Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

Menschen­rechte & Soziale ­Arbeit

​Viele Studierende der Sozialen Arbeit, viele Berufseinsteiger*innen, aber auch viele, die langjährig in den vielfältigen Handungsfeldern der Sozialen Arbeit tätig sind, wollen dazu beitragen, allen Menschen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen – frei von Diskriminierung und Ausgrenzung und fähig, ein selbstbestimmtes, freies und gutes Leben zu führen.

Ein solches Verständnis des eigenen beruflichen Handelns braucht ein festes Fundament. Es geht nicht darum, als Dienstleister für die tägliche Bedürfniserfüllung von Klient*innen verantwortlich zu sein. Ebenso wenig gilt es, als Erfüllungsgehilfe staatlich finanzierter Fürsorge zu fungieren und Menschen, die von der gesellschaftlichen Norm abweichen, wieder in die Spur zu bringen oder unter Kontrolle zu halten – mit anderen Worten: der Gesellschaft soziale Probleme vom Hals zu schaffen.

Soziale Arbeit muss mehr sein als ein Beruf, der durch Kundenwünsche oder Arbeitsaufträge bestimmt ist. Soziale Arbeit muss zur Profession werden, verlangt Silvia Staub-Bernasconi, die seit vielen Jahren die Fachdebatte über das Selbstverständnis Sozialer Arbeit mitprägt. Die Wissenschaftlerin fordert ein „Tripelmandat“. Das dritte Mandat – neben den Mandaten der Klient*innen und des Arbeitgebers (bzw. der Gesellschaft) – gibt sich ihr zufolge die Soziale Arbeit selber: auf der Basis wissenschaftlich fundierter Handlungskompetenz, orientiert an einem klaren ethischen Kodex, der für sie nur in den Menschenrechten bestehen kann.

Soziale Arbeit ist nach Staub-Bernasconi eine „Menschenrechtsprofession“. Sie lehnt sich mit diesem Begriff an das internationale Verständnis von Sozialer Arbeit an, wie es sich herausragend in den Positionen der  International Federation of Social Workers (IFSW) findet. Die Definition von Sozialer Arbeit durch die IFSW enthält seit den 1990er Jahren ein klares Bekenntnis zu den Menschenrechten als handlungsleitende Prinzipien. Diese Definition wurde in einer deutschen Übersetzung auch vom Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) übernommen.

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​Eberlei, Walter / Neuhoff, Katja / Riekenbrauk, Klaus (2018): Menschenrechte - Kompass für die Soziale Arbeit. (= Grundwissen Soziale Arbeit, Bd. 25). Stuttgart: Kohlhammer.

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