Deutschland kann und muss mehr leisten, um ausbeuterische
Kinderarbeit weltweit zu bekämpfen. Insbesondere braucht es eine gesetzliche
Regelung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von deutschen Unternehmen.
Aber auch eine konsequenter auf Kinderrechte ausgerichtete Entwicklungspolitik
ist nötig. Dies sind Ergebnisse einer Studie des Politikwissenschaftlers Walter
Eberlei, der als Professor an der Hochschule Düsseldorf (HSD) lehrt und forscht.
Die Studie wurde am Donnerstagabend (28.11.2019) im Rahmen einer
Festveranstaltung des Entwicklungsministeriums in Berlin aus Anlass des 30.
Jubiläums der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention veröffentlicht.
In der Studie wird darauf verwiesen, dass über 150 Millionen
Kinder weltweit für ihren Lebensunterhalt arbeiten müssen, etwa die Hälfte von
ihnen unter schlimmsten Bedingungen. Ausbeuterische Kinderarbeit, die viele
Kinderrechte verletzt, ist durch die Kinderrechtskonvention weltweit verboten.
Eine Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation von 1999 ächtet
insbesondere die schlimmsten Formen von Kinderarbeit.
30 Jahre nach Verabschiedung der Kinderrechtskonvention
werde aber noch immer zu wenig getan, um zumindest die schlimmsten Formen von
Kinderarbeit zu bekämpfen. So nutzen beispielweise deutsche
Automobilunternehmen Rohstoffe, die von Kinderhand gewonnen werden. In seiner
Studie verweist Eberlei vor allem auf Kobalt aus dem Kongo für die Herstellung
von Autobatterien und den mineralischen Rohstoff Glimmer aus Indien, der zum
Beispiel für Autolacke, aber auch viele andere Bauteile von Autos verwendet
wird. In den Abbau dieser Rohstoffe sind nachweislich viele zehntausende von Kindern
involviert. Sie schuften dazu in Minen, die für sie gefährlich und
gesundheitsschädigend sind und ihnen jegliche Zukunftsperspektiven rauben.
In seiner Studie kritisiert der Wissenschaftler, dass es in
Deutschland keine gesetzliche Regelung gäbe, die Unternehmen verpflichtet, die
Menschenrechte auch in ihren Lieferketten zu respektieren. Er zeigt Beispiele
aus anderen Ländern auf, die hier weiter sind (so Frankreich, die Niederlande
oder Großbritannien). Der auf Freiwilligkeit setzende Ansatz der
Bundesregierung reiche bei weitem nicht aus. Er benachteilige im Übrigen die
Unternehmen, die freiwillig die Kernarbeitsnormen auch von ihren Zulieferern
verlangen und bereit sind, dafür höhere Preise zu zahlen. Bundestag und
Bundesregierung müssten hier endlich gesetzlich verbindliche Regelungen
treffen.
Auch die Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung
müsse stärker auf die Bekämpfung von Kinderarbeit ausgerichtet werden.
Entwicklungsminister Gerd Müller setzt sich öffentlich oft mit starken Worten
für die Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit ein, so am Donnerstag in der
Haushaltsdebatte des Deutschen Bundestags. Die Studie der Hochschule Düsseldorf zeigt auf, dass
die Entwicklungspolitik der Bundesregierung aber nicht systematisch auf den
Schutz und die Gewährleistung der Kinderrechte abziele und damit hinter ihren
Möglichkeiten zurückbleibe. Der Kampf gegen Kinderarbeit müsse „vom Kopf auf
die Füße gestellt werden“, lautet das Fazit des Wissenschaftlers und liefert
dazu entsprechende Handlungsempfehlungen für das Ministerium. Eberlei arbeitet seit
vielen Jahren zu entwicklungspolitischen und kinderrechtlichen Themenfeldern.
Walter Eberlei (2019): Ausbeutung und Missbrauch von Kindern weltweit
beenden. Handlungsempfehlungen für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit.
Bonn: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit.
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