Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Allgemein

Informationen bzgl. Pflichtpraktika im Studiengang Pädagogik der Kindheit und Familienbildung / Kindheitspädagogik und Familienbildung
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Praxisordnung Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
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Anerkennungsmodul

Checkliste PR Anerkennungsmodul.pdf

FAQ PKF/KiPäd Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung

Informationen des Praxisreferates ​zu häufig gestellten Fragen


1. Was ist das Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung (Praxissemester/großes Praktikum)?

Das Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung dient der Entwicklung eines professionellen Selbstverständnisses und dem Erlernen professionellen und methodischen Handelns.
Das Modul besteht aus:

  • ​Praktikum (640 Stunden)
  • Begleitseminar (4 SWS)

2. Absolvierung des Praktikums?

Es gibt zwei Möglichkeiten, das Praktikum zu absolvieren: 

  • 640 Stunden Praktikum in einem Semester
640 Stunden Praktikum in einem Semester
typischerweise 20 Wo. à 4 Tage à 8 Stunden ununterbrochen
Begleitseminar (4 SWS)

ODER 
  •  640 Stunden Praktikum über zwei Semester
640 Stunden Praktikum über zwei Semester
mind. 3 Tage / Woche
Im Umfang von mind. 50% einer Vollzeitstelle und ununterbrochen.
Das Begleitseminar wird in einem der beiden Semester besucht. Beratung dazu erhalten Sie im Praxisreferat

2.1 Splitten des Praktikums

Möglich zu jeweils 50% (2 x 320 Std.)
Für beide Einrichtungen wird ein gesonderter Praktikumsvertrag über 320 Stunden abgeschlossen
und zur Genehmigung im Praxisreferat eingereicht.

2.2 Praktikum ganz oder teilweise außerhalb von Kita 


Das Praktikum kann nur dann vollständig in einer anderen Institution als einer Kindertageseinrichtung absolviert werden, wenn zusätzlich zu den verpflichtenden Praxisanteilen (insbesondere des Praktikums im Rahmen des Seminars "Bildung in der Kindheit") weitere 200 Stunden Praxis in einer Kindertageseinrichtung nachgewiesen werden. Diese können unbegleitet absolviert worden sein, müssen aber nach dem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss stattgefunden haben. 

Können die 200 zusätzlichen KiTa-Stunden nicht nachgewiesen werden, besteht auch die Möglichkeit, das Praktikum zu splitten (siehe 2.1) und eine Hälfte des Praktikums in einer Kita, die andere Hälfte in einem anderen Handlungsfeld der Kindheitspädagogik und Familienbildung zu absolvieren. 

3. Praktikumsbeginn?

Das Praktikum kann zwischen Semesterbeginn und -ende absolviert werden (1.3.-31.8. oder 1.9-28.2.). Bei Absolvierung über zwei Semester: 1.3. bis 28.2. des Folgejahres bzw. 1.9. - 31.8. des Folgejahres.

4. Voraussetzungen?

Voraussetzung sind 90 Leistungspunkte/Creditpoints und der erfolgreiche Abschluss der Module PP, E 1.1, E 1.2, E 4.1 (PKF) oder PP, E 1.1., E 1.2, E 1.3, E 4.1 (KiPäd).

5. Wie viele Seminare dürfen während des Moduls belegt werden?

Keine Einschränkungen. Wir raten allerdings dazu, keine weiteren Seminare neben dem Praktikum und dem Begleitseminar einzuplanen.


6. Anerkennung von Praxiszeiten außerhalb der Hochschule?

Auf Antrag kann die Hochschule sonstige Kenntnisse und Qualifikationen auf der Grundlage vorgelegter Unterlagen anerkennen, wenn diese Kenntnisse und Qualifikationen den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind (§ 63a VII HG NRW). Voraussetzung siehe: https://soz-kult.hs-duesseldorf.de/studium/pruefung/faq-pruefungen/anerkennungen

7.Muss das Praktikum angemeldet werden?

Vor Antritt des Praktikums muss die Praxisstelle vom Praxisreferat genehmigt sein.
Dazu senden Sie uns bitte den ausgeüllten Praktikumsvertrag zu.

Bitte reichen Sie die Unterlagen in Form einer einzigen PDF spätestens zwei Wochen vor dem Start des Praktikums per Email an praxisreferat.pkf@hs-duesseldorf.de ein. Sie helfen uns sehr, wenn Sie die Datei wie folgt benennen: Nachname_Vorname_640. Beim gesplitteten Praktikum benennen Sie die Dateien bitte mit Nachname_Vorname_320a und Nachname_Vorname_320b


8. Welche Kriterien gelten für die Anerkennung als Praxisstelle?

Institution
Die Praxisstelle im Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung ist eine Institution, in der Aufgaben im Rahmen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern von null bis 14 Jahren oder Aufgaben der Familienbildung erfüllt werden oder die sich wissenschaftlich, bzw. politisch mit Phänomenen der Kindheitspädagogik und/oder Familienbildung auseinan-dersetzt. Hierzu gehören insbesondere Kindertageseinrichtungen, offene Ganztagsschulen, Familienbildungseinrichtungen, Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Einrichtungen, die Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII für Kinder von null bis 14 Jahren und ihre Familien anbieten.

Anleitung 

Die Praxisanleitung muss in der Regel über ein abgeschlossenes Studium der Kindheitspädagogik und Familienbildung mit staatlicher Anerkennung oder über einen Hochschulabschluss (Bachelor, Master, Diplom) in einem vergleichbaren pädagogischen Studiengang sowie über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in einem Tätigkeitsfeld der Kindheitspädagogik und/oder Familienbildung verfügen. In begründeten Ausnahmefällen können vergleichbar qualifizierte Fachkräfte mit akademischem Abschluss und mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung in Tätigkeitsfeldern der Kindheitspädagogik und Familienbildung die Praxisanleitung übernehmen. Die Praxisanleitung muss mindestens im Umfang einer halben Vollzeitstelle beschäftigt sein. 

Weitere Voraussetzungen

  • Die Praxisstelle besteht in der Regel seit mindestens einem Jahr und beschäftigt in der Re-gel mindestens zwei hauptamtliche Mitarbeiter*innen, die eine durchgängige Präsenz ge-währleisten. Für den Fall, dass die Praxisanleitung in größerem Umfang ausfällt, gewähr-leistet die Praxisstelle eine Vertretung.
  • ​Die Anleitenden stehen kontinuierlich mit den Praktikant*innen im Kontakt und führen für die Dauer des Praktikums regelmäßig Anleitungsgespräche. Sie erstellen gemeinsam mit den Studierenden eine qualifizierte Lernzielvereinbarung.
  • ​Die Anleitung von Praktikant*innen soll in der Konzeption der Praxisstelle verankert sein.
  • ​​​Die Praxisstelle schützt Praktikant*innen vor Diskriminierung und Gewalt.


9. Wie kommen Studierende an Praxisstellen?

Durch Eigeninitiative
Praxisstellendatenbank ​
Moodlekurs für freie Praxisstellen​


10. Praktikum außerhalb von NRW?

Ein Praktikum außerhalb von NRW ist möglich. In dem Fall nehmen Studierende am Fernbetreuungsseminar statt, das online angeboten wird.

11. Praktikum außerhalb von Deutschland (Auslandspraktikum)?

Für ein Praktikum im Ausland gelten in der Regel dieselben Bestimmungen wie für ein Praktikum im Inland. Bitte sprechen Sie alle weiteren Fragen zum Praktikum im Ausland mit dem Büro für Internationales ab: Tel.: +49 211 4351 3343, E-Mail: international.soz-kult@hs-duesseldorf.de
Planen Sie bitte circa ein Jahr Vorbereitungszeit ein.

Die Praktikumsbegleitung erfolgt in der Regel durch ein Onlineseminar und in Ausnahmefällen durch eine individuelle Fernbetreuung. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Büro für Internationales.

12. Besteht Anspruch auf ein Zeugnis durch die Praxisstellen?

Nein, aber ein Zeugnis kann sich bei späteren Bewerbungen günstig erweisen.

13. Praktikant*innenentgelt?

Das wird von den Trägern unterschiedlich gehandhabt. Es gibt Stellen mit und ohne Aufwandsentschädigung. Wenden Sie sich bei Fragen zur Finanzierung des Praktikums bitte an das Praxisreferat. Das Praxisreferat berät auch zu der Frage, ob das Praktikum im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit absolviert werden kann.

14. Pflichtpraktikum/Mindestlohn?

Es handelt sich um ein in der Prüfungsordnung vorgeschriebenes und damit verpflichtendes Praktikum, welches integraler Bestandteil des Studiums ist. Verpflichtende Praktika sind nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 MiLoG vom Mindestlohn ausgenommen.

15. Ist ein Praktikumsvertrag von Seiten der Hochschule erforderlich?

Ja. Je nach Ausgestaltung des Praktikums nutzen Sie entweder das Formular für Praktika über 640 Stunden oder -falls Sie das Praktikum splitten- das Formular für 320 Stunden.

16. Fehlzeiten?

Sämtliche Fehlzeiten im Praktikum müssen nachgearbeitet werden. Im Falle einer Erkrankung hat die*/der* Studierende die Praxisstelle unverzüglich zu informieren. Im Regelfall ist spätestens an dem Tag, der auf den dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit folgt, eine ärztliche Bescheinigung bei der Praxisstelle vorzulegen.

17. Wie wird das Praktikum bescheinigt?

DIe Praxisstelle(n) bescheinigen Ihnen am Ende das erfolgreiche Absolvieren des Praktikums. Sie reichen dann die Abschlussbescheinigung über 640 Stunden​ bzw. zwei Abschlussbescheinigungen über 320 Stunden als PDF ein. Sie helfen uns, wenn Sie die Datei wie folgt benennen: Nachname_Vorname_Stundenzahl.

Nach der Überprüfung der Abschlussbescheinigung und der Seminarliste durch das Praxisreferat werden die credit points (30 CP) verbucht.


18. Kann das Modul auch später absolviert werden?

Ja, allerdings ist das erfolgreich abgeschlossene Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung eine Voraussetzung für die Zulassung zur Thesis

19. Begleitseminar?

Wählen Sie das Praxisbegleitseminar während der ersten Seminaranmeldephase im OSSC, auch wenn Sie noch keine Praktikumsstelle gefunden haben und/oder wenn der Praktikumsvertrag noch nicht vom Praxisreferat genehmigt ist. Die Veranstaltungen finden wöchentlich in der Langzeitseminarphase statt. Die Praxisstellen sind verpflichtet, Studierende für das Praxisbegleitseminar freizustellen. Ansprechpartnerin für alle Fragen zum Begleitseminar ist das Praxisreferat. Nach der Seminarplatzvergabe über das OSSC werden Seminarplätze ausschließlich durch das Praxisreferat vergeben. Sie können sich in allen Fragen zum Praxisbegleitseminar wenden an: praxisbegleitseminare.soz-kult@hs-duesseldorf.de

20. Muss das ganze Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung wiederholt werden, wenn ein Teil (Begleitung oder Praktikum) nicht bestanden wird?

Wenn das Praxisbegleitseminar nicht bestanden wurde und das Praktikum erfolgreich absolviert wurde, muss nur das Praxisbegleitseminar, nicht aber das Praktikum wiederholt werden.
Wurde das Praktikum nicht erfolgreich absolviert und das Praxisbegleitseminar bestanden, müssen das Praktikum und das Praxisbegleitseminar wiederholt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung im Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung nur einmal wiederholt werden kann.

21. Wo gibt es Beratung?

Im Praxisreferat während der Beratungszeiten (telefonisch und in Präsenz) und per Email. Die Vereinbarung von individuellen Terminen ist möglich.

22. ​Probleme, Konflikte, Diskriminierung…
Wenn Sie ein ungutes Gefühl bei der Praxisstellensuche oder im Praktikum haben, falls Sie sich überfordert fühlen, Konflikte oder Diskriminierung erleben, wenden Sie sich bitte an das Praxisreferat. Das Praxisreferat berät vertraulich. Manchmal hilft es, einfach nur zu reden. Die Mitarbeiterinnen im Praxisreferat hören zu und versuchen, bei Bedarf gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen zu finden


23. Sonderfälle?

Besprechen Sie bitte alle Fragen frühzeitig mit dem Praxisreferat. Wir beraten Sie gerne!

24. Private Haftpflichtversicherung

Den Studierenden wird eine eigene Haftpflichtversicherung empfohlen, es sei denn, das Haftpflichtrisiko ist durch eine von der Praxisstelle abgeschlossene Versicherung abgedeckt.


25. Hinweise:

  • ​​Informieren Sie sich auf unserer Website. Sie finden hier Antworten auf (fast) alle Fragen
  • ​Scheuen Sie sich nicht, Kontakt zum Praxisreferat aufzunehmen.​ Wir helfen Ihnen gerne!
  • ​Planen Sie eventuelle Rücksprachen ein

Meine Frage ist nicht dabei!

Kein Problem! Wenden Sie sich an das Praxisreferat (praxisreferat.pkf@hs-duesseldorf.de).

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Bildung in der Kindheit E 1.1.2 (PKF) / E 1.3.1 (KiPäd)


Checkliste Praktikum Modul Bildung in der Kindheit.pdf

FAQ Bildung in der Kindheit Modul E 1.1.2 (PKF) / Modul E 1.3.1 (KiPäd)

Informationen des Praxisreferates zu häufig gestellten Fragen


1. Was ist das Modul Bildung in der Kindheit (kleines Praktikum)?

Das Modul Bildung in der Kindheit soll einen ersten intensiven Einblick in die berufliche Praxis der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung vermitteln. 

Es besteht aus:

  • Dem Seminar „Bildung in der Kindheit" im Umfang von 4 SWS wöchentlich in der Langzeitseminarphase
  • 120 h Praktikum im Block in der vorlesungsfreien Zeit nach der Langzeitseminarphase

Bei Vollzeittätigkeit entspricht dies 15 Arbeitstagen je 8 Stunden (3 Wochen). Ein Absolvieren des Praktikums in Teilzeit ist möglich. Dabei müssen Sie mindestens im Umfang einer halben Vollzeitstelle im Praktikum beschäftigt sein. Die Dauer des Praktikums verlängert sich dann entsprechend, ist aber in jedem Fall innerhalb des unter Punkt 2 genannten Zeitraums und als nicht unterbrochener Block zu gestalten.

2. Praktikumsbeginn?

Der mögliche Praktikumszeitraum beginnt mit der vorlesungsfreien Zeit am Ende des Semesters, in dem das Modul belegt wird. Wenn kein Blockseminar belegt wird, kann das raktikum bereits in den Blockwochen beginnen. Konkrete Daten finden Sie im offiziellen Seminar-und Prüfungsterminplan des Fachbereichs unter https://soz-kult.hs-duesseldorf.de/aktuelles/termine/ 


3. Voraussetzungen?

Keine

4. Anerkennung von Praxiszeiten außerhalb der Hochschule?

Auf Antrag kann die Hochschule sonstige Kenntnisse und Qualifikationen auf der Grundlage vorgelegter Unterlagen anerkennen, wenn diese Kenntnisse und Qualifikationen den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind (§ 63a VII HG NRW).Voraussetzung siehe: https://soz-kult.hs-duesseldorf.de/studium/pruefung/faq-pruefungen/anerkennungen

5. Muss das Praktikum angemeldet werden?

Vor Antritt des Praktikums muss die Praxisstelle vom Praxisreferat genehmigt sein.
Dazu reichen Sie bitte den ausgefüllten Praktikumsvertrag ein. Das Formular finden Sie hier:

Praktikumsvertrag Bildung in der Kindheit E 1.1.2 (PkF) / E 1.3.1 (KiPäd) (120Std.)

Bitte reichen Sie die Unterlagen in Form einer einzigen PDF spätestens zwei Wochen vor dem Start des Praktikums per Email an praxisreferat.pkf@hs-duesseldorf.de ein. Sie helfen uns sehr, wenn Sie die Datei wie folgt benennen: Nachname_Vorname_120


6. Welche Kriterien gelten für die Anerkennung als Praxisstelle?

  • Die Praxisstelle im Rahmen des Moduls E 1.1 (PKF) / E 1.3 (KiPäd) ist eine Institution zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt. Dazu gehören Kindertageseinrichtungen und Familienzentren in kommunaler oder freier Trägerschaft. Der Träger der Einrichtung muss anerkannter Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII sein. Andere Praxisstellen als Kindertageseinrichtungen und Familienzentren werden nicht genehmigt.
  • Die Praxisanleitung muss über ein abgeschlossenes Studium der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung mit staatlicher Anerkennung oder über einen Hochschulabschluss (Bachelor, Master, Diplom) in einem vergleichbaren pädagogischen Studiengang sowie über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in einem Tätigkeitsfeld der Kindheitspädagogik und Familienbildung verfügen. In begründeten Ausnahmefällen können vergleichbar qualifizierte Fachkräfte mit akademischem Abschluss und mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung in Tätigkeitsfeldern der Kindheitspädagogik und Familienbildung die Praxisanleitung übernehmen.  Die Praxisanleitung muss mit mindestens 50 Prozent eines Vollzeit-Äquivalents beschäftigt sein.

7. Wie kommen Studierende an Praxisstellen?


8. Pflichtpraktikum/Mindestlohn?

Weil das Praktikum ein verpflichtender Teil des Studiums ist, haben Studierende keinen Anspruch auf Mindestlohn.

Infos zu Pflichtpraktika Modul E 1.1.2_E 1.3.1.pdf

9. Pausen und Fehlzeiten

Pausen zählen nicht zu den Praxisstunden. Fehlzeiten müssen innerhalb des vorgegebenen Zeitraumsausgeglichen werden. Im Falle einer Erkrankung hat die*/der* Studierende die Praxisstelle unverzüglich zu informieren. Im Regelfall ist spätestens an dem Tag, der auf den dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit folgt, eine ärztliche Bescheinigung bei der Praxisstelle vorzulegen.

10. Wie wird das Praktikum bescheinigt?

Auf dem Formular „Abschlussbescheinigung E1.1.2 (PKF) / E 1.3.1 (KiPäd)" bescheinigt die Praxisstelle die erfolgreiche Ableistung der 120 Stunden. Die Bescheiniung wird bei der Lehrperson des Seminars Bildung in der Kindheit zusammen mit dem Praktikumsbericht vorgelegt.

11. Muss das ganze Modul Bildung in der Kindheit wiederholtwerden, wenn ein Teil (Begleitseminar oder Praktikum) nicht bestanden wird?

Informationen finden Sie unter dme Punkt Wiederholungsmöglichkeiten unter folgendem Link: Prüfungsleistungen

12. Wo gibt es Beratung?

Im Praxisreferat während der Beratungszeiten sowie per E-Mail. Es ist außerdem möglich, individuelle Termine zu vereinbaren.


13.  Probleme, Konflikte, Diskriminierung…

Wenn Sie ein ungutes Gefühl bei der Praxisstellensuche oder im Praktikum haben, falls Sie sich überfordert fühlen, Konflikte oder Diskriminierung erleben, wenden Sie sich bitte an das Praxisreferat. Das Praxisreferat berät vertraulich. Manchmal hilft es, einfach nur zu reden. Die Mitarbeiterinnen im Praxisreferat hören zu und versuchen, bei Bedarf gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen zu finden.

14. Hinweise:

Informieren Sie sich auf unserer Website. Sie finden hier Antworten auf (fast) alle Fragen. Scheuen Sie sich nicht, Kontakt zum Praxisreferat aufzunehmen. Wir helfen Ihnen gerne! In Konflikt und Notfällen berät Sie das Praxisreferat vertraulich.

Meine Frage ist nicht dabei!

Kein Problem! Wenden Sie sich an das Praxisreferat (praxisreferat.pkf@hs-duesseldorf.de).

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​Telefonische Beratungszeiten:

Montag       11:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 10:30 - 12:00 Uhr 

Präsenzberatung:

Dienstag      13:30 - 15:00 Uhr

praxisreferat.pkf@hs-duesseldorf.de​

Individuelle Termine - auch vor Ort - können vereinbart werden.

Bei Fragen zum Begleitseminar:

praxisbegleitseminare.soz-kult@hs-duesseldorf.de


Erreichbarkeit


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Telefon +49 (0)211-4351-2622

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