Informationen des Praxisreferates zu häufig gestellten Fragen
1. Was ist das Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung (Praxissemester/großes Praktikum)?
Das Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung dient der Entwicklung eines professionellen Selbstverständnisses und dem Erlernen professionellen und methodischen Handelns.
Das Modul besteht aus:
- Praktikum (640 Stunden)
- Begleitseminar (4 SWS)
2. Absolvierung des Praktikums?
Es gibt zwei Möglichkeiten, das Praktikum zu absolvieren:
- 640 Stunden Praktikum in einem Semester
640 Stunden Praktikum in einem Semester
typischerweise 20 Wo. à 4 Tage à 8 Stunden ununterbrochen
Begleitseminar (4 SWS)
ODER
- 640 Stunden Praktikum über zwei Semester
640 Stunden Praktikum über zwei Semester
mind. 3 Tage / Woche
Im Umfang von mind. 50% einer Vollzeitstelle und ununterbrochen.
Das Begleitseminar wird in einem der beiden Semester besucht. Beratung dazu erhalten Sie im Praxisreferat
2.1 Splitten des Praktikums
Möglich zu jeweils 50% (2 x 320 Std.)
Für beide Einrichtungen wird ein gesonderter Praktikumsvertrag über 320 Stunden abgeschlossen
und zur Genehmigung im Praxisreferat eingereicht.
2.2 Praktikum ganz oder teilweise außerhalb von Kita
Das Praktikum kann nur dann vollständig in einer anderen Institution als einer Kindertageseinrichtung absolviert werden, wenn zusätzlich zu den verpflichtenden Praxisanteilen (insbesondere des Praktikums im Rahmen des Seminars "Bildung in der Kindheit") weitere 200 Stunden Praxis in einer Kindertageseinrichtung nachgewiesen werden. Diese können unbegleitet absolviert worden sein, müssen aber nach dem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss stattgefunden haben.
Können die 200 zusätzlichen KiTa-Stunden nicht nachgewiesen werden, besteht auch die Möglichkeit, das Praktikum zu splitten (siehe 2.1) und eine Hälfte des Praktikums in einer Kita, die andere Hälfte in einem anderen Handlungsfeld der Kindheitspädagogik und Familienbildung zu absolvieren.
3. Praktikumsbeginn?
Das Praktikum kann zwischen Semesterbeginn und -ende absolviert werden (1.3.-31.8. oder 1.9-28.2.). Bei Absolvierung über zwei Semester: 1.3. bis 28.2. des Folgejahres bzw. 1.9. - 31.8. des Folgejahres.
4. Voraussetzungen?
Voraussetzung sind 90 Leistungspunkte/Creditpoints und der erfolgreiche Abschluss der Module PP, E 1.1, E 1.2, E 4.1 (PKF) oder PP, E 1.1., E 1.2, E 1.3, E 4.1 (KiPäd).
5. Wie viele Seminare dürfen während des Moduls belegt werden?
Keine Einschränkungen. Wir raten allerdings dazu, keine weiteren Seminare neben dem Praktikum und dem Begleitseminar einzuplanen.
6. Anerkennung von Praxiszeiten außerhalb der Hochschule?
Auf Antrag kann die Hochschule sonstige Kenntnisse und Qualifikationen auf der Grundlage vorgelegter Unterlagen anerkennen, wenn diese Kenntnisse und Qualifikationen den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind (§ 63a VII HG NRW). Voraussetzung siehe: https://soz-kult.hs-duesseldorf.de/studium/pruefung/faq-pruefungen/anerkennungen
7.Muss das Praktikum angemeldet werden?
Vor Antritt des Praktikums muss die Praxisstelle vom Praxisreferat genehmigt sein.
Dazu senden Sie uns bitte den ausgeüllten Praktikumsvertrag zu.
Bitte reichen Sie die Unterlagen in Form einer einzigen PDF spätestens zwei Wochen vor dem Start des Praktikums per Email an praxisreferat.pkf@hs-duesseldorf.de ein. Sie helfen uns sehr, wenn Sie die Datei wie folgt benennen: Nachname_Vorname_640. Beim gesplitteten Praktikum benennen Sie die Dateien bitte mit Nachname_Vorname_320a und Nachname_Vorname_320b
8. Welche Kriterien gelten für die Anerkennung als Praxisstelle?
Institution
Die Praxisstelle im Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung ist eine Institution, in der Aufgaben im Rahmen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern von null bis 14 Jahren oder Aufgaben der Familienbildung erfüllt werden oder die sich wissenschaftlich, bzw. politisch mit Phänomenen der Kindheitspädagogik und/oder Familienbildung auseinan-dersetzt. Hierzu gehören insbesondere Kindertageseinrichtungen, offene Ganztagsschulen, Familienbildungseinrichtungen, Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Einrichtungen, die Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII für Kinder von null bis 14 Jahren und ihre Familien anbieten.
Anleitung
Die Praxisanleitung muss in der Regel über ein abgeschlossenes Studium der Kindheitspädagogik und Familienbildung mit staatlicher Anerkennung oder über einen Hochschulabschluss (Bachelor, Master, Diplom) in einem vergleichbaren pädagogischen Studiengang sowie über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in einem Tätigkeitsfeld der Kindheitspädagogik und/oder Familienbildung verfügen. In begründeten Ausnahmefällen können vergleichbar qualifizierte Fachkräfte mit akademischem Abschluss und mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung in Tätigkeitsfeldern der Kindheitspädagogik und Familienbildung die Praxisanleitung übernehmen. Die Praxisanleitung muss mindestens im Umfang einer halben Vollzeitstelle beschäftigt sein.
Weitere Voraussetzungen
- Die Praxisstelle besteht in der Regel seit mindestens einem Jahr und beschäftigt in der Re-gel mindestens zwei hauptamtliche Mitarbeiter*innen, die eine durchgängige Präsenz ge-währleisten. Für den Fall, dass die Praxisanleitung in größerem Umfang ausfällt, gewähr-leistet die Praxisstelle eine Vertretung.
- Die Anleitenden stehen kontinuierlich mit den Praktikant*innen im Kontakt und führen für die Dauer des Praktikums regelmäßig Anleitungsgespräche. Sie erstellen gemeinsam mit den Studierenden eine qualifizierte Lernzielvereinbarung.
- Die Anleitung von Praktikant*innen soll in der Konzeption der Praxisstelle verankert sein.
- Die Praxisstelle schützt Praktikant*innen vor Diskriminierung und Gewalt.
9. Wie kommen Studierende an Praxisstellen?
Durch Eigeninitiative
Praxisstellendatenbank
Moodlekurs für freie Praxisstellen
10. Praktikum außerhalb von NRW?
Ein Praktikum außerhalb von NRW ist möglich. In dem Fall nehmen Studierende am Fernbetreuungsseminar statt, das online angeboten wird.
11. Praktikum außerhalb von Deutschland (Auslandspraktikum)?
Für ein Praktikum im Ausland gelten in der Regel dieselben Bestimmungen wie für ein Praktikum im Inland. Bitte sprechen Sie alle weiteren Fragen zum Praktikum im Ausland mit dem Büro für Internationales ab: Tel.: +49 211 4351 3343, E-Mail: international.soz-kult@hs-duesseldorf.de
Planen Sie bitte circa ein Jahr Vorbereitungszeit ein.
Die Praktikumsbegleitung erfolgt in der Regel durch ein Onlineseminar und in Ausnahmefällen durch eine individuelle Fernbetreuung. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Büro für Internationales.
12. Besteht Anspruch auf ein Zeugnis durch die Praxisstellen?
Nein, aber ein Zeugnis kann sich bei späteren Bewerbungen günstig erweisen.
13. Praktikant*innenentgelt?
Das wird von den Trägern unterschiedlich gehandhabt. Es gibt Stellen mit und ohne Aufwandsentschädigung. Wenden Sie sich bei Fragen zur Finanzierung des Praktikums bitte an das Praxisreferat. Das Praxisreferat berät auch zu der Frage, ob das Praktikum im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit absolviert werden kann.
14. Pflichtpraktikum/Mindestlohn?
Es handelt sich um ein in der Prüfungsordnung vorgeschriebenes und damit verpflichtendes Praktikum, welches integraler Bestandteil des Studiums ist. Verpflichtende Praktika sind nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 MiLoG vom Mindestlohn ausgenommen.
15. Ist ein Praktikumsvertrag von Seiten der Hochschule erforderlich?
Ja. Je nach Ausgestaltung des Praktikums nutzen Sie entweder das Formular für Praktika über 640 Stunden oder -falls Sie das Praktikum splitten- das Formular für 320 Stunden.
16. Fehlzeiten?
Sämtliche Fehlzeiten im Praktikum müssen nachgearbeitet werden. Im Falle einer Erkrankung hat die*/der* Studierende die Praxisstelle unverzüglich zu informieren. Im Regelfall ist spätestens an dem Tag, der auf den dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit folgt, eine ärztliche Bescheinigung bei der Praxisstelle vorzulegen.
17. Wie wird das Praktikum bescheinigt?
DIe Praxisstelle(n) bescheinigen Ihnen am Ende das erfolgreiche Absolvieren des Praktikums. Sie reichen dann die Abschlussbescheinigung über 640 Stunden bzw. zwei Abschlussbescheinigungen über 320 Stunden als PDF ein. Sie helfen uns, wenn Sie die Datei wie folgt benennen: Nachname_Vorname_Stundenzahl.
Nach der Überprüfung der Abschlussbescheinigung und der Seminarliste durch das Praxisreferat werden die credit points (30 CP) verbucht.
18. Kann das Modul auch später absolviert werden?
Ja, allerdings ist das erfolgreich abgeschlossene Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung eine Voraussetzung für die Zulassung zur Thesis
19. Begleitseminar?
Wählen Sie das Praxisbegleitseminar während der ersten Seminaranmeldephase im OSSC, auch wenn Sie noch keine Praktikumsstelle gefunden haben und/oder wenn der Praktikumsvertrag noch nicht vom Praxisreferat genehmigt ist. Die Veranstaltungen finden wöchentlich in der Langzeitseminarphase statt. Die Praxisstellen sind verpflichtet, Studierende für das Praxisbegleitseminar freizustellen. Ansprechpartnerin für alle Fragen zum Begleitseminar ist das Praxisreferat. Nach der Seminarplatzvergabe über das OSSC werden Seminarplätze ausschließlich durch das Praxisreferat vergeben. Sie können sich in allen Fragen zum Praxisbegleitseminar wenden an: praxisbegleitseminare.soz-kult@hs-duesseldorf.de
20. Muss das ganze Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung wiederholt werden, wenn ein Teil (Begleitung oder Praktikum) nicht bestanden wird?
Wenn das Praxisbegleitseminar nicht bestanden wurde und das Praktikum erfolgreich absolviert wurde, muss nur das Praxisbegleitseminar, nicht aber das Praktikum wiederholt werden.
Wurde das Praktikum nicht erfolgreich absolviert und das Praxisbegleitseminar bestanden, müssen das Praktikum und das Praxisbegleitseminar wiederholt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung im Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung nur einmal wiederholt werden kann.
21. Wo gibt es Beratung?
Im Praxisreferat während der Beratungszeiten (telefonisch und in Präsenz) und per Email. Die Vereinbarung von individuellen Terminen ist möglich.
22. Probleme, Konflikte, Diskriminierung…
Wenn Sie ein ungutes Gefühl bei der Praxisstellensuche oder im Praktikum haben, falls Sie sich überfordert fühlen, Konflikte oder Diskriminierung erleben, wenden Sie sich bitte an das Praxisreferat. Das Praxisreferat berät vertraulich. Manchmal hilft es, einfach nur zu reden. Die Mitarbeiterinnen im Praxisreferat hören zu und versuchen, bei Bedarf gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen zu finden
23. Sonderfälle?
Besprechen Sie bitte alle Fragen frühzeitig mit dem Praxisreferat. Wir beraten Sie gerne!
24. Private Haftpflichtversicherung
Den Studierenden wird eine eigene Haftpflichtversicherung empfohlen, es sei denn, das Haftpflichtrisiko ist durch eine von der Praxisstelle abgeschlossene Versicherung abgedeckt.
25. Hinweise:
- Informieren Sie sich auf unserer Website. Sie finden hier Antworten auf (fast) alle Fragen
- Scheuen Sie sich nicht, Kontakt zum Praxisreferat aufzunehmen. Wir helfen Ihnen gerne!
- Planen Sie eventuelle Rücksprachen ein
Meine Frage ist nicht dabei!
Kein Problem! Wenden Sie sich an das Praxisreferat (praxisreferat.pkf@hs-duesseldorf.de).