Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies


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2018

Neue Veröffentlichung:

Walter Eberlei (Hrsg.): Grabsteine aus Kinderhand. Kinderarbeit in Steinbrüchen des globalen Südens als politische Herausforderung. Frankfurt/M.: Brandes & Apsel 2018

Verlagsinfo

 

Das Projekt

Problem:

Deutschland importiert in großem Maße Natursteine aus Ländern, in denen ausbeuterische Kinderarbeit an der Tagesordnung ist, auch in Steinbrüchen. Ein Großteil der Grabmale auf deutschen Friedhöfen wird aus diesen Natursteinen gefertigt. Journalisten, Menschenrechtler, Aktivisten von Kinderrechtsorganisationen berichten seit über 20 Jahren über schwerste Kinderarbeit in Steinbrüchen des globalen Südens. Kinderarbeit in der Natursteinindustrie ist ausbeuterisch, gesundheitsschädigend, lebensgefährlich; sie wird schon seit vielen Jahren von den Vereinten Nationen zu den besonders geächteten „schlimmsten Formen“ von Kinderarbeit gezählt.

Lösungsansätze:

Zweifellos muss der Kampf gegen Kinderarbeit in den betroffenen Ländern fortgesetzt werden. Entsprechende Ansätze können und müssen durch die internationale Entwicklungszusammenarbeit gestärkt werden. Aber was kann auf Seiten der Länder getan werden, die Natursteine importieren? Kann die Aufstellung von Grabsteinen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie von Kinderhänden gefertigt wurden, verboten werden? Seit Jahren gibt es Versuche, dies in Deutschland durchzusetzen.  Doch Verbote lokaler Friedhofsbetreiber wurden gerichtlich kassiert: Ohne gesetzliche Grundlage, so die richterlichen Begründungen, sind solche Maßnahmen nicht zulässig. Dies nun richtet den Blick auf die Bundesländer, denn sie sind für die gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit Bestattungen zuständig. Als erstes Bundesland ergriff Nordrhein-Westfalen (NRW) die Initiative. Durch Ergänzung des Bestattungsgesetzes des Landes wurde die Verwendung von Natursteinen auf Friedhöfen in NRW untersagt, wenn sie aus Staaten stammen, in denen Kinderarbeit bei der Herstellung von Naturstein anzutreffen ist. Ausnahme: Natursteine aus diesen Ländern dürfen aufgestellt werden, wenn die produzierenden Unternehmen nachweisen, dass in ihren Steinbrüchen keine Kinder arbeiten und ein entsprechendes Zertifikat erhalten.

Die Studie:

Die NRW-Landesregierung beauftragte ein Team unter der Leitung von Prof. Dr. Walter Eberlei (Hochschule Düsseldorf), in einer Studie die Länder zu identifizieren, in denen Kinderarbeit in der Natursteinindustrie ein besonderes Problem darstellt. Das Material dieser Studie wird in dem oben angezeigten Buch in gekürzter und aufbereiteter Fassung publiziert und damit einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht. Die Veröffentlichung des Buches ist in Kooperation mit der Kinderrechtsorganisation terre des hommes Deutschland e.V. erfolgt.

Aktuelle Informationen

(04.09.2018) Die nordrhein-westfälische Landesregierung verbietet die Aufstellung von Grabsteinen, sofern Kinderarbeit bei ihrer Herstellung nicht ausgeschlossen werden kann. Per Kabinettsbeschluss folgt die Landesregierung damit den Empfehlungen des umfangreichen Gutachtens, das Prof. Dr. Walter Eberlei (Hochschule Düsseldorf) vorgelegt hat. Das Gutachten belegt Kinderarbeit in Steinbrüchen in Indien, Vietnam und den Philippinen. Außerdem zeigt es auf, dass auch bei Steinen aus China nicht ausgeschlossen werden kann, dass Kinder an ihrem Abbau oder ihrer Bearbeitung beteiligt waren. Die genannten Länder gehören zu den Hauptlieferanten von Naturstein, der in Deutschland auch zu Grabsteinen verarbeitet wird. Steine aus diesen Ländern müssen künftig als kinderarbeitsfrei zertifiziert sein, sonst dürfen sie in NRW nicht aufgestellt werden.

(19.06.2018) Der niedersächsische Landtag verabschiedet die Novellierung des Bestattungsgesetzes - inklusive Aufstellungsverbot für Grabsteine aus Kinderarbeit. Informationen zum Vorgang.

(07.06.2018) Im Innenausschuss des Hessischen Landtags fand eine Anhörung zur  geplanten Reform des Bestattungsgesetzes statt. Prof. Dr. Walter Eberlei war als Experte geladen. Hier seine Stellungnahme für den Ausschuss: Eberlei - Stellungnahme für Landtag Hessen (bzgl. Entwurf §6a FBG).pdf

(12.04.2018) Im niedersächsischen Landtag berät der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 12. April 2018 über die Reform des Bestattungsgesetzes, das künftig auch ein Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit enthalten soll (siehe unten). Hier ein Pressebericht zur Anhörung: NWZ 13.04.2018.pdf

(28.03.2018) Knapp die Hälfte aller Kommunen in Bayern verbietet Grabsteine aus Kinderarbeit. Dies ergab eine jetzt veröffentlichte Antwort der bayerischen Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage. Interessant auch: Während kommunale Friedhofsträger die gesetzliche Möglichkeiten zum Verbot nutzen, hinken kirchliche Träger deutlich hinterher.

(20.03.2018) Der Hessische Landtag hat über ein neues Friedhofsgesetz beraten. Auch hier soll ein Verbot von Naturstein aus Kinderarbeit aufgenommen werden. Hier ein kurzer Bericht in der FR zum Vorhaben. - Und hier der Link zum Gesetzentwurf. - Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen. Aktualisierung s.o.: 07.06.2018

(19.03.2018) Auf Anfrage der Kinderrechtsorganisation terre des hommes Deutschland hat Prof. Dr. Walter Eberlei eine Stellungnahme zur neuen gesetzlichen Regelung in Niedersachsen bzgl. Kinderarbeit und Grabsteinen verfasst. Diese Stellungnahme wurde dem zuständigen Ausschuss im Landtag zugeleitet. Stellungnahme hier: Eberlei_Stellungnahme-§13a.pdf.

(15.03.2018) Die Landesregierung Rheinland-Pfalz beantwortet eine Kleine Anfrage eines Landtagsabgeordneten zum Thema. Tenor: Zunächst Erfahrungen aus anderen Bundesländern auswerten. Download.

(15.02.2018) Die Landesregierung Niedersachsen hat den Entwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Bestattungsgesetzes beschlossen und bringt den Entwurf in den Landtag ein. Der Entwurf enthält einen neuen Paragraphen, der auch das Verbot von Naturstein aus Kinderarbeit regeln soll. Informationen zum Beratungsverlauf im Landtag hier.