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Wie und wann muss ich den Praktikumsvertrag zur Genehmigung einreichen?
Um fehlende Angaben oder Fehler im Praktikumsvertrag vor Praktikumsbeginn noch korrigieren zu können, reichen Sie die Unterlagen bitte spätestens zwei Wochen vor Beginn des Praktikums ein. Bitte mailen Sie die Unterlagen in einer einzelnen PDF-Datei an folgende E-Mail-Adresse: kipaed.praxisreferat@hs-duesseldorf.de
Sie helfen dem Praxisreferat, wenn Sie die Datei wie folgt benennen:
- Für das Modul Bildung in der Kindheit (120 Std.): Nachname_Vorname_120
- Für das Anerkennungsmodul (640 Std.): Nachname_Vorname_640
- bei gesplittetem Anerkennungspraktikum bezeichnen Sie die beiden Verträge nach dem Schema Nachname_Vorname_320a bzw. Nachname_Vorname_320b.
Falls sich die Erstellung des Praktikumsvertrags in der Praktikumsstelle verzögert, informieren Sie bitte das Praxisreferat frühzeitig.
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Kann ich mein Praktikum im Rahmen einer Beschäftigung/an meinem Arbeitsplatz absolvieren?
Das Praxisreferat informiert zu den Möglichkeiten, das Praktikum im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit zu absolvieren. Wenden Sie sich dazu bitte frühzeitig zur individuellen Beratung an das Praxisreferat.
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Kann ich mir Praxiszeiten außerhalb der Hochschule anerkennen lassen?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich Praxiszeiten außerhalb der Hochschule anerkennen zu lassen.
Dabei kommt es allerdings nicht nur darauf an, dass Sie eine Tätigkeit im Umfang der erforderlichen Stunden in einem geeigneten Handlungsfeld von Kindheitspädagogik nachweisen können. Wichtig ist vor allem, dass Sie nachweislich durch eine Hochschule oder in vergleichbarer Qualität begleitet wurden. Diese Begleitung muss in einem dem Begleitseminar entsprechenden zeitlichen Umfang, parallel zu den Praxiszeiten und extern stattgefunden haben. Studierende, die die studienintegrierten Praxisphasen regulär absolvieren, werden durch das Praxisbegleitseminar hochschulseitig begleitet. Für die Anerkennung von Praxiszeiten muss diese Anforderung daher ebenfalls erfüllt sein.
Weitere Informationen zu den Voraussetzung und zur Antragstellung finden Sie hier.
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Kann ich mein Praktikum im Ausland oder in einem anderen Bundesland machen?
Ja, das ist möglich.
Für ein Praktikum im Ausland gelten in der Regel dieselben Bestimmungen wie für ein Praktikum im Inland. Für die Organisation und Genehmigung von Auslandspraktika ist das Büro für Internationales zuständig. Dort erhalten Sie auch Beratung. Auf der Website finden Sie außerdem die für Auslandspraktika benötigten Unterlagen wie z.B. die Praktikumsverträge. Planen Sie bitte circa ein Jahr Vorbereitungszeit für ein Praktikum im Ausland ein.
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Kann ich mein Praktikum in einer Einrichtung machen, in der auch mein*e Verwandte*r/Elternteil/Partner*in arbeitet?
Die studienintegrierten Praktika sind auch Prüfungen. Die Praxisstelle bescheinigt Ihnen am Ende den Erfolg oder Misserfolg des Praktikums. Deshalb dürfen Sie Ihr Praktikum nicht in Praxisstellen absolvieren, in der die Mitarbeitenden aufgrund von Verwandtschaft oder engen Beziehungsverhältnissen bei der Bewertung befangen sind.
Das Praxisreferat rät zudem von Praxisstellen ab, in der es mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem Rollenkonflikt kommen kann. Das kann z.B. die Kita der eigenen Kinder sein oder eine Beratungsstelle, die Sie selbst oder enge Bezugspersonen als Ratsuchende*r konsultieren.
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Ich habe eine chronische Erkrankung/Behinderung, die sich auf mein Praktikum auswirkt. Was kann ich tun?
Sollten Sie eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung haben, die Auswirkungen auf Ihre Praktikumsplanung oder -durchführung hat, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir sprechen dann darüber, welche Barrieren sich in Ihrem Fall konkret bezüglich des Praktikums ergeben und besprechen, was in Ihrer individuellen Situation möglich sein kann.
3. Praxisbegleitseminar im Anerkennungsmodul
Was ist das Praxisbegleitseminar?
Während der Praxisphasen werden Sie durch die Hochschule im Praxisbegleitseminar begleitet. In den Praxisbegleitseminaren geht es um professionelles Handeln und die Herausbildung einer professionellen Identität als Kindheitspädagog*in. In der Gruppe werden Praxiserfahrungen mit Unterstützung der Lehrperson reflektiert und fachlich eingeordnet.
Praktikum und Begleitseminar sind im Anerkennungsmodul eine Gesamtleistung und müssen im selben Semester absolviert werden. (Zu den besonderen Regelungen bei Praktika über zwei Semester siehe „In welchem Zeitraum ist das Praktikum im Anerkennungsmodul zu absolvieren?“).
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Wie erhalte ich einen Platz im Praxisbegleitseminar?
In jedem Semester werden mehrere Begleitseminare angeboten. Eine Übersicht finden Sie im KomVor.
Die Anmeldung zu den Begleitseminaren ist nur während der ersten Seminaranmeldephase über den eCampus möglich. Geben Sie bei der Anmeldung möglichst mehrere Prioritäten an.
Nach der ersten Seminarplatzvergabe über den eCampus werden Seminarplätze ausschließlich durch das Praxisreferat vergeben.
Wichtiger Hinweis: Anders als in anderen Modulen vergeben die Lehrenden in den Begleitseminaren keine Seminarplätze selbst. Die Koordination und die Platzvergabe nach der 1. Seminaranmeldephase laufen über das Praxisreferat.
Wenden Sie sich mit Fragen und Anliegen zur Platzvergabe an begleitseminare.praxisreferat@hs-duesseldorf.de
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Ich habe noch keine Praktikumsstelle – kann ich mich trotzdem für das Praxisbegleitseminar anmelden?
Ja. Melden Sie sich zum Begleitseminar an, auch wenn Sie noch keine Praktikumsstelle gefunden haben und/oder wenn der Praktikumsvertrag noch nicht vom Praxisreferat genehmigt ist. Nach dem Beginn der Seminare ist ein Nachrücken nicht mehr möglich. Wenn Sie das Praktikum in einem bestimmten Semester planen, sollten Sie sich rechtzeitig einen Seminarplatz sichern.
Sollten Sie den Seminarplatz doch nicht mehr benötigen, melden Sie sich vor Seminarbeginn beim Praxisreferat und nach Seminarbeginn bei der Lehrperson davon wieder ab.
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Ich habe einen Platz im Praxisbegleitseminar erhalten, der sich mit meinem Praktikum überschneidet – was nun?
Die Praxisstellen sind vertraglich dazu verpflichtet, den Studierenden die Teilnahme am Praxisbegleitseminar zu ermöglichen. Bitte sprechen Sie zuerst mit der Praxisstelle darüber. Ggf. müssen die Praktikumszeiten neu vereinbart werden.
Sollten wichtige Gründe bezüglich des Lernens in der Praxis gegen Ihren Seminartermin sprechen, wenden Sie sich an begleitseminare.praxisreferat@hs-duesseldorf.de
4. Während des Praktikums
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Zählen Krankheitstage, Pausen oder die Sitzungen des Praxisbegleitseminars zu den Praktikumsstunden?
Nur tatsächlich geleistete Stunden im Praktikum werden angerechnet. Pausen müssen gemäß dem Arbeitszeitgesetz eingelegt werden, zählen aber nicht zu den Praktikumsstunden.
Fehlzeiten (z.B. durch Krankheit) müssen innerhalb des Semesters ausgeglichen werden, in dem das Praktikum absolviert wird.
Sollten Sie langfristig krankgeschrieben sein oder müssen aufgrund anderer Umstände Ihr Praktikum länger unterbrechen, melden Sie sich bitte frühzeitig beim Praxisreferat.
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Was kann ich bei Problemen, Konflikten, Diskriminierung tun?
Wenn Sie ein ungutes Gefühl bei der Praxisstellensuche oder im Praktikum haben, falls Sie sich überfordert fühlen, Konflikte oder Diskriminierung erleben, wenden Sie sich bitte an das Praxisreferat. Das Praxisreferat berät vertraulich. Manchmal hilft es, einfach nur zu reden. Die Mitarbeiterinnen im Praxisreferat hören zu und versuchen, bei Bedarf gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen zu finden. Außerdem können Sie sich an die Lehrperson Ihres Begleitseminars wenden. Auch diese Gespräche sind vertraulich.
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Ich mache mir Sorgen, dass ich das Praktikum nicht bestehe.
Wenn die Weiterführung des Praktikums und/oder der Erfolg des Praktikums infrage steht, ist das eine schwierige Situation für alle Beteiligten. Wenden Sie sich an das Praxisreferat, sobald sich dies abzeichnen sollte. Dieses Vorgehen ist für die weitere Klärung notwendig. Wir sprechen in diesen Fällen sowohl mit Ihnen als auch mit der Praxisstelle. Die Gesprächsinhalte werden dabei vertraulich behandelt.
5. Finanzierung
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Kann ich eine Vergütung von der Praxisstelle erhalten?
Das wird von den Trägern unterschiedlich gehandhabt. Es gibt Stellen mit und ohne Aufwandsentschädigung. Das Praxisreferat begrüßt die Vergütung studienintegrierter Praktika.
Die Praktika im Praxismodul und im Anerkennungsmodul sind in der Prüfungsordnung vorgeschriebene und damit verpflichtende Praktika, welche integrale Bestandteile des Studiums sind. Verpflichtende Praktika sind nach §22 Abs. 1 Nr. 1 MiLoG vom Mindestlohn ausgenommen. Es gibt also keinen Anspruch auf eine Praktikumsvergütung.
Das Netzwerk Prekäres Praktikum des Jungen DBSH setzt sich für eine angemessene Vergütung im Praxissemester ein. Weitere Informationen, eine Praktikumskarte mit Ampelsystem bzgl. der Vergütung und Beteiligungsmöglichkeiten finden sich auf der Website des Jungen DBSH oder in diesem Video.
Sollten Sie während der Praktikumszeit eine Vergütung erhalten können, weil Sie bereits in der Praxisstelle arbeiten, nehmen Sie für die weitere Planung bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf. Das Praxisreferat informiert zu den Möglichkeiten, das Praktikum im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit zu absolvieren.
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Habe ich Anspruch auf BAföG während des Praktikums?
Die studienintegrierten Praxisphasen sind Teil des Regelstudiums. Sie können während des Praktikums Leistungen nach dem BAföG beziehen, wenn Sie anspruchsberechtigt sind.
Studierende, die Fragen zum BAföG oder zur Studienfinanzierung haben, können sich an das Sozial-Referat des AStA oder an die Abteilung Studienfinanzierung des Studierendenwerks Düsseldorf wenden.
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Ich weiß nicht, wie ich mein Praktikum finanzieren soll. Was kann ich tun?
Melden Sie sich beim Praxisreferat, wir beraten Sie gerne zu Ihrer individuellen Situation.