Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

Diplom Sozial­­arbeit/ Sozial­­pädagogik (ausge­laufen)

​Mit der Gründung der Fachhochschule Düsseldorf wurde in den beiden Fachbereichen Sozialarbeit und Sozialpädagogik auch die gleichnamigen Diplomstudiengänge eingerichtet, die später im gemeinsamen Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften fortgesetzt wurden.

Die Diplomstudiengänge wurden mit dem Sommersemester 2006 ausgelaufend eingestellt. Das Studienangebot lief bis zum Wintersemester 2011, die letzten Prüfungen wurden im Wintersemester 2012 abgelegt.

Aus historischen Gründen dokumentieren wir hier weiterhin die uns noch vorliegenden Prüfungs- und Studienordnungen:

​Staatliche Anerkennung

Für die Verleihung der staatlichen Anerkennung durch die Hochschule bedarf es heute nach dem Sozialberufe-Anerkennungsgesetz NRW (SobAG) der fachlichen und persönlichen Eignung. Dementsprechend wird in den Bachelorstudiengängen am Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften auf der Grundlage der jeweiligen Prüfungsordnungen und des SoBAG die staatlichen Anerkennung verliehen.

Die Regelungen zur staatlichen Anerkennung in den früheren Diplomstudiengängen waren andere. Für Studierende, die am Fachbereich ein Diplom in Sozialarbeit/Sozialpädagogik erworben haben, aber nicht die staatliche Anerkennung, gibt es nach der aktuellen Beschlusslage des Prüfungsausschusses folgende Optionen:


Studierende, die ihr Diplom nach der Prüfungsordnung von 2001 oder 2002 erworben haben:


Die fachliche Eignung ist durch den Diplomabschluss nachgewiesen. Die persönliche Eignung ist auf der Grundlage eines erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Hochschule Düsseldorf) durch den Prüfungsausschuss zu prüfen.

Antragstellung:

  1. Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (siehe gesonderte Information hier)

  2. Formlose Beantragung der staatlichen Anerkennung mit einer beglaubigten Kopie oder Vorlage der Diplomurkunde beim Studienbüro SK 


Studierende, die ihr Diplom nach der Diplomprüfungsordnung von 1982/85 erworben haben:


Die fachliche Eignung wird nachgewiesen über die Diplomurkunde und den Nachweis des einjährigen gelenkten Berufspraktikums sowie einer Abschlussprüfung. Die persönliche Eignung ist auf der Grundlage eines erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Hochschule Düsseldorf) durch den Prüfungsausschuss zu prüfen.

Antragstellung:

  1. Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (siehe gesonderte Information hier)

  2. Formlose Beantragung der staatlichen Anerkennung mit einer beglaubigten Kopie oder Vorlage der Diplomurkunde sowie der Nachweise über das des einjährige gelenkte Berufspraktikums und der Abschlussprüfung beim Studienbüro SK

Wurde das einjährige gelenkte Berufspraktikums absolviert, aber nicht die Abschlussprüfung, so kann diese auf Antrag an den Prüfungsausschuss in Form einer mündlichen Prüfung am Fachbereich SK nachgeholt werden. In diesem Fall muss zum Antrag von Dipl.-Sozialarbeiter*innen auch eine Kopie des Praktikumsberichts nach der den Angaben in den „Verfahrensregeln zum Anerkennungsjahr für Dipl.-SozialarbeiterInnen (Anja-O)“ erstellt wurde und von Dipl.-Sozialpädagog*innen eine Kopie der schriftlichen Ausarbeitung über eine konkrete Problemstellung aus dem jeweiligen Arbeitsbereich gem. § 4 des Runderlasses vom 29.1.1971, eingereicht werden.

Wenn das gelenkte Berufspraktikum und die Abschlussprüfung fehlen können ehemalige Studierende mit entsprechenden Nachweisen (Originale oder Beglaubigungen) beantragen, dass ihnen berufspraktische Zeiten als gelenktes Berufspraktikum anerkannt werden. Dazu müssen die inhaltlichen Anforderungen den damals geltenden rechtlichen Regelungen entsprechen. Wird das Berufspraktikum zu diesem Zweck erst noch begonnen, kann die Lenkung im Sinne der theoretischen Begleitung über die Teilnahme als Gasthörer*in in Praxisbegleitseminaren im Bachelorstudiengang Sozialarbeit/Sozialpädagogik erworben werden. Sofern bereits abgeleistete Praxiszeiten zur Anerkennung beantragt werden, muss die Theoriebegleitung auf Hochschulniveau und mit entsprechender Stundenzahl durch einen externen Träger nachgewiesen werden. Auch in diesem Fall wird die Abschlussprüfung in Form einer mündlichen Prüfung auf der Grundlage eines Praktikumsberichtes am Fachbereich SK nachgeholt. Sofern die anerkannten Praxiszeiten sehr lange zurückliegen, kann der Praxisbericht ersetzt werden durch eine schriftliche Ausarbeitung, die einen Praxissachverhalt aus dem Tätigkeitsfeld der Praxiszeiten behandelt. Sofern es sich bei Dipl.-Sozialpädagog*innen um eine Anerkennung von einer zweijährigen Erzieher*innentätigkeit oder die Anerkennung aufgrund der staatlichen Anerkennung als Erzieher*in handelt, entfällt nach damaligen rechtlichen Regelungen die berufspraktische Prüfung.