Was ist das Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung (Praxissemester/großes Praktikum)?
Das Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung dient der Entwicklung eines professionellen Selbstverständnisses und dem Erlernen professionellen und methodischen Handelns.
Das Modul besteht aus:
- Praktikum (640 Stunden)
- Begleitseminar (4 SWS)
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In welchem Zeitraum muss ich das Praktikum absolvieren?
Es gibt zwei Möglichkeiten, das Praktikum zu absolvieren:
- 640-Stunden-Praktikum in einem Semester
typischerweise 20 Wochen à 4 Tage à 8 Stunden
ununterbrochen
Begleitseminar (4 SWS)
- 640-Stunden-Praktikum über zwei Semester
mind. 3 Tage / Woche
Im Umfang von mind. 50% einer Vollzeitstelle
ununterbrochen
Das Begleitseminar wird in dem Semester besucht, in dem der Großteil der Praktikumsstunden absolviert wird.
Das Praktikum kann zwischen Semesterbeginn und -ende absolviert werden (1.03. – 31.08. oder 1.09. – 28.02.). Bei Absolvierung über zwei Semester: 1.03. bis 28.02. des Folgejahres bzw. 1.09. - 31.08. des Folgejahres.
Beispiele:
Selin möchte das Praktikum in Vollzeit absolvieren und die Bachelor-Thesis im Folge-Semester anmelden. Weil die Praxisstelle aber längere Schließzeiten über Weihnachten hat und Selin etwas „Puffer“ im Falle von Krankheitszeiten einplanen will, möchte sie schon im August mit dem Praktikum starten. Selin meldet das Praktikum über zwei Semester vom 01.08. – 28.02. an. Das Begleitseminar belegt Selin im Wintersemester. Falls sie schon im Januar die 640 Stunden erreicht hat, kann sie das Praktikum dann schon beenden.
Luca möchte sein Praktikum im Wintersemester beginnen. Seine Praxisstelle bietet ihm einen Praktikumsplatz ab Dezember an. Da Luca auch noch familiäre Verpflichtungen hat, muss er das Praktikum in Teilzeit machen. Er meldet das Praktikum vom 01.12. – 31.08. an. Mit der Praxisstelle vereinbart er eine 4-Tage-Woche mit einer täglichen Arbeitszeit von 5 Stunden. Mögliche Fehlzeiten und den zweiwöchigen Urlaub im März hat er schon eingerechnet. Das Begleitseminar belegt er im Sommersemester.
Jenny möchte das Anerkennungspraktikum zügig in einem Semester abschließen. Sie startet das Praktikum am 15.3. und wird es spätestens am 31.8. beenden, vielleicht früher. Jenny wird dienstags – freitags 8 Stunden in der Praxisstelle arbeiten. Da sie einen Begleitseminarplatz am Montagnachmittag erhalten hat, kann sie am Montagvormittag zusätzlich Praxisstunden absolvieren.
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Kann ich das Praktikum auf zwei verschiedene Praxisstellen aufteilen?
Das Praktikum kann gesplittet werden und zu gleichen Teilen in zwei unterschiedlichen Stellen absolviert werden (2 x 320 Std.).
Für beide Einrichtungen wird ein gesonderter Praktikumsvertrag über 320 Stunden abgeschlossen
und zur Genehmigung im Praxisreferat eingereicht.
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Muss ich mein Anerkennungspraktikum in einer Kita oder einem Familienzentrum absolvieren?
Eine der Voraussetzungen für die Verleihung der staatlichen Anerkennung als Kindheitspädagog*in ist die nachweisliche Praxiserfahrung in Kindertageseinrichtungen im Umfang von 320 Stunden. Sie können das Anerkennungspraktikum also außerhalb von Kita absolvieren, wenn Sie die 320 „Kita-Stunden“ auf anderem Wege erbracht haben und nachweisen können. Die „Kita-Stunden“ können unbegleitet absolviert worden sein, müssen aber nach dem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss stattgefunden haben.
Wenn Sie das Modul „Bildung in der Kindheit“ bestanden haben, haben Sie bereits 120 „Kita-Stunden“ erreicht. Wenn Sie das Anerkennungspraktikum nicht in einer Kita absolvieren möchten, müssen weitere 200 „Kita-Stunden“ nachgewiesen werden.
Wenn die 200 zusätzlichen „Kita-Stunden“ nicht nachgewiesen werden können, dann ist das Anerkennungspraktikum entweder vollständig oder zu einem Teil (320 Stunden) in einer Kita zu absolviert werden.
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Was sind die Voraussetzungen für die Belegung des Anerkennungsmoduls?
Voraussetzung für die Prüfungsanmeldung im Anerkennungsmodul sind 90 Leistungspunkte/Creditpoints und der erfolgreiche Abschluss der Module PP, E 1.1, E 1.2, E 4.1 (PKF)
oder PP, E 1.1., E 1.2, E 1.3, E 4.1 (KiPäd).
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Wie viele Seminare dürfen während des Moduls belegt werden?
Es besteht keine Einschränkung, empfehlenswert ist aber, den Workload von 780 Stunden nicht zu unterschätzen, weshalb im Studienverlaufsplan parallel zum Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung keine weiteren Seminare vorgesehen sind.
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Muss das Praktikum angemeldet werden?
Vor Antritt des Praktikums muss die Praxisstelle vom Praxisreferat genehmigt sein. Dazu senden Sie uns bitte den ausgefüllten Praktikumsvertrag zu.
Bitte reichen Sie die Unterlagen in Form einer einzigen PDF spätestens zwei Wochen vor dem Start des Praktikums per E-Mail an praxisreferat.pkf@hs-duesseldorf.de ein.
Sie helfen uns sehr, wenn Sie die Datei wie folgt benennen: Nachname_Vorname_640.
Beim gesplitteten Praktikum benennen Sie die Dateien bitte mit Nachname_Vorname_320a und Nachname_Vorname_320b.
Falls Sie das Praktikum nicht in einer Kita oder einem Familienzentrum absolvieren, reichen dazu den Nachweis über die erbrachten „Kita-Stunden“ ein.
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Welche Kriterien gelten für die Anerkennung als Praxisstelle?
Institution
Die Praxisstelle im Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung ist eine Institution, in der Aufgaben im Rahmen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern von 0 bis 14 Jahren oder Aufgaben der Familienbildung erfüllt werden oder die sich wissenschaftlich, bzw. politisch mit Phänomenen der Kindheitspädagogik und/oder Familienbildung auseinandersetzt. Hierzu gehören insbesondere Kindertageseinrichtungen, offene Ganztagsschulen, Familienbildungseinrichtungen, Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Einrichtungen, die Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII für Kinder von 0 bis 14 Jahren und ihre Familien anbieten.
Anleitung
Die Praxisanleitung muss in der Regel über ein abgeschlossenes Studium der Kindheitspädagogik und Familienbildung mit staatlicher Anerkennung oder über einen Hochschulabschluss (Bachelor, Master, Diplom) in einem vergleichbaren pädagogischen Studiengang sowie über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in einem Tätigkeitsfeld der Kindheitspädagogik und/oder Familienbildung verfügen.
In begründeten Ausnahmefällen können vergleichbar qualifizierte Fachkräfte mit akademischem Abschluss und mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung in Tätigkeitsfeldern der Kindheitspädagogik und Familienbildung die Praxisanleitung übernehmen. Die Praxisanleitung muss mindestens im Umfang einer halben Vollzeitstelle beschäftigt sein.
Weitere Voraussetzungen
- Die Praxisstelle besteht in der Regel seit mindestens einem Jahr und beschäftigt in der Regel mindestens zwei hauptamtliche Mitarbeiter*innen, die eine durchgängige Präsenz gewährleisten. Für den Fall, dass die Praxisanleitung in größerem Umfang ausfällt, gewähr-leistet die Praxisstelle eine Vertretung.
- Die Anleitenden stehen kontinuierlich mit den Praktikant*innen im Kontakt und führen für die Dauer des Praktikums regelmäßig Anleitungsgespräche. Sie erstellen gemeinsam mit den Studierenden eine qualifizierte Lernzielvereinbarung.
- Die Anleitung von Praktikant*innen soll in der Konzeption der Praxisstelle verankert sein.
- Die Praxisstelle schützt Praktikant*innen vor Diskriminierung und Gewalt.
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Wie bekomme ich einen Platz im Begleitseminar?
Wählen Sie das Praxisbegleitseminar während der ersten Seminaranmeldephase im OSSC, auch wenn Sie noch keine Praktikumsstelle gefunden haben oder wenn der Praktikumsvertrag noch nicht vom Praxisreferat genehmigt ist.
Die Veranstaltungen finden wöchentlich in der Langzeitseminarphase statt. Die Praxisstellen sind verpflichtet, Studierende für das Praxisbegleitseminar freizustellen. Ansprechpartnerin für alle Fragen zum Begleitseminar ist das Praxisreferat. Nach der Seminarplatzvergabe über das OSSC werden Seminarplätze ausschließlich durch das Praxisreferat vergeben.
Sie können sich in allen Fragen zum Praxisbegleitseminar wenden an: Praxisbegleitseminare.soz-kult@hs-duesseldorf.de
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Kann ich das Praktikum außerhalb von NRW machen?
Ein Praktikum außerhalb von NRW ist möglich. In dem Fall nehmen Studierende am Fernbetreuungsseminar statt, das online angeboten wird.
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Was muss ich nach Abschluss des Praktikums erledigen?
Die Praxisstelle(n) bescheinigen Ihnen am Ende das erfolgreiche Absolvieren des Praktikums. Sie reichen dann die Abschlussbescheinigung über 640 Stunden bzw. zwei Abschlussbescheinigungen über 320 Stunden als PDF ein.
Sie helfen uns, wenn Sie die Datei wie folgt benennen: Nachname_Vorname_Stundenzahl.
Nach der Überprüfung der Abschlussbescheinigung und der Seminarliste durch das Praxisreferat werden die Credit Points (30 CP) verbucht.
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Kann das Modul auch später absolviert werden?
Ja, allerdings ist das erfolgreich abgeschlossene Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung eine Voraussetzung für die Zulassung zur Thesis.
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Muss das ganze Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung wiederholt werden, wenn ein Teil (Begleitseminar oder Praktikum) nicht bestanden wird?
Wenn das Praxisbegleitseminar nicht bestanden wurde und das Praktikum erfolgreich absolviert wurde, muss nur das Praxisbegleitseminar, nicht aber das Praktikum wiederholt werden.
Wurde das Praktikum nicht erfolgreich absolviert und das Praxisbegleitseminar bestanden, müssen das Praktikum und das Praxisbegleitseminar wiederholt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung im Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung nur einmal wiederholt werden kann.
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