Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

​​ Modulhandbuch für die Masterstudiengänge

"Empowerment Studies" und                                 

"Empowerment Studies" (Teilzeit)

Ausgefertigt auf Grundlage des Beschlusses des Fachbereichsrats vom 20.4.2016
Geändert aufgrund der Änderungssatzung zur Prüfungsordnung vom 28.11.2016, 13.3.2018 und 29.1.2019
und auf Grundlage des Beschlusses des Fachbereichsrates vom und 30.1.2019.

Inhalt

 

Vorbemerkungen

Modul MES 1 Menschenrechte

Modul MES 2 Theorien der Gesellschaft und politischen Handelns

Modul MES 3 Empowerment

Modul MES 4 Gesellschaftspolitische Handlungskompetenzen

Modul MES 5 Grundlagen des Sozialmanagements

Modul MES 6 Sozialwissenschaftliche Methoden

Modul MES 7 Thesis

Modul MES 8 Kolloquium

 

Anlage 1: Studienschwerpunkt Gesellschaftspolitik

Anlage 2: Studienschwerpunkt Entwicklungspolitik

 


Vorbemerkungen

Dieses Modulhandbuch gilt für die Master-Studiengänge „Empowerment Studies“ und „Empowerment Studies (Teilzeit)“ und hier für die Studierenden, die im Geltungsbereich der Prüfungsordnung vom 10.5.2016 studieren. Alle Veranstaltungsangebote sind für Studierende beider Studiengänge zugänglich.

Veranstaltungen im Rahmen der hier beschriebenen Module werden jeweils am Ende eines Semesters für das folgende Semester auf der Webseite des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis („KomVor“) veröffentlicht.

Gemäß § 5 Abs. 3 MAPO Empowerment Studies ermöglicht der Studiengang Schwerpunktsetzungen; diese werden im Modulhandbuch im Anschluss an die Modulbeschreibungen ausgewiesen. Derzeit besteht die Möglichkeit, die Studienschwerpunkte „Gesellschaftspolitik“ und „Entwicklungspolitik“ zu wählen.

Für alle Veranstaltungsangebote im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Module gelten folgende allgemeine Hinweise:

Veranstaltungsformen: Veranstaltungen im Rahmen dieses Studiengangs können als Vorlesung, Seminar oder auch in gemischter Form („Seminaristische Vorlesungen“) angeboten werden; sie werden als Blockveranstaltung, als regelmäßige Langzeitveranstaltung, in gemischter Präsenzform oder in Kombination mit E-learning-Formaten (blended learning) durchgeführt. Die jeweilige Veranstaltungsform sowie damit verbundene Termine werden im KomVor veröffentlicht.

Lehr-/Arbeitsformen: Die Dozent*innen legen die Lehr- bzw. Arbeitsformen der Veranstaltungen fest und veröffentlichen diese im KomVor. Übliche Arbeitsformen sind Vorlesungen, Übungen, Vorträge, Referate, Gruppenarbeiten, Online-Lerneinheiten, Webinars, Workshops, Exkursionen. In einzelnen Modulen abweichende Lehr- und Arbeitsformen sind ggf. angegeben.

Prüfungsformen: Die Art der jeweiligen Prüfung in den Veranstaltungen wird entsprechend der §§18-21 der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften von den Dozent*innen festgelegt und im KomVor mitgeteilt.

Richtgröße pro Veranstaltung: 15-25 Studierende

Häufigkeit des Angebots: Die Veranstaltungen werden in der Regel 1x jährlich gemäß Studienverlaufsplan angeboten.

Teilnahmebegrenzungen: Die Begrenzung von Teilnehmer*innenzahlen pro Veranstaltung ist möglich, diese ist im KomVor auszuweisen. Die Zulassung zu teilnahmebegrenzten Seminaren wird durch die Zulassungsordnung des Fachbereichs geregelt.

Kompetenzen: Das Modulhandbuch beschreibt die Kompetenzen, die durch das Studium des MES erworben werden sollen. Die entsprechenden Fach- und Methodenkompetenzen werden in den einzelnen Modulbeschreibungen differenziert dargestellt. Darüber hinaus soll das Studium auch die Sozial- und Subjektkompetenzen der Studierenden stärken. Dazu gehören: (Selbst-)Reflexivität v.a. mit Blick auf Machtstrukturen; Frustrations- und Ambiguitätstoleranz sowie Selbstwirksamkeitserfahrung, Fähigkeit zu Empathie und Perspektivenübernahme, Kritik- und Konfliktkompetenz, Kommunikationskompetenz und Teamfähigkeit, Organisationskompetenz, Fähigkeit zu selbstgesteuertem Arbeiten sowie zu analytischem, synthetischem und strategisch-planerischem Denken.


 

Modul MES 1 Menschenrechte

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: keine

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Präsentationen, Hausarbeiten und weitere besondere Prüfungsformen (§§ 19 und 21 RahmenPO) 

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-
studium

Prüfung

Credit-
points

Eine Veranstaltung
(Testat MES 1.1 gem. § 17 Abs. 4 der Rahmenprüfungsordnung)

2 SWS

26 h

52 h

-

3 CP

Eine Veranstaltung, die als vierstündige oder als Kombination aus zwei zweistündigen Veranstaltungsteilen bestehen kann

4 SWS

52 h

104 h

MES 1.2

6 CP

Summe

 

78 h

156 h

 

 

 

6 SWS

 

234 h

 

9 CP

 

Gem. § 10 MaPO ES fließt die Note des gesamten Moduls mit 10 % in die Gesamtnote ein.

 

 

Weitere Informationen:

Qualifizierungsziele:

Fachkompetenzen:Nach dem Besuch des Moduls verfügen die Studierenden über vertiefte Kenntnisse der Menschenrechte und menschenrechtlicher Ansätze. Sie kennen deren ethischen Grundlagen sowie deren juristischen und politischen Dimensionen und können verschiedene Schutzsysteme sowie politische Handlungskompetenzen zur Stärkung der Menschenrechte auf nationaler und internationaler Ebene differenzieren und erklären.

Methodenkompetenzen: Nachdem Studierende das Modul besucht haben, können sie themenspezifische Inhalte eigenständig recherchieren, aufbereiten und präsentieren. Sie entwickeln menschenrechtsbasierte Analysekompetenzen für Felder der Sozialen Arbeit in Deutschland/Europa („Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession“) bzw. für das Feld der Entwicklungszusammenarbeit („Menschenrechtsansatz der Entwicklungszusammenarbeit“).

Inhalte:

Die Veranstaltung MES 1.1 im Wintersemester widmet sich den rechtlichen Grundlagen und der Politik der Menschenrechte. Ausgehend von einer ideengeschichtlichen Herleitung der Menschenrechte werden die Menschenrechte im System der UN sowie im Verständnis verschiedener regionaler Dokumente analysiert und diskutiert. Je nach Schwerpunktsetzung werden relevante nationale und internationale Rahmenbedingungen, Akteur*innen und Ansätze des Menschenrechtsschutzes in Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit in Deutschland/Europa bzw. in der Entwicklungszusammenarbeit thematisiert, insbesondere die Rolle von zivilgesellschaftlichen Akteuren.

Die vierstündige Veranstaltung MES 1.2 im Sommersemester (bzw. die beiden zweistündigen Veranstaltungen MES 1.2.1 und MES 1.2.2) vertiefen die Beschäftigung mit den Inhalten des Moduls an ausgewählten Beispielen.  

Prüfungsleistungen:

Insbesondere Referat, Hausarbeit, Protokoll, mündliche Prüfung und Präsentation

Modulverantwortliche:

Prof. Dr. Katja Neuhoff 


 

Modul MES 2 Theorien der Gesellschaft und politischen Handelns

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: keine

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Präsentationen, Hausarbeiten und weitere besondere Prüfungsformen (§§ 19 und 21 RahmenPO)      

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-
studium

Prüfung

Credit-
points

Eine Veranstaltung, die als vierstündige oder als Kombination aus zwei zweistündigen Veranstaltungsteilen bestehen kann

4 SWS

52 h

104 h

MES 2.1

6 CP

Summe

 

52 h

104 h

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

6 CP

 

Gem. § 10 MaPO ES fließt die Note des Gesamten Moduls mit 10 % in die Gesamtnote

ein.

 

Weitere Informationen:

Qualifizierungsziele:

Fachkompetenzen: Das Modul zielt auf eine Qualifizierung, die unter Rückgriff auf Theorien der Gesellschaft und Theorien politischen Handelns Kenntnisse darüber vermittelt, welche gesellschaftsstrukturellen Faktoren und Bedingungsgefüge politisches Handeln spezifischer gesellschaftlicher Gruppen und Individuen einschränken und behindern beziehungsweise befördern und unterstützen. Darüber hinaus findet die Frage Beachtung, wie menschenrechtsorientierten Zielsetzungen in je spezifischen Kontexten im Handeln zur Durchsetzung verholfen werden kann.

Nachdem Studierende das Modul besucht haben, können sie zeitgenössische soziologische, sozialphilosophische und politikwissenschaftliche Theorien differenzieren, beschreiben und erklären. Sie können die Relevanz theoretischer Ansätze für die Praxis von Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen (NRO) und einer sich als politische Akteurin verstehenden Sozialen Arbeit bzw. für Handlungsfelder der Gesellschaftspolitik oder der Entwicklungspolitik reflektieren und beurteilen.

Methodenkompetenzen: Nach dem Besuch des Moduls können Studierende die Techniken wissenschaftlichen Arbeitens und Methodik (Literaturverarbeitung, Anfertigen einer wissenschaftlichen Abhandlung) sicher anwenden. Sie entwickeln theoretisch-analytische Fähigkeiten (Theorieverständnis, Analysefähigkeit, Kritikfähigkeit, Diskussionskompetenz) sowie abstraktes, über den Einzelfall hinausgehendes und vernetztes Denken (in theoretischen Systemen). Die Studierenden können sich in neue Sachgebiete methodisch und systematisch einarbeiten (Einarbeitung in neue Theorien) und lernen, mit Veruneindeutigung umzugehen.

Inhalte:

Vertiefte Kenntnisse und Auseinandersetzung mit aktuellen wissenschaftstheoretischen Debatten, Methodologie der Theoriebildung, klassische (z.B. Marx, Weber) und aktuelle Theorien der Gesellschaft und politischen Handelns (z.B. Systemtheorien, Theorien rationalen Handelns, Praxis- und Performanztheorien, Bourdieu, Giddens, Beck, Foucault, Butler) unter Berücksichtigung relevanter gesellschaftlicher Kontexte (z.B. Globalisierung, Interkulturalität) und der Strukturkategorie Gender; exemplarische Gesellschaftsanalysen aus multiplen theoretischen Perspektiven; theoriegestützte Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftspolitischen Standpunkten und Kontroversen. Im Angebot für den Studienschwerpunkt Entwicklungspolitik werden vor diesem Hintergrund insbesondere auch Theorien weltgesellschaftlicher Prozesse diskutiert (z.B. Weltgesellschaftstheorien, Entwicklungstheorien, Theorien transnationaler zivilgesellschaftlicher Formation).

Prüfungsleistungen:

Insbesondere Referat, Hausarbeit, Protokoll, mündliche Prüfung und Präsentation
 
Modulverantwortlicher:

Prof. Dr. Fabian Virchow 


 

Modul MES 3 Empowerment

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: keine

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Präsentationen, Hausarbeiten und weitere besondere Prüfungsformen (§§ 19 und 21 RahmenPO)    

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-
studium

Prüfung

Credit-
points

Eine Veranstaltung, die als vierstündige oder als Kombination aus zwei zweistündigen Veranstaltungsteilen bestehen kann (Testat MES 3.1 gemäß § 17 Abs. 4 Rah

menPO)

4 SWS

52 h

104 h

-

6 CP

Eine Veranstaltung, die als vierstündige oder als Kombination aus zwei zweistündigen Veranstaltungsteilen bestehen kann

4 SWS

52 h

104 h

MES 3.2

6 CP

Summe

 

104 h

208 h

 

 

 

8 SWS

 

312 h

 

12 CP

 

Gem. § 10 MaPO ES fließt die Note des Gesamten Moduls mit 10 % in die Gesamtnote ein.

 

Weitere Informationen:

Qualifizierungsziele:

Fachkompetenzen: Nach dem Besuch des Moduls können die Studierenden ausgewählte Empowermenttheorien, -konzepte und -diskurse sowie ihre Bezüge, Ebenen und Dimensionen differenzieren, beschreiben und erklären. Sie können diese Konzepte im Spannungsfeld von Individuum, Lebenswelt und sozialen Strukturen mit Blick auf die politische Mobilisierbarkeit analysieren und dabei eigene Eingebundenheiten in soziale Strukturen reflektieren. Die Studierenden können verschiedene Empowermentpraxen vor dem Hintergrund der benannten Spannungsfelder analysieren und kritisch reflektieren. Sie können Ansätze der Bewegungsforschung, Partizipationsforschung, NRO-relevanten Forschung benennen, beurteil

en

und vergleichen.

Methodenkompetenzen: Die Studierenden stärken durch die Belegung des Moduls ihre Kompetenz, analytisch und synthetisch zu denken und (induktive) Theoriebildung zu betreiben. In der Auseinandersetzung mit Empowermenttheorien und –praxen erwerben die Studierenden die Fähigkeit, methodische Ansätze des Empowerments in unterschiedlichen Kontexten zu entwickeln und ihre Anwendung zu konzipieren.

Inhalte:

In den Seminaren werden Analyseraster entwickelt, die es ermöglichen, Empowermentkonzepte, -diskurse  und -praxen reflektieren zu können. Anhand von Beispielen werden – etwa mithilfe der Kategorien: individuell vs. kollektiv, personal vs. politisch; Habitus vs. Struktur; transitiv vs. Selbstbemächtigung; Transformation vs. Affirmation; Anerkennung (von Identitäten) vs. Verteilung (von Ressourcen) – Empowermentkonzepte induktiv mit Leben gefüllt. Bei Wahl des Studienschwerpunkts Entwicklungspolitik wird dabei der internationalen Debatte um Empowerment besondere Beachtung geschenkt. Die Empowerment I-Veranstaltung konzentriert sich auf politische Aspekte des Spannungsfeldes Individuum, Lebenswelt und soziale Strukturen. Die Empowerment II-Veranstaltung befasst sich stärker mit der Meso-Ebene der kollektiven Politisierung von Lebenswelten, Theorien und empirischen Befunden zum Handeln von Sozialen Bewegungen und anderen kollektiven Akteur*innen, mit betreffenden Empowerment- und Disempowerment- sowie  Inklusions- und Exklusionspraktiken.

Prüfungsleistungen:

Insbesondere Referat, Hausarbeit, Protokoll, mündliche Prüfung und Präsentation
 
Modulverantwortlicher:

Prof. Dr. Lars Schmitt

 

 

Modul MES 4 Gesellschaftspolitische Handlungskompetenzen​

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: keine

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Präsentationen, Hausarbeiten und weitere besondere Prüfungsformen (§§ 19 und 21 RahmenPO)     

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-
studium

Prüfung

Credit-
points

Eine Veranstaltung, die als vierstündige oder als Kombination aus zwei zweistündigen Veranstaltungsteilen bestehen kann

4 SWS

52 h

104 h

MES 4.1

6 CP

Eine Veranstaltung, die als vierstündige oder als Kombination aus zwei zweistündigen Veranstaltungsteilen bestehen kann (Testat MES 4.2 gemäß § 17 Abs. 4 RahmenPO)

4 SWS

52 h

104 h

-

6 CP

Summe

 

104h

208 h

 

 

 

8 SWS

 

312 h

 

12 CP

Gem. § 10 MaPO ES fließt die Note des Gesamten Moduls mit 10 % in die Gesamtnote ein.

 

Weitere Informationen:

Qualifizierungsziele:

Fachkompetenzen: Das Modul zielt auf eine vertiefte konzeptionelle sowie handlungsorientierte Auseinandersetzung mit politischem Handeln und politischem Empowerment unter Berücksichtigung der jeweiligen Entstehungs- und Realisierungskontexte sowie unterschiedlicher organisationaler Formen. Nach dem Besuch des Moduls können die Studierenden gesellschaftspolitisch relevante Ansätze individueller und kollektiver gesellschaftspolitischer Interventionsmöglichkeiten und -weisen im Kontext von Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit, der Gesellschaftspolitik bzw. der Entwicklungspolitik analysieren, erklären und beurteilen.

Methodenkompetenzen: Nachdem die Studierenden das Modul besucht haben, können sie politische Prozesse in Kontexten von Sozialer Arbeit sowie der Gesellschafts- oder Entwicklungspolitik  analysieren, politische Handlungsstrategien und -instrumente entwickeln und kritisch reflektieren.

Inhalte:

Das Modul behandelt Grundfragen politischen Handelns in der Sozialen Arbeit, der Gesellschaftspolitik und/ oder der Entwicklungspolitik und vermittelt Kenntnisse über Bedingungsgefüge, Ansätze, Möglichkeiten und Grenzen politischer Interventionen in Politikfeldern, die für Empowermentprozesse in der Sozialen Arbeit, der Gesellschaftspolitik und/oder der Entwicklungspolitik von Bedeutung sind. Im ersten Teil des Veranstaltungsangebots (MES 4.1) sollen im Grundverständnis von Politikfeldanalysen – je beispielhaft an Politikfeldern wie der Sozialpolitik oder Entwicklungspolitik – Institutionen, Prozesse und Inhalte analysiert und politische Handlungsperspektiven diskutiert werden. Der zweite Teil des Moduls (MES 4.2) behandelt Methoden politischer Einmischung in Theorie und Praxis. Dazu zählen etwa Methoden der Netzwerkarbeit und zivilgesellschaftlicher politischer Arbeit sowie weitere Methoden politischen Handelns in den Bereichen Interessenvertretung/Lobbying, politische Bildung, Politikimplementation und Politikberatung. Anhand ausgewählter Fallbeispiele oder eigener Feldstudien der Studierenden werden Methoden wie Netzwerkarbeit, Organizing, Öffentlichkeitsarbeit, Gremien-, Kampagnen-, Advocacy- oder Lobbyarbeit exemplarisch behandelt.

Prüfungsleistungen:

Insbesondere Referat, Hausarbeit, Protokoll, mündliche Prüfung und Präsentation
 
Modulverantwortlicher:

Prof. Dr. Walter Eberlei


 

Modul MES 5 Grundlagen des Sozialmanagements

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: für MES 5.1 keine, für das Testat MES 5.2 ist die Prüfung MES 5.1 Voraussetzung.

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Präsentationen, Hausarbeiten und weitere besondere Prüfungsformen (§§ 19 und 21 RahmenPO)     

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-
studium

Prüfung

Credit-
points

Eine Veranstaltung

2 SWS

26 h

52 h

MES 5.1

3 CP

Eine Veranstaltung (Testat MES 5.2 gem. § 17 Abs. 4 der Rahmenprüfungsordnung)

2 SWS

26 h

52 h

-

3 CP

Summe

 

52 h

104 h

 

 

 

4 SWS

 

156 h

 

6 CP

 

Gem. § 10 MaPO ES fließt die Note des Gesamten Moduls mit 10 % in die Gesamtnote ein.

 

Weitere Informationen:

Qualifizierungsziele:

Fachkompetenzen: Nach Absolvierung des Moduls kennen die Studierenden wichtige Grundlagen der Organisation und des Managements von Non-Profit-Organisationen (Wohlfahrtsverbände, Nichtregierungsorganisationen u.a.) und können diese eigenständig bewerten.

Methodenkompetenzen: Die Studierenden können durch das Modul grundlegende methodische Kompetenzen für die Arbeit in Non-Profit-Organisationen erwerben (zum Beispiel: Ansätze strategischer Planung; Projektmanagement, u.a. inkl. Ressourcen-Monitoring und Evaluation; Steuerung ohne Hierarchien, z.B. „laterales Führen“; Beantragung von Projekten und Finanzmitteln.)

Inhalte:

Das Modul vermittelt Fähigkeiten, um Steuerungsfunktionen und Unterstützungsmanagement in Non-Profit-Organisationen (Nichtregierungsorganisationen, Wohlfahrtsverbände u.a.) wahrzunehmen. Dazu werden grundlegende Kenntnisse und Techniken aus den Bereichen des Managements in Non-Profit-Organisationen, der Betriebsführung, der Organisations- und Personalentwicklung sowie des Projektmanagements (z.B. Steuerung und Evaluation) und der Finanzplanung sowie verschiedener Führungstechniken vermittelt. Das Angebot für den Studienschwerpunkt Entwicklungspolitik berücksichtigt dabei insbesondere die Kontexte in internationalen bzw. international tätigen Organisationen.

Prüfungsleistungen:

Insbesondere Referat, Hausarbeit, Protokoll, mündliche Prüfung und Präsentation

Modulverantwortlicher:

Prof. Dr. Reinhard Liebig


 

Modul MES 6 Sozialwissenschaftliche Methoden

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: keine   

Prüfungsformen: Mündliche Prüfungen, Präsentationen, Hausarbeiten und weitere besondere Prüfungsformen (§§ 19 und 21 RahmenPO)      

 

 

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-
studium

Prüfung

Credit-
points

 

Eine Veranstaltung “Sozialwissenschaftliche Propädeutik“ (Testat MES 6.1 gemäß  § 17 Abs. 4 RahmenPO)

2 SWS

26h

52 h

-

3 CP

 

Eine Veranstaltung, die als vierstündige oder Kombination aus zwei zweitstündigen Veranstaltungsteilen bestehen kann

4 SWS

52 h

104 h

MES 6.2

6 CP

 

Lehrveranstaltung zur Vorbereitung und Planung eines Lernforschungsprojektes (Testat MES 6.3 gemäß § 17 Abs. 4 RahmenPO)

2 SWS

26 h

52 h

-

3 CP

 

Individuelle Durchführung eines Lernforschungsprojektes (Testat MES 6.4 gemäß § 17 Abs. 4 RahmenPO)

0,3 SWS

9 h (Beratung)

147 h

-

6 CP

 

Summe

 

113 h

355 h

 

 

 

 

8,3

 

468 h

 

18 CP










Gem. § 10 MaPO ES fließt die Note des Gesamten Moduls mit 10 % in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehr- / Arbeitsformen: Zusätzlich zu den allgemeinen, in der Vorbemerkung beschriebenen Lehr- und Arbeitsformen gibt es in Modul MES 6 auch ein Lernforschungsprojekt. Hierbei handelt es sich um die Realisierung eines eigenen Forschungsprojekts mit Methoden der empirischen Sozialforschung. Dieser Teil wird von einer Dozentin bzw. einem Dozenten betreut, in der Regel der/die spätere/n Betreuer/in der Thesis (siehe unten auch „Weitere Informationen zum Lernforschungsprojekt“).

Qualifizierungsziele:

Fachkompetenzen: Die Studierenden kennen wissenschaftstheoretische Grundlagen und können diese für Studium und wissenschaftliche Arbeit reflektieren. Sie sind mit der Methodologie anwendungsorientierter empirischer Sozialforschung vertraut und sind in der Lage, Forschungsziele und dafür geeignete methodische Ansätze angemessen zu verbinden.

Methodenkompetenzen: Studierende wissen, welche Ansätze und Methoden es in der empirischen Sozialforschung gibt, für welche Fragestellungen sich welche Herangehensweisen eignen und können ausgewählte Methoden auf eine Forschungsfrage anwenden.

Inhalte:

Die Seminare vermitteln ausgewählte Inhalte aus folgenden Bereichen: Wissenschaftstheorie, Methodologie, Erhebungs- und Auswertungsmethoden empirischer Sozialforschung, Planung, Durchführung und Auswertung eines Forschungsprojektes, deskriptive und induktive Statistik, Aufbereitung und Darstellung von Ergebnissen in Schriftform und Präsentation, Anwendung sozialwissenschaftlicher Methoden in der beruflichen Praxis (z.B. Evaluation).

Weitere Hinweise zum Lernforschungsprojekt:

An der großen Bedeutung, die hier dem Selbststudium – gemessen an der Arbeitszeit – zukommt, wird deutlich, dass im Mittelpunkt des Lernforschungsprojekts das Studienziel steht, dass die Studierenden kompetent eigenständige Forschungsprojekte mit abschließendem Forschungsbericht und der Präsentation ihrer Forschungsergebnisse in Kurzvorträgen realisieren sollen. Dabei sind drei grundlegende Optionen für die Auswahl von Forschungsprojekten denkbar:

  • Die Studierenden suchen sich selbstständig Forschungsfragen mit entsprechenden Feldzugängen.
  • Die Studierenden werden in laufende Forschungsarbeiten eingebunden.
  • Den Interessen und Wünschen von Praxiseinrichtungen entsprechend werden gemeinsam mit den Partner*innen Forschungsprojekte konzipiert und so auch der Feldzugang eröffnet.

    Im Idealfall ist das Lernforschungsprojekt eine unmittelbare Vorbereitung auf die eigene Thesis. Daher wird das Projekt in der Regel auch von dem/der späteren Betreuer/in der Thesis begleitet werden.

Prüfungsleistungen:

Insbesondere Referat, Hausarbeit, Protokoll, mündliche Prüfung und Präsentation
 
Modulverantwortliche:

Prof. Dr. Ruth Enggruber

 

 

Modul MES 7 Thesis

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen:  Zur Master-Thesis wird zugelassen, wer alle Prüfungen bis auf die Testate MES 5.2 und MES 6.4 erfolgreich erbracht hat. Zusätzlich können weitere Prüfungen im Umfang von bis zu 6 CP nach der Zulassung zur Master-Thesis absolviert werden (§ 9 Abs.1 MaPO ES)

Prüfungsformen: Schriftliche Prüfung in Form einer Hausarbeit

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-
studium

Prüfung

Credit-
points

-

-

12 Wochen

MES 7.1

24 CP

Summe

 

 

 

 

24 CP

 

Gem. § 10 MaPO ES fließt die Note des Gesamten Moduls mit 30 % in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen / Arbeitsformen:

Abschlussarbeit

Gruppengröße:

-

Qualifizierungsziele:

Die Studierenden erwerben die Fähigkeit, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Themenstellung aus dem Bereich des Master-Studiums sowohl in ihren modulbezogenen Einzelheiten als auch in den kompetenzübergreifenden Zusammenhängen mit wissenschaftlichen und/oder fachpraktischen Methoden selbstständig zu bearbeiten.

Inhalte:

Aufgabenstellung der Master-Thesis

Häufigkeit des Angebots:

Jedes Semester

Prüfungsleistungen:

Schriftliche Prüfung in Form einer Hausarbeit im Umfang von 60 bis 80 Seiten
 
Modulverantwortliche:

Prof. Dr. Fabian Virchow und Prof. Dr. Walter Eberlei 


 

Modul MES 8 Kolloquium 

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss aller anderen Module

Prüfungsformen: Mündliche Prüfung durch die an der Master-Thesis beteiligten Prüfer oder Prüferinnen

Lehrveranstaltungen:

SWS

Kontakt-
zeit

Selbst-
studium

Prüfung

Credit-
points

-

-

-

MES 8.1

3 CP

Summe

 

 

 

 

3 CP

 

Gem. § 10 MaPO ES fließt die Note des Gesamten Moduls mit 10 % in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen:

Lehrformen / Arbeitsformen:

Kolloquium

Gruppengröße:

-

Qualifizierungsziele:

Die Studierenden erwerben die Fähigkeit, die Ergebnisse der Master-Thesis, ihre fachlichen Grundlagen, ihre fachübergreifenden Zusammenhänge und ihre außerfachlichen Bezüge in einer Präsentation darzustellen und zu begründen und ihre Bedeutung für die Praxis einzuschätzen.

Inhalte:

Ergänzung der Master-Thesis

Häufigkeit des Angebots:

Jedes Semester

Prüfungsleistungen:

Mündliche Prüfung durch die an der Master – Thesis beteiligten Prüfer*innen
 
Modulverantwortliche:

Prof. Dr. Fabian Virchow und Prof. Dr. Walter Eberlei


 

Anlage 1: Studienschwerpunkt Gesellschaftspolitik

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

§ 5 Abs.3 MaPO Empowerment Studies:

Der Studiengang ermöglicht Schwerpunktsetzungen. Ein mit Erfolg belegter Studienschwerpunkt wird im Master-Zeugnis ausgewiesen. Voraussetzungen dafür sind

1. erfolgreiche Prüfungsleistungen in Lehrveranstaltungen, die für diesen Schwerpunkt ausgeschrieben sind, im Umfang von mindestens 48 Creditpoints,

2. eine Thesis zu einer dem Schwerpunkt zuzuordnenden Fragestellung. Studienschwerpunkte werden im Modulhandbuch ausgewiesen.

 

Weitere Informationen:

 

Qualifizierungsziele:

Der Studienschwerpunkt Gesellschaftspolitik will die Qualifikation für Tätigkeiten mit gesellschaftspolitischen Gestaltungsbedarfen und -ansprüchen stärken (vgl. grundlegend § 2 MaPo ES). Auf der Basis kritischer Reflexion und der Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden sollen folgende Fach- und Methodenkenntnisse erworben werden:

  • vertiefte Kenntnisse soziologischer und politikwissenschaftlicher Grundlagen und damit verbunden die Fähigkeit zur begründeten kritischen Analyse von Politiken und Konstellationen von Akteur*innen, Institutionen und sozialen Strukturen mit besonderem Blick auf Machtverhältnisse, soziale, kulturelle und politische Teilhabe sowie deren Zusammenspiel.
  • ein methodisches und handlungsorientiertes Verständnis dafür, wie Lebenswelten und Lebenslagen von Menschen im Sinne eines politischen Empowerments in der politischen Arena und im Rahmen gesellschaftspolitischer Konflikte thematisiert werden können.
  • ein theoretisch begründetes Verständnis des Zusammenwirkens der Mikroebene (etwa Adressat*innen Sozialer Arbeit), der Mesoebene von kollektiven Zusammenschlüssen (etwa Sozialen Bewegungen) und der Makroebene gesellschaftlicher Strukturen sowie staatlicher Politiken im Hinblick auf die Herstellung gesellschaftlicher Teilhabe.
  • vertiefte Kenntnisse politischer Strukturen und Prozesse, der Organisation kollektiver Akteure sowie des Sozialmanagements. Hierzu gehören insbesondere die Fähigkeit zur Analyse politischer Empowermentprozesse auf Mikro- und Mesoebene und das Verständnis methodischer Grundlagen für deren Initiation, einschließlich beruflicher bzw. methodischer Ansätze zur Transformation von (politischen) Strukturen (z.B. im Sinne Sozialer Arbeit als Menschenrechtsprofession).
  • fundierte sozialwissenschaftliche Methodenkenntnisse, auf deren Basis praxis- bzw. anwendungsorientierte Analysen durchgeführt und Problemlösungskonzepte sowie politische Handlungsstrategien entwickelt und bewertet werden können.

     

    Berufsfelder

    Der Studienschwerpunkt Gesellschaftspolitik soll für politische Tätigkeitsfelder im sozialen Bereich qualifizieren, in denen es darum geht im Sinne des politischen Empowerments individuelle und kollektive Akteure darin zu unterstützen, ihre Interessen in gesellschaftlichen Kontexten zu organisieren und politisch durchzusetzen (z.B. im Rahmen von (Leitungs-)Positionen mit politischem Gestaltungsanspruch in der Sozialen Arbeit, NGOs, Gewerkschaften, sozialpolitischen Organisationen und sozialen Bewegungen).

    Häufigkeit des Angebots

    Der Wunsch, einen Studienschwerpunkt zu belegen, ist bei der Bewerbung für den Studiengang anzugeben. Die Zulassung zum Schwerpunkt erfolgt mit der Zulassung zum Studium. Das Angebot folgt insofern der Struktur des Studienverlaufsplans (d.h. Häufigkeit der einzelnen Lehrangebote: 1x jährlich).

    Weiterführende Informationen

    Weitere Informationen, z.B. über Inhalte der Module und Veranstaltungen, sind den Beschreibungen der Einzelmodule sowie dem jeweils gültigen kommentierten Vorlesungsverzeichnis (siehe Website des Fachbereichs http://soz-kult.hs-duesseldorf.de/) zu entnehmen.


Anlage 2: Studienschwerpunkt Entwicklungspolitik

 

Regelungen der Prüfungsordnung:

 

§ 5 Abs.3 MaPO Empowerment Studies:

Der Studiengang ermöglicht Schwerpunktsetzungen. Ein mit Erfolg belegter Studienschwerpunkt wird im Master-Zeugnis ausgewiesen. Voraussetzungen dafür sind

1. erfolgreiche Prüfungsleistungen in Lehrveranstaltungen, die für diesen Schwerpunkt ausgeschrieben sind, im Umfang von mindestens 48 Creditpoints,

2. eine Thesis zu einer dem Schwerpunkt zuzuordnenden Fragestellung. Studienschwerpunkte werden im Modulhandbuch ausgewiesen.

 

 

Weitere Informationen:

 

Qualifizierungsziele:

Der Studienschwerpunkt Entwicklungspolitik will die Qualifikation für Tätigkeiten in entwicklungspolitischen Feldern stärken (vgl. grundlegend § 2 MaPo ES). Auf der Basis kritischer Reflexion und der Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden sollen folgende Fach- und Methodenkenntnisse erworben werden:

  • vertiefte Kenntnisse entwicklungstheoretischer Grundlagen und damit verbunden die Fähigkeit zur begründeten kritischen Analyse entwicklungspolitischer Prozesse und inhaltlicher Ansätze (in Ländern des globalen Südens wie in Europa und im globalen Kontext) sowie insbesondere auch damit verbundene (welt-)gesellschaftlicher Machtverhältnisse;
  • gesicherte Kenntnisse der menschenrechtlichen Grundlagen für entwicklungspolitische Prozesse und Inhalte (Menschenrechtsansatz in der Entwicklungszusammenarbeit) und damit verbunden die Qualifikation zur menschenrechtlichen Analyse und Problemlösung;
  • das methodische Verständnis dafür, wie kollektive Akteure im Sinne des politischen Empowerments ihre Interessen organisieren und durchsetzen können (gesellschaftspolitische, insbesondere zivilgesellschaftliche Handlungskompetenzen);
  • gesicherte Kenntnisse des nationalen wie internationalen entwicklungspolitischen Institutionensystems und damit verbunden die Fähigkeit zur Analyse entwicklungspolitischer Prozesse und Inhalte sowie zugehörige praxisorientierte Kompetenzen, in beruflichen und/oder politischen Kontexten konstruktiv an der Weiterentwicklung derselben mitzuwirken;
  • fundierte sozialwissenschaftliche Methodenkenntnisse, auf deren Basis praxis- bzw. anwendungsorientierte Analysen durchgeführt und Problemlösungskonzepte entwickelt werden können.

     

    Berufsfelder

    Der Studienschwerpunkt Entwicklungspolitik will die Qualifikation von Studierenden für berufliche Tätigkeiten in entwicklungs- und menschenrechtspolitischen Kontexten stärken, in denen individuelle und kollektive Akteure im Sinne des politischen Empowerments darin unterstützt werden, ihre Interessen zu organisieren und politisch durchzusetzen (z.B. in staatlichen wie nichtstaatlichen Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit, international tätigen Wohlfahrtsverbänden, Menschenrechtsorganisationen, Transnationalen Sozialen Bewegungen).

     

    Häufigkeit des Angebots

    Der Wunsch, einen Studienschwerpunkt zu belegen, ist bei der Bewerbung für den Studiengang anzugeben. Die Zulassung zum Schwerpunkt erfolgt mit der Zulassung zum Studium. Das Angebot folgt insofern der Struktur des Studienverlaufsplans (d.h. Häufigkeit der einzelnen Lehrangebote: 1x jährlich).

     

    Weiterführende Informationen

    Weitere Informationen, z.B. über Inhalte der Module und Veranstaltungen, sind den Beschreibungen der Einzelmodule sowie dem jeweils gültigen kommentierten Vorlesungsverzeichnis (siehe Website des Fachbereichs http://soz-kult.hs-duesseldorf.de/) zu entnehmen.


 

​Hier finden Sie das Modulhandbuch
(ab WS 2016/17)

An anderer Stelle finden Sie: