Nach § 2 Abs. 4 des Hochschulgesetzes erlassen die Hochschulen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Ordnungen. Auf dieser Seite finden Sie Links zu allen Ordnungen, die vom Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften auf dieser Grundlage erlassen wurden, die nicht mehr In Kraft sind!
Die Fachbereichsordnung regelt die Arbeit der Selbstverwaltungsorgane des Fachbereiches, in denen Studierende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Professorinnen und Professoren gemeinsam die Arbeit des Fachbereich besprechen und steuern.
Die Fachbereichsordnung des FB Sozial- und Kulturwissenschaften 2016
Die Ordnung zur Kompensation der Folgen der Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie für Studium und Lehre am Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften regelt einzelne fachbereichsspezifische Abweichungen von den geltenden Prüfungsordnungen (aktuell den Verzicht auf das Vorpraktikum bei Aufnahme des Studiums in den BA Studiengängen im WS 2020/21 und im WS 2021/22.
Die Evaluationsordnung regelt die Evaluation der Lehre am Fachbereich einschließlich der studentischen Veranstaltungskritik.
Die Rahmenprüfungsordnung vom enthält studiengangsübergreifende Regelungen für das Studium und die Prüfungen in allen Studiengängen für Studierende, die ab dem WS 2015/16 ihr Studium aufgenommen haben oder in eine Prüfungsordnung ab 2015 gewechselt sind. Für Studierende die vorher ihr Studium begonnen haben finden sich die vollständigen Regelungen in den einzelnen Prüfungsordnungen der Studiengänge.
Hier finden Sie Links zu den vom Fachbereich erlassenen Ordnungen die nicht mehr in Kraft sind.
An anderer Stelle finden Sie: