Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

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Sozial- und Kulturwissenschaften / Gutachten, Altenhilfe, Berlin
11.06.2024

Geron­tologi­sches Gut­achten zum § 71 SGB XII für das Land Berlin

​​​​​​​​Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege des Landes Berlin hat im zweiten Halbjahr 2023 ein gerontologisches Gutachten in Auftrag gegeben, das theoretisch und empirisch fundiert Konkretisierungen des § 71 SGB XII, der zentralen sozialrechtlichen Grundlage für die sogenannte Altenhilfe, entwickeln sollte. Das zum Jahresende 2023 von Prof. Dr. Christian Bleck zusammen mit Prof.in Dr. Stefanie Engler (EH Freiburg) und Prof.in Dr. Cornelia Kricheldorff (KH Freiburg, em.) fertiggestellte Gutachten zielte auf eine Analyse und Beschreibung von Einzelleistungen nach § 71 SGB XII aus gerontologischer Sicht und liefert gegenwärtig Anregungen für die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung eines Berliner Altenhilfestrukturgesetzes.


Gemäß § 71 SGB XII soll die sogenannte Altenhilfe dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen (können), zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken. Die Umsetzung von Altenhilfe nach § 71 SGB XII ist als eine Aufgabe im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge einzuordnen, die durch die Kommunen zu gewährleisten ist, wenngleich hierfür ein breiter Ermessensspielraum besteht. So geben die in § 71 SGB XII aufgeführten Ziele und Leistungen keine hinreichende formelle und inhaltliche Orientierung. So lange der § 71 SGB XII bundesgesetzlich nicht reformiert wird, können nur landesgesetzliche Regelungen die Leistungen der Altenhilfe für die Kommunen gegenständlicher fassen. Das Land Berlin beschreitet als erstes Bundesland diesen Weg, indem der Senat von Berlin in seinen Richtlinien der Regierungspolitik 2023 – 2026 konkret beschlossen hat, bis Ende der Legislatur ein Altenhilfestrukturgesetz auf Basis des § 71 SGB XII zu erarbeiten. 


Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen des gerontologischen Gutachtens selektive sowie kritische Literaturreviews, Expert*inneninterviews, Dokumentenanalysen und sekundärstatistische Analysen durchgeführt, um folgende Aufgaben zu bearbeiten:

  1. Kategorisierung von Personengruppen mit Bedarf an Einzelleistungen nach § 71 SGB XII, inklusive einer Abschätzung möglicher Alterskategorien und -grenzen. 
  2. Analyse und Beschreibung von für die Entwicklung von Einzelleistungen nach § 71 SGB XII zu berücksichtigende Kriterien und Parameter, die den aktuellen Kenntnisstand sowie neuere Entwicklungen und diverse Bedarfslagen verschiedener Adressat*innengruppen im Alter umfassen und damit auch über die bislang in § 71 Abs. 2 SGB XII benannten Leistungen hinausgehen. 
  3. Beschreibung der aktuellen Situation sowie absehbar künftiger Entwicklungen von Bedarfen sowie der ungefähren Anzahl an Personen mit potenziellem Anspruch auf Leistungen nach § 71 SGB XII in den Berliner Bezirken.


Zentrale Inhalte des rund 200 Seiten umfassenden Gutachtens wurden jüngst veröffentlicht und verschiedene Beiträge in Fachzeitschriften (peer-reviewed) sowie Sammelbänden befinden sich zurzeit in Vorbereitung. Bei Fragen zu Hintergründen, Methoden​ und Ergebnissen des Gutachtens steht Prof. Dr. Christian Bleck gerne zur Verfügung.


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