antirassistischer Arbeit und anderen Fragen vor dem Hintergrund des kollektiven Empowerment-Gedankens o.ä. beschäftigt haben.


Einschlägige praktische Vorkenntnisse – dazu können berufliche Erfahrungen, (Pflicht-)Praktika oder freiwilliges Engagement (z. B. in Einrichtungen, Organisationen, Vereinen, Projekten, die sich erkennbar mit Empowerment-Fragen, sozialpolitischen, feministischen, antirassistischen oder menschenrechtlichen Ansätzen befassen) oder gesellschaftspolitisches Engagement (z. B. in Fachschaften, Hochschulpolitik, Gewerkschaften, NGOs, politischen Parteien o. ä.) zählen. Im Einzelnen hängt die Bewertung der Einschlägigkeit nicht nur von der Einrichtung, sondern insbesondere von den konkreten Tätigkeiten/Aufgaben ab, die von den Bewerber*innen ausgeübt wurden. Tätigkeiten, die keinen Bezug zu Themen politischen Empowerments haben, werden bei der Bewertung im Auswahlverfahren nicht oder nur zum Teil als einschlägig i.S.d. MA Empowerment Studies bewertet.

​​
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie über weitere Erfahrungen verfügen, die zum Teil Bezüge zum MA Empowerment Studies haben, legen Sie dies sowie den jeweiligen zeitlichen Umfang bitte im Bewerbungsformular dar. Sollten Hinderungsgründe vorliegen, weswegen Sie nur in geringem Maße über Vorerfahrungen verfügen können, begründen Sie dies bitte gegebenenfalls.


Die angeführten praktischen Erfahrungen sollen über entsprechende Belege (Zeugnisse, Bestätigungen o.ä.) nachgewiesen werden, die an entsprechender Stelle im Online-Portal hochzuladen sind. Die Nachweise über praktische Erfahrungen sollten eine kurze Beschreibung des Tätigkeitsfeldes und den zeitlichen Umfang der Tätigkeit beinhalten und durch eine*n Anleiter*in unterzeichnet sein. Anderweitiges Engagement muss plausibel dargelegt werden.


Die Angaben für das Auswahlverfahren werden mittels eines Formulars abgefragt, das im Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus bereitgestellt wird. Bitte denken Sie daran, im Formular für das Auswahlverfahren keine unvollständigen Angaben zu machen (wie z.B. den zeitlichen Umfang der Praxiserfahrungen wegzulassen) und es zusammen mit den weiteren notwendigen Unterlagen und ggf. Nachweisen im Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus hochzuladen.

Tipp: Falls Ihr Dokument zu groß werden sollte und Sie Schwierigkeiten bekommen, es hochzuladen, sollten Sie das PDF vor dem Upload einmal komprimieren (eine Onlinesuche kann Ihnen zeigen, wie). 


FORMALES

Die Bewerbung erfolgt über das Online-Portal der Hochschule Düsseldorf. Eine Übersicht über den Bewerbungsablauf im Allgemeinen an der HSD finden Sie unter hs-duesseldorf.de/bewerbungsablauf.​
Bewerber*innen, die einen ausländischen Studienabschluss erworben haben, bewerben sich über uni-assist. Nähere Informationen dazu und allgemeine Informationen über Zulassungsvoraussetzungen für internationale Studienbewerber*innen finden Sie auf der Website des International Office.


Die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Empowerment Studies (MaPO ES) trifft die für den Zugang zum Studium und dessen Durchführung notwendigen rechtlichen Regelungen.
Bitte beachten Sie auch die FAQs für Studieninteressierte zu den Themen wie bspw. Studien-bewerbung/Registrierung oder Studienstart.


Sprachanforderungen
Studienvoraussetzung für die Aufnahme des Master-Studiengangs ist ein Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Die Art des Nachweises und das Verfahren regelt die Einschreibungsordnung. (Nähere Infos zum Deutschnachweis). Deutsch ist in der überwiegenden Zahl der Lehrveranstaltungen die Unterrichtssprache.


Es gibt für den MA Empowerment Studies keine weiteren verpflichtenden Sprachanforderungen. Gute Englischkenntnisse werden für das Studium vorausgesetzt. Einzelne Seminare und Seminarinhalte, vor allem im Schwerpunktbereich, können in englischer Sprache gehalten werden.
Das für den MA Empowerment Studies spezifische Bewerbungsformular darf auch auf Englisch ausgefüllt werden. (Beachten Sie jedoch bitte, dass für das Studium Deutschkenntnisse unabdingbar sind, s.o.)


Bewerben mit Master-Abschluss
Wenn Sie bereits einen Master Studiengang abgeschlossen haben, dann gilt der MA Empowerment Studies als Zweitstudium. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.​​

​ ​​

​ Hier finden Sie :

 

​​​​Termine

Das Bewerbungsverfahren findet einmal jährlich zum WS statt.

Die Bewerbung für den MA Empowerment Studies für das WS 2024/25 ist ab 1. Juni über das Online-Portal möglich.    

Alle Informationen unter: hs-duesseldorf.de/studium/studieninteressierte/bewerbungsablauf

Bis spätestens Mitte August ist das Hauptverfahren abgeschlossen und Studienbewerber*innen erhalten Rückmeldung über eine mögliche Zulassung durch die Zentrale Zulassungsstelle. Der Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften kann keine Auskünfte über eine mögliche Zulassung des Masters geben. 

Am möglichen anschließenden Nachrückverfahren nehmen Sie ggf. automatisch teil, Sie müssen sich nicht erneut bewerben.

Termine zum Studienstart finden Sie unter den Informationen für zugelassene Studienanfänger*innen​

Bitte beachten Sie auch die FAQs für Studieninteressierte​​ zu den Themen wie bspw. Studienbewerbung/Registrierung oder Studienstart​.
 


FAQ zur Bewerbung

Wann ist der nächste Bewerbungstermin?

Das Bewerbungsverfahren findet einmal jährlich zum Wintersemester (Studienbeginn Ende September) statt. Die Bewerbung ist ab ca. Mitte Mai über das Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus möglich. Bewerbungsfrist ist i.d.R. der 15. Juli. Aktuelle Informationen unter ​https://www.hs-duesseldorf.de/bewerbungsablauf​

+
Welche Zugangsvoraussetzungen muss ich erfüllen?

Die Zugangsvoraussetzung für den Master Empowerment Studies ist ein Hochschulabschluss in einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach mit 210 ECTS und einer Gesamtnote von mindestens 2,5
Darüber hinaus findet ein Auswahlverfahren statt, wenn es mehr Bewerber*innen gibt, die die Zugangsvoraussetzung erfüllen, als Studienplätze zur Verfügung stehen. Die Auswahl erfolgt auf Basis von Angaben zu Motivation und bereits vorhandenen studienrelevanten Vorkenntnissen. Die Angaben für das Auswahlverfahren werden mittels eines Formulars abgefragt, das im Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus bereitgestellt wird.

​Für nähere Informationen hierzu siehe auf dieser Seite.


 
Muss ich im Formular angeben, wieviele Stunden meine Praxistätigkeiten umfassen?

Ja. Wenn Sie keine Angaben zur Gesamtstundenzahl machen, kann die Kommission Ihre Erfahrung nicht angemessen berücksichtigen.

+
Kann ich mich bewerben, wenn meine Abschlussnote zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht feststeht und/oder ich meine Abschlussurkunde noch nicht erhalten habe?

Sie können sich auch ohne Abschlussnote bewerben. In diesem Fall wird eine vorläufige Durchschnittsnote aus den bislang vorliegenden Prüfungsleistungen errechnet und für die Bewerbung zugrunde gelegt (d.h. diese Durchschnittsnote muss mindestens 2,5 sein). Der Nachweis des Studienabschlusses muss jedoch i.d.R. bis maximal fünf Monate nach Ende der Bewerbungsfrist, d.h. bis zum 15. Dezember desselben Jahres, erbracht werden, ansonsten erlischt die Einschreibung. ​

​+​
Kann ich mich auch mit dem Abschluss eines sechssemestrigen Studiengangs (180 ECTS) bewerben?

Studieninteressierte, die ein Bachelorstudium mit 180 ECTS (entspricht 6 Semestern) abgeschlossen haben, können sich bewerben und unter Auflage zugelassen werden. 

Siehe hierzu Auflage nach § 4​ PO​​.

+
Was ist der Unterschied zwischen Vollzeit- und Teilzeitstudium?

Der MA Empowerment Studies ist sowohl in Vollzeit (3 Semester) als auch in Teilzeit (6 Semester) studierbar. Die beiden Studienvarianten​ unterscheiden sich also in der Dauer der Regelstudienzeit. 

Von Seiten der HSD gibt es keine Vorgabe, das Studium in der angegebenen Regelstudienzeit zu beenden, Sie können also sowohl im Teilzeit- als auch im Vollzeit-Modell jederzeit auch länger (und im Falle von Teilzeit auch kürzer) als die angegebene Regelstudienzeit studieren. Allerdings sollten Sie bei Ihrer Planung beachten, dass die Lehrveranstaltungen nur einmal im Studienjahr angeboten werden.

Gegebenenfalls kann es für Sie aus anderen Gründen​ wichtig sein, sich für die eine oder andere Variante zu entscheiden (Vorgaben von Behörden bzgl. BAföG, ALG II o.ä.). Informieren Sie sich also bei entsprechenden Stellen, welches Studienmodell zu Ihren individuellen Lebensumständen passt.

Beachten Sie auch, dass Teilzeit- und Vollzeitstudium formell getrennte Studiengänge sind. Der Wechsel von der einen in die andere Form läuft daher über eine neue Bewerbung ab. Die Chance auf einen erfolgreichen Wechsel ist dabei abhängig von den vorhandenen Studienkapazitäten​

+
Welche Sprachkenntnisse brauche ich für das Studium?

Für das Studium werden Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch erwartet. Studierende müssen bei der Bewerbung jedoch keinen gesonderten Nachweis über Englischkenntnisse (TOEFL o.ä.) vorlegen. In den Schwerpunkten werden zum Teil auch englischsprachige Veranstaltungen angeboten, um diesen folgen zu können, ist es ratsam, sich auf Englisch verständigen zu können.
Studienvoraussetzung für die Aufnahme des Master-Studiengangs ist ein Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Die Art des Nachweises und das Verfahren regelt die Einschreibungsordnung.

+
Wie bewerbe ich mich mit einem internationalen Studienabschluss?

Wenn Sie sich mit einem Zeugnis aus dem Ausland (auch EU-Ausland) bewerben wollen, dann läuft das Verfahren nicht über das Online-Portal der HS Düsseldorf, sondern über die sogenannte Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (uni-assist). Ausführliche Informationen bekommen Sie beim International Office​​. ​

+
Wie viele Studierende werden für diesen Master angenommen?

In den vergangenen Wintersemestern wurden jeweils etwa 35 Studienanfänger*innen zum Master Empowerment Studies zugelassen.

+

 



 

Beratung & Kontakt

Ansprechpartner*​innen im Fachbereich

Studiengangskoordination:
empowerment-studies@hs-duesseldorf.de


 

Zentrale Studienberatung (ZSB)

Bei Fragen rund um die Studienwahl, die Studienbewerbung, Zugangsvoraussetzungen und Fristen steht Ihnen die ZSB gerne zur Verfügung.

  
Studentische Hotline der HSD: 0211 4351-5555

 

Internationale Bewerber*innen

Informationen zum Bewerbungsverfahren und zu den Voraussetzungen für Bewerber*innen mit ausländischen Schul- bzw. Hochschulabschlüssen finden Sie hier​​.