Hochschule Düsseldorf

Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​FAQ​

1. Die beiden Praxisphasen

      a) Bildung in der Kindheit (E 1.3.1)

Was ist das Modul Bildung in der Kindheit (kleines Praktikum)?

Das Modul Bildung in der Kindheit soll einen ersten intensiven Einblick in die berufliche Praxis der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung vermitteln.
Es besteht aus:

  • ​Dem Seminar „Bildung in der Kindheit" im Umfang von 4 SWS wöchentlich in der Langzeitseminarphase
  • 120 h Praktikum im Block in der vorlesungsfreien Zeit nach der Langzeitseminarphase
Bei Vollzeittätigkeit entspricht dies 15 Arbeitstagen je 8 Stunden (3 Wochen). Ein Absolvieren des Praktikums in Teilzeit ist möglich. Dabei müssen Sie mindestens im Umfang einer halben Vollzeitstelle im Praktikum beschäftigt sein. Die Dauer des Praktikums verlängert sich dann entsprechend, ist aber in jedem Fall innerhalb des unter Punkt 2 genannten Zeitraums und als nicht unterbrochener Block zu gestalten.

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Welche Kriterien gelten für die Genehmigung des Praktikumsvertrags?

Die Praxisstelle im Rahmen des Moduls E 1.1 (PKF) / E 1.3 (KiPäd) ist eine Institution zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt. Dazu gehören Kindertageseinrichtungen und Familienzentren in kommunaler oder freier Trägerschaft. Der Träger der Einrichtung muss anerkannter Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII sein. Andere Praxisstellen als Kindertageseinrichtungen und Familienzentren werden nicht genehmigt.​

Die Praxisanleitung muss über ein abgeschlossenes Studium der Kindheitspädagogik und Familienbildung mit staatlicher Anerkennung oder über einen Hochschulabschluss (Bachelor, Master, Diplom) in einem vergleichbaren pädagogischen Studiengang sowie über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in einem Tätigkeitsfeld der Kindheitspädagogik und Familienbildung verfügen. In begründeten Ausnahmefällen können vergleichbar qualifizierte Fachkräfte mit akademischem Abschluss und mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung in Tätigkeitsfeldern der Kindheitspädagogik und Familienbildung die Praxisanleitung übernehmen. 

Die Praxisanleitung muss mit mindestens 50 Prozent einer Vollzeitstelle beschäftigt sein. Falls die Praxisanleitung für eine längere Zeit ausfällt, stellt die Praxisstelle eine Vertretung.

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In welchem Zeitraum muss ich das Praktikum absolvieren?

Der mögliche Praktikumszeitraum beginnt mit der vorlesungsfreien Zeit am Ende des Semesters, in dem das Modul belegt wird. Wenn kein Blockseminar belegt wird, kann das Praktikum bereits in den Blockwochen beginnen. Konkrete Daten finden Sie im offiziellen Seminar- und Prüfungsterminplan des Fachbereichs

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Was muss ich nach dem Praktikum erledigen?

Auf dem Formular Abschlussbescheinigung E1.1.2 (PKF) / E 1.3.1 (KiPäd)​ bescheinigt die Praxisstelle die erfolgreiche Ableistung der 120 Stunden. Die Bescheinigung legen Sie bei der Lehrperson des Seminars Bildung in der Kindheit zusammen mit dem Praktikumsbericht vor. Behalten Sie eine Kopie für Ihre eigenen Unterlagen.​​​

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Muss das ganze Modul Bildung in der Kindheit wiederholt werden, wenn ein Teil (Seminar oder Praktikum) nicht bestanden wird?

Wird das Seminar im Modul Bildung in der Kindheit nicht bestanden und das Praktikum erfolgreich absolviert, so muss nur das Seminar, nicht aber das Praktikum wiederholt werden. Wird das Praktikum nicht erfolgreich absolviert und das Seminar bestanden, so müssen sowohl das Praktikum als auch das Seminar erneut absolviert werden.

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​      b) Anerkennungsmodul / Praxissemester​

Was ist das Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung (Praxissemester/großes Praktikum)?

Das Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung dient der Entwicklung eines professionellen Selbstverständnisses und dem Erlernen professionellen und methodischen Handelns.

Das Modul besteht aus:

  • ​Praktikum (640 Stunden)
  • Begleitseminar (4 SWS)​​

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Was sind die Voraussetzungen für die Belegung des Anerkennungsmoduls?

Voraussetzung für die Prüfungsanmeldung im Anerkennungsmodul sind 90 Leistungspunkte/Creditpoints und der erfolgreiche Abschluss der Module PP, E 1.1, E 1.2, E 4.1 (PKF)
oder PP, E 1.1., E 1.2, E 1.3, E 4.1 (KiPäd).

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In welchem Zeitraum kann ich das Praktikum absolvieren?

Es gibt zwei Möglichkeiten, das Praktikum zu absolvieren:

​​​640-Stunden-Praktikum in einem Semester

  • typischerweise 20 Wochen à 4 Tage à 8 Stunden
  • ununterbrochen
  • Begleitseminar (4 SWS)

 640-Stunden-Praktikum über zwei Semester
  • mind. 3 Tage / Woche
  • Im Umfang von mind. 50% einer Vollzeitstelle
  • ununterbrochen
  • Das Begleitseminar wird in dem Semester besucht, in dem der Großteil der Praktikumsstunden absolviert wird.

Das Praktikum kann zwischen Semesterbeginn und -ende absolviert werden (1.03. – 31.08. oder 1.09. – 28.02.). Bei Absolvierung über zwei Semester: 1.03. bis 28.02. des Folgejahres bzw. 1.09. - 31.08. des Folgejahres.

Beispiele:

Selin möchte das Praktikum in Vollzeit absolvieren und die Bachelor-Thesis im Folge-Semester anmelden. Weil die Praxisstelle aber längere Schließzeiten über Weihnachten hat und Selin etwas „Puffer“ im Falle von Krankheitszeiten einplanen will, möchte Selin schon im August mit dem Praktikum starten. Selin meldet das Praktikum über zwei Semester vom 01.08. – 28.02. an. Das Begleitseminar belegt Selin im Wintersemester. Falls Selin schon im Januar die 640 Stunden erreicht hat, endet das Praktikum.

Luca möchte sein Praktikum im Wintersemester beginnen. Die Praxisstelle bietet Luca einen Praktikumsplatz ab Dezember an. Da Luca auch noch familiäre Verpflichtungen hat, muss Luca das Praktikum in Teilzeit machen. Luca meldet das Praktikum vom 01.12. – 31.08. an. Mit der Praxisstelle vereinbart Luca eine 4-Tage-Woche mit einer täglichen Arbeitszeit von 5 Stunden. Mögliche Fehlzeiten und den zweiwöchigen Urlaub im März hat Luca schon eingerechnet. Das Begleitseminar belegt Luca im Sommersemester.

Jenny möchte das Anerkennungspraktikum zügig in einem Semester abschließen. Jenny startet das Praktikum am 15.3. und wird es spätestens am 31.8. beenden, vielleicht früher. Jenny wird dienstags bis freitags 8 Stunden in der Praxisstelle arbeiten. Da Jenny einen Begleitseminarplatz am Montagnachmittag erhalten hat, sind zusätzliche Praktikumsstunden am Montagvormittag möglich.

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Wofür brauche ich Kitastunden?

Wenn Sie nachweisen können, dass Sie 320 Stunden in einer Kita oder einem Familienzentrum tätig waren, können Sie das Praktikum im Anerkennungsmodul vollständig außerhalb von Kita zu absolvieren. 
Diese sogenannten Kitastunden können zum Beispiel durch die Praxisanteile innerhalb der FOS, durch ein FSJ, durch freiwillige Praktika oder durch eine Tätigkeit als Hilfskraft erfüllt sein. Die Kitastunden können unbegleitet absolviert worden sein, müssen aber nach dem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss stattgefunden haben. 

Wenn Sie das Modul „Bildung in der Kindheit“ bestanden haben, haben Sie bereits 120 Kitastunden erreicht. Wenn Sie das Anerkennungspraktikum nicht in einer Kita absolvieren möchten, müssen weitere 200 Kitastunden nachgewiesen werden.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Nachweise ausreichend sind, melden Sie sich bitte im Praxisreferat. 

Die nachgewiesenen Kitastunden verkürzen den Umfang des Praktikums im Anerkennungsmodul/Praxissemester nicht. Sie müssen im Anerkennungsmodul in jedem Fall 640 Praxisstunden absolvieren (entweder in einer Praxisstelle oder aufgeteilt zu je 320 Stunden in zwei Praxisstellen). Der Nachweis der 320 Kitastunden ermöglicht Ihnen jedoch eine größere Auswahlmöglichkeit hinsichtlich der Handlungsfelder im Praktikum. 

Wenn die 200 zusätzlichen Kitastunden nicht nachgewiesen werden können, dann ist das Anerkennungspraktikum entweder vollständig oder zu einem Teil (320 Stunden) in einer Kita zu absolvieren.

Beispiele

Sepideh kann 320 Kitastunden nachweisen. Sepideh absolviert das Praktikum im Anerkennungsmodul vollständig in einer Inobhutnahmegruppe für 6- bis 12-jährige Kinder.
Jona kann 320 Kitastunden nachweisen. Jona teilt das Praktikum und absolviert 320 Praktikumsstunden in einer Erziehungsberatungsstelle und 320 Praktikumsstunden im Offenen Ganztag einer Grundschule.

David hat keine ausreichenden Kitastundennachweise. David absolviert 320 Stunden des Praktikums im Anerkennungsmodul in einer Kita und die übrigen 320 Praktikumsstunden in einem Jugendzentrum.

Isa hat keine ausreichenden Kitastundennachweise. Isa absolviert das Praktikum vollständig in einer Kita.

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Kann ich das Praktikum auf zwei verschiedene Praxisstellen aufteilen?

Das Praktikum kann gesplittet werden und zu gleichen Teilen in zwei unterschiedlichen Stellen absolviert werden (2 x 320 Std.).
Für beide Einrichtungen wird ein gesonderter Praktikumsvertrag über 320 Stunden abgeschlossen
und zur Genehmigung im Praxisreferat eingereicht.

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Welche Kriterien gelten für die Genehmigung des Praktikumsvertrags?

Institution
Die Praxisstelle im Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung ist eine Institution, in der Aufgaben im Rahmen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern von 0 bis 14 Jahren oder Aufgaben der Familienbildung erfüllt werden oder die sich wissenschaftlich, bzw. politisch mit Phänomenen der Kindheitspädagogik und/oder Familienbildung auseinandersetzt. Hierzu gehören insbesondere Kindertageseinrichtungen, offene Ganztagsschulen, Familienbildungseinrichtungen, Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Einrichtungen, die Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII für Kinder von 0 bis 14 Jahren und ihre Familien anbieten.

Anleitung 
Die Praxisanleitung muss in der Regel über ein abgeschlossenes Studium der Kindheitspädagogik und Familienbildung mit staatlicher Anerkennung oder über einen Hochschulabschluss (Bachelor, Master, Diplom) in einem vergleichbaren pädagogischen Studiengang sowie über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in einem Tätigkeitsfeld der Kindheitspädagogik und/oder Familienbildung verfügen.
In begründeten Ausnahmefällen können vergleichbar qualifizierte Fachkräfte mit akademischem Abschluss und mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung in Tätigkeitsfeldern der Kindheitspädagogik und Familienbildung die Praxisanleitung übernehmen. Die Praxisanleitung muss mindestens im Umfang einer halben Vollzeitstelle beschäftigt sein. 

Weitere Voraussetzungen:

  • Die Praxisstelle besteht in der Regel seit mindestens einem Jahr und beschäftigt in der Regel mindestens zwei hauptamtliche Mitarbeiter*innen, die eine durchgängige Präsenz gewährleisten. Für den Fall, dass die Praxisanleitung in größerem Umfang ausfällt, gewähr-leistet die Praxisstelle eine Vertretung.
  • ​Die Anleitenden stehen kontinuierlich mit den Praktikant*innen im Kontakt und führen für die Dauer des Praktikums regelmäßig Anleitungsgespräche. Sie erstellen gemeinsam mit den Studierenden eine qualifizierte Lernzielvereinbarung.
  • ​Die Anleitung von Praktikant*innen soll in der Konzeption der Praxisstelle verankert sein.
  • ​​​Die Praxisstelle schützt Praktikant*innen vor Diskriminierung und Gewalt.

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Was muss ich nach Abschluss des Praktikums erledigen?

Die Praxisstelle(n) bescheinigen Ihnen am Ende das erfolgreiche Absolvieren des Praktikums. Sie reichen dann die Abschlussbescheinigung über 640 S​tunden​​ bzw. zwei Abschlussbescheinigungen über 320 Stunden​ als PDF ein. 

Sie helfen uns, wenn Sie die Datei wie folgt benennen: Nachname_Vorname_Stundenzahl. 

Nach der Überprüfung der Abschlussbescheinigung und der Seminarliste durch das Praxisreferat werden die Credit Points (30 CP) verbucht.

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Muss das ganze Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung wiederholt werden, wenn ein Teil (Begleitseminar oder Praktikum) nicht bestanden wird?

Wenn das Praxisbegleitseminar nicht bestanden wurde und das Praktikum erfolgreich absolviert wurde, muss nur das Praxisbegleitseminar, nicht aber das Praktikum wiederholt werden.
Wurde das Praktikum nicht erfolgreich absolviert und das Praxisbegleitseminar bestanden, müssen das Praktikum und das Praxisbegleitseminar wiederholt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung im Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung nur einmal wiederholt werden kann.​​

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2. Praxisstelle finden und Genehmigung​

Wie finde ich eine Praxisstelle?

Sie können sich eigeninitiativ nach einer geeigneten Praxisstelle umschauen, die zu Ihren Interessen und Lebensumständen passt. Achten Sie darauf, dass Ihre gewünschte Praxisstelle die Kriterien für Praxisstellen erfüllt (siehe Fragen: "Welche Kriterien gelten für die Anerkennung als Praxisstelle?​" im Praxissemester/Modul Bildung in der Kindheit).

Unsere Praxisstellendatenbank und unser Moodlekurs "freie Praktikumsstellen"​ können Sie bei der Praxisstellensuche unterstützen. Hier finden Sie die Links und weitere Informationen zu den beiden Plattformen: Praktikumsstellen finden​

Wünschen Sie sich mehr Unterstützung beim Bewerbungsprozess? Schauen Sie auch einmal bei den Angeboten des Career Service​ der Hochschule Düsseldorf vorbei. 

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Wie und wann muss ich den Praktikumsvertrag zur Genehmigung einreichen?

Um fehlende Angaben oder Fehler im Praktikumsvertrag vor Praktikumsbeginn noch korrigieren zu können, reichen Sie die Unterlagen bitte spätestens zwei Wochen vor Beginn des Praktikums ein. Bitte mailen Sie die Unterlagen in einer einzelnen PDF-Datei an folgende E-Mail-Adresse: kipaed.praxisreferat@hs-duesseldorf.de

Sie helfen dem Praxisreferat, wenn Sie die Datei wie folgt benennen:
- Für das Modul Bildung in der Kindheit (120 Std.): Nachname_Vorname_120
- Für das Anerkennungsmodul (640 Std.): Nachname_Vorname_640
- bei gesplittetem Anerkennungspraktikum bezeichnen Sie die beiden Verträge nach dem Schema Nachname_Vorname_320a bzw. Nachname_Vorname_320b.​

Falls sich die Erstellung des Praktikumsvertrags in der Praktikumsstelle verzögert, informieren Sie bitte das Praxisreferat frühzeitig.​

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Kann ich mein Praktikum im Rahmen einer Beschäftigung/an meinem Arbeitsplatz absolvieren?

Das Praxisreferat informiert zu den Möglichkeiten, das Praktikum im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit zu absolvieren. Wenden Sie sich dazu bitte frühzeitig zur individuellen Beratung an das Praxisreferat. ​

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Kann ich mir Praxiszeiten außerhalb der Hochschule anerkennen lassen?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich Praxiszeiten außerhalb der Hochschule anerkennen zu lassen.
Dabei kommt es allerdings nicht nur darauf an, dass Sie eine Tätigkeit im Umfang der erforderlichen Stunden in einem geeigneten Handlungsfeld von Kindheitspädagogik nachweisen können. Wichtig ist vor allem, dass Sie nachweislich durch eine Hochschule oder in vergleichbarer Qualität begleitet wurden. Diese Begleitung muss in einem dem Begleitseminar entsprechenden zeitlichen Umfang, parallel zu den Praxiszeiten und extern stattgefunden haben. Studierende, die die studienintegrierten Praxisphasen regulär absolvieren, werden durch das Praxisbegleitseminar hochschulseitig begleitet. Für die Anerkennung von Praxiszeiten muss diese Anforderung daher ebenfalls erfüllt sein. 

Weitere Informationen zu den Voraussetzung und zur Antragstellung finden Sie hier​.​

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Kann ich mein Praktikum im Ausland oder in einem anderen Bundesland machen?

Ja, das ist möglich. 

Für ein Praktikum im Ausland gelten in der Regel dieselben Bestimmungen wie für ein Praktikum im Inland. Für die Organisation und Genehmigung von Auslandspraktika ist das Büro für Internationales zuständig. Dort erhalten Sie auch Beratung. Auf der Website finden Sie außerdem die für Auslandspraktika benötigten Unterlagen wie z.B. die Praktikumsverträge. Planen Sie bitte circa ein Jahr Vorbereitungszeit für ein Praktikum im Ausland ein.​

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Kann ich mein Praktikum in einer Einrichtung machen, in der auch mein*e Verwandte*r/Elternteil/Partner*in arbeitet?

Die studienintegrierten Praktika sind auch Prüfungen. Die Praxisstelle bescheinigt Ihnen am Ende den Erfolg oder Misserfolg des Praktikums. Deshalb dürfen Sie Ihr Praktikum nicht in Praxisstellen absolvieren, in der die Mitarbeitenden aufgrund von Verwandtschaft oder engen Beziehungsverhältnissen bei der Bewertung befangen sind.

Das Praxisreferat rät zudem von Praxisstellen ab, in der es mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem Rollenkonflikt kommen kann. Das kann z.B. die Kita der eigenen Kinder sein oder eine Beratungsstelle, die Sie selbst oder enge Bezugspersonen als Ratsuchende*r konsultieren. 

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Ich habe eine chronische Erkrankung/Behinderung, die sich auf mein Praktikum auswirkt. Was kann ich tun?

Sollten Sie eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung haben, die Auswirkungen auf Ihre Praktikumsplanung oder -durchführung hat, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir sprechen dann darüber, welche Barrieren sich in Ihrem Fall konkret bezüglich des Praktikums ergeben und besprechen, was in Ihrer individuellen Situation möglich sein kann. ​​​​


​3. Praxisbegleitseminar im Anerkennungsmodul​

Was ist das Praxisbegleitseminar?

Während der Praxisphasen werden Sie durch die Hochschule im Praxisbegleitseminar begleitet. In den Praxisbegleitseminaren geht es um professionelles Handeln und die Herausbildung einer professionellen Identität als Kindheitspädagog*in. In der Gruppe werden Praxiserfahrungen mit Unterstützung der Lehrperson reflektiert und fachlich eingeordnet.

Praktikum und Begleitseminar sind im Anerkennungsmodul eine Gesamtleistung und müssen im selben Semester absolviert werden. (Zu den besonderen Regelungen bei Praktika über zwei Semester siehe „In welchem Zeitraum ist das Praktikum im Anerkennungsmodul zu absolvieren?“).

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Wie erhalte ich einen Platz im Praxisbegleitseminar?

In jedem Semester werden mehrere Begleitseminare angeboten. Eine Übersicht finden Sie im KomVor.

Die Anmeldung zu den Begleitseminaren ist nur während der ersten Seminaranmeldephase über den eCampus möglich. Geben Sie bei der Anmeldung möglichst mehrere Prioritäten an.
Nach der ersten Seminarplatzvergabe über den eCampus werden Seminarplätze ausschließlich durch das Praxisreferat vergeben.
 
Wichtiger Hinweis: Anders als in anderen Modulen vergeben die Lehrenden in den Begleitseminaren keine Seminarplätze selbst. Die Koordination und die Platzvergabe nach der 1. Seminaranmeldephase laufen über das Praxisreferat. 

Wenden Sie sich mit Fragen und Anliegen zur Platzvergabe an begleitseminare.praxisreferat@hs-duesseldorf.de​

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Ich habe noch keine Praktikumsstelle – kann ich mich trotzdem für das Praxisbegleitseminar anmelden?

Ja. Melden Sie sich zum Begleitseminar an, auch wenn Sie noch keine Praktikumsstelle gefunden haben und/oder wenn der Praktikumsvertrag noch nicht vom Praxisreferat genehmigt ist. Nach dem Beginn der Seminare ist ein Nachrücken nicht mehr möglich. Wenn Sie das Praktikum in einem bestimmten Semester planen, sollten Sie sich rechtzeitig einen Seminarplatz sichern.
 
Sollten Sie den Seminarplatz doch nicht mehr benötigen, melden Sie sich vor Seminarbeginn beim Praxisreferat und nach Seminarbeginn bei der Lehrperson davon wieder ab.

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Ich habe einen Platz im Praxisbegleitseminar erhalten, der sich mit meinem Praktikum überschneidet – was nun?

Die Praxisstellen sind vertraglich dazu verpflichtet, den Studierenden die Teilnahme am Praxisbegleitseminar zu ermöglichen. Bitte sprechen Sie zuerst mit der Praxisstelle darüber. Ggf. müssen die Praktikumszeiten neu vereinbart werden.

Sollten wichtige Gründe bezüglich des Lernens in der Praxis gegen Ihren Seminartermin sprechen, wenden Sie sich an begleitseminare.praxisreferat@hs-duesseldorf.de​​



​4. Während des Praktikums

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Zählen Krankheitstage, Pausen oder die Sitzungen des Praxisbegleitseminars zu den Praktikumsstunden?

Nur tatsächlich geleistete Stunden im Praktikum werden angerechnet. Pausen müssen gemäß dem Arbeitszeitgesetz eingelegt werden, zählen aber nicht zu den Praktikumsstunden.

Fehlzeiten (z.B. durch Krankheit) müssen innerhalb des Semesters ausgeglichen werden, in dem das Praktikum absolviert wird.

Sollten Sie langfristig krankgeschrieben sein oder müssen aufgrund anderer Umstände Ihr Praktikum länger unterbrechen, melden Sie sich bitte frühzeitig beim Praxisreferat. 

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​​Was kann ich bei Problemen, Konflikten, Diskriminierung tun?​

Wenn Sie ein ungutes Gefühl bei der Praxisstellensuche oder im Praktikum haben, falls Sie sich überfordert fühlen, Konflikte oder Diskriminierung erleben, wenden Sie sich bitte an das Praxisreferat. Das Praxisreferat berät vertraulich. Manchmal hilft es, einfach nur zu reden. Die Mitarbeiterinnen im Praxisreferat hören zu und versuchen, bei Bedarf gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen zu finden. Außerdem können Sie sich an die Lehrperson Ihres Begleitseminars wenden. Auch diese Gespräche sind vertraulich. 

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Ich mache mir Sorgen, dass ich das Praktikum nicht bestehe.

Wenn die Weiterführung des Praktikums und/oder der Erfolg des Praktikums infrage steht, ist das eine schwierige Situation für alle Beteiligten. Wenden Sie sich an das Praxisreferat, sobald sich dies abzeichnen sollte. Dieses Vorgehen ist für die weitere Klärung notwendig. Wir sprechen in diesen Fällen sowohl mit Ihnen als auch mit der Praxisstelle. Die Gesprächsinhalte werden dabei vertraulich behandelt.​​



​5. Finanzierung​

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Kann ich eine Vergütung von der Praxisstelle erhalten?​

Das wird von den Trägern unterschiedlich gehandhabt. Es gibt Stellen mit und ohne Aufwandsentschädigung. Das Praxisreferat begrüßt die Vergütung studienintegrierter Praktika. ​

Die Praktika im Praxismodul und im Anerkennungsmodul sind in der Prüfungsordnung vorgeschriebene und damit verpflichtende Praktika, welche integrale Bestandteile des Studiums sind. Verpflichtende Praktika sind nach §22 Abs. 1 Nr. 1 MiLoG vom Mindestlohn ausgenommen.​ Es gibt also keinen Anspruch auf eine Praktikumsvergütung. 

Das Netzwerk Prekäres Praktikum des Jungen DBSH setzt sich für eine angemessene Vergütung im Praxissemester ein. Weitere Informationen, eine Praktikumskarte mit Ampelsystem bzgl. der Vergütung und Beteiligungsmöglichkeiten finden sich auf der Website des Jungen DBSH​​ ​oder in diesem Video​.

Sollten Sie während der Praktikumszeit eine Vergütung erhalten können, weil Sie bereits in der Praxisstelle arbeiten, nehmen Sie für die weitere Planung bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf. Das Praxisreferat informiert zu den Möglichkeiten, das Praktikum im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit zu absolvieren. ​​

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Habe ich Anspruch auf BAföG während des Praktikums?

Die studienintegrierten Praxisphasen sind Teil des Regelstudiums. Sie können während des Praktikums Leistungen nach dem BAföG beziehen, wenn Sie anspruchsberechtigt sind. 

Studierende, die Fragen zum BAföG oder zur Studienfinanzierung haben, können sich an das Sozial-Referat des AStA​ oder an die Abteilung Studienfinanzierung des Studierendenwerks Düsseldorf wenden.​​

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Ich weiß nicht, wie ich mein Praktikum finanzieren soll. Was kann ich tun?

Melden Sie sich beim Praxisreferat, wir beraten Sie gerne zu Ihrer individuellen Situation.



6. Beratung und Unterstützung

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Ich möchte Widerspruch gegen eine Entscheidung des Praxisreferats einlegen.

Gegen belastende Entscheidungen des Praxisreferates können Studierende beim Prüfungsausschuss Widerspruch einlegen.

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Meine Frage ist nicht dabei – an wen kann ich mich wenden?

Wir beraten Sie gerne! Sie können sich mit individuellen Anliegen während der Beratungszeiten​​(telefonisch und in Präsenz) oder per E-Mail an die Mitarbeiterinnen des Praxisreferats wenden. Die Vereinbarung von individuellen Terminen ist ebenfalls möglich.​

Bitte besprechen Sie Sonderfälle frühzeitig mit dem Praxisreferat. 


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