In einer gemeinsamen Stellungnahme bewerten zentrale Fachorganisationen der Sozialen Arbeit den Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung des Heimrechts sowie des Entwurfs einer Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen – insbesondere in Bezug auf die Veränderungen zu Fachpersonen der sozialen Betreuung – kritisch.
Die Deutsche Gesellschaft für Soziale Arbeit e. V., vertreten durch
die Fachgruppe Soziale Arbeit in Kontexten des Alter(n)s, der
Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e. V. Landesverband
Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Senior*innen-DBSH NRW, und
die Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.
V. haben Ende Juni 2026 eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes
zur Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Heimrechts für das Land
Nordrhein-Westfalen sowie zum Entwurf einer Verordnung zur
Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes beschlossen und in den
parlamentarischen Prozess gegeben.
Mit dieser Stellungnahme erfolgt
erstmals eine gemeinsame Positionierung dieser zentralen
Fachorganisationen Sozialer Arbeit, weil mit zentralen, in den
Entwürfen vorgeschlagenen Änderungen die Zukunft einer
qualitätsvollen sozialen Betreuung in Wohn- und Pflegeeinrichtungen
für ältere Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf in Frage
steht. Denn anspruchsvolle Aufgaben der sozialen Betreuung müssen
auch in Wohn- und Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen weiterhin
von Fachpersonal übernommen werden!
Der zentrale Kritikpunkt dieser
Stellungnahme bezieht sich darauf, dass der Entwurf der WTG DVO in §
1 die Anerkennung als Fachkraft in Unterstützungsangeboten nur noch
nach § 15 Abs. 2 WTG_E vorsieht. Damit würde eine
ordnungsrechtliche Grundlage für die Beschäftigung und Finanzierung
von Fachpersonen der sozialen Betreuung in Wohn- und
Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen entzogen und wären diese
zukünftig nur noch für Einrichtungen der Eingliederungshilfe
vorgesehen.
Bei Rückfragen zu dieser
Stellungnahme steht
Prof. Dr. Christian Bleck des Fachbereichs
Sozial- und Kulturwissenschaften gerne zur Verfügung. Er hat die
Stellungnahme als Sprecher der Fachgruppe Soziale Arbeit in Kontexten
des Alter(n)s der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit e. V.
initiiert, koordiniert und in Zusammenarbeit innerhalb des
Sprecher*innenteams sowie in Abstimmung mit den anderen
Fachorganisationen Sozialer Arbeit verfasst. Die heimgesetzlichen
Einordnungen und Vorschläge der Stellungnahme wurden insbesondere
durch
Prof. Dr. Harry Fuchs beraten sowie mit
Prof. Dr. MatthiasMeißner ergänzend abgestimmt.
Stellungnahme zum Entwurf
eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Heimrechts
für das Land Nordrhein-Westfalen sowie zum Entwurf einer Verordnung
zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes
Juni 2026