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Wie sind die Studierenden während der Praktika versichert?
Da die Praxisphasen zum Pflichtbereich des Studiums gehören, sind Studierende auch während dieser Zeit in Deutschland krankenversichert.
Für die Unfallversicherung ist der jeweilige Träger der Praxisstelle zuständig.
Der Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung wird den Studierenden empfohlen.
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Muss das Praktikum vergütet werden?
Die Praktika im Praxismodul und im Anerkennungsmodul sind in der Prüfungsordnung vorgeschriebene und damit verpflichtende Praktika, welche integrale Bestandteile des Studiums sind. Verpflichtende Praktika sind nach §22 Abs. 1 Nr. 1 MiLoG vom Mindestlohn ausgenommen.
Uns ist bewusst, dass Praxisstellen viel Zeit und Ressourcen investieren, um Studierende im Praktikum gezielt anzuleiten. Dieses Engagement zeigt sich nicht auf dem Bankkonto, trägt aber wesentlich zur fachlichen Entwicklung und zum Professionsverständnis der Studierenden bei. Allerdings spielen bei der Entscheidung für eine Praktikumsstelle bei vielen Studierenden auch finanzielle Gründe eine Rolle. Die Finanzierung des Praktikums stellt für die Studierenden eine große Hürde dar. Das Praxisreferat unterstützt die Forderung Studierender nach einer Aufwandsentschädigung/Vergütung des Praktikums, da das Lernen im Praktikum durch die Mehrfachbelastungen, die ein zusätzlicher Nebenjob mit sich bringt, erheblich behindert wird. Aus diesen Gründen empfehlen wir im Anerkennungsmodul eine Aufwandsentschädigung.
Hochschulübergreifend setzen sich Studierende im Netzwerk Prekäres Praktikum des Jungen DBSH für eine angemessene Vergütung im Praxissemester ein. Weitere Informationen finden sich auf der Website des Jungen DBSH.
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Was ist meine Aufgabe als Praxisanleiter*in?
Als Praxisanleiter*in begleiten Sie den Lernprozess der Studierenden im Praktikum, vermitteln Wissen, Können und Haltung, geben Feedback und bewerten den Lernerfolg. Um den*die Praktikant*in im Arbeitsalltag im Umgang mit den Adressat*innen zu erleben, Situationen reflektieren und fachlich einordnen zu können, ist es wichtig, dass Sie im selben Bereich wie die*der Praktikant*in tätig sind.
Während der gesamten Praxisphase führt die Praxisanleiter*in regelmäßige Reflexionsgespräche mit den Studierenden, die fest eingeplant werden sollten. Die Anleitungsgespräche sollten auch einen Raum für beidseitiges Feedback bieten. Regelmäßiges Feedback und ggf. das Entwickeln von alternativen Handlungsoptionen schafft die Möglichkeit zur Verhaltensänderung.
Zur Strukturierung des Lernens im Praktikum hat das Praxisreferat die Lernzielvereinbarung entwickelt. Diese ist im Anerkennungsmodul verpflichtend auszufüllen. Im Praxismodul ist das Ausfüllen der Lernzielvereinbarung freiwillig, wird aber vom Praxisreferat empfohlen.
In der Lernzielvereinbarung werden gemeinsam konkrete Lernziele formuliert und Vereinbarungen für den gemeinsamen Lern- und Anleitungsprozess im Praktikum getroffen. Die Lernzielvereinbarung kann dann auch als roter Faden für die folgenden Anleitungsgespräche genutzt werden.
Bei Praktika im Anerkennungsmodul füllen Sie den auf die Lernzielvereinbarung abgestimmten Feedbackbogen am Ende des Praktikums aus. Der Feedbackbogen ist eine wertvolle Rückmeldung zum Lernerfolg im Praktikum und ist ausschließlich für die Studierenden bestimmt. Der Bogen muss an keiner weiteren Stelle vorgelegt werden. Für Praktika im Praxismodul existiert bislang kein Feedbackbogen.
Hier finden Sie die Dokumente für den Studiengang Sozialarbeit/Sozialpädagogik:
Lernzielvereinbarung MESA.pdf
Feedbackbogen MESA.pdf
Lernzielvereinbarung PM.pdf
Hier finden Sie die Dokumente für den Studiengang Kindheitspädagogik und Familienbildung:
Lernzielvereinbarung PR.pdf
Feedbackbogen PR.pdf
Wir freuen uns, aktuelle Praxisanleitungen einmal im Semester bei einem Austausch- und Informationstreffen kennenzulernen. Sie erhalten dafür eine separate Einladung per Mail.
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Wie werden die absolvierten Stunden bescheinigt?
Für die Bescheinigung und Bewertung des Praktikums muss das Dokument der Hochschule verwendet werden. Die Praxisstellen füllen die Abschlussbescheinigung am Ende des Praktikums aus und überreichen sie den Studierenden.
Abschlussbescheinigungen Studiengang Sozialarbeit/Sozialpädagogik:
Abschlussbescheinigung MESA (640 Std.).pdf (großes Praktikum)
Abschlussbescheinigung PM Praxismodul (224 Std.).pdf (kleines Praktikum)
Abschlussbescheinigungen Studiengang Kindheitspädagogik & Familienbildung:
Abschlussbescheinigung PR (640 Std.).pdf (großes Praktikum)
Abschlussbescheinigung PR (320 Std.).pdf (großes Praktikum gesplittet)
1.3. Abschlussbescheinigung E 1.1.2 E 1.3.1 (120 Std.).pdf (kleines Praktikum)
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Wie bewerte ich, ob das Praktikum erfolgreich absolviert wurde?
Fehler dürfen, können und müssen sein! Der Erfolg des Praktikums steht in Frage, wenn fortlaufend erhebliche Probleme auftauchen, die sich auch nach Feedback und Anleitung nicht ändern, z.B. in Bezug auf:
- Einhaltung der Arbeitspflichten, wie Pünktlichkeit, ordnungsgemäße Krankmeldung und Arbeitszeiterfassung
- Angemessene und rollenadäquate Kommunikation, Emotionsregulation, Konfliktfähigkeit oder Belastbarkeit
- Problematischer Umgang mit Nähe und Distanz
Wenn Zweifel am Praktikumserfolg aufkommen, nehmen Sie bitte per Mail Kontakt zu uns auf, damit wir einen Gesprächstermin vereinbaren können.
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An wen kann ich mich wenden, wenn es im Praktikum Probleme gibt und Gespräche mit dem/der Student*in nicht erfolgreich sind?
Wenn es zu Irritationen, Problemen oder Konflikten im Praktikum kommt, wenden Sie sich gerne an das Praxisreferat. Es ist hilfreich, wenn Sie sich bei Fragen und Irritationen frühzeitig im Praxisreferat melden. Die Mitarbeiter*innen beraten sowohl Studierende als auch Praxisstellen vertraulich und suchen mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen.
Melden Sie sich im Praxisreferat bitte zunächst per E-Mail an info.praxisreferat@hs-duesseldorf.de, um individuelle Gesprächstermine zu vereinbaren.
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Ich bin mir unsicher, ob ich das Praktikum als „erfolgreich absolviert“ bescheinigen sollte und/oder ob das Praktikum weitergeführt werden kann. Was kann ich tun?
Wenn die Weiterführung des Praktikums und/oder der Erfolg des Praktikums infrage steht, ist das eine schwierige Situation für alle Beteiligten. Wenden Sie sich an das Praxisreferat, sobald sich dies abzeichnen sollte. Dieses Vorgehen ist für die weitere Klärung notwendig und daher auch als Pflicht der Praxisstelle im Praktikumsvertrag benannt. Wir sprechen in diesen Fällen sowohl mit Ihnen als auch mit der studierenden Person. Die Gesprächsinhalte werden dabei vertraulich behandelt.
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Wie werden die Praxisphasen von der Hochschule begleitet?
Das Praktikum wird in der Vorlesungszeit durch ein wöchentlich oder zweiwöchentlich stattfindendes Praxisbegleitseminar von der Hochschule begleitet. Ziele der Praxisphasen in Verbindung mit den Begleitveranstaltungen sind die Entwicklung eines professionellen Selbstverständnisses und das Erlernen professionellen und methodischen Handelns. In den Begleitseminaren werden Praxis- und Professionsthemen diskutiert sowie Praxiserfahrungen reflektiert und fachlich eingeordnet.
Die Begleitung durch Hochschule ist ein Kriterium zur Verleihung der staatlichen Anerkennung. Die Praxisstellen müssen den Studierenden die Teilnahme am Begleitseminar ermöglichen. (Die Teilnahme am Begleitseminar zählt jedoch nicht zu den zu erbringenden Praxisstunden.)
Besuche in den Praxisstellen von Vertreter*innen der Hochschule finden nicht statt.
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Was müssen wir beachten, wenn unser*e Praktikant*in krank sein sollte?
Im Krankheitsfall müssen die Studierenden die Praxisstelle umgehend informieren und spätestens an dem Tag, der auf den dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit folgt, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen (§ 3 Praktikumsvertrag).
Die zu absolvierenden Praktikumsstunden in den verschiedenen Praxisphasen sind als „Netto-Praxisstunden" zu verstehen, zu denen ausschließlich Stunden zählen, die sie im Rahmen ihrer Praktikumstätigkeit leisten. Die Praxisstunden müssen vollständig absolviert werden, da sie ein Kriterium zur Verleihung der staatlichen Anerkennung sind. Fehlzeiten aufgrund von Krankheit (oder anderen Gründen) müssen deshalb innerhalb des Praktikumszeitraums ausgeglichen werden.
Pausen müssen entsprechend der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingelegt werden, zählen aber nicht zu den Praktikumsstunden dazu. Auch die Teilnahme am Begleitseminar zählt nicht zu den Praxisstunden.
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Ich habe eine Frage, die hier nicht aufgeführt ist.
Die Mitarbeiter*innen beraten sowohl Studierende als auch Praxisstellen vertraulich zu Fragen und Anliegen rund um die Begleitung der Studierenden im Praktikum. Melden Sie sich im Praxisreferat bitte zunächst per E-Mail an info.praxisreferat@hs-duesseldorf.de, um ggf. individuelle Gesprächstermine zu vereinbaren.
Zudem lädt das Praxisreferat einmal im Semester aktuelle Praxisanleitungen zu diesen Austausch- und Informationstreffen ein.