Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

In den vergangenen drei Jahrzehnten entstand - zumindest in Theorie und politischen Debatten - ein neues Verständnis von globaler Partnerschaft, das nicht auf Interessen, sondern auf Rechten basiert. VN-Konferenzen der 1990er Jahre und mehrere VN-Konventionen trugen zur menschenrechtlichen Verdichtung des Politikfeldes bei. Zu erwähnen ist hier schon der Weltkindergipfel 1990, der etwa zeitgleich mit der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention veranstaltet wurde – der am weitesten anerkannten Menschenrechtskonvention der VN. In herausragender Weise gehören die VN-Menschenrechtskonferenz in Wien 1993 und nicht zuletzt die VN-Frauenkonferenz 1995 in Peking in diesen Kontext.

In der VN-Millenniumserklärung des Jahres 2000 wurde der Zusammenhang von Menschenrechten und Entwicklung ausdrücklich unterstrichen. Inzwischen hatten auch verschiedene internationale „Geberorganisationen“ – darunter VN-Organisationen wie UNICEF und UNDP, aber auch bilaterale Geber wie die britische DFID und die schwedische SIDA wie auch große NGOs wie CARE oder OXFAM – begonnen, einen rechtebasierten Ansatz der Entwicklungszusammenarbeit zu konzipieren und zu implementieren. Das deutsche Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) verpflichtete sich 2011 zu einem systematischen Menschenrechtsansatz - eine Verpflichtung, deren Umsetzung in die Praxis allerdings nur schleppend verläuft.

Das intensive Bemühen darum, die 2015 verabschiedeten UN Sustainable Development Goals systematisch mit dem Menschenrechtssystem zu verbinden und den politischen Zielen damit einen rechtsverbindlichen Charakter zu geben, war immerhin in Teilen erfolgreich. Der Widerstand der Staatenwelt gegen eine weitere Verrechtlichung globaler Politik erwies sich allerdings als signifikant (und ist seither eher größer geworden).

Gleichwohl ist im Abgleich der SDG mit früheren internationalen Erklärungen ein deutlicher Fortschritt in Bezug auf ein menschenrechtliches Verständnis von Entwicklung zu konstatieren. Dies könnte in Anlehnung an eine der grundlegenden Annahmen der advocacy-coalitions-Theorie unterstreichen, dass die Normen, Regeln und Procedere von Regimen nur in einem langfristigen Prozess des policy learnings veränderbar sind. In dieser Perspektive wären die SGDs ein weiterer Schritt in der menschenrechtlichen Ausrichtung des Politikfeldes.

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​Veröffentlichungen:

Die Lobby- und Kampagnenarbeit internationaler zivilgesellschaftlicher Organisationen zur Verankerung des Menschenrechtsansatzes in den VN-Nachhaltigkeitszielen von 2015 ist in diesem Aufsatz analysiert worden:

Eberlei, Walter (2015): Zivilgesellschaft und Entwicklungsregime – Agenda-Setting und Regime-Building im Post-2015-Prozess. In: Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik: Band 8,
Heft 2 (2015), Seite 611-631. Digital DOI 10.1007/s12399-015-0525-1  

Ein Beitrag zur Umsetzung von Menschen- bzw. Kinderrechten in die deutsche Entwicklungszusammenarbeit wurde mit folgender Publikation vorgelegt:

Eberlei, Walter (2019): Ausbeutung und Missbrauch von Kindern weltweit beenden. Handlungsempfehlungen für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit. Bonn: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit.